Parkplätze am Gasverteiler Homburger Landstraße/Nordpark hier: Rasche und dauerhafte Lösung finden
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 18.09.2018, OM
3725 entstanden aus
Vorlage: OF 583/10 vom
03.09.2018 Betreff: Parkplätze am Gasverteiler Homburger
Landstraße/Nordpark hier: Rasche und dauerhafte Lösung finden Vorgang: OM 3155/18 OBR 10; ST 1503/18 Der Magistrat wird gebeten, die Parkplätze am
Gasverteiler Homburger Landstraße/Nordpark so zu befestigen, dass eine
dauerhafte Nutzung möglich ist. Dabei soll eine pragmatische und dauerhafte
Lösung gefunden werden, die den naherholungssuchenden Nutzern die immer wieder
auftretenden Unannehmlichkeiten erspart. Die in der Stellungnahme des
Magistrats vom 06.08.2018, ST 1503, dankenswerter Weise in Aussicht
gestellte Lösung soll rasch herbeigeführt werden, so dass
eine Nutzung zu allen Jahreszeiten möglich ist. Begründung: Der Ortsbeirat 10 hat bereits mehrfach auf eine
grundlegende Lösung hingewirkt. Bisherige, eher provisorische Maßnahmen haben
nicht zu einer langfristigen Besserung geführt. Mit Stellungnahme vom
06.08.2018, ST 1503, führte der Magistrat unter anderem aus: "Da der
Parkplatz im Landschaftsschutzgebiet liegt, wurde die Befestigung des
Parkplatzes mit einem festen Belag von der Unteren Naturschutzbehörde
abgelehnt. Schon mehrfach wurde der Parkplatz repariert. Diese Reparaturen
hatten aufgrund der offenen, wasserdurchlässigen Bauweisen nur kurzen Erfolg.
Der Magistrat strebt nunmehr eine dauerhafte und nachhaltige Lösung an. Hierzu
wird es Gespräche mit den beteiligten Fachämtern geben. Neben den
Erfordernissen, dem Landschaftsschutz gerecht zu werden, muss auch die
Finanzierung geklärt werden. Der Magistrat wird den Ortsbeirat über die weitere
Vorgehensweise informieren." Der Ortsbeirat 10 begrüßt die in Aussicht
gestellte Lösung, bittet jedoch darum, diese zeitnah und priorisiert
umzusetzen. Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an
den Magistrat vom 08.05.2018, OM 3155
Stellungnahme des
Magistrats vom 06.08.2018, ST 1503
Stellungnahme des
Magistrats vom 07.12.2018, ST 2291