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Parkplätze am Gasverteiler Homburger Landstraße/Nordpark hier: Rasche und dauerhafte Lösung finden

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.09.2018, OM 3725 entstanden aus Vorlage: OF 583/10 vom 03.09.2018 Betreff: Parkplätze am Gasverteiler Homburger Landstraße/Nordpark hier: Rasche und dauerhafte Lösung finden Vorgang: OM 3155/18 OBR 10; ST 1503/18 Der Magistrat wird gebeten, die Parkplätze am Gasverteiler Homburger Landstraße/Nordpark so zu befestigen, dass eine dauerhafte Nutzung möglich ist. Dabei soll eine pragmatische und dauerhafte Lösung gefunden werden, die den naherholungssuchenden Nutzern die immer wieder auftretenden Unannehmlichkeiten erspart. Die in der Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1503, dankenswerter Weise in Aussicht gestellte Lösung soll rasch herbeigeführt werden, so dass eine Nutzung zu allen Jahreszeiten möglich ist. Begründung: Der Ortsbeirat 10 hat bereits mehrfach auf eine grundlegende Lösung hingewirkt. Bisherige, eher provisorische Maßnahmen haben nicht zu einer langfristigen Besserung geführt. Mit Stellungnahme vom 06.08.2018, ST 1503, führte der Magistrat unter anderem aus: "Da der Parkplatz im Landschaftsschutzgebiet liegt, wurde die Befestigung des Parkplatzes mit einem festen Belag von der Unteren Naturschutzbehörde abgelehnt. Schon mehrfach wurde der Parkplatz repariert. Diese Reparaturen hatten aufgrund der offenen, wasserdurchlässigen Bauweisen nur kurzen Erfolg. Der Magistrat strebt nunmehr eine dauerhafte und nachhaltige Lösung an. Hierzu wird es Gespräche mit den beteiligten Fachämtern geben. Neben den Erfordernissen, dem Landschaftsschutz gerecht zu werden, muss auch die Finanzierung geklärt werden. Der Magistrat wird den Ortsbeirat über die weitere Vorgehensweise informieren." Der Ortsbeirat 10 begrüßt die in Aussicht gestellte Lösung, bittet jedoch darum, diese zeitnah und priorisiert umzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.05.2018, OM 3155 Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1503 Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2018, ST 2291