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Meine Nachbarschaft: Usastraße

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Vorlagen

OF (Antrag Ortsbeirat)

Umwidmung der Altstadtgasse „Am Königshof“ in Bergen, der Zweite

24.04.2019 · Aktualisiert: 22.05.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.04.2019, OF 242/16 Betreff: Umwidmung der Altstadtgasse "Am Königshof" in Bergen, der Zweite Nachdem die schmale Altstadtgasse "Am Königshof" durch das Regierungspräsidium Darmstadt ohne Hinzuziehung des Ortsbeirates zu einer inner- und überörtlichen Durchgangsstraße um- gewidmet wurde, wolle der Ortsbeirat 16 beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Erlaubnis zum Fahren gegen die Einbahnstraße für Radfahrer in der Gasse "Am Königshof" aufzuheben und die entsprechenden Fahrbahnmarkierungen zu entfernen sowie den von der Straße "Im Sperber" kommenden Radverkehr mittels entsprechender Beschilderung auf das erlaubte Fahren gegen die Einbahnstraße in Richtung Marktstraße durch die Conrad-Weil-Gasse zu leiten und/oder auf die allgemein geltende Fahrtrichtung über den "Sperber" und die "Röhrborngasse" hinzuweisen. Begründung: Die enge und im Verlauf zur Marktstraße hin ansteigende Gasse "Am Königshof" mit starkem Durchgangsverkehr über den gesamten Tagesverlauf hinweg (Schleich- und Pendlerverkehr aus dem Umland zur U-Bahnstation Enkheim, sowie Verkehr mit den Zielen Riedbad, Schule am Hang, Schule am Ried, Sportplatz sowie Anliegerverkehr zum Hessencenter und dem Unterzentrum an der "Victor-Slotosch-Straße", ist für das Radfahren gegen die Einbahnstraße denkbar ungeeignet. Radfahrer kommen aufgrund der Steigung dem KfZ-Verkehr im Zick-Zack-Kurs entgegen und können häufig nicht ausweichen. Hinzu kommt, dass die westliche Ecke Marktstrasse/Am Königshof zumeist bis an die Bordsteinkante zugeparkt ist, so dass Radfahrer durch vom Westen kommende Autofahrer erst beim Einbiegen in die Straße wahrgenommen werden können. Diese äußerst gefährliche Gemengelage sollte schnellstens unterbunden werden, zumal es zwei zumutbare, weniger gefährliche Streckenalternativen für Radfahrer gibt. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 16 am 14.05.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 242/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE, 1 CDU, SPD und GRÜNE gegen 2 CDU, BFF, LINKE. und FDP (= Annahme)

Partei: BFF

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Umwidmung der Altstadtgasse „Am Königshof“ in Bergen, der Erste

24.04.2019 · Aktualisiert: 22.05.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.04.2019, OF 239/16 Betreff: Umwidmung der Altstadtgasse "Am Königshof" in Bergen, der Erste Nachdem die schmale Altstadtgasse "Am Königshof" vom Regierungspräsidium Darmstadt ohne Hinzuziehung des Ortsbeirates zu einer inner- und überörtlichen Durchgangsstraße umgewidmet wurde, wolle der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten den lediglich durch eine gegenläufige Pflasterung kaum wahrnehmbar markierten Bürgersteig ab der alten Stadtmauer mit rotem Verbundpflaster erhöht aufzupflastern und mit abgerundeten Bordsteinen (wie bei Einfahrten) deutlich erkennbar gegen den Straßenraum abzugrenzen (Weitere Poller zur Sicherung von Fußgängern, Rollstuhl- und Rollatorfahrer sowie Müttern und Vätern mit Kinderwagen können aufgrund der Erfordernis der Durchfahrt für Einsatz-fahrzeuge der Feuerwehr an dieser Stelle nicht gesetzt werden. Die abgerundeten Bordsteine können im Notfall von diesen überfahren werden.) auf der östlichen Seite der Gasse "Am Königshof" ein absolutes Halteverbot einzurichten, dessen Einhaltung regelmäßig zu überwachen und hartnäckige "Bürgersteigparker" am Pfarrhaus entsprechend zu sanktionieren den Fußweg an der Nikolauskapelle östlich zur Marktstraße vorbeizuführen und entsprechend mittels abgesetzter Pflasterung oder ebenerdiger Markierung zu kennzeichnen und ggf. auszuschildern Begründung: Der Bürgersteig der schmalen Altstadtgasse "Am Königshof", die zur Evangelischen Kirche mit ihren entsprechenden sozialen Einrichtungen, dem Hotel-Restaurant "Zur Schönen Aussicht", der Grundschule am Hang mit Hort und auch zum Riedbad führt, muss nach der Umwidmung zur Durchgangsstraße zum Schutz der Fußgänger besser kenntlich gemacht und das Parken auf selbigem mittels der Einrichtung einer absoluten Halteverbotszone unterbunden werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 16 am 14.05.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 239/16 wird abgelehnt. Abstimmung: 2 WBE, CDU und SPD gegen GRÜNE, BFF, LINKE. und FDP (= Annahme) bei einer Enthaltung WBE

Partei: BFF

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Tempo 30 in der Victor-Slotosch-Straße und ein Zebrastreifen zwischen den Häusern 5  7

01.02.2019 · Aktualisiert: 20.02.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.02.2019, OF 225/16 Betreff: Tempo 30 in der Victor-Slotosch-Straße und ein Zebrastreifen zwischen den Häusern 5 - 7 Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten in der viel befahrenen Victor-Slotosch-Straße, einem Unterzentrum mit inzwischen sehr vielen Supermärkten, Getränkehändlern und weiteren Einzelhandelsgeschäften, ab dem Kreisel Vilbeler Landstraße bis zur Röntgenstraße eine Tempo-30-Zone einzurichten und die Fußgänger, insbesondere aus dem großen Wohngebiet zwischen Vilbeler Landstraße und Bessemer Straße, durch einen zweiten Zebrastreifen zwischen den Häusern 5 + 7 abcd besser zu schützen. Begründung: In der Victor-Slotosch-Straße wird nach wie vor zu schnell gefahren und das Queren dieser zudem einseitig dicht beparkten Straße mit vielen Ausfahrten ist gefährlich und mühsam. Zudem wurde in der Victor-Slotosch-Straße nur ein Zebrastreifen zwischen Aldi und Rewe/Lidl angelegt. Zwischen diesem Zebrastreifen und der Vilbeler Landstraße gibt es aber inzwischen eine Reihe von Getränkehändlern, den dm-Drogeriemarkt, Denn's Bio-Supermarkt, einen asiatischen Supermarkt NRS und auch eine Reihe weiterer Wohnblöcke auf der Nordseite. Niemand aus der großen Wohnsiedlung wird erst bis zum Übergang bei Rewe gehen, dann wieder zurücklaufen, damit er in den genannten Geschäften einzukaufen kann. Die Bewohner der nördlich gelegenen Wohnbebauung , die zur U-Bahn oder ins Hessencenter wollen, nehmen den kürzesten Weg zur Volkshausstraße und der ist über die Victor-Slotosch-Straße. Wenn die Leute zu Fuß einkaufen wollen und die U-Bahn nutzen sollen, sollte der Magistrat daher bemüht sein, die Fußgänger in der Victor-Slotosch-Straße besser zu schützen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 16 am 19.02.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 225/16 wurde zurückgezogen.

Partei: BFF

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Tempo 30 in der Victor-Slotosch-Straße und ein Zebrastreifen zwischen den Häusern 5-7

01.02.2019 · Aktualisiert: 27.03.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.02.2019, OF 236/16 Betreff: Tempo 30 in der Victor-Slotosch-Straße und ein Zebrastreifen zwischen den Häusern 5-7 Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten in der viel befahrenen Victor-Slotosch-Straße, einem Unterzentrum mit inzwischen sehr vielen Supermärkten, Getränkehändlern und weiteren Einzelhandelsgeschäften, ab dem Kreisel Vilbeler Landstraße bis zur Röntgenstraße eine Tempo-30-Zone einzurichten und die Fußgänger, insbesondere aus dem großen Wohngebiet zwischen Vilbeler Landstraße und Bessemer Straße und die Kunden der Geschäfte und Angestellten der anliegenden Gewerbebetriebe, entweder durch eine Querungshilfe oder durch einen zweiten Zebrastreifen zwischen den Häusern 5 + 7 abcd besser zu schützen. Da diese Strecke, mit einem KFZ-Kilometerzähler gemessen ca. 400 m lang ist, wäre ein leicht aufzubringender Zebrastreifen sicher kostengünstiger, weil nach Aussage des Straßenbauamtes eine Querungshilfe erst gebaut werden kann, wenn die Straße grundsaniert wird, da eine Querungshilfe eine Gründung im Straßenuntergrund voraussetzt. Begründung: Da, auch bedingt durch die Bauarbeiten am Hessencenter, die Victor- Slotosch-Straße den ganzen Tag über stark befahren und nach wie vor auch zu schnell gefahren wird, ist das Queren dieser zudem einseitig dicht beparkten Straße mit vielen Ausfahrten gefährlich und mühsam. Zudem wurde in der Victor-Slotosch-Straße nur ein Zebrastreifen zwischen Aldi und Rewe/Lidl angelegt. Zwischen diesem Zebrastreifen und der Vilbeler Landstraße gibt es aber inzwischen eine Reihe von Getränkehändlern, den dm-Drogeriemarkt, Denn's Bio-Supermarkt, einen asiatischen Supermarkt NRS und auch eine Reihe weiterer Wohnblöcke auf der Nordseite der Victor-Slotosch-Straße. Niemand aus der großen Wohnsiedlung wird erst bis zum Übergang bei Rewe gehen, dann wieder zurücklaufen, damit er in den genannten Geschäften einzukaufen kann. Die Bewohner der nördlich gelegenen neuen Wohnbebauung, die zur U-Bahn oder ins Hessencenter wollen, nehmen den kürzesten Weg zur Volkshausstraße und der ist über die Victor-Slotosch-Straße. Wenn die Leute zu Fuß einkaufen wollen und die U-Bahn nutzen sollen, sollte der Magistrat daher bemüht sein, die Fußgänger in der Victor-Slotosch-Straße besser zu schützen. Bis zur ungewissen Sanierung der Victor-Slotoschstraße wäre deshalb ein Zebrastreifen sicherlich die preiswerteste Lösung. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 16 am 26.03.2019, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 236/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE, CDU und LINKE. gegen BFF und FDP (= Annahme) bei Enthaltung SPD und GRÜNE

Partei: BFF

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Gefährlicher Murks beim Umbau der Bushaltestelle Landgraben

22.12.2018 · Aktualisiert: 05.02.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.12.2018, OF 223/16 Betreff: Gefährlicher Murks beim Umbau der Bushaltestelle Landgraben Der Ortsbeirat 16 - Bergen Enkheim möge beschließen Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird beauftragt, zu prüfen und umgehend Abhilfe schaffen und auch keine weiteren Haltestellen in Bergen Enkheim in dieser Art umbauen. Evtl. Planungen sind zu stoppen bzw. die Ausbauart zu korrigieren. Begründung: Bei dem Umbau der Haltestelle Am Landgraben (Ostseite gegenüber Nr 5) wurden neue weiße Bordsteine eingebaut, bei denen die Busse nicht mehr direkt an die Haltestelle anfahren können. Es bleibt eine Lücke von mindestens 15 cm. Die Folge Rollstuhlfahrer benötigen weiter als Einstieghilfe das Ausklappen der Rampe. Für Fahrgäste mit Einkaufswagen besteht die Gefahr das der Einkaufswagen in dem Spalt hängen bleibt und die Person stürzt, gerade Senioren bedürfen der Hilfe da sie den Einkaufswagen nicht über den Spalt heben können. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 16 am 22.01.2019, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 223/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE, CDU, SPD und GRÜNE gegen BFF, LINKE. und FDP (= Annahme)

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Profit vor Sicherheit - gefährlicher Murks beim Umbau der Bushaltestelle Landgraben

22.12.2018 · Aktualisiert: 05.02.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.12.2018, OF 222/16 Betreff: Profit vor Sicherheit - gefährlicher Murks beim Umbau der Bushaltestelle Landgraben Der Ortsbeirat 16 - Bergen Enkheim möge beschließen Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird beauftragt, zu prüfen wer innerhalb der Stadtverwaltung für die Planung und die Genehmigung für den Einbau der weißen Bordsteine verantwortlich ist. Warum wird für eine schlechte und mangelhafte Lösung mehr bezahlt. Wer verdient an diesem Einbau? Ging hier Profit vor Sicherh eit? Begründung: Die neuen weißen Begrenzungssteine stellen eine Gefahr und Behinderung für die Benutzer der Buslinien dar. Anscheinend hat hier vor der Beschaffung keine Prüfung der Tauglichkeit stattgefunden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 16 am 22.01.2019, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 222/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE, CDU, SPD und GRÜNE gegen BFF, LINKE. und FDP (= Annahme)

Partei: FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrssituation auf der Nordumgehung

27.11.2018 · Aktualisiert: 29.09.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.11.2018, OM 3991 entstanden aus Vorlage: OF 211/16 vom 03.10.2018 Betreff: Verkehrssituation auf der Nordumgehung Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der Verkehrsfluss auf der Nordumgehung Bergen und damit verbunden auf der Vilbeler Landstraße im Teilgebiet Bergen durch die Errichtung von folgenden zwei Verkehrskreiseln verbessert werden kann: a) Kreuzungsbereich Vilbeler Landstraße - Nordumgehung Bergen; b) Kreuzungsbereich Nordumgehung Bergen - Erlenseer Straße. Begründung: Auf allen angesprochenen Straßen kommt es verkehrsbedingt im morgendlichen und abendlichen Berufsverkehr zu langen Rückstaus. Der Kreisel im Bereich Nordumgehung - Vilbeler Landstraße war schon in den ursprünglichen Planungen enthalten und sollte mit der Errichtung der Westumgehung von Bergen gebaut werden. Die Westumgehung wurde nie gebaut (Einspruch aus Seckbach), für Bergen-Enkheim blieb das tägliche Problem des Rückstaus auf der Vilbeler Landstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2019, ST 405 Aktenzeichen: 61 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Heimat nicht verstummen lassen

30.10.2018 · Aktualisiert: 02.03.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.10.2018, OM 3884 entstanden aus Vorlage: OF 215/16 vom 30.10.2018 Betreff: Heimat nicht verstummen lassen Der Magistrat wird aufgefordert, das Schlagwerk der Turmuhr auf der Schule am Landgraben umgehend wieder im gewohnten Regelbetrieb in einem 24-Stunden-Rhythmus in Betrieb setzen zu lassen. Dieser Regelbetrieb soll auch im Konfliktfall mit allen juristischen Mitteln gegen mögliche Einsprüche verteidigt werden. Begründung: Die Turmuhr schlägt seit 106 Jahren den Einwohnern des Stadtteils die Zeit. Sie ist zu einem unverzichtbaren, identitätsstiftenden Bezugspunkt der Bewohner geworden. Der helle, klare Ton des Schlagwerkes wird seit einigen Wochen von Nachbarn und Einwohnern schmerzlich vermisst. Die im Vergleich zu Schlagwerken von Kirchturmuhren sehr moderate Lautstärke der Glocken wurde seit über 100 Jahren noch nie als störend empfunden. Kulturhistorisch gehört das Schlagwerk zu den wenigen erhaltenen, säkularen Turmuhren, die im Frankfurter Stadtgebiet ihren Dienst tun. Auch aus diesem Grund ist sie nicht nur instand, sondern auch in Betrieb zu halten. Eine im Stadtteil mit großer Beteiligung angelaufene Unterschriftensammlung der Anwohner erbrachte innerhalb einer Woche 500 Unterschriften und macht deutlich, dass dieser Beschluss dem Willen der Bürgermehrheit entspricht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2019, ST 359 Aktenzeichen: 40 31

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aufstellen eines Hinweisschildes (Achtung - Wohngebiet Seckbach - gesperrt für Lkw über 7,5 t  Anlieger frei) in der Vilbeler Landstraße

17.09.2018 · Aktualisiert: 11.12.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.09.2018, OM 3679 entstanden aus Vorlage: OF 412/11 vom 03.09.2018 Betreff: Aufstellen eines Hinweisschildes (Achtung - Wohngebiet Seckbach - gesperrt für Lkw über 7,5 t - Anlieger frei) in der Vilbeler Landstraße Der Magistrat wird aufgefordert, ein Hinweisschild (Achtung - Wohngebiet Seckbach - gesperrt für Lkw über 7,5 t - Anlieger frei) in der Vilbeler Landstraße an geeigneter Stelle aufstellen zu lassen. Begründung: Auf der Seckbacher Landstraße befindet sich derzeit das unten als Lichtbild angefügte Verkehrshinweisschild. Es steht zusätzlich bald noch ein Schild in der Heinz-Herbert-Karry-Straße, Höhe Hausnummer 1. Nun muss auch der östliche Durchfahrtsverkehr nach Seckbach bedacht werden. Zu diesem Zweck ist es notwendig, ein gleiches Schild (ggf. andere Pfeilrichtung für den verbotenen Verkehr) ebenfalls in der Vilbeler Landstraße aufzustellen, um den Lkw-Verkehr ordnungsgemäß in Richtung Bergen weiterzuleiten, sowie die unzähligen Fahrzeugführer von Lkws über 7,5 Tonnen rechtzeitig zu warnen, nicht durch das Wohngebiet Seckbach zu fahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2018, ST 2274 Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2018, ST 2297

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Entfernter Altglascontainer in der Straße Am Landgraben gegenüber Hausnummer 7

11.09.2018 · Aktualisiert: 21.11.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.09.2018, OM 3633 entstanden aus Vorlage: OF 208/16 vom 06.09.2018 Betreff: Entfernter Altglascontainer in der Straße Am Landgraben gegenüber Hausnummer 7 Der Magistrat wird gebeten mitzuteilen, warum der Altglascontainer in der Straße Am Landgraben gegenüber Hausnummer 7 ersatzlos entfernt wurde und zu veranlassen, dass er wieder aufgestellt wird. Sollte das nicht möglich sein, wird der Magistrat gebeten, einen geeigneten Ersatzstandort vorzuschlagen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.12.2018, ST 2327 Aktenzeichen: 79 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Linksabbiegen von der Vilbeler Landstraße in den Klingenweg

11.09.2018 · Aktualisiert: 21.11.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.09.2018, OM 3632 entstanden aus Vorlage: OF 206/16 vom 26.08.2018 Betreff: Linksabbiegen von der Vilbeler Landstraße in den Klingenweg Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten bestehen, das Linksabbiegen von der Vilbeler Landstraße in den Klingenweg zu ermöglichen. Eventuell wäre ein Kreisverkehrsplatz als Lösung zu erwägen. Begründung: Um in das Neubaugebiet zwischen Klingenweg und Kirchgasse zu gelangen, können Anwohner lediglich von Bad Vilbel kommend ungehindert in den Klingenweg und in die Kirchgasse einfahren. Alle Kraftfahrzeuglenker aus Richtung Süden kommend müssen gezwungenermaßen Umwege durch Bergen in Kauf nehmen, was zusätzlich Umwelt und Gebiet belastet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.12.2018, ST 2350 Aktenzeichen: 32 1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Verkehrsberuhigung Wilhelmshöher Straße

13.08.2018 · Aktualisiert: 11.11.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 13.08.2018, OA 292 entstanden aus Vorlage: OF 388/11 vom 16.07.2018 Betreff: Verkehrsberuhigung Wilhelmshöher Straße Vorgang: V 291/16 OBR 11; ST 601/17 Zwischenbescheid des Magistrats vom 19.12.2018 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. verkehrslenkende Maßnahmen zu ergreifen, um eine Reduzierung des Durchgangsverkehrs auf der Wilhelmshöher Straße zu erreichen. Nördlich Seckbachs sollte der überörtliche Verkehr über die B 521 (Friedberger Landstraße und Vilbeler Landstraße sowie Nordumfahrung Bergen) geführt werden. Hierzu ist es erforderlich, dem auf der B 521 bleibenden Verkehr an den beiden Kreuzungsbereichen - Friedberger Landstraße/Vilbeler Landstraße und Vilbeler Landstraße/Berger Nordumfahrung - noch mehr Vorrang als bisher einzuräumen. Zwecks Verbesserung des Verkehrsflusses sind die Kreuzungsbereiche auszubauen. Südlich Seckbachs sollte der Verkehr über die Hanauer Landstraße geführt werden. 2. einen standortfesten Blitzer in der Wilhelmshöher Straße im Bereich des Fußgängerüberwegs Zentgrafenschule/ev. Kirchengemeinde sowie im Bereich des Fußgängerüberwegs Höhe Hausnummer 69 installieren zu lassen. 3. die für den fließenden Verkehr zuständige Landespolizei aufzufordern, das Durchfahrtsverbot für Lastkraftwagen ab 7,5 Tonnen im Wohngebiet Seckbach kontinuierlich zu kontrollieren. Lediglich im Rahmen der Streifen Kontrollen durchzuführen, ist nicht ausreichend (wie in der Stellungnahme vom 17.03.2017, ST 601, ausgeführt). Begründung: Die Wilhelmshöher Straße wird täglich von mindestens 12.000 Kraftfahrzeugen befahren. Viele Autopendler nutzen die Wilhelmshöher Straße nur deshalb als Durchgangsstraße, weil ihnen bessere Alternativen fehlen. Diese Alternativen könnten durch die im Tenor beschriebenen Maßnahmen geschaffen werden. Außerdem kommt es, vorzugsweise in den Zeiten außerhalb der Berufsverkehrszeiten, immer wieder zu deutlichen Überschreitungen der vorgeschriebenen Geschwindigkeit von 30 km/h. Weiterhin sind die verbotswidrig durch Seckbach fahrenden Lastkraftwagen in der engen Wilhelmshöher Straße mit ihren schmalen Bürgersteigen ein Problem. Eine konsequente Durchfahrtskontrolle könnte hier Abhilfe schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 05.12.2016, V 291 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2017, ST 601 Antrag vom 13.11.2018, OF 453/11 Etatanregung vom 03.12.2018, EA 268 Bericht des Magistrats vom 13.05.2019, B 165 Anregung vom 07.02.2022, OA 140 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 22.08.2018 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des Verkehrsausschusses am 18.09.2018, TO I, TOP 38 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 292 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) 28. Sitzung des Verkehrsausschusses am 19.02.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 292 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER Beschlussausfertigung(en): § 3111, 24. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 18.09.2018 § 3720, 28. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 19.02.2019 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Defekte Fahrbahnen bei allen Fußgängerüberwegen im Kreuzungsbereich Vilbeler Landstraße/Triebstraße, Leuchte und Borsigallee sowie Vilbeler Landstraße/PhillipPuthStraße

07.08.2018 · Aktualisiert: 20.11.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.08.2018, OM 3414 entstanden aus Vorlage: OF 194/16 vom 30.06.2018 Betreff: Defekte Fahrbahnen bei allen Fußgängerüberwegen im Kreuzungsbereich Vilbeler Landstraße/Triebstraße, Leuchte und Borsigallee sowie Vilbeler Landstraße/Phillip-Puth-Straße Der Magistrat wird gebeten, die defekten Fahrbahnen an allen Fußgängerüberwegen im Kreuzungsbereich Vilbeler Landstraße/Triebstraße, Leuchte und Borsigallee sowie Vilbeler Landstraße/ Phillip-Puth-Straße zu erneuern. Begründung: Bei den o. g. Fußgängerübergängen ist die Fahrbahn schon mehrfach aufgebrochen und dann nur notdürftig wieder verschlossen worden. Durch den täglich hohen Durchgangsverkehr haben sich an den ausgebesserten Stellen gefährliche Risse und zum Teil schon große Löcher gebildet (siehe Bilder). Für Fußgänger, Behinderte und Frauen mit Kinderwagen stellen diese Löcher eine große Gefahr dar. Diese Fußgängerüberwege sollten schnellstens grunderneuert (nicht ausgebessert) werden. Links Überweg an der Phillip-Puth-Straße Überweg an der Phillip-Puth-Straße Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.11.2018, ST 2177

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schaffung begrünter Mittelstreifen und einer einspurigen Verkehrsführung auf der Vilbeler Landstraße zwischen der Einmündung Taschnerstraße und der Einmündung Florianweg

07.08.2018 · Aktualisiert: 20.11.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.08.2018, OM 3415 entstanden aus Vorlage: OF 196/16 vom 16.07.2018 Betreff: Schaffung begrünter Mittelstreifen und einer einspurigen Verkehrsführung auf der Vilbeler Landstraße zwischen der Einmündung Taschnerstraße und der Einmündung Florianweg Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob auf dem Teilstück der Vilbeler Landstraße zwischen der Einmündung Taschnerstraße und der Einmündung Florianweg weitere begrünte Mittelstreifen angelegt werden können, wie sie im südlichen Verlauf bereits vor einiger Zeit geschaffen wurden. Im genannten 300 Meter langen Teilstück könnten so fünf Grünstreifen (Inseln) von mindestens circa acht Metern Länge im Abstand von circa 40 Metern angelegt werden, die sich mittig auf der Fahrbahn befinden würden. In diesem Teilstück müsste die Verkehrsführung dann einspurig erfolgen, wobei der bestehende Radweg, der derzeit an der Einmündung Taschnerstraße endet, beidseitig bis zur Einmündung Florianweg fortgesetzt werden müsste. Jeder Grünstreifen (Insel) soll mit zwei Bäumen bepflanzt werden, analog zu den bereits bestehenden Grünstreifen. Begründung: Auch Verkehrsräume sollten - wenn dies der Zweck zulässt - attraktiv gestaltet werden. Dies steigert die Lebensqualität im betroffenen Bereich. Die Schaffung der Grünstreifen würde hier einen sehr positiven Beitrag leisten. Durch den derzeitigen vierspurigen Ausbau der Vilbeler Landstraße im betroffenen Abschnitt hat sie momentan den Charakter einer Schnellstraße, was auch Auswirkungen auf das Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer hat. Der Schnellstraßencharakter lädt quasi zum Rasen beziehungsweise zum unnötigen Überholen ein. Gerade solche Überholvorgänge in Fahrtrichtung Bergen (also auf ansteigender Straße) sind laut und tragen zur Lärmbelastung im Stadtteil signifikant bei. Sie sind gleichzeitig unsinnig, weil durch die anschließende Verengung auf wieder nur eine Fahrspur und die folgenden Ampelanlagen der Zeitgewinn praktisch gleich Null ist. Gerade auch für Radfahrer würde eine Weiterführung der Radwege eine Entlastung bedeutet, denn durch die starke Steigung fahren diese oft langsam, werden aber von Kraftfahrzeugen häufig sehr eng überholt. Hier wäre zu prüfen, ob mittelfristig die Vilbeler Landstraße möglichst durchgehend mit Radwegen ausgestattet werden könnte. Die mit Bäumen bepflanzten Grünstreifen würden also einen positiven Beitrag zum lokalen Stadtklima erbringen, sie würden unnötiges Rasen vermindern und somit einen Beitrag zum Energiesparen leisten. Die Bäume würden der Verkehrssicherheit dienen, die Lärmbelastung reduzieren und die Vilbeler Landstraße optisch aufwerten. Quelle: OpenStreetMap Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.11.2018, ST 2178

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Spurrillen an der Bushaltestelle „Marktstraße/Landgraben“

07.08.2018 · Aktualisiert: 05.02.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.08.2018, OM 3416 entstanden aus Vorlage: OF 197/16 vom 30.06.2018 Betreff: Spurrillen an der Bushaltestelle "Marktstraße/Landgraben" Der Magistrat wird gebeten, die Spurrillen an der Bushaltestelle "Marktstraße/Landgraben" zu beseitigen. Begründung: Durch die schweren Busse, die alle 15 bis 20 Minuten an der Haltestelle halten - meistens noch beide Linien 42 und 43 hintereinander -, haben sich in diesem Bereich Spurrillen (siehe Bilder) gebildet. Diese stellen für den Verkehr sowie für Personen, die eventuell die Fahrbahn überqueren, eine Gefahr dar. Scheinbar ist die Asphaltdecke für diese Belastung nicht ausgelegt. Hier sollte die Fahrbahn nicht ausgebessert, sondern von Grund auf erneuert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.01.2019, ST 61 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 16 am 22.01.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.

OF (Antrag Ortsbeirat)

Einfahrtsberechtigungen Lohrpark (Zufahrt über Parkplatz Friedrich-Heyer-Weg und Klingenweg/Auf dem Lohr)

29.07.2018 · Aktualisiert: 20.08.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.07.2018, OF 391/11 Betreff: Einfahrtsberechtigungen Lohrpark (Zufahrt über Parkplatz Friedrich-Heyer-Weg und Klingenweg/Auf dem Lohr) Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Ortsbeirat fragt den Magistrat: 1. Wie viele Zufahrtsgenehmigungen wurden im Jahr 2018 zur Einfahrt in die Grünanlage ausgestellt? 2. Wie viele Genehmigungen werden dauerhaft / zeitlich begrenzt ausgestellt? 3. Sind die Genehmigungen Personen oder KFZ bezogen? 4. Wie viele Personen / Gruppen wurden offiziell über den Code zur Öffnung der Schranke ( sofern nicht durch Vandalismus zerstört) informiert 5. Wie wird der "neue" Poller bedient werden? 6. Wird der elektr. Poller technisch erfassen können, wie oft und durch wen er bedient wurde? 7. Wie kann sichergestellt werden dass die Poller nur durch die tatsächlich Berechtigten bedient werden? Begründung: Der Lohrpark ist ein beliebtes Naherholungsgebiet. Die Zufahrten über den Parkplatz (Schranke) und Klingenweg (Poller) sind nur mit Genehmigung des Grünflächenamtes erlaubt. Dennoch nutzen Besucher beide Zufahrten um benötigtes Freizeitequipment bequem mitzunehmen oder dort zu parken. Durch Befragung der Mitbürger, die im Zeitraum März - Juli mit ihren KFZ einfuhren, ergeben sich die obigen Punkte. Im Hinblick auf die Erhaltung der Grünanlage ist das Befahren mit KFZ auf das absolute Minimum zu beschränken. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 11 am 13.08.2018, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 959 2018 Die Vorlage OF 391/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Sanierung Bürgersteig im Bereich Kirchbergweg/Klingenweg

29.07.2018 · Aktualisiert: 05.11.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.07.2018, OF 390/11 Betreff: Sanierung Bürgersteig im Bereich Kirchbergweg/Klingenweg Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Magistrat wird aufgefordert, den Bürgersteig im oben genannten Bereich in einen verkehrssicheren Zustand zu bringen und die gefahrlose Nutzung durch die Bürger zu ermöglichen. Begründung: Im oben genannten Bereich ist der Bürgersteig durch das tägliche überfahren mit Kfz / Lkw / Bussen vollständig Plan zur Straße. Der Bürgersteig bietet keinerlei Sicherheitsbereich für Fußgänger, da er problemlos als Straßenersatz genutzt werden kann. Durch das häufige Befahren des Bürgersteigs haben sich Verschiebungen des Pflasters ergeben. Eine Nutzung mit Kinderwagen / Rollator / Rollstuhl ist nicht mehr gegeben. Daher muss in diesem Bereich auf die Straße ausgewichen werden, was ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellt. Da der Bürgersteig im Nahbereich einer Seniorenwohnanlage verläuft ist umgehend eine Instandsetzung nötig. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 11 am 13.08.2018, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 390/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 11 am 17.09.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 390/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 11 am 29.10.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 390/11 wurde zurückgezogen.

Partei: FDP

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Kreisverkehr für den Knotenpunkt Vilbeler Landstraße/Borsigallee/Leuchte/Triebstraße Bericht des Magistrats vom 05.03.2018, B 64

05.06.2018 · Aktualisiert: 17.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 05.06.2018, OA 270 entstanden aus Vorlage: OF 184/16 vom 16.05.2018 Betreff: Kreisverkehr für den Knotenpunkt Vilbeler Landstraße/Borsigallee/Leuchte/Triebstraße Bericht des Magistrats vom 05.03.2018, B 64 Vorgang: OA 191/17 OBR 16 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Kreuzungsbereich Leuchte/Borsigallee/Vilbeler Landstraße/Triebstraße einen Kreisverkehr einzurichten. Begründung: Im Bericht des Magistrats vom 05.03.2018, B 64, heißt es unter anderem: "Anmeldungen investiver Bedarfe sind nur zulässig, wenn sie wesentlich und unabweisbar sind, das heißt, sie müssen der Substanzerhaltung oder in besonderem Maße der Zukunftssicherung dienen. Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall nicht gegeben." Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Antrag vom 24.10.2017, OA 191, sehr wohl gegeben, denn durch das neu entstehende Baugebiet Leuchte sowie die Vergrößerungspläne des Hessen Centers ist zukünftig mit erheblicher Zunahme des innerörtlichen Verkehrs zu rechnen. Dieser Ziel- und Quellenverkehr sollte gleichmäßig verteilt werden und nicht einseitig die Bürger belasten. Weder die Hahnenkammstraße, Barbarossastraße, Bornweidstraße oder Riedstraße sind geeignet, den Ziel- und Quellenverkehr für das Neubaugebiet mit circa 400 Wohneinheiten und circa 600 bis 700 Pkws aufzunehmen, zumal in den oben genannten Straßen einseitig geparkt werden darf. Die in Bergen-Enkheim ansässige Ingenieurgesellschaft für Verkehr und Stadtplanung mbH hat Mitgliedern des Ortsbeirates 16 klar aufgezeigt, dass a) ein Kreisverkehr an dieser Stelle sehr wohl möglich sowie sinnvoll ist und b) dort ein Kreisverkehr auch mit kleinerem Budget implantiert werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 05.03.2018, B 64 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 24.10.2017, OA 191 Stellungnahme des Magistrats vom 08.10.2018, ST 1949 Antrag vom 03.04.2024, OF 247/16 Etatanregung vom 23.04.2024, EA 130 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 06.06.2018 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des Verkehrsausschusses am 12.06.2018, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 64 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 270 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Zurückweisung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (= Ablehnung unter Hinweis auf ST 1154/17) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (B 64 = Zurückweisung, OA 270 = Annahme) 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 21.06.2018, TO II, TOP 31 Beschluss: 1. Die Vorlage B 64 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 270 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION gegen LINKE., FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= Ablehnung unter Hinweis auf ST 1154/17) Beschlussausfertigung(en): § 2866, 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 21.06.2018 Aktenzeichen: 66 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Einrichten einer Bedarfsampel auf der Vilbeler Landstraße auf Höhe Hausnummer 174

27.05.2018 · Aktualisiert: 18.06.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.05.2018, OF 382/11 Betreff: Einrichten einer Bedarfsampel auf der Vilbeler Landstraße auf Höhe Hausnummer 174 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, eine Bedarfsampel für Fußgänger auf der Vilbeler Landstraße auf Höhe der Hausnummer 174 einzurichten. Begründung: Alternativ ist der Ortsbeirat auch mit der Einrichtung eines Fußgängerüberwegs einverstanden. Die Vilbeler Landstraße hat in dem Abschnitt Abfahrt nach Seckbach bis zur Abfahrt nach Bergen weder Ampel noch Fußgängerüberweg. Dennoch befindet sich mittig in diesem genannten Abschnitt die beidseitige Bushaltestelle Vilbeler Landstraße der Linie 43. Um es den Anwohnern und Nutzern des öffentlichen Personennahverkehrs sicherer zu ermöglichen, die jeweilige Bushaltestelle zu erreichen, muss eine Bedarfsampel, bzw. ein Fußgängerüberweg eingerichtet werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 11 am 11.06.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 382/11 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, LINKE., GRÜNE und FDP gegen CDU (= Annahme)

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Änderung der Verkehrsführung auf dem Lohrberg

29.04.2018 · Aktualisiert: 22.05.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.04.2018, OF 369/11 Betreff: Änderung der Verkehrsführung auf dem Lohrberg Vor dem aktuellen Hintergrund des Verkehrschaos auf dem Lohrberg, insbesondere an den Wochenenden, und des fehlenden Konzeptes, möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Verkehrsführung der Straßen auf dem Lohrberg wie folgt zu ändern: - Einrichten der Einbahnstraße auf dem Berger Weg in dem Abschnitt Friedberger Landstraße bis zur Einmündung Berger Weg/ Klingenweg. Mit der Fahrtrichtung in Richtung Klingenweg - Einrichten der Einbahnstraße auf der Nußgartenstraße in dem Abschnitt Berger Weg bis zum Seckbacher Kreuzweg. Mit der Fahrtrichtung in Richtung Seckbacher Kreuzweg. - Einrichten der Einbahnstraße auf dem Seckbacher Kreuzweg in dem Abschnitt Auf dem Lohr und Berger Weg. Mit der Fahrtrichtung Berger Weg. - Einrichten der Einbahnstraße auf dem Klingenweg in dem Abschnitt Berger Weg und Einmündung Klingenweg Nr. 102. Mit der Fahrtrichtung in Richtung Klingenweg 102. - Einrichten eines absoluten Halteverbots entlang des Berger Weg durch Z. 267 in dem Abschnitt Friedberger Landstraße bis zur Einmündung Berger Weg/ Klingenweg ggf. unter Aufstellen von Baumstümpfen und/ oder Findlingen Begründung: Durch die beantragte Änderung der Verkehrsführung entsteht ein gleichmäßig volatiler und sich nicht gegenseitig behindernder Verkehrsfluss. Also ganz das Gegenteil von der momentanen Situation. Ein absolutes Halteverbot einzurichten, ist gefahrenabwehrtechnisch sinnvoll, denn bislang parkten PKW den Berger Weg so dermaßen zu, dass die extra eingerichtete Buslinie am Wochenende zum Lohrberg ihren Sinn verfehlte, weil die Busse stecken blieben und nicht weiterkamen, obwohl die Idee grundsätzlich gut war, die Linie einzurichten. Ganz zu schweigen von Rettungswagen, die in einem etwaigen Notfalle zu den hilfebedürftigen Menschen auf dem Lohrberg dringend eilen müssen. Glücklicherweise kam es noch nicht zu Engpässen, was allerdings nur dem Zufall überlassen blieb. Weiterhin muss bedacht werden, dass die auch heute schon widerrechtlich parkenden PKW Teile der hiesigen Felder derart beschädigen, dass Pächtern hier ein nicht unerheblicher Schaden entsteht. Hier muss dringend gehandelt werden, denn so wie es ist, darf es nicht weitergehen. Nicht nur im Sinne von erfolgreichen und hoffentlich nicht notwendigen Rettungseinsätzen, sondern auch für ein geordnetes Miteinander der Menschen, die ihre kostbare Freizeit auf dem schönen Lohrberg verbringen wollen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 11 am 14.05.2018, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 369/11 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sanierung der Wirtschafts-/Wanderwege in der Berger Gemarkung

20.02.2018 · Aktualisiert: 11.06.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2018, OM 2788 entstanden aus Vorlage: OF 164/16 vom 29.01.2018 Betreff: Sanierung der Wirtschafts-/Wanderwege in der Berger Gemarkung Der Magistrat wird gebeten, die befestigten Wirtschafts-/Wanderwege in der Berger Feldgemarkung nördlich der Bundesstraße 521 Richtung Bad Vilbeler Wald zu sanieren. Betroffene Wege: Landgraben, Nördlicher Höhenweg, Erzenweg, Frohen-Grund-Weg bis zur Gemarkung Bad Vilbel, Weg durch die Flur Die Baumloh, Weg durch die Flure An der Eisernen Hand, Am Hohen Stein, Bei der Heckl oh und Dorfelder Weg, Gronauer Weidweg und Diebsweg ab der Bundesstraße 521 in Richtung Bad Vilbel. Begründung: Nach den starken Regenfällen ist die Befestigung vom Nördlichen Höhenweg und vom Erzenweg erneut abgeschwemmt worden und somit von Wanderern, Radfahrern und den örtlichen Landwirten nicht mehr nutzbar. Die anderen oben genannten Wege sind in einem sehr schlechten Zustand, es sind etliche Schlaglöcher, abgebrochene Ränder und gerissene Fahrbahndecken zu finden. Dort sammelt sich immer wieder Wasser und macht es unmöglich, zu wandern oder Rad zu fahren. Dieser Zustand lädt nicht zu schönen Ausflügen in das Naherholungsgebiet von Bergen-Enkheim ein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.06.2018, ST 1024

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schaffung von zusätzlichem Parkraum im Klingenweg

20.02.2018 · Aktualisiert: 28.03.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2018, OM 2792 entstanden aus Vorlage: OF 170/16 vom 31.01.2018 Betreff: Schaffung von zusätzlichem Parkraum im Klingenweg Der Magistrat wird gebeten, auf beiden Seiten des hinteren Klingenweges in Richtung Lohrberg, vor dem Spielplatz, durch Entfernen von Hecken und Gebüsch sowie das Befestigen der Seitenstreifen auf beiden Seiten neuen Parkraum zu schaffen. Dies könnte durch sogenannten Feuerwehrrasen ohne Flächenversieglung durchgeführt werden. Begründung: Der Ortsbeirat ist seit Jahren bemüht, mehr Parkmöglichkeiten für Anwohner und Besucher zu schaffen. In Ortsterminen wurden diese Möglichkeiten erörtert und als umsetzbar angesehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.06.2018, ST 1030 Aktenzeichen: 66 3

OF (Antrag Ortsbeirat)

Verkehrsführung Am Weißen Turm (Gangstraße/Am Weißen Turm)

01.02.2018 · Aktualisiert: 21.02.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.02.2018, OF 173/16 Betreff: Verkehrsführung Am Weißen Turm (Gangstraße/Am Weißen Turm) Der Ortsbeirat 16 - Bergen Enkheim möge beschließen Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten: Das Straßenstück der Straße "Am Weißen Turm" zwischen Ludwig-Klemann-Weg und Gangstraße wieder als Einbahnstraße von West Richtung Ost, wie während der Renovierungsphase des weißen Turmes einzurichten. Begründung: Das Straßenstück ist für einen Begegnungsverkehr zu schmal, die Einbahnregelung während der Renovierungsphase hat sich bewährt und wird von den Anwohnern gewünscht. Die Verbindung wird auch als Schulweg zur Landgrabenschule genutzt. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 16 am 20.02.2018, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 173/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE, CDU und SPD gegen GRÜNE, BFF, LINKE. und FDP (= Annahme)

Partei: FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Eingeschränktes Halteverbot vor Liegenschaft Marktstraße 103

23.01.2018 · Aktualisiert: 04.12.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2018, OM 2680 entstanden aus Vorlage: OF 156/16 vom 05.01.2018 Betreff: Eingeschränktes Halteverbot vor Liegenschaft Marktstraße 103 Der Magistrat wird aufgefordert, ab der Liegenschaft Marktstraße 103, 50 Meter in Richtung Osten, ein eingeschränktes Halteverbot einzurichten, um einen reibungsloseren Begegnungsverkehr der Buslinien 42 und 43 zu ermöglichen. Begründung: Die einzige Möglichkeit, zwischen den Haltestellen "Haingasse" und "Karl-Wessendorf-Straße", an der zwei Busse passieren können, ist in Höhe der Einmündung Erlenseer Straße. Kommt ein Bus aus Richtung Bergen Ost, kann der Fahrer die Marktstraße bis zum Alten Rathaus einsehen. Kommt ein anderer Bus aus dieser Richtung, wartet der Fahrer vor der Einmündung Erlenseer Straße und blockiert diese. Da Fahrzeugführer, welche aus der Erlenseer Straße in die Marktstraße einbiegen wollen, dieses Manöver nicht durchschauen können, kommt es an der Stelle nicht selten zu Hupkonzerten. Wenn alles funktioniert, kann der in östliche Richtung fahrende Bus den Wartenden an der Stelle passieren und letztgenannter kann ebenfalls seine Fahrt fortsetzen. Wenn allerdings der aus Westen kommende Bus an der Haltestelle Haingasse während seines Stopps noch von Pkws, die in die Erlenseer Straße einbiegen wollen, überholt wird, kommt es vor der Einmündung regelmäßig zu einer Patt-Situation. Die Pkws können nicht abbiegen, weil die Einmündung durch Bus A blockiert ist. Und Bus B wird durch die Pkws am Vorbeifahren von Bus A gehindert. Vor dem Haus Marktstraße 105 befinden sich zwei Garagen und eine Hofeinfahrt. Würde man zusätzlich vor der Liegenschaft Marktstraße 103 das Parken untersagen, wäre genügend Raum, damit der aus Richtung Bergen-Ost kommende Bus noch vor der Einmündung Erlenseer Straße warten könnte, ohne diese zu blockieren zu müssen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2018, ST 789 Aktenzeichen: 32 4

OF (Antrag Ortsbeirat)

Landschaftsschutzverordnung in Bergen-Enkheim

20.01.2018 · Aktualisiert: 25.01.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.01.2018, OF 163/16 Betreff: Landschaftsschutzverordnung in Bergen-Enkheim Vorgang: ST 1589/17 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten folgende Fragen zu beantworten: 1. Was soll in Zukunft mit den betroffenen Grundstücken geschehen? Sollen dort tatsächlich, wie im Maßnahmenplan beschrieben, Feuchtwiesen und Auenwälder entstehen, direkt anschließend der Vilbeler Landstraße und einem Wohngebiet? Wenn geplant wird, innerstädtische Grundstücke zu fluten. Was für Folgen hat das für die Anwohner? 2. Wer sorgt in Zukunft für die Pflege und Sicherheit dieser Grundstücke? 3. Wie und in welcher Form gedenkt die Stadt Frankfurt im Falle einer Durchsetzung der Pläne die Besitzer zu entschädigen, bzw. Ersatzgrundstücke bereitzustellen. Begründung: Die schon über Jahrzehnte (mehr als 90 Jahre) gewachsene Struktur der Wiesen und Gärten "Am Weimerhaus/Voltenseeweg" und die damit verbundene Lebensqualität der Besitzer der Gärten und der Bürger in Bergen-Enkheim ist zu erhalten, wird aber aktuell durch die Bestimmung dieses Gebietes als FFH-Gebiet und die daraus resultierenden Maßnahmen der unteren Naturschutzbehörde gegenüber einzelnen Eigentümern gefährdet, wenn nicht gar zerstört. Antragsteller: WBE CDU SPD GRÜNE BFF LINKE. FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.08.2017, ST 1589 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 16 am 23.01.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 739 2018 Die Vorlage OF 163/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: WBE, CDU, SPD, GRÜNE, BFF, LINKE., FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Fußgängerbedarfsampel mit Zusatzeinrichtung für Blinde und sehbehinderte Menschen in Höhe der Bushaltestelle „Vilbeler Landstraße“ der Buslinie 43 installieren

02.01.2018 · Aktualisiert: 29.01.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2018, OF 271/11 Betreff: Fußgängerbedarfsampel mit Zusatzeinrichtung für Blinde und sehbehinderte Menschen in Höhe der Bushaltestelle "Vilbeler Landstraße" der Buslinie 43 installieren Vorgang: ST 1716/17 Gemäß der Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1716 war der Baubeginn, der im Betreff genannten Fußgängerbedarfsampel, für Anfang Oktober 2017 geplant und die Inbetriebnahme der Lichtsignalanlage für das Ende des 4. Quartals 2017 vorgesehen. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat: 1. Wann ist mit dem Baubeginn der Ampelanlage zu rechnen 2. Für wann ist die voraussichtliche Inbetriebnahme der Anlage geplant Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1716 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 11 am 22.01.2018, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 728 2018 Die Vorlage OF 271/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Areal zwischen der Vilbeler Landstraße, L 521, Landgraben und der nördlichen Bebauung Nordring

11.11.2017 · Aktualisiert: 08.12.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2017, OF 146/16 Betreff: Areal zwischen der Vilbeler Landstraße, L 521, Landgraben und der nördlichen Bebauung Nordring Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten dem Ortsbeirat folgende Frage in Bälde zu beantworten: Welche Nutzung bzw. Bebauung ist in diesem Areal möglich und vorgesehen und liegen bereits Bauvoranfragen vor? Antragsteller: WBE CDU SPD GRÜNE BFF LINKE. FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 16 am 28.11.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 683 2017 Die Vorlage OF 146/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: WBE, CDU, SPD, GRÜNE, BFF, LINKE., FDP

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Kreisverkehr für den Knotenpunkt Vilbeler Landstraße/Borsigallee/Leuchte/Triebstraße

24.10.2017 · Aktualisiert: 17.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 24.10.2017, OA 191 entstanden aus Vorlage: OF 138/16 vom 20.09.2017 Betreff: Kreisverkehr für den Knotenpunkt Vilbeler Landstraße/Borsigallee/Leuchte/Triebstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. im Kreuzungsbereich Leuchte/Borsigallee/Vilbeler Landstraße/Triebstraße einen Kreisverkehr einzurichten; 2. den Durchgangs- und Pendlerschleichverkehr im Verlauf Leuchte/Fritz-Schubert-Ring/Im Sperber/Röhrborngasse/Marktstraße bzw. Marktstraße/Am Königshof/Fritz-Schubert-Ring/Leuchte durch geeignete Maßnahmen zu unterbinden. Begründung: Durch das neu entstehende Baugebiet Leuchte sowie die Aktivitäten des Hessen Centers ist zukünftig mit erheblicher Zunahme des innerörtlichen Verkehrs zu rechnen. Dieser Ziel- und Quellenverkehr sollte gleichmäßig verteilt werden und nicht einseitig die Bürger belasten. Weder die Hahnenkammstraße, Barbarossastraße, Bornweidstraße oder Riedstraße sind geeignet, den Ziel-und Quellenverkehr für das Neubaugebiet mit circa 400 Wohneinheiten und circa 600 bis 700 Pkws aufzunehmen, zumal in den oben genannten Straßen einseitig geparkt werden darf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 05.03.2018, B 64 Antrag vom 16.05.2018, OF 184/16 Anregung vom 05.06.2018, OA 270 Anregung an den Magistrat vom 06.07.2021, OM 532 Antrag vom 03.04.2024, OF 247/16 Etatanregung vom 23.04.2024, EA 130 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 01.11.2017 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des Verkehrsausschusses am 05.12.2017, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 191 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (= Ablehnung unter Hinweis auf ST 1154) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2042, 16. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 05.12.2017 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ehemalige Parkbucht der aufgelassenen Bushaltestelle vor dem Ärztehaus Vilbeler Landstraße 45 zu einer normalen Parkbucht umbauen

24.10.2017 · Aktualisiert: 29.09.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.10.2017, OM 2288 entstanden aus Vorlage: OF 141/16 vom 11.09.2017 Betreff: Ehemalige Parkbucht der aufgelassenen Bushaltestelle vor dem Ärztehaus Vilbeler Landstraße 45 zu einer normalen Parkbucht umbauen Der Magistrat wird gebeten, die Parkbucht der ehemaligen Bushaltestelle vor dem Ärztehaus zu einer normalen Parkbucht mit rechten Winkeln umzubauen, um zwei volle, mit zwei Stunden eingeschränkte Parkplätze dazu zu gewinnen und das verkehrswidrige Parken in den Straßenraum der westlichen Fahrbahn der Vilbeler Landstraße am nördlichen Ende der früheren Buseinfahrt abzustellen. Begründung: Da rund um das Ärztehaus Parkplatzmangel herrscht, stellen sich immer wieder Parker in die kurvige Einfahrt dieser ehemaligen Bushaltestelle und der letzte ragt meistens mit dem Heck in die westliche Fahrspur der vielbefahrenen Abbiegespur der Vilbeler Landstraße, Richtung Hessen-Center. Das führt immer wieder zu gefährlichen Situationen, wenn ordnungsgemäß fahrende Fahrzeuge auf der Vilbeler Landstraße abrupt bremsen müssen, weil sie wegen der Verkehrsdichte nicht auf die östliche Spur ausweichen können. Dies sollte umgehend geändert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2018, ST 94 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verlegung der RMV Bushaltestelle „Berger Warte“ Bahnbuslinie Bad Vilbel - Offenbach Bus Nr. 551

24.10.2017 · Aktualisiert: 12.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.10.2017, OM 2287 entstanden aus Vorlage: OF 140/16 vom 06.10.2017 Betreff: Verlegung der RMV Bushaltestelle "Berger Warte" Bahnbuslinie Bad Vilbel - Offenbach Bus Nr. 551 Der Magistrat wird um Prüfung und Veranlassung gebeten: Die jetzige Haltestelle "Berger Warte" der Buslinie 551 auf der Vilbeler Landstraße ist fußläufig kaum zu erreichen, es sei denn man geht über unbefestigte Feldwege. Die Haltestelle ist in den Bereich des Parkplatzes am Ende des nördlichen Höhenweges zu verlegen, an dem sich auch der alte Berger Jüdische Friedhof befindet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2018, ST 510 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 16 am 20.02.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92 13

OF (Antrag Ortsbeirat)

Eingeschränktes Halteverbot zwischen REWE und Bessemerstraße in der VictorSlotoschStraße

09.10.2017 · Aktualisiert: 02.11.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2017, OF 142/16 Betreff: Eingeschränktes Halteverbot zwischen REWE und Bessemerstraße in der Victor-Slotosch-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten das eingeschränkte Halteverbot zwischen REWE und Bessemerstraße auf die Werktage von Montag bis Samstag zu beschränken und an Sonntagen vor dem dort befindlichen Wohnhaus das Parken zu erlauben. Begründung: Es gibt keinen Grund, warum Besucher der Bewohner dieses Hauses auch sonntags einen entfernten Parkplatz suchen sollten, wenn die Parkplätze direkt vorm Haus leer bleiben, weil kein Publikumsverkehr stattfindet. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 16 am 24.10.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 142/16 unter Einbeziehung der Marktstraße tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: BFF

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Wahlbezirke in Bergen-Enkheim

09.10.2017 · Aktualisiert: 02.11.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2017, OF 144/16 Betreff: Wahlbezirke in Bergen-Enkheim Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten. Die Wahlbezirke in Bergen-Enkheim so zuzuordnen das die Bürgerinnen und Bürger den kürzesten Weg in Ihr Wahllokal haben. Begründung: Seit Umstellung bei der letzten Bundestagswahl sind wohl durch Wegfall eines Wahllokales die Bezirke neu eingeteilt worden. Dies hat dazu geführt das Bürger aus dem z. B. ( Florianweg in das Wahllokal am Landgraben) wählen gehen mussten. Da eine hohe Wahlbeteiligung angestrebt wird sollte man den Bürgerinnen und Bürger (auch ältere und behinderte Menschen) den kürzesten Weg ermöglichen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 16 am 24.10.2017, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 144/16 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Blindenampel im Kreuzungsbereich Vilbeler Landstraße/Marktstraße

12.09.2017 · Aktualisiert: 04.06.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2017, OM 2102 entstanden aus Vorlage: OF 133/16 vom 16.08.2017 Betreff: Blindenampel im Kreuzungsbereich Vilbeler Landstraße/Marktstraße Der Magistrat wird beauftragt, die vorha ndenen Ampeln im Kreuzungsbereich Vilbeler Landstraße/Marktstraße zu einer Blindenampelanlage umrüsten zu lassen. Begründung: Der an dieser Ecke befindliche Supermarkt ist die letzte Einkaufsmöglichkeit für Bergen-Enkheimer Bürgerinnen und Bürger, welche oberhalb des Heinrich-Bingemer-Weg wohnen. Gerade ältere und sehbehinderte Menschen, welche zu Fuß diesen Markt aufsuchen müssen, sind in diesem Kreuzungsbereich den alltäglichen Gefahren des Straßenverkehrs extrem ausgesetzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.11.2017, ST 2236 Antrag vom 03.06.2019, OF 249/16

OF (Antrag Ortsbeirat)

Fragen zum Konzept für das Interkommunale Gewerbegebiet (Bebauungsplan Nr. 921) - Wilhelmsbader Weg

02.09.2017 · Aktualisiert: 22.11.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.09.2017, OF 241/11 Betreff: Fragen zum Konzept für das Interkommunale Gewerbegebiet (Bebauungsplan Nr. 921) - Wilhelmsbader Weg Der Magistrat weist im Rahmen seiner selbst verfassten Studie "Frankfurter Anpassungsstrategie an den Klimawandel" auf die Bedeutung sogenannter Frischluftenstehungsgebiete hin. Hierzu zählt auch das interkommunale Gewerbegebiet Wilhelmsbader Weg an der Grenze zu Maintal. Bei Ostwetterlagen hat dieser Bereich große Bedeutung für das Klima im Frankfurter Osten. Auf diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat: Hält der Magistrat eine Verschlechterung der Luftqualität durch die weitere Versiegelung großer Flächen im Zuluftkorridor des östlichen Frankfurts für die Bevölkerung im Frankfurter Osten, die bereits heute durch Abgase und Lärm aus Gewerbe und Verkehr hoch belastet ist, für zumutbar und im Sinne des Klimawandels und den damit zu erwartenden negativen Veränderungen des Stadtklimas für opportun? Ausgehend von der Tatsache einer Klimaerwärmung und einer zunehmenden Überhitzung der urbanen Gebiete in den Sommermonaten, die die weitere Versieglung ehemaliger Grün- und Brachflächen im neuen Interkommunalen Gewerbegebiet ... negativ unterstützen wird, fragen wir den Magistrat, wie er im Frankfurter Osten dieser Entwicklung entgegenwirken wird? Welche Gewerbe- und Industriebetriebe sind als Nutzer dieses neuen Gewerbegebietes im Fokus des Magistrats? Hält der Magistrat eine in 1,5 Kilometer Entfernung gelegene S-Bahnstation und einfachen Fahrtkosten von 4,80 Euro pro Strecke von Frankfurt in das Gewerbegebiet für eine gute verkehrliche Anbindung durch den ÖPNV? Ist der Magistrat der Überzeugung, dass die heutige Infrastruktur des Straßenraums mit seinen schon heute an der Kapazitätsgrenze operierenden Verkehrsabwicklung im Bereich Mainkur, Hanauer Landstraße, Vilbeler Landstraße, Wächtersbacher Straße, Kilianstädter Straße, Wilhelmsbader Weg ausreichend ist ein neues Gewerbegebiet andienen zu können? Mit den Gewerbegebieten Seckbach Süd, Fechenheim Nord, Borsigallee gibt es im Frankfurter Osten Gewerbegebiete mit Leerstand und alter Infrastruktur. Diese Gewerbegebiete stehen erst noch vor ihrer Erneuerung und Optimierung. Ist es nicht sinnvoll diesen Prozess zuerst abzuschließen und dann erneut zu überprüfen, ob weiterer Gewerberaum benötigt wird - das vor allem auf dem Hintergrund der oben beschriebenen ungünstigen Entwicklungen des Stadtklimas? Hält es der Magistrat für sinnvoll weiteren Gewerberaum bzw. neue Gewerbegebiete zu etablieren, obwohl Frankfurt schon heute nicht ausreichend bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung stellen kann und die bestehende verkehrstechnische Infrastruktur kaum noch neue Pendler verkraften kann? Begründung: Aus der Veröffentlichung des Umweltamtes: Von großer Bedeutung für das Frankfurter Stadtklima sind neben den städtebaulichen Rahmenbedingungen die Kalt- und Frischluftproduktionsflächen im Stadtgebiet und auch im Umland sowie die Ventilationsbahnen entlang des Mains, der Nidda und der verschiedenen Taunusbäche. Es zeichnet sich ab, dass es in Frankfurt am Main zukünftig mildere und feuchtere Winter, zahlreichere und heftigere Unwetter sowie stärkere und länger andauernde Hitzeperioden im Sommer geben wird. Dies belegen auch erste Ergebnisse einer Studie, die das Umweltamt der Stadt Frankfurt am Main gemeinsam mit dem Deutschen Wetterdienst (DWD) erarbeitet hat. Es ist mit einer deutlichen Zunahme der sommerlichen Tages- und Nachtemperaturen, speziell in den bebauten Bereichen der Stadt, zu rechnen. Ziel muss es daher sein, die Überwärmungstendenzen auf ein erträgliches Maß zu begrenzen und die Durchlüftung des Stadtkörpers zu erhalten, bzw. womöglich auch zu fördern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 11 am 18.09.2017, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 587 2017 Die Vorlage OF 241/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrssituation in der Straße Am Landgraben sicherer gestalten

15.08.2017 · Aktualisiert: 01.11.2017

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.08.2017, OM 1933 entstanden aus Vorlage: OF 131/16 vom 15.08.2017 Betreff: Verkehrssituation in der Straße Am Landgraben sicherer gestalten Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrssituation im Landgraben sicherer zu gestalten und Maßnahmen durchzuführen, die das Parken auf dem Bürgersteig vor der Schule am Landgraben unterbindet. Entsprechende Maßnahmen wären beispielsweise Poller vor und hinter dem Fußgängerüberweg vor der Schule am Landgraben. Begründung: Die Unsitte, Fahrzeuge "nur kurz" vor und hinter Fußgängerüberwegen abzustellen, birgt an dieser Stelle besondere Gefahren für Fußgänger, insbesondere für Schülerinnen und Schüler auf beziehungsweise von dem Weg zur Schule. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.10.2017, ST 2089

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Berücksichtigung des Neubaugebietes „Bergen-Nord“ bei der Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes Hessen

15.08.2017 · Aktualisiert: 05.12.2017

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.08.2017, OM 1932 entstanden aus Vorlage: OF 128/16 vom 01.08.2017 Betreff: Berücksichtigung des Neubaugebietes "Bergen-Nord" bei der Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes Hessen Der Magistrat wird aufgefordert, in Gesprächen und Verhandlungen mit dem Land Hessen über die Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes Hessen (LEP) sicherzustellen, dass durch die Anwendung aktueller Berechnungsmethoden der Fluglärm bedingte Siedlungsbeschränkungsbereich, das heißt, die sogenannte umhüllende Isophone, mit der Folge neu festgelegt wird, dass die nordöstlichen Frankfurter Stadtteile, insbesondere der Stadtteil Bergen-Enkheim, nicht mehr von diesen Restriktionen betroffen sind. Begründung: Es ist allgemeiner Konsens, sowohl in der Stadt Frankfurt am Main als auch im Land Hessen, dass im Rhein-Main-Gebiet, insbesondere in der Stadt Frankfurt am Main, dringender Wohnraumbedarf besteht. Eines der möglichen, wenn auch kleineren Wohnbaugebiete könnte in Bergen-Enkheim entstehen, begrenzt durch die Straße Nordring im Süden, die L 521 im Norden, die Vilbeler Landstraße im Westen und die Erlenseer Straße im Osten. Diese Fläche, früher als mögliches Baugebiet "Bergen-Nord" bezeichnet, kann derzeit nicht als Baugebiet genutzt werden, weil 60 Prozent im Siedlungsbeschränkungsgebiet liegen. Diese Festlegung ist durch den regionalen Flächennutzungsplan erfolgt und könnte dann geändert werden, wenn der LEP den Fluglärm bedingten Siedlungsbeschränkungsbereich im Stadtteil Bergen-Enkheim neu festlegt beziehungsweise ganz entfallen lässt. Mit der dann möglichen Realisierung des Baugebietes "Bergen-Nord" könnten ca. 28,7 Hektar brutto (ohne Sportanlage und Kleingartenanlage) bebaut werden. Gemäß den derzeit gültigen Dichtewerten des regionalen Flächennutzungsplans, der 45 Wohneinheiten pro Hektar als möglich ansieht, könnten hier 1.300 Wohneinheiten entstehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2017, ST 2366

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Erneuerung der Fußgängerüberwege im Kreuzungsbereich Triebstraße/Vilbeler Landstraße/Leuchte/Borsigallee

15.08.2017 · Aktualisiert: 12.04.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.08.2017, OM 1927 entstanden aus Vorlage: OF 119/16 vom 25.07.2017 Betreff: Erneuerung der Fußgängerüberwege im Kreuzungsbereich Triebstraße/Vilbeler Landstraße/Leuchte/Borsigallee Der Magistrat wird beauftragt, die Fußgängerüberwege im Kreuzungsbereich Triebstraße/Vilbeler Landstraße/Leuchte/Borsigallee so herrichten zu lassen, dass jeglicher Fußgängerverkehr ohne Stolperfallen und Hindernisse im Pflasterbereich, auch für Personen mit Rollatoren, Rollstühlen sowie Trolleys, möglich ist. Begründung: Die Fußgängerüberwege in diesem Bereich führen von und zur U-Bahn-Endhaltestelle der U 7/U 4 und zu den Bushaltestellen. Sie werden häufig von Reisenden mit Koffer, aber auch von Behinderten mit Rollstuhl und Rollator frequentiert. Ein Überqueren der Fahrbahn ist durch die Pflasterung der Insel in Mitte der Fahrbahn für diese Personen kaum möglich, sodass die Insel häufig umgangen wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2017, ST 2151 Aktenzeichen: 66 2

OF (Antrag Ortsbeirat)

„Grüne Welle“ für Fußgänger

01.08.2017 · Aktualisiert: 21.02.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.08.2017, OF 120/16 Betreff: "Grüne Welle" für Fußgänger Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob für die Fußgänger im Kreuzungsbereich Triebstraße/Vilbeler Landstraße/Borsigallee eine "grüne Welle" geschaltet werden kann, so dass es möglich ist, die U-Bahn-Station von der Triebstraße aus "in einem Zug" zu erreichen. Begründung: Bei der Überquerung der verschiedenen Teilstrecken von der Triebstraße bis zur U-Bahn-Station kommt es immer wieder zu erheblichen gefährlichen Situationen, weil Fußgänger die Rot-Schaltung übersehen oder missachten, nach dem sie bei grün für die Fußgänger begonnen haben, die Vilbeler Landstraße zu überqueren. Der wegen der U-Bahn-Station stark von Fußgängern frequentierte Kreuzungsbereich sollte deshalb signaltechnisch mit Vorrang für die Fußgänger eingerichtet werden, zumindest, bis in einigen Jahren möglicherweise die derzeitige Verkehrsführung durch einen Kreisverkehr ersetzt wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 16 am 15.08.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 120/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Die Ortsvorsteherin wird gebeten, einen Ortstermin zu organisieren. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 16 am 12.09.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 120/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 16 am 24.10.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 120/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 16 am 28.11.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 120/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 16 am 23.01.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 120/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 16 am 20.02.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 120/16 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Verkehrssituation in der Straße Leuchte sicherer gestalten

15.07.2017 · Aktualisiert: 02.11.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.07.2017, OF 121/16 Betreff: Verkehrssituation in der Straße Leuchte sicherer gestalten Der Ortsbeirat möge beschließen Der Magistrat wird beauftragt: Um die Verkehrssituation auf der Straße Leuchte vor Hausnummer 2 vor und nach dem Fußgängerüberweg bis zur Bushaltestelle sicherer zu gestalten, wird der Magistrat gebeten Maßnahmen durchzuführen, die das Parken auf dem Bürgersteig/Fahrradweg ab der Kreuzung Vilbeler Landstraße /Leuchte. bis zur Bushaltestelle vor Hausnummer 12 unterbindet. Entsprechende Maßnahmen wären bspw. Poller bzw. ein Verkehrszeichen Z286 StVO (eingeschränktes Halteverbot) Begründung: Auch in der Straße Leuchte macht sich der Parkplatzmangel, der an vielen Stellen Bergen-Enkheims herrscht, bemerkbar. Vermehrt parken auch hier Autofahrer ihre Fahrzeuge im Halteverbot bzw. auf dem Bürgersteig/Fahrradweg. Verschärft wird die Situation an dieser Stelle noch durch zwei Pizzeria/Döneria mit Liefer- und Abholservice. Viele Kunden kommen mit dem Auto, um ihre Bestellungen abzuholen und stellen ihr Fahrzeug dann direkt vor den Geschäften auf Fahrradweg und Bürgersteig ab. Dies führt Behinderungen und gefährlichen Situationen für Fußgänger (insbesondere Menschen mit Kinderwagen oder ältere Menschen, die auf eine Gehhilfe angewiesen sind) mit sich, da diese gezwungen werden, vom Gehweg auf die Straße auszuweichen. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 16 am 15.08.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 121/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Die Ortsvorsteherin wird gebeten, einen Ortstermin zu organisieren. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 16 am 12.09.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 121/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 16 am 24.10.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 121/16 wurde zurückgezogen.

Partei: WBE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ehrenmal für die im 1. Weltkrieg Gefallenen

13.06.2017 · Aktualisiert: 05.02.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.06.2017, OM 1766 entstanden aus Vorlage: OF 111/16 vom 20.05.2017 Betreff: Ehrenmal für die im 1. Weltkrieg Gefallenen Der Magistrat wird gebeten, Folgendes zu veranlassen: Das Ehrenmal für die im 1. Weltkrieg Gefallenen wird seinem eigentlichen Zweck, nämlich dem eines Mahnmals gegen den Krieg, zugeführt. Dazu ist ein entsprechend hoher Zaun inklusive Bepflanzung von drei Seiten um das Ehrenm al zu errichten, damit ein Durchgang über die Grundfläche des Ehrenmals vom Landgraben zur Marktstraße und umgekehrt nicht mehr möglich ist. Die Maßnahme ist mit dem Ortsbeirat abzustimmen. Begründung: Das Ehrenmal für die im 1. Weltkrieg gefallenen Soldaten mit seinem Umfeld muss die gleiche Würdigung erfahren wie die anderer Gedenkstätten. Andere bisher getroffenen Maßnahmen, wie reine Heckenbepflanzung, wurden von Teilen der Bevölkerung ignoriert und niedergetreten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1740 Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2018, ST 181

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Stärkung des Einzelhandels im Stadtteil

16.05.2017 · Aktualisiert: 05.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.05.2017, OM 1597 entstanden aus Vorlage: OF 106/16 vom 02.05.2017 Betreff: Stärkung des Einzelhandels im Stadtteil Der Magistrat wird gebeten, die Regelungszeit für Parken mit Parkscheibe in den Straßen Am Landgraben, Marktstraße und Triebstraße und den Platz vor der Schelmenburg auf die Zeit von 07.00 Uhr bis 19.00 Uhr auszuweiten. Begründung: Da die örtlichen Einzelhandelsgeschäfte zum Teil bereits um 07.00 Uhr und auch bis über 19.00 Uhr geöffnet haben, sollte es möglich sein, die Geschäfte in dieser Zeit mit dem Pkw zu erreichen. Dieses würde die Nahversorgung verbessern. Denn ohne die Ausweitung der Parkzeiten und die Möglichkeit in der Nähe der Geschäfte zum Einkaufen zu parken, wird der Einkauf in den Verbrauchermärkten in der Victor-Slotosch-Straße oder an anderer Stelle erledigt. Dieses führt dann zu weiteren Schließungen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2017, ST 1530 Aktenzeichen: 92 31

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