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Eingeschränktes Halteverbot vor Liegenschaft Marktstraße 103

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2018, OM 2680 entstanden aus Vorlage: OF 156/16 vom 05.01.2018 Betreff: Eingeschränktes Halteverbot vor Liegenschaft Marktstraße 103 Der Magistrat wird aufgefordert, ab der Liegenschaft Marktstraße 103, 50 Meter in Richtung Osten, ein eingeschränktes Halteverbot einzurichten, um einen reibungsloseren Begegnungsverkehr der Buslinien 42 und 43 zu ermöglichen. Begründung: Die einzige Möglichkeit, zwischen den Haltestellen "Haingasse" und "Karl-Wessendorf-Straße", an der zwei Busse passieren können, ist in Höhe der Einmündung Erlenseer Straße. Kommt ein Bus aus Richtung Bergen Ost, kann der Fahrer die Marktstraße bis zum Alten Rathaus einsehen. Kommt ein anderer Bus aus dieser Richtung, wartet der Fahrer vor der Einmündung Erlenseer Straße und blockiert diese. Da Fahrzeugführer, welche aus der Erlenseer Straße in die Marktstraße einbiegen wollen, dieses Manöver nicht durchschauen können, kommt es an der Stelle nicht selten zu Hupkonzerten. Wenn alles funktioniert, kann der in östliche Richtung fahrende Bus den Wartenden an der Stelle passieren und letztgenannter kann ebenfalls seine Fahrt fortsetzen. Wenn allerdings der aus Westen kommende Bus an der Haltestelle Haingasse während seines Stopps noch von Pkws, die in die Erlenseer Straße einbiegen wollen, überholt wird, kommt es vor der Einmündung regelmäßig zu einer Patt-Situation. Die Pkws können nicht abbiegen, weil die Einmündung durch Bus A blockiert ist. Und Bus B wird durch die Pkws am Vorbeifahren von Bus A gehindert. Vor dem Haus Marktstraße 105 befinden sich zwei Garagen und eine Hofeinfahrt. Würde man zusätzlich vor der Liegenschaft Marktstraße 103 das Parken untersagen, wäre genügend Raum, damit der aus Richtung Bergen-Ost kommende Bus noch vor der Einmündung Erlenseer Straße warten könnte, ohne diese zu blockieren zu müssen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2018, ST 789 Aktenzeichen: 32 4