Eingeschränktes Halteverbot vor Liegenschaft Marktstraße 103
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 23.01.2018, OM
2680 entstanden aus
Vorlage: OF 156/16 vom
05.01.2018 Betreff: Eingeschränktes Halteverbot vor Liegenschaft
Marktstraße 103 Der Magistrat wird aufgefordert, ab der Liegenschaft
Marktstraße 103, 50 Meter in Richtung Osten, ein eingeschränktes
Halteverbot einzurichten, um einen reibungsloseren
Begegnungsverkehr der Buslinien 42 und 43 zu ermöglichen. Begründung: Die einzige Möglichkeit, zwischen den Haltestellen
"Haingasse" und "Karl-Wessendorf-Straße", an der zwei Busse passieren können,
ist in Höhe der Einmündung Erlenseer Straße. Kommt ein Bus aus Richtung
Bergen Ost, kann der Fahrer die Marktstraße bis zum Alten Rathaus einsehen.
Kommt ein anderer Bus aus dieser Richtung, wartet der Fahrer vor der Einmündung
Erlenseer Straße und blockiert diese. Da Fahrzeugführer, welche aus der
Erlenseer Straße in die Marktstraße einbiegen wollen, dieses Manöver nicht
durchschauen können, kommt es an der Stelle nicht selten zu Hupkonzerten. Wenn
alles funktioniert, kann der in östliche Richtung fahrende Bus den Wartenden an
der Stelle passieren und letztgenannter kann ebenfalls seine Fahrt fortsetzen.
Wenn allerdings der aus Westen kommende Bus an der Haltestelle Haingasse
während seines Stopps noch von Pkws, die in die Erlenseer Straße einbiegen
wollen, überholt wird, kommt es vor der Einmündung regelmäßig zu einer
Patt-Situation. Die Pkws können nicht abbiegen, weil die Einmündung durch Bus A
blockiert ist. Und Bus B wird durch die Pkws am Vorbeifahren von Bus A
gehindert. Vor dem Haus Marktstraße 105 befinden sich zwei Garagen und eine
Hofeinfahrt. Würde man zusätzlich vor der Liegenschaft Marktstraße 103 das
Parken untersagen, wäre genügend Raum, damit der aus Richtung Bergen-Ost
kommende Bus noch vor der Einmündung Erlenseer Straße warten könnte, ohne
diese zu blockieren zu müssen Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme
des Magistrats vom 20.04.2018, ST 789
Aktenzeichen: 32 4