Landschaftsschutzverordnung in Bergen-Enkheim
Vorlagentyp: OF WBE, CDU, SPD, GRÜNE, BFF, LINKE., FDP
Begründung
Bergen-Enkheim Vorgang: ST 1589/17 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten folgende Fragen zu beantworten:
- Was soll in Zukunft mit den betroffenen Grundstücken geschehen? Sollen dort tatsächlich, wie im Maßnahmenplan beschrieben, Feuchtwiesen und Auenwälder entstehen, direkt anschließend der Vilbeler Landstraße und einem Wohngebiet? Wenn geplant wird, innerstädtische Grundstücke zu fluten. Was für Folgen hat das für die Anwohner?
- Wer sorgt in Zukunft für die Pflege und Sicherheit dieser Grundstücke?
- Wie und in welcher Form gedenkt die Stadt Frankfurt im Falle einer Durchsetzung der Pläne die Besitzer zu entschädigen, bzw. Ersatzgrundstücke bereitzustellen. Begründung: Die schon über Jahrzehnte (mehr als 90 Jahre) gewachsene Struktur der Wiesen und Gärten "Am Weimerhaus/Voltenseeweg" und die damit verbundene Lebensqualität der Besitzer der Gärten und der Bürger in Bergen-Enkheim ist zu erhalten, wird aber aktuell durch die Bestimmung dieses Gebietes als FFH-Gebiet und die daraus resultierenden Maßnahmen der unteren Naturschutzbehörde gegenüber einzelnen Eigentümern gefährdet, wenn nicht gar zerstört.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 20.01.2018, OF 163/16
Betreff: Landschaftsschutzverordnung in
Bergen-Enkheim Vorgang:
ST 1589/17 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird
gebeten folgende Fragen zu beantworten: 1. Was soll in Zukunft mit den betroffenen
Grundstücken geschehen? Sollen dort tatsächlich, wie im Maßnahmenplan
beschrieben, Feuchtwiesen und Auenwälder entstehen, direkt anschließend der
Vilbeler Landstraße und einem Wohngebiet? Wenn geplant wird, innerstädtische Grundstücke zu
fluten. Was für Folgen hat das für die Anwohner? 2. Wer sorgt in Zukunft für die Pflege und
Sicherheit dieser Grundstücke? 3. Wie und in welcher Form gedenkt die Stadt
Frankfurt im Falle einer Durchsetzung der Pläne die Besitzer zu entschädigen,
bzw. Ersatzgrundstücke bereitzustellen. Begründung: Die schon über Jahrzehnte (mehr als 90 Jahre)
gewachsene Struktur der Wiesen und Gärten "Am Weimerhaus/Voltenseeweg" und die
damit verbundene Lebensqualität der Besitzer der Gärten und der Bürger in
Bergen-Enkheim ist zu erhalten, wird aber aktuell durch die Bestimmung dieses
Gebietes als FFH-Gebiet und die daraus resultierenden Maßnahmen der unteren
Naturschutzbehörde gegenüber einzelnen Eigentümern gefährdet, wenn nicht gar
zerstört. Antragsteller:
WBE
CDU
SPD
GRÜNE
BFF
LINKE.
FDP
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 25.08.2017, ST 1589
Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR
16 am 23.01.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 739 2018
Die Vorlage OF
163/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme