Areal zwischen der Vilbeler Landstraße, L 521, Landgraben und der nördlichen Bebauung Nordring
Begründung
Landstraße, L 521, Landgraben und der nördlichen Bebauung Nordring Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten dem Ortsbeirat folgende Frage in Bälde zu beantworten: Welche Nutzung bzw. Bebauung ist in diesem Areal möglich und vorgesehen und liegen bereits Bauvoranfragen vor?
Inhalt
Antrag vom 11.11.2017, OF 146/16
Betreff: Areal zwischen der Vilbeler Landstraße, L 521, Landgraben und der nördlichen Bebauung Nordring Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten dem Ortsbeirat folgende Frage in Bälde zu beantworten: Welche Nutzung bzw. Bebauung ist in diesem Areal möglich und vorgesehen und liegen bereits Bauvoranfragen vor?Beratung im Ortsbeirat: 16