Berücksichtigung des Neubaugebietes „Bergen-Nord“ bei der Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes Hessen
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 15.08.2017, OM
1932 entstanden aus
Vorlage: OF 128/16 vom
01.08.2017 Betreff: Berücksichtigung des Neubaugebietes
"Bergen-Nord" bei der Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes
Hessen Der Magistrat wird aufgefordert, in Gesprächen und
Verhandlungen mit dem Land Hessen über die Fortschreibung des
Landesentwicklungsplanes Hessen (LEP) sicherzustellen, dass durch die Anwendung
aktueller Berechnungsmethoden der Fluglärm bedingte
Siedlungsbeschränkungsbereich, das heißt, die sogenannte umhüllende Isophone,
mit der Folge neu festgelegt wird, dass die nordöstlichen Frankfurter
Stadtteile, insbesondere der Stadtteil Bergen-Enkheim, nicht mehr von diesen Restriktionen betroffen sind. Begründung: Es ist allgemeiner Konsens, sowohl in der Stadt
Frankfurt am Main als auch im Land Hessen, dass im Rhein-Main-Gebiet,
insbesondere in der Stadt Frankfurt am Main, dringender Wohnraumbedarf
besteht. Eines der möglichen, wenn auch
kleineren Wohnbaugebiete könnte in Bergen-Enkheim entstehen, begrenzt durch die
Straße Nordring im Süden, die L 521 im Norden, die
Vilbeler Landstraße im Westen und die Erlenseer Straße im Osten.
Diese Fläche, früher als mögliches Baugebiet "Bergen-Nord" bezeichnet, kann
derzeit nicht als Baugebiet genutzt werden, weil 60 Prozent im
Siedlungsbeschränkungsgebiet liegen. Diese Festlegung ist durch den regionalen
Flächennutzungsplan erfolgt und könnte dann geändert werden, wenn der LEP den
Fluglärm bedingten Siedlungsbeschränkungsbereich im Stadtteil Bergen-Enkheim
neu festlegt beziehungsweise ganz entfallen lässt. Mit der dann möglichen Realisierung des Baugebietes
"Bergen-Nord" könnten ca. 28,7 Hektar brutto (ohne Sportanlage und
Kleingartenanlage) bebaut werden. Gemäß den derzeit gültigen Dichtewerten des
regionalen Flächennutzungsplans, der 45 Wohneinheiten pro Hektar als
möglich ansieht, könnten hier 1.300 Wohneinheiten entstehen. Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme
des Magistrats vom 04.12.2017, ST 2366