Einfahrtsberechtigungen Lohrpark (Zufahrt über Parkplatz Friedrich-Heyer-Weg und Klingenweg/Auf dem Lohr)
Vorlagentyp: OF FDP
Begründung
(Zufahrt über Parkplatz Friedrich-Heyer-Weg und Klingenweg/Auf dem Lohr) Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Ortsbeirat fragt den Magistrat:
- Wie viele Zufahrtsgenehmigungen wurden im Jahr 2018 zur Einfahrt in die Grünanlage ausgestellt?
- Wie viele Genehmigungen werden dauerhaft / zeitlich begrenzt ausgestellt?
- Sind die Genehmigungen Personen oder KFZ bezogen?
- Wie viele Personen / Gruppen wurden offiziell über den Code zur Öffnung der Schranke ( sofern nicht durch Vandalismus zerstört) informiert
- Wie wird der "neue" Poller bedient werden?
- Wird der elektr. Poller technisch erfassen können, wie oft und durch wen er bedient wurde?
- Wie kann sichergestellt werden dass die Poller nur durch die tatsächlich Berechtigten bedient werden? Begründung: Der Lohrpark ist ein beliebtes Naherholungsgebiet. Die Zufahrten über den Parkplatz (Schranke) und Klingenweg (Poller) sind nur mit Genehmigung des Grünflächenamtes erlaubt. Dennoch nutzen Besucher beide Zufahrten um benötigtes Freizeitequipment bequem mitzunehmen oder dort zu parken. Durch Befragung der Mitbürger, die im Zeitraum März - Juli mit ihren KFZ einfuhren, ergeben sich die obigen Punkte. Im Hinblick auf die Erhaltung der Grünanlage ist das Befahren mit KFZ auf das absolute Minimum zu beschränken.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 29.07.2018, OF 391/11
Betreff: Einfahrtsberechtigungen Lohrpark
(Zufahrt über Parkplatz Friedrich-Heyer-Weg und Klingenweg/Auf dem Lohr)
Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Ortsbeirat fragt den Magistrat: 1. Wie viele
Zufahrtsgenehmigungen wurden im Jahr 2018 zur Einfahrt in die Grünanlage
ausgestellt? 2. Wie viele Genehmigungen werden dauerhaft /
zeitlich begrenzt ausgestellt? 3. Sind die
Genehmigungen Personen oder KFZ bezogen? 4. Wie viele Personen /
Gruppen wurden offiziell über den Code zur Öffnung der Schranke ( sofern nicht
durch Vandalismus zerstört) informiert 5. Wie wird der "neue"
Poller bedient werden? 6. Wird der elektr. Poller technisch erfassen
können, wie oft und durch wen er bedient wurde? 7. Wie kann
sichergestellt werden dass die Poller nur durch die tatsächlich Berechtigten
bedient werden? Begründung: Der Lohrpark ist ein beliebtes Naherholungsgebiet.
Die Zufahrten über den Parkplatz (Schranke) und Klingenweg (Poller) sind nur
mit Genehmigung des Grünflächenamtes erlaubt. Dennoch nutzen Besucher beide
Zufahrten um benötigtes Freizeitequipment bequem mitzunehmen oder dort zu
parken. Durch Befragung der Mitbürger, die im Zeitraum März - Juli mit ihren
KFZ einfuhren, ergeben sich die obigen Punkte. Im Hinblick auf die Erhaltung
der Grünanlage ist das Befahren mit KFZ auf das absolute Minimum zu
beschränken. Antragsteller:
FDP
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR
11 am 13.08.2018, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 959 2018
Die Vorlage OF
391/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme