Meine Nachbarschaft: Thorwaldsenstraße
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Vorlagen
Umbau der Textorstraße hier: Zwischen Einmündung Oppenheimer Landstraße und Holbeinstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.03.2018, OM 2921 entstanden aus Vorlage: OF 781/5 vom 23.02.2018 Betreff: Umbau der Textorstraße hier: Zwischen Einmündung Oppenheimer Landstraße und Holbeinstraße 1. Der Ortsbeirat stimmt den Planungen für den Umbau der Textorstraße zwischen der Einmündung Oppenheimer Landstraße und Holbeinstraße zu. 2. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwieweit durch Umstrukturierungen der Flächenanordnungen zusätzlicher Parkraum generiert werden kann, ohne dass der Komfort für den Fußverkehr beeinträchtigt wird. 3. Der Magistrat wird gebeten, die zum Umbau der Textorstraße zwischen der Einmündung Oppenheimer Landstraße und Holbeinstraße nötigen Beschlüsse zu fassen. Begründung: In der Ortsbeiratssitzung am Freitag, dem 19.01.2018, sind das bisherige pädagogische Konzept und die Vorplanungen durch die Montagsstiftung für die IGS Süd und der Umbau der Textorstraße zwischen der Einmündung Oppenheimer Landstraße und Holbeinstraße vorgestellt worden. Der Umbau der Textorstraße zwischen der Einmündung Oppenheimer Landstraße und Holbeinstraße findet die Zustimmung des Ortsbeirates. Der Ortsbeirat bittet wegen des erhöhten Parkdrucks jedoch darum, zu prüfen und zu berichten, ob durch Umstrukturierungen der Flächenanordnungen zusätzlicher Parkraum generiert werden kann, ohne dass der Komfort für den Fußverkehr beeinträchtigt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.07.2018, ST 1182 Aktenzeichen: 66 0
Bäume nachpflanzen und Parkordnung durchsetzen im Bereich der Straßenbahnhaltestelle „Brücken-/Textorstraße“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.03.2018, OM 2929 entstanden aus Vorlage: OF 789/5 vom 27.02.2018 Betreff: Bäume nachpflanzen und Parkordnung durchsetzen im Bereich der Straßenbahnhaltestelle "Brücken-/Textorstraße" Der Magistrat wird gebeten, die Parkordnung in der Textorstraße vor den Hausnummern 34 bis 38 im Bereich der Straßenbahnhaltestelle "Brücken-/Textorstraße" durchzusetzen und die fehlenden Bäume auf den leeren Baumscheiben nachzupflanzen. Begründung: Der Zugang zur Straßenbahnhaltestelle "Brücken-/Textorstraße" vom Gehweg aus ist durch die parkenden Autos versperrt, weil diese entgegen der Vorschrift nicht längs, sondern quer parken. Der verbleibende Gehweg ist zu schmal. Anwohner beklagen die fehlenden Bäume. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.07.2018, ST 1181 Aktenzeichen: 66 0
Zebrastreifen zur Verkehrsinsel auf der Textorstraße/Ecke Brückenstraße schaffen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.03.2018, OM 2928 entstanden aus Vorlage: OF 788/5 vom 20.02.2018 Betreff: Zebrastreifen zur Verkehrsinsel auf der Textorstraße/Ecke Brückenstraße schaffen Der Magistrat wird gebeten, zwei Zebrastreifen zur Verkehrsinsel auf der Textorstraße/Ecke Brückenstraße zu schaffen und die Bordsteine abzusenken. Begründung: Auf der Verkehrsinsel befinden sich zwei Altglascontainer. Zudem ist ein Queren der Textorstraße auf Höhe des Cafés Ernst (Textorstraße 40) durch dort parkende Kfzs erschwert und meist mit Kinderwagen unmöglich. Um das Queren der Textorstraße an dieser Stelle zu erleichtern und die Zugänglichkeit der Altglascontainer zu verbessern, bietet sich die Installation von zwei Zebrastreifen an. (Quelle: Google Maps) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2018, ST 1129 Antrag vom 14.10.2020, OF 1814/5 Anregung an den Magistrat vom 30.10.2020, OM 6853 Aktenzeichen: 66 7
Verkehrssituation an der Kennedyallee von der Aral-Tankstelle bis zur Flughafenstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.02.2018, OM 2732 entstanden aus Vorlage: OF 749/5 vom 02.02.2018 Betreff: Verkehrssituation an der Kennedyallee von der Aral-Tankstelle bis zur Flughafenstraße Vorgang: OM 582/16 OBR 5; OM 4977/16 OBR 5 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an der Kennedyallee von der Aral-Tankstelle bis zur Flughafenstraße durch Abbau einer Ampel die Gefahrensituation gemindert werden kann. Begründung: Im oben genannten sehr kurzen Teilstück der Kennedyallee sind drei Ampeln für Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer angebracht. Die kurzen Abstände zwischen den Ampeln führen oft zu Verwirrung bei den Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern. Dadurch kommt es zu Rotlichtverstößen und damit zu Gefahrensituationen für Fußgängerinnen und Fußgänger an der für sie angebrachten Ampel. Der Ortsbeirat hat auf diese Situation schon häufiger aufmerksam gemacht (OM 582/16, OM 4977/16). Möglicherweise könnte die Entfernung einer der beiden Ampeln nach der Aral-Tankstelle zu einer besseren Übersichtlichkeit für Autofahrer führen. Je nachdem, für welche Ampel das infrage käme, müsste der Übergang für die Fußgängerinnen und Fußgänger entsprechend geändert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.01.2016, OM 4977 Anregung an den Magistrat vom 09.09.2016, OM 582 Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2018, ST 919 Aktenzeichen: 32 1
Anbringen eines Eichhörnchenseils
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2018, OM 2617 entstanden aus Vorlage: OF 718/5 vom 01.01.2018 Betreff: Anbringen eines Eichhörnchenseils Der Magistrat wird gebeten, an der Niederräder Landstraße (Abschnitt zwischen Mörfelder Landstraße und Kennedyallee) ein Eichhörnchenseil anzubringen. Begründung: Das oben genannte Teilstück der Niederräder Landstraße grenzt direkt an den Stadtwald. Die Straße stellt eine harte Trennlinie zwischen dem Wohngebiet und dem Wald dar. Dies hat zur Folge, dass gerade auf diesem Teilstück der Niederräder Landstraße sehr viele Wildtiere (insbesondere Eichhörnchen, aber auch Igel etc.) vom Wald in das Wohngebiet und umgekehrt wechseln, da sie im Wohngebiet viele attraktive Futterplätze und Unterschlupfe vorfinden. In Deutschland gehört das Eichhörnchen nach der Bundesartenschutzverordnung als heimische Art zu den "besonders geschützten Arten". Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.05.2018, ST 970 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 0
Kennedyallee Nr. 33 bis Nr. 59, Absenkung der Bordsteine
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2018, OM 2616 entstanden aus Vorlage: OF 717/5 vom 30.12.2017 Betreff: Kennedyallee Nr. 33 bis Nr. 59, Absenkung der Bordsteine Der Magistrat wird gebeten, die Bordsteine in der Kennedyallee vor den Häusern Nr. 33 bis Nr. 59 abzusenken. Begründung: Die betreffenden Parkplätze wurden neu geordnet. Es gilt Parken auf dem Gehweg im 90-Grad-Winkel zur Straße. Das bedeutet, dass die Fahrzeuge komplett von vorne in die Parklücken fahren müssen. Die Höhe der Bordsteine beträgt: Haus Nr. 57 = 12 cm; Haus Nr. 51 = 12-13 cm; Haus Nr. 49 = 14-15 cm; Haus Nr. 47 = 15-17 cm; Haus Nr. 43 = 13-15 cm; Haus Nr. 39 = 13-14 cm; Haus Nr. 35 = 14 cm. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.04.2018, ST 730 Aktenzeichen: 66 5
Kreuzungsbereich Kennedyallee/Flughafenstraße II
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2018, OM 2607 entstanden aus Vorlage: OF 702/5 vom 01.01.2018 Betreff: Kreuzungsbereich Kennedyallee/Flughafenstraße II Vorgang: OM 582/16 OBR 5; ST 1546/16 Der Magistrat wird gebeten, die in seiner Stellungnahme vom 21.11.2016, ST 1546, angekündigten Maßnahmen (größere Lichtsignalanlagen und zügigere Grünphasenanforderung für Fußgänger) umzusetzen. Begründung: Verkehrsteilnehmer, die aus Richtung Sachsenhausen und Niederrad kommen, haben aufgrund der Straßenkrümmung nur eine eingeschränkte Sicht auf die Lichtsignalanlagen. Dadurch kommt es immer wieder zu Rotlichtverstößen und damit zu gefährlichen Situationen mit querenden Fußgängern und Radfahrern. Die direkt an der Straßenbahnhaltestelle eingerichtete Fußgängerampel bietet Fußgängern, trotz Signalanforderung, derzeit kaum Grünphasen. Dies führt dazu, dass Fußgänger die dreispurige Straße nicht überqueren können. Der Magistrat hat in seiner Stellungnahme vom 21.11.2016, ST 1546, entsprechende Verbesserungen angekündigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.09.2016, OM 582 Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2016, ST 1546 Stellungnahme des Magistrats vom 09.04.2018, ST 723 Aktenzeichen: 32 1
Haushalt 2018 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Sanierung der Schwarzwaldstraße von der Kennedyallee bis zur Rennbahnstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2018, OF 677/5 Betreff: Haushalt 2018 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Sanierung der Schwarzwaldstraße von der Kennedyallee bis zur Rennbahnstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Im Haushalt 2018 werden ausreichend Mittel für die Sanierung der Schwarzwaldstraße von der Kennedyallee bis zur Rennbahnstraße eingestellt. Begründung: In den letzten Jahren wurde die Sanierung der Schwarzwaldstraße immer wieder diskutiert. Auch die Höhe der zu erwartenden Kosten wurde schon ermittelt, die Einstellung in den Etat aber immer nach hinten verschoben. Es ist nun an der Zeit, die dringend notwendige Sanierung endlich anzugehen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 5 am 19.01.2018, TO I, TOP 22 Beschluss: Etatanregung EA 23 2018 Die Vorlage OF 677/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenSperrung des Radverkehrs in Einbahnstraßen aufgrund von Baustellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.11.2017, OM 2443 entstanden aus Vorlage: OF 669/5 vom 07.11.2017 Betreff: Sperrung des Radverkehrs in Einbahnstraßen aufgrund von Baustellen Der Magistrat wird gebeten, die Freigabe von Einbahnstraßen für den Radverkehr nicht mehr bei der Einrichtung von Baustellen grundsätzlich aufzuheben. Begründung: Exemplarisch sei hier in der Vergangenheit für mehrere Monate die Stegstraße in Höhe der Gutzkowstraße genannt. Gegenwärtig besteht eine Sperrung in der Waidmannstraße/Ecke Kennedyallee und der Martin-May-Straße/Ecke Gutzkowstraße, in beiden Fällen wegen einer zehn Meter langen Einengung an einer Baustelle. Die Restbreite der Fahrbahn beträgt mindestens drei Meter. Außerdem sind die Strecken gut einsehbar, sodass ein Begegnungsverkehr problemlos möglich ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2018, ST 170 Aktenzeichen: 32 1
Messung im Bereich Niederräder Landstraße zwischen Kennedyallee und Mörfelder Landstraße mittels ViaCount-Geräten oder anderer Überwachungseinrichtungen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.11.2017, OM 2426 entstanden aus Vorlage: OF 645/5 vom 07.11.2017 Betreff: Messung im Bereich Niederräder Landstraße zwischen Kennedyallee und Mörfelder Landstraße mittels ViaCount-Geräten oder anderer Überwachungseinrichtungen Der Magistrat wird gebeten, in der Niederräder Landstraße zwischen Kennedyallee und Mörfelder Landstraße schnellstmöglich eine Geschwindigkeitsmessung zu veranlassen. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner berichten von teilweise massiven Geschwindigkeitsübertretungen in der Niederräder Landstraße zwischen Kennedyallee und Mörfelder Landstraße. Eine solche Geschwindigkeitsmessung dient einerseits der Feststellung solcher Verstöße, hat aber auch gleichzeitig eine Wirkung auf die Fahrer. Der Ortsbeirat bittet daher um die oben genannte Messung, um das weitere Vorgehen beratschlagen zu können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2018, ST 164 Aktenzeichen: 32 4
Erhöhung der Verkehrssicherheit in der Straße Niederräder Landstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.11.2017, OF 646/5 Betreff: Erhöhung der Verkehrssicherheit in der Straße Niederräder Landstraße Der Magistrat wird gebeten, durch geeignete Maßnahmen die Verkehrssicherheit in der Niederräder Landstraße auf dem Teilstück zwischen Kennedyallee und Mörfelder Landstraße zu verbessern. Dazu sollen in beiden Fahrtrichtungen je zwei Verkehrsschilder zur Erinnerung an die dort zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h aufgestellt werden sowie im Verlauf der nächsten 4 Monate zweimal Geschwindigkeitskontrollen mittels Radar durchgeführt werden. Gegebenenfalls sollen diese Kontrollen, wenn entsprechender Bedarf ermittelt wird, regelmäßig fortgesetzt werden. Begründung: Aus den Reihen der Anwohner der Niederräder Landstraße auf dem Teilstück zwischen Kennedyallee und Mörfelder Landstraße wurde der OBR 5 informiert, dass dort häufig massive Geschwindigkeitsüberschreitungen (bis zu 100 km/h) und gefährliche Überholmanövern zu beobachten sind, sowohl während der Rush Hour morgens und abends als auch außerhalb der Stoßzeiten. Die im Antrag genannten Maßnahmen sind geeignet, um dort für mehr Verkehrssicherheit zu sorgen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 5 am 24.11.2017, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 646/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 5 am 19.01.2018, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 646/5 wurde zurückgezogen.
Partei: LINKE.
Weiter lesenFahrradbügel Stegstraße/Textorstraße versetzen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.11.2017, OM 2337 entstanden aus Vorlage: OF 611/5 vom 20.10.2017 Betreff: Fahrradbügel Stegstraße/Textorstraße versetzen Der Magistrat wird gebeten, unter Beibehaltung der bisher genehmigten Außengastronomie des Eiscafés den östlichsten Fahrradbügel an der Straßenecke Stegstraße/Textorstraße zu versetzen. Als Ersatzstandort bietet sich beispielsweise die bisher ungenutzte Parkbucht an der Textorstraße unmittelbar vor dem genannten Eiscafé an. Begründung: Durch die Außengastronomie des besagten Eiscafés in Verbindung mit dem Fahrradbügel kam es in der Vergangenheit zu einer Behinderung des Fußverkehrs auf dem östlichen Gehweg der Stegstraße. Beispielsweise mit Kinderwagen war diese Stelle teilweise schwierig zu passieren. Gleichzeitig ist die Außengastronomie des Eiscafés ein wichtiger Baustein für die gewünschte Belebung der Textorstraße und daher erhaltenswert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 381 Aktenzeichen: 66 2
Tempo 50 auf der Kennedyallee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.11.2017, OM 2314 entstanden aus Vorlage: OF 630/5 vom 02.11.2017 Betreff: Tempo 50 auf der Kennedyallee Vorgang: OA 639/15 OBR 5; ST 1802/15 Der Magistrat wird erneut gebeten, auf der Kennedyallee auch zwischen der Niederräder Landstraße und der Richard-Strauß-Allee die ortsübliche Geschwindigkeit von 50 km/h einzurichten. Begründung: Die Kennedyallee ist in diesem Bereich schon jetzt als geschlossene Ortschaft ausgeschildert. Allerdings wird dort durch das Verkehrszeichen 274 eine Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h erlaubt. Das ist in diesem Bereich nicht angemessen, da sich stadteinwärts Fußgänger und Radfahrer auf einem 1,5 Meter schmalen Weg unmittelbar neben rasenden Pkws und Lkws bewegen müssen. Viele Kraftfahrer überschreiten auch diese höhere Geschwindigkeit und donnern mit 90 km/h und mehr die Straße entlang. Das gefährdet Fußgänger und Radfahrer und ist eine extreme Belästigung. Kinder müssen diesen Weg auf dem Weg zu ihrer Schule benutzen. In seiner Stellungnahme vom 21.12.2015, ST 1802, lehnte der Magistrat die schon zuvor beantragte Geschwindigkeitsreduzierung ab, weil diese den Kraftfahrern nicht "vermittelbar" sei. Hier ist der Magistrat kaltherzig darüber hinweggegangen, dass die Wohnbevölkerung diese Wege benutzen muss und zu Recht einigermaßen erträgliche Verkehrsverhältnisse erwarten darf. Das Interesse der Autofahrer, wenige Sekunden Fahrzeit zu gewinnen, steht in keinem Verhältnis zum Leidensdruck, dem die ungeschützten Verkehrsteilnehmer auf dem schmalen Fuß- und Radweg durch den rasenden Kraftfahrzeugverkehr ausgesetzt sind. Stadtauswärts sind Fußgänger und Radfahrer durch einen schmalen Grünstreifen zwar ein wenig besser geschützt, dennoch wäre eine geringere Geschwindigkeit auch hier angemessen. Vor allem aber sind Anwohner der Sandhöfer Allee und der Kennedyallee Tag und Nacht durch den Verkehrslärm belastet. Der Schall trägt sehr weit. Durch die Begrünung ist die Bebauung nicht an allen Stellen unmittelbar sichtbar. Das veranlasst besonders nachts viele Kraftfahrer, unmittelbar nach der Shell-Tankstelle hochtourig zu beschleunigen. Die Anwohner haben dem Ortsbeirat den dringenden Wunsch nach einer Geschwindigkeitsreduzierung immer wieder vorgetragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 26.06.2015, OA 639 Stellungnahme des Magistrats vom 21.12.2015, ST 1802 Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2018, ST 247 Antrag vom 23.07.2018, OF 926/5 Anregung vom 10.08.2018, OA 285 Aktenzeichen: 32 1
Pflege der Fläche vor dem REWE City in der Stresemannallee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2017, OM 2145 entstanden aus Vorlage: OF 556/5 vom 29.08.2017 Betreff: Pflege der Fläche vor dem REWE City in der Stresemannallee Der Magistrat wird gebeten, für die Pflege der Fläche vor dem REWE City entlang der Stresemannallee zwischen der Oskar-Sommer-Straße und den Bahngleisen Sorge zu tragen. Falls die Fläche sich in öffentlicher Hand befindet, muss eine regelmäßige Reinigung beauftragt werden. Abfalleimer müssen aufgestellt werden. Falls die Fläche sich in Privatbesitz befindet, muss der Eigentümer herangezogen und zur regelmäßigen Instandhaltung aufgefordert werden. Begründung: Anwohner beklagen die Verwahrlosung und Verschmutzung der Fläche. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2017, ST 2360 Aktenzeichen: 79 4
Fuß- und Radweg auf der südlichen Seite der Kennedyallee zwischen Richard-Strauss-Allee und Niederräder Landstraße sicher gestalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.08.2017, OM 1951 entstanden aus Vorlage: OF 517/5 vom 10.07.2017 Betreff: Fuß- und Radweg auf der südlichen Seite der Kennedyallee zwischen Richard-Strauss-Allee und Niederräder Landstraße sicher gestalten Der Magistrat wird gebeten, den auf der südlichen Seite der Kennedyallee zwischen Richard-Strauss-Allee und Niederräder Landstraße befindlichen Fuß- und Radweg hinter die Baumlinie, weg von der Straße, zu versetzen. Dabei ist nach Möglichkeit eine Trennung von Fuß- und Radweg vorzunehmen. Der Streifen direkt an der Kennedyallee sollte dann, wie auf der gegenüb erliegenden Straßenseite, als Grünstreifen hergerichtet werden. Der Radweg ist als Zweirichtungsradweg auszubauen. Begründung: Der sich auf der südlichen Seite der Kennedyallee zwischen Richard-Strauss-Allee und Niederräder Landstraße befindliche Fuß- und Radweg grenzt direkt an die Fahrbahn der Kennedyallee und ist dabei lediglich ca. 1,5 Meter breit. Hierdurch entstehen bei Begegnungen von Fußgängern und Radfahrern gefährliche Situationen. Um diese zu verhindern, ist eine Verlegung des Fuß- und Radweges hinter die Baumlinie, weg von der Straße, erforderlich. Auf diese Weise wäre eine Verbreiterung des Weges auf drei Meter möglich und Fußgänger und Radfahrer könnten diesen sicher nutzen. Blick in Richtung Richard-Strauss-Allee Blick in Richtung Niederräder Landstraße Aufnahmestandort: Quelle: Googlemaps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2017, ST 2213 Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2018, ST 915 Antrag vom 23.07.2018, OF 926/5 Anregung vom 10.08.2018, OA 285 Aktenzeichen: 66 2
Verkehrskontrollen Sachsenhausen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.06.2017, OM 1893 entstanden aus Vorlage: OF 494/5 vom 06.06.2017 Betreff: Verkehrskontrollen Sachsenhausen Der Magistrat wird gebeten, bis zum Jahresende an folgenden Stellen jeweils an zwei Terminen außerhalb der Schulferien Geschwindigkeitskontrollen zu veranlassen: 1. Auf der Mainuferstraße im Bereich zwischen der Ignaz-Bubis-Brücke und der Untermainbrücke; 2. in der Burnitzstraße zwischen dem Kreisel und der Holbeinstraße; 3. auf der Dreieichstraße und 4. in der Diesterwegstraße Richtung Schweizer Platz. Begründung: In allen genannten Bereichen beklagen Anwohner die Gefährdung von Fußgängern durch überhöhte Geschwindigkeit von Pkws und bitten den Ortsbeirat dringend um Abhilfe. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2017, ST 1850 Aktenzeichen: 32 4
Aufhebung der Trennung der beiden Schulstandorte der IGS Süd
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.05.2017, OM 1636 entstanden aus Vorlage: OF 428/5 vom 29.04.2017 Betreff: Aufhebung der Trennung der beiden Schulstandorte der IGS Süd Vorgang: M 47/09 Der Magistrat wird gebeten, 1. ein Verkehrskonzept zu entwickeln, das die trennende Funktion der Textorstraße zwischen dem nördlichen Schulstandort der Textorschule/Schwanthalerschule und dem südlichen Schulstandort der Holbeinschule aufhebt und 2. bis zur Fertigstellung und Vorlage des Konzeptes die Umsetzung der im Vortrag des Magistrats vom 06.03.2009, M 47, dargestellten "Radroute Textorstraße" im Bereich zwischen Holbeinstraße und Oppenheimer Landstraße ruhen zu lassen. Begründung: Auf dem Gelände der Textorschule/Schwanthalerschule und der Holbeinschule wird die IGS Süd installiert werden. Zum Schuljahr 2016/2017 sind dort die 5. Jahrgangsstufen der Schwanthalerschule und der Holbeinschule aufgehoben worden und die IGS Süd hat an diesem Standort ihren Betrieb aufgenommen. Problematisch ist, dass beide Schulstandorte durch die Textorstraße getrennt werden. Dies ist insofern problematisch, dass sich die Schülerinnen und Schüler der IGS Süd in beiden Gebäuden aufhalten werden und dass zur Nutzung von Turnhalle und Mensa ohnehin die Straße überquert werden muss. Der Ortsbeirat sieht hier Handlungsbedarf und bittet daher, dass ein Konzept entwickelt wird, das die trennende Funktion der Textorstraße zwischen den beiden Schulstandorten der IGS Süd aufhebt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 06.03.2009, M 47 Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1774 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 0
Parkplätze vor dem Anwesen Textorstraße 31-35
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.05.2017, OM 1651 entstanden aus Vorlage: OF 450/5 vom 10.04.2017 Betreff: Parkplätze vor dem Anwesen Textorstraße 31-35 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in dem obigen Bereich die dort befindliche Sperrfläche zugunsten von zwei Parkflächen entfernt werden kann. Begründung: In dem obigen Bereich wäre es ohne Weiteres möglich, zusätzliche Parkplätze einzurichten, um so den Parkdruck in Sachsenhausen zu reduzieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2017, ST 1510 Aktenzeichen: 32 1
Verkehrssicherung Schulweg zur Riedhofschule (Rotlichtverstöße)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.05.2017, OM 1650 entstanden aus Vorlage: OF 449/5 vom 02.05.2017 Betreff: Verkehrssicherung Schulweg zur Riedhofschule (Rotlichtverstöße) Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwieweit die Rotphasen der Ampel auf der Kennedyallee an der Ecke Stresemannallee eingehalten werden. In diesem Zusammenhang sollte die Häufigkeit von Rotlichtverstößen, insbesondere zu Schulbeginn, geprüft werden. Begründung: Die Kennedyallee ist eine große Einfallstraße im Süden Frankfurts und gerade im Berufsverkehr stark befahren. Andererseits ist die Ampel an der Kreuzung zur Stresemannallee ein wichtiger Übergang für Kinder auf dem Schulweg zur Riedhofschule und als Ampel für Menschen mit Sehbehinderung ausgelegt. In diesem Zusammenhang wurde von Elternvertretern der Riedhofschule festgestellt, dass gerade im Berufsverkehr, damit insbesondere für den Schulweg zur Schule bedeutsam, häufiger Rotlichtverstöße festzustellen sind. Gerade bei größeren Einfallstraßen geht das teilweise mit überhöhter Geschwindigkeit einher und führt damit zu einer erhöhten Gefährdung an dieser Ampel. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2017, ST 1509 Aktenzeichen: 32 1
Tempo-30-Zonen um die Textorstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.05.2017, OM 1643 entstanden aus Vorlage: OF 441/5 vom 03.05.2017 Betreff: Tempo-30-Zonen um die Textorstraße Der Magistrat wird gebeten, die Textorstraße zwischen Holbeinstraße und Brückenstraße in die jeweiligen Tempo-30-Zonen westlich und östlich der Schweizer Straße zu integrieren. Zwischen Holbeinstraße und Oppenheimer Landstraße ist die Textorstraße für den Radverkehr gegen die Einbahnstraße freizugeben. Begründung: Die vor mehr als zehn Jahren begonnen Überlegungen für eine Radroute in der Textorstraße sind über das Vorplanungsstadium nicht hinausgekommen. Leider ist nicht erkennbar, dass sich das in den nächsten zehn Jahren ändern könnte. Es ist daher sinnvoll, nun mit kostengünstigen, kurzfristig umsetzbaren Maßnahmen für den Radverkehr eine akzeptable Umfahrung zur verkehrsreichen Mörfelder Landstraße zu schaffen. In der Textorstraße besteht schon jetzt im angegebenen Bereich eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h. Sie ist aber als Vorfahrtstraße ausgeschildert und zum Teil sehr breit, was zu Geschwindigkeitsübertretungen verführt. Durch die Einbeziehung in die schon bestehenden Tempo-30-Zonen kann die Vorfahrtsregelung entfallen und die Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit besser durchgesetzt werden. Dies würde die Straße für den Radverkehr attraktiver machen. Zudem könnte die Wiederholung des Verkehrszeichens "Tempo 30" vor jeder Kreuzung entfallen und der Schilderwald gelichtet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2017, ST 1948 Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2018, ST 1130 Antrag vom 14.10.2020, OF 1815/5 Anregung an den Magistrat vom 30.10.2020, OM 6854 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 5 am 15.09.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 23. Sitzung des OBR 5 am 08.06.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 1
Versetzung von Containern hier: Vor der Liegenschaft Holbeinstraße 21-23
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.05.2017, OM 1637 entstanden aus Vorlage: OF 430/5 vom 29.04.2017 Betreff: Versetzung von Containern hier: Vor der Liegenschaft Holbeinstraße 21-23 Der Magistrat wird gebeten, die Container, die sich an der Lichtsignalanlage gegenüber der Liegenschaft Holbeinstraße 21-23 befinden, an einen anderen, besser geeigneten Ort in der Holbeinstraße zu versetzen. Begründung: Aus der Eltern- und Schülerschaft sind Beschwerden über den aktuellen Standort der Container an den Ortsbeirat herangetragen worden. Problematisch ist vor allem die Leerung der Container, da zu dieser Zeit der Verkehrsknotenpunkt Holbeinstraße/Schneckenhofstraße durch die dort haltenden Fahrzeuge zugestellt wird und daher sehr unübersichtlich ist. Der Ortsbeirat wünscht daher - in Absprache mit der Schulleitung und den Kinderbeauftragten - eine Versetzung der Container innerhalb der Holbeinstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2017, ST 1947 Stellungnahme des Magistrats vom 20.11.2017, ST 2286 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 5 am 15.09.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 0
Verkehrsberuhigung der Textorstraße im Bereich der IGS Süd
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.05.2017, OF 429/5 Betreff: Verkehrsberuhigung der Textorstraße im Bereich der IGS Süd Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, zu prüfen und zu berichten, in welcher Weise die Textorstraße im Bereich der IGS Süd zu einer verkehrsberuhigten Zone ohne Durchgangsverkehr umgewandelt werden kann. Begründung: Die IGS Süd ist in Schulgebäuden auf beiden Seiten der Textorstraße untergebracht. Es ist unvermeidlich, dass Schülerinnen und Schüler im Verlauf des alltäglichen Schulbetriebes immer wieder auch die Unterrichtsräume und die Gebäude wechseln. Daher ist es erforderlich, dass im Bereich der von der Textorschule genutzen Schulgebäude kein Durchgangsverkehr stattfinden kann und die Schülerinnen und Schüler in größtmöglichem Umfang vor den Gefahren durch Straßenverkehr geschützt werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 5 am 19.05.2017, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 429/5 wurde zurückgezogen.
Partei: LINKE.
Weiter lesenEntfernung überflüssiger Masten und Straßenbahnschienen in der Paul-Ehrlich-Straße im Abschnitt Vogelweidstraße/Kennedyallee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.04.2017, OM 1474 entstanden aus Vorlage: OF 411/5 vom 21.03.2017 Betreff: Entfernung überflüssiger Masten und Straßenbahnschienen in der Paul-Ehrlich-Straße im Abschnitt Vogelweidstraße/Kennedyallee Der Magistrat wird aufgefordert, die sich auf beiden Seiten der Paul-Ehrlich-Straße im Abschnitt Vogelweidstraße/Kennedyallee befindlichen Masten für die Stromleitungen der dort früher verlaufenden Straßenbahnlinie und die dortigen Straßenbahnschienen zu entfernen. Begründung: In diesem Bereich wurde der Verlauf der Straßenbahnlinie geändert. Früher fuhr die Straßenbahn durch die Paul-Ehrlich-Straße bis zur Endhaltestelle "Kennedyallee". Mit der neuen Straßenbahnführung biegt die Straßenbahn nunmehr in die Vogelweidstraße ab. Dies führt dazu, dass die im weiteren Verlauf befindlichen Straßenbahnschienen und die dort befindlichen Masten für die Stromleitung der Straßenbahn nicht mehr benötigt werden. Die Masten stehen nunmehr "nutzlos" herum und verschandeln das gesamte Bild in der Paul-Ehrlich-Straße. Sie müssen deshalb entfernt werden. Ebenso sind die jetzt überflüssigen Straßenbahnschienen zu entfernen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2017, ST 1194 Aktenzeichen: 66 0
Umwandlung von Büro- in Wohnraum an der Kennedyallee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.03.2017, OM 1347 entstanden aus Vorlage: OF 379/5 vom 22.02.2017 Betreff: Umwandlung von Büro- in Wohnraum an der Kennedyallee Der Magistrat wird gebeten, den Eigentümern der Liegenschaften Kennedyallee 87 sowie Stresemannallee 28 ein Angebot für einen städtebaulichen Vertrag zu unterbreiten, in dem sich die Stadt Frankfurt am Main verpflichtet, in diesen Liegenschaften Wohnnutzung zuzulassen. Im Gegenzug sollen sich die Eigentümer verpflichten, einen Anteil mietpreisgebundenen Wohnraums anzubieten. Begründung: In Frankfurt fehlt Wohnraum, insbesondere preisgünstiger Wohnraum, während gleichzeitig ein Überangebot an Büroräumen besteht. Es bietet sich daher grundsätzlich an, Bürotürme in Wohntürme umzuwandeln beziehungsweise die dafür erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Die Liegenschaft Kennedyallee 89 soll laut Pressebericht (TD Morning News vom 11.07.2016) in Wohnraum umgewandelt werden. Die angrenzenden - bisher als Büros genutzten - Liegenschaften Kennedyallee 87 sowie Stresemannallee 28 stehen jedoch ebenfalls seit einiger Zeit leer. Nach dem erwähnten Pressebericht seien in der Liegenschaft Kennedyallee 89 auf einer 2.000 Quadratmeter großen Gesamtwohnfläche 62 Wohneinheiten vorgesehen. Die Liegenschaften Kennedyallee 87 sowie Stresemannallee 28 sind jedoch größer, mithin könnte hier eine deutlich größere Anzahl an Wohneinheiten erreicht werden. Hierbei bietet es sich an, mittels städtebaulichen Vertrages den Eigentümern anzubieten, die rechtlichen Voraussetzungen für Wohnraum zu schaffen. Wobei sich im Gegenzug die Eigentümer verpflichten sollten - im Rahmen des ökonomisch Vertretbaren - mietpreisgebunden Wohnraum anzubieten. Dieses planerische Instrument wurde beispielsweise bei dem Projekt "Drei Schwestern" in der Frankfurter Innenstadt angewendet. So könnte das Angebot an preisgünstigem Wohnraum im Frankfurter Süden erhöht werden und auch die soziale Durchmischung gewährleistet bleiben. Ein städtebaulicher Vertrag wäre an dieser Stelle auch möglich. Zum einen ist hier die Eigentümerstruktur übersichtlich, zum anderen kann hier den Eigentümern ein sogenannter "vorhabenbezogener Bebauungsplan" im Sinne des § 12 des Bundesbaugesetzbuchs in Aussicht gestellt werden, was hierbei vermutlich erst Wohnnutzung legalisieren würde, was ein solches Angebot für die Eigentümer auch hinreichend attraktiv macht. Zum Zwecke der Durchsetzung des mietpreisgebundenen Wohnraums kann in dem Vertrag auch eine Vertragsstrafe vorgesehen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.06.2017, ST 1010 Aktenzeichen: 63 0
Einrichtung einer Planungswerkstatt „Bau- und Verkehrsproblematik rund um das Areal der Rennbahn in Frankfurt - Niederrad“
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.02.2017, OF 368/5 Betreff: Einrichtung einer Planungswerkstatt "Bau- und Verkehrsproblematik rund um das Areal der Rennbahn in Frankfurt - Niederrad" Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, eine Planungswerkstatt einzurichten, die sich mit der gesamten Verkehrsproblematik des Areals rund um die Rennbahn befasst. Betroffen sind die obere Kennedyallee einschließlich des Gebietes um Aral-Tankstelle und Oberforsthaus, die Schwarzwaldstraße, Rennbahnstraße, Niederräder Landstraße, weiterhin alle Seitenstraßen rund um die Rennbahn, einschließlich Bruchfeldstraße und Deutschordenstraße. Begründung: Die Parkplatzsituation entlang der Rennbahn und der Rennbahnstraße wird zunehmend problematischer: Täglich stellen von außerhalb kommende Personen ihre Autos früh morgens z. B. auf der Rennbahnstraße ab, um dann mit der Straßenbahn bequem in die Innenstadt oder zum Flughafen zu fahren. Häufig werden Fahrzeuge für die Urlaubsdauer wochenlang dort geparkt. Anwohner müssen immer länger nach einem Parkplatz suchen, bis in die Nebenstraßen hinein ausweichen, sowie Plätze mit Parkverbot in Anspruch nehmen. Für Frauen stellt sich dabei oft die Frage der Sicherheit. Die schlechte Parkplatzsituation wird sehr stark erschwert bei Veranstaltungen in der Commerzbankarena. Dann drängen zusätzlich Fahrzeuge von der Autobahn und aus der Stadt nach Niederrad hinein. Anwohner sind ohne Chancen, einen Abstellplätze zu finden. Die Situation wird sich weiterhin erheblich verschlechtern durch den Neubau des Fußballbundes und die Fertigstellung des sogen. "chinesischen Hotels" in der Rennbahnstraße; denn erfahrungsgemäß nutzen Besucher bzw. Gäste aus Bequemlichkeit nicht die Garagenplätze, sondern stellen ihre Fahrzeuge auf der Straße ab. Beispiele hierfür bietet u.a. Sachsenhausen. Zusätzliche Probleme entstehen durch den Bau des Bürgerparks nach dem Wegfallen der Rennbahn. Hierfür sind nicht einmal Parkplätze eingeplant worden, weil vermeintlich nur Niederräder Bürger diesen Park in Anspruch nehmen und ohne Auto kommen werden. Es muss bereits heute beklagt werden, dass in jedem Fall "Park & Ride - Plätze" fehlen. Auch anderweitige Lösungen zur Problembewältigung - die es zweifelsohne gibt - liegen dem Ortsbeirat nicht vor. Mit einem "weiter so" - ist jedoch in absehbarer Zeit ein völliges Chaos und ein Verkehrs-Kollaps voraussehbar. Dem ist nunmehr entgegen zu wirken. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 5 am 10.03.2017, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 368/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 5 am 21.04.2017, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 368/5 wurde zurückgezogen.
Partei: BFF
Weiter lesenHaushalt 2017 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Kreisel Holbeinstraße - Burnitzstraße - Oppenheimer Landstraße - Hedderichstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.02.2017, OF 346/5 Betreff: Haushalt 2017 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Kreisel Holbeinstraße - Burnitzstraße - Oppenheimer Landstraße - Hedderichstraße Vorgang: EA 30/14 OBR 5; ST 839/15 Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: - Die in der ST 839 vom 15.6.2015 angekündigte Vorplanungsvorlage wird vorgelegt. - In den Haushalt 2017 werden die erforderlichen Mittel eingestellt. Begründung: In diesem komplexen Kreuzungsbereich ist für die Verkehrsteilnehmer die Verkehrsbeziehung von der Hedderichstraße zur Burnitzstraße bzw. zur südlichen Oppenheimer Landstraße nicht möglich. Die in der Stellungnahme vom 15.6.2015 angekündigte Vorplanungsvorlage liegt noch nicht vor. Die Haushaltsmittel müssen jetzt eingestellt werden, damit das Projekt nicht weiter verzögert wird. Antragsteller: GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 10.10.2014, EA 30 Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2015, ST 839 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 5 am 10.03.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: Etatanregung EA 30 2017 Die Vorlage OF 346/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, FDP
Weiter lesenNeues Wohnen südlich der Gerbermühlstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.02.2017, OM 1208 entstanden aus Vorlage: OF 290/5 vom 03.01.2017 Betreff: Neues Wohnen südlich der Gerbermühlstraße Der Magistrat wird gebeten, für das Gebiet zwischen der Gerbermühlstraße im Norden, der Seehofstraße im Westen und der Eisenbahngleise im Süden ein städtebauliches Konzept zu erarbeiten und dieses der Stadtverordnetenversammlung zwecks Planaufstellungsbeschlusses zuzuleiten. Wünschenswert ist eine Blockrandbebauung bei sieben Vollgeschossen. Als Gebietstyp empfiehlt der Ortsbeirat ein Mischgebiet gemäß § 6 Baunutzungsverordnung (BauNVO) bzw. - wenn zu dem Zeitpunkt des Aufstellungsbeschlusses bereits erlassen - "Urbanes Gebiet" (MU) gem. § 6a BauNVO-Referentenentwurf vom 16.06.2016. Ferner empfiehlt der Ortsbeirat eine Festsetzung einer Baulinie parallel zur Gerbermühlstraße sowie Maßnahmen zum passiven Schallschutz gem. § 9 Abs. 1 Nr. 24 Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 9 Abs. 5 Nr. 1 BauGB. Begründung: Im Frankfurter Süden, wie auch in der ganzen Stadt, fehlt Wohnraum. Insbesondere mehr Angebotsplanung - statt Planung auf Zuruf - ist geeignet, die Situation zu verbessern. Das o. g. Gebiet ist bisher vorwiegend gewerblich genutzt und durch eine niedrige bauliche Ausnutzung charakterisiert. In Anbetracht des Wohnraummangels ist jedoch eine Entwicklung hin zu einem Wohnstandort angeraten. So ist insbesondere die Nachfrage nach innenstadtnahem Wohnraum in Blockrandbebauung hoch. Wünschenswert ist daher die Fortführung der Bebauung des gegenüberliegenden Deutschherrnviertels. Um kostspieligen Nachbarstreitigkeiten aufgrund des Abstandsflächenrechts den Boden zu entziehen, empfiehlt sich eine verbindliche Festsetzung von sieben Vollgeschossen im Bebauungsplan. Um eine architektonisch ansprechende Bebauung zu gewährleisten, empfiehlt sich die Festsetzung einer geschlossenen Bauweise bzw. einer Baulinie parallel zur Gerbermühlstraße. Im Ergebnis kann so die Schaffung von Wohnraum auch zur Stadtreparatur genutzt werden. Durch die nunmehr beidseitig mögliche Bebauung entlang der Gerbermühlstraße kann ein passendes Entree für Sachsenhausen geschaffen werden. Die Bestandsbebauung erfüllt diese Funktion nicht. Für eine Entwicklung dieses Areals zu einem Wohngebiet spricht auch, dass es verkehrstechnisch gut erschlossen ist durch die Straßenbahnlinien 15 und 16 sowie durch die S-Bahn-Haltestelle "Mühlberg". Ferner ist es auch eine der wenigen wohnraumgeeigneten Flächen im Frankfurter Süden, die nicht der Wohnraumbeschränkung unterliegen. Gleichwohl sollte die bestehende gewerbliche Nutzung auch in immissionsschutzrechtlicher Sicht Bestandsschutz genießen. Es empfiehlt sich daher die Festsetzung eines Mischgebiets gemäß § 6 BauNVO bzw. "Urbanes Gebiet" gemäß § 6a BauNVO in der Form des Referentenentwurfs vom 16.06.2016. Auch hinsichtlich des Immissionsschutzes wäre der Bebauungsplan vollzugsfähig. Durch die Errichtung eines neuen Gebäuderiegels entsteht zwar die Gefahr der Beeinträchtigung durch einen Echoeffekt verstärkten Verkehrslärm der Gerbermühlstraße; dem kann durch Maßnahmen gem. § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB bzw. § 9 Abs. 5 Nr. 1 BauGB entgegengewirkt werden. Die erforderlichen Maßnahmen am Gebäude, z. B. Schallschutzfenster, sind nach DIN 4109 oder VDI 2719 zu ermitteln und nachzuweisen. Dies gilt ebenso für die angrenzenden Eisenbahnlinien. Das Baugebiet an der Nell-Breuning-Straße zeigt nachdrücklich, dass dies durch geschickte bauliche Maßnahmen möglich ist. Quelle: Openstreetmap - Mitwirkende - veröffentlicht unter CC-BY-SA 2.0 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2017, ST 882 Antrag vom 08.11.2017, OF 660/5 Anregung an den Magistrat vom 19.01.2018, OM 2604 Antrag vom 06.11.2019, OF 1477/5 Anregung vom 22.11.2019, OA 502 Aktenzeichen: 61 0
Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung in der Oppenheimer Landstraße im Bereich zwischen Textorstraße und Schwanthalerstraße durch Betonschwellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2017, OM 1179 entstanden aus Vorlage: OF 289/5 vom 04.01.2017 Betreff: Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung in der Oppenheimer Landstraße im Bereich zwischen Textorstraße und Schwanthalerstraße durch Betonschwellen Der Magistrat wird aufgefordert, im Abschnitt Oppenheimer Landstraße zwischen Textorstraße und Schwanthalerstraße in der Mitte Betonschwellen anzubringen. Begründung: In diesem Bereich kommt es sehr häufig zu Geschwindigkeitsübertretungen. Hierüber haben sich die Anwohner bereits beschwert. Die Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h wird häufig nicht eingehalten. Hierbei kommt es zu Gefährdungen anderer Verkehrsteilnehmer, da in diesem Bereich auch zahlreiche Schüler der anliegenden Schulen unterwegs sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.03.2017, ST 665 Aktenzeichen: 32 1
Einrichtung Planungswerkstatt Frankfurt Niederrad: Bau- und Verkehrsproblematik rund um das Areal der Rennbahn
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.01.2017, OF 315/5 Betreff: Einrichtung Planungswerkstatt Frankfurt Niederrad: Bau- und Verkehrsproblematik rund um das Areal der Rennbahn Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den Verkauf des denkmalgeschützten Oberforsthauses vorerst zu stoppen und eine Planungswerkstatt einzurichten, die sich mit der gesamten Verkehrsproblematik des Areals rund um die Rennbahn befasst. Betroffen sind die obere Kennedyallee einschließlich des Areals um die Aral-Tankstelle, das Areal des Oberforsthauses, die Rennbahnstraße (bis in die Bruchfeldstraße hinein), Niederräder Landstraße, Deutschordenstraße, Begründung: Die Parkplatzsituation entlang der Rennbahn und der Rennbahnstraße wird zunehmend problematischer: Von außerhalb kommende Personen stellen ihre Fahrzeuge morgens auf der Rennbahnstraße ab, um dann mit der Straßenbahn bequem in die Innenstadt oder zum Flughafen zu fahren. Teilweise werden Fahrzeuge für die Urlaubsdauer dort geparkt. Anwohner müssen immer länger nach einem Parkplatz suchen, bis in die Nebenstraßen ausweichen oder Plätze mit Parkverbot aufsuchen. Für Frauen stellt sich oft die Frage der Sicherheit. Die schlechte Parkplatzsituation wird stark erschwert bei Veranstaltungen in der Commerzbankarena. An solchen Tagen drängen zusätzlich Fahrzeuge von der Autobahn und aus der Stadt nach Niederrad. Dann haben Anwohner keine Chancen Abstellplätze zu finden. Die Parkplatzsituation wird sich erheblich verschlechtern durch den Neubau des Fußballbundes und die Fertigstellung des sogen. "chinesischen Hotels" in der Rennbahnstraße, denn erfahrungsgemäß nutzen Besucher bzw. Gäste aus Bequemlichkeit nicht die Garagenplätze, sondern stellen ihre Fahrzeuge auf der Straße ab. Zusätzliche Probleme entstehen durch den Bau des Bürgerparks nach dem Wegfallen der Rennbahn. Hierfür sind nicht einmal Parkplätze eingeplant worden. Konnten Anwohner früher noch in der Deutschordenstraße parken, so ist dies nicht mehr möglich, da die Fahrzeuge von der Uni-Klinik und dem Friedrichsheim her diese Plätze einnehmen und immer weiter Richtung Rennbahnstraße drängen. Da die Uni-Kliniken Ihre zunehmenden Parkplatzprobleme nicht lösen, wird das Niederräder Gebiet mehr und mehr zum Auffangbecken derer fehlenden Park- und Verkehrsbewältigung. Sollte das Areal des Oberforsthauses verkauft und bebaut werden, verschlechtert sich die Abstellmöglichkeit für PKW weiter. Es wäre jedoch eine Entlastung, das Gelände des Oberforsthauses als Park & Ride - Platz nutzen zu können, denn von dort zur Straßenbahn hin ist lediglich die Straße zu überqueren. Es ist deshalb davon auszugehen, dass dieser Platz auch genutzt werden wird. Dort abgestellte Fahrzeuge würden die Rennbahnstraße entlasten. Die dargestellte Problematik verdeutlicht, dass die vorhandene Park- und Verkehrssituation dringend verbessert werden muss, um einen unweigerlich entstehenden Verkehrskollaps zu verhindern. Es sei darauf hingewiesen dass es eine ganze Reihe weiterer Problemlösungsmöglichkeiten gibt bei denen ebenfalls die Uni-Kliniken zu berücksichtigen wären. Diese verlagern ihr Parkplatz Problem übrigens auch in die Richard-Strauß-Allee, wie Beschwerden der Bürger belegen. Der Ortsbeirat hält es deshalb für dringend geboten, zur Bewältigung der Gesamtproblematik eine Planungswerkstatt einzurichten, die sich mit der Neuordnung, Gestaltung und problem-lösender Flächennutzung befasst. Mit dieser Einrichtung darf nicht gewartet werden, da die Park- und Verkehrsprobleme rapide anwachsen. Der Ortsbeirat bittet darum, einen evtl. Verkauf des unter Denkmalschutz stehenden Oberforsthauses samt Gelände aus besagten Gründen vorerst zu stoppen und damit flexibler und frei für die anstehenden Problemlösungen zu sein. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 5 am 20.01.2017, TO I, TOP 69 Beschluss: Die Vorlage OF 315/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 5 am 10.02.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 315/5 wurde zurückgezogen.
Partei: BFF
Weiter lesenErneuerung des Radwegs entlang der Kennedyallee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.11.2016, OM 943 entstanden aus Vorlage: OF 256/5 vom 21.10.2016 Betreff: Erneuerung des Radwegs entlang der Kennedyallee Der Magistrat wird gebeten, den Radweg entlang der Kennedyallee stadtauswärts im Abschnitt Stresemannallee bis Rennbahnstraße zu erneuern. Begründung: Der Radweg befindet sich in einem schlechten baulichen Zustand, da sich dort viele Schlaglöcher und Bodenwellen befinden. Dadurch besteht eine Unfallgefahr für Radfahrer, die diesen Weg benutzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2017, ST 403
Bepflanzung des Kreisverkehrsplatzes in der Burnitzstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.11.2016, OM 865 entstanden aus Vorlage: OF 202/5 vom 17.10.2016 Betreff: Bepflanzung des Kreisverkehrsplatzes in der Burnitzstraße Der Magistrat wird gebeten, den Kreisverkehrsplatz in der Burnitzstraße zu bepflanzen. Begründung: Die Bepflanzung führt dazu, dass der Kreisel nicht mehr überfahren werden kann. Das dadurch entstehende optische Hindernis kann dazu beitragen, dem Rasen durch die Burnitzstraße vorzubeugen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2017, ST 293
Straßenreinigung am Wochenende - mehr im Sommer, weniger im Winter
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.11.2016, OM 854 entstanden aus Vorlage: OF 190/5 vom 17.10.2016 Betreff: Straßenreinigung am Wochenende - mehr im Sommer, weniger im Winter Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, die folgenden Straßen und Plätze in Sachsenhausen in Reinigungsklasse V und VI an Wochenenden im Sommerhalbjahr (April bis September einschließlich) sowohl samstags als auch sonntags zu reinigen. Dafür kann im Winterhalbjahr (Oktober bis März einschließlich) eine Reinigung zwischen Dienstag und Donnerstag entfallen. Zusätzlich schlägt der Ortsbeirat eine Erhöhung der Reinigungsklassen in bestimmten Straßen und Plätzen vor, die aufgrund des hohen Publikumsverkehrs schneller verschmutzen. Straßen Jetzige Reinigungsklasse Änderung Vorschlag Sommer Vorschlag Winter Schweizer Platz VI VI S VI W Schweizer Straße VI (Gartenstraße bis Textorstraße), III (Rest) VI S VI W Affentorplatz VI VI S VI W Alt-Sachsenhausen VI VI S VI W Diesterwegplatz VI VI S VI W Textorstraße zwischen Lokalbahnhof und Schweizer Straße VI (Anfang bis Martin-May-Straße), II (Rest) VI S VI W Elisabethenstraße und Darmstädter Landstraße bis Wendelsplatz VI VI S VI W Wallstraße VI VI S VI W Brückenstraße V (Elisabethenstraße bis Schifferstraße), II (Rest) V S V W Gutzkowstraße II Erhöhen auf V V S V W Adlhochplatz II Erhöhen auf VI VI S VI W Textorstraße zwischen Lokalbahnhof und Schweizer Straße VI (Anfang bis Martin-May-Straße), II (Rest) Erhöhen auf VI zwischen Martin-May-Straße und Schweizer Straße VI S VI W Reinigungsklassen Bisher Vorschlag Sommer Vorschlag Winter II = 2 x pro Woche III = 5 x pro Woche V = 2 x in der Woche, 1 x Wochenende V S = 2 x in der Woche, 2 x am Wochenende V W = 1 x in der Woche, 1 x am Wochenende VI = 5 x in der Woche, 1 x Wochenende VI S = 5 x pro Woche, 2 x am Wochenende VI W = 4 x pro Woche, 1 x am Wochenende Begründung: Der Ortsbeirat erhält im Sommerhalbjahr regelmäßig zahlreiche Beschwerden von Anwohnern wegen Vermüllung. Es handelt sich um ein ästhetisches, aber auch ein hygienisches Problem, da die Hinterlassenschaften Ungeziefer anziehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2017, ST 308
Tempo-30-Zonen um die Textorstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.10.2016, OF 213/5 Betreff: Tempo-30-Zonen um die Textorstraße Der Magistrat wird gebeten, - die Textorstraße zwischen Holbeinstraße und Brückenstraße in die jeweiligen Tempo-30-Zonen westlich und östlich der Schweizer Straße zu integrieren. - die Schwanthalerstraße zwischen Stegstraße und Brückenstraße für den Radverkehr in beiden Richtungen freizugeben. Begründung: Im Bereich zwischen Holbein- und Brückenstraße sollte außer auf der Schweizer Straße eine einheitliche Tempo-30-Zone geschaffen werden. Dazu muss die verwirrende Situation (Textorstraße als Tempo-30-Straße, aber Tempo-30-Zone nördlich und südlich davon) beseitigt werden. Die Beschilderung wurde seinerzeit wegen der geplanten Radroute so angeordnet. Nach Aufgabe der Planung ist das nicht mehr sinnvoll. In der Schwanthalerstraße besteht im angegebenen Bereich keine besondere Gefährdungslage, weshalb sie für den Radverkehr freigegeben werden kann. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 5 am 04.11.2016, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage OF 213/5 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenMessung mittels ViaCount-Geräten hier: Burnitzstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.10.2016, OM 697 entstanden aus Vorlage: OF 169/5 vom 20.09.2016 Betreff: Messung mittels ViaCount-Geräten hier: Burnitzstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Burnitzstraße Messungen mittels ViaCount-Geräten durchzuführen. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner der Burnitzstraße beschweren sich über die gefahrenen Geschwindigkeiten. Der Ortsbeirat bittet daher um die oben genannte Messung, um das weitere Vorgehen beratschlagen zu können. Die gemessenen Geschwindigkeiten sind nach den Größenklassen "unter Limit", "über Limit" und "über Limit, sanktionierbar" in absoluten und relativen Zahlen aufzulisten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2016, ST 1853 Aktenzeichen: 32 4
Kreuzungsbereich Kennedyallee/Flughafenstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.09.2016, OM 582 entstanden aus Vorlage: OF 140/5 vom 20.08.2016 Betreff: Kreuzungsbereich Kennedyallee/Flughafenstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten es gibt, den Kreuzungsbereich Kennedyallee/Flughafenstraße auf Höhe der Straßenbahnhaltestelle "Oberforsthaus" für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer sicherer zu gestalten. Begründung: Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, die aus Richtung Sachsenhausen und Niederrad kommen, haben aufgrund der Straßenkrümmung nur eine eingeschränkte Sicht auf die Lichtsignalanlagen. Dadurch kommt es immer wieder zu Rotlichtverstößen und damit zu gefährlichen Situationen mit querenden Fußgängerinnen und Fußgängern und Radfahrerinnen und Radfahrern. Die direkt an der Straßenbahnhaltestelle "Oberforsthaus" eingerichtete Fußgängerampel bietet Fußgängerinnen und Fußgängern - trotz Signalanforderung - derzeit kaum Grünphasen. Dies führt dazu, dass diese die dreispurige Straße nicht überqueren können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2016, ST 1546 Antrag vom 01.01.2018, OF 702/5 Anregung an den Magistrat vom 19.01.2018, OM 2607 Antrag vom 02.02.2018, OF 749/5 Anregung an den Magistrat vom 16.02.2018, OM 2732 Aktenzeichen: 32 1
Entfernen von zwei Parkplätzen an der Kennedyallee
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.08.2016, OF 145/5 Betreff: Entfernen von zwei Parkplätzen an der Kennedyallee Der Ortsbeirat 5 möge beschließen: Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, zwei Parkplätze an der Kennedyallee vor der Einmündung Rubensstraße in westlicher Richtung nicht mehr für PKW auszuweisen. Begründung: Beim Einbiegen von der Rubensstraße in die Kennedyallee Richtung Stresemannallee ist es wegen der links parkenden Autos unmöglich, den auf der Kennedyallee von links kommenden Autoverkehr einzusehen, ohne ein Stück in die Kennedyallee einzufahren. Dies stellt eine nicht unerhebliche Gefahr dar. Das Weglassen der beiden Parkplätze würde wesentlich zur Verkehrssicherheit beitragen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 5 am 09.09.2016, TO I, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage OF 145/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD und LINKE. (= Annahme)
Partei: SPD
Weiter lesenVerdacht auf eine illegale Spielhalle oder ein Wettbüro in der Textorstraße 89
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.06.2016, OM 148 entstanden aus Vorlage: OF 44/5 vom 06.05.2016 Betreff: Verdacht auf eine illegale Spielhalle oder ein Wettbüro in der Textorstraße 89 Der Magistrat wird gebeten, 1. zu überprüfen, ob sich im Erdgeschoss der Liegenschaft Textorstraße 89, 60596 Frankfurt am Main, eine nicht genehmigte Spielhalle oder ein Wettbüro befindet und 2. gegebenenfalls den weiteren Betrieb dieser Einrichtung zu untersagen. Begründung: Es besteht der Verdacht, dass sich in der oben genannten Liegenschaft ein Spiel- und Wettbüro befindet. Dieser ergibt sich aus dem Tätigkeitsbereich der an der dortigen Eingangstür genannten Betreiberin. Ausweislich des Handelsregisterauszugs ist diese eine auf Spielhallen und Wettbüros spezialisierte Gesellschaft. Zudem entspricht die Gestaltung der Außenfassade den Anforderungen von § 2 Hessisches Spielhallengesetz. Eine Spielhalle oder ein Wettbüro wäre jedoch an der dortigen Stelle nicht genehmigungsfähig. Nach ständiger Rechtsprechung ist eine Spielhalle oder ein Wettbüro bei einer Gefährdung der Jugend zu untersagen. Diese kann sich beispielsweise aus der Nähe zu einem Schulweg ergeben. Die genannte Liegenschaft befindet sich jedoch in Nachbarschaft zur Textorschule, Textorstraße 104, mithin an einem Schulweg im oben genannten Sinne. Zudem befindet sich in unmittelbarer Nähe das Schülercafé "ORCA". Des Weiteren wären eine Spielhalle oder ein Wettbüro auch bauplaunungsrechtlich unzulässig. Da ein qualifizierter Bebauungsplan an dortiger Stelle nicht vorliegt, müsste sich ein solches Vorhaben gemäß § 34 Absatz 2 Baugesetzbuch einfügen. Ob sich ein Vorhaben in diesem Sinne einfügt, bemisst sich nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO). Nach dieser sind Vergnügungsstätten in allgemeinen Wohngebieten (§ 4 BauNVO) generell unzulässig und in Mischgebieten (§ 6 BauNVO) nur in den Teilen des Gebiets ausnahmsweise zulässig, die überwiegend durch gewerbliche Nutzung geprägt sind. Die Textorstraße ist jedoch nicht überwiegend durch gewerbliche Nutzung geprägt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2016, ST 1142 Aktenzeichen: 32 0
Minderung der Gefahrensituation für Fußgänger und Radfahrer an der Fußgängerampel am Oberforsthaus-Kreisel vom Schützenverein zur Straßenbahnhaltestelle „Oberforsthaus“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2016, OM 4977 entstanden aus Vorlage: OF 1202/5 vom 07.01.2016 Betreff: Minderung der Gefahrensituation für Fußgänger und Radfahrer an der Fußgängerampel am Oberforsthaus-Kreisel vom Schützenverein zur Straßenbahnhaltestelle "Oberforsthaus" Der Magistrat wird gebeten, die aktuelle Gefahrensituation für Fußgänger und Radfahrer an der Fußgängerampel am Oberforsthaus-Kreisel vom Schützenverein zur Straßenbahnhaltestelle "Oberforsthaus" zu prüfen und diese durch geeignete Maßnahmen, wie der Installation eines Warnsignals, zu entschärfen. Begründung: Am Oberforsthaus-Kreisel kommt es stadtauswärts an der Fußgängerampel vom Oberforsthaus/Schützenverein Richtung Straßenbahnhaltestelle "Oberforsthaus" immer wieder zu erheblichen Gefahrensituationen für Fußgänger und Radfahrer, die die Kennedyallee (B43/44) überqueren wollen. Grund dafür ist, dass die Kraftfahrer schon die Ampel 50 Meter weiter im Blick haben, was dazu führt, dass sie die Fußgängerampel oft übersehen und somit diese immer wieder bei Rot überfahren oder gerade noch rechtzeitig bremsen können. Es kommt dabei auch vor, dass sich Fußgänger oder Radfahrer schon auf der Straße befinden. Das Ampelzeichen über der Fahrbahn wird bei der Anfahrt der Kraftfahrer zudem durch das große fahrbahnüberspannende Verkehrsschild verdeckt und die Kraftfahrer durch dieses zusätzlich von der Ampel abgelenkt. Das Anbringen von Warnleuchten oder anderer Installationen zum besseren Erkennen der Fußgängerampel und zur Minderung der Gefahrensituation wäre hilfreich. Gegebenenfalls ist gar die Überlegung zu treffen, die Fußgängerampel zu verlegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.04.2016, ST 597 Antrag vom 02.02.2018, OF 749/5 Anregung an den Magistrat vom 16.02.2018, OM 2732 Aktenzeichen: 32 1
Bürgerpark Süd
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2016, OM 4974 entstanden aus Vorlage: OF 1199/5 vom 03.01.2016 Betreff: Bürgerpark Süd Der Magistrat wird gebeten, bei den weiteren Planungen zur Gestaltung des Bürgerparks Süd die folgenden Aspekte zu prüfen und gegebenenfalls zu berücksichtigen: I. Querung der Kenned yallee 1. Über die Kennedyallee ist in der Höhe des Welscher Wegs eine Querungsmöglichkeit mittels Lichtsignalanlage oder Brücke zu schaffen, die den Welscher Weg mit dem Bürgerpark Süd verbindet. II. Wegeverbindung im Bürgerpark Süd 2. Im Bürgerpark Süd in eine ostwestliche Wegeverbindung zu schaffen, die die Kennedyallee mit dem Verkehrsknotenpunkt Triftstraße/Rennbahnstraße verbindet. 3. Zu dieser ostwestlichen Wegeverbindung ist eine nordsüdliche Wegeverbindung zu schaffen, die die ostwestliche Wegeverbindung mit dem Verkehrsknotenpunkt Niederräder Landstraße/Deutschordenstraße/Rennbahnstraße verbindet. 4. Die unter den Ziffern 2. und 3. aufgeführten Wegeverbindungen sind als Hauptwegeverbindungen entsprechend zu dimensionieren, damit sie von Bürgerinnen und Bürgern mit Kinderwagen, Rollatoren und Rollstühlen sowie Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern genutzt werden können. 5. Die übrigen sich im Bürgerpark Süd befindlichen Wegeverbindungen sind zu belassen. III. Gebäude 6. Die sich im Bürgerpark Süd befindlichen Gebäude sind auf deren Nutzbarkeit zu überprüfen. 7. Gebäude, die keiner Nutzung mehr zugeführt werden können, sind zurückzubauen. 8. Im Bürgerpark Süd ist ein Kiosk/Café mit entsprechenden sanitären Anlagen zu errichten. 9. Auf dem Gebäude für einen Kiosk/ein Café inklusive der sanitären Anlagen ist die Einrichtung einer Aussichtsplattform zu prüfen. IV. Natur 10. Die sich im Bürgerpark Süd befindliche Hügellandschaft ist weitestgehend zu erhalten. 11. Der Sandmagerrasen ist in seiner Flächengröße zu belassen. Teilflächen sind ggf. zu vernetzen. 12. Der Teich ist in seiner Größe zu erhalten. Sollte der Teich in seiner jetzigen Form nicht erhalten werden können, ist ein neuer Teich anzulegen. V. Freizeitgestaltung 13. Im Bürgerpark Süd ist ein Calisthenics-Park bzw. ein Street Workout-Park einzurichten. An den einzelnen Stationen sind Tafeln mit Erklärungen zu den einzelnen Übungen anzubringen. 14. Im Bürgerpark Süd ist ein Spielplatz für Kinder und Kleinkinder einzurichten. Der Spielplatz sollte auch integrative Spielgeräte berücksichtigen. 15. An den Wegen im Bürgerpark Süd sind Bänke und innerhalb des Bürgerparks Süd Bänke sowie Bank-Tisch-Systeme aufzustellen. 16. Teile der Bänke sind durch Pergolen vor Sonne zu schützen. 17. Auf dem Gelände sind in ausreichender Anzahl Mülleimer mit Abdeckungen zu installieren. VI. Hundeauslaufflächen 18. Die "Kleine Bürgerwiese" ist als Hundeauslauffläche auszuweisen. 19. Die Hundeauslauffläche ist ggf. einzuzäunen und ein Hundekottütenautomat ist aufzustellen. VII. Kinderfarm 20. Im nördlichen Bereich des Bürgerparks Süd ist eine Fläche von einem Hektar für eine Verpachtung an eine Tierfarm freizuhalten. 21. Es ist zu prüfen, ob vorhandene Gebäude für eine entsprechende Nutzung herangezogen werden können. 22. Die Herrichtung der Fläche und der Gebäude geht zulasten der Stadt Frankfurt am Main. 23. Einfriedung des Geländes und Unterhaltung der Gebäude gehen zulasten des Vereins. Begründung: Der Ortsbeirat 5 begrüßt die Errichtung des Bürgerparks Süd und die konstruktiven Ideen, die in den Workshops erarbeitet worden sind. Von den vielen Ideen, die aufgrund der begrenzten Fläche und der Vorgaben nicht allesamt umgesetzt werden können, präferiert der Ortsbeirat die oben genannten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.04.2016, ST 746 Aktenzeichen: 67 0
Radwegführung Stresemannallee zwischen Kennedyallee und Friedensbrücke
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2016, OM 4972 entstanden aus Vorlage: OF 1197/5 vom 05.01.2016 Betreff: Radwegführung Stresemannallee zwischen Kennedyallee und Friedensbrücke Der Magistrat wird gebeten, eine bessere Radwegführung auf der Stresemannallee Richtung Norden, zumindest zwischen der Gartenstraße und dem Brückenkopf der Friedensbrücke, zu verwirklichen. Begründung: Im Zuge des Baus der neuen Straßenbahnlinie auf der südlichen Stresemannallee wurde auch eine neue Radwegverbindung von und bis zur Kreuzung Kennedyallee geschaffen. Der gegenwärtige Radweg zwischen der Kennedyallee und der Friedensbrücke Richtung Norden verläuft als Bordsteinradweg neben dem Gehweg und ist zu schmal. Radfahrende, die von der Kennedyallee kommend direkt links in die Stresemannallee abbiegen, haben gar keine Möglichkeit, den Radweg der Stresemannallee zu benutzen. Außerdem ist die Führung an der Einmündung in die Gartenstraße aufgrund der Verschwenkung gefährlich für Radfahrende. Das Gleiche gilt für die Querung des Schaumainkais. Um eine sichere Radwegführung zu gewährleisten, muss ein direkter, gradliniger Fahrstreifen markiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.05.2016, ST 771 Aktenzeichen: 32 1
Einfärbung der Fahrradstreifen im Bereich Oppenheimer Landstraße/Hedderichstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.11.2015, OM 4753 entstanden aus Vorlage: OF 1187/5 vom 10.11.2015 Betreff: Einfärbung der Fahrradstreifen im Bereich Oppenheimer Landstraße/Hedderichstraße Der Magistrat wird gebeten, die im Bereich Oppenheimer Landstraße/Hedderichstraße stadteinwärts befindlichen Fahrradstreifen rot einzufärben. Begründung: Der obige Bereich ist für Radfahrer gefahrgeneigt. Es besteht die Gefahr der Kollision, wenn die Radfahrer an der Ampelanlage stadteinwärts in die Holbeinstraße weiterfahren. Hier kommt es oftmals zu Gefährdungen durch Autofahrer, die die Oppenheimer Landstraße weiterfahren, da sich der Fahrweg mit dem Radstreifen kreuzt. Hier muss durch die Einfärbung eine entsprechende Aufmerksamkeit bei den Autofahrern herbeigeführt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2016, ST 382
Schulwegsicherheit Textorstraße und Oppenheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.11.2015, OM 4742 entstanden aus Vorlage: OF 1159/5 vom 21.09.2015 Betreff: Schulwegsicherheit Textorstraße und Oppenheimer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen zu ergreifen, um die Schulwegsicherheit für die Kinder in den angrenzenden Schulen zu erhöhen und die Fahrbahnbreite zu verringern, die den Anreiz für Autofahrer zum schnellen Fahren gibt: 1. Oppenheimer Landstraße zwischen Schweizer Platz und Holbeinstraße a) Beidseitig sind die Senkrechtparkplätze in Schrägparkplätze umzuwandeln. Dadurch ist eine geringere Fahrbahnbreite möglich. b) Auf der Seite der geraden Hausnummern sind alle Parkplätze vom Gehweg herunter auf die Straße zu verlagern. c) Die Sperrflächen vor und hinter den Zebrastreifen an der Kreuzung Schwanthalerstraße sind deutlich zu markieren und zu überwachen. d) Die Straßenquerung an diesen Stellen muss durch Gehwegnasen verkürzt werden (ggf. provisorisch, wie an der Kreuzung Textorstraße). e) Die Tempo-30-Zone muss auf der Straße nach den Kreuzungen Schwanthalerstraße und Textorstraße markiert werden. f) Die Geschwindigkeit auf der Oppenheimer Landstraße ist zu überwachen. 2. Textorstraße zwischen der Kreuzung Stegstraße und der Kreuzung Oppenheimer Landstraße - Verringerung der Fahrbahnbreite a) Auf der Seite der ungeraden Hausnummern (Südseite) ist zu prüfen, ob Schrägparken auf der Fahrbahn angeordnet werden kann. Ist dies nicht der Fall, sind Längsparkplätze auf der Straße einzurichten. Das Parken auf dem Gehweg soll auf der südlichen Straßenseite nicht mehr angeordnet werden. b) Die Parkplätze auf der Seite der geraden Hausnummern sollen halb auf der Straße, halb auf dem Gehweg eingerichtet werden. c) Falls die Straßenbreite dann nicht ausreicht, sollen auch hier die Senkrechtparkplätze in Schrägparkplätze umgewandelt werden. Begründung: Die Textorstraße und die Oppenheimer Landstraße laden aufgrund ihrer breiten Fahrbahn Autofahrer zum schnellen Fahren ein. Das ist gefährlich für Kinder, die die angrenzenden Schulen besuchen und morgens diese Straßen passieren müssen, darunter viele Grundschüler. Es gab in diesem Sommer einen Unfall, in den ein Schulkind verwickelt war: http://www.presseportal.de/blaulicht/pm/4970/3068753 (Bericht der Polizei). Die Fahrbahnbreite und somit der Anreiz, zu schnell zu fahren, kann durch das Ausweisen von Parkplätzen auf der Fahrbahn mit geringen Kosten verringert werden. Die Sperrflächen vor den Zebrastreifen werden derzeit weder von den Autofahrern noch von der Stadtpolizei berücksichtigt, der Sachverhalt muss deshalb durch Farbmarkierungen für alle sichtbar gemacht werden. Kinder lernen, vor dem Zebrastreifen auf dem Gehweg stehenzubleiben und nach Autos zu schauen, nicht auf einem Drittel der Strecke auf der Straße. Die Straßenquerung muss deshalb durch Gehwegnasen verkürzt und dadurch sicherer gemacht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.02.2016, ST 417 Aktenzeichen: 32 1
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