Tempo 50 auf der Kennedyallee - Entscheidungskompetenz der Kommunen stärken
Vorlagentyp: OA
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung vom 26.06.2015, OA 639 entstanden aus Vorlage:
OF 1099/5 vom
08.06.2015 Betreff: Tempo 50 auf der Kennedyallee -
Entscheidungskompetenz der Kommunen stärken Vorgang: OM 3157/14 OBR 5; ST 1017/14 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten, 1. in der Kennedyallee das Tempolimit - wie vom
Ortsbeirat gefordert - auf 50 km/h, zumindest stadteinwärts ab der Niederräder
Landstraße, zu begrenzen; 2.
sich bei der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass sie das von ihr
angekündigte "Aktionsprogramm Klimaschutz 2020" schnellstmöglich umsetzt, um
so sicherzustellen, dass die im Programm auf Seite 50
angekündigte Stärkung der Entscheidungskompetenz der Kommunen hinsichtlich der
Einführung von Geschwindigkeitsbegrenzungen umgesetzt wird. Begründung: Der Ortsbeirat hat den Magistrat mit seiner Anregung
vom 16.05.2014, OM 3157, gebeten, in der Kennedyallee ab der Niederräder
Landstraße das Tempo auf 50 km/h zu begrenzen. Seit dem Bezug des neuen
Wohngebietes in der Richard-Strauß-Allee ist die Geschwindigkeitsbegrenzung aus
Sicherheits- und Lärmschutzgründen notwendig. Leider hat der Magistrat bisher
nur im Bereich des unmittelbar angrenzenden Wohngebietes die Temporeduktion
angeordnet. Anwohner, die auf der Kennedyallee in Richtung Niederrad unterwegs
sind, müssen sich den nur 1,5 Meter breiten Weg mit Radfahrern teilen.
Diesen Weg müssen auch Kinder auf ihrem Weg zur Schule nutzen. Daher sind
70 km/h in diesem Bereich viel zu schnell. Aus diesem Grund haben Anwohner
der Richard-Strauß-Allee die weitergehende Temporeduktion gefordert. Seit der letzten Novelle der Straßenverkehrsordnung
muss der Magistrat die Wünsche des Ortsbeirats nach Geschwindigkeitsänderungen
restriktiver handhaben, da jeweils im Einzelfall eine besondere Gefährdungslage
darzulegen ist. Die Entscheidung darüber wird am besten in der Kommune selbst
getroffen. Dies hat auch die Bundesregierung erkannt und in ihrem
Kabinettsbeschluss zum "Aktionsprogramm Klimaschutz 2020" vom
3. Dezember 2014 angekündigt, dass zur Erhöhung der
Verkehrssicherheit die Entscheidungskompetenz der Kommunen hinsichtlich der
Einführung von Geschwindigkeitsbegrenzungen gestärkt werden soll. Eine
Umsetzung dieses Beschlusses ist jedoch bisher noch nicht erfolgt. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 5
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 16.05.2014, OM 3157
Stellungnahme des
Magistrats vom 11.08.2014, ST 1017
Stellungnahme des
Magistrats vom 21.12.2015, ST 1802
Anregung an den
Magistrat vom 03.11.2017, OM 2314
Antrag vom
09.01.2023, OF
620/5 Zuständige Ausschüsse:
Verkehrsausschuss
Ausschuss für
Umwelt und Sport Versandpaket: 01.07.2015 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 10.09.2015, TO I, TOP 28
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage OA 639 wird im vereinfachten Verfahren
erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU und GRÜNE gegen SPD und LINKE. (= Annahme)
sowie FDP (= Ablehnung) Sonstige
Voten/Protokollerklärung: BFF (= Ablehnung) RÖMER (= Prüfung
und Berichterstattung) 42. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 15.09.2015, TO I, TOP 25
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage OA 639 wird im vereinfachten Verfahren
erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU und GRÜNE gegen SPD und LINKE (= Annahme), FDP
und BFF (= Ablehnung) sowie RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung)
Beschlussausfertigung(en): § 6222, 42. Sitzung
des Verkehrsausschusses vom 15.09.2015 Aktenzeichen: 32 1