Tempo 50 auf der Kennedyallee - Entscheidungskompetenz der Kommunen stärken
Vorlagentyp: OA
Inhalt
Anregung vom 26.06.2015, OA 639 entstanden aus Vorlage: OF 1099/5 vom 08.06.2015
Betreff: Tempo 50 auf der Kennedyallee - Entscheidungskompetenz der Kommunen stärken Vorgang: OM 3157/14 OBR 5; ST 1017/14 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten,
- in der Kennedyallee das Tempolimit - wie vom Ortsbeirat gefordert - auf 50 km/h, zumindest stadteinwärts ab der Niederräder Landstraße, zu begrenzen;
- sich bei der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass sie das von ihr angekündigte "Aktionsprogramm Klimaschutz 2020" schnellstmöglich umsetzt, um so sicherzustellen, dass die im Programm auf Seite 50 angekündigte Stärkung der Entscheidungskompetenz der Kommunen hinsichtlich der Einführung von Geschwindigkeitsbegrenzungen umgesetzt wird. Begründung: Der Ortsbeirat hat den Magistrat mit seiner Anregung vom 16.05.2014, OM 3157, gebeten, in der Kennedyallee ab der Niederräder Landstraße das Tempo auf 50 km/h zu begrenzen. Seit dem Bezug des neuen Wohngebietes in der Richard-Strauß-Allee ist die Geschwindigkeitsbegrenzung aus Sicherheits- und Lärmschutzgründen notwendig. Leider hat der Magistrat bisher nur im Bereich des unmittelbar angrenzenden Wohngebietes die Temporeduktion angeordnet. Anwohner, die auf der Kennedyallee in Richtung Niederrad unterwegs sind, müssen sich den nur 1,5 Meter breiten Weg mit Radfahrern teilen. Diesen Weg müssen auch Kinder auf ihrem Weg zur Schule nutzen. Daher sind 70 km/h in diesem Bereich viel zu schnell. Aus diesem Grund haben Anwohner der Richard-Strauß-Allee die weitergehende Temporeduktion gefordert. Seit der letzten Novelle der Straßenverkehrsordnung muss der Magistrat die Wünsche des Ortsbeirats nach Geschwindigkeitsänderungen restriktiver handhaben, da jeweils im Einzelfall eine besondere Gefährdungslage darzulegen ist. Die Entscheidung darüber wird am besten in der Kommune selbst getroffen. Dies hat auch die Bundesregierung erkannt und in ihrem Kabinettsbeschluss zum "Aktionsprogramm Klimaschutz 2020" vom
- Dezember 2014 angekündigt, dass zur Erhöhung der Verkehrssicherheit die Entscheidungskompetenz der Kommunen hinsichtlich der Einführung von Geschwindigkeitsbegrenzungen gestärkt werden soll. Eine Umsetzung dieses Beschlusses ist jedoch bisher noch nicht erfolgt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5
Beratungsverlauf 2 Sitzungen
Sitzung
42
Ausschusses für Umwelt und Sport
TO I, TOP 28
nicht auf TO Die Vorlage OA 639 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
CDU Grüne
Ablehnung:
SPD Linke FDP BFF Römer
Sitzung
42
Verkehrsausschusses
TO I, TOP 25
nicht auf TO Die Vorlage OA 639 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
CDU Grüne
Ablehnung:
SPD Linke FDP BFF Römer