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Minderung der Gefahrensituation für Fußgänger und Radfahrer an der Fußgängerampel am Oberforsthaus-Kreisel vom Schützenverein zur Straßenbahnhaltestelle „Oberforsthaus“

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2016, OM 4977 entstanden aus Vorlage: OF 1202/5 vom 07.01.2016 Betreff: Minderung der Gefahrensituation für Fußgänger und Radfahrer an der Fußgängerampel am Oberforsthaus-Kreisel vom Schützenverein zur Straßenbahnhaltestelle "Oberforsthaus" Der Magistrat wird gebeten, die aktuelle Gefahrensituation für Fußgänger und Radfahrer an der Fußgängerampel am Oberforsthaus-Kreisel vom Schützenverein zur Straßenbahnhaltestelle "Oberforsthaus" zu prüfen und diese durch geeignete Maßnahmen, wie der Installation eines Warnsignals, zu entschärfen. Begründung: Am Oberforsthaus-Kreisel kommt es stadtauswärts an der Fußgängerampel vom Oberforsthaus/Schützenverein Richtung Straßenbahnhaltestelle "Oberforsthaus" immer wieder zu erheblichen Gefahrensituationen für Fußgänger und Radfahrer, die die Kennedyallee (B43/44) überqueren wollen. Grund dafür ist, dass die Kraftfahrer schon die Ampel 50 Meter weiter im Blick haben, was dazu führt, dass sie die Fußgängerampel oft übersehen und somit diese immer wieder bei Rot überfahren oder gerade noch rechtzeitig bremsen können. Es kommt dabei auch vor, dass sich Fußgänger oder Radfahrer schon auf der Straße befinden. Das Ampelzeichen über der Fahrbahn wird bei der Anfahrt der Kraftfahrer zudem durch das große fahrbahnüberspannende Verkehrsschild verdeckt und die Kraftfahrer durch dieses zusätzlich von der Ampel abgelenkt. Das Anbringen von Warnleuchten oder anderer Installationen zum besseren Erkennen der Fußgängerampel und zur Minderung der Gefahrensituation wäre hilfreich. Gegebenenfalls ist gar die Überlegung zu treffen, die Fußgängerampel zu verlegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.04.2016, ST 597 Antrag vom 02.02.2018, OF 749/5 Anregung an den Magistrat vom 16.02.2018, OM 2732 Aktenzeichen: 32 1

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