Minderung der Gefahrensituation für Fußgänger und Radfahrer an der Fußgängerampel am Oberforsthaus-Kreisel vom Schützenverein zur Straßenbahnhaltestelle „Oberforsthaus“
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 22.01.2016, OM
4977 entstanden aus Vorlage:
OF 1202/5 vom
07.01.2016 Betreff: Minderung der Gefahrensituation für
Fußgänger und Radfahrer an der Fußgängerampel am Oberforsthaus-Kreisel vom
Schützenverein zur Straßenbahnhaltestelle "Oberforsthaus"
Der Magistrat wird
gebeten, die aktuelle Gefahrensituation für Fußgänger und Radfahrer an der
Fußgängerampel am Oberforsthaus-Kreisel vom Schützenverein zur
Straßenbahnhaltestelle "Oberforsthaus" zu prüfen und diese durch geeignete
Maßnahmen, wie der Installation eines Warnsignals, zu
entschärfen. Begründung: Am Oberforsthaus-Kreisel kommt es stadtauswärts an
der Fußgängerampel vom Oberforsthaus/Schützenverein Richtung
Straßenbahnhaltestelle "Oberforsthaus" immer wieder zu erheblichen
Gefahrensituationen für Fußgänger und Radfahrer, die die Kennedyallee (B43/44)
überqueren wollen. Grund dafür ist, dass die Kraftfahrer schon die Ampel 50
Meter weiter im Blick haben, was dazu führt, dass sie die Fußgängerampel oft
übersehen und somit diese immer wieder bei Rot überfahren oder gerade noch
rechtzeitig bremsen können. Es kommt dabei auch vor, dass sich Fußgänger oder
Radfahrer schon auf der Straße befinden. Das Ampelzeichen über der Fahrbahn
wird bei der Anfahrt der Kraftfahrer zudem durch das große
fahrbahnüberspannende Verkehrsschild verdeckt und die Kraftfahrer durch dieses
zusätzlich von der Ampel abgelenkt. Das Anbringen von Warnleuchten oder anderer
Installationen zum besseren Erkennen der Fußgängerampel und zur Minderung der
Gefahrensituation wäre hilfreich. Gegebenenfalls ist gar die Überlegung zu
treffen, die Fußgängerampel zu verlegen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 5
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 04.04.2016, ST 597
Antrag vom
02.02.2018, OF
749/5
Anregung an den Magistrat vom 16.02.2018, OM 2732
Aktenzeichen: 32 1