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Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung in der Oppenheimer Landstraße im Bereich zwischen Textorstraße und Schwanthalerstraße durch Betonschwellen

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2017, OM 1179 entstanden aus Vorlage: OF 289/5 vom 04.01.2017 Betreff: Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung in der Oppenheimer Landstraße im Bereich zwischen Textorstraße und Schwanthalerstraße durch Betonschwellen Der Magistrat wird aufgefordert, im Abschnitt Oppenheimer Landstraße zwischen Textorstraße und Schwanthalerstraße in der Mitte Betonschwellen anzubringen. Begründung: In diesem Bereich kommt es sehr häufig zu Geschwindigkeitsübertretungen. Hierüber haben sich die Anwohner bereits beschwert. Die Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h wird häufig nicht eingehalten. Hierbei kommt es zu Gefährdungen anderer Verkehrsteilnehmer, da in diesem Bereich auch zahlreiche Schüler der anliegenden Schulen unterwegs sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.03.2017, ST 665 Aktenzeichen: 32 1