Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung in der Oppenheimer Landstraße im Bereich zwischen Textorstraße und Schwanthalerstraße durch Betonschwellen
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 20.01.2017, OM
1179 entstanden aus Vorlage:
OF 289/5 vom
04.01.2017 Betreff: Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung in
der Oppenheimer Landstraße im Bereich zwischen Textorstraße und
Schwanthalerstraße durch Betonschwellen Der Magistrat wird aufgefordert, im
Abschnitt Oppenheimer Landstraße zwischen Textorstraße und Schwanthalerstraße
in der Mitte Betonschwellen anzubringen. Begründung: In diesem Bereich kommt es sehr häufig zu
Geschwindigkeitsübertretungen. Hierüber haben sich die Anwohner bereits
beschwert. Die Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h wird häufig nicht
eingehalten. Hierbei kommt es zu Gefährdungen anderer Verkehrsteilnehmer, da in
diesem Bereich auch zahlreiche Schüler der anliegenden Schulen unterwegs
sind. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 5
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 31.03.2017, ST 665
Aktenzeichen: 32 1