Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Meine Nachbarschaft: Storchgasse

Vorlage

Idee

Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Deine Nachbarschaft

Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Höchst: Kein smarter Parkplatz

23.11.2021 · Aktualisiert: 12.05.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1097 entstanden aus Vorlage: OF 244/6 vom 02.11.2021 Betreff: Höchst: Kein smarter Parkplatz Der Magistrat wird gebeten, in der Bolongarostraße/Ecke Kranengasse neben den vorhandenen Fahrradbügeln einen weiteren Fahrradbügel o. Ä. zu setzen, der verhindert, dass durch das Parken kleiner Autos ein Abstellen und Ausparken von Fahrr ädern behindert wird. Begründung: Die Bilder sprechen für sich (Quelle: privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.03.2022, ST 662 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Umgestaltung der ehemaligen Verkehrsfläche zwischen Bethmannstraße und Münzgasse

23.11.2021 · Aktualisiert: 22.01.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1114 entstanden aus Vorlage: OF 212/1 vom 05.11.2021 Betreff: Umgestaltung der ehemaligen Verkehrsfläche zwischen Bethmannstraße und Münzgasse Der Magistrat wird gebeten, den Platz zwischen Bethmannstraße und Münzgasse gegenüber dem Ausgang des Instituts für Stadtgeschichte umzugestalten und den provisorischen Charakter zu beenden. Hierbei sollen vor allem: 1. der Platz soweit möglich entsiegelt werden; 2. die Schotterböschungen entlang des Radweges Bethmannstraße entfernt werden; 3. ein barrierefreier Fußweg angelegt werden, der ausgehend vom Fußgängerübergang westliche Bethmannstraße zur Münzgasse führt; 4. die Aufenthaltsqualität der Fläche durch Begrünung in Form von Bäumen mit Beeten gesteigert werden . Sollte dies nicht möglich sein, sollen weitere Pflanzkübel aufgestellt werden. Begründung: Durch die neue Verkehrsführung der Bethmannstraße und das Abpollern des Platzes von der Münzgasse aus ist in der Innenstadt eine hässliche und ungenutzte Fläche entstanden. Für Fußgängerinnen und Fußgänger, die aus Richtung Römer die Bethmannstraße in Richtung Willy-Brandt-Platz laufen, ist die Gehwegführung nicht klar ersichtlich. Es gibt einen schmalen Streifen entlang des Radweges, der kurz vor der Einmündung zur Münzgasse durch einen Laternenpfahl unnutzbar gemacht wird. Fußgängerinnen und Fußgänger müssen dann entweder auf den Radweg ausweichen oder zurückgehen und über die Schotterböschung auf den Platz gehen. Für Menschen mit Rollstühlen oder Kinderwagen stellt sich die Situation durch einen hohen Bordstein noch schwieriger dar. Gleichzeitig wird die versiegelte Fläche nicht genutzt. Eine Entsiegelung und Begrünung mit einer klaren Wegeführung für Fußgängerinnen und Fußgänger ist daher wünschenswert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 571 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2022, ST 2165 Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1286 Stellungnahme des Magistrats vom 19.01.2024, ST 140 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 1 am 15.03.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 1 am 24.05.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 1 am 28.06.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 1 am 06.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Antrag Ortsbeirat)

Höchst: Umleitungen besser ausschildern

07.11.2021 · Aktualisiert: 07.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.11.2021, OF 245/6 Betreff: Höchst: Umleitungen besser ausschildern Die Höchster Bahnstraße ist zwischen den Preungesheimer Werkstätten und der Königsteiner Straße wegen Straßenbauarbeiten zeitweise voll gesperrt. Auch Fußgänger*innen können dann nicht mehr passieren. Will man zu Fuß vom Dalbergkreisel nördlich der Gleise zum Bahnhof gehen, erhält man keinen Hinweis auf die Sperrung und kann deshalb nicht schon frühzeitig eine Alternativstrecke über die Bruno-Asch-Anlage nehmen. Vom Bahnhof Richtung Königsteiner Straße Gehende werden zwar rechtzeitig auf die Sperrung hingewiesen, müssen dann aber feststellen, dass die Straße doch geöffnet war. Ein Umweg wäre unnötig gewesen (s. Fotos vom 02.11.2021). Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, nicht nur diese Baustelle mit Hinweisen so zu versehen, dass Verkehrsteilnehmer*innen und besonders Fußgänger*innen zuverlässig über die Passierbarkeit von Baustellen und mögliche Umleitungen informiert sind. Eine Information vor Ort, wie lange die Baustelle bestehen bleibt, wäre ebenfalls zu begrüßen. Begründung: Baustellenbedingte Sperren sind notwendig. Doch gerade Fußgänger*innen sollte man unnötige, von nicht ausreichender Beschilderung verursachte, Mehrwege ersparen. Hier fehlt nicht nur ein Schild für einen gemeinsamen Gehweg, sondern auch der Hinweis für eine Sperrung hinter der Brücke. Offensichtlich entspricht die Beschilderung nicht der aktuellen Situation. Erfreulicherweise ist in der Nacht (oder am Wochenende) die Absperrung soweit zurückgebaut, dass eine Durchfahrt möglich ist. Folgt man allerdings dem Schild, macht man unnötigerweise einen großen Umweg. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 6 am 23.11.2021, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage OF 245/6 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

Weiter lesen
OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Hochbunker am Marbachweg kaufen und für die weitere Nutzung als Musikprobestätte erhalten

04.11.2021 · Aktualisiert: 21.06.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.11.2021, OM 1062 entstanden aus Vorlage: OF 139/9 vom 04.11.2021 Betreff: Hochbunker am Marbachweg kaufen und für die weitere Nutzung als Musikprobestätte erhalten Der Magistrat wird gebeten, sein Vorkaufsrecht auszuüben und den Hochbaubunker am Marbachweg 295 von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) zu übernehmen und ihn brandschutztechnisch so zu ertüchtigen, dass er weiterhin als Ort für Kulturschaffende zur Verfügung gestellt werden kann. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, mögliche Schritte einzuleiten, um den Mietern neue Mietverhältnisses zu ermöglichen. Begründung: Mitte September wurde dem Hauptmieter des sog. Musikbunkers durch die Eigentümerin Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) zum Jahresende gekündigt, mit der Begründung, dass der Musikbunker erhebliche sicherheits- und brandschutzrelevante Mängel aufweise, und eine Brandschutzsanierung zu teuer käme. Betroffen von der Kündigung sind 40 bis 50 Untermietparteien, darunter ein Musikstudio. Um den Musikbunker als Ort für Kulturschaffende erhalten zu können, müsste der Brandschutz ertüchtigt werden. Dies liegt im Interesse der kommunalen Kulturförderung. Die BImA will die Verwertung ansteuern und bietet dann regelmäßig zuerst den Kommunen die entbehrliche Liegenschaft an, deshalb sollte die Stadt den für die Musikschaffenden und die städtische Infrastruktur an Tonstudios und Proberäumen so wichtigen Musikbunker ankaufen und brandschutztechnisch ertüchtigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.03.2022, ST 669 Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1387 Anregung an den Magistrat vom 13.10.2022, OM 2916 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 23 20

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ausweichquartier für das KiZ 126

04.11.2021 · Aktualisiert: 15.01.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.11.2021, OM 1044 entstanden aus Vorlage: OF 133/3 vom 01.11.2021 Betreff: Ausweichquartier für das KiZ 126 Vorgang: NR 104/21 Der Magistrat wird gebeten, die bisher durch die Merianschule genutzte Containeranlage zumindest teilweise dem KiZ 126 als Ausweichquartier für die Dauer der Brandschutzsanierung der bisherigen Räume für das Jahr 2022 zur Verfügung zu stellen. Zusätzlich kann während dieser Zeit die KT 4 (Burgstraße) weiterhin in den Containern untergebracht werden, bis ein Standort für diese gefunden ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 01.09.2021, NR 104 Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2022, ST 2384 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 3 am 28.03.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 3 am 05.05.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 3 am 02.06.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 3 am 07.07.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 3 am 15.09.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 4

OA (Anregung Ortsbeirat)

Bevölkerungsschutz im Ortsbezirk 10

02.11.2021 · Aktualisiert: 14.03.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 02.11.2021, OA 96 entstanden aus Vorlage: OF 145/10 vom 18.10.2021 Betreff: Bevölkerungsschutz im Ortsbezirk 10 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird in Verbindung mit den zuständigen Stellen, insbesondere Katastrophenschutz- und Hilfsorganisationen, um Prüfung und Berichterstattung gebeten, 1. ob, und wenn ja, wann und wo im Ortsbezirk 10 Sirenen aufgestellt werden sollen/können, ob der Einfachheit halber vorrangig bisherige Standorte hierfür berücksichtigt werden können; 2. welche zeitgemäßen Neuerungen diesbezüglich vorgesehen sind; 3. welche sonstigen entsprechenden Maßnahmen für den Bevölkerungsschutz bisher und künftig vorgesehen sind. Begründung: Um den Bevölkerungsschutz steht es in Deutschland teils nicht gut. Weitreichende Katastrophen sind immer und überall denkbar. Wichtig dabei bleibt, die verschiedensten Szenarien oder Erkenntnisse sämtlicher Katastrophenschutz- und Hilfsorganisationen (zum Beispiel der Branddirektion sowie des THW) mitzubedenken. Letztlich ist bezüglich des Ortsbezirks 10 der Bevölkerungsschutz zu überprüfen und mit höchster Priorität neu aufzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.03.2022, ST 645 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Beratung im Ortsbeirat: 10 Versandpaket: 10.11.2021 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 06.12.2021, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 96 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 09.12.2021, TO II, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage OA 96 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1026, 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 09.12.2021

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Erstellung eines Konzeptes für die Sportanlage Brandsbornstraße

29.10.2021 · Aktualisiert: 27.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2021, OM 937 entstanden aus Vorlage: OF 179/5 vom 10.10.2021 Betreff: Erstellung eines Konzeptes für die Sportanlage Brandsbornstraße Der Magistrat wird gebeten , sich mit dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main in Verbindung zu setzen, um gemeinschaftlich ein Konzept für die Sportanlage Brandsbornstraße zu entwickeln bzw. das bereits vorliegende Konzept zu prüfen, um deren zukünftige Nutzung für die Vereine dort zu sichern. Begründung: Die Sportanlage Brandsbornstraße liegt zu einem Teil auf Frankfurter Gemarkung und zum anderen Teil auf Offenbacher Gemarkung. Die Zuwegung erfolgt über das Gebiet der Stadt Offenbach am Main. Im wachsenden Rein-Main-Gebiet sind auch Sportplätze rar und die beiden Städte sollten zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger bereits vorhandene Sportflächen nutzen und ausbauen, um Trainingszeiten vorhalten zu können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.02.2022, ST 338 Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2022, ST 1935 Stellungnahme des Magistrats vom 28.04.2023, ST 971 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 5 am 18.02.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 5 am 01.07.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 52-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Weiterhin Verkehrsgefährdung im Schneidmühlenweg

26.10.2021 · Aktualisiert: 12.05.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 879 entstanden aus Vorlage: OF 202/6 vom 11.10.2021 Betreff: Weiterhin Verkehrsgefährdung im Schneidmühlenweg Vorgang: OM 6357/20 OBR 6 Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die bereits im August vorigen Jahres beantragte Ortsbesichtigung im Schneidmühlenweg (OM 6357) nun endlich mit der nötigen Ämterbeteiligung stattfinden kann. Begründung: Diese enge Verbindungsgasse in Einbahnrichtung von der Gotenstraße zur Königsteiner Straße in Unterliederbach besitzt keinerlei Gehwege, wird in unerlaubter Gegenrichtung von Lieferfahrzeugen befahren, die regelmäßig mit ihrem Ladevorgang auch die Ausfahrt zur Königsteiner Straße auf dem Gehweg blockieren. Durchfahrende Fahrzeuge missachten die ausgeschilderte Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h und parken vor Grundstücksausfahrten der Anlieger oder besetzen den dortigen einzigen Behindertenparkplatz. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.08.2020, OM 6357 Stellungnahme des Magistrats vom 14.02.2022, ST 356 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Unterliederbach: Flächen für Insektenwiesen

26.10.2021 · Aktualisiert: 12.05.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 883 entstanden aus Vorlage: OF 219/6 vom 09.10.2021 Betreff: Unterliederbach: Flächen für Insektenwiesen Vorgang: OM 6898/20 OBR 6; OM 7113/21 OBR 6; ST 546/21; ST 1795/21 Der Magistrat hat in seiner Stellungnahme vom 01.10.2021, ST 1795, Flächen aufgeführt, die als Insektenwiese geeignet sein können. Der Magistrat wird daher gebeten, die notwendigen Schritte zu ergreifen, um folgende Flächen in Insektenwiesen umzuwandeln: - Grünfläche zwischen Cheruskerweg, Königsteiner Straße und Auffahrt A 66; - Randstreifen Teutonenweg, sofern die Flächen nicht dem Projekt Urban Gardening zur Verfügung gestellt werden (vgl. OM 6898/ST 546); - Naturspielplatz Mattiakerweg; - Wiese am Westeingang des Friedhofs Höchst; - Emil-Siering-Park und Spielplatz Grauer Stein, soweit sie nicht als Spielfläche genutzt werden. Darüber hinaus soll geprüft werden, ob die nicht in der Stellungnahme vom 01.10.2021, ST 1795, genannte Grünfläche zwischen Sossenheimer Weg 71/73, Friedhof Höchst und Grünflächenamt ebenfalls umgewandelt werden kann. Schon jetzt wird sie aktiv mit Bienen bewirtschaftet und bietet mit ihrer schwer zugänglichen Lage idealen Rückzugsort für vielfältige Tier- und Pflanzenarten. Begründung: Im Zuge der wachsenden Einsicht, dass ökologische Vielfalt auch eine wichtige Bereicherung in der Stadt darstellt, sollten die als geeignet erachteten Flächen sukzessive umgewandelt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.11.2020, OM 6898 Anregung an den Magistrat vom 19.01.2021, OM 7113 Stellungnahme des Magistrats vom 26.02.2021, ST 546 Stellungnahme des Magistrats vom 01.10.2021, ST 1795 Stellungnahme des Magistrats vom 31.01.2022, ST 211 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Höchst: Sicherheitsbedenken (beidseitige Stolpergefahr) auf der Fußgängerzone Königsteiner Straße

26.10.2021 · Aktualisiert: 25.01.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 863 entstanden aus Vorlage: OF 180/6 vom 10.10.2021 Betreff: Höchst: Sicherheitsbedenken (beidseitige Stolpergefahr) auf der Fußgängerzone Königsteiner Straße Der Magistrat wird gebeten, den auf dem Bildmaterial ersichtlichen Übergang zwischen Fußweg und der Bepflasterung der Fußgängerzone (Rinne) zu erneuern, um eine Stolpergefahr, die insbesondere durch abstehende Metalldeckel der Rinne verursacht wird, für Fußgänger zu vermeiden. Begründung: Mehrere Gewerbetreibende und Bürgerinnen und Bürger sind im Rahmen eines Sicherheitsrundgangs auf Mandatsträgerinnen und Mandatsträger zugekommen. Sie äußerten, dass die abstehenden Gehäuse der Rinnen gerade für gehbeeinträchtigte Menschen und Kinder ein Sicherheitsrisiko darstellen. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.02.2022, ST 359 Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2022, ST 1891 Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4770 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Nied: In der Straße An der Steinmühle die chaotischen Verkehrs- und Parkplatzprobleme unverzüglich beheben

26.10.2021 · Aktualisiert: 01.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 866 entstanden aus Vorlage: OF 185/6 vom 09.10.2021 Betreff: Nied: In der Straße An der Steinmühle die chaotischen Verkehrs- und Parkplatzprobleme unverzüglich beheben Anwohner der Straße An der Steinmühle in Nied haben sich an den Ortsbeirat gewandt und um Hilfe bei der Bewältigung ihrer Verkehrs- und Parkprobleme in ihrer Straße gebeten. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, mögliche offensichtliche Verkehrsmissstände und Probleme (wie unten beschrieben) in der Straße An der Steinmühle in Nied unverzüglich zu prüfen und gegebenenfalls zu beheben. Hierbei sollten folgende Punkte berücksichtigt werden: 1. Es sollte dem Verdacht der Anwohner nachgegangen werden, dass eine nahe gelegene Kfz-Werkstatt möglicherweise die Straße und Parkflächen An der Steinmühle als Betriebsfläche nutzt (Dauerparken eines Abschleppwagens auf einer nicht als Parkplatz gekennzeichneten Fläche, Parken von teilweise nicht mehr fahrbereiten für die Reparatur vorgesehenen Unfallautos, Abstellen von Autos ohne Nummernschild, mögliches Blockieren von Parkflächen für Autos). 2. Da anscheinend öfters Fahrzeuge mit hoher Geschwindigkeit die Straße durchfahren, ist zu prüfen, ob die Straße An der Steinmühle in einen verkehrsberuhigten Bereich umgewandelt werden könnte. 3. Unverzügliches Abschleppen von nicht mehr fahrbereiten Fahrzeugen (bei einem Ortstermin fiel ein nicht mehr zugelassener Sprinter mit geöffneter Tür ohne Motor auf). Es sollte deutlich mehr kontrolliert und im Parkverbot stehende Fahrzeuge regelmäßig abgeschleppt werden. 4. Prüfung, ob ein Teil der Parkplätze als Bewohnerparkplätze ausgewiesen werden könnte. 5. Gemeinsam mit der an der Straße An der Steinmühle ansässigen Alevitischen Gemeinde nach Lösungen für das große Parkplatzproblem infolge ihrer regelmäßigen Veranstaltungen suchen. Hierbei sollten mögliche Parkalternativen wie beispielsweise das Jobcenter, der Parkplatz des Netto-Marktes oder andere in der Nähe liegende Flächen (siehe unten unter "Zu 5. ") geprüft werden. 6. Maßnahmen gegen die zunehmende Vermüllung in der Straße ergreifen. Begründung: Bei der Straße An der Steinmühle handelt es sich um eine kleine Sackgassenstraße in L-Form. Anwohner berichteten bei einem Ortstermin Anfang Oktober 2021 von folgenden Problemen: Zu 1.: Seit circa einem Jahr scheint ein in der Nähe ansässiger Kfz-Betrieb die Straße An der Steinmühle und die dort vorhandenen Parkplätze als eigenes Gewerbegebiet wie folgt zu nutzen: - Ein Abschleppwagen parkt permanent am Ende der Straße auf einer nicht als Parkplatz gekennzeichneten Fläche. - Unfallautos (teilweise nicht mehr fahrbereit) parken längere Zeit (bis zu mehrere Wochen) auf den Parkplätzen, bevor sie repariert werden. - Anwohner haben beobachtet, dass aus manchen defekten Autos Öl auf die Parkplätze tropft. Es sind größere Ölflecken in der Straße und auf den Parkplätzen zu sehen. - Teilweise scheinen einige Fahrzeuge bewusst Parkplätze für eine zukünftige Nutzung zu blockieren (durch Querparken vor den Längsparkplätzen). - Autos ohne Nummernschild belegen oft und lange die Parkplätze (einem Ortsbeiratsmitglied fiel ein geöffneter Sprinter ohne Motor auf). Erhalten diese Fahrzeuge von der Stadt einen roten Aufkleber, scheinen sie zunächst auf den in der gleichen Straße parkenden Abschleppwagen geladen zu werden, bevor sie in die Werkstatt kommen. - Laut Anwohnern wurde mehrmals erfolglos mit dem betreffenden Kfz-Betrieb versucht, über die Missstände zu reden. Hierdurch sowie durch das vermehrte Parken von zum Teil ortsfremden Gewerbefahrzeugen komme es in der Straße An der Steinmühle nach Beschreibung der Anwohner zu einem täglichen Verkehrschaos: Die regulären Parkplätze seien oftmals belegt. Privatparkplätze, Toreinfahrten, Geh- und Fahrradwege würden zugeparkt. Müllabfuhr, Feuerwehr und Einsatzfahrzeuge könnten kaum durchfahren. Da es sich um eine Sackgasse handelt, kommt es zu aufwendigem Rangieren und lauten Fahrgeräuschen und Gesprächen der beteiligten Personen bis tief in die Nacht, sodass die Anwohner auch in der Nachtruhe gestört würden. Zu 2.: Den Bewohnern ist aufgefallen, dass oftmals Autofahrer mit hoher Geschwindigkeit durch die Straße fahren und die Motoren aufheulen lassen. Hierdurch sei es schon zu gefährlichen Verkehrssituationen gekommen. Teilweise spielten auch die Kinder der Anwohner auf der Straße, da Spielplätze weiter entfernt liegen. Hier gibt es den Vorschlag der Anwohner, durch Umwandlung in einen verkehrsberuhigten Bereich das schnelle Fahren zu verhindern. Zu 3. und 4.: Durch Einrichten von Bewohnerparkplätzen und regelmäßige Kontrollen könnte das Parkplatzproblem für die Anwohner gelöst werden. Dabei bräuchten nur circa zehn bis 15 Parkplätze als Bewohnerparkplätze ausgewiesen werden. Zu 5: Die Alevitische Gemeinde Frankfurt ist An der Steinmühle ansässig. Sie besitzt vor Ort circa zehn private Parkplätze, die jedoch für ihre Veranstaltungen nicht ausreichen. Die Glaubensgemeinschaft ist eine der größten in Deutschland. Laut Auskunft ihres 1. Vorsitzenden kommt es jede Woche zu zwei bis drei Beerdigungsveranstaltungen, zu denen regelmäßig über hundert Gäste aus ganz Deutschland kommen. Hinzu kommen noch weitere Veranstaltungen der Gemeinde. Die Parkplätze der gesamten Straße reichen für diese Veranstaltungen nicht aus. Es kommt regelmäßig zu größeren Verkehrs- und Parkplatzproblemen (Verkehrschaos). Hier sollte gemeinsam mit der Alevitischen Gemeinde nach alternativen Parkflächen in der Nähe gesucht werden. Anwohner schlugen beispielsweise eine Prüfung der Nutzung des Parkhauses des Jobcenters in der Bolongarostraße 82 sowie der Parkfläche des Netto-Marktes in der Bolongarostraße schräg gegenüber der Straße An der Steinmühle vor. Anwohner und Alevitische Gemeinde haben versichert, dass sie an einer einvernehmlichen Lösung interessiert seien. Straße An der Steinmühle in Nied Quelle: Google Maps Hier wird auf nicht als Parkplätze ausgewiesenen Flächen geparkt. Da die Straße An der Steinmühle eine Sackgasse ist, muss hier mit großen Fahrzeugen immer aufwendig gewendet werden. Dieser Sprinter steht seit Monaten mit offener Tür auf dem Parkplatz. Er besitzt keinen Motor mehr und wird anscheinend von Gewerbetreibenden als Arbeitsstätte und Lagerraum benutzt. Hinter den Autos in der Böschung wird regelmäßig Müll entsorgt. Parkplätze werden scheinbar bewusst blockiert. Der Abschleppwagen links parkt dauerhaft auf einer nicht als Parkplatz ausgewiesenen Fläche. Parkverbotsflächen werden missachtet. Kontrolliert wird selten. Gewerbetreibende nutzen für ihre Firmenautos verstärkt Parkplätze An der Steinmühle. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.02.2022, ST 360 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2015 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Höchst: Zurück zur alten Verkehrsregelung auf der Leverkuser Straße (insbesondere entlang der Robert-Koch-Schule)

26.10.2021 · Aktualisiert: 10.05.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 862 entstanden aus Vorlage: OF 179/6 vom 10.10.2021 Betreff: Höchst: Zurück zur alten Verkehrsregelung auf der Leverkuser Straße (insbesondere entlang der Robert-Koch-Schule) Der Magistrat wird gebeten, 1. sich zu äußeren, weshalb die Leverkuser Straße (entlang der oben genannten Schule) zu einer reinen Vorfahrtsstraße umfunktioniert wurde; 2 . entsprechende bauliche Maßnahmen zu ergreifen, die die Einsichtnahme im genannten Kreuzungsbereich von der Melchiorstraße kommend während des Abbiegens auf die Leverkuser Straße verbessern (Verkehrsspiegel/Bügel, um das Parken im Kreuzungsbereich zu vermeiden). Begründung: Mehrere Anwohner sind auf Mitglieder des Ortsbeirats 6 zugekommen und haben ausgeführt, dass durch die entfallene "Vorfahrt gewähren"-Regelung am oben genannten Kreuzungsbereich die Leverkuser Straße als reine Vorfahrtsstraße befahren werden kann und somit, mangels Anhalten am beschriebenen Kreuzungsbereich, vermehrt zu beobachten ist, dass entsprechende Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer mit überhöhter Geschwindigkeit am parallel zur Straße verlaufenden Schulgebäude entlangfahren und somit eine gesteigerte potenzielle Gefährdung von Schülerinnen und Schülern vorliegt. Des Weiteren beschrieben die Anwohner, dass im Kreuzungsbereich (Melchiorstraße/Leverkuser Straße) häufig an den Glascontainern abgestellte Fahrzeuge den Sichtbereich erheblich einschränken und somit den entsprechenden Abbiegevorgang gefährden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 802 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 6 am 15.03.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Unterliederbach: Weggeworfener Müll auf Fußweg

26.10.2021 · Aktualisiert: 10.05.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 881 entstanden aus Vorlage: OF 203/6 vom 09.10.2021 Betreff: Unterliederbach: Weggeworfener Müll auf Fußweg Seitdem der Penny-Markt auf die Gotenstraße umgezogen ist, gehen die Schülerinnen und Schüler der Ludwig-Erhard-Schule in ihren Pausen dorthin und kaufen sich Essen und Trinken. Dazu benutzten sie den Fußweg, der Hörselbergstraße/Inselsbergstraße mit der Königsteiner Straße verbindet. Auf dem Rückweg zur Schule wird das Essen verzehrt und die dazugehörigen Verpackungen werden unterwegs wild weggeschmissen. Der Müll bleibt liegen und landet meistens durch Wind und Regen in Gullydeckeln und im Grün. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, Maßnahmen zu ergreifen, um die Vermüllung des Weges zwischen Penny-Markt und Ludwig-Erhard-Schule zu unterbinden. Diese Maßnahmen sollen in Betracht gezogen werden: - Kontakt zur Schulleitung aufnehmen, und die Schulleitung sollte die Schülerinnen und Schüler auf die Müllproblematik aufmerksam machen und dafür sensibilisieren, beispielsweise mit einer Clean-up-Aktion. - Der Weg zwischen Penny-Markt und Ludwig-Erhard-Schule soll mit zusätzlichen Mülleimern ausgestattet werden. Insbesondere sollte man den Anfang und das Ende der Fußgängergasse zwischen Königsteiner Straße und Hörselbergstraße mit Mülleimern ausstatten. Begründung: Dies ist ein gewaltiges Problem und Ärgernis für die Nachbarschaft. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2022, ST 317 Aktenzeichen: 79 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Höchst: Errichtung von unterirdischen Glascontainern (Melchiorstraße/Leverkuser Straße)

26.10.2021 · Aktualisiert: 07.02.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 865 entstanden aus Vorlage: OF 182/6 vom 10.10.2021 Betreff: Höchst: Errichtung von unterirdischen Glascontainern (Melchiorstraße/Leverkuser Straße) Der Magistrat wird gebeten, die bisherigen Glascontainer durch bauliche Veränderung zukünftig unterirdisch einzufassen, um eine optische Aufwertung (Parkanlage, Kirchenvorplatz) im Kreuzungsbereich zu erzielen. Des Weiteren kann der Magistrat durch die beschriebene Maßnahme dafür Sorge tragen, dass weniger Vermüllung an den Glasc ontainern stattfindet und mithin der dort verlaufende Fahrradweg frei befahrbar ist und der gesamte Kreuzungsbereich besser einsehbar ist (Vermeidung von Kollisionen am Kreuzungsbereich). Begründung: Im Rahmen einer aufwendigen Sanierung wurde die angrenzende Parkanlage deutlich verschönert und insbesondere der angrenzende Treppeneingangsbereich optisch aufgewertet. Die bisherigen Glascontainer führen dazu, dass in regelmäßigen Abständen große Mengen an sonstigem Müll abgeladen werden. Unter dem Aspekt, dass große Teile des Mülls somit auch den dort verlaufenden Radweg versperren, wäre eine entsprechende Baumaßnahme zur unterirdischen Einfassung des Glascontainers wünschenswert. Darüber hinaus ist anzumerken, dass durch Platzierung der Glascontainer das optische Gesamtbild der sanierten Parkanlage sowie die Sicht auf die denkmalgeschütze angrenzende Stadtkirche erheblich zerstört wird. Durch die beschriebene Baumaßnahme könnte das historisch geprägte Areal rund um die Stadtkirche deutlich aufgewertet werden. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.05.2022, ST 1219 Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2022, ST 2656 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 6 am 15.03.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 6 am 26.04.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 79 4

OA (Anregung Ortsbeirat)

Endlich ein Quartiersmanagement für das Bahnhofsviertel

26.10.2021 · Aktualisiert: 19.08.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 26.10.2021, OA 89 entstanden aus Vorlage: OF 172/1 vom 11.10.2021 Betreff: Endlich ein Quartiersmanagement für das Bahnhofsviertel Vorgang: B 286/21 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, im Rahmen des Frankfurter Programms "Aktive Nachbarschaft" ein Quartiersmanagement im Bahnhofsviertel einzurichten nach den positiven Vorbildern im Gallus und im Gutleut. Dies wird bereits im jährlichen Bericht des Sozialdezernats (Magistratsvorlage B 286) über das Projekt "Soziale Stadt Frankfurt am Main" als wünschenswert betrachtet. Begründung: Das Bahnhofsviertel erfüllt alle Voraussetzungen für die Einrichtung eines Quartiersmanagements. Es ist derzeit ein Ort, der für alle Akteure - Anwohnende, Gewerbetreibende, Sozialarbeitende, marginalisierte Gruppen - wenig positive Impulse ausstrahlt. Corona hat als "Brandbeschleuniger" gewirkt und das soziale Auseinanderdriften leider noch beschleunigt. Ein Quartiersmanagement leistet einen großen Beitrag zur sozialen Stadtteilentwicklung und fungiert nach dem Motto der aktiven Nachbarschaft "Alle können ihre Stadt gemeinsam gestalten" als niedrigschwellige Koordinierungs- und Begegnungsstätte aller Menschen im Viertel. Es ermöglicht den Austausch, das Entstehen von Netzwerken und allen Bewohnerinnen und Bewohner werden Möglichkeiten der Partizipation, Zugehörigkeit und Inklusion eröffnet. Spannungen werden erkannt und entschärft, der Gemeinsinn und das gegenseitige Verständnis gestärkt. Es könnte ein Gemeinschaftsgefühl im Stadtteil entstehen und eine Stärkung der Eigeninitiative in Bezug auf eigene Bedarfe und Veränderungswünsche. Der Ortsbeirat verweist in diesem Zusammenhang auch auf den jährlichen Bericht des Sozialdezernats (B 286) über das Projekt "Soziale Stadt Frankfurt am Main", in dem ein Quartiersmanagement für das Bahnhofsviertel als wünschenswert betrachtet wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 02.08.2021, B 286 Bericht des Magistrats vom 04.03.2022, B 109 Bericht des Magistrats vom 09.12.2022, B 454 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 03.11.2021 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 25.11.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 89 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 945, 3. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 25.11.2021 Aktenzeichen: 51

OF (Antrag Ortsbeirat)

Erhaltung des Hochbunkers Marbachweg 295 für die weitere Nutzung als Musikbunker

15.10.2021 · Aktualisiert: 18.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2021, OF 120/9 Betreff: Erhaltung des Hochbunkers Marbachweg 295 für die weitere Nutzung als Musikbunker Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt dringend mögliche Schritte einzuleiten, um den aktuellen Mietern den Fortbestand ihres Mietverhältnisses zu sichern Begründung: Mitte September wurde dem Hauptmieter des sog. Musikbunkers durch die Eigentümerin Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) zum Jahresende gekündigt mit der Begründung, dass am Bunker erhebliche sicherheits- und brandschutzrelevante Mängel festgestellt wurden und eine Brandschutzsanierung zu teuer käme. Deshalb wurde von der BIMA beschlossen "den Hochbunker aufgrund des erheblichen Risikos bei Brandgeschehen zu entmieten und die Verwertung anzusteuern". Die Stadt Frankfurt sollte dringend das Gespräch mit dem Immobilienverwalter suchen, der ja schließlich eine Einrichtung des Bundes ist und somit soziale Verantwortung mit dem Blick auf das Allgemeinwohl hat. Betroffen von der Kündigung sind 40-50 den Musikbunker nutzende Untermietparteien, darunter ein Musikstudio. Nach der für KünstlerInnen sehr schweren Coronazeit, wäre dies ein weiterer schwerer Schlag, da kaum Aussicht besteht, andere Probenräume zu finden. Wäre die BIMA nicht zur Rücknahme der Kündigungen bereit, so sollte die Stadt in eigener Verantwortung handeln. Wenn keine weitere Verwendung der Liegenschaft mit dem Bunker in Betracht kommt und somit diese für Zwecke des Bundes abkömmlich ist, sei die Behörde gehalten "derartige Grundstücke wirtschaftlich zu veräußern". (FR 6.10.21) Die BIMA will die Verwertung ansteuern. Die Behörde bietet dann regelmäßig zuerst den Kommunen die entbehrliche Liegenschaft an. Deshalb sollte die Stadt den für viele Musikschaffende und die städtische Infrastruktur an Tonstudios und Proberäumen so wichtigen Musikbunker ankaufen und brandschutztechnisch ertüchtigen. Allen aktuellen MieterInnen muss ein faires Angebot zum Verbleib und der weiteren Nutzung des Musikbunkers gemacht werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 9 am 04.11.2021, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 120/9 wird durch die Annahme der Vorlage OF 139/9 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: LINKE.

Weiter lesen
OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kurzparken vor dem Kindergarten in zweiter Reihe unterbinden

13.09.2021 · Aktualisiert: 28.02.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2021, OM 820 entstanden aus Vorlage: OF 140/2 vom 26.07.2021 Betreff: Kurzparken vor dem Kindergarten in zweiter Reihe unterbinden Der Magistrat wird gebeten, das kurzzeitige Parken von Eltern, die ihre Kinder von der Kindertagesstätte (Kita) Johannes, Montgolfier-Allee 22, bzw. Kita Rebstockpark, Montgolfier-Allee 10, abholen, in zweiter Reihe, in der Feuerwehrzufahrt oder in der Rechtskurve der Einbahnstraße durch geeignete Maßnahmen zu unterbinden. Diese Maßnahmen könnten ggf. eine weitere Beschilderung des Park- und Halteverbots im Umfeld der Kitas und/oder verstärkte Kontrollen des Parkverbots, insbesondere morgens und nachmittags, sein. Begründung: Die Montgolfier-Allee nimmt an der Kita Johannes eine enge Rechtskurve. Trotz teilweise freier Parkplätze parken Eltern die oftmals sehr großen Autos in zweiter Reihe, in der Feuerwehrzufahrt oder direkt in der Kurve der Einbahnstraße. Zwar parkt jeder "nur kurz", die Parkzeiten und Verkehrsbehinderungen summieren sich jedoch. Neben der regulären Verkehrsbehinderung ist dieser Teil der Montgolfier-Allee zusätzlich die einzige Zufahrt zur Seniorenwohnanlage mit der Hausnummer 28. Bei einem Brand kann die Feuerwehr die Einrichtung nur zeitverzögert erreichen, ebenso der Rettungswagen in einem medizinischen Notfall. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.01.2022, ST 173 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 32 4

OA (Anregung Ortsbeirat)

U-Bahn-Haltestelle „Holzhausenstraße“ durch den zusätzlichen Bau von zwei Treppenaufgängen an den jeweiligen Bahnsteigenden den Anforderungen von § 31 Abs. 5 BOStrab auf Anpassung an die Nutzungskapazität entsprechen

13.09.2021 · Aktualisiert: 01.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 13.09.2021, OA 79 entstanden aus Vorlage: OF 153/2 vom 27.08.2021 Betreff: U-Bahn-Haltestelle "Holzhausenstraße" durch den zusätzlichen Bau von zwei Treppenaufgängen an den jeweiligen Bahnsteigenden den Anforderungen von § 31 Abs. 5 BOStrab auf Anpassung an die Nutzungskapazität entsprechen Vorgang: Zwischenbescheide des Magistrats vom 20.01.2022 und 13.06.2022 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, in der U-Bahn-Haltestelle "Holzhausenstraße" an den Bahnsteigenden stadteinwärts und stadtauswärts an den jeweiligen Bahnsteigen zusätzliche Treppen einzurichten, um damit Notausgänge, die an die Oberfläche führen, zu schaffen. Begründung: In § 31 Abs. 5 der BOStrab (Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung) wird die notwendige Größe der Haltestellen festgelegt: "Die Breite der Bahnsteige muss nach dem Verkehrsaufkommen unter Berücksichtigung der Stärke und Verflechtung der Fahrgastströme bemessen sein. Längs der Bahnsteigkante muss eine nutzbare Breite von mindestens 2,0 m, bei Bahnsteigen im Verkehrsraum öffentlicher Straßen von mindestens 1,5 m vorhanden sein. Die Querneigung des Bahnsteigs soll so ausgeführt werden, dass sie mit 2 von Hundert zur Bahnsteigkante hin ansteigt." Seit Jahren wird vom Magistrat erklärt, dass die in den 60er-Jahren gebaute Haltestelle "Holzhausenstraße" nicht mehr der Belastung durch das erhöhte Verkehrsaufkommen der Fahrgäste entspricht. Laut § 31 Abs. 5 S. 1 BOStrab besteht die Pflicht, die Breite der Bahnsteige dem erhöhten Verkehrsaufkommen anzupassen. Da das in diesem Fall baulich nicht möglich ist, muss die Kapazität der Haltestelle zumindest durch den Bau zusätzlicher Fluchttreppen an den beiden Bahnsteigenden erhöht und damit eine zusätzliche Möglichkeit für die Fahrgäste geschaffen werden, die Haltestelle zu verlassen. Ein zusätzlicher Ausbau der Fluchttreppen ist auch aufgrund von Abs. 5 S. 2 notwendig, wonach die nutzbare Breite von zwei Metern nicht unterschritten werden darf. Die nutzbare Breite des Bahnsteigs stadtauswärts unterschreitet nach dem Einbau der Aufzüge die notwendige Breite. Sie beträgt nur 1,80 Meter, stadteinwärts wird die notwendige Breite gerade einmal um zehn Zentimeter überschritten. Sie beträgt 2,10 Meter. In einer U-Bahn-Station mit einem hohen Aufkommen von Fahrgästen ist es dringend notwendig, alle für die Sicherheit der Fahrgäste notwendigen Maßnahmen zu ergreifen. Beispielsweise wurden in Berlin nach dem Brand im Jahre 2000 in der Station "Deutsche Oper" 40 Stationen mit ähnlichem Baustandard für insgesamt über eine Milliarde Euro nachgerüstet. Auch in Frankfurt ist zur Sicherheit der Fahrgäste eine Nachrüstung der Station "Holzhausenstraße" durch zusätzliche Fluchttreppen dringend notwendig, insbesondere da die Hessische Bauordnung für Veranstaltungsräume zwei unabhängig nach außen führende Fluchtwege erforderlich macht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 09.09.2022, B 340 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 22.09.2021 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 01.11.2021, TO I, TOP 39 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 79 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren); FRAKTION (= Enthaltung) 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 21.03.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 79 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 10. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 12.09.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich einen Bericht (B 340 vom 09.09.2022) vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 757, 2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 01.11.2021 § 1446, 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 21.03.2022 Aktenzeichen: 92 13

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bekenntnis zum Areal Oberforsthaus seitens der Stadt Frankfurt

10.09.2021 · Aktualisiert: 23.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.09.2021, OM 792 entstanden aus Vorlage: OF 163/5 vom 27.08.2021 Betreff: Bekenntnis zum Areal Oberforsthaus seitens der Stadt Frankfurt Der Magistrat wird gebeten, sich zum Areal Oberforsthaus zu bekennen, das bestehende Gebäude endlich selbst zu sanieren, eine Nutzung für die breite Bevölkerung zu ermöglichen und das Fortbestehen des Schützenk orps FSK Oberforsthaus zu sichern. Begründung: Nach dem jüngsten Brand in der Remise des ehemaligen Oberforsthauses fragt sich die Bevölkerung, wann es endlich endgültige Planungen zum gesamten Areal geben wird. Alle Gespräche mit Investoren sind bisher gescheitert. Das Denkmalamt geht auch nach dem Brand davon aus, dass das bestehende Gebäude weiterhin saniert werden kann (FNP vom 07.08.2021). Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, konkrete Pläne für eine eigene Nutzung aufzunehmen und das Gebäude zu sanieren. Das Fortbestehen des Schützenkorps FSK Oberforsthaus ist ebenfalls zu sichern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2023, ST 2182 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 5 am 21.01.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 5 am 18.02.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 5 am 25.03.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 5 am 06.05.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 5 am 03.06.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 5 am 01.07.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 5 am 09.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 5 am 07.10.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 5 am 04.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 5 am 25.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 5 am 27.01.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 5 am 24.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 5 am 24.03.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 5 am 05.05.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 5 am 16.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 5 am 14.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 5 am 15.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 23-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Katastrophenschutz für Starkregenereignisse und Sturzfluten vorbereiten - gefährdete Baugrundstücke in Kalbach ermitteln und betroffene Personen durch Warnhinweise für den Ernstfall sensibilisieren

10.09.2021 · Aktualisiert: 19.01.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.09.2021, OM 732 entstanden aus Vorlage: OF 94/12 vom 10.09.2021 Betreff: Katastrophenschutz für Starkregenereignisse und Sturzfluten vorbereiten - gefährdete Baugrundstücke in Kalbach ermitteln und betroffene Personen durch Warnhinweise für den Ernstfall sensibilisieren Vorgang: B 415/17 Der Magistrat wird gebeten, im Hinblick auf mögliche extreme Wetterlagen den Abfluss des Kalbachs zu überprüfen und festzustellen, 1. ob das Rückhaltebecken am Oberlauf des Kalbachs in den Bommersheimer Wiesen auch für extreme Niederschläge ausreichend bemessen ist oder ob ein weiterer Retentionsraum erforderlich wird; 2. wie sichergestellt werden kann, dass die Eintrittsöffnung in die Verrohrung des Kalbachs nördlich der L 3019 im Katastrophenfall nicht durch Treibgut schnell blockiert wird; 3. wie sichergestellt ist, dass bei einer Überlastung der Verrohrung des Kalbachs in der Bachstraße angrenzende Wohnhäuser vor Überflutungen geschützt sind; 4. ob der Bachverlauf im Zuge des Kalbacher Stadtpfads mit teilweise beidseitigen engen Einschnitten in der Lage ist, extreme Hochwasserabflüsse zu bewältigen; 5. ob von dem Gewerbegrundstück der Carbone AG in der Talstraße (Unterlauf des Kalbachs) bei Hochwasser eine besondere Gefährdung durch Chemikalien ausgehen kann; 6. ob durch Fließpfadkarten, wie sie vom Hessischen Amt für Naturschutz, Umwelt und Geologie erstellt werden, Starkregengefährdungsgebiete mit eventuell gefährdeten Grundstücken ermittelt werden können. Auf gefährdete Grundstücke, auf denen im Ernstfall Personen zu evakuieren sind, sind Eigentümerinnen und Eigentümer hinzuweisen. Gefährdungskarten sind öffentlich bekannt zu machen. Des Weiteren wird der Magistrat um die Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Auf welchen Wegen (Sirenen, Apps, Internetseite, Radio etc.) wird die Bevölkerung über Katastrophenereignisse unterrichtet bzw. über welche Wege kann sich die Bevölkerung selbst informieren? 2. An welchen Stellen innerhalb des Ortsbezirks werden die Wasserstände des Kalbachs und der Nidda gemessen und wo werden diese Messergebnisse jederzeit verfügbar öffentlich bekannt gegeben? 3. Welche von den 152 nach dem Bericht B 415 insgesamt vorgesehenen Sirenenstandorte bestehen bereits innerhalb des Ortsbezirks und welche sind ggf. noch vorgesehen? 4. Welche Maßnahmen hat der Magistrat aufgrund des Berichts B 415 bislang ergriffen? 5. Wie sieht das derzeitige Kommunikationskonzept der Stadt nach Auslösung eines Sirenenalarms aus? 6. Wie ist der Sachstand des Einsatzplans zur Nutzung der 2020 installierten Auslösestelle für das Modulare Warnsystem des Bundes (MoWaS) in der Leitstelle der Feuerwehr? Begründung: Die Erfahrungen der diesjährigen Hochwasserkatastrophen lehren, dass die durchaus vorhandenen Hochwasserschutzmaßnahmen einen trügerischen Schutz versprachen. Es mag sein, dass deshalb verantwortliche Stellen nicht rechtzeitig oder mit Nachdruck Warnungen aussprachen und bedrohte Hausbewohnerinnen und Hausbewohner sich in falscher Sicherheit wiegten und trotz extrem steigender Fluten keinen Anlass sahen, ihre Wohnungen zu verlassen. Das Ausmaß der Wassermassen war anscheinend nicht annähernd in den Abflussberechnungen für den Hochwasserschutz berücksichtigt. Auch der bescheidene Lauf des Kalbachs führte bei stärkeren Regenfällen schon zu kleineren Überflutungen. Nicht auszuschließen ist, dass bei anhaltendem Starkregen auch die Abflussrohre des Kalbachs zu gering bemessen sind. Bisher gibt es keine Informationen, die betroffene Anlieger auf eine mögliche ernsthafte Bedrohungslage vorbereiten. Auch wenn der Oberlauf des Kalbachs nicht in einem engen Taleinschnitt verläuft, ist sein Einzugsbereich im Bommersheimer Feld von einer beträchtlichen flächenmäßigen Ausdehnung. Die Stadt Frankfurt am Main hat nach § 3 Hessisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz die Aufgabe, die Warnung und Information der Bevölkerung in Gefahrensituationen sicherzustellen. Vor dem Hintergrund der katastrophalen Hochwasserereignisse insbesondere im südwestlichen Nordrhein-Westfalen und im nördlichen Nordrhein-Westfalen besteht aus Sicht des Ortsbeirats ein umfassendes Informationsbedürfnis dahin gehend, wie diese Bestimmungen derzeit in Frankfurt am Main umgesetzt werden und was zukünftig geplant oder bereits in Vorbereitung ist, um die Bevölkerung rechtzeitig vor Katastrophen zu warnen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 18.12.2017, B 415 Stellungnahme des Magistrats vom 17.12.2021, ST 2284 Aktenzeichen: 37 3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Poller in der Kurve Ziegenhainer Straße/Rauschenberger Straße

09.09.2021 · Aktualisiert: 20.09.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.09.2021, OM 710 entstanden aus Vorlage: OF 78/9 vom 30.08.2021 Betreff: Poller in der Kurve Ziegenhainer Straße/Rauschenberger Straße Der Magistrat wird gebeten, in der Innenkurve Ziegenhainer Straße/Rauschenberger Straße Poller aufzustellen, die dort ein Parken verhindern. Regelmäßig bleiben Lkws dort stecken. Am Sonntag, dem 29.08.2021, benötigte ein Löschzug der Branddirektion 15 Minuten, um durch diese Kurve zu fahren. Begründung: Wenn Leben in Gefahr sind, müssen die Rettungsfahrzeuge ungehindert durch die Siedlung fahren können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.01.2022, ST 184 Stellungnahme des Magistrats vom 01.08.2022, ST 1745 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Klimaschutzmaßnahmen im Ortsbezirk 1 hier: Theatertunnel-Brüstung begrünen

07.09.2021 · Aktualisiert: 07.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 670 entstanden aus Vorlage: OF 111/1 vom 23.08.2021 Betreff: Klimaschutzmaßnahmen im Ortsbezirk 1 hier: Theatertunnel-Brüstung begrünen Der Magistrat wird gebeten, die Brüstung entlang der südlichen Seite der Zufahrt zum Theatertunnel auf einem circa 50 Meter langen Teilstück mit einer Rankbegrünung bepflanzen zu lassen, um einen Sicht- und Schallschutz für den Gastronomiestandort und die Anwohnenden zu schaffen. Begründung: Der Gastronomiestandort in der Gutleutstraße entlang der Theatertunnelrampe hat sich in den letzten Jahren positiv entwickelt und ergänzt das fehlende Angebot auf dem Willy-Brandt-Platz. Den dort befindlichen Straßenbereich befahren lediglich noch Ortsunkundige und die Außengastronomie wird gut angenommen. Der Pkw- und Lkw-Verkehr durch den Theatertunnel ist jedoch nach wie vor hoch, laut und stinkt. Eine Rankbegrünung entlang der Brüstung schafft einen Sichtschutz und ein wenig Linderung gegen Lärm und Abgase. Die Pflanztröge werden entlang der Brüstung aufgestellt und mit dem Boden bzw. der Brüstung sicher verbunden. Schnell wachsende Rankgewächse wie z. B. Wilder Wein klettern an winddurchlässigen Spalieren hoch und bilden vor allem von Frühjahr bis Herbst eine blickdichte und insektenfreundliche Blätterwand. Gutleutstraße/Zufahrt Theatertunnel mit Blickrichtung Willy-Brandt-Platz Fotos: Alexander Mitsch . Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.01.2022, ST 37 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Höchst: Verkehrskontrollen und unterstützende Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung in der Melchiorstraße (zwischen Königsteiner Straße und Albanusstraße)

07.09.2021 · Aktualisiert: 07.02.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 652 entstanden aus Vorlage: OF 136/6 vom 01.08.2021 Betreff: Höchst: Verkehrskontrollen und unterstützende Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung in der Melchiorstraße (zwischen Königsteiner Straße und Albanusstraße) Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen einzuleiten, die das Falschparken im Bereich der Melchiorstraße zwischen Königsteiner Straße und Albanusstraße effektiv verhindern. Als geeignete Möglichkeiten bieten sich neben dichteren und kontinuierlichen Kontrollen durch die Verkehrspolizei wo möglich die Bepflanzung der entsprechenden Bereiche oder die Anbringung von Pollern an. Begründung: Im Bereich der Melchiorstraße von der Königsteiner Straße bis zur Albanusstraße besteht absolutes Halte- und Parkverbot. Gelegentliche Kontrollen konnten bisher nicht verhindern, dass täglich die Bürgersteige vollgeparkt werden (siehe Fotos). Anwohnerinnen und Anwohner beklagten sich schon mehrmals über diesen unhaltbaren Zustand: Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer und Personen mit Kinderwagen müssen regelmäßig auf die Straße ausweichen, weil der Bürgersteig nicht benutzt werden kann. Für Radfahrerinnen und Radfahrer ist die Straße dann zu eng. Gegenüber dem Büro der ambulanten Pflege des Frankfurter Verbandes (Melchiorstraße 5) wird die sog. REWE-Garage regelmäßig zur Anlieferung von Waren genutzt. Ebenfalls regelmäßig stehen Fahrzeuge links neben der Garage im Parkverbot. Sie behindern damit die Zu- bzw. Ausfahrt des Lieferverkehrs, was zu komplizierten und nicht ungefährlichen Wendemanövern, die gefährlich nahe an das Büro der ambulanten Pflege des Frankfurter Verbandes heranreichen, führt. Auch die Müllabfuhr, Feuerwehr und größere Rettungsfahrzeuge werden behindert. Es ist höchste Zeit, dass hier im Sinne und zum Schutz von Fußgängerinnen und Fußgängern, Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrern, Anwohnerinnen und Anwohner, Radfahrerinnen und Radfahrern sowie den Beschäftigten der angrenzenden Büros und Läden Abhilfe geschaffen wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.12.2021, ST 2212 Antrag vom 21.01.2022, OF 336/6 Anregung an den Magistrat vom 08.02.2022, OM 1552 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Barrierefreier ÖPNV für den Ortsbezirk 1 hier: Endlich barrierefreie Straßenbahnhaltestellen für die Münchener Straße

07.09.2021 · Aktualisiert: 07.10.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 675 entstanden aus Vorlage: OF 120/1 vom 23.08.2021 Betreff: Barrierefreier ÖPNV für den Ortsbezirk 1 hier: Endlich barrierefreie Straßenbahnhaltestellen für die Münchener Straße Vorgang: B 288/21 Die Münchener Straße zwischen Hauptbahnhof und Willy-Brandt-Platz ist eine belebte Geschäftsstraße im Herzen des Bahnhofsviertels, die von drei stark frequentierten Straßenbahnlinien durchfahren wird. Viele Berufspendlerinnen und Berufspendler, zu Fuß Gehende und Radfahrende konkurrieren um den Raum mit fahrenden und parkenden Pkw und Lieferfahrzeugen. Dennoch sind die Straßenbahnhaltestellen nicht barrierefrei und die Gehwege extrem schmal und zugeparkt. Im Magistratsbericht vom 09.08.2021, B 288, wird darauf hingewiesen, dass eine Wiederaufnahme der Planung aus Kapazitätsgründen und wegen konkurrierender Projekte mit höherer Priorität nicht in Aussicht gestellt werden könne und dass es sich um eine Anliegerstraße mit relativ geringem Verkehrsaufkommen handele. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, den Straßenabschnitt mit Priorität und temporären Maßnahmen wie folgt anzupacken: 1. Einrichtung temporärer Straßenbahnh altestellenkaps, die bis zum Gleis herangeführt werden und so einen barrierefreien Ein- und Ausstieg gewährleisten, als temporäre Maßnahme bis zum endgültigen Umbau der Haltestellen. 2. Einführung flächendeckendes Tempo 20, da es sich um einen verkehrsberuhigten Geschäftsbereich handelt. Dadurch wird die Sicherheit für Radfahrende und zu Fuß Gehende entscheidend erhöht. 3. Umwandlung weiterer Pkw-Parkplätze in Lieferzonen für das örtliche Gewerbe, um das Parken in zweiter Reihe und die Behinderung der Straßenbahnen zuverlässig zu verhindern. 4. Umwandlung weiterer Pkw-Parkplätze in Flächen für die Außengastronomie, um der durch Corona gebeutelten Gastronomie endlich die ersehnte Außenfläche zur Verfügung stellen zu können. Begründung: Da die Umgestaltung der Münchener Straße inklusive dem barrierefreien Ausbau der Haltestellen noch lange andauern wird, müssen kostengünstige, schnell greifende, temporäre Maßnahmen zur Erreichung der genannten Ziele umgesetzt werden. Insbesondere die Interessen mobilitätseingeschränkter Menschen, von Eltern mit Kleinkindern oder Kinderwagen, von Gewerbetreibenden und Gastronomen und ÖPNV-Nutzerinnen und ÖPNV-Nutzer müssen ernst genommen werden. Das ständige Hupen der Pkw und Lkw und das Bimmeln der Straßenbahnen wird reduziert, worüber sich vor allem die Anwohnenden beschwert haben. Pkw-Stellplätze bleiben weitgehend erhalten. Die dafür erforderlichen Maßnahmen zur Beschilderung und den temporären Haltestellenanlagen wie z. B. in der Gartenstraße/Ecke Stresemannallee sind zudem kostengünstig und schnell umzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 09.08.2021, B 288 Stellungnahme des Magistrats vom 31.01.2022, ST 237 Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2025, ST 1714 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 1 am 11.01.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Lärmschutz bei der Baustelle FAZ-Gebäude II

07.09.2021 · Aktualisiert: 07.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 697 entstanden aus Vorlage: OF 149/1 vom 22.08.2021 Betreff: Lärmschutz bei der Baustelle FAZ-Gebäude II Vorgang: OM 49/21; ST 1319/21 Der Magistrat wird gebeten, zeitnah durch geeignete Schritte sicherzustellen, dass sich die Bauarbeiten am FAZ-Gebäude in der Europa-Allee 92 bis 94 innerhalb der immissionsschutzrechtlichen Grenzen, auch unter Berücksichtigung der erteilten Ausnahmegenehmigung, halten. Bei weiteren Verstößen des ausführenden Bauunternehmens sind der Widerruf der Ausnahmegenehmigung und die Einleitung eines entsprechenden Ordnungswidrigkeitenverfahrens in Betracht zu ziehen. Insbesondere sind die Anwohner der Baustelle wirksam vor Baulärm zu Nachtzeiten sowie vor Emissionen durch offene Feuer auf der Baustelle (Rauch und Brandgeruch) zu schützen. Begründung: Von der vorbezeichneten Baustelle gehen bereits seit Juni 2020 starke Lärmemissionen zur Nachtzeit aus, die den dortigen Anwohnern nicht zumutbar sind. Diese werden regelmäßig auch nicht über besonders lärmintensive Arbeiten in den frühen Morgenstunden vor 07:00 Uhr, etwa Betonierarbeiten, im Vorfeld informiert. Der Ortsbeirat hat deshalb mit der Anregung vom 4. Mai 2021, OM 49, angeregt, der Magistrat möge die Anwohner vor Baulärm zu Nachtzeiten schützen. Der Magistrat hat daraufhin in der Stellungnahme vom 9. Juli 2021, ST 1319, ausgeführt, dass Bauarbeiten in Wohngebieten außerhalb der Tageszeit von 7:00 Uhr bis 20:00 Uhr einer Ausnahmegenehmigung bedürfen. Der Magistrat habe diese Ausnahmegenehmigung für höchstens 15 Nächte für den Zeitraum vom 3. März 2021 bis zum 31. Dezember 2021 für die Durchführung von Betonierarbeiten und für den Fall erteilt, dass die Tagzeiten witterungsbedingt nicht ausreichen. Die erteilte Ausnahmegenehmigung gelte ausschließlich als Arbeitsverlängerung über 20:00 Uhr hinaus; ein vorzeitiger Arbeitsbeginn vor 7:00 Uhr sei nicht erfasst. Im Übrigen seien die Rohbauarbeiten an der Westseite des Areals so gut wie abgeschlossen, sodass im weiteren Bauverlauf abnehmende Lärmemissionen zu erwarten seien. Im Gegensatz dazu wurden die Anwohner der Baustelle jedoch in den vergangenen Wochen, und dabei primär an den Wochenenden, wiederholt von starken Lärmemissionen durch Arbeiten während der Nachtzeit vor 7:00 Uhr belästigt. So wurden nach Anwohnerberichten etwa am 7. August 2021 gegen 6:15 Uhr sehr lärmintensive Arbeiten und sehr lärmintensive Entsorgungsverkehre durchgeführt. Dieses Phänomen tritt in den vergangenen Wochen gehäuft und insbesondere samstäglich auf. Zudem ist in den vergangenen Wochen an Freitagabenden und Samstagvormittagen regelmäßig ein starker Brandgeruch im Umfeld der Baustelle wahrzunehmen; teilweise sind die Straßen dabei regelrecht eingenebelt. Offenbar wird von den vor Ort wohnenden Arbeitern bevorzugt an den Wochenenden eine große Kochstätte mit offenem Feuer aus Abfallholz etc. betrieben, auf der in einem überdimensionalen Kochtopf über drei bis vier Stunden ein "Schmorgericht für die Kollegen" zubereitet wird. Diese Belastungen sind den Anwohnern nicht mehr zumutbar. Der Magistrat sollte dringend tätig werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.05.2021, OM 49 Stellungnahme des Magistrats vom 09.07.2021, ST 1319 Stellungnahme des Magistrats vom 17.12.2021, ST 2251 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 63 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Teilstück Gutleutstraße für Pkw-Verkehr sperren

07.09.2021 · Aktualisiert: 07.03.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 700 entstanden aus Vorlage: OF 152/1 vom 23.08.2021 Betreff: Teilstück Gutleutstraße für Pkw-Verkehr sperren Der Magistrat wird gebeten, die Fahrbahn entlang der südlichen Seite der Zufahrt zum Theatertunnel zwischen Mainluststraße und Untermainanlage für den motorisierten Verkehr sperren zu lassen. Die Zufahrt für Lieferverkehr und Anwohnende ist über die Untermainanlage zu gewährleisten. Zugleich soll eine Möglichkeit zum Linksabbiegen aus der Mainluststraße in die Gutleutstraße geschaffen werden, um Umwegverkehre zu vermeiden und eine Abflussmöglichkeit für den Verkehr bei gesperrtem Tunnel zu schaffen. Begründung: Dieses Straßen-Teilstück wird praktisch nur genutzt, um am Ende der Tunnelzufahrt zu wenden und in die Gutleutstraße in Richtung Baseler Platz zu gelangen. Die meisten dort angetroffenen Fahrzeuge werden von Ortsunkundigen gesteuert, die sich verfahren haben, oder werden von Posern genutzt. Das Straßenteilstück stellt einen Außengastronomiestandort dar, dessen Kundinnen und Kunden von den unmittelbar daran vorbeifahrenden Fahrzeugen belästigt und gefährdet werden. Zudem ist derzeit wegen einer Baustelle der Fußweg zwischen Willy-Brandt-Platz und Mainluststraße auf dieser Straßenseite gesperrt, die Pkw-Zufahrt aber weiterhin erlaubt, was zu gefährlichen Begegnungen zwischen Pkw und zu Fuß Gehenden führt. Visualisierung: Alexander Mitsch (Luftbild Geoportal Frankfurt) Foto: Alexander Mitsch Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.01.2022, ST 51 Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1675 Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2023, ST 611 Beratung im Ortsbeirat: 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Höchst: Unfallgefahr an der Batterie

07.09.2021 · Aktualisiert: 07.02.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 654 entstanden aus Vorlage: OF 138/6 vom 01.08.2021 Betreff: Höchst: Unfallgefahr an der Batterie Der Magistrat wird gebeten, 1. an der Batterie, insbesondere an der Stelle zwischen Spielplatz und Fähre, die Fugen zwischen den Pflastersteinen so aufzufüllen und gegen Abtrag zu sichern, dass keine Räder mit schmalen Reifen dort stecken bleiben, es besteht Unfallgefahr; 2. an dem Häuschen an der Fähre auf der Höchster Seite ein Schild "Achtung Fußgänger" anzubringen. Begründung: Es wurden schon brenzlige Situationen beobachtet, wo Radfahrerinnen und Radfahrer mit ihrem Rad in den Fugen zwischen den Pflastersteinen hängen geblieben sind und beinahe gestürzt wären. Die Unfallgefahr soll so schnell wie möglich beseitigt werden. Zum anderen fahren Radfahrerinnen und Radfahrer auf dem asphaltierten Streifen von Westen her in Richtung Fähre und sehen wegen des Häuschens nicht die Fußgängerinnen und Fußgänger, die von der Fähre kommend über die Batterie gehen. Ein Achtungsschild könnte sie auf die Fußgänger hinweisen. Quelle: Bild der Rad AG Höchst Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.12.2021, ST 2213 Antrag vom 30.07.2022, OF 541/6 Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2565 Aktenzeichen: 66 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Rechenzentren im Ortsbezirk 11 - Gewerbesteuer, erteilte Genehmigung, Auflagen, Bebauungsplan

30.08.2021 · Aktualisiert: 25.10.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2021, OF 88/11 Betreff: Rechenzentren im Ortsbezirk 11 - Gewerbesteuer, erteilte Genehmigung, Auflagen, Bebauungsplan Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat und bittet zu prüfen und zu berichten: 1. Wie hoch ist die Gewerbesteuereinnahme der sich in Frankfurt befindlichen Rechen-zentren in den letzten 5 Jahren. Wie ist die Prognose für die nächsten 5 Jahre? 2. Wie viele Rechenzentren welcher Bauherren/Betreiber sind im Stadtteil Seckbach und Fechenheim bereits genehmigt und welche davon bereits gebaut bzw. in Bau befindlich sowie welche davon bereits in Betrieb? 3. Wie viele weitere Rechenzentren welcher Bauherren/Betreiber befinden sich derzeit im Baugenehmigungsverfahren? 4. Welches ist die exakte Lage bereits genehmigter, erbauter bzw. im Bau sowie im Genehmigungsverfahren befindlicher Rechenzentren nach postalischer Adresse und Kataster (Übersichtskarte erwünscht)? 5. Wie hoch wird der Strombedarf in 2, 5, 10 Jahren der Rechenzentren in Seckbach und Fechenheim perspektivisch eingeschätzt? Wie hoch ist daran der Anteil klimaneutral erzeugten Stroms? Wie wird die Abwärme genutzt? 6. Mangels qualifizierten oder vorhabenbezogenen Bebauungsplans für das betreffende Gebiet in den Stadtteilen Seckbach und Fechenheim müssen Baugenehmigungen auf Grundlage von § 34 BauGB erteilt werden: a) Wie fügen sich (1) die bereits genehmigten und erbauten bzw. in Bau befindlichen Bauvorhaben sowie (2) die im Genehmigungsverfahren befindlichen Bauvorhaben nach Auffassung des Magistrats jeweils nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll bzw. wurde und derzeit noch wird, in die (vorherige) Eigenart der näheren Umgebung ein? Wie bleiben die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse nach Auffassung des Magistrats gewahrt? Wie wird das Ortsbild nach Auffassung des Magistrates beeinträchtigt? b) Was gedenkt der Magistrat bei den bereits erbauten und insbesondere bei den in Bau sowie im Genehmigungsverfahren befindlichen Bauvorhaben für eine Wahrung der vielfältigen Nachbarschaftsbelange von Anwohnern, Gewerbetreibenden und der sonstigen öffentlichen Interessen, insbesondere denen des Naturschutzes für das unmittelbar benachbarte Naturschutzgebiet, zu tun? c) Wie stellt der Magistrat sicher, dass im Rahmen der (Einzel-) Baugenehmigungsverfahren hinreichende, insbesondere für Verschattung und den Immissionsschutz bedeutsame Abstände zwischen Rechenzentren im Gewerbegebiet einerseits und der Wohnbebauung im unmittelbar angrenzenden Wohngebiet, dem Naturschutzgebiet Seckbacher Ried und anderer in Fechenheim befindlichen Naturschutzgebiete andererseits eingehalten werden? Wie stellt der Magistrat sicher, dass die sonstigen Belastungen von Umwelt und Anwohnern so weit wie möglich reduziert werden? Welche Abstände und Maßnahmen sind dies im Einzelnen? Hier ist vor allem auf die Gesichtspunkte 1. Schutz gegen Geräusche, Lärm 2. Schutz gegen Luftschadstoffe, Gerüche, Wärme 3.Schutz vor übermäßigen Lichtemissionen 4. Schutz vor technisch erzeugten (künstlichen) elektrischen, magnetischen, elektromagnetischen Feldern 5. Schutz vor Sicherheitsrisiken (Sabotage, Terrorakte, Brand) einzugehen und eine entsprechende Analyse vorzulegen. d) In welcher Weise sieht sich der Magistrat in der Lage und auf welcher Grundlage, im Rahmen der Baugenehmigungsverfahren höchste technische und damit zeitgemäße Umweltschutzstandards abzuverlangen? In der Antwort ist insbesondere auf den mit (Diesel-) Notstromaggregaten typischerweise verbundenen erheblichen Ausstoß von Stickoxiden und Feinstaub einzugehen, die durch zahlreiche Dieselgeneratoren, Schornsteine, Kondensatoren, Entlüftungen und Klimaanlagen der Rechenzentrumsgebäude in die unmittelbare Umgebung und Umwelt emittiert werden. e) Sind die bereits vorhandenen und nach und nach ständig weitergebauten zusätzlichen umfangreichen Antennenanlagen, Entlüftungsstutzen etc. an und auf Fassaden sowie Dächern zulässig und auf welcher Grundlage? 5. Wann betreibt der Magistrat das Verfahren des bereits seit dem 24.5.1984 in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans B558 "Gwinnerstraße" weiter und kommt damit seiner Planungshoheit und -verantwortlichkeit zur Steuerung der städtebaulichen und - nach Landesbauordnung - gestalterischen Entwicklung des betreffenden Gebiets, insbesondere mit Blick auf Rechenzentrumsbauten, nach, in dessen Rahmen die öffentlichen und privaten Belange und Interessen förmlich eingebracht und zum Ausgleich gebracht werden könnten, was sie bei der derzeitigen Praxis der Einzel-Baugenehmigungsverfahren nach § 34 BauGB nicht oder nur unzureichend können bzw. werden? 6. In § 1 BauGB heißt es u.a. auch, dass Bauleitpläne aufzustellen sind, "sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist". Erkennt der Magistrat die jahrelangen Spannungen zwischen den Rechenzentrumsbetreibern auf der einen Seite und der Wohnbevölkerung und den kleineren Gewerbetreibenden auf der anderen Seite an? Erkennt der Magistrat an, dass derzeit eine städtebaulich unerwünschte oder negative Tendenz abzeichnet und diese einen Bebauungsplan erforderlich macht? 7. Wie beurteilt der Magistrat die Auswirkungen der stetig zunehmenden Rechenzentrumsbauten in Frankfurt auf das Umweltklima, insbesondere auf das Mikroklima in Frankfurt und seinen Stadtteilen? Wie schätzt der Magistrat in Bezug auf das Pariser Klimaschutzabkommen und der Erreichung der Ziele in Frankfurt ein? Sieht der Magistrat eine politische Mitverantwortung im Rahmen der Genehmigungspraxis und erforderlicher Bebauungsplanverfahrens vor dem Schutz vor Klimawandel? Begründung: Seit Jahren dominieren in der öffentlichen und (nicht nur kommunal-) politischen Debatte die (zweifelsohne bestehenden) positiven Aspekte der Digitalisierung. Für Frankfurt am Main ist es vor allem von wirtschaftlichem Interesse, dass seine standortbedingte Attraktivität (Stichwort: DE-CIX) für Rechenzentrumsbetreiber weltweit so reizvoll ist, obwohl Deutschland im internationalen Vergleich besonders hohe Strompreise hat. Abgesehen von Gewerbesteuereinnahmen sind auch die Stromerlöse des kommunalen Stromversorgers Mainova AG gewichtige Argumente. Der Rechenzentrumsboom hat jedoch auch negative Aspekte, die nicht vergessen werden dürfen, insbesondere nicht vor dem Hintergrund der Belastungen für Anwohner, Gewerbetreibende und Umwelt sowie der Verdrängungseffekte zulasten von angestammten Gewerbeunternehmen etc. Es gebietet die politische Verantwortlichkeit, sich mit allen vielfältigen umweltpolitischen, städtebaulichen und sonstigen öffentlichen und privaten Belangen und Interessen auseinanderzusetzen, die mit dem Rechenzentrumsboom (nicht nur, ab er vor allem) in Frankfurt am Main zwangsläufig verbunden sind. Aus diesem Grund wollen wir mit diesem Auskunftsersuchen Antworten auf detaillierte Fragen und mit diesen Fakten dann weiter planen zu können. Antragsteller: GRÜNE LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 11 am 13.09.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 169 2021 Die Vorlage OF 88/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE, LINKE.

Weiter lesen
OF (Antrag Ortsbeirat)

Hochwasser- und Katastrophenschutz in Kalbach-Riedberg

30.08.2021 · Aktualisiert: 01.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2021, OF 76/12 Betreff: Hochwasser- und Katastrophenschutz in Kalbach-Riedberg Der Ortsbeirat wird gebeten, Folgendes zu beschließen: Der Magistrat wird gebeten über die derzeit geltenden Regeln und Maßnahmen zum Katastrophen- und Hochwasserschutz in Kalbach-Riedberg zu berichten. Im Rahmen dieses Berichtes wird der Magistrat gebeten, insbesondere zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen: 1. Auf welchen Wegen (Sirenen, Apps, Internet-Seite, Radio etc.) wird die Bevölkerung über Katastrophenerereignisse unterrichtet bzw. über welche Wege kann sich die Bevölkerung selbst informieren? 2. An welchen Stellen innerhalb des Ortsbeiratsbezirks werden die Wasserstände des Kalbachs und der Nidda gemessen und wo werden diese Messergebnisse jederzeit verfügbar öffentlich bekannt gegeben? 3. Welche von den 152 nach der B 415 2017 insgesamt vorgesehen Sirenenstandorte bestehen bereits innerhalb des Ortsbeiratsbezirks und welche sind ggf. noch vorgesehen? 4. Welche Maßnahmen hat der Magistrat aufgrund der B 415 2017 bislang ergriffen? 5. Wie sieht das derzeitige Kommunikationskonzept der Stadt nach Auslösung eines Sirenenalarms aus? 6. Wie ist der Sachstand des Einsatzplans zur Nutzung der 2020 installierten Auslösestelle für das Modulare Warnsystem des Bundes (MoWaS) in der Leitstelle der Feuerwehr? Begründung: Die Stadt Frankfurt am Main hat nach § 3 Hessisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz die Aufgabe, die Warnung und Information der Bevölkerung in Gefahrensituationen sicherzustellen. Vor dem Hintergrund der katastrophalen Hochwasserereignisse insbesondere im südwestlichen Nordrhein-Westfalen und im nördlichen Nordrhein-Westfalen besteht aus Sicht des Ortsbeirats ein umfassendes Informationsbedürfnis dahingehend, wie diese Bestimmungen derzeit in Frankfurt am Main umgesetzt werden und was zukünftig geplant oder bereits in Vorbereitung ist, um die Bevölkerung rechtzeitig vor Katastrophen zu warnen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12

Partei: FDP

Weiter lesen
OF (Antrag Ortsbeirat)

Sindlingen: Ludwig-Weber-Schule

27.08.2021 · Aktualisiert: 17.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2021, OF 170/6 Betreff: Sindlingen: Ludwig-Weber-Schule Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu berichten, wann die Baumaßnahmen an der Ludwig-Weber-Schule beendet werden. Insbesondere ist zu berichten, - wann die Baugrube gefüllt und der Schulhof wieder hergestellt wird - der dort geplante Verkehrsübungsplatz angelegt wird - wann die Brandschau erfolgt - wann der noch fehlende Evakuierungspunkt, der bei Feueralarm oder anderen Notfällen von den Schülern als Sammelplatz dient, angelegt wird Begründung: Für den Neubau ist noch kein Sammelplatz für einen Räumungsalarm festgelegt, sowie die Brandschau noch nicht erfolgt. Dies sollte umgehend zur Sicherheit der Kinder erfolgen. An der Stelle des Ersatzgebäudes, das ist mittlerweile abgetragen wurde, ist derzeit eine Baugrube. Es sollte an dieser Stelle ein Verkehrsübungsplatz angelegt werden. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 22.08.2021, OF 151/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 07.09.2021, TO I, TOP 30 Beschluss: Auskunftsersuchen V 129 2021 1. Die Vorlage OF 151/6 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 170/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD

Weiter lesen
OF (Antrag Ortsbeirat)

Dem Bockenheimer Büchermarkt durch Bereitstellung eines ausrangierten Seecontainers Schutz vor weiteren Brandanschlägen bieten

27.08.2021 · Aktualisiert: 27.01.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2021, OF 133/2 Betreff: Dem Bockenheimer Büchermarkt durch Bereitstellung eines ausrangierten Seecontainers Schutz vor weiteren Brandanschlägen bieten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. dem Bockenheimer Büchermarkt am Sozialzentrum der Universität, Bockenheimer Landstraße 133, durch Bereitstellung eines ausrangierten Seecontainers für die Lagerung der Bücher vor Ort Schutz vor weiteren Brandanschlägen zu bieten. 2. Den dann bereitgestellten Seecontainer, z.B. im Rahmen eines Schulprojekts durch Graffity wie beim ehemaligen Laabsaal, verschönern zu lassen. 3. Überlegungen anzustellen, wo dem Bockenheimer Büchermarkt ab dem Zeitpunkt des Abrisses des Laabsaals und des Sozialzentrums b.a.w. ein Ausweichstandort in der Nähe bereitgestellt werden kann. Begründung: De Bockenheimer Büchermarkt am Sozialzentrum der Universität, Bockenheimer Landstraße 133, hat sich in den letzten Jahrzehnten zu einer Institution in Bockenheim und dem Westend entwickelt. Dies insbesondere seitdem in den letzten Jahren das Karl Marx Antiquariat in der Jordanstraße und das Antiquariat in der Großen Seestraße, Ecke Landgrafenstraße geschlossen wurde. Im ersten Halbjahr diesen Jahres, wurden bereits 2 Brandanschläge auf den Bockenheimer Büchermarkt verübt. Es entstand ein Schaden von mehreren 10.000.- €. Um den Bockenheimer Büchermarkt vor weiteren Brandanschlägen zu schützen wäre es notwendig ihm einen ausrangierten Seecontainer, wie er an Baustellen als Lärmschutzwand eingesetzt wird zur Verfügung zu stellen. Den Seecontainer könnte man im Rahmen eines sozialen/kulturellen Projekts, beispielsweise durch Schulklassen mit Graffity verschönern lassen. Da bereits für das Jahr 2022 der Abriss des Laabsaals und des Sozialzentrum angedacht ist, also im nächsten Jahr, sollten Überlegungen angestellt werden, wohin der Bockenheimer Büchermarkt in der Nähe ausgelagert werden kann. Z.B. gegenüber vor der Universitätsbibliothek Antragsteller: SPD LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2021, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 133/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 133/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 133/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 2 am 17.01.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 278 2022 Die Vorlage OF 133/2 wird als Prüfungs- und Berichtsauftrag an den Magistrat mit der Maßgabe beschlossen, dass die ersten beiden Ziffern des Antragstenors ersatzlos gestrichen werden. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP

Parteien: SPD, LINKE.

Weiter lesen
OF (Antrag Ortsbeirat)

Warum kein Alkoholverbot am Willy-Brandt-Platz?

23.08.2021 · Aktualisiert: 22.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2021, OF 112/1 Betreff: Warum kein Alkoholverbot am Willy-Brandt-Platz? Im Laufe der Coronapandemie wurde der Konsum von Alkohol auf einer Vielzahl von Straßen, Plätzen, Wochenmärkten und Grünflächen im Ortsbezirk 1 - zuletzt mit Allgemeinverfügung vom 02. Juni 2021 (siehe Anlage) - untersagt. Eingeschränkte Ausnahmen galten für den Konsum alkoholischer Getränke innerhalb gastronomischer Betriebe. Der Ortsbeirat fragt den Magistrat: 1. Welche Gründe im Einzelnen führten im Zuge mit den zuvor genannten Allgemeinverfügungen dazu, dass kein Alkoholverbot für den stark frequentierten Willy-Brandt-Platz ausgesprochen wurde? 2. Wird der Magistrat im Falle künftiger ähnlicher Untersagungen den Willy-Brandt-Platz erneut von einem Alkoholverbot ausnehmen? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 1 am 07.09.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 139 2021 Die Vorlage OF 112/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und BFF gegen ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

Weiter lesen
OF (Antrag Ortsbeirat)

Sindlingen: Ludwig-Weber-Schule

01.08.2021 · Aktualisiert: 17.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.08.2021, OF 152/6 Betreff: Sindlingen: Ludwig-Weber-Schule Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu berichten, wann die Baumaßnahmen an der Ludwig-Weber-Schule beendet werden. Insbesondere ist zu berichten, - wann die Baugrube gefüllt und - der dort geplante Verkehrsübungsplatz angelegt wird - wann die Brandschau erfolgt - wann der Sammelplatz angelegt wird . Begründung: Für den Neubau ist noch kein Sammelplatz für einen Räumungsalarm festgelegt, sowie die Brandschau noch nicht erfolgt. Dies sollte umgehend zur Sicherheit der Kinder erfolgen. An der Stelle des Ersatzgebäudes, das ist mittlerweile abgetragen wurde, ist derzeit eine Baugrube. Es sollte an dieser Stelle ein Verkehrsübungsplatz angelegt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 07.09.2021, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 152/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 170/6 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

Weiter lesen
OF (Antrag Ortsbeirat)

Weiterhin keinen Sirenenalarm in Frankfurt und im Ortsbezirk 4? Oder gibt es doch noch einen schnellen Lernprozess nach der Ahrtal-Katastrophe?

27.07.2021 · Aktualisiert: 23.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.07.2021, OF 63/4 Betreff: Weiterhin keinen Sirenenalarm in Frankfurt und im Ortsbezirk 4? Oder gibt es doch noch einen schnellen Lernprozess nach der Ahrtal-Katastrophe? Die FRANKFURTER im Römer stellten am 17.09.2020 die Anfrage A 764 mit dem Titel: "Nächtlicher Alarm in Frankfurt - und die Stadt schläft weiter?". Die Anfrage bezog sich auf den am 10.9.2020 bundesweit durchgeführten "Nationalen Warntag", der für Gefahrenlagen wie Überschwemmungen, Chemieunfälle oder auch Terroranschläge sensibilisieren sollte. Doch die Sirenen konnten vielerorts nicht wahrgenommen werden, wie auch in Frankfurt und im Ortsbezirk 4. Die angekündigten Gefahrenmeldungen der verschiedenen Warn-Apps misslangen ebenfalls. Laut Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe sollte es nach der Pleite "zukünftig einen Mix verschiedener Warnwege und Warn-Endgeräte geben". Bis zum nächsten großen Probealarm 2021 - ab dann jährlich am zweiten Donnerstag im September - müssten die Defizite bereinigt werden. Großstädte wie Berlin, München oder Leipzig haben gar keine Sirenen mehr, andere, wie Frankfurt, nicht mehr flächendeckend. Von einer ausreichenden Versorgung der Bevölkerung mit mobilen Warn-Meldern wie Warn-Apps ist nicht auszugehen. Im Alarmfall würde es also recht ruhig bleiben in Frankfurt, der Alarm-Weckruf durch Sirenen würde nur unzureichend ankommen und damit die weitere Informationsverteilung an die Bevölkerung verschleppen. Seit 2017 gibt es das Konzept für ein Warnnetz, das in die empfohlene Richtung geht und das die Frankfurter Feuerwehr gern für die Stadt umgesetzt sähe: Kopplung aller verfügbaren Warnsysteme, basierend auf einem Sirenennetz, dazu klassische Massenmedien, Onlinemedien, soziale Netzwerke, Warn-Apps, stationäre und mobile Informationsverteilung. Im Bericht B 415/17 legt der Magistrat die Kosten dafür und das Konzept zur "Warnung/Information der Bevölkerung in Gefahrenlagen (Notfallkommunikation)" für Frankfurt vor. Abschließend stellt er darin in Aussicht: "Im Moment kann nur die Branddirektion eine Kommunikationslage im Kontext dieses Berichtes führen. Der Magistrat wird in Kürze ein Schutzziel Notfallkommunikation erarbeiten, das ein zeitliches und quantitatives Qualitätsniveau definiert, und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorlegen. Aus diesem Schutzziel heraus können dann die weiteren organisatorischen Maßnahmen und Bedarfe abgeleitet werden." Deshalb wird der Magistrat um Auskunft gebeten: 1. Ob der Magistrat das 2017er Konzept in Anbetracht der Ahrtal-Katastrophe noch für aktuell hält; z. B. bzgl. der technischen Ausführung der Sirenenfunktion? 2. Wurde bereits wie angekündigt eine Fachfirma mit der Feinplanung beauftragt? 3. Das Schutzziel Notfallkommunikation wurde laut Magistratsbericht B 684 vom 18.12.2020 von der Branddirektion erarbeitet und ist Bestandteil des derzeit seinerzeit noch im Entwurfsstadium befindlichen Bedarfs- und Entwicklungsplans (BEP). Ist der Bedarfs- und Entwicklungsplans (BEP) inzwischen abgeschlossen? 4. Die Einbindung aller Fachabteilungen der Branddirektion in die Planung, Koordination und Durchführung der gesamtstädtischen Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise band seinerzeit, laut Magistratsbericht, beträchtliche Personalressourcen. Für die Finalisierung der Fortschreibung des BEP und damit auch der Vorlage des Schutzziels Notfallkommunikation waren daher keine ausreichenden Ressourcen verfügbar. Insofern konnte über den Vorlagezeitpunkt auch keine konkrete Aussage getroffen werden. Hat sich dies zwischenzeitlich geändert? 5. Das Land Hessen hatte im September 2020 eine dritte satellitengestützte Sende- und Empfangsstation für das Modulare Warnsystem des Bundes beschafft und diese der Zentralen Leitstelle der Feuerwehr Frankfurt zur Verfügung gestellt. Wurde zwischenzeitlich das System technisch an die Leitstelle angebunden und ein entsprechender Einsatzplan erstellt? 6. Am Warntag 2020 wurden laut Magistratsbericht neun Sirenen des Industrieparks Höchst und von Allessa Chemie in Fechenheim vier Sirenen ausgelöst. Die alle ohne Mangel funktionierten. Von den stillgelegten Sirenen des Industriepark Griesheim sollten zukünftig zwei Sirenen in das Warnsystem des Industrieparks Höchst übernommen und weiterbetrieben werden. Außer den Sirenen rund um die genannten Industriebetriebe waren nach Kenntnis des Magistrats keine weiteren Sirenen installiert. Ist dies immer noch der aktuelle Stand oder gibt es nach der Ahrtal-Katastrophe neue Überlegungen? 7. Laut Magistratsbericht wurde in dem Machbarkeitsanalyse das Stadtgebiet flächen-deckend betrachtet: "Aufbau und Unterhaltung der Sirenen rund um die Industriestandorte fallen in deren Verpflichtung als Störfallbetrieb und sind deren Eigentum. Verfällt die Verpflichtung gemäß Störfallverordnung Sirenen zur Warnung der Bevölkerung vorzuhalten und zu betreiben, könnten auch diese Sirenen abgeschaltet oder abgebaut werden. In Hinblick auf ein einheitliches technisches System wäre auch eine Übernahme der Sirenen nicht sinnvoll. Ferner gäbe es eine weitere Schnittstelle und Fehlerquelle im Auslösesystem". Ist der Magistrat immer noch für den Abbau der Sirenen? 8. Der "2. Bundesweite Warntag" ist am 9. September 2021. Mit was können die Bewohner und Bewohnerinnen Frankfurts und des Ortsbezirks 4 (Bornheim / Ostend) rechnen bzw. was können sie hören? Antragsteller: dFfm Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 4 am 14.09.2021, TO II, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 156 2021 Die Vorlage OF 63/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: dFfm

Weiter lesen
OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ziehenschule

08.07.2021 · Aktualisiert: 03.02.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.07.2021, OM 565 entstanden aus Vorlage: OF 75/9 vom 06.07.2021 Betreff: Ziehenschule Seit Langem wurden der Ziehenschule sieben Container-Schulklassen für den Schulbeginn nach den Sommerferien, die aufgrund erhöhter Schülerzahlen dringend notwendig sind, zugesagt. Diese Klassenräume sollten in der letzten Ferienwoche fertiggestellt und einsatzbereit sein. Seit dem Brandanschlag in der Nacht vom 22. auf den 23.03.2021 können die fünf Klassenräume im Erdgeschoss des Klassentraktes (70er-Jahre) nicht benutzt werden. Das Brandschutzkonzept wurde in Auftrag gegeben, liegt jedoch noch immer nicht in schriftlicher Form vor, sodass nicht uneingeschränkt weitergearbeitet werden kann. Zurzeit werden zwei Räume der Gemeinde St. Franziskus/Kirchort St. Josef, ein Raum des TV Eschersheim 1895 e. V. und die Turnhalle der Johann-Hinrich-Wichern-Schule als Klassenräume benutzt. Das Stadtschulamt in Zusammenarbeit mit dem ABI verhandelt, ob fünf Räume in der Eschersheimer Landstraße und fünf Räume der zurzeit leer stehenden Hermann-Herzog-Schule nach Instandsetzung nach den Sommerferien als Klassenräume benutzt werden können. Ferner fehlen Sporthallenkapazitäten und die WLAN-Verfügbarkeit in allen Klassen- und Funktionsräumen sowie eine Toilettenanlage. Raumbedarf ist außerdem für ein Hausmeisterzimmer und drei Räume Schulbibliothek. Ein Schulbetrieb ist nur schwer durchführbar, da die Schule nach den Sommerferien auf sechs Standorte verteilt sein wird. Schüler und/oder Lehrer müssen regelmäßig pendeln. Der Magistrat wird gebeten, 1. dafür Sorge zu tragen, dass das Brandschutzkonzept fertiggestellt und schriftlich vorgelegt wird und die Aufträge seitens der Stadt dann unverzüglich vergeben werden; 2. die Vertragsverhandlungen abzuschließen und die Instandsetzungen in der Eschersheimer Landstraße und der Herrmann-Herzog-Schule bis zum Ende der Sommerferien fertigzustellen; 3. der Schulleitung noch vor den Sommerferien eine Zusage zu geben, wie es nach den Sommerferien weitergeht, damit diese eine Planungssicherheit für den Schulbetrieb hat. Die Schule benötigt auch die Angabe über die Größe der Räume und eine Angabe, wie diese ausgestattet sind; 4. der Schulleitung und dem Elternbeirat mitzuteilen, wie der Stand der Dinge hinsichtlich des Neubaus ist und wo Neubauten geplant sind und wann diese fertiggestellt sein sollen. Hier geht es um WLAN, Sporthallenkapazitäten, Klassen- und Funktionsräume, Toilettenanlage und Hausmeisterzimmer. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.12.2021, ST 2263 Antrag vom 10.01.2022, OF 173/9 Auskunftsersuchen vom 20.01.2022, V 299 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 9 am 09.09.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 9 am 04.11.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 9 am 02.12.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 35

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrskontrollen Höchst Mainufer Batterie

29.06.2021 · Aktualisiert: 17.12.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 363 entstanden aus Vorlage: OF 92/6 vom 09.06.2021 Betreff: Verkehrskontrollen Höchst Mainufer Batterie Der Magistrat wird gebeten sicherzustellen, dass am Höchster Mainufer besonders in dem Bereich Maintor bis Leunabrücke Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer den Weg sicher und gefahrlos benutzen können. Begründung: E-Scooter-Nutzerinnen und -Nutzer fahren häufig mit Maximalgeschwindigkeit auf Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer frontal zu und weichen im letzten Moment aus. In Höhe der Schiffsmeldestelle ist es mitunter ein gefährliches Unterfangen, den Rad- und Fußweg zu überqueren, um an das Mainufer zu gelangen. Immer wieder fahren auch Motorroller auf dem Rad- und Fußweg. Weiter gehört kontrolliert, ob E-Scooter-Nutzerinnen und -Nutzer die Regeln einhalten. So ist häufig zu beobachten, dass zwei bis drei Personen einen E-Scooter gleichzeitig nutzen und das Mindestalter von 14 Jahren unterschritten wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.10.2021, ST 1972 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 32 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsberuhigung Höchst Mainufer Seilerbahn

29.06.2021 · Aktualisiert: 22.08.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 362 entstanden aus Vorlage: OF 91/6 vom 09.06.2021 Betreff: Verkehrsberuhigung Höchst Mainufer Seilerbahn Der Magistrat wird gebeten, die Seilerbahn am Mainufer in Frankfurt Höchst als verkehrsberuhigte Zone einzurichten (Schild 325.1). Begründung: Bei der Seilerbahn handelt es sich zwar um einen niveaugleich ausgebauten Bereich, allerdings nicht um einen verkehrsberuhigten Bereich. Daher wird hier meist viel zu schnell gefahren und außerdem dabei auch der quasi als Gehweg durch Pflaster abgegrenzte Bereich überfahren, selbst wenn sich dort Fußgänger befinden. Das geschieht sowieso immer dann, wenn große Transporter oder kleine Lkw in diesem Bereich parken, das heißt, wenn die Fahrbahn zu schmal für passierende Fahrzeuge ist. Der "Gehweg" grenzt übrigens direkt an die steile und somit nicht ungefährliche Uferböschung der Nidda. Da die Seilerbahn direkt in die Batterie übergeht, die bereits als verkehrsberuhigte Zone ausgeschildert ist, muss keine Aufhebung der verkehrsberuhigten Zone (Schild 325.2) vorgenommen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2022, ST 142 Antrag vom 22.02.2022, OF 387/6 Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1796 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Ziehenschule

23.06.2021 · Aktualisiert: 16.07.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.06.2021, OF 66/9 Betreff: Ziehenschule Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf. Seit langem wurden der Ziehenschule sieben Container-Schulklasse für den Schulbeginn nach den Sommerferien, die aufgrund erhöhter Schülerzahlen dringend notwendig sind, zugesagt. Wir fordern den Magistrat auf, dafür Sorge zu tragen, dass diese Klassenräume in der letzten Ferienwoche fertiggestellt und einsatzbereit sind und bitten um Bestätigung. Hinzu kam der Brandanschlag im März 2021 bei dem der Neubau der 70er Jahre beschädigt wurde, hier ist das Erdgeschoss noch immer nicht einsatzbereit und nun kam es sogar zu einem Stillstand der Sanierungsarbeiten. Auch diese fünf Klassenräume können noch immer nicht benutzt werden und das in Zeiten einer Pandemie. Wir fordern den Magistrat auf, dafür Sorge zu tragen, dass das Brandschutzkonzept unverzüglich fertiggestellt und vorgelegt wird, die Brandmeldeanlage in Betrieb genommen wird und ein Gefahrenrufmeldesystem eingerichtet wird. Die Klassenräume des Erdgeschosses werden ab dem nächsten Schuljahr dringendst benötig, sollten diese bis dahin nicht fertiggestellt werden können, erwarten wir die Bereitstellung weiterer Container-Schulklassen auf dem Schulhof, bzw. in unmittelbarer Nachbarschaft zur Ziehenschule. Auch hier fordern wir den Magistrat auf, uns dieses zu bestätigen. Für die drei Räume Schülerbibliothek, Toilettenanlage, Hausmeisterzimmer, WLAN-Anlage in allen Klassen und Funktionsräumen sowie die Sporthallenkapazitäten erwarten wir einen praktikablen Vorschlag. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 9 am 08.07.2021, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 66/9 wird durch die Annahme der Vorlage OF 75/9 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

Weiter lesen
OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Besseres Busangebot für Kalbach-Riedberg

11.06.2021 · Aktualisiert: 05.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 333 entstanden aus Vorlage: OF 33/12 vom 28.05.2021 Betreff: Besseres Busangebot für Kalbach-Riedberg Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen zur Verbesserung des Busangebots zu prüfen und darüber zu berichten: 1. Die Buslinie 29 erhält den Metrobusstandard. Kalbach und Riedberg sollen künftig tagsüber im Zehn-Minuten-Takt und auch nachts miteinander verbunden sein. 2. Zwischen dem Riedberg und dem Frankfurter Hauptbahnhof wird eine Expressbuslinie als Übergangslösung bis zur Fertigstellung der Stadtbahn-D-Strecke eingesetzt. Die Buslinie soll überwiegend über die Rosa-Luxemburg-Straße mit wenigen Zwischenhalten fahren. Ein möglicher Linienverlauf wäre Uni Campus Riedberg, Nordwestzentrum, Botanischer Garten, Bockenheimer Warte, Festhalle/Messe, Hauptbahnhof. Am Riedberg soll die Buslinie durch kurze Umsteigezeiten mit den bestehenden ÖPNV-Linien, insbesondere der Buslinie 28 (neuer Linienverlauf ab 2023), verknüpft werden. 3. Die Buslinie 251 im Streckenabschnitt zwischen Nordwestzentrum und Weißkirchen/Steinbach wird in der Haupt- und Nebenverkehrszeit mindestens in einem 30-Minuten-Takt betrieben. In Weißkirchen-Ost soll eine kurze Umsteigezeit zur U 3 nach Oberursel bestehen. 4. Zwischen Kalbach und Oberursel wird eine neue Buslinie eingesetzt. Die Busse sollen von der U-Bahn-Station "Kalbach" aus durch Kalbach nach Weißkirchen- Ost fahren. Dort soll entweder direkter Anschluss an die U 3 von und nach Oberursel bestehen, oder die neue Buslinie soll bis nach Oberursel Bahnhof fahren. Es soll ebenfalls eine schnelle Verbindung zur S-Bahn in Weißkirchen/Steinbach möglich sein, mit Anschluss an die S 5 und in Zukunft an die Regionaltangente West (RTW). 5. Die Buslinien in Kalbach-Riedberg sollen beschleunigt werden. An den Ortseingängen und entlang der Riedbergallee können die Ampeln z. B. durch Vorrangschaltungen sofort auf Grün schalten, wenn ein Bus kommt, analog der neuen Ampel Altenhöferallee/Graf-von-Stauffenberg-Allee. In den engen Straßen in Kalbach soll untersucht werden, ob gezielte Parkverbote das Entgegenkommen zweier Busse erleichtern können. 6. Der Magistrat wird gebeten, sich beim RMV für eine Anpassung des Tarifsystems des ÖPNV durch folgenden Maßnahmen einzusetzen: a) Das Ticket für Fahrten von Kalbach-Riedberg nach Oberursel darf nicht teurer sein als ein äquivalentes Ticket für die Tarifzone Frankfurt. Dafür sollen in Kalbach-Riedberg zukünftig sowohl Tickets der Tarifzone 5000 (Frankfurt) als auch der Tarifzone 5100 (Hochtaunus) gültig und erhältlich sein. b) Die möglichen Ziele mit einem Kurzstreckenticket werden nicht mehr durch die zurückgelegte Fahrstrecke, sondern durch die Distanz in Luftlinie bestimmt. Zu allen Stationen, die sich in einem Radius von zwei Kilometern zur Ausgangsstation befinden, ist die Fahrt im Kurzstreckentarif möglich. Begründung: Zum Erreichen der Pariser Klimaziele muss insbesondere im Verkehrssektor sehr viel CO2 eingespart werden. Bürgerinnen bzw. Bürger müssen weniger Auto fahren und vermehrt auf klimafreundliche Alternativen umsteigen. Das kann nicht nur mit Verboten bewirkt werden, sondern es braucht Anreize und attraktive Alternativen zum Auto. Im Frankfurter Norden bietet sich hierfür ein deutlich besseres Busangebot mit mehr Direktverbindungen, kürzeren Fahrzeiten und günstigeren Preisen an. Im Vergleich zu U- oder Straßenbahnen lassen sich Busse kurzfristig und flexibel einsetzen und bieten folglich viel Potenzial für schnellen Klimaschutz. Zu Ziffer 1.: Die Buslinie 29 stellt das Rückgrat des ÖPNV im Stadtteil dar. Damit der Bus künftig die erste Wahl ist, wenn man von einem Stadtbezirk zum anderen will, braucht die Buslinie einen dichteren Takt. Dem Fahrgast soll garantiert sein, dass er/sie nie länger als zehn Minuten auf den nächsten Bus warten muss. Der dichtere Takt schafft auch die benötigte Kapazitätssteigerung. Ziffer 2.: Der Expressbus zum Hauptbahnhof soll die Stadtbahn-A-Strecke entlasten. Aktuell befindet sich die A-Strecke am Kapazitätslimit und kann nur schwer noch mehr Fahrgäste aus dem Norden aufnehmen. Zusätzlich sind die S-Bahn-Stammstrecke und die Stadtbahn-B-Strecke, in die man auf einer Fahrt zum Hauptbahnhof umsteigt, ebenfalls ausgelastet. Anstatt mit der U-Bahn sollen die Fahrgäste aus dem Frankfurter Norden am Riedberg oder im Nordwestzentrum in den neuen Expressbus steigen. Die Buslinien (M)29, M60, M72/M73, 251 und U 9 sind hierfür als Zubringer geeignet. Der Expressbus wäre auch ein deutlich attraktiveres Angebot als die U-Bahn aktuell. Bei einer geschätzten Fahrzeit von 20 Minuten vom Riedberg zum Hauptbahnhof wäre der Expressbus circa 25 Prozent schneller als eine Fahrt mit U 8 und Umstieg am Willy-Brandt-Platz (27 Minuten). Auch für Fahrgäste mit Gepäck ist eine Direktverbindung und ein ebenerdiger Weg am Hauptbahnhof zu den Fernbahnsteigen deutlich komfortabler. ICE-Reisende, die aktuell das Auto nehmen, hätten dann eine klimafreundliche Alternative. Als Nebeneffekt wäre auch das Senckenbergmuseum, der Palmengarten und die Festhalle vom Frankfurter Norden aus besser zu erreichen. Ziffern 3., 4. und 6.: Viele Bewohnerinnen bzw. Bewohner aus Kalbach-Riedberg fahren aktuell mit dem Auto nach Oberursel, um dort einzukaufen oder Kulturangebote wahrzunehmen. Die ÖPNV-Verbindung ist mit nur einer Buslinie im Stundentakt sehr unattraktiv, und durch die hohen Ticketpreise ist das Auto auf dieser Strecke wirtschaftlicher. Eine Anpassung der Tarifzonen soll vermeiden, dass man trotz der kurzen Strecken von Kalbach-Riedberg nach Oberursel einen sehr hohen Preis zahlt, weil man eine Tarifgrenze überschreitet. In Nieder-Erlenbach ist das z. B. schon so; dort sind sowohl Tickets aus Frankfurt als auch Tickets aus dem Wetteraukreis gültig. Eine konkurrenzfähige ÖPNV-Verbindung zwischen Kalbach-Riedberg und Oberursel kann vielen Autofahrerinnen bzw. Autofahrern ermöglichen, zukünftig mit dem Bus zu fahren. Ein zusätzliches gutes Angebot kann auf dieser Verbindung eine deutlich höhere Nachfrage anregen. Eine direkte Anbindung von Kalbach-Riedberg an die S-Bahn-Station "Weißkirchen/Steinbach" ermöglicht schnelle Verbindungen mit der S 5 nach Rödelheim, Frankfurt West und Bad Homburg. In Zukunft kann Kalbach-Riedberg über diesen Weg an die Regionaltangente West (RTW) angebunden werden und schnelle Verbindungen nach Höchst und zum Flughafen ohne Durchqueren der Innenstadt möglich sein. Ziffer 5.: Je kürzer die Fahrtzeit, desto attraktiver ist das Verkehrsmittel. Aktuell verlieren Busse in Kalbach-Riedberg viel Zeit. Das ist langem Warten an den Ampeln oder schwierigem Manövrieren in den engen zugeparkten Straßen in Kalbach geschuldet. Die verfügbaren Maßnahmen zur Beschleunigung sollen ausgeschöpft werden, damit Busse auch in Sachen Fahrzeit konkurrenzfähig zum Auto sind. Ziffer 7.: In der aktuellen Form ist das Kurzstreckenticket für viele nicht nutzbar. Dadurch, dass die Buslinie 29 sehr viele Schleifen und Schlenker im Linienweg hat, überschreitet der Fahrweg zwischen sich eigentlich in der Nähe befindenden Stationen die zwei Kilometer für Kurzstreckentickets. Fahrgäste werden durch längere Fahrzeiten und dadurch, dass sie eine teurere Einzelfahrt bezahlen müssen, doppelt bestraft. Wird das Kriterium auf den Radius in Luftlinie geändert, werden viele wichtige Verbindungen innerhalb von Kalbach-Riedberg möglich, etwa eine Verbindung der Ortskerne vom Rathaus Kalbach nach Uni Campus Riedberg. Das hat die Folge, dass z. B. Kalbacherinnen bzw. Kalbacher zum Einkaufen auf dem Riedberg vom Auto zum Bus wechseln können. So wird der ÖPNV für Strecken innerhalb des Stadtteils das attraktivste Verkehrsmittel. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1598 Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6089 Aktenzeichen: 92 13

OF (Antrag Ortsbeirat)

Brandgefahr durch Elektroautos

08.06.2021 · Aktualisiert: 09.07.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.06.2021, OF 101/1 Betreff: Brandgefahr durch Elektroautos Vorgang: V 1470/19 OBR 1; ST 319/20; V 1672/20 OBR 1; ST 1731/20 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten: 1. Liegt das spezielle Einsatzkonzept für Brände mit batteriebetriebenen Fahrzeugen inzwischen vor? Wenn nicht: Wann ist mit einer Fertigstellung zu rechnen? 2. Wie wird ein Elektrofahrzeug, dass etwa in einer Tiefgarage brennt, konkret von der Feuerwehr gelöscht? 3. Ist es angezeigt, das Laden von Elektrofahrzeugen in Tiefgaragen im Ortsbezirk 1 generell zu verbieten? Begründung: Aus den Stellungnahmen des Magistrats ST 319 vom 17. Februar 2020 und ST 1731 vom 25. September 2020 ergibt sich ein Bedürfnis der Beantwortung der vorgehenden Fragen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 29.10.2019, V 1470 Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2020, ST 319 Auskunftsersuchen vom 16.06.2020, V 1672 Stellungnahme des Magistrats vom 25.09.2020, ST 1731 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 1 am 29.06.2021, TO I, TOP 50 Beschluss: Auskunftsersuchen V 89 2021 Die Vorlage OF 101/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

Weiter lesen
OA (Anregung Ortsbeirat)

Rechenzentren in Frankfurt und „Masterplan 100 Prozent Klimaschutz - Generalkonzept“

07.06.2021 · Aktualisiert: 08.02.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 07.06.2021, OA 26 entstanden aus Vorlage: OF 22/11 vom 24.05.2021 Betreff: Rechenzentren in Frankfurt und "Masterplan 100 Prozent Klimaschutz - Generalkonzept" Vorgang: B 474/20; B 41/21; B 53/21 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, für die Erstellung eines städtebaulichen Entwicklungskonzepts zu Rechenzentren (Vorlage B 474) konkret messbare und überprüfbare Vorgaben zu folgenden Aspekten zu machen: 1. Weitere Rechenzentren können nur bei deutlicher Verbesserung von Energieeffizienz und Abwärmenutzung genehmigt werden. Bei bestehenden Rechenzentren ist eine entsprechende Nachrüstung einzufordern. Dazu können jährliche Mindestzielwerte für technische Kennzahlen wie Power Usage Effectiveness (PUE) und Data Center Infrastructure Efficiency (DCIE) dienen. Bei der Genehmigung ist der neueste Stand der Technik anzusetzen. 2. Rechenzentren sollten künftig nicht mehr an gut mit dem ÖPNV erschlossenen Grundstücken gebaut werden, da sie kaum Arbeitsplätze schaffen und wenig Besucherverkehr haben, der den ÖPNV nutzten könnte. 3. Benachbarte Wohngebiete sollten weder durch Lärmemission (z. B. stundenlanges Testen der Notstromaggregate) noch durch Abwärme beeinträchtigt werden. 4. Der "Masterplan 100 Prozent Klimaschutz" berichtet nur alle fünf Jahre und dient dazu, das Ziel 100 Prozent Klimaschutz erst im Jahr 2050 zu erreichen. Der Masterplan sollte kurzfristiger erscheinen. Der Erfüllungshorizont 2050 sollte auf 2035 verkürzt werden. Zwischenziele sollten im Masterplan festgehalten werden. Begründung: Rechenzentren ballen sich im Gebiet der Ortsbeirats 11, deshalb wird hier eine besondere Betroffenheit und Verantwortung gesehen. Rechenzentren sind eine positive Entwicklung, denn sie generieren Gewerbesteuer und unterstreichen die zentrale Funktion von Frankfurt als globaler Knotenpunkt von Infrastruktur. Aber es besteht die Gefahr, dass der negative Klimaeffekt der Rechenzentren alle anderen guten Anstrengungen des "Masterplan 100 Prozent Klimaschutz" mehr als aufwiegt und die Frankfurter Klimapolitik zu entwerten, siehe auch den "Masterplan 100 Prozent Klimaschutz" (Vorlage B 53). Rechenzentren sind der mit Abstand größte Stromverbraucher in der Stadt. Wie im Magistratsbericht B 474 "Rechenzentren in Frankfurt" ausgeführt, ist mit einem weiteren Ausbau und entsprechend rasant weiter steigendem Stromverbrauch zu rechnen. Gleichzeitig wird die Abwärme weitgehend ungenutzt abgestrahlt, die Energieeffizienz im Betrieb ist suboptimal. Bei der Genehmigung scheinen klimapolitische Ziele bisher kaum eine Rolle gespielt zu haben. Bereits angestoßene Pilotprojekte und Studien, wie etwa im "Nachhaltigen Gewerbegebiet Fechenheim-Nord und Seckbach", gehen in die richtige Richtung, reichen aber bei weitem nicht aus. Sinnvolle Projekte der Stadt müssen nicht zu Konflikten mit den Betreibern führen. Die Wirtschaft orientiert sich im Zuge der Klimatransformation immer mehr an Nachhaltigkeitszielen, auch weil Kunden und Investoren dies erwarten. Steigende CO2-Preise üben einen finanziellen Druck in Richtung auf mehr Nachhaltigkeit aus. Alternative Notstromversorgungsanlagen mit Brennstoffzellen (Wasserstoff) oder elektrische Batteriespeicherlösungen können Notstromaggregate mit fossilen Brennstoffen ersetzen und dabei sogar noch positive wirtschaftliche und ökologische Nebeneffekte generieren. Die bereits geschaffene und teuer bezahlte Verkehrsinfrastruktur in Frankfurt wird entwertet, wenn Rechenzentren direkt an ÖPNV-Haltestellen platziert werden. So ist an der Haltestelle "Gwinnerstraße", auf dem Gelände der ehemaligen Firmen Lurgi/Zimmer mit ehemals über 2.500 Arbeitsplätzen, ein Rechenzentrum im Bau. Dieses Rechenzentrum wird zukünftig weit weniger Menschen Arbeit geben. Auf dem ehemaligen Neckermann Gelände ist ein weiteres Rechenzentrum geplant. Dort wurde gerade erst die Haltestelle "Hugo-Junkers-Straße" für über eine Millionen Euro erneuert, eine Haltestelle der Nordmainischen S-Bahn ist dort ebenfalls vorgesehen. Auch hier werden nur wenige Arbeitsplätze entstehen und kaum Besucher erwartet. Die Rechenzentren dürfen den Umweltlärm nicht weiter erhöhen und damit die bereits hoch belasteten angrenzenden Wohngebiete beeinträchtigen. Der Masterplan sollte öfter reflektieren, ob die bereits umgesetzten Maßnahmen der Verwaltung ihr Ziel erreichen konnten oder dazu beitragen, ein positives Ergebnis zu erreichen. Dafür wäre es sinnvoll, Zwischenziele einzusetzen. Der Masterplan sollte kurzfristiger erscheinen. Fünf Jahre sind ein sehr langer Zeitraum. Trends können dadurch bereits vorher erkannt und korrigiert werden. Der Erfüllungshorizont ist sehr weit entfernt gewählt worden. Dieses Ziel sollte bereits ehrgeizig auf 2035 vorgezogen werden. Es sollten verbindliche Zwischenziele im Masterplan festgehalten werden, damit erkannt werden kann, ob das Gesamtziel mit den bisherigen Anstrengungen noch zu erreichen ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 21.09.2020, B 474 Bericht des Magistrats vom 22.01.2021, B 41 Bericht des Magistrats vom 08.02.2021, B 53 Bericht des Magistrats vom 18.10.2021, B 376 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Versandpaket: 16.06.2021 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.07.2021, TO I, TOP 253 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 26 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: IBF (= Prüfung und Berichterstattung) Gartenpartei (= Annahme) 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.07.2021, TO II, TOP 66 Beschluss: Die Vorlage OA 26 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt, BFF-BIG und IBF gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 418, 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.07.2021 Aktenzeichen: 79 0

OA (Anregung Ortsbeirat)

Zusätzliche notwendige Maßnahmen zum Klimaschutzteilkonzept Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord und Seckbach

07.06.2021 · Aktualisiert: 23.02.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 07.06.2021, OA 25 entstanden aus Vorlage: OF 21/11 vom 24.05.2021 Betreff: Zusätzliche notwendige Maßnahmen zum Klimaschutzteilkonzept Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord und Seckbach Vorgang: M 168/15; M 22/21 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die folgenden zusätzlichen Punkte beim Klimaschutzteilkonzept zu beachten: 1. Es sollten belastbare Kennzahlen zu den Klimaschutzmaßnahmen definiert werden. Dazu gehören beispielsweise die Temperaturmessung der lokalen Erwärmung durch die erhöhte Abwärme der Rechenzentren, zusätzliche begrünte Flächen (Außenflächen, Dachflächen), Anzahl zusätzlicher Bäume und die Summe der Leistungen der Fotovoltaikanlagen und die durchschnittliche Power Usage Effectiveness (PUE) und Data Center Infrastructure Efficiency (DCIE), Zahlen aller Rechenzentren. 2. Die Auswirkungen der Rechenzentren und anderer emittierender Unternehmen im Projektgebiet in Bezug auf die Umweltlärm- und Wärmebelastung auf die umliegenden Wohngebiete sollten mituntersucht werden. Bei Überschreitung von Grenzwerten müssen Maßnahmen zur Verringerung erarbeitet und umgesetzt werden. 3. Bei der Nutzung der Abgabe der Prozesswärme kann die Schnittstelle der Abnehmer auch außerhalb des Projektgebietes erfolgen, z. B. Allessa Chemie Gelände. 4. Es sollen Maßnahmen erarbeitet und umgesetzt werden, die eine Notstromversorgung mit regenerativen Energiequellen gewährleisten, z. B. mit Brennstoffzellen (Nutzung Wasserstoff) oder mit Batteriespeichersystemen, welche ebenfalls im normalen Betrieb mit eingesetzt werden könnten. Dies könnte dazu beitragen, die Spitzen im Stromnetz zu glätten und gleichzeitig damit positive wirtschaftliche Effekte zu generieren. 5. Es soll kein neues Blockheizkraftwerk gebaut werden . Die Anzahl der mit fossilen Brennstoffen betriebenen Kraftwerksanlagen muss sich in Frankfurt verringern. 6. Es sind in Frankfurt Mindestzielwerte für PUE und DCIE bei Rechenzentren zu definieren und bereits bei der Genehmigung neuer Rechenzentren anzusetzen. 7. Es ist nicht nur der Mobilitätsknotenpunkt "Gwinnerstraße" zu entwickeln, sondern der S-Bahn-Anschluss Fechenheim-Nord muss mit diesem Mobilitätsknoten "Gwinnerstraße" zusammenwachsen und mit diesem Fernverkehrspunkt engstens verbunden sein. 8. Im Mobilitätskonzept ist bei der "Verkehrsplanung mit Hinblick auf den Klimaschutz" zusätzlich der vorbildhafte Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur für elektrisch betriebene Fahrzeuge voranzutreiben. 9. Es werden die zusätzlichen Maßnahmen aus dem Umweltausschuss zur weiteren Begrünung der Fassaden und der Entsiegelung von Ausgleichsflächen unterstützt. Begründung: Es ist wichtig, dass die Anzahl der Rechenzentren für ein Gebiet so begrenzt wird, dass keine wesentliche Erwärmung stattfindet. Im neusten Bericht der Projektgruppe war nicht ersichtlich, wie viel Klimaschutzmaßnahmen quantitativ entstanden sind. Es fehlten Kennzahlen. Lärmbelästigung erfolgt durch erhöhte und permanente Bautätigkeit und die Kühlsysteme, hier müssen die Lärmbelastungsgrenzen eines Gewerbegebietes auf die umliegende Wohnbevölkerung aufgezeigt werden. Wichtig ist hier auch die Betrachtung der Tieffrequenzbeschallung. Notstrom: Die regelmäßigen Notstromtests mit Dieselgeneratoren sind laut und es werden Luftschadstoffe und CO2 ausgestoßen. Diese müssen mit modernen Ansätzen ersetzt werden. Der Projektbereich "Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord" ist kleiner als das Industriegebiet Fechenheim-Nord. Der Projektbereich befindet sich nur nördlich der Hanauer Landstraße. Im Süden der Hanauer Landstraße befindet sich das große Gelände der Allessa Chemie, welches ebenfalls eigentlich zu Fechenheim-Nord gehört. Die Maßnahmen für die Nutzung von Wärmepotentialen dürfen nicht an den Grenzen des Projektgebietes aufhören, sondern sollten, den größten Nutzer von Prozesswärme miteinbeziehen. Mit der Entwicklung der Nordmainischen S-Bahn entsteht eine Station mitten im "Nachhaltigen Gewerbegebiet Fechenheim-Nord". Diese Standortvorteile sollten unbedingt genutzt werden. Die Punkte "Gwinnerstraße" und S-Bahn-Station Fechenheim-Nord müssen vorbildlich zusammengebracht werden. Die Verbindung sollte dem Anspruch eines Umsteigeortes genügen können. Blockheizkraftwerke sind in der Regel Kraftwerke mit fossilen Brennstoffen. Davon sollte inzwischen grundsätzlich Abstand genommen werden. Kraftwerksanlagen werden für eine Betriebsdauer von Jahrzehnten geplant. Eine Tendenz ist heute schon absehbar, und diese Art von Kraftwerken werden in naher Zukunft nicht nur nicht mehr rentabel arbeiten können, sondern verschmutzen die Umwelt. Die zu zahlenden CO2-Kompensationen werden einen rentablen Betrieb nicht mehr zulassen. Diese Art von Kraftwerken sollten daher bereits jetzt im Ortsbezirk vermieden werden. Es stehen ohnehin bereits zu viele solcher Kraftwerke im Ortsbezirk. Ein Beschluss zu Blockheizkraftwerken der Stadtverordnetenversammlung von 1990 sollte hierzu nicht mehr maßgeblich sein. In den Gremien sitzen heute z. T. Menschen, die damals noch nicht einmal geboren waren. Auf den Punkt der öffentlichen Ladestruktur im Projekt "Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord/Seckbach" ist im Vortrag nicht eingegangen worden. Gerade für Ortsfremde sollten an den angefahrenen Zielorten Ladepunkte in ausreichender Menge für elektrisch betriebene Fahrzeuge verfügbar sein. Dieser Punkt ist wichtig für Besucher der lokalen Unternehmen und ebenfalls wichtig für die Betriebe und Angestellten dieser Unternehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 09.10.2015, M 168 Vortrag des Magistrats vom 01.02.2021, M 22 Bericht des Magistrats vom 17.09.2021, B 328 Bericht des Magistrats vom 18.02.2022, B 80 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Versandpaket: 16.06.2021 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.07.2021, TO I, TOP 252 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 25 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: IBF (= Prüfung und Berichterstattung) Gartenpartei (= Annahme) 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.07.2021, TO II, TOP 65 Beschluss: Die Vorlage OA 25 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt, BFF-BIG und IBF gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 417, 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.07.2021

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Anwohnersituation rund um die Bolongarostraße 178, 181

01.06.2021 · Aktualisiert: 11.04.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 141 entstanden aus Vorlage: OF 42/6 vom 11.05.2021 Betreff: Anwohnersituation rund um die Bolongarostraße 178, 181 1. Der Magistrat wird gebeten, im Areal rund um die Bolongarostraße 178 im Hinblick auf Anwohnerbeeinträchtigungen Kontrollen (z. B. im Bereich des Emissionsrechts, der Pandemievorschriften, Überprüfung der Konzessionen etwaiger gastronomieähnlicher im Areal ansässiger Betriebe) anzuregen. 2. Des Weiteren wird der Magistrat um Stellungnahme gebeten, inwieweit er der in den letzten Jahren weiter ausgeprägten Problematik des Drogenkonsums im Stadtgebiet Höchst präventiv entgegentreten möchte. Begründung: Im Rahmen der letzten Bürgerfragestunde des Ortsbeirats 6 wurde seitens der Anwohnerschaft vorgetragen, dass im Gebiet des oben genannten Areals eine nicht hinnehmbare Beeinträchtigung im Bereich des Emissionsrechts (Ruhestörungen, Geruchsbelästigung) der Anwohnerschaft vorzufinden ist. Dabei treten die Ruhestörungen, die laut Aussagen der Anwohnerschaft bis tief in die Nacht andauern, beinahe täglich auf. Zusätzlich wurde ausgeführt, dass im Areal befindliche gastronomieähnliche Betriebe als Treffpunkte fungieren, und im gesamten Areal verstärkt Drogen konsumiert und veräußert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 09.08.2021, OF 137/6 Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 653 Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1682 Antrag vom 12.12.2021, OF 288/6 Anregung an den Magistrat vom 11.01.2022, OM 1325 Antrag vom 18.02.2024, OF 945/6 Auskunftsersuchen vom 05.03.2024, V 887

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Höchst/Nied/Griesheim: Magnetfischen (Schrottangeln) im Main und Nidda

01.06.2021 · Aktualisiert: 17.12.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 140 entstanden aus Vorlage: OF 41/6 vom 10.05.2021 Betreff: Höchst/Nied/Griesheim: Magnetfischen (Schrottangeln) im Main und Nidda D er Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, wie die Stadt Frankfurt zu Magnetfischen im Main und Nidda steht. Begründung: Derzeit erkennt man an Schrotthaufen an den Flussufern in Nied, Griesheim und Höchst wie viel Metallmüll (Einkaufswägen, Fahrräder, Felgen etc.) im Main und in der Nidda liegt. Mit der Aktion "Magnet 4 Future" sammeln dies zwei Azubis aus Brandenburg mit speziellen Magneten aus den örtlichen Gewässern. Das Schrottangeln dient dem Umwelt- und Grundwasserschutz. Es ist aber unklar, ob die Aktion rechtlich überhaupt zulässig ist. Die Stadt Frankfurt könnte aber entweder freiwilligen Hobbymagnetanglern in Zusammenarbeit mit der FES erlauben, am Main und in der Nidda Metallmüll herauszuholen, und die FES könnte diesen Müll dann umweltfreundlich entsorgen, oder die Stadt Frankfurt nimmt die Initiative komplett selbst in die Hand und macht es professionell. Auf jeden Fall sollte vermieden werden, dass sich immer mehr Metallmüll in den Gewässern ansammelt und es sollte auch vermieden werden, dass am Ufer oft über Wochen die "Beute" der Magnetangler die Grünflächen verschandelt. Die "Beute" von Metallanglern am Griesheimer Mainufer, fotografiert am 13. April 2021. Die gleiche Stelle am 9. Mai 2021. Fast einen Monat später war der Müll noch nicht beseitigt, der Berg aber gewachsen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.08.2021, ST 1502 Aktenzeichen: 79 2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Der Hülya-Platz ist keine Durchgangsstraße

21.05.2021 · Aktualisiert: 21.06.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2021, OF 50/2 Betreff: Der Hülya-Platz ist keine Durchgangsstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten Sorge dafür zu tragen, dass die Baustelleneinrichtung und Absperrungen so verändert werden, 1. dass keine PKWs von der Kaufunger Straße/Kleinen Seestraße in die Friesengasse (und umgekehrt fahren), 2. dass zu Fuß gehende den Hülyaplatz ohne Behinderungen in die Kaufunger Straße/Kleinen Seestraße queren und den Bürgersteig der Kleinen Seestraße nutzen können. Hierzu sind Absprachen mit der*m Bauherr*in zu treffen und die Absperrungen entsprechend umzustellen und vom Bürgersteig der Kleinen Seestraße zu entfernen. Begründung: Die Absperrungen führen derzeit tatsächlich kurioserweise dazu, dass PKWs über den Platz fahren. Durch einen Linksabbiegerpfeil an der Ecke Kaufunger Straße/Kleine Seestraße, der die PKWs so leitet, werden diese dazu auch noch ermuntert. Auf die Gefahren hierdurch muss sicher nicht weiter eingegangen werden. Gleichzeitig wird auch noch der Fußverkehr auf dem Platz und auf dem Bürgersteig behindert. Dies führt freilich dazu, dass zu Fuß gehende die Absperrungen selbsttätig umstellen und öffnen. Außerdem wurde der Platz nach Hülya Genc benannt, die als 9-jähriges Kind Opfer eines rassistischen Brandanschlags wurde. Es ist höchst verstörend, dass ein Ort des Gedenkens mit Kraftfahrzeugen befahren wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 2 am 07.06.2021, TO II, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 50/2 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

Weiter lesen
OF (Antrag Ortsbeirat)

Aggressives Spendensammeln im Bereich der Innenstadt mit behördlicher Genehmigung?

11.05.2021 · Aktualisiert: 10.06.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.05.2021, OF 28/1 Betreff: Aggressives Spendensammeln im Bereich der Innenstadt mit behördlicher Genehmigung? Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: § 7 (gefährdendes Verhalten) (3) der Verordnung zur Änderung der Polizeiverordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf und an den Straßen, Grün- und Spielanlagen, auf Gewässern, im Wald sowie den unterirdischen Anlagen in der Stadt Frankfurt am Main bestimmt, dass "das aggressive Betteln, insbesondere durch nachdrückliches oder hartnäckiges Ansprechen von Personen zum Zwecke der Bettelei" verboten ist. Dies vorangestellt wird der Magistrat aufgefordert, keine Sondernutzungserlaubnisse im Bereich der Innenstadt wie Konstablerwache, Hauptwache, Willy-Brandt-Platz o.ä. an kommerziell tätige Unternehmen zu vergeben, die im Auftrag von gemeinnützigen Organisationen Spenden sammeln. Begründung: In den letzten Jahren musste vermehrt beobachtet werden, dass kommerziell tätige Spendensammelfirmen den öffentlichen Raum für ihre Tätigkeit in verbotener und aggressiver Weise nutzen. Das offensichtlich auf Provisionszahlungen gestützte Geschäftsmodell führt dazu, dass Mitarbeitende dieser Firmen Passant*innen nicht nur in gewöhnlicher Weise ansprechen, sondern sich diesen von weitem laut rufend in den Weg stellen, dabei die Arme ausbreiten oder rechts-links-hüpfend die Leute am vorbeigehen hindern. Das Ganze geschieht unter dem Deckmantel der Wohltätigkeit (z.B. UNICEF, Oxfam usw.). Den Angesprochenen bleibt dabei verborgen, welcher Anteil der geleisteten Spenden bei den sammelnden Unternehmen verbleiben. Diese Form der "organisierten Bettelei" sollte vom Magistrat nicht weiter unterstützt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 1 am 01.06.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 28/1 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

Weiter lesen
OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Poller vor der Hagenstraße 15

04.05.2021 · Aktualisiert: 07.09.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.05.2021, OM 87 entstanden aus Vorlage: OF 10/4 vom 05.04.2021 Betreff: Poller vor der Hagenstraße 15 Der Magistrat wird gebeten, vor der Hagenstraße 15, auf dem Bürgersteig zur Straße hin und neben der Garageneinfahrt, Poller zu installieren. Begründung: Zur genannten Stelle wurde dem Ortsbeirat vonseiten der Hausverwaltung des Quartiers mitgeteilt, dass vermehrt die Problematik auftritt, dass auf dem Bürgersteig entgegen den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung Fahrzeuge parken und somit den Zugang zur Brandmeldeanlage und dem Müllraum versperren. Hierdurch konnte bereits teilweise keine Müllentsorgung stattfinden. Bei der erfolgten Rücksprache mit dem Ordnungsamt/Städtische Verkehrspolizei ergab sich die Information, dass von dieser Seite keine Kapazität für entsprechende Kontrollen und Sanktionierungen vorhanden sei. Eine Verhinderung des Falschparkens durch Poller erscheint hier die praktikabelste Lösung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1555 Beratung im Ortsbeirat: 4

OA (Anregung Ortsbeirat)

Spielplätze erhalten

04.05.2021 · Aktualisiert: 15.12.2021

S A C H S T A N D : Anregung vom 04.05.2021, OA 7 entstanden aus Vorlage: OF 25/6 vom 16.04.2021 Betreff: Spielplätze erhalten Vorgang: OIB 2/16 OBR 6; OIB 15/16 OBR 6; OIB 78/17 OBR 6; OIB 87/17 OBR 6; OIB 90/17 OBR 6; OIB 158/17 OBR 6; OIB 193/18 OBR 6; OIB 228/18 OBR 6; OIB 229/18 OBR 6; OIB 230/18 OBR 6; OIB 263/18 OBR 6; OIB 291/19 OBR 6; OIB 292/19 OBR 6; OIB 293/19 OBR 6; OIB 321/19 OBR 6; OIB 322/19 OBR 6; OIB 323/19 OBR 6; OIB 324/19 OBR 6; OIB 325/19 OBR 6; OIB 326/19 OBR 6; OIB 330/19 OBR 6; OIB 350/19 OBR 6; OIB 351/19 OBR 6; OIB 362/19 OBR 6; OIB 408/20 OBR 6; OIB 455/20 OBR 6; OIB 527/21 OBR 6 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die öffentlichen Spielplätze, insbesondere die Spielgeräte, in ihrer Substanz zu erhalten. Zeitnah sind defekte Spielgeräte und sonstige in den letzten Jahren entstandene Schäden entweder zu reparieren oder zu ersetzen. Begründung: Spielgeräte auf den öffentlichen Spielplätzen im Frankfurter Westen werden, falls defekt, immer öfter nicht zeitnah oder gar nicht ersetzt. Dafür gab es in den vergangenen Jahren im Wesentlichen zwei Begründungen. Zunächst diente die Beseitigung der Dürreschäden als Begründung dafür, dass Budgetmittel umgeschichtet werden mussten. Der Ortsbeirat hat Verständnis dafür, dass die Sicherheit der Menschen Vorrang hat. Leider muss er feststellen, dass bereits seit längerer Zeit bei der Ausstattung und Unterhaltung vorhandener Spielplätze gespart wird. Dafür kann er kein Verständnis aufbringen. Zumindest die bereits vorhandenen Geräte sollten zeitnah repariert bzw. ersetzt werden. Aktuell dienen Einsparnotwendigkeiten aufgrund der Coronapandemie als Begründung dafür, dass bereits beschlossene Maßnahmen nicht durchgeführt werden. Auch hier hat der Ortsbeirat Verständnis für notwendige Einsparungen. Das Gremium hat selbst die Initiative ergriffen, Vereine und Institutionen im Ortsbezirk 6 aus seinem eigenen Ortsbeiratsbudget zu unterstützen, aber wieder wird auf Kosten der Kinder gespart. Dieses Sparen auf Kosten der Kinder führt z. B. dazu, dass auf dem großen Spielplatz am Griesheimer Mainufer vor einigen Wochen die beiden Schatten spendenden Schirme aufgestellt und Bäume gepflanzt wurden. Leider beschirmen sie aktuell nur eine seit Monaten defekte Spielanlage. Gerade in von der Coronapandemie bestimmten Zeiten waren Familien mit Kindern darauf angewiesen, die Spielplätze zu nutzen und trafen dort viel zu oft auf defekte Geräte. In der letzten Wahlperiode hat der Ortsbeirat bisher circa 165.000 Euro aus seinem Ortsbeiratsbudget bewilligt, um die Ausstattung der Spielplätze zu verbessern, weitere 53.000 Euro wurden für Reparaturzwecke bewilligt. Der Ortsbeirat sieht es nicht als seine Aufgabe an, vorhandene Spielgeräte zu reparieren oder zu ersetzen. Bei allem Verständnis für vorhandene Sparnotwendigkeiten - wenigstens die Substanz der Spielplätze sollte erhalten bleiben. Hinzu kommen die in der Februarsitzung beschlossenen 25.000 Euro für den Ersatz defekter Spielgeräte. Folgende Maßnahmen wurden ab 2016 finanziert bzw. bezuschusst (ohne Anspruch auf Vollständigkeit): OIB 527 25.000 Euro Ersatz defekter Spielgeräte OIB 455 10.000 Euro Schatten Spielplatz im Höchster Stadtpark OIB 408 8.000 Euro maroder Zaun Waldspielpark Schwanheim OIB 362 4.000 Euro Fallschutzplatten Spielplatz am Feierabendweg OIB 351 5.000 Euro Spielanlage Minna-Specht-Schule OIB 350 12.000 Euro Schatten Spielplatz am Griesheimer Mainufer OIB 330 15.000 Euro neues Gerät Spielplatz in der Hermann-Brill-Anlage OIB 326 3.000 Euro Bänke Sindlinger Spielplätze OIB 325 3.000 Euro Schaukel Spielplatz in der Therese-Herger-Anlage OIB 324 3.000 Euro neues Gerät Spielplatz in der Adelonstraße OIB 323 7.000 Euro neues Gerät Spielplatz Im Eichwäldchen OIB 322 15.000 Euro neues Gerät Spielplatz Am Gemeindegarten OIB 321 3.000 Euro neues Gerät Spielplatz im Schwarzerlenweg OIB 293 10.000 Euro Aufwertung Spielplatz im Liederbachpark OIB 292 10.000 Euro Aufwertung Spielplatz im Graubnerpark OIB 291 5.000 Euro Bäume Spielplatz am Ferdinand-Scholling-Ring OIB 263 11.800 Euro neues Gerät Spielplatz Feierabendweg OIB 230 15.000 Euro Ersatzgerät Spielplatz Marderweg OIB 229 15.000 Euro neue Geräte Spielplatz Frankenthaler Weg OIB 228 11.500 Euro Erneuerung zweier Spielgeräte OIB 193 10.000 Euro neue Geräte Spielplatz Im Eichwäldchen OIB 158 10.000 Euro neues Gerät Spielplatz in den Sulzbachwiesen OIB 90 10.000 Euro Ausstattung Spielplatz am Mainberg OIB 87 5.000 Euro Wiederherstellung Spielplatz "Pflugspfad" OIB 78 4.000 Euro neue Geräte Spielplatz am Griesheimer Mainufer OIB 15 4.000 Euro neue Geräte Spielplatz in der Alzeyer Straße OIB 2 10.000 Euro neue Geräte Goldsteinschule Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 03.05.2016, OIB 2 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 28.06.2016, OIB 15 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 14.03.2017, OIB 78 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 25.04.2017, OIB 87 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 16.05.2017, OIB 90 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 05.12.2017, OIB 158 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 13.03.2018, OIB 193 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 07.08.2018, OIB 228 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 07.08.2018, OIB 229 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 07.08.2018, OIB 230 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 04.12.2018, OIB 263 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 07.05.2019, OIB 291 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 07.05.2019, OIB 292 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 07.05.2019, OIB 293 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 18.06.2019, OIB 321 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 18.06.2019, OIB 322 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 18.06.2019, OIB 323 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 18.06.2019, OIB 324 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 18.06.2019, OIB 325 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 18.06.2019, OIB 326 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 13.08.2019, OIB 330 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 22.10.2019, OIB 350 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 22.10.2019, OIB 351 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 26.11.2019, OIB 362 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 12.05.2020, OIB 408 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 27.10.2020, OIB 455 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 23.02.2021, OIB 527 Stellungnahme des Magistrats vom 01.10.2021, ST 1809 Antrag vom 31.10.2021, OF 259/6 Anregung vom 23.11.2021, OA 104 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 12.05.2021 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.07.2021, TO I, TOP 243 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 7 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: IBF und Gartenpartei (= Annahme) 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.07.2021, TO II, TOP 56 Beschluss: Die Vorlage OA 7 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION, IBF und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 408, 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.07.2021 Aktenzeichen: 67 2

Ideen

Keine Ideen gefunden.