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Leuchthinweis in der Königsteiner Straße

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.05.2016, OM 42 entstanden aus Vorlage: OF 34/6 vom 28.04.2016 Betreff: Leuchthinweis in der Königsteiner Straße Der Magistrat wird gebeten, in der Königsteiner Straße von der B 8 kommend in Richtung Höchst (d. h. stadteinwärts) kurz nach Beginn des Tempo 30-Abschnitts und noch vor der Einmündung mit der Hans-Böckler-Straße (z. B. an der Stange mit dem Vorfahrtschild) ein Leuchthinweis zu installieren. Dieser Leuchthinweis soll, genauso wie der in der Gotenstraße kurz nach dem Krankenhaus installierte, die Geschwindigkeit messen und mittels eines visuellen Zeichens auf eine erhöhte Geschwindigkeit (rote Schrift) bzw. auf Einhaltung von Tempo 30 (grüne Schrift) hinweisen. Begründung: Die Einführung von Tempo 30 in der Königsteiner Straße zeigt erste positive Ergebnisse. Da ein dauerhaftes Überwachen des Tempolimits nicht möglich ist, bietet sich der Leuchthinweis an, um diese positiven Ergebnisse zu verstetigen und zu erreichen, dass Tempo 30 eingehalten und somit auch der Verkehrslärm gemindert wird. Auf der Gotenstraße hat sich diese Einrichtung sehr gut bewährt. Nach Hinweis der zuständigen Fachämter könnte ein Leuchthinweis aufgestellt werden, wenn dies der Ortsbeirat mit einem Beschluss beantragt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.07.2016, ST 976 Aktenzeichen: 32 1