Leuchthinweis in der Königsteiner Straße
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 03.05.2016, OM
42 entstanden aus Vorlage:
OF 34/6 vom 28.04.2016
Betreff: Leuchthinweis in der Königsteiner Straße
Der Magistrat wird
gebeten, in der Königsteiner Straße von der B 8 kommend in Richtung Höchst
(d. h. stadteinwärts) kurz nach Beginn des Tempo 30-Abschnitts und noch
vor der Einmündung mit der Hans-Böckler-Straße (z. B. an der Stange mit
dem Vorfahrtschild) ein Leuchthinweis zu installieren. Dieser Leuchthinweis
soll, genauso wie der in der Gotenstraße kurz nach dem Krankenhaus
installierte, die Geschwindigkeit messen und mittels
eines visuellen Zeichens auf eine erhöhte Geschwindigkeit (rote Schrift) bzw.
auf Einhaltung von Tempo 30 (grüne Schrift) hinweisen. Begründung: Die Einführung von Tempo 30 in der Königsteiner
Straße zeigt erste positive Ergebnisse. Da ein dauerhaftes Überwachen des
Tempolimits nicht möglich ist, bietet sich der Leuchthinweis an, um diese
positiven Ergebnisse zu verstetigen und zu erreichen, dass Tempo 30 eingehalten
und somit auch der Verkehrslärm gemindert wird. Auf der Gotenstraße hat sich
diese Einrichtung sehr gut bewährt. Nach Hinweis der zuständigen Fachämter könnte ein
Leuchthinweis aufgestellt werden, wenn dies der Ortsbeirat mit einem
Beschluss beantragt. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 6
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 25.07.2016, ST 976
Aktenzeichen: 32 1