Fußgängerzone Königsteiner Straße - muss der REWEMarkt wirklich bis 24.00 Uhr geöffnet sein?
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 31.05.2016, OM
103 entstanden aus Vorlage:
OF 43/6 vom 16.05.2016
Betreff: Fußgängerzone Königsteiner Straße - muss der REWE-Markt
wirklich bis 24.00 Uhr geöffnet sein? Der Magistrat wird gebeten, mit der
Leitung des REWE-Markts in der Fußgängerzone der Königsteiner Straße Kontakt
aufzunehmen und darum zu bitten, dass die von Anwohnerinnen und Anwohnern
geschilderten Missstände abgestellt werden. Ins besondere
sollte der Regionalleitung verdeutlicht werden, dass Öffnungszeiten jenseits
von 22:00 Uhr in einer bewohnten Fußgängerzone zu Konflikten mit der
Nachbarschaft führen. Der Markt sollte deshalb seine Öffnungszeiten überprüfen
und vorzugsweise spätestens um 22:00 Uhr schließen. Begründung: Der REWE-Markt in der Fußgängerzone der Königsteiner
Straße befindet sich mitten in einem Wohngebiet, ist aber als einer der wenigen
REWE-Märkte in Frankfurt bis 24:00 Uhr geöffnet, während die meisten anderen
Supermärkte nur bis 22:00 Uhr aufhaben. Gerade in den Nachtstunden kommt es
aber zu erheblichen Belästigungen der Anwohnerinnen und Anwohner durch die
Lautstärke der letzten, feuchtfröhlich gestimmten Kundschaft. Abfall,
Erbrochenes und Urin vor den Haustüren der Anwohnerinnen und Anwohner sind auf
Dauer nicht hinnehmbar und im Vergleich zu den vielen anderen Supermärkten in
Frankfurt auch nicht üblich. Ganz offensichtlich ist dies ein Ergebnis der
ungewöhnlichen Öffnungszeiten, die deshalb dringend geändert werden
sollten. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 6
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 29.08.2016, ST 1126
Aktenzeichen: 92 31