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Fußgängerzone Königsteiner Straße - muss der REWEMarkt wirklich bis 24.00 Uhr geöffnet sein?

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 31.05.2016, OM 103 entstanden aus Vorlage: OF 43/6 vom 16.05.2016 Betreff: Fußgängerzone Königsteiner Straße - muss der REWE-Markt wirklich bis 24.00 Uhr geöffnet sein? Der Magistrat wird gebeten, mit der Leitung des REWE-Markts in der Fußgängerzone der Königsteiner Straße Kontakt aufzunehmen und darum zu bitten, dass die von Anwohnerinnen und Anwohnern geschilderten Missstände abgestellt werden. Ins besondere sollte der Regionalleitung verdeutlicht werden, dass Öffnungszeiten jenseits von 22:00 Uhr in einer bewohnten Fußgängerzone zu Konflikten mit der Nachbarschaft führen. Der Markt sollte deshalb seine Öffnungszeiten überprüfen und vorzugsweise spätestens um 22:00 Uhr schließen. Begründung: Der REWE-Markt in der Fußgängerzone der Königsteiner Straße befindet sich mitten in einem Wohngebiet, ist aber als einer der wenigen REWE-Märkte in Frankfurt bis 24:00 Uhr geöffnet, während die meisten anderen Supermärkte nur bis 22:00 Uhr aufhaben. Gerade in den Nachtstunden kommt es aber zu erheblichen Belästigungen der Anwohnerinnen und Anwohner durch die Lautstärke der letzten, feuchtfröhlich gestimmten Kundschaft. Abfall, Erbrochenes und Urin vor den Haustüren der Anwohnerinnen und Anwohner sind auf Dauer nicht hinnehmbar und im Vergleich zu den vielen anderen Supermärkten in Frankfurt auch nicht üblich. Ganz offensichtlich ist dies ein Ergebnis der ungewöhnlichen Öffnungszeiten, die deshalb dringend geändert werden sollten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2016, ST 1126 Aktenzeichen: 92 31