Tempo 100 auf den Autobahnen im Ortsbezirk 6 der Stadt Frankfurt am Main
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 08.09.2015, OM
4450 entstanden aus
Vorlage: OF 1451/6 vom
28.07.2015 Betreff: Tempo 100 auf den Autobahnen im Ortsbezirk 6
der Stadt Frankfurt am Main Vorgang: OM 1729/12 OBR 6; ST 1458/13; OM
2952/14 OBR 6; ST 1055/14; OA 544/14 OBR 6;
ST 94/15 Der Magistrat wird gebeten, 1. die fällige Stellungnahme von Hessen Mobil zu
Tempo 100 auf den den Ortsbezirk berührenden Bundesautobahnen (siehe OM 2952
und ST 1055) einzuholen; 2. zusätzlich von Hessen Mobil eine Berechnung
der aktuellen Lärmwerte nach den "Richtlinien für den Lärmschutz an Straße"
(RLS-90) für die nachfolgend aufgeführten Bundesfernstraßenabschnitte
anzufordern und die Werte mitzuteilen (entsprechend ST 94). In diesem
Zusammenhang ist von Hessen Mobil das für die Berechnungen zugrunde gelegte
Verkehrsaufkommen inklusive des Hinweises, aus welchem Jahr die Verkehrsdaten
stammen, mit anzugeben: 2.1 BAB 5 in Goldstein entlang des Mains bis 150
Meter in den Stadtwald (s. a. ST 94); 2.2 BAB 5 in Griesheim entlang des
Mains bis zum Westkreuz; 2.3
BAB 66 in Unterliederbach entlang der Wohnbebauung und dabei insbesondere im
Bereich der Wohnhäuser Königsteiner Straße 179, 177 und 175, die direkt an der
ungeschützten dreispurigen Autobahnabfahrt Frankfurt am Main-Höchst liegen;
2.4 BAB 66 in Zeilsheim entlang
der Wohnbebauung; 2.5 BAB 66
in Sossenheim entlang der Wohnbebauung, insbesondere im Bereich der
Carl-Sonnenschein-Siedlung und der Henri-Dunant-Siedlung); 2.6 BAB 648 entlang der
Wohnbebauung; 2.7 B 40 in
Sindlingen (siehe ST 1458). Begründung: Seit Jahren setzen sich Ortsbeirat,
Stadtverordnetenversammlung und Magistrat der Stadt Frankfurt am Main für einen
verbesserten Lärmschutz in Form einer Geschwindigkeitsreduzierung im Ortsbezirk
6 ein. Das zuständige Land Hessen verweigert bisher und weiterhin die
Reduzierung der Geschwindigkeit auf den genannten Autobahnabschnitten. Hessen
Mobil nimmt in diesem Zusammenhang immer wieder Bezug auf Lärmpegel, für die es
unterschiedliche Berechnungsverfahren (VBUS und RLS-90) gibt. Bisher können sich Betroffene anhand der
Lärmminderungsplanung des Landes Hessen über die nach der "Vorläufigen
Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Straßen" (VBUS) errechneten
Lärmpegel informieren. Diese stellen aber nicht die Lärmpegel dar, an denen
sich Hessen Mobil orientiert bzw. die von Hessen Mobil anerkannt werden, wenn
es um straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm
geht. Hier gelten nur die nach RLS-90 errechneten Lärmpegel. Daher ist es
wichtig, diese Werte allen Betroffenen zur Verfügung zu stellen. Mit dieser Anregung soll daher zum einen an die
Stellungnahme von Hessen Mobil zu Tempo 100 im Ortsbezirk 6 wie auch zum
anderen an die Mitteilung der Lärmpegel nach RLS-90 in Goldstein erinnert
werden. Darüber hinaus wird um die Mitteilung der Lärmpegel nach RLS-90 für
weitere Autobahnabschnitte im Ortsbezirk 6 gebeten. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 6
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 27.11.2012, OM 1729
Stellungnahme des
Magistrats vom 04.10.2013, ST 1458
Anregung an den
Magistrat vom 18.03.2014, OM 2952
Stellungnahme des
Magistrats vom 18.08.2014, ST 1055
Anregung vom
09.09.2014, OA 544
Stellungnahme
des Magistrats vom 16.01.2015, ST 94
Stellungnahme des
Magistrats vom 23.11.2015, ST 1610
Stellungnahme des
Magistrats vom 03.06.2016, ST 858
Stellungnahme des
Magistrats vom 31.10.2016, ST 1508
Stellungnahme des
Magistrats vom 06.06.2017, ST 1017
Stellungnahme des
Magistrats vom 23.10.2017, ST 2072
Stellungnahme des
Magistrats vom 18.05.2018, ST 931
Antrag vom
23.01.2019, OF
966/6
Anregung an den Magistrat vom 26.03.2019, OM 4479
Aktenzeichen: 32 1