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Martin-Böff-Gasse Einbahnstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.07.2019, OF 598/11 Betreff: Martin-Böff-Gasse Einbahnstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird auf Grund immer wieder vorkommender Beinahe-Unfall-Situationen durch 360 Grad Wendungen aus der Straße Alt Fechenheim in die Martin-Böff-Gasse, aufgefordert, die Martin-Böffgasse zwischen Schießhüttenstraße und Pfortenstraße zur Einbahnstraße in Richtung Süden umzuwidmen. Die neue Situation ist durch entsprechende Beschilderung auszuweisen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 11 am 19.08.2019, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 598/11 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenFachfeldstraße sicherer gestalten
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.06.2019, OF 570/11 Betreff: Fachfeldstraße sicherer gestalten Der Ortsbeirat 11 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die ursprünglich vorhandenen Bodenschwellen (bspw. Kölner-Teller) und Piktogramme "Vorsicht Schulkinder" in der Fachfeldstraße wieder herzustellen. Begründung: Vor der Sanierung der Fachfeldstraße waren in Höhe der Hausnummer 27 und 38 Bodenschwellen in Form von Kölner-Tellern sowie Piktogramme vorhanden, welche auf die besondere Verkehrssituation der dort ansässigen Schulen "Am Mainbogen und Freiligrath" hinwiesen und die Autofahrer zu der gebotenen Vorsicht und Anpassung ihrer Fahrweise anhielten. Dieser Zustand soll wieder hergestellt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 11 am 17.06.2019, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 570/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 11 am 19.08.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 570/11 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenEinrichtung „Absolutes Halteverbot“ Am Hennsee/Baumerstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.05.2019, OM 4645 entstanden aus Vorlage: OF 557/11 vom 09.03.2019 Betreff: Einrichtung "Absolutes Halteverbot" Am Hennsee/Baumerstraße Der Magistrat wird aufgefordert, in der Straße Am Hennsee in Fahrtrichtung Mittelseestraße auf der rechten Fahrbahnseite das "Eingeschränkte Halteverbot" (Zeichen 286 StVO) in ein "Absolutes Halteverbot" (Zeichen 283 StVO) zu ändern. Begründung: Trotz Zeichens 286 StVO werden regelmäßig in nicht geringer Anzahl verkehrswidrig abgestellte Fahrzeuge am rechten Fahrbahnrand in der Straße Am Hennsee in Fahrtrichtung Mittelseestraße beobachtet. Die ohnehin schon enge Straße wird dadurch noch weiter zum Nadelöhr. Ein absolutes Halteverbot würde hier die Dringlichkeit der Notwendigkeit des Freihaltens der entsprechenden Fahrbahnseite noch besser zum Ausdruck bringen, als es das eingeschränkte Halteverbot ermöglicht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2019, ST 1452 Aktenzeichen: 32 1
Straßenbahnlinie 12 ganztägig bis Fechenheim „Schießhüttenstraße“
S A C H S T A N D : Anregung vom 25.03.2019, OA 383 entstanden aus Vorlage: OF 540/11 vom 10.03.2019 Betreff: Straßenbahnlinie 12 ganztägig bis Fechenheim "Schießhüttenstraße" Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass ab dem nächsten Fahrplanwechsel die Linie 12 aus Gründen der Stärkung des ÖPNV und der oft bis an die Kapazitätsgrenzen ausgelasteten Linie 11 nicht mehr nur bis zur "Eissporthalle" bzw. "Hugo-Junkers-Straße", sondern ganztägig bis "Schießhüttenstraße" in Fechenheim fährt. Begründung: Aufgrund der Situation der Umweltbelastung durch den Individualverkehr im Frankfurter Osten muss die Stadt Frankfurt dringend Maßnahmen der Emissionsreduktion, unter anderem durch die Stärkung des öffentlichen Personennahverkehrs, ergreifen. Die Verbindung zwischen Fechenheim und der City sowie benachbarten Stadtteilen ist weit davon entfernt, optimal den Bedürfnissen der Kunden des ÖPNV gerecht zu werden. Die Verbindung in die City ist langsam, in die benachbarten Stadtteile mäßig und tangentiale Verbindungen schlichtweg nicht vorhanden, eine Ringlinie seit Jahrzehnten gefordert, angekündigt und nie umgesetzt worden, die bestehende Linie 11 oft bis an die Kapazitätsgrenze ausgelastet. Eine ganztägig nach Fechenheim "Schießhüttenstraße" fahrende Linie 12 könnte dieses Defizit zumindest in einem gewissen Maße kompensieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 22.07.2019, B 253 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 03.04.2019 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des Verkehrsausschusses am 14.05.2019, TO I, TOP 83 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 383 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3985, 30. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 14.05.2019 Aktenzeichen: 92 11
Baustelle Gründenseestraße zwischen Fachfeldstraße und Konstanzer Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.03.2019, OF 536/11 Betreff: Baustelle Gründenseestraße zwischen Fachfeldstraße und Konstanzer Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, ob er in Kenntnis darüber ist, dass die Baustelle Gründeseestraße - zwischen Fachfeldstraße und Konstanzer Straße - (Unitiy Media führt Kabelarbeiten unter dem Gehweg seit November 2018 durch. Aufgrund eines Granatenfunds wurden die Arbeiten unterbrochen und seither nicht fortgesetzt, da vermutet wird, dass noch mehr Kampfmittel aufzufinden sein könnten) in einem nicht verkehrssicheren Zustand ist. Weiterhin fragt der Ortsbeirat den Magistrat, ob er dahingehend mit der verantwortlichen Firma Kontakt aufgenommen hat und diese an die Verkehrssicherungspflicht erinnert wurde. Als Letztes fragt der Ortsbeirat den Magistrat, wann der ordnungsgemäße Zustand der Örtlichkeit wieder hergestellt sein wird und wer sich in akuten Fällen umgehend um die Verkehrssicherung der Baustelle nach einem Wetterereignis wie in den vergangenen Tagen kümmern wird. Begründung: Nachdem Anfang November 2018 bei Kabelarbeiten in der Gründenseestraße in Fechenheim eine Gasgranate aus dem 2. Weltkrieg gefunden wurde und dabei drei Bauarbeiter Verletzungen davongetragen haben, steht die Baustelle leider auch heute (3 Monate danach) immer noch komplett still. Wir, als Anwohner der Gründenseestraße fragen uns nun so langsam, wie lange dieser Zustand eines nicht benutzbaren Gehweges vor HNR 26, einem dauerhaft gesperrten Parkplatz ggü. HNR 17 und einer seitdem unbenutzten Dixi-Toilette und weiteren Absperrungen im Kreuzungsbereich zur Fachfeldstraße noch so bleiben soll? Hier fallen nicht nur Parkplätze weg, sondern auch parkende Fahrzeuge ragen nun mangels Überhangfläche im Bereich der abgesperrten Baustelle mit offenem Gehweg gefährlich in die Straße (besonders immer wieder trotz Beschilderung falsch geparkter Transporter), so dass die Gründenseestraße partiell und zu gewissen Zeiten nur noch einspurig befahrbar ist. Dieser Zustand ist für uns Anwohner nicht weiter akzeptabel und wir bitten Sie dringend zur Herbeiführung einer schnellen Lösung! Ich denke, es sollte kein Problem sein, die Baustelle innerhalb kürzester Zeit abzuschließen, da auch der Beginn der Kabelverlegung bis zum Granatenfund nur sehr wenige Tage in Anspruch genommen hat. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 11 am 25.03.2019, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 536/11 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
Weiter lesenPoller auf Sperrfläche Fachfeldstraße/Schießhüttenstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.03.2019, OF 563/11 Betreff: Poller auf Sperrfläche Fachfeldstraße/Schießhüttenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Poller auf der Sperrfläche Fachfeldstraße/ Schießhüttenstraße zu installieren. Begründung: Die dort befindliche Sperrfläche wird regelmäßig ordnungswidrig beparkt. Um den Rechtszustand wieder herzustellen und sicherzustellen, dass dieser auch Bestand hat, sollen Poller installiert werden, die den gefährlichen Bereich um die Einmündung frei halten und einbiegenden Fahrzeugführern die Sicht auf Schüler der Schule am Mainbogen, die sich ca. 50 Meter entfernt befindet, erleichtern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 11 am 13.05.2019, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 563/11 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
Weiter lesenHaushalt 2019 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Fußwege im Ortsbezirk 11
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.11.2018, OF 464/11 Betreff: Haushalt 2019 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Fußwege im Ortsbezirk 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es sind die notwendigen Mittel einzustellen um wichtige, teils offizielle, teils inoffizielle Fußwege und Fußweg-Verbindungen im Ortsbezirk 11, wie der sogenannte "Aldi"-Weg zwischen Konstanzer Straße und Ferdinand-Porsche Straße, der Weg zwischen Adam-Opel-Straße und Ferdinand-Porsche-Straße (beleuchtete Verbindung zwischen Gewerbegebiet und ÖPNV), der Weg zwischen Bregenzer Straße und Ferdinand-Porsche-Straße (Zugangsweg zu Gartengrundstücken) mit einfachen Mitteln für einen Übergangszeitraum, bis anstehende Planungen in die Realisierungsphase gehen, zu begeh- und befahrbaren (Fahrrad, Kinderwagen, Rollator) Wegen zu machen, da viele dieser Wege zur Zeit während und nach Niederschlägen kaum passierbar sind. Begründung: Es sollte der Grundsatz gelten, dort, wo mit einfachen Mitteln das Fahren mit dem Auto vermieden werden kann, da kürzere Verbindungen per Fuss eine wesentlich einfachere und bessere Zugänglichkeit ermöglichen, dies zu fördern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 11 am 03.12.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Etatanregung EA 277 2018 Die Vorlage OF 464/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenHaushalt 2019 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Aussichtsturm im Fechenheimer Mainbogen
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.11.2018, OF 499/11 Betreff: Haushalt 2019 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Aussichtsturm im Fechenheimer Mainbogen Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: es werden ausreichend Mittel in den Haushalt eingestellt, um die Planung für einen im Fechenheimer Mainbogen zu bauenden Aussichtsturm, östlich der Starkenburger Straße, zu erstellen. Begründung: Fechenheim verfügt mit seinem Anteil am Frankfurter Grüngürtel, dem Fechenheimer Mainbogen, über ein bemerkenswertes Areal. Durch den Bau eines Aussichtsturmes könnte die Attraktivität dieses Areals sowohl für die Fechenheimer als auch für die Nachbarn eine enorme Steigerung erfahren. Da der Mainbogen über große Freiflächen verfügt, wäre ein Aussichtsturm eine Attraktion, die dem Besucher einen weiten Blick über den Mainbogen, den Stadtteil und die benachbarte Umgebung gewähren würde. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 11 am 03.12.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Etatanregung EA 308 2018 Die Vorlage OF 499/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE und FDP gegen BFF (= Ablehnung); bei Enthaltung LINKE.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenHaushalt 2019 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Grundhafte Sanierung der Schießhüttenstraße in Fechenheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2018, OF 474/11 Betreff: Haushalt 2019 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Grundhafte Sanierung der Schießhüttenstraße in Fechenheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die grundhafte Sanierung der Schießhüttenstraße in Fechenheim werden die erforderlichen Mittel in den Haushalt 2019 eingestellt. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2019 nicht eingestellt werden können, werden die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2020 vom Magistrat angemeldet. Begründung: Die Schießhüttenstraße in Fechenheim ist in einem sehr schlechten Zustand und Bedarf einer dringenden Sanierung. Es ist eine der meist genutzten Straßen in Fechenheim. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 11 am 03.12.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Etatanregung EA 286 2018 Die Vorlage OF 474/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, LINKE., BFF und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung)
Partei: SPD
Weiter lesenMehr Sitzbänke für mehr Lebensqualität: Das Programm „Sitzbänke - ausgeruht mobil“ auch in Fechenheim, Seckbach und Riederwald umsetzen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.08.2018, OM 3512 entstanden aus Vorlage: OF 386/11 vom 18.07.2018 Betreff: Mehr Sitzbänke für mehr Lebensqualität: Das Programm "Sitzbänke - ausgeruht mobil" auch in Fechenheim, Seckbach und Riederwald umsetzen Vorgang: Beschl. d. Stv.-Vers., § 1314/17 Der Magistrat wird in Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 04.05.2017, § 1314, zum Programm "Sitzbänke - ausgeruht mobil" aufgefordert, an folgenden Standorten zusätzliche Sitzbänke sowie ausreichende Abfallbehälter aufzustellen: - Mainufer Fechenheim, Ende Starkenburger Straße, rechts zur Carl-Ulrich-Brücke - vor der Trauerhalle Fechenheim, Einbiegler Weg, vor der Tür zur Trauerhalle - Wächtersbacher Straße, an geeigneter Stelle; laut Beschluss - gegenüber des Fechenheimer Schwimmbads, Konstanzer Straße - Anlegestelle Primusline in Fechenheim - Fechenheim, direkt am Mainufer, an geeigneter Stelle; laut Beschluss - Ende der Steinauer Straße, am Eingang zum Wald - Fechenheim-Nord, an geeigneter Stelle; laut Beschluss - Riederwald, an geeigneter Stelle; laut Beschluss - alte Straßenbahnstrecke (Kirchbergweg) nach Bergen, zwischen Bitzweg und Wilhelmshöher Straße - vor dem Eingangstor der Pestalozzischule, bei den Fahrradständern (mindestens zwei Bänke) - Gustav-Behringer-Straße, an geeigneter Stelle; laut Beschluss - Am Sausee an geeigneter Stelle; laut Beschluss - Galerie Seckbach, an geeigneter Stelle. Begründung: Sitzbänke sind ein wichtiges Element für eine gute Lebensqualität im Stadtteil. Dabei geht es nicht nur darum, einen Platz zum Hinsetzen, zum Betrachten sowie Genießen der Umgebung und zum Gespräch mit anderen zu haben. Sie tragen vielmehr auch dazu bei, den Straßenraum fußgängerfreundlich zu gestalten und die Mobilität zu erleichtern, indem sie eine Station zum Ausruhen bieten, die es vor allem auch Senioren erleichtert, Wege im Stadtteil, etwa zum Einkaufen oder zu einer Haltestelle des öffentlichen Nahverkehrs, selbstständig zurückzulegen. Die Stadtverordnetenversammlung hat daher das Programm "Sitzbänke - ausgeruht mobil" beschlossen und Mittel im städtischen Haushalt bereitgestellt, um im Stadtgebiet zusätzliche Sitzbänke aufzustellen. Dabei wurde auch festgelegt, dass die Ortsbeiräte über die Standorte der Sitzbänke entscheiden. Über dieses Programm sollten auch in den Stadtteilen des Ortsbezirks 11 weitere Sitzgelegenheiten geschaffen werden. Die genannten Standorte wurden von Bürgern bei einer von der CDU-Stadtverordnetenfraktion durchgeführten Befragung vorgeschlagen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.11.2018, ST 2098 Aktenzeichen: 67 0
Sichern eines Pollers Dietesheimer Straße/Starkenburger Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.08.2018, OM 3518 entstanden aus Vorlage: OF 397/11 vom 18.07.2018 Betreff: Sichern eines Pollers Dietesheimer Straße/Starkenburger Straße Der Magistrat wird aufgefordert, am Ende der Zufahrt von der Starkenburger Straße (gegenüber Hausnummer 76) aus zur Dietesheimer Straße den Poller wieder instand zu setzen und ihn gegen unerlaubtes Herausnehmen zu sichern. Begründung: Anwohner beschwerten sich bei der Polizei über unberechtigt einfahrende Fahrzeuge, die über die o. g. Zufahrt auf den Spielplatz Dietesheimer Straße gelangen, um dort widerrechtlich auf den Rasenflächen zu parken. Normalerweise verhindern installierte Poller die unberechtigte Zufahrt. Allerdings sind diese Poller nicht mit einem Schloss o. Ä. versehen, weshalb sie ohne Probleme herausgenommen werden können und werden (ein Poller liegt dauerhaft im Gebüsch zwei Meter weiter). Ein Sichern würde den ordnungsgemäßen Zustand wiederherstellen, ohne dass weitere Maßnahmen vonnöten wären. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.11.2018, ST 2220 Beratung im Ortsbeirat: 11
Haushalt 2018 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Fußwege im Ortsbezirk 11
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2018, OF 283/11 Betreff: Haushalt 2018 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Fußwege im Ortsbezirk 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es sind die notwendigen Mittel einzustellen um wichtige, teils offizielle, teils inoffizielle Fußwege und Fußweg-Verbindungen im Ortsbezirk 11 wie der "Aldi"-Weg zwischen Konstanzer Straße und Ferdinand-Porsche Straße, der Weg zwischen Adam-Opel-Straße und Ferdinand-Porsche Straße (beleuchtete Verbindung zwischen Gewerbegebiet und ÖPNV), der Weg zwischen Bregenzer Straße und Ferdinand Porsche Straße (Zugangsweg zu Gartengrundstücken) mit einfachen Mitteln für einen Übergangszeitraum bis anstehende Planungen in die Realisierungsphase gehen, zu begehbaren Wegen zu machen, da viele dieser Wege zur Zeit während und nach Niederschlägen kaum passierbar sind, Begründung: Es sollte der Grundsatz gelten, dort, wo mit einfachen Mitteln das Fahren mit dem Auto vermieden werden kann, da kürzere Verbindungen per Fuss eine wesentlich einfachere und bessere Zugänglichkeit ermöglichen, dies zu fördern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 11 am 22.01.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Etatanregung EA 52 2018 Die Vorlage OF 283/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenTempo 30 auf der Wächtersbacher Straße Bericht des Magistrats vom 22.09.2017, B 316
S A C H S T A N D : Anregung vom 06.11.2017, OA 198 entstanden aus Vorlage: OF 249/11 vom 19.10.2017 Betreff: Tempo 30 auf der Wächtersbacher Straße Bericht des Magistrats vom 22.09.2017, B 316 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Antrag auf eine Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 im Bereich der Bebraer Straße/Wächtersbacher Straße bis zur Schlitzer Straße erneut, unter Beantwortung, Beachtung und Bewertung der nachstehend aufgeführten Punkte, zu prüfen: Im Bericht des Magistrats vom 22.09.2017, B 316, sind drei Argumente angeführt, die zu einer negativen Entscheidung der Anregung führen könnten: Erstes Zitat aus dem Bericht des Magistrats: "Aufgrund (...) des hohen Schwerlastverkehrs und des öffentlichen Personennahverkehrs ist die Einrichtung einer Tempo-30 Zone nicht möglich." Der Straßenabschnitt, auf dem zukünftig eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h angeregt wird, hat keinen erhöhten Schwerlastverkehr. Schwerlastverkehr fährt dort zurzeit noch in einem akzeptablen und normal üblichen Rahmen. Von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr morgens ist dort jeglicher Schwerlastverkehr über 7,5 Tonnen komplett verboten. 1. Würde bei erhöhtem Schwerlastverkehr ein weiterer Grund vorliegen, um neue Maßnahmen zu ergreifen? 2. Wäre damit nicht die Verkehrssicherheit in diesem Bereich unverzüglich zu erhöhen? 3. Bereits im Jahr 2003 gab es seitens des Magistrats Planungen, den Bereich, inklusive der Wächtersbacher Straße und der Bebraer Straße, in eine großflächige Tempo-30-Zone umzuwandeln. Eine Umsetzung war damals noch als rechtlich möglich eingeschätzt worden. Welche Vorschriften lassen dies heute nicht mehr möglich erscheinen? 4. Warum ist auf den typgleichen Verkehrswegen mit Personennahverkehr im selben Stadtteil eine Umsetzung mit reduzierter Geschwindigkeit möglich und im Gegensatz dazu auf der Wächtersbacher Straße nicht (z. B. Dieburger Straße, Starkenburger Straße, Straße Alt-Fechenheim)? In der Straße Alt-Fechenheim, vom Ortskern in Richtung zum Cassella-Industriegelände, ist die letzte Reduzierung auf Tempo 30 im Jahr 2016 umgesetzt worden. 5. Was war im Jahr 2016 der Unterschied in der Betrachtung der Einrichtung von Tempo 30 zur Wächtersbacher Straße und Alt-Fechenheim? 6. Gab es hier unfallbedingte Zahlen oder handelte es sich um eine Unfallhäufungsstelle, die von der Unfallkommission behandelt wurde? Zweites Zitat aus dem Bericht des Magistrats: "Unfallzahlen aufgrund überschrittener Geschwindigkeiten liegen nicht vor." In dem Bereich darf zurzeit Tempo 50 gefahren werden. Es hat im Jahr 2017 mindestens zwei Unfälle mit Schwerverletzten auf der Wächtersbacher Straße gegeben. 7. Wenn es keine Unfälle aufgrund überschrittener Geschwindigkeit von 50 km/h gab, ist es dann richtig, dass die bereits erlaubten 50 km/h in diesem Bereich als zu hoch einzustufen sind und eine geringere Geschwindigkeit durchaus Sinn macht? Die dem Ortsbeirat bekannten schweren Unfälle im Jahr 2017 sind alle bei einer Geschwindigkeit unter 50 km/h erfolgt. Es war trockenes Wetter und helllichten Tag. 8. Wären diese Unfälle auch passiert, wenn die Fahrzeuge nur 30 km/h gefahren wären? Die Aufzählung der schützenswerten Bereiche sind nachfolgend festgehalten. Dazu kommt noch Frankfurts größter Supermarkt, der für viele kreuzende Fußgänger sorgt und das Straßenbild dort merklich verändert hat. Die Struktur des Stadtteils hat sich in den Jahren 2016 und 2017 drastisch verändert. Weitere Projekte sind geplant. Es gibt ein städtisches Planungsprojekt, das Industriegebiet zu revitalisieren und dort mehr Arbeitsplätze zu schaffen. Der kreuzende Fußgängerverkehr hat hier erheblich zugenommen und wird in der Zukunft noch weiter ansteigen, da dort zusätzlich eine S-Bahn-Station geplant ist. 9. Wie viele Tote oder Schwerverletzte reichen aus, um eine Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit rechtfertigen zu können? Drittes Zitat aus dem Bericht des Magistrats: "Auch schützenswerte Einrichtungen, wie Schulen, Kindergärten oder Altenheime finden sich auf dem genannten Abschnitt nicht." Am Ende des Bereichs sind die Praunheimer Werkstätten (Behindertenwerkstatt) direkt an der Wächtersbacher Straße gelegen. Ein weiterer großer kultureller Veranstaltungsort ist die "Klassikstadt". Sie liegt direkt an der Wächtersbacher Straße mit Veranstaltungen wie dem Streetfood Festival und vielen anderen, nicht nur automobilzentrierten Veranstaltungen. Eine besonders an den Wochenenden immer wieder für chaotische Verkehrsverhältnis sorgende Lokalität. Ein schwerer Unfall mit einem Fahrradfahrer ereignete sich 2017, während eine solche Veranstaltung stattfand. Es befinden sich direkt an der Straße weitere besonders schützenswerte Anlieger: - Eine Schule - Gymnasium, Realschule und Grundschule (FCSF) - Ein Kinderhort mit Kindergarten (Eröffnung 2018) - Eine Kindertagesstätte (St. Hildegard, Caritas) - Zwei Sporthallen, die von Kindern genutzt werden (Fabriksporthalle und FCSF) Weniger als 100 Meter davon in den Seitenstraßen gelegen: - Eine Haupt-, Real- und Grundschule (KHS) - Ein Kindergarten mit Hort (Sonnenschein) Fuldaer Straße Weniger als 150 Meter davon in der Seitenstraße gelegen: - Kindertagesstätte 75 - Lauterbacher Straße Der größte Supermarkt Frankfurts, mit sehr großem kreuzenden Verkehr von Radfahrern und Fußgängern, befindet sich in dem Bereich. Die Schüler und Kindergartenkinder müssen auf weiten Strecken des Bereichs auf die gegenüberliegende Seite der Wächtersbacher Straße kreuzen, um von/zu den Kindergärten und Schulen, unter anderem zu den Bushaltestellen oder der beidseitigen Wohnbebauung zu gelangen. 10. Sind diese schützenswerte Orte bei der Prüfung übersehen oder nicht bekannt gewesen? Zur notwendigen Verbesserungen der Kreuzungsmöglichkeiten gab es in letzter Zeit bereits fünf Anträge für diesen Bereich. Diese Kreuzungsmöglichkeiten waren zum Teil explizit für die Schüler und Kindergartenkinder vor ihren eigenen Einrichtungen an der Wächtersbacher Straße vorgesehen. Keine ist bisher umgesetzt worden. 11. Besteht aufgrund der geschilderten Sachlage Hoffnung, diese vorhergehenden Anträge nun erneut zu prüfen und die erforderlichen Schutzmaßnahmen durchzuführen? Begründung: Bereits heute ergeben sich in dem Bereich Wächtersbacher Straße täglich sehr gefährliche Situationen. Im Jahr 2017 hat es bei Unfällen auf der Wächtersbacher Straße bisher mindestens vier Schwerverletzte gegeben. Schnelles Überholen von Bussen und das Umfahren von Querungshilfen auf der Gegenfahrbahn (Verkehrsinseln mit Zebrastreifen) sind mittlerweile an der Tagesordnung. Mit den Beschränkungen im südlichen Fechenheim hat man sehr gute Erfahrungen gemacht und sie haben zu einer merklichen Verbesserung der Sicherheit für die Verkehrsteilnehmer geführt. Weshalb auf den typgleichen Verkehrswegen Dieburger Straße und Starkenburger Straße im selben Stadtteil eine solche Umsetzung mit reduzierter Geschwindigkeit möglich ist und auf der Wächtersbacher Straße nicht möglich sein soll, ist den Bürgern nicht zu vermitteln. Es gibt bereits in der Verwaltungsvorschrift zur StVO zu Zeichen 274 aus gutem Grund folgende Öffnungsklausel: "Geschwindigkeitsbeschränkungen können sich im Einzelfall schon dann empfehlen, wenn aufgrund unangemessener Geschwindigkeiten häufig gefährliche Verkehrssituationen festgestellt werden." Wenn Kinder und Erwachsene von Querungsstellen, die beleuchtet und gut markiert sind, von Fahrzeugen "weggefegt" werden, ist davon auszugehen, dass hier Fahrzeuge zu schnell fahren. So mehrfach in 2017 geschehen. Wenn man Schwerverletzte oder tödlich verunglückte Kinder und Erwachsene nur zählt, bis man Sicherungsmaßnahmen durchführt, ist dies sehr bedauerlich. Auf und an der Wächtersbacher Straße ist es gefährlich. Wie viele schwerverletzte Menschen mit an ihre Unfälle erinnernden bleibenden Schäden oder sogar Toten bedarf es, um Maßnahmen zu ergreifen? Man sollte präventiv arbeiten und solche Unfälle bereits im Vorfeld vermeiden. Jeder Unfall mit verletzten Menschen ist einer zu viel. Alle Unfälle dieses Jahr hätten schon nicht passieren sollen und wären vermeidbar gewesen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 22.09.2017, B 316 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 04.06.2018, B 163 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 15.11.2017 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des Verkehrsausschusses am 05.12.2017, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 316 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 198 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 17. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.01.2018, TO I, TOP 19 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 316 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 198 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 18. Sitzung des Verkehrsausschusses am 20.02.2018, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 316 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 198 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Kenntnis) sowie LINKE. (= Zurückweisung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie FRANKFURTER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (B 316 = Zurückweisung, OA 198 = Annahme) 21. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 01.03.2018, TO II, TOP 37 Beschluss: 1. Die Vorlage B 316 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 198 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Kenntnis) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FRANKFURTER (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 2402, 21. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 01.03.2018
Ausstattung der Bushaltestelle Bürgeler Straße in Fechenheim, Starkenburger Straße, in beiden Fahrtrichtungen mit Wartehallen
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.10.2017, OF 252/11 Betreff: Ausstattung der Bushaltestelle Bürgeler Straße in Fechenheim, Starkenburger Straße, in beiden Fahrtrichtungen mit Wartehallen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrsbetriebe (traffiQ) zu veranlassen, die Stellungnahme ST 1415 zum Antrag 184/11 bezüglich der zeitnahen Ausstattung der Bushaltestelle Bürgeler Straße in Fechenheim, Starkenburger Straße, in beiden Fahrtrichtungen mit Wartehallen mit einer ausreichenden Zahl von Sitzgelegenheiten, dahin gehend zu überprüfen, ob die Einschätzung vergleichsweise geringer Fahrgastzahlen zutreffend ist und die Einstufung geringer Priorität den Verhältnissen vor Ort gerecht wird. Begründung: Wenngleich bei der Haltestelle stadtauswärts die Zahl der Fahrgäste, die in den Bus der Linie 44 zusteigen, nahe Null ist, so wird nach dem Augenschein vor Ort, die Linie 551 den ganzen Tag ständig von mehreren Fahrgästen in Fahrtrichtung Offenbach zum Zustieg genutzt. Stadteinwärts dient die Haltestelle ganztägig einer nicht unerheblichen Zahl von Fahrgästen zum Einstieg sowohl in die Linie 44 wie auch Linie 551. Bei der Frage der Festlegung von Prioritäten sollte auch in Betracht gezogen werden, dass Fechenheim insgesamt mit seiner Stadtrandlage eine deutlich schlechtere Anbindung an das OPNV-Netz hat als die meisten anderen Stadtteile. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 11 am 06.11.2017, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 252/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 11 am 04.12.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Die Vorlage OF 252/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Der Ortsvorsteher wird gebeten, mit den beteiligten Institutionen sowie den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern einen Ortstermin zu vereinbaren. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 11 am 22.01.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 252/11 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, LINKE., BFF und FDP gegen SPD und GRÜNE (= Annahme)
Partei: SPD
Weiter lesenGeschwindigkeitsanzeige Fechenheim-Süd
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.09.2017, OM 2134 entstanden aus Vorlage: OF 239/11 vom 29.08.2017 Betreff: Geschwindigkeitsanzeige Fechenheim-Süd Der Magistrat wird aufgefordert, in Abstimmung mit dem Ortsbeirat, an einer geeigneten Stelle in Fechenheim- Süd eine Geschwindigkeitsanzeige installieren zu lassen. Begründung: Gerade und insbesondere auf den Straßen Konstanzer Straße, Pfortenstraße, Fachfeldstraße und Baumertstraße kommt es immer wieder zu massiven Geschwindigkeitsüberschreitungen. Vermehrte Kontrollen durch die Ordnungs- und Polizeibehörden wurden in der Vergangenheit bereits beantragt, um dem Problem Herr zu werden, was bislang allerdings erfolglos blieb. Durch die Kindergärten und Schulen im Ortskern und den dörflichen Charakter Fechenheims stellen die täglichen, zum Teil enormen Geschwindigkeitsüberschreitungen eine konkrete und immanente Gefahr nicht nur für Kinder, sondern auch für jede Fußgängerin und jeden Fußgänger dar. Geschwindigkeitsanzeigen sind ein bewährtes Mittel zur Verkehrserziehung. Der Ortsbeirat ist überzeugt, dass durch Reflexion der Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer durch die Anzeige ihrer tatsächlichen Geschwindigkeit eine Verbesserung der Verkehrssituation eintreten kann. Sollte eine vorherige Verkehrserhebung nötig sein, so wird diese begrüßt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2017, ST 2486 Aktenzeichen: 32 1
Fahrverbote für Dieselfahrzeuge im Ortsbezirk 11
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.09.2017, OF 240/11 Betreff: Fahrverbote für Dieselfahrzeuge im Ortsbezirk 11 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, in den Straßen Am Erlenbruch, der Wilhelmshöher Straße, der Wächtersbacher Straße, der Straße Alt Fechenheim, der Baumertstraße, der Starkenburger Straße und der Dieburger Straße - stark befahrenen Straßen im Ortsbezirk 11, die auch durch viele Wohnungen gekennzeichnet sind - ein Fahrverbot für Dieselfahrzeuge zu verhängen. Ausgenommen sind Dieselfahrzeuge der Euro 6 Norm oder auf Euro 6 umgerüstete Fahrzeuge, wenn diese nachweislich auch die Euro 6 Norm und ihre Vorgaben einhalten. Begründung: "Rund 38 000 Menschen sind einer Hochrechnung zufolge wegen nicht eingehaltener Abgasgrenzwerte bei Dieselfahrzeugen allein im Jahr 2015 vorzeitig gestorben. 11 400 dieser Todesfälle entfallen auf die EU, wie ein wissenschaftliches Team um Susan Anenberg von der Environmental Health Analytics in Washington berichtet. Die Gesamtzahl vorzeitiger Todesfälle durch Stickoxide aus Dieselabgasen lag demnach für die elf größten Automärkte der Welt bei 107 600" - so die FAZ im Mai 2017. Auch wenn die Zahlen nicht als absolut angesehen werden, sagen selbst Kritiker dieser Zahlen, das vorbelastete und alte Menschen und auch Kinder unter den Folgen der NOX Belastung stark leiden. Lungen und Herz-Kreislauf-Erkrankungen sind die Folge. Da die Autoindustrie kein Interesse zeigt ihre durch Betrug in den Handel gebrachten Diesel-Fahrzeuge effizient auf ihre Kosten nachzurüsten, und eine Belastung älterer Dieselfahrzeuge stattfindet, ist ein Fahrverbot in hoch belasteten Gebieten alternativlos um Schaden von der Bevölkerung abzuwenden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 11 am 18.09.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 240/11 wird abgelehnt. Abstimmung: Annahme gegen GRÜNE (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenRaserinnen und Raser in Fechenheim-Süd
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.06.2017, OM 1800 entstanden aus Vorlage: OF 211/11 vom 30.05.2017 Betreff: Raserinnen und Raser in Fechenheim-Süd Der Magistrat wird aufgefordert, vermehrt Kontrollen, zu sinnvollen Zeiten im Stadtkern Fechenheims, hinsichtlich Raserinnen und Raser im Straßenverkehr durchführen zu lassen und die entsprechenden Maßnahmen zu ergreifen. Begründung: Eine nicht unerhebliche Anzahl an Bürgerinnen und Bürgern beschwert sich über immer dieselben Fahrzeuge, welche sich auf den Straßen des Ortskerns rund um Alt-Fechenheim, Starkenburger Straße, Konstanzer Straße et cetera augenscheinlich und akustisch nicht an die Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h halten. Weiterhin dröhnen die Motorengeräusche durch den gesamten Ortskern, was zum Unmut vieler Anwohnerinnen und Anwohner führt. Am häufigsten sind diese Verkehrsverstöße in den Abendstunden und am Wochenende festzustellen. Dass es bislang zu keinen schwerwiegenden Unfällen gekommen ist, ist nur dem Zufall zu verdanken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2017, ST 1869 Aktenzeichen: 32 4
Parkbuchten Gründenseestraße nur für Pkw
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.06.2017, OM 1807 entstanden aus Vorlage: OF 216/11 vom 30.05.2017 Betreff: Parkbuchten Gründenseestraße nur für Pkw Der Magistrat wird aufgefordert, die quer zur Fahrbahn befindlichen Parkbuchten in der Gründenseestraße, Teilstück von der Fachfeldstraße kommend in Richtung Konstanzer Straße, auf der rechten Fah rbahnseite, mit dem Zusatzschild 1048-10 der StVO (nur Personenkraftwagen) zu versehen. Begründung: In der Gründenseestraße ist der Verkehr in beide Richtungen gestattet. Oft kommt es vor, dass Lkw oder Pkw mit Anhänger in den genannten Parkbuchten stehen und dadurch über das normal erträgliche Maß hinaus in die Fahrbahn hineinragen. Bedingt dadurch stellt es ein nicht ungefährliches Unterfangen dar, wenn Fahrzeuge diese Verkehrshindernisse dann umfahren müssen, weil dort Fußgängerverkehr, Ein- und Ausparksituationen und Gegenverkehr stattfinden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2017, ST 1867 Aktenzeichen: 32 1
Tempo 30 auf der Wächtersbacher Straße
S A C H S T A N D : Anregung vom 22.05.2017, OA 160 entstanden aus Vorlage: OF 206/11 vom 07.05.2017 Betreff: Tempo 30 auf der Wächtersbacher Straße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, für den Bereich der Bebraer Straße und der Wächtersbacher Straße bis zur Schlitzer Straße Tempo 30 einzuführen. Begründung: Die Tempo-30-Zone in Fechenheim-Süd auf der Starkenburger Straße und der Dieburger Straße sowie die gerade erweiterte Tempo-30-Zone für Alt-Fechenheim sind positive Beispiele für gute innerörtliche, sichere und durch die Bürgerinnen und Bürger akzeptierte Konzepte. Die Wächtersbacher Straße zerschneidet den Stadtteil Fechenheim-Nord in zwei Teile. Im Norden der Wächtersbacher Straße befindet sich umfangreiche Wohnbebauung der Deutschen Wohnen AG, Nassauischen Heimstätte und der Wohnheim GmbH sowie weiterer Wohnbestand, eine große Sportanlage von mehreren Vereinen, die Vogelschutzwarte, zwei Kindergärten, Spielplätze, eine Grund-, Haupt- und Realschule, die evangelische Glaubenskirche und das Jugendzentrum. Im Süden der Wächtersbacher Straße befinden sich nicht unerhebliche Wohnbebauungen sowie neu entstandene Wohnbebauungen. Ein Flüchtlingsheim/Obdachlosenheim, circa zehn Glaubensgemeinschaften und Kirchen, Ärzte, Apotheke, zwei Supermärkte (davon einer der größte Supermarkt Frankfurts), diverser Einzelhandel, die zukünftige S-Bahn-Station, zwei neue Kindergärten/Hort, eine neue große Schule (Grund-, Realschule und Gymnasium), Klassikstadt, Gastronomie, Theater, Werkstätten, Handwerksbetriebe sowie umfangreiche Arbeitsplätze bei z. B. der Fleischwarenfabrik Brandenburger oder dem Zoll. Im Bereich Wächtersbacher Straße gibt es nach wie vor Forderungen nach besseren und sichereren Querungsmöglichkeiten zwischen der nördlichen und der südlichen Straßenseite. Es gibt dort im gesamten Bereich umfangreichen Querungsverkehr. In der Vergangenheit hat es mehrfach Anträge gegeben, um die Situation auf der Wächtersbacher Straße sicherer zu gestalten. Es gab bereits Anträge für 1. Zebrastreifen an der Meerholzer Straße/Ecke Bebraer Straße; 2. Fuldaer Straße - Antrag für eine Ampelanlage; 3. Cassellastraße - Antrag für eine Änderung der Ampelanlage; 4. Kaufland - Antrag für eine Ampelanlage; 5. Schlitzer Straße - Antrag für eine Ampelanlage. Die Wächtersbacher Straße wird zu schnell befahren. Bevorzugt werden Verkehrsinseln auf der Gegenspur umfahren, wenn der Bus an der Haltestelle hält und Menschen vor dem Bus die Straße kreuzen. In den zwei letzten Monaten hat es auf der Wächtersbacher Straße zwei Unfälle mit Personenschaden gegeben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 22.09.2017, B 316 Bericht des Magistrats vom 04.06.2018, B 163 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Versandpaket: 31.05.2017 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des Verkehrsausschusses am 20.06.2017, TO I, TOP 27 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 160 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 13. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.06.2017, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 160 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE. und FRAKTION (= Annahme), FDP und BFF (= vereinfachtes Verfahren) sowie FRANKFURTER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.06.2017, TO II, TOP 47 Beschluss: Die Vorlage OA 160 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme), FDP und BFF (= vereinfachtes Verfahren) sowie FRANKFURTER (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 1575, 15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.06.2017 Aktenzeichen: 32 1
Bushaltestelle „Bürgeler Straße“ in Fechenheim in beide Fahrtrichtungen mit Wartehallen mit ausreichender Anzahl von Sitzgelegenheiten ausstatten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.04.2017, OM 1484 entstanden aus Vorlage: OF 184/11 vom 12.03.2017 Betreff: Bushaltestelle "Bürgeler Straße" in Fechenheim in beide Fahrtrichtungen mit Wartehallen mit ausreichender Anzahl von Sitzgelegenheiten ausstatten Der Magistrat wird gebeten, die Bushaltestelle "Bürgeler Straße" in Fechenheim in beide Fahrtrichtungen zeitnah mit Wartehallen sowie mit einer ausreichenden Zahl von Sitzgelegenheiten ausstatten zu lassen. Begründung: Die Haltestelle ist in beide Fahrtrichtungen bisher nur mit einer für zwei Personen gedachten Sitzgelegenheit ausgestattet, die keinen Schutz gegen Witterungseinflüsse bietet. Die Haltestelle wird stadtauswärts von den Buslinien 44 und 551 angefahren, während in Richtung Fechenheim Mitte und weiter bis Enkheim die Buslinie 551 hält. Diese Haltestelle ist im fußläufigen Bereich zum Friedhof Fechenheim gelegen und wird daher gerade von älteren Personen häufig genutzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2017, ST 1415 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 92 13
Umsetzung der behindertengerechte Gestaltung der Bushaltestelle „Bürgeler Straße“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.04.2017, OM 1483 entstanden aus Vorlage: OF 183/11 vom 12.03.2017 Betreff: Umsetzung der behindertengerechte Gestaltung der Bushaltestelle "Bürgeler Straße" Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, wann mit der Umsetzung der beabsichtigten Maßnahme der behindertengerechten Gestaltung der Bushaltestelle "Bürgeler Straße" in Fechenheim in beide Fahrtrichtungen zu rechnen ist. Begründung: Da die Haltestelle im fußläufigen Bereich zum Friedhof Fechenheim gelegen ist und daher häufig von älteren, in ihrer Mobilität eingeschränkten Personen genutzt wird, ist die Maßnahme eilbedürftig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2017, ST 1205 Aktenzeichen: 92 13
Aufstellung einer Lichtsignalanlage und Einrichtung eines Fußgängerinnen- und Fußgängerüberwegs
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.04.2017, OF 202/11 Betreff: Aufstellung einer Lichtsignalanlage und Einrichtung eines Fußgängerinnen- und Fußgängerüberwegs Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Aufstellung einer Lichtsignalanlage an der Einmündung der Dieburger Straße in die Carl-Benz-Straße zu veranlassen und zugleich einen Fußgängerüberweg zur Überquerung der Carl-Benz-Straße für Fußgänger, die rechtsseitig die Dieburger Straße aus Richtung Starkenburger Straße kommend, die Carl-Benz-Straße überqueren wollen, markieren zu lassen. Begründung: Die Carl-Benz-Straße wird in beiden Fahrtrichtungen stark in Anspruch genommen, wobei die Fahrzeuge, trotz der 30 km/h - Zone, meist mit hoher Geschwindigkeit unterwegs sind. Das macht es für Fahrzeuge, die von der Dieburger Straße kommend, meist links in Richtung Offenbach fahrend, sehr schwierig und nicht ungefährlich, in die Carl-Benz-Straße einzubiegen. Davon sind auch die Busse der Linie 551 betroffen. Die Überquerung der Carl-Benz-Straße in diesem Bereich ist für Fußgänger aus den oben genannten Gründen schwierig und gefährlich, die nächsten markierten Überwege sind weit entfernt. Davon sind außer den Anwohnern der Dieburger Straße auch die Mitarbeiter des Siemens-Werkes betroffen, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln reisen und die Bushaltestellen in der Dieburger Straße nutzen und die Carl-Benz-Straße auf dem Wege zum/vom Arbeitsplatz überqueren müssen.
Partei: SPD
Weiter lesenÄnderung der Verkehrsführung in der Martin-Böff-Gasse (Teilstück von der Starkenburger Straße bis zur Schießhüttenstraße) sowie Installation von Parkwinkeln vor Hausnummer 26
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.03.2017, OM 1357 entstanden aus Vorlage: OF 127/11 vom 09.02.2017 Betreff: Änderung der Verkehrsführung in der Martin-Böff-Gasse (Teilstück von der Starkenburger Straße bis zur Schießhüttenstraße) sowie Installation von Parkwinkeln vor Hausnummer 26 Der Magistrat wird aufgefordert, die Verkehrsführung in der Martin-Böff-Gasse, Teilstück von der Starkenburger Straße kommend in Richtung Schießhüttenstraße, wie folgt zu ändern: - Einrichtung einer Tempo-30-Zone durch beidseitiges Aufstellen des Zeichens 274.1 an der Starkenburger Straße/Martin-Böff-Gasse in Fahrtrichtung Martin-Böff-Gasse. Analog dazu Ende der Tempo-30-Zone durch Aufstellen des Zeichens 274.2 kurz vor und in Fahrtrichtung der Einmündung Starkenburger Straße. - Einrichtung der Einbahnstraße (Zeichen 220 rechts) ab Martin-Böff-Gasse 25 bis zur und in Fahrtrichtung Schießhüttenstraße mit Zusatzschild "Fahrradverkehr in der Gegenrichtung zugelassen". - Installation von Parkwinkeln vor der Liegenschaft Martin-Böff-Gasse 26. Begründung: Am 09.02.2017 fand mit einem Vertreter des örtlichen 7. Polizeireviers und des Straßenverkehrsamtes eine Ortsbegehung mit Mitgliedern des Ortsbeirates 11 statt. Die momentane Einbahnstraße beginnt circa 20 Meter hinter der Einmündung Starkenburger Straße/Martin-Böff-Gasse in der dortigen Rechtskurve. Das Verkehrszeichen ist schlecht zu erkennen, da es sich nur am rechten Fahrbahnrand, an einer Hausecke, befindet. Alle Anwesenden waren sich dahin gehend einig, dass die Martin-Böff-Gasse bis zur Hausnummer 25 ausreichend breit und nicht so dermaßen stark frequentiert ist, dass der Verkehr in beide Richtungen freigegeben werden könnte. Die tatsächliche Verkehrssituation ist ohnehin schon so, dass viele Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführer entgegen der Einbahnstraße fahren. Ab der Hausnummer 25 verengt sich die Martin-Böff-Gasse in Fahrtrichtung Schießhüttenstraße. Dort ist die Beibehaltung der Einbahnstraße sinnvoll. Weiterhin klagten Anwohnerinnen und Anwohner über verkehrswidrig geparkte Fahrzeuge vor der Martin-Böff-Gasse 26. Verkehrswidrig ist das Parken dort durch einen abgesenkten Bordstein, der allerdings leicht übersehen werden kann. Daher ist es sinnvoll, durch Installation von Parkwinkeln den Bereich besser kenntlich zu machen. Die Verkehrsbeschilderung an der Einmündung Martin-Böff-Gasse/Schießhüttenstraße ist unverändert beizubehalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2017, ST 905 Aktenzeichen: 32 1
Aufhebung der verwirrenden Tempo-30-Zone am Kleedreieck
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2016, OM 721 entstanden aus Vorlage: OF 67/11 vom 24.09.2016 Betreff: Aufhebung der verwirrenden Tempo-30-Zone am Kleedreieck Der Magistrat wird aufgefordert, die Tempo-30-Zone in der Willmannstraße zwischen der Kreuzung Kleestraße und Alt-Fechenheim aufzuheben und durch Tempo 30 zu ersetzen. Hierzu sind das Tempo-30-Zone-Schild kurz hinter besagter Kreuzung sowie das Schild zur Aufhebung der Tempo-30-Zone in Alt-Fechenheim hinter der Einmündung der Kleestraße gegen Geschwindigkeitsbegrenzungsschilder "Tempo 30" zu tauschen. Außerdem ist hierzu auf der gesamten Straße Alt-Fechenheim zwischen Schießhüttenstraße und Kleestraße die Tempo-30-Zone aufzuheben und durch Tempo 30 zu ersetzen. Begründung: Es ist mehr als verwirrend für Autofahrerinnen und Autofahrer, dass vor der Kreuzung Willmannstraße/Kleestraße in der Willmannstraße die Tempo-30-Zone aufgehoben wird, nach der Kreuzung wieder eingeführt wird, um dann nach der nächsten Kreuzung wieder aufgehoben zu werden. Wesentlich verwirrender ist für Autofahrerinnen und Autofahrer auf der Straße Alt-Fechenheim, dass nach der Einmündung der Willmannstraße und 50 Meter vor dem Zebrastreifen die Tempo-30-Zone aufgehoben wird und somit quasi Tempo 50 gilt, damit nach dem Zebrastreifen wieder Tempo 30 ausgeschildert wird. Dies führt außerdem zu der aberwitzigen und gefährlichen Situation, dass Autofahrerinnen und Autofahrer regelmäßig vor dem Zebrastreifen beschleunigen. Dieser Zustand ist so nicht hinnehmbar. Anlage Anlage 1 (ca. 319 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2017, ST 32 Aktenzeichen: 32 1
Markierung eines Teils des Fechenheimer Leinpfades als Radfahrweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.09.2016, OM 520 entstanden aus Vorlage: OF 59/11 vom 11.08.2016 Betreff: Markierung eines Teils des Fechenheimer Leinpfades als Radfahrweg Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, den Fechenheimer Leinpfad, als einen Teil der Radroute des Grüngürtels im Bereich Fechenheim (Haltestelle Alt-Fechenheim bis Schießhüttenstraße), mit dem Zeichen Radfahrgebot (Straßenverkehrsordnung Zeichen 237), in beide Richtungen, zu kennzeichnen. Begründung: Fahrradfahrer, die von der Hanauer Landstraße kommend zum Fechenheimer Mainbogen, gelangen wollen, müssen vom Fahrradweg der Straße Alt-Fechenheim abzweigen und die Straße mittels Ampelanlage überqueren. Häufig kommt es dann zusätzlich zur Überquerung der Gleisanlage, da nicht eindeutig ersichtlich ist, ob die links der Gleise verlaufende Helmut-Sittler-Promenade oder die rechtsseitig der Gleise verlaufende Radroute zu benutzen ist. Die geteerte Radroute ist in diesem Bereich nicht ausreichend als Radweg gekennzeichnet. Die Stelle ist zudem unübersichtlich, da die Straßenbahn aus einer Kurve heraus einbiegt und die Sicht für die Fahrradfahrer durch eine Litfaßsäule behindert wird. Es ist dringend zu empfehlen, dass Fahrradfahrer an dieser Stelle die Gleisanlage nicht queren, sondern erst in dem übersichtlichen Bereich der Haltestelle Arthur-von-Weinberg-Steg. Daher soll in diesem Bereich ein Gebotsschild angebracht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.11.2016, ST 1610 Aktenzeichen: 32 1
Fußgänger- und Radfahrerbrücke zwischen Fechenheim - Starkenburger Straße und dem Isenburger Schloss in Offenbach
S A C H S T A N D : Anregung vom 05.09.2016, OA 59 entstanden aus Vorlage: OF 57/11 vom 11.08.2016 Betreff: Fußgänger- und Radfahrerbrücke zwischen Fechenheim - Starkenburger Straße und dem Isenburger Schloss in Offenbach Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das Vorhaben Offenbachs zu unterstützen, beim Bund im Rahmen des Programms "Nationale Projekte des Städtebaus" Fördermittel für den Bau einer Fußgänger- und Radfahrerbrücke zwischen Offenbach und Fechenheim zu beantragen. Der Magistrat wird beauftragt, ebenfalls Fördermittel für den Bau einer solchen Brücke mit dem Ziel, dieses Projekt zu realisieren und die Infrastruktur der Verbindungen beider Städte Frankfurt und Offenbach zu modernisieren und weiter auszubauen, zu beantragen. Begründung: Die Verbindung Frankfurts, des Stadtteil Fechenheims, und Offenbachs an dieser Stelle existierte erfolgreich über Jahrzehnte hinweg durch eine Fährverbindung. Die Carl-Ulrich-Brücke hat es durch ihre Gegebenheiten, einer nur mäßigen Anbindung an Fechenheim durch eine enge Rampe, nie geschafft, für die Fußgänger und Radfahrer beider Städte eine adäquate Verbindung zu sein. Auch nach dem Ersatzneubau der Carl-Ulrich-Brücke ist vor allem die Überquerung der Brücke für Radfahrer nach wie vor äußerst gefährlich. Es ist auch mittelfristig nicht absehbar, dass hier für Abhilfe gesorgt wird. Eine reine Fußgänger- und Radfahrerbrücke, die die Anbindung beider Städte zudem an attraktiver Stelle realisiert, wäre für beide Städte ein großer Gewinn. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 19.12.2016, B 332 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 14.09.2016 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des Verkehrsausschusses am 04.10.2016, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 59 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) 8. Sitzung der KAV am 31.10.2016, TO II, TOP 12 Beschluss: Der Vorlage OA 59 wird zugestimmt. Beschlussausfertigung(en): § 570, 4. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 04.10.2016 Aktenzeichen: 66 6
Geschwindigkeitskontrollen Birsteiner Straße und Baumertstraße in Fechenheim sowie Durchführung eines Ortstermins in der Birsteiner Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2016, OM 326 entstanden aus Vorlage: OF 47/11 vom 10.06.2016 Betreff: Geschwindigkeitskontrollen Birsteiner Straße und Baumertstraße in Fechenheim sowie Durchführung eines Ortstermins in der Birsteiner Straße Vorgang: OM 346/11 OBR 11; ST 1834/12; OM 3135/14 OBR 11; ST 1174/14 Der Magistrat wird aufgefordert, Geschwindigkeitskontrollen in der Baumertstraße in Fechenheim abends erst ab 19:00 Uhr und in der Birsteiner Straße werktags morgens zwischen 07:30 Uhr und 09: 00 Uhr durchzuführen. Zwecks Beurteilung der generellen Verkehrssituation wird der Magistrat um einen kurzfristigen Ortstermin mit den zuständigen Ämtern und dem Ortsbeirat in der Birsteiner Straße gebeten. Begründung: Bürgerinnen und Bürger in der Birsteiner Straße und Baumertstraße klagen über die Nichteinhaltung des Tempo 30. Ursächlich wird dafür der schnurgerade sowie breit wirkende Straßenverlauf in der Birsteiner Straße genannt und die Möglichkeit, den Verkehr auf der Wächtersbacher Straße mit zwei Ampeln und drei Bushaltestellen zu umfahren. Es handelt sich dabei fast ausnahmslos um Pendlerinnen und Pendler, die ins Stadtzentrum wollen. Der Bereich Birsteiner Straße ist ebenfalls mit den Zeichen "Anlieger frei" gekennzeichnet. In der Baumertstraße wird hauptsächlich in der Zeit nach 19:00 Uhr gerast, mit einzelnen Fahrzeugen, die dort regelmäßig Beschleunigungstests fahren. Dies ist gerade dort sehr gefährlich, weil dort sehr viel kreuzender Fußgängerverkehr ist und eine hohe Verdichtung besteht (Ortskern). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.09.2011, OM 346 Stellungnahme des Magistrats vom 03.12.2012, ST 1834 Anregung an den Magistrat vom 12.05.2014, OM 3135 Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2014, ST 1174 Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2016, ST 1400 Aktenzeichen: 66 0
Umweltzone Frankfurt
S A C H S T A N D : Anregung vom 06.06.2016, OA 26 entstanden aus Vorlage: OF 7/11 vom 22.05.2016 Betreff: Umweltzone Frankfurt Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, mit der Landesregierung Hessen zu vereinbaren, dass der Ortsbezirk 11 in die Frankfurter Umweltzone aufgenommen wird. Begründung: Um bestmöglichen Anwohnerschutz für 31.000 Bewohnerinnen und Bewohner und Zehntausende Beschäftigte im Ortsbezirk zu erreichen, ist es unumgänglich, den gesamten Ortsbezirk in die Umweltzone Frankfurt aufzunehmen. Der Magistrat selbst hebt die Vorzüge der Umweltzone hervor und weist darauf hin, dass "bei austauscharmen Wetterlagen (Inversionen) sich die Luftschadstoffe gerade in geschlossenen bebauten Straßenschluchten anreichern und sich nur unzureichend verdünnen". Selbst wenn große Zugangsstraßen wie die A 661, A 66 und Hanauer Landstraße "offen bleiben", hat der Ortsbezirk weitere Straßen (wie Alt-Fechenheim, Baumertstraße, Wilhelmshöher Straße, Erlenbruch etc.), deren Unterschutzstellung zur besseren Luftqualität beitragen wird. Angesichts einer Autoindustrie, die mit ihrer Politik Werte zur Flottenstatistik betrügerisch schönt, ist ein Schutz der Bevölkerung durch die Erweiterung der Schutzzone zwingend geboten. Nachdem neben Frankfurt nun auch Offenbach eine Umweltzone ins Leben gerufen hat, wird im Falle von "dicker Luft" im Rhein-Main-Gebiet der Frankfurter Osten zum Einfallstor für den Individual- und Lastkraftverkehr, wenn für diesen Fall nicht schnellstens eine neue und erweiterte Regelung für die Umweltzone Frankfurt ergriffen wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Ausschuss für Umwelt und Sport Versandpaket: 15.06.2016 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 30.06.2016, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 26 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF 3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 01.09.2016, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 26 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF 4. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 29.09.2016, TO I, TOP 27 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 26 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION 5. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 03.11.2016, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 26 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und BFF 6. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 01.12.2016, TO I, TOP 19 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 26 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP 7. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 12.01.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 26 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF 8. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 09.02.2017, TO I, TOP 20 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 26 wird im Rahmen der Vorlage NR 213 zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Annahme ohne Zusatz), LINKE., FDP und FRAKTION (= Ablehnung) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung) 9. Sitzung des Verkehrsausschusses am 14.03.2017, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 26 wird im Rahmen der Vorlage NR 213 zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 23.03.2017, TO II, TOP 8 Beschluss: 1. Der Vorlage NR 213 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 231 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 286 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OA 119 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 5. Der Vorlage OA 26 wird im Rahmen der Vorlage NR 213 zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 286) sowie FDP und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 2. Ziffern 1. und 3.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und FRANKFURTER (= Annahme) Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF und FRANKFURTER gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD und ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1190, 12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 23.03.2017 Aktenzeichen: 79 0
Stand und Perspektiven der Kindertagesstätten-Entwicklungsplanung für Frankfurt am Main -.Fortschreibung 2015 - Kinderfreundliche Stadt: Zukunftsorientierte Planung der Betreuung der Kinder unter drei Jahren
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2015, OF 375/11 Betreff: Stand und Perspektiven der Kindertagesstätten-Entwicklungsplanung für Frankfurt am Main - Fortschreibung 2015 - Kinderfreundliche Stadt: Zukunftsorientierte Planung der Betreuung der Kinder unter drei Jahren Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, inwieweit räumliche Überkapazitäten in Kindertagesstätten von anderen Einrichtungen wie Grundschulen genutzt werden können. Speziell an Überkapazitäten in der Kindertagesstätte Fechenheim, in der Dieburger Straße und die räumliche Enge in der Freiligrathschule in der Fachfeldstraße. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 09.10.2015, B 379 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 11 am 16.11.2015, TO I, TOP 25 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1518 2015 1. Die Vorlage B 379 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 375/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenSicherheit für Fußgänger auf der Helmut-Sittler-Promenade
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.10.2015, OM 4561 entstanden aus Vorlage: OF 353/11 vom 21.09.2015 Betreff: Sicherheit für Fußgänger auf der Helmut-Sittler-Promenade Vorgang: OM 4262/15 OBR 11; ST 1347/15 Der Magistrat wird aufgefordert, die Helmut-Sittler-Promenade zwischen den Straßenbahnhaltestellen "Schießhüttenstraße" und "Arthur-von-Weinberg-Steg" als reinen Gehweg auszuweisen. Begründung: Die Helmut-Sittler-Promenade wird von vielen Fußgängern genutzt, oft auch mit Kinderwagen oder Rollatoren. Dabei kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen mit Radfahrern, die auch die Promenade nutzen, anstelle des asphaltierten Radweges am Fechenheimer Leinpfad. Ein Schutz der Fußgänger ist hier dringend angezeigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.06.2015, OM 4262 Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2015, ST 1347 Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016, ST 56 Aktenzeichen: 32 1
Radfahrverbot auf der HelmutSittler-Promenade
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.06.2015, OM 4262 entstanden aus Vorlage: OF 335/11 vom 06.06.2015 Betreff: Radfahrverbot auf der Helmut-Sittler-Promenade Der Magistrat wird aufgefordert, auf der neuen Mainuferpromenade unverzüglich folgende Maßnahmen durchzuführen: 1. Die kürzlich entfernten Verkehrszeichen 239 (Gehweg) werden an den alten Stellen wieder angebracht. 2. Zusätzlich ist an folgenden Stellen das Verkehrszeichen 254 (Verbot für Radverkehr) anzubringen: a) Schießhüttenstraße, in nördlicher Richtung b) Arthur-von-Weinberg-Steg, in südlicher und nördlicher Richtung c) Straßenbahnhaltestelle "Alt-Fechenheim", an der Einmündung des Fahrradweges Allessa-Hafen/Uferpromenade in südlicher Richtung 3. Da die am Arthur-von-Weinberg-Steg vorhandenen Hinweisschilder zum Grüngürtel für Radfahrerinnen und Radfahrer irrtümlich auf die Nutzung der Uferpromenade in nördliche wie auch in südliche Richtung v erweisen, sind diese zu entfernen und gegebenenfalls in westliche Richtung, zum Leinpfad hin, zu ändern. Begründung: Durch die kürzlich entfernten Verkehrszeichen 239 ist das durch die Umgestaltung beabsichtigte Ziel, eine für Fußgängerinnen und Fußgänger erholsame Promenade zu schaffen, ad absurdum geführt. Der ohnehin von Radfahrerinnen und Radfahrern widerrechtlich missbrauchte Fußweg wurde somit in eine legitime Radrennbahn verwandelt. Um dies dauerhaft zu unterbinden, ist es dringendst erforderlich, zusätzlich auch die geforderten Verkehrszeichen 254 zu installieren. Nur so ist es möglich, dass die Radfahrerinnen und Radfahrer durch die Polizei von der Promenade sowie auch von den dortigen Spaziergängerinnen und Spaziergänger dauerhaft ferngehalten werden können. Die Maßnahme ist dringlich, um einerseits die Gefahr einer Gewöhnung zu vermeiden und andererseits den dort Erholung suchenden Bürgerinnen und Bürgern diese auch noch in dem bevorstehenden Sommer zu ermöglichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2015, ST 1347 Anregung an den Magistrat vom 05.10.2015, OM 4561 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 32 1
Haushalt 2015/2016 Blindenanforderungstaster an den Querungsstellen mit Lichtsignalanlage Vilbeler.Landstraße/Kilianstädter Straße und Pfortenstraße/Baumertstraße nachzurüsten.
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.10.2014, OF 278/11 Betreff: Haushalt 2015/2016 Blindenanforderungstaster an den Querungsstellen mit Lichtsignalanlage Vilbeler Landstraße/Kilianstädter Straße und Pfortenstraße/Baumertstraße nachzurüsten. Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Nachrüstung von Blindenanforderungstastern an den Querungsstellen mit Lichtsignalanlage Vilbeler Landstraße/Kilianstädter Straße und Pfortenstraße / Baumertstraße werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Begründung: im Ortsteil Fechenheim-Nord beheimatet. Wenn sehbehinderte Menschen ihre Hunde von dieser Schule übernehmen, leben diese für eine Weile im Hotel in der Vilbeler Landstraße, damit die Tiere sich an die neuen Eigentümerinnen und Eigentümer gewöhnen können. Die Querungsstelle Pfortenstraße/Baumertstraße ist die am meisten genutzte Querungsstelle in Fechenheim und liegt im Zentrum von Fechenheim mit seinen Geschäften. Ampeln für sehbehinderte Menschen sind mit am Ampelmast in einer Höhe von circa 2,10 Metern montierten trichterförmigen akustischen Signalgebern ausgerüstet. Im Normalfall müssen bei diesen Ampeln die Signale über die Fußgängergrünphase von sehbehinderten Menschen angefordert werden. Dafür ist ein Kästchen mit dem Anforderungstaster in etwa 0,85 Meter Höhe vorgesehen. Mit diesem akustischen und taktilen Signal wird im Normalfall keine Freigabe für die Fußgängerinnen und Fußgänger, sondern nur das Freigabesignal für sehbehinderte Menschen angefordert. Besteht die Möglichkeit der Anforderung der Grünphase, so ist für die sehenden Fußgängerinnen und Fußgänger ein gekennzeichneter Taster vorgesehen. Die sehbehinderten Menschen fordern durch Drücken ihres Anforderungstasters für das Freigabesignal gleichzeitig die Grünphase an. Nähern sich die sehbehinderten Menschen dem Ampelmast, so orientieren sie sich anhand des "Klopfgeräusches". Nach Erreichen des Ampelmastes ertasten die sehbehinderten Menschen mit ihrer freien Hand das Anforderungskästchen. Den Anforderungstaster für die Freigabesignale finden die sehbehinderten Menschen an dessen Unterseite. Ein während einer Grünphase betätigter Anforderungstaster aktiviert das Freigabesignal erst zur nächsten Grünphase. Eine Grundorientierung vermittelt ihm ein auf einem Vibrationsplättchen aufgebrachter, in Überquerungsrichtung weisender Pfeil. Bei einzelnen Bauformen sind Vibrationsplättchen verbaut. Das Vibrationsplättchen ist vor allem für hör- und sehbehinderte Menschen hilfreich, aber auch sehbehinderte Menschen ohne Hörbehinderung nutzen meist diese zusätzliche Information über die auf die Vibrationsplättchen aufgelegten Finger. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 11 am 06.10.2014, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 10 2014 Die Vorlage OF 278/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenAnforderungstaster für sehbehinderte Menschen an den Querungsstellen mit Lichtsignalanlage Vilbeler Landstraße/Kilianstädter Straße und Pfortenstraße/Baumertstraße nachzurüsten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.05.2014, OM 3134 entstanden aus Vorlage: OF 246/11 vom 06.04.2014 Betreff: Anforderungstaster für sehbehinderte Menschen an den Querungsstellen mit Lichtsignalanlage Vilbeler Landstraße/Kilianstädter Straße und Pfortenstraße/Baumertstraße nachzurüsten Der Magistrat wird aufgefordert, für sehbehinderte Menschen an den Lichtsignalanlagen der Querungsstellen Vilbeler Landstraße/Kilianstädter Straße und Pfortenstraße/Baumertstraße Blindenanforderungstaster nachzurüsten. Begründung: In beiden Wohngebieten gibt es sehbehinderte Menschen. Auch eine Schule für Blindenhunde ist im Ortsteil Fechenheim-Nord beheimatet. Wenn sehbehinderte Menschen ihre Hunde von dieser Schule übernehmen, leben diese für eine Weile im Hotel in der Vilbeler Landstraße, damit die Tiere sich an die neuen Eigentümerinnen und Eigentümer gewöhnen können. Die Querungsstelle Pfortenstraße/Baumertstraße ist die am meisten genutzte Querungsstelle in Fechenheim und liegt im Zentrum von Fechenheim mit seinen Geschäften. Ampeln für sehbehinderte Menschen sind mit am Ampelmast in einer Höhe von circa 2,10 Metern montierten trichterförmigen akustischen Signalgebern ausgerüstet. Im Normalfall müssen bei diesen Ampeln die Signale über die Fußgängergrünphase von sehbehinderten Menschen angefordert werden. Dafür ist ein Kästchen mit dem Anforderungstaster in etwa 0,85 Meter Höhe vorgesehen. Mit diesem akustischen und taktilen Signal wird im Normalfall keine Freigabe für die Fußgängerinnen und Fußgänger, sondern nur das Freigabesignal für sehbehinderte Menschen angefordert. Besteht die Möglichkeit der Anforderung der Grünphase, so ist für die sehenden Fußgängerinnen und Fußgänger ein gekennzeichneter Taster vorgesehen. Die sehbehinderten Menschen fordern durch Drücken ihres Anforderungstasters für das Freigabesignal gleichzeitig die Grünphase an. Nähern sich die sehbehinderten Menschen dem Ampelmast, so orientieren sie sich anhand des "Klopfgeräusches". Nach Erreichen des Ampelmastes ertasten die sehbehinderten Menschen mit ihrer freien Hand das Anforderungskästchen. Den Anforderungstaster für die Freigabesignale finden die sehbehinderten Menschen an dessen Unterseite. Ein während einer Grünphase betätigter Anforderungstaster aktiviert das Freigabesignal erst zur nächsten Grünphase. Eine Grundorientierung vermittelt ihm ein auf einem Vibrationsplättchen aufgebrachter, in Überquerungsrichtung weisender Pfeil. Bei einzelnen Bauformen sind Vibrationsplättchen verbaut. Das Vibrationsplättchen ist vor allem für hör- und sehbehinderte Menschen hilfreich, aber auch sehbehinderte Menschen ohne Hörbehinderung nutzen meist diese zusätzliche Information über die auf die Vibrationsplättchen aufgelegten Finger. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2014, ST 1067 Aktenzeichen: 32 1
Bushaltestelle „Starkenburger Straße“ in das Wartehallenprogramm aufnehmen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2014, OM 2773 entstanden aus Vorlage: OF 225/11 vom 04.01.2014 Betreff: Bushaltestelle "Starkenburger Straße" in das Wartehallenprogramm aufnehmen Der Magistrat wird aufgefordert, die Bushaltestelle "Starkenburger Straße" in der Dieburger Straße, Richtung Enkheim, in das Wartehallenprogramm aufzunehmen und zu prüfen, in welcher Art und Weise eine Überdachung für diese Haltestelle zu realisieren ist. Begründung: Der Bus der Linie 551 ist verkehrsbedingt oft nicht pünktlich. So muss oft mit einer Wartezeit von 15 Minuten gerechnet werden. Das Warten bei Niederschlag oder starkem Wind ist sehr unangenehm. Zu den Hauptverkehrszeiten ist diese Haltestelle trotz des schmalen Bürgersteiges stark frequentiert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.04.2014, ST 533 Aktenzeichen: 92 13
Radfahrstreifen auf der Starkenburger Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.11.2013, OM 2679 entstanden aus Vorlage: OF 220/11 vom 09.11.2013 Betreff: Radfahrstreifen auf der Starkenburger Straße Vorgang: ST 1353/11 Bezugnehmend auf die ST 1353 vom 09.12.2011 wird der Magistrat aufgefordert, in der Starkenburger Straße zwischen Dieburger Straße und Schießhüttenstraße auf beiden Seiten der Straße einen Fahrradschutzstreifen auf der Straße einzurichten. Auf der westlichen Straßenseite kann das Parken statt auf der Straße auf dem dann entwidmeten Fahrradweg eingerichtet werden. Begründung: In vielen Studien zeigte sich, dass die Ausweisung von Fahrradschutzstreifen in optimaler Form zum Schutz des Fahrradverkehrs beiträgt. So wurde in der neu angelegten Dieburger Straße verfahren. Ein Konzept für die Ausweisung von Fahrradschutzstreifen macht aber nur dann Sinn und wird akzeptiert, wenn so in allen dafür geeigneten Straßen verfahren wird. Ein pro Straße wechselndes Konzept der Fahrradwege trägt lediglich zur Verunsicherung der Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer und damit zu deren Gefährdung bei. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2011, ST 1353 Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2014, ST 1487 Stellungnahme des Magistrats vom 30.03.2015, ST 535 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 11 am 17.11.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 1
Konzept für die Nutzung des Leinpfades (beiderseits der Straßenbahnlinie) für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer in Fechenheim zwischen Schießhüttenstraße und Straßenbahnhaltestelle „Fechenheim-Post“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.11.2013, OM 2678 entstanden aus Vorlage: OF 219/11 vom 09.11.2013 Betreff: Konzept für die Nutzung des Leinpfades (beiderseits der Straßenbahnlinie) für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer in Fechenheim zwischen Schießhüttenstraße und Straßenbahnhaltestelle "Fechenheim-Post" Der Magistrat wird gebeten, den am Fluss gelegenen Leinpfad (neue Mainuferpromenade) durch Markierungen auf der Fahrbahn und durch Wegweiser so in seinem Erscheinungsbild zu verändern, dass Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern deutlich wird, dass sie den Weg auf der anderen Seite der Straßenbahnschienen zu nutzen haben. Lediglich der Abschnitt zwischen A.-v.-Weinberg-Steg und Straßenbahnübergang Löhnunggasse ist auch weiterhin für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer frei nutzbar. Für den westlich der Straßenbahnschienen gelegenen sowie asphaltierten Leinpfad ist eine Planung zu erstellen, diesen Weg für Radfahrerinnen und Radfahrer attraktiver zu gestalten. So sind vor allem die Bereiche der Stichstraßen zum Main hin (Konflikt Fahrrad/Fahrrad, Fahrrad/Fußgänger, schlechte Einsicht in Stichstraßen) und die Haltestellenbereiche der Straßenbahn für Radfahrerinnen und Radfahrer (Konflikt Fahrrad/Fußgänger) sicherer zu gestalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.03.2014, ST 360 Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2014, ST 944 Aktenzeichen: 67 0
Straßenbahntrasse der Linie 11 ab „Alt-Fechenheim“ als Rasengleis
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.11.2013, OM 2680 entstanden aus Vorlage: OF 222/11 vom 25.11.2013 Betreff: Straßenbahntrasse der Linie 11 ab "Alt-Fechenheim" als Rasengleis Der Magistrat wird beauftragt, die Straßenbahntrasse der Linie 11 ab der Haltestelle "Alt-Fechenheim" bis zur Endhaltestelle "Schießhüttenstraße" als Rasengleis anzulegen. Der jetzige Schotter soll entfernt und gegen ein Rasenbett getauscht werden. Die vorhandenen Übergänge sollen analog zur neu gestalteten Mainuferpromenade mit Pflaster gestaltet werden. Das Projekt soll in das Programm "Schöneres Frankfurt" und dort in die Prioritätenliste aufgenommen werden. Begründung: Im Zuge der Neugestaltung der Pappelallee und dem Programm "Aktive Kernbereiche" wird versucht, die Qualität Fechenheims aufzuwerten. Die attraktive Neugestaltung des Mainufers wird hierzu ohne Zweifel beitragen. Die Bahnlinie, die sich derzeit als hässlicher schwarzer Balken zwischen Kernbereich und Uferpromenade schiebt, trübt dieses Bild jedoch erheblich. Durch die Begrünung der Gleiskörper würde hier ein erheblich harmonischeres und attraktiveres Bild geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.03.2014, ST 355 Aktenzeichen: 92 11
Haushalt 2014 Produktbereich: Produktgruppe: Förderung von Sprachkursen und logopädischer Therapie in den Kitas von Fechenheim, Seckbach und Riederwald
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.09.2013, OF 208/11 Betreff: Haushalt 2014 Produktbereich: Produktgruppe: Förderung von Sprachkursen und logopädischer Therapie in den Kitas von Fechenheim, Seckbach und Riederwald Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es sollen Mittel bereitgestellt werden, die es den Kitas in ermöglichen ihren Bedarf an Sprachförderung und logopädischer Therapie gerecht zu werden. Fechenheimer, Seckbacher und Riederwälder Kitas benötigen durchschnittlich mindestens 10 weitere Förderstunden je Woche in Logopädie und Sprachbildung. Die genauen Zahlen für jede Kita müssen noch eruiert werden. Exemplarisch benötigt die Evangelische Kindertagesstätte Karibuni Bantu in der Starkenburger Straße 75 einen Vollzeit-Logopäden bzw. eine Vollzeit-Logopädin. Die Evangelische Kindertagesstätte Mainstrolche in der Schießhüttenstraße 12 benötigt weitere 4 Stunden Sprachförderunng je Woche und die Städt. Kindertagesstätte 27 in Alt Fechenheim 112 benötigt mindestens 15 Std je Woche Sprchförderung zusätzlich zum bisherigen Angebot. Begründung: Die Förderung der Fechenheimer, Seckbacher und Riederwälder Kinder im Kindergartenalter muss verbessert werden, um eine höhere Chancengleichheit der Kinder bei der anschließenden schulischen Ausbildung zu gewährleisten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 11 am 30.09.2013, TO I, TOP 7 Beschluss: Etatanregung EA 258 2013 Die Vorlage OF 208/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenSanierung einer Grünfläche in Fechenheim und Bestückung mit Spielgeräten
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.08.2013, OF 190/11 Betreff: Sanierung einer Grünfläche in Fechenheim und Bestückung mit Spielgeräten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die sanierungsbedürftige Grünfläche hinter den Häusern Bürgeler Straße 2-8 wieder herzurichten und mit Spielgeräten für Kinder im Alter von 8-12 Jahre zu bestücken. Aus dem Ortsbeiratsbudget werden dazu bis zu 15.000 Euro netto zur Verfügung gestellt. Der Magistrat wird aufgefordert eine Planung zu erstellen und dem Ortsbeirat zusammen mit einem Kostenvoranschlag zur Beschlussfassung vorzulegen. Begründung: Die Grünfläche hinter den Häusern Bürgeler Straße 2-8 ist in einem schlimmen Zustand. Die ehemalige Rasenfläche mit Weg ist nur noch eine Staubwüste und sehr unansehnlich. Durch neue Spielgeräte für ältere Kinder im Alter von 8-12 Jahre soll die Fläche wieder aufgewertet werden, aber natürlich auch wieder begrünt werden. Antragsteller: SPD CDU GRÜNE LINKE. FDP FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 11 am 02.09.2013, TO I, TOP 12 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 186 2013 Die Vorlage OF 190/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE_WÄHLER
Weiter lesenZusätzlicher Bus der Linie 551 von Fechenheim nach Bergen-Enkheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2013, OM 1933 entstanden aus Vorlage: OF 56/11 vom 02.10.2011 Betreff: Zusätzlicher Bus der Linie 551 von Fechenheim nach Bergen-Enkheim Der Magistrat wird aufgefordert, sich mit der Regionalverkehr Kurhessen GmbH in Verbindung zu setzen, um zu erreichen, dass werktags zwischen 7.00 Uhr und 7.30 Uhr ein zusätzlicher Bus der Linie 551 von Offenbach Hauptbahnhof nach Bad Vilbel Bahnhof eingesetzt wird. Begründung: An Schultagen ist der Bus der Linie 551 von Offenbach Hauptbahnhof nach Bad Vilbel Bahnhof regelmäßig überfüllt. Besonders die Busse am Morgen (Abfahrt 7.09 Uhr und 7.39 Uhr - Haltestelle Starkenburger Straße Richtung Bergen-Enkheim) werden von Schülerinnen und Schülern sehr stark genutzt. Hinzu kommen noch Berufstätige und ältere Personen, die einen frühen Arzttermin in Bergen-Enkheim haben. In den Bussen herrscht dann drangvolle Enge. Hier ist durch einen zusätzlichen Bus, zum Beispiel Abfahrt 7.24 Uhr ab Starkenburger Straße, Abhilfe zu schaffen. Wie Bürgerinnen und Bürger berichten, hat sich die Situation zu Beginn des Jahres 2013 verschärft. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2013, ST 833 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 92 11
Erneuerung des Straßenbelages Martin-Böff-Gasse 25-28
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2013, OM 1846 entstanden aus Vorlage: OF 155/11 vom 31.12.2012 Betreff: Erneuerung des Straßenbelages Martin-Böff-Gasse 25-28 Der Magistrat wird gebeten, die Sanierung des Straßenbelages in der Martin-Böff-Gasse 25 bis 28 zu beauftragen. Begründung: In diesem Straßenteil ist es nicht mehr möglich, die Schäden in der Fahrbahndecke nur durch Auffüllen der Löcher zu beseitigen. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass der Straßenbelag in Höhe der Hausnummern 25 bis 28 vollsaniert wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2013, ST 570 Aktenzeichen: 66 5
Fahrradstreifen in Alt-Fechenheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.03.2012, OM 985 entstanden aus Vorlage: OF 94/11 vom 03.03.2012 Betreff: Fahrradstreifen in Alt-Fechenheim Vorgang: OM 249/11 OBR 11; ST 1353/11 Bezug nehmend auf die OM 249/11, die ST 1353/11 und die Tatsache, dass es sich bei der Straße Alt-Fechenheim nicht um eine Tempo-30-Zone handelt, wird der Magistrat beauftragt, im Zuge der Markierung eines Fahrradstreifens auf der Dieburger Straße und der Starkenburger Straße auch auf der Straße Alt-Fechenheim einen Fahrradstreifen auf der Fahrbahn zu markieren. Begründung: Im Zuge der Erneuerung der Dieburger Straße wird in nördliche Fahrtrichtung auf der Fahrbahn ein Radweg durch Markierung ausgewiesen. Damit dieses in Fechenheim neue Konzept nicht nur patchworkartig umgesetzt wird, sollen die in Fahrtrichtung folgenden Straßen (Starkenburger Straße, Alt-Fechenheim) ebenfalls mit einem in gleicher Weise markierten Radweg ausgewiesen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2012, ST 967 Aktenzeichen: 66 2
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