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Einrichtung „Absolutes Halteverbot“ Am Hennsee/Baumerstraße

Vorlagentyp: OM

Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 13.05.2019, OM 4645 entstanden aus Vorlage: OF 557/11 vom 09.03.2019

Betreff: Einrichtung "Absolutes Halteverbot" Am Hennsee/Baumerstraße Der Magistrat wird aufgefordert, in der Straße Am Hennsee in Fahrtrichtung Mittelseestraße auf der rechten Fahrbahnseite das "Eingeschränkte Halteverbot" (Zeichen 286 StVO) in ein "Absolutes Halteverbot" (Zeichen 283 StVO) zu ändern. Begründung: Trotz Zeichens 286 StVO werden regelmäßig in nicht geringer Anzahl verkehrswidrig abgestellte Fahrzeuge am rechten Fahrbahnrand in der Straße Am Hennsee in Fahrtrichtung Mittelseestraße beobachtet. Die ohnehin schon enge Straße wird dadurch noch weiter zum Nadelöhr. Ein absolutes Halteverbot würde hier die Dringlichkeit der Notwendigkeit des Freihaltens der entsprechenden Fahrbahnseite noch besser zum Ausdruck bringen, als es das eingeschränkte Halteverbot ermöglicht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11