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Radfahrstreifen auf der Starkenburger Straße

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.11.2013, OM 2679 entstanden aus Vorlage: OF 220/11 vom 09.11.2013 Betreff: Radfahrstreifen auf der Starkenburger Straße Vorgang: ST 1353/11 Bezugnehmend auf die ST 1353 vom 09.12.2011 wird der Magistrat aufgefordert, in der Starkenburger Straße zwischen Dieburger Straße und Schießhüttenstraße auf beiden Seiten der Straße einen Fahrradschutzstreifen auf der Straße einzurichten. Auf der westlichen Straßenseite kann das Parken statt auf der Straße auf dem dann entwidmeten Fahrradweg eingerichtet werden. Begründung: In vielen Studien zeigte sich, dass die Ausweisung von Fahrradschutzstreifen in optimaler Form zum Schutz des Fahrradverkehrs beiträgt. So wurde in der neu angelegten Dieburger Straße verfahren. Ein Konzept für die Ausweisung von Fahrradschutzstreifen macht aber nur dann Sinn und wird akzeptiert, wenn so in allen dafür geeigneten Straßen verfahren wird. Ein pro Straße wechselndes Konzept der Fahrradwege trägt lediglich zur Verunsicherung der Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer und damit zu deren Gefährdung bei. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2011, ST 1353 Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2014, ST 1487 Stellungnahme des Magistrats vom 30.03.2015, ST 535 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 11 am 17.11.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 1