Radfahrstreifen auf der Starkenburger Straße
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 25.11.2013, OM
2679 entstanden aus
Vorlage: OF 220/11 vom
09.11.2013 Betreff: Radfahrstreifen auf der Starkenburger
Straße Vorgang: ST
1353/11 Bezugnehmend auf die ST 1353 vom 09.12.2011 wird der
Magistrat aufgefordert, in der Starkenburger Straße zwischen Dieburger Straße
und Schießhüttenstraße auf beiden Seiten der Straße einen Fahrradschutzstreifen
auf der Straße einzurichten. Auf der westlichen Straßenseite kann das Parken statt auf der Straße auf dem dann entwidmeten
Fahrradweg eingerichtet werden. Begründung: In vielen Studien zeigte sich, dass die Ausweisung
von Fahrradschutzstreifen in optimaler Form zum Schutz des Fahrradverkehrs
beiträgt. So wurde in der neu angelegten Dieburger Straße verfahren. Ein
Konzept für die Ausweisung von Fahrradschutzstreifen macht aber nur dann Sinn
und wird akzeptiert, wenn so in allen dafür geeigneten Straßen verfahren wird.
Ein pro Straße wechselndes Konzept der Fahrradwege trägt lediglich zur
Verunsicherung der Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer und damit zu
deren Gefährdung bei. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 11
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 09.12.2011, ST 1353
Stellungnahme des
Magistrats vom 28.11.2014, ST 1487
Stellungnahme des
Magistrats vom 30.03.2015, ST 535
Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR
11 am 17.11.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat
zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.
Aktenzeichen: 32 1