Meine Nachbarschaft: Seckbacher Bitzweg
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Passivsammler zur Luftqualitätsüberwachung im Ortsbezirk 11
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.10.2019, OM 5316 entstanden aus Vorlage: OF 618/11 vom 13.10.2019 Betreff: Passivsammler zur Luftqualitätsüberwachung im Ortsbezirk 11 Der Magistrat wird aufgefordert, entsprechend den Grundprinzipien der europäischen Richtlinie zur Luftqualitätsüberwachung weitere Passivsammler für NOx-Messungen im Ortsbezirk zu installieren. Ergänzend zu den bereits installierten Passivsammlern am Erlenbruch sind weitere Sammler im Bereich Hanauer Landstraße/Ecke Cassellastraße und Wilhelmshöher Straße/Ecke Hofhausstraße zu installieren. Die genauen Aufstellungsorte sind vorab mit dem Ortsbeirat abzustimmen. Begründung: Messungen der Luftschadstoffe im Allgemeinen und der NOx-Werte im Besonderen sollten dort stattfinden, wo Menschen unmittelbar betroffen sind. Entsprechend den europäischen Richtlinien sind Luftqualitätsüberwachungen verkehrsnah durchzuführen. Um die Wirkung luftqualitätsverbessernder Maßnahmen korrekt einschätzen zu können, deren Wirkung zu verifizieren und die Belastung der betroffenen Menschen zu kontrollieren, ist es dringend erforderlich, das Netz der Luftüberwachungseinrichtungen zu verdichten und dort durchzuführen, wo die Belastung offensichtlich ist. Ein zeitlich begrenzter Betrieb dieser Luftqualitätsüberwachung ist durchaus vorstellbar, falls eine deutliche Verbesserung der Luftqualität über einen längeren Zeitraum nachgewiesen ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2020, ST 131 Aktenzeichen: 79 2
Weihnachtsbeleuchtung für das Jahr 2019
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.10.2019, OF 613/11 Betreff: Weihnachtsbeleuchtung für das Jahr 2019 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bezuschusst einmalig aus seinem Ortsbeiratsbudget 1. durch die Interessengemeinschaft Seckbacher Vereine e. V. (IGS) finanzierten Schalt-, Stromverbrauchs-, Instandhaltungs- und Lagerkosten mit einem Betrag in Höhe von maximal 1.500 Euro; 2. durch den Gewerbeverein Fechenheim e. V. finanzierten Schalt-, Stromverbrauchs- und Instandhaltungskosten mit einem Betrag in Höhe von maximal 1.500 Euro; 3. durch den Vereinsring Riederwald e. V. finanzierten Schalt-, Stromverbrauchs- und Instandhaltungskosten mit einem Betrag in Höhe von maximal 1.100 Euro. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Die Weihnachtsbeleuchtung in der Wilhelmshöher Straße wird jedes Jahr von der IGS an den Straßenlaternen angebracht. In Fechenheim wird die Weihnachtsbeleuchtung durch den Gewerbeverein Fechenheim an Straßenlaternen, öffentlichen Plätzen und an den Weihnachtsbäumen der Stadt Frankfurt am Main angebracht, gewartet und instand gehalten. Die jährlichen Gesamtkosten belaufen sich hierbei jeweils auf circa 4.500 bis 5.000 Euro. Seit 2011 ist auch im Riederwald eine weihnachtliche Beleuchtung installiert. Da sich die Weihnachtsbeleuchtung im öffentlichen Raum befindet und somit auch im öffentlichen Interesse liegt, wird eine Bezuschussung aus dem Ortsbeiratsbudget angeregt. Antragsteller: SPD CDU GRÜNE LINKE. FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 11 am 28.10.2019, TO I, TOP 12 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 356 2019 Die Vorlage OF 613/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP
Weiter lesenGeschwindigkeitsmessungen auf der Wilhelmshöher Straße mittels passivem Messsystem
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.08.2019, OM 4933 entstanden aus Vorlage: OF 590/11 vom 05.08.2019 Betreff: Geschwindigkeitsmessungen auf der Wilhelmshöher Straße mittels passivem Messsystem Vorgang: B 165/19 Der Magistrat wird aufgefordert, im Bereich Wilhelmshöher Straße 42 - 44 (in beide Fahrtrichtungen) und Wilhelmshöher Straße 127 (in beide Fahrtrichtungen) Geschwindigkeitsmessungen für einen Zeitraum von einem Monat mittels passivem Messgerät durchzuführen und die Auswertungen dem Ortsbeirat zu präsentieren. Begründung: Der Magistrat beschreibt in seinem Bericht vom 13.05.2019, B 165, dass es auf der Wilhelmshöher Straße aufgrund des Ausbleibens von schweren Unfällen keine gehäuften Geschwindigkeitsübertretungen gebe. Die Wahrnehmung der Anwohner zeigt jedoch ein anderes Bild. Da im Stadtgebiet Frankfurt quasi keine Geschwindigkeitskontrollen in den Abend- und Nachtstunden erfolgen, soll eine Messreihe über einen Monat ein realistisches Bild der tatsächlichen Situation abbilden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 13.05.2019, B 165 Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2019, ST 2130 Aktenzeichen: 32 1
Mögliche Maßnahmen zur Regulierung der Parksituation auf dem Lohrberg/Berger Weg sowie der Situation im Lohrpark
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.08.2019, OM 4932 entstanden aus Vorlage: OF 588/11 vom 01.08.2019 Betreff: Mögliche Maßnahmen zur Regulierung der Parksituation auf dem Lohrberg/Berger Weg sowie der Situation im Lohrpark Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wie die beim Ortstermin am 18.07.2019 mit dem Amt 79 vereinbarten Maßnahmen umgesetzt werden können: 1. Die Beschränkung der Zufahrt und die Bankettbefestigung sollen rollenden und ruhenden Verkehr derart regeln, dass Rettungsfahrzeuge wie auch der Shuttle-Bus ungestört verkehren können. 2. Die Regelung eines beschränkten Zugangs zum Gelände soll lediglich für Wochenenden und Feiertage (derzeit noch offen, ob Wochenendregelung freitags oder samstags startet) in der Zeit von Ostern bis Ende Oktober gelten. 3. Die beschränkte Zufahrt für den Individualverkehr über eingeschränkte Zugangsberechtigung soll mit einem entsprechenden Angebot an ÖPNV/Shuttle-Bussen gekoppelt werden. Die Buslinie 83 könnte zu diesem Zweck als Ringbuslinie konzipiert werden (Friedberger Warte - Lohrberg - Klingenweg - Vilbeler Landstraße - Wilhelmshöher Straße - Heinz-Herbert-Karry-Straße - Seckbacher Landstraße - Dortelweiler Straße - Friedberger Warte). Dazu müssten die beiden möglichen Zufahrten zum Lohrberg gesperrt und nur noch für Berechtigte zugänglich sein. D. h. der Berger Weg im Westen und der Klingenweg im Süden müssten entsprechende Vorrichtungen bekommen - Zugang für Radfahrer uneingeschränkt. 4. Eine Lösung mit möglichst geringem Personaleinsatz (insbesondere auch für die Stadtpolizei) soll favorisiert werden. 5. Die Erreichbarkeit der Lohrberg-Schänke bedarf einer gesonderten Lösung (Privatinitiative: z. B. Abholung Gehbehinderter mittels Golf Caddy). 6. Personen mit berechtigtem Anliegen sollen eine Zufahrtsberechtigung erhalten: Anwohner, MainÄppelHaus, Lohrberg-Schänke, Kleingärtner, Landwirte, Streuobstwiesenbetreiber, Freizeitgärtner, eventuell weitere Personen. 7. Für die Saison 2019 sollen die Baumstämme liegen bleiben. Bis zur Lösungsfindung (spätestens 15. Mai 2020) sollen die Baumstämme entfernt und die Bankette mit Granitstelen bestückt werden. Bei Lösungsangeboten soll stets das Einvernehmen des Ortsbeirates 11 eingeholt werden. Zusätzlich zu den vorgenannten Maßnahmen wird der Magistrat beauftragt, geeignete Flächen für neu anzulegende Grillplätze festzulegen, um zur Saison 2020 das Grillen im Lohrpark verbieten zu können. Begründung: Auf Einladung des Amtes 79 fand am 18. Juli 2019 ein Treffen am Parkplatz des Lohrparks statt. Hintergrund: Im Dezernat X wird die Notwendigkeit gesehen, die kurzfristige Lösung zur Problematik Parken im Berger Weg/Lohrberg (seit Ostern 2019 mithilfe von Baumstämmen entlang des Weges) in eine langfristig wirksame Lösung zu überführen. Der ämterübergreifende Termin vor Ort sollte die Grundlage für eine nachhaltig wirkende Lösung legen. Die Ablage von Baumstämmen entlang des Berger Weges - auf Privatgrundstücken abgelegt - hat seit Ostern 2019 an der Kernproblematik des illegalen Parkens und der nicht vertretbaren Verkehrssituation bei hohem Ansturm auf das Gelände nichts Grundlegendes geändert; zudem verhindern die Baumstämme vielerorts den Zugang der Pächterinnen und Pächter sowie Eigentümerinnen und Eigentümer zu ihren Streuobstwiesen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 24.01.2020, OF 707/11 Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2020, ST 124 Auskunftsersuchen vom 17.02.2020, V 1565 Aktenzeichen: 32 1
Gefahrenstelle Kreuzungsbereich HeinzHerbertKarryStraße/Arolser Straße/ Wilhelmshöher Straße beseitigen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.03.2019, OM 4451 entstanden aus Vorlage: OF 528/11 vom 06.03.2019 Betreff: Gefahrenstelle Kreuzungsbereich Heinz-Herbert-Karry-Straße/Arolser Straße/ Wilhelmshöher Straße beseitigen Der Magistrat wird aufgefordert, den oben genannten Straßenbereich durch bauliche oder signaltechnische Maßnahmen zu sichern, um weitere Gefahrensituationen zu vermeiden. Begründung: Immer wieder kommt es zu Gefahrensituationen/Zusammenstößen von Verkehrsteilnehmern im oben genannten Bereich. Insbesondere die Missachtung der nach rechts abknickenden Vorfahrtsstraße sowie überhöhte Geschwindigkeiten der Verkehrsteilnehmer bei der Einfahrt in die Arolser Straße sorgen für heftige Brems- und Ausweichmanöver, die Fahrrad- und Autofahrer gefährden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.07.2019, ST 1240 Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2020, ST 309 Aktenzeichen: 66 0
Weihnachtsbeleuchtung für das Jahr 2018
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2018, OF 439/11 Betreff: Weihnachtsbeleuchtung für das Jahr 2018 Der Ortsbeirat bezuschusst einmalig aus seinem Ortsbeiratsbudget die 1. durch die Interessengemeinschaft Seckbacher Vereine e. V. (IGS) finanzierten Schalt-, Stromverbrauchs-, Instandhaltungs- und Lagerkosten mit einem Betrag in Höhe von maximal 1.500 Euro; 2. durch den Gewerbeverein Fechenheim e. V. finanzierten Schalt-, Stromverbrauchs- und Instandhaltungskosten mit einem Betrag in Höhe von maximal 1.500 Euro; 3. durch den Vereinsring Riederwald e. V. finanzierten Schalt-, Stromverbrauchs- und Instandhaltungskosten mit einem Betrag in Höhe von maximal 1.100 Euro. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Die Weihnachtsbeleuchtung in der Wilhelmshöher Straße wird jedes Jahr von der IGS an den Straßenlaternen angebracht. In Fechenheim wird die Weihnachtsbeleuchtung durch den Gewerbeverein Fechenheim an Straßenlaternen, öffentlichen Plätzen und an den Weihnachtsbäumen der Stadt Frankfurt am Main angebracht, gewartet und instand gehalten. Die jährlichen Gesamtkosten belaufen sich hierbei jeweils auf circa 4.500 bis 5.000 Euro. Seit 2011 ist auch im Riederwald eine weihnachtliche Beleuchtung installiert. Da sich die Weihnachtsbeleuchtung im öffentlichen Raum befindet und somit auch im öffentlichen Interesse liegt, wird eine Bezuschussung aus dem Ortsbeiratsbudget angeregt. Antragsteller: SPD CDU LINKE. FDP GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 11 am 03.12.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 257 2018 Die Vorlage OF 439/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: SPD, CDU, LINKE., FDP, GRÜNE
Weiter lesenBuslinie 43 auf Wilhelmshöher Straße Vortrag des Magistrats vom 15.06.2018, M 110
S A C H S T A N D : Anregung vom 13.08.2018, OA 288 entstanden aus Vorlage: OF 400/11 vom 03.08.2018 Betreff: Buslinie 43 auf Wilhelmshöher Straße Vortrag des Magistrats vom 15.06.2018, M 110 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Die geplante Fahrplanänderung gemäß des Magistratsvortrags vom 15.06.2018, M 110, für die Buslinie 43 wird nicht zum Fahrplanwechsel am 09.12.2018 umgesetzt, sondern erst, wenn die Wilhelmshöher Straße - aufgrund der Baumaßnahmen zur grundhaften Sanierung der Straße - nicht mehr durchgängig befahrbar ist. 2. Der vorgeschlagene Kleinbus (Shuttlebus) soll weiterhin zwischen der Endhaltestelle Leonhardsgasse (Linie 44) und Enkheim pendeln. Die vorgeschlagene Endhaltestelle Budge-Heim (Lohrberg) ist ebenfalls erst zu realisieren, wenn dies die Baumaßnahmen auf der Wilhelmshöher Straße erfordern. Das Verbot der Einfahrt in die unechte Einbahnstraße Leonhardsgasse ist ausschließlich für den Kleinbus aufzuheben. Begründung: Derzeit ist ein Beginn der Baumaßnahmen zur grundhaften Sanierung der Wilhelmshöher Straße nicht absehbar. Den Baubeginn für den Jahresanfang 2019 anzunehmen, erscheint völlig unrealistisch. Deshalb ist den Seckbacherinnen und Seckbachern eine Verschlechterung der Busanbindung erst dann zuzumuten, wenn dies unabwendbar ist. An der Endhaltestelle besteht für den Kleinbus eine Wendemöglichkeit sowie eine Toilettenanlage für den Busfahrer. Seckbach Mitte wäre an den ÖPNV in Richtung Enkeim angebunden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 15.06.2018, M 110 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.11.2018, ST 2185 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 15.08.2018 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des Verkehrsausschusses am 14.08.2018, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 110 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass für die Museumsuferlinie eine für die Fahrgäste attraktive Alternative geprüft wird. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 288 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 289 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz); LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) und BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 24. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 21.08.2018, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 110 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass für die Museumsuferlinie eine für die Fahrgäste attraktive Alternative geprüft wird. 2. a) Der Ziffer 1. der Vorlage OA 288 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage OA 288 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 3. Die Vorlage OA 289 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 288) und FRANKFURTER (= Annahme im Rahmen OA 288 und OA 289); BFF (= Enthaltung) zu 2. zu a) CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu b) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 110 = Ablehnung, OA 288 und OA 289 = Annahme) 26. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 23.08.2018, TO II, TOP 38 Beschluss: 1. Der Vorlage M 110 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass für die Museumsuferlinie eine für die Fahrgäste attraktive Alternative geprüft wird. 2. a) Der Ziffer 1. der Vorlage OA 288 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage OA 288 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 3. Die Vorlage OA 289 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz), LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 288) sowie FRANKFURTER (= Annahme im Rahmen OA 288 und OA 289) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) zu 2. a) CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung) b) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 3042, 26. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 23.08.2018
Verkehrsberuhigung Wilhelmshöher Straße
S A C H S T A N D : Anregung vom 13.08.2018, OA 292 entstanden aus Vorlage: OF 388/11 vom 16.07.2018 Betreff: Verkehrsberuhigung Wilhelmshöher Straße Vorgang: V 291/16 OBR 11; ST 601/17 Zwischenbescheid des Magistrats vom 19.12.2018 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. verkehrslenkende Maßnahmen zu ergreifen, um eine Reduzierung des Durchgangsverkehrs auf der Wilhelmshöher Straße zu erreichen. Nördlich Seckbachs sollte der überörtliche Verkehr über die B 521 (Friedberger Landstraße und Vilbeler Landstraße sowie Nordumfahrung Bergen) geführt werden. Hierzu ist es erforderlich, dem auf der B 521 bleibenden Verkehr an den beiden Kreuzungsbereichen - Friedberger Landstraße/Vilbeler Landstraße und Vilbeler Landstraße/Berger Nordumfahrung - noch mehr Vorrang als bisher einzuräumen. Zwecks Verbesserung des Verkehrsflusses sind die Kreuzungsbereiche auszubauen. Südlich Seckbachs sollte der Verkehr über die Hanauer Landstraße geführt werden. 2. einen standortfesten Blitzer in der Wilhelmshöher Straße im Bereich des Fußgängerüberwegs Zentgrafenschule/ev. Kirchengemeinde sowie im Bereich des Fußgängerüberwegs Höhe Hausnummer 69 installieren zu lassen. 3. die für den fließenden Verkehr zuständige Landespolizei aufzufordern, das Durchfahrtsverbot für Lastkraftwagen ab 7,5 Tonnen im Wohngebiet Seckbach kontinuierlich zu kontrollieren. Lediglich im Rahmen der Streifen Kontrollen durchzuführen, ist nicht ausreichend (wie in der Stellungnahme vom 17.03.2017, ST 601, ausgeführt). Begründung: Die Wilhelmshöher Straße wird täglich von mindestens 12.000 Kraftfahrzeugen befahren. Viele Autopendler nutzen die Wilhelmshöher Straße nur deshalb als Durchgangsstraße, weil ihnen bessere Alternativen fehlen. Diese Alternativen könnten durch die im Tenor beschriebenen Maßnahmen geschaffen werden. Außerdem kommt es, vorzugsweise in den Zeiten außerhalb der Berufsverkehrszeiten, immer wieder zu deutlichen Überschreitungen der vorgeschriebenen Geschwindigkeit von 30 km/h. Weiterhin sind die verbotswidrig durch Seckbach fahrenden Lastkraftwagen in der engen Wilhelmshöher Straße mit ihren schmalen Bürgersteigen ein Problem. Eine konsequente Durchfahrtskontrolle könnte hier Abhilfe schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 05.12.2016, V 291 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2017, ST 601 Antrag vom 13.11.2018, OF 453/11 Etatanregung vom 03.12.2018, EA 268 Bericht des Magistrats vom 13.05.2019, B 165 Anregung vom 07.02.2022, OA 140 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 22.08.2018 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des Verkehrsausschusses am 18.09.2018, TO I, TOP 38 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 292 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) 28. Sitzung des Verkehrsausschusses am 19.02.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 292 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER Beschlussausfertigung(en): § 3111, 24. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 18.09.2018 § 3720, 28. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 19.02.2019 Aktenzeichen: 32 1
Mehr Sitzbänke für mehr Lebensqualität: Das Programm „Sitzbänke - ausgeruht mobil“ auch in Fechenheim, Seckbach und Riederwald umsetzen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.08.2018, OM 3512 entstanden aus Vorlage: OF 386/11 vom 18.07.2018 Betreff: Mehr Sitzbänke für mehr Lebensqualität: Das Programm "Sitzbänke - ausgeruht mobil" auch in Fechenheim, Seckbach und Riederwald umsetzen Vorgang: Beschl. d. Stv.-Vers., § 1314/17 Der Magistrat wird in Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 04.05.2017, § 1314, zum Programm "Sitzbänke - ausgeruht mobil" aufgefordert, an folgenden Standorten zusätzliche Sitzbänke sowie ausreichende Abfallbehälter aufzustellen: - Mainufer Fechenheim, Ende Starkenburger Straße, rechts zur Carl-Ulrich-Brücke - vor der Trauerhalle Fechenheim, Einbiegler Weg, vor der Tür zur Trauerhalle - Wächtersbacher Straße, an geeigneter Stelle; laut Beschluss - gegenüber des Fechenheimer Schwimmbads, Konstanzer Straße - Anlegestelle Primusline in Fechenheim - Fechenheim, direkt am Mainufer, an geeigneter Stelle; laut Beschluss - Ende der Steinauer Straße, am Eingang zum Wald - Fechenheim-Nord, an geeigneter Stelle; laut Beschluss - Riederwald, an geeigneter Stelle; laut Beschluss - alte Straßenbahnstrecke (Kirchbergweg) nach Bergen, zwischen Bitzweg und Wilhelmshöher Straße - vor dem Eingangstor der Pestalozzischule, bei den Fahrradständern (mindestens zwei Bänke) - Gustav-Behringer-Straße, an geeigneter Stelle; laut Beschluss - Am Sausee an geeigneter Stelle; laut Beschluss - Galerie Seckbach, an geeigneter Stelle. Begründung: Sitzbänke sind ein wichtiges Element für eine gute Lebensqualität im Stadtteil. Dabei geht es nicht nur darum, einen Platz zum Hinsetzen, zum Betrachten sowie Genießen der Umgebung und zum Gespräch mit anderen zu haben. Sie tragen vielmehr auch dazu bei, den Straßenraum fußgängerfreundlich zu gestalten und die Mobilität zu erleichtern, indem sie eine Station zum Ausruhen bieten, die es vor allem auch Senioren erleichtert, Wege im Stadtteil, etwa zum Einkaufen oder zu einer Haltestelle des öffentlichen Nahverkehrs, selbstständig zurückzulegen. Die Stadtverordnetenversammlung hat daher das Programm "Sitzbänke - ausgeruht mobil" beschlossen und Mittel im städtischen Haushalt bereitgestellt, um im Stadtgebiet zusätzliche Sitzbänke aufzustellen. Dabei wurde auch festgelegt, dass die Ortsbeiräte über die Standorte der Sitzbänke entscheiden. Über dieses Programm sollten auch in den Stadtteilen des Ortsbezirks 11 weitere Sitzgelegenheiten geschaffen werden. Die genannten Standorte wurden von Bürgern bei einer von der CDU-Stadtverordnetenfraktion durchgeführten Befragung vorgeschlagen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.11.2018, ST 2098 Aktenzeichen: 67 0
Ampelanlage im Kreuzungsbereich Wilhelmshöher Straße/Altebornstraße/Atzelbergstraße geschwindigkeitsabhängig steuern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.08.2018, OM 3513 entstanden aus Vorlage: OF 389/11 vom 29.07.2018 Betreff: Ampelanlage im Kreuzungsbereich Wilhelmshöher Straße/Altebornstraße/Atzelbergstraße geschwindigkeitsabhängig steuern Der Magistrat wird aufgefordert, die Ampelanlage an oben genannter Kreuzung technisch so aufzurüsten, dass bei Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (30 km/h) eine automatische Rotschaltung erfolgt. Begründung: Die Wilhelmshöher Straße wird außerhalb des Berufsverkehrs häufig als Rennstrecke genutzt. Insbesondere in den Abendstunden erfolgen häufig Geschwindigkeitsüberschreitungen. Aufgrund der schmalen Bürgersteige ist das Einhalten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit für das Sicherheitsgefühl der Bürger unverzichtbar. Durch die zuständigen Ämter und Behörden erfolgt eine Geschwindigkeitsüberwachung selten und in den Tagesrandstunden nie. Im Rahmen der technischen Umrüstung ist eine Ausweitung der Betriebszeit der Ampelanlage bis mindestens 23:00 Uhr wünschenswert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2019, ST 13 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 32 1
Sanierung Bürgersteig im Bereich Kirchbergweg/Klingenweg
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.07.2018, OF 390/11 Betreff: Sanierung Bürgersteig im Bereich Kirchbergweg/Klingenweg Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Magistrat wird aufgefordert, den Bürgersteig im oben genannten Bereich in einen verkehrssicheren Zustand zu bringen und die gefahrlose Nutzung durch die Bürger zu ermöglichen. Begründung: Im oben genannten Bereich ist der Bürgersteig durch das tägliche überfahren mit Kfz / Lkw / Bussen vollständig Plan zur Straße. Der Bürgersteig bietet keinerlei Sicherheitsbereich für Fußgänger, da er problemlos als Straßenersatz genutzt werden kann. Durch das häufige Befahren des Bürgersteigs haben sich Verschiebungen des Pflasters ergeben. Eine Nutzung mit Kinderwagen / Rollator / Rollstuhl ist nicht mehr gegeben. Daher muss in diesem Bereich auf die Straße ausgewichen werden, was ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellt. Da der Bürgersteig im Nahbereich einer Seniorenwohnanlage verläuft ist umgehend eine Instandsetzung nötig. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 11 am 13.08.2018, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 390/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 11 am 17.09.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 390/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 11 am 29.10.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 390/11 wurde zurückgezogen.
Partei: FDP
Weiter lesenAufstellen eines Hinweisschildes (Achtung Wohngebiet Seckbach, gesperrt für Lkw über 7,5 Tonnen. Anlieger frei) in Höhe der Heinz-Herbert-Karry-Straße 1
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.06.2018, OM 3323 entstanden aus Vorlage: OF 383/11 vom 26.04.2018 Betreff: Aufstellen eines Hinweisschildes (Achtung Wohngebiet Seckbach, gesperrt für Lkw über 7,5 Tonnen. Anlieger frei) in Höhe der Heinz-Herbert-Karry-Straße 1 Der Magistrat wird aufgefordert, ein Hinweisschild (Achtung Wohngebiet Seckbach, gesperrt für Lkw über 7,5 Tonnen. Anlieger frei) in der Heinz-Herbert-Karry-Straße 1 aufzustellen. Begründung: Auf der Seckbacher Landstraße befindet sich derzeit das unten als Lichtbild angefügte Verkehrshinweisschild. Es ist vielleicht dem Umstand geschuldet, dass es nicht ganz sauber ist oder einfach viel zu weit weg von der Gabelung Arolser Straße (Richtung Lidl) und Wilhelmshöher Straße aufgestellt ist, denn unzählige Fahrzeugführer von Lkws über 7,5 Tonnen fahren durch das Wohngebiet Seckbach aus dieser Richtung kommend. Würde das Hinweisschild an der Heinz-Herbert-Karry-Straße aufgestellt werden, bzw. dort wiederholt werden, könnte man möglicherweise besser auf die entsprechenden Verkehrsteilnehmer einwirken und ein unerlaubtes Durchfahren verhindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.09.2018, ST 1789 Aktenzeichen: 66 7
Kirchbergweg (Fuß- und Radweg) gegen illegales Befahren mit Kraftfahrzeugen sichern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.05.2018, OM 3165 entstanden aus Vorlage: OF 370/11 vom 20.04.2018 Betreff: Kirchbergweg (Fuß- und Radweg) gegen illegales Befahren mit Kraftfahrzeugen sichern Der Magistrat wird gebeten, den Kirchbergweg, im Abschnitt zwischen Seckbacher Bitzweg und Wilhelmshöher Straße, mittels massiver Absperrung gegen das illegale Befahren mit Kraftfahrzeugen zu sichern. Die Absperrungen sollten an den möglichen Kraftfahrzeugauffahrten auf dem Weg angebracht werden. Begründung: Der Kirchbergweg ist als ein reiner Fuß- und Radweg angelegt. Obwohl die Auffahrmöglichkeiten durch Kraftfahrzeuge mittels Findlingen verhindert werden sollten, ist immer wieder zu beobachten, dass der Weg mit Kraftfahrzeuge befahren wird. Die Autofahrer schieben die Findlinge regelmäßig unrechtmäßigerweise beiseite. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.10.2018, ST 1997 Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2019, ST 1012 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 32 1
Verkehrssicheres Gestalten der Ecke Wilhelmshöher Straße/Leonhardsgasse
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.05.2018, OM 3167 entstanden aus Vorlage: OF 372/11 vom 26.04.2018 Betreff: Verkehrssicheres Gestalten der Ecke Wilhelmshöher Straße/Leonhardsgasse Der Magistrat wird aufgefordert, an der Wilhelmshöher Straße 166a/Leonhardsgasse 2 durch geeignete Maßnahmen die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Begründung: Die Wilhelmshöher Straße ist die Hauptverkehrsstraße in Seckbach. Es verkehrt dort ebenfalls eine Buslinie und es herrscht, auch wegen der beliebten Gastronomiebetriebe, reger Fußgängerverkehr. Der Gehweg ist an der Wilhelmshöher Straße 166a/Leonhardsgasse 2 so schmal, dass keine zwei Fußgänger nebeneinander laufen können. Zwischen Fußgängern und Fahrzeugen jeglicher Art entstehen dort täglich höchst gefährliche Situationen, beispielsweise wenn Fußgänger aus der Leonhardsgasse 2 links um die Ecke auf die Wilhelmshöher Straße gehen. Denn es ist keine Seltenheit, dass Fahrzeuge, ebenfalls aufgrund der engen Fahrbahn, über den dortigen Gehweg fahren. Allein in diesem Jahr wurde die Ecke des dortigen Hauses bereits einmal durch einen Lkw gestreift und beschädigt. Geeignete Maßnahmen könnten z. B. kleine Leitelemente, Radabweiser oder Pfosten an geeigneter Stelle sein. Das beigefügte Lichtbild zeigt die entsprechende Stelle. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2018, ST 1736 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 66 0
Gaslaternen in Seckbach überprüfen und gegebenenfalls erneuern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2018, OM 2630 entstanden aus Vorlage: OF 272/11 vom 03.01.2018 Betreff: Gaslaternen in Seckbach überprüfen und gegebenenfalls erneuern Der Magistrat wird aufgefordert, die Gaslaternen im Stadtteil Seckbach zu überprüfen und zu erneuern, um die Verkehrssicherheit bei Dunkelheit sicherzustellen. Begründung: Die Gaslaternen in Seckbach fallen häufig aus, bzw. leuchten nur mit minimaler Leuchtkraft. Die Nutzung der Gehwege ist bei Dunkelheit, insbesondere im Bereich der Wilhelmshöher Straße, eine große Gefahr. Insbesondere die Tatsache, dass die Gaslaternen von Tag zu Tag mal funktionieren und dann wieder ausfallen, lässt auf starke technische Probleme schließen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.04.2018, ST 765 Aktenzeichen: 91 52
Fahrverbote für Dieselfahrzeuge im Ortsbezirk 11
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.09.2017, OF 240/11 Betreff: Fahrverbote für Dieselfahrzeuge im Ortsbezirk 11 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, in den Straßen Am Erlenbruch, der Wilhelmshöher Straße, der Wächtersbacher Straße, der Straße Alt Fechenheim, der Baumertstraße, der Starkenburger Straße und der Dieburger Straße - stark befahrenen Straßen im Ortsbezirk 11, die auch durch viele Wohnungen gekennzeichnet sind - ein Fahrverbot für Dieselfahrzeuge zu verhängen. Ausgenommen sind Dieselfahrzeuge der Euro 6 Norm oder auf Euro 6 umgerüstete Fahrzeuge, wenn diese nachweislich auch die Euro 6 Norm und ihre Vorgaben einhalten. Begründung: "Rund 38 000 Menschen sind einer Hochrechnung zufolge wegen nicht eingehaltener Abgasgrenzwerte bei Dieselfahrzeugen allein im Jahr 2015 vorzeitig gestorben. 11 400 dieser Todesfälle entfallen auf die EU, wie ein wissenschaftliches Team um Susan Anenberg von der Environmental Health Analytics in Washington berichtet. Die Gesamtzahl vorzeitiger Todesfälle durch Stickoxide aus Dieselabgasen lag demnach für die elf größten Automärkte der Welt bei 107 600" - so die FAZ im Mai 2017. Auch wenn die Zahlen nicht als absolut angesehen werden, sagen selbst Kritiker dieser Zahlen, das vorbelastete und alte Menschen und auch Kinder unter den Folgen der NOX Belastung stark leiden. Lungen und Herz-Kreislauf-Erkrankungen sind die Folge. Da die Autoindustrie kein Interesse zeigt ihre durch Betrug in den Handel gebrachten Diesel-Fahrzeuge effizient auf ihre Kosten nachzurüsten, und eine Belastung älterer Dieselfahrzeuge stattfindet, ist ein Fahrverbot in hoch belasteten Gebieten alternativlos um Schaden von der Bevölkerung abzuwenden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 11 am 18.09.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 240/11 wird abgelehnt. Abstimmung: Annahme gegen GRÜNE (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenVolleinhausung der A 661 von der Friedberger Landstraße über das Autobahnkreuz A 66/A 661 bis zum Tunnelportal des Riederwaldtunnels
S A C H S T A N D : Anregung vom 21.08.2017, OA 183 entstanden aus Vorlage: OF 230/11 vom 02.08.2017 Betreff: Volleinhausung der A 661 von der Friedberger Landstraße über das Autobahnkreuz A 66/A 661 bis zum Tunnelportal des Riederwaldtunnels Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, sich gegenüber der Landesregierung und der Bundesregierung für die komplette Einhausung der A 661 ab der Friedberger Landstraße über das Autobahnkreuz A 66/A 661 bis zum Tunnelportal des Riederwaldtunnels (Höhe Erlenbruch/Rümelinstraße) einzusetzen. Begründung: In der von der Stadt Frankfurt am Main in Auftrag gegebenen Potenzialstudie durch das Ingenieurbüro Grontmij wurde die Machbarkeit im Oktober 2012 bestätigt. Die Verkehrsprognose 2030, die kürzlich vorgestellt wurde, zeigt, dass im Frankfurter Osten mit 30 Prozent mehr Verkehr gerechnet werden muss. Von einer wirklichen Entlastung des Erlenbruchs und der Wilhelmshöher Straße kann nicht mehr ausgegangen werden. Stadtteile werden durch die Errichtung von Lärmschutzwänden (statt Einhausung) getrennt. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten von ihren Vertreterinnen und Vertretern, dass alle Anstrengungen von Stadt, Land und Bund unternommen werden, um sie wirksam vor Lärm und Dreck zu schützen und die erforderlichen finanziellen Mittel für eine Volleinhausung bereitzustellen. Durch die Errichtung eines Autobahnkreuzes mitten in der Stadt sind die Anwohnerinnen und Anwohner über sehr lange Zeit erheblichen Belastungen ausgesetzt. Große, einst zusammenhängende Grünflächen werden unwiederbringlich zerstört, die Lebensqualität in den betroffenen Stadtteilen sinkt deutlich. Die Gesundheit vieler Bürgerinnen und Bürger wird durch die enorme Belastung, insbesondere auch während der langen Bauzeit, absehbar leiden. Die Verbindung der Autobahnen bringt insgesamt noch mehr Verkehr in den Frankfurter Osten. Ob die A 661 genug Kapazität hat, den zusätzlichen Verkehr von der A 66 aufzunehmen, ist zweifelhaft. Vielmehr ist mit Staus in den Hauptverkehrszeiten, bei Unfällen oder bei Großveranstaltungen zu rechnen, die insbesondere den Riederwald zusätzlich belasten, denn der Riederwaldtunnel endet in Höhe der Rümelinstraße. Viele Autofahrerinnen und Autofahrer werden in solchen Situationen von vornherein auf den Erlenbruch ausweichen. Auch in Bornheim wird es deutlich lauter. Da die Inheidener Straße über dem Autobahnbauwerk liegt, haben Lärmschutzwände dort keinerlei Nutzen. In der Informationsveranstaltung, in der Herr Staatsminister Al-Wazir die aktualisierte Verkehrsprognose vorgestellt hat, erwähnte er, dass die Planung dieser Autobahn nach heutigen Gesichtspunkten keine Chance auf Genehmigung hätte und dass ein wirksamer Schutz nur mit einer kompletten Einhausung möglich sei. Der Kostenaufwand werde aber vom Bund als unverhältnismäßig bewertet. Das ist nicht hinzunehmen, und die Bürgerinnen und Bürger erwarten vom Magistrat einen deutlichen Einsatz für ihre Interessen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 4 Versandpaket: 30.08.2017 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 4 am 12.09.2017, TO I, TOP 25 Beschluss: Der Vorlage OA 183 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE, CDU und FDP 14. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 18.09.2017, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 183 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 14. Sitzung des Verkehrsausschusses am 19.09.2017, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 183 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) 17. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.09.2017, TO II, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage OA 183 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 1850, 17. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.09.2017 Aktenzeichen: 61 12
Sofortige Entlastung vom Autoverkehr im Frankfurter Osten durch Verbesserung des ÖPNV Tarifsystems und Erhöhung der Regionalbahnfrequenz, sowie der Errichtung weiterer Park- und Ride Parkplätze in den angrenzenden Gemeinden und Einrichtung von Pförtneramp
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.05.2017, OF 221/11 Betreff: Sofortige Entlastung vom Autoverkehr im Frankfurter Osten durch Verbesserung des ÖPNV Tarifsystems und Erhöhung der Regionalbahnfrequenz, sowie der Errichtung weiterer Park- und Ride Parkplätze in den angrenzenden Gemeinden und Einrichtung von Pförtnerampeln am Ende der A 66 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge unserem Vorschlag folgen und zeitnah mit den angrenzenden Gemeinden Maintal und Hanau über eine Anpassung der ÖPNV Tarife sowie der Errichtung weiterer Park und Ride Parkplätze in Nähe der Hanauer und Maintaler Bahnstationen zu verhandeln. Zusätzlich soll geprüft werden ob am Ende der A66 eine Pförtnerampel installiert werden kann. Begründung: Es ist davon auszugehen dass mit der Fertigstellung des Riederwaldtunnels frühestens 2027 oder später zu rechnen ist. Mit dem Bau der nordmainischen S-Bahn wird erst Ende 2021 begonnen. Wir brauchen daher ein Sofortkonzept um den, durch Pendlerverkehr stark belasteten Frankfurter Osten zu entlasten, insbesondere der Erlenbruch, die Wilhelmshöher Straße und die Hanauer Landstraße sind zu nennen, aber auch alle Nebenstraßen werden von Pendlern zur Umgehung der Dauerstaus immer stärker genutzt. Die RMV Tarifzone rund um Maintal soll in eine Übergangszone zu Frankfurt (Frankfurter Tarif) umgewandelt werden. Diese Maßnahme verbilligt auch die Tickets ab Hanau und kann dafür sorgen das Pendler verstärkt auf den ÖPNV umsteigen. Zusätzlich brauchen wir eine höhere Frequenz der eingesetzten Züge. Derzeit kostet ein Ticket für die einfache Fahrt von Hanau nach Frankfurt 8,35 € für 15 km. Selbst mit der Nutzung eines Monatstickets ist der ÖPNV wesentlich teurer als die Fahrt mit dem PKW, diese Tarifungerechtigkeit kann unter den gegebenen Umständen nicht akzeptiert werden. Wir müssen den Pendlern jetzt eine Alternative bieten. Dies ist auch im Hinblick auf die erforderliche Einhaltung der gesetzlich zugelassenen NO2 Werte notwendig. Schon jetzt zeigen die im Riederwald gemessenen NO2 Werte deutliche Überschreitungen. Park und Ride Möglichkeiten an den Bahnstationen Maintal und Hanau sollen die Maßnahme ergänzen. Zusätzlich soll die Installation von Pförtnerampeln am Ende der A66 geprüft werden, es gibt keinen Grund den Stau mit seinen gesundheitsgefährdenden Schadstoffen, wie bisher, mitten in den Wohngebieten zu lassen. Die Tarifzonenreform sollte bereits mit dem Fahrplanwechsel im Dezember diesen Jahres erfolgen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 11 am 19.06.2017, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 221/11 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenAusstattung der Bushaltestelle „Budge-Altenheim/Lohrberg“ mit Sitzmöglichkeiten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.04.2017, OM 1491 entstanden aus Vorlage: OF 192/11 vom 01.04.2017 Betreff: Ausstattung der Bushaltestelle "Budge-Altenheim/Lohrberg" mit Sitzmöglichkeiten Der Magistrat wird gebeten, die Bushaltestelle "Budge-Altenheim/Lohrberg" der Buslinie 43 auf der Wilhelmshöher Straße in Richtung Vilbeler Landstraße mit Sitzmöglichkeiten (eventuell Klappsitzen) auszustatten. Begründung: In der Vorplanung der betreffenden Bushaltestelle sind Sitzmöglichkeiten nicht vorgesehen. Die Nutzerinnen und Nutzer dieser Bushaltestelle sind allerdings in erster Linie die Bewohnerinnen und Bewohner der gegenüberliegenden Senioren-Wohnanlage der Henry und Emma Budge-Stiftung. Einer Vielzahl von Bewohnerinnen und Bewohnern sowie Besucherinnen und Besuchern sind teilweise in ihrer Beweglichkeit sehr eingeschränkt und benötigen während der Wartezeiten die insbesondere an Wochenenden 20 bis 30 Minuten betragen kann, eine Sitzmöglichkeit. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2017, ST 1416 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 92 13
Haushalt 2017 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Planung zur grundhaften Sanierung und Umgestaltung der Wilhelmshöher Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2017, OF 138/11 Betreff: Haushalt 2017 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Planung zur grundhaften Sanierung und Umgestaltung der Wilhelmshöher Straße Vorgang: M 20/16 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, für die weiterführende Planung zur grundhaften Sanierung und Umgestaltung der Wilhelmshöher Straße - basierend auf der Vorplanung, gemäß Magistratsvortrag vom 22.01.2016, M 20 - die erforderlichen Mittel in den Haushalt einzustellen. Begründung: Im Zuge der erforderlichen Grundsanierung der Wilhelmshöher Straße soll der Straßenraum in den vorhandenen Breiten so umgestaltet werden, dass die Aufteilung zwischen den unterschiedlichen Verkehrsformen bedarfsgerecht verbessert wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 22.01.2016, M 20 Antrag vom 06.11.2021, OF 135/11 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 11 am 13.03.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: Etatanregung EA 73 2017 Die Vorlage OF 138/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenHaushalt 2017 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Planung und Bau eines Gehwegs zwecks Wegeverbindung zwischen Zeuläckerstraße und Wilhelmshöher Straße - Verlängerung des Siegfried-Gößling-Wegs
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2017, OF 139/11 Betreff: Haushalt 2017 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Planung und Bau eines Gehwegs zwecks Wegeverbindung zwischen Zeuläckerstraße und Wilhelmshöher Straße - Verlängerung des Siegfried-Gößling-Wegs Vorgang: ST 1494/12 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird gebeten den ehemaligen Gehweg zwischen der Treppe am Ende der Wilhelmshöher Straße und der Zeuläckerstraße - parallel zur Autobahn A 661 und in Verlängerung des Siegfried-Gößling-Wegs - wieder herzustellen. Für die Herstellung des Baurechts, die Planung und den Bau des Gehwegs, sowie den erforderlichen Erwerb von Grundstücken, sind die notwendigen Mittel in den Haushalt einzustellen. Begründung: Mit dem Bau der Autobahn A 661 wurde der damals vorhandene Verbindungsweg zerstört und nicht wieder hergerichtet. Der Weg stellt eine sinnvolle, kurze Verbindung zu den Kleingärten bzw. zur Wilhelmshöher Straße und zur Heinz-Herbert-Karry-Straße dar. Weiterhin könnten Schüler/innen diesen Weg als Abkürzung zur Friedrich-Ebert-Schule nutzen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.09.2012, ST 1494 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 11 am 13.03.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: Etatanregung EA 74 2017 Die Vorlage OF 139/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenMontage von Absperrbügel Wilhelmshöher Straße 214-220
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.02.2017, OF 194/11 Betreff: Montage von Absperrbügel Wilhelmshöher Straße 214-220 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten: zeitnah Absperrbügel auf der Wilhelmshöherstraße Haus Nummer 214-220 anbringen zu lassen. Begründung: Die Wilhelmshöherstraße in Höhe Hausnummer 214- 220 macht in diesem Bereich eine Kurve. Die Busse und Großtransporter wie z.B. FES fahren einfach ungehemmt über den Bürgersteig. Die ist nicht nur unzulässig, sondern auch immens gefährlich für die Fußgänger und Hausbewohner. Deshalb muss umgehend für die Anbringung von Absperrbügel gesorgt werden, um den Fußgängern und Anwohner eine sichere Nutzung des Gehweges zu gewährleisten. Gerade auch die älteren Menschen, die mit Rollatoren in Richtung Budge Stiftung unterwegs sind, ist dieser Zustand nicht zumutbar! Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 11 am 24.04.2017, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 194/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 11 am 22.05.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 194/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 11 am 19.06.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 194/11 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
Weiter lesenBewohnerparken im Bereich Wilhelmshöher Straße 6 bis 18
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.01.2017, OF 113/11 Betreff: Bewohnerparken im Bereich Wilhelmshöher Straße 6 bis 18 Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob im Bereich der Wilhelmshöher Straße 6 bis 18 (auf der Seite der geraden Hausnummern) ein Bewohnerparken mit Berechtigungsscheinen eingerichtet und die Ausfahrten und Garagen in diesem Bereich mit Zickzackmarkierungen auf der Fahrbahn gekennzeichnet werden können. Begründung: Die Parksituation in der Wilhelmshöherstraße 6 bis 18 ist sehr angespannt, da teilweise dort Lieferfahrzeuge tagelang abgestellt werden, sowie auch Einfahrten zugeparkt werden. Des Weiteren stellen Pendler, welche mit öffentlichen Verkehrsmitteln in die Innenstadt fahren möchten, sowie Besucher des Huflandhauses ihre Fahrzeuge in diesem Bereich der Wilhelmshöher Straße ab. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 11 am 13.02.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 113/11 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, BFF und FDP gegen SPD (= Annahme); bei Enthaltung LINKE.
Partei: SPD
Weiter lesenUmrüstung der Lichtsignalanlagen an der Kreuzung Wilhelmshöher Straße/Hofhausstraße sowie in Höhe Wilhelmshöher Straße 34
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.01.2017, OM 1070 entstanden aus Vorlage: OF 105/11 vom 10.12.2016 Betreff: Umrüstung der Lichtsignalanlagen an der Kreuzung Wilhelmshöher Straße/Hofhausstraße sowie in Höhe Wilhelmshöher Straße 34 Der Magistrat wird gebeten, die Lichtsignalanlagen an der Kreuzung Wilhelmshöher Straße/Hofhausstraße sowie vor dem Seniorenheim "Hufeland-Haus", Höhe Wilhelmshöher Straße 34, jeweils mit einer Zusatzeinrichtung für Blinde und Sehbehinderte auszurüsten. Begründung: Blinde und sehbehinderte Menschen kommen nur schwer ohne akustische Signale aus. Sie sind gefährdet und auf die Mithilfe ihrer Mitmenschen angewiesen. Auch sehbehinderte Menschen müssen Wege als Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Nutzerinnen und Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel bewältigen können. Aufgrund der in Seckbach zahlreich vorhandenen Senioreneinrichtungen ist von einem beträchtlichen Bevölkerungsanteil von Blinden und Sehbehinderten auszugehen. In Seckbach ist bisher lediglich die Lichtsignalanlage vor dem Seniorenheim "Henry und Emma Budge-Stiftung" mit einer Zusatzeinrichtung ausgerüstet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 25.02.2017, OF 144/11 Etatanregung vom 13.03.2017, EA 79 Stellungnahme des Magistrats vom 28.04.2017, ST 816 Aktenzeichen: 32 1
Durchfahrverbot Lkw ab 7,5 Tonnen im Wohngebiet Seckbach
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.11.2016, OF 99/11 Betreff: Durchfahrverbot Lkw ab 7,5 Tonnen im Wohngebiet Seckbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, ob das Durchfahrverbot für LKW ab 7,5 t für das Wohngebiet Seckbach weiterhin kontrolliert wird und wie in Zukunft sichergestellt werden soll das dies auch eingehalten wird. Begründung: Jeden Tag durchfahren mehrfach LKW > 7,5 t das Wohngebiet Seckbach, hier insbesondere die Wilhelmshöher Straße. Diese ist aufgrund der baulichen Situation und des engen, historischen Ortskerns nicht für den Schwerlastverkehr geeignet. Bereits in den vergangenen Jahren gab es dazu Anfragen an den Magistrat. Bis heute ist keine Verbesserung festzustellen, der Schwerlastverkehr nimmt eher zu. Dies bedeutet eine enorme Belastung der Anwohner der Wilhelmshöher Straße und verursacht Schäden an der Bausubstanz der bestehenden Immobilien. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 11 am 05.12.2016, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 291 2016 Die Vorlage OF 99/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
Weiter lesenGaslaternen im Bereich des OBR 11
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.11.2016, OF 98/11 Betreff: Gaslaternen im Bereich des OBR 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, wie die bestehenden Gaslaternen geschützt sind und welche Gefahren bei einem Defekt / Schaden für die Anwohner bestehen. Begründung: Am 05.11.16 wurde eine Gaslaterne auf der Wilhelmshöher Straße durch einen Verkehrsunfall zerstört. Austretendes Gas verursachte einen Großeinsatz der Feuerwehr. Daher stellt sich die Frage, ob die Gaslaternen grundsätzlich so gesichert sind das kein Gas austreten kann (bspw. durch Sicherungsventile) oder sind die Gaslaternen grundsätzlich ungesichert? Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 11 am 05.12.2016, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 290 2016 Die Vorlage OF 98/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
Weiter lesenStädtebauliche Entwicklungsmaßnahme Ernst-May-Viertel Vortrag des Magistrats vom 22.04.2016, M 82
S A C H S T A N D : Anregung vom 01.11.2016, OA 84 entstanden aus Vorlage: OF 49/4 vom 15.09.2016 Betreff: Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Ernst-May-Viertel Vortrag des Magistrats vom 22.04.2016, M 82 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Lösung L 3 in der Vorlage M 82 als Grundlage aller weiteren Planung einzubinden. Diese beinhaltet eine Einhausung der A 661 beginnend an der Seckbacher Landstraße und endend 150 Meter südlich der Friedberger Landstraße. Begründung: Abweichend von den bislang vorgestellten Plänen hat der Magistrat mit der Vorlage M 82 vier Lösungen vorgestellt, die unterschiedliche Einhausungen und Bebauungen nach sich ziehen. Der Magistrat bevorzugt dabei die preisgünstige Variante vier, die eine verbreiterte Brücke von knapp 400 Metern über die A 661 auf Höhe des Bornheimer Friedhofs vorsieht, den Bereich an der Seckbacher Landstraße aber unberücksichtigt lässt. Eine solche Lösung hätte Kostenvorteile, würde aber eine lärmabweisende Bauweise nicht nur im Nordosten von New Atterberry nach sich ziehen (vgl. M 81), sondern auch die angedachten Wohnbauten nördlich des Sankt Katharinen-Krankenhauses und der Straße An den Röthen betreffen. Eine Bebauung an dieser Stelle ('Katharinenquartier') wäre dann nur noch mit erheblich lärmgeschützten Häusern möglich, ein Freizeitwert der Flächen wäre nicht gegeben. Im Ganzen würde der Vorschlag L 4 zu einem Stückwerk führen, bestehend aus dem jetzigen Galeriebauwerk an der Seckbacher Landstraße und der ehemaligen Wilhelmshöher Straße mit einer Breite von circa 250 Metern, einem offenen Stück Autobahn von circa 220 Metern und einer verbreiterten Brücke von knapp 400 Metern nördlich des Bornheimer Friedhofs. Die Lösung L 3 hingegen verlängert die bestehende Deckelung an der Seckbacher Landstraße (Galeriebauwerk) in Richtung Nordwest über der Autobahn bis kurz vor New Atterberry. Es entstehen dabei neue, grüne, lärmfreie, querbare und auch ohne besonderen Lärmschutz bebaubare Flächen. Zusammen mit der schon vorhandenen halben Überdeckelung an der Seckbacher Landstraße wäre eine Einhausung von weit über 800 Metern das Ergebnis. Die durch die A 661 entstandene städtebauliche Wunde zwischen Bornheim und Seckbach würde damit weitgehend geheilt werden. Akzeptabel erscheint die Kürzung der Einhausung im Bereich der Friedberger Landstraße, hier ist auf der Nordseite der Autobahn der Blumengroßmarkt angesiedelt, auf der Südseite ist eine lärmgeschützte Bebauung einer einfachen Lärmschutzwand angesichts der bestehenden Wohnungsknappheit vorzuziehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 22.04.2016, M 82 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 07.02.2017, OF 87/4 Bericht des Magistrats vom 19.05.2017, B 167 Bericht des Magistrats vom 16.03.2018, B 92 Bericht des Magistrats vom 10.08.2018, B 246 Bericht des Magistrats vom 01.07.2019, B 235 Bericht des Magistrats vom 03.04.2020, B 166 Bericht des Magistrats vom 09.07.2021, B 277 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Umwelt und Sport Verkehrsausschuss Versandpaket: 09.11.2016 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 01.12.2016, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage M 82 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage NR 87 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage NR 115 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage NR 146 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage OA 57 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage OA 58 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage OA 84 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. 8. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage OA 85 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP 6. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 05.12.2016, TO I, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 82 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 87 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 115 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage NR 146 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 57 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 58 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 84 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung der Vorlage OA 85 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 6. Sitzung des Verkehrsausschusses am 06.12.2016, TO I, TOP 10 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 82 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 87 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 115 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage NR 146 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 57 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 58 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 84 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung der Vorlage OA 85 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER 7. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.12.2016, TO II, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 82 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 87 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 115 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage NR 146 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 57 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 58 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 84 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung der Vorlage OA 85 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 7. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 16.01.2017, TO I, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 82 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 87 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 115 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage NR 146 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 57 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 58 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 84 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung der Vorlage OA 85 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER 7. Sitzung des Verkehrsausschusses am 17.01.2017, TO I, TOP 14 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 82 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 87 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 115 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage NR 146 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 57 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 58 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 84 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung der Vorlage OA 85 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 8. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 24.01.2017, TO II, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 82 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 87 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 115 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage NR 146 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 57 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 58 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 84 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung der Vorlage OA 85 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRANKFURTER 8. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 13.02.2017, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 82 wird im Rahmen der Vorlage NR 235 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 87 wird abgelehnt. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage NR 115 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Die Vorlage NR 146 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage OA 57 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 235 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 58 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 7. Die Vorlage OA 84 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 235 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 8. Die Vorlage OA 85 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen BFF (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, BFF und FRAKTION gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE. (= Ablehnung), BFF (= vereinfachtes Verfahren) sowie FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) und FRANKFURTER (= Annahme) zu 8. CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (M 82 = Annahme im Rahmen NR 87, NR 115, OA 57, OA 58, OA 84 und OA 85, NR 87, OA 57, OA 84 und OA 85 = Annahme, NR 146 = Ablehnung) FDP (M 82 = Annahme im Rahmen NR 115, NR 87, NR 146 und OA 84 = Ablehnung, OA 57 und OA 85 = Annahme) 8. Sitzung des Verkehrsausschusses am 14.02.2017, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 82 wird im Rahmen der Vorlage NR 235 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 87 wird abgelehnt. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage NR 115 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Die Vorlage NR 146 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage OA 57 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 235 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 58 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 7. Die Vorlage OA 84 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 235 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 8. Die Vorlage OA 85 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Annahme im Rahmen NR 87, NR 115, OA 57, OA 58, OA 84 und OA 85), LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung), FDP (= Annahme im Rahmen NR 115) sowie FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FRAKTION (= Annahme), LINKE., FDP und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 8. CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) sowie FRANKFURTER (= Ablehnung) 9. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 21.02.2017, TO I, TOP 18 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 82 wird im Rahmen der Vorlage NR 235 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 87 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 115 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage NR 146 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage OA 57 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 235 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 6. Die Vorlage OA 58 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 235 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage OA 84 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 235 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 8. Die Vorlage OA 85 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme im Rahmen NR 115) FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 6. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FRAKTION (= Annahme), LINKE., FDP und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 8. CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) sowie FRANKFURTER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 82, NR 87, NR 146, OA 58 und OA 84 = Ablehnung, NR 115 und OA 85 = Annahme, OA 57 = Ziffern 1. und 7 Annahme, Ziffern 2. bis 6 Prüfung und Berichterstattung) 11. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 23.02.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Der Vorlage NR 235 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 240 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 251 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OA 120 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage OA 126 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 6. a) Die Vorlage OA 128 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Pawlik, Tafel-Stein, Yilmaz, Zieran, Baier, Förster und Wehnemann sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. 7. a) Die Vorlage NR 247 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Pawlik, Tafel-Stein, Yilmaz, Zieran, Baier, Förster und Wehnemann sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. 8. Der Vorlage M 80 wird im Rahmen der Vorlage NR 235 zugestimmt. 9. Die Vorlage NR 186 wird abgelehnt. 10. a) Die Vorlage OA 125 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Pawlik, Tafel-Stein, Yilmaz, Zieran, Baier, Förster und Wehnemann sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. 11. Der Vorlage M 81 wird im Rahmen der Vorlage NR 235 zugestimmt. 12. Die Vorlage NR 86 wird abgelehnt. 13. Die Vorlage NR 114 wird abgelehnt. 14. Die Vorlage OA 82 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 15. a) Die Vorlage OA 83 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Pawlik, Tafel-Stein, Yilmaz, Zieran, Baier, Förster und Wehnemann sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. 16. Der Vorlage M 82 wird im Rahmen der Vorlage NR 235 zugestimmt. 17. Die Vorlage NR 87 wird abgelehnt. 18. Die Vorlage NR 115 wird abgelehnt. 19. Die Vorlage NR 146 wird abgelehnt. 20. Die Vorlage OA 57 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 235 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 21. Die Vorlage OA 58 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 235 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 22. Die Vorlage OA 84 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 235 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 23. a) Die Vorlage OA 85 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Pawlik, Tafel-Stein, Yilmaz, Zieran, Baier, Förster und Wehnemann sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. 24. Der Vorlage M 83 wird im Rahmen der Vorlage NR 235 zugestimmt. 25. Die Vorlage NR 88 wird abgelehnt. 26. Die Vorlage NR 120 wird abgelehnt. 27. a) Die Vorlage NR 141 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Pawlik, Tafel-Stein, Yilmaz, Zieran, Baier, Förster und Wehnemann sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. 28. a) Der Vorlage NR 102 wird im Rahmen der Vorlage NR 235 zugestimmt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Pawlik, Tafel-Stein, Yilmaz, Zieran, Baier, Förster und Wehnemann sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. c) Es dient zur Kenntnis, dass die FRAKTION fünf Minuten und die FRANKFURTER zehn Minuten Redezeit an die LINKE. übertragen haben. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, LINKE., FDP, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD (= Annahme) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE. und BFF (= Annahme) zu 5. Ziffer 1.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Annahme), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 251) sowie FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD (= Annahme), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 251) sowie BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 6. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 7. zu a) CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION gegen AfD, LINKE., BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 8. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 186) sowie BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) zu 10. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FRANKFURTER (= Annahme), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 186), FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 11. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung), FDP (= Annahme im Rahmen NR 114) sowie FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 12. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 13. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 14. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 15. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme), LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 16. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung), FDP (= Annahme im Rahmen NR 115) sowie FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 17. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 18. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 19. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) zu 20. zu Ziffern 1. und 7.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FRANKFURTER (= Ablehnung) zu Ziffern 2. bis 6.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION (= Annahme), FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) zu 21. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme), FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 22. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FRAKTION (= Annahme), LINKE., FDP, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 23. zu a) CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 24. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung), FDP (= Annahme im Rahmen NR 141) sowie FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 25. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 26. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 27. zu a) CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FDP, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 28. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP und FRAKTION (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 1053, 11. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 23.02.2017 Aktenzeichen: 61 0
Programme zur städtebaulichen Weiterentwicklung des Seckbacher Ortskerns sowie zur Stärkung der lokalen Ökonomie auflegen
S A C H S T A N D : Anregung vom 10.10.2016, OA 70 entstanden aus Vorlage: OF 76/11 vom 07.09.2016 Betreff: Programme zur städtebaulichen Weiterentwicklung des Seckbacher Ortskerns sowie zur Stärkung der lokalen Ökonomie auflegen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. eine Planung zur städtebaulichen Weiterentwicklung des Seckbacher Ortskerns durchzuführen. Der Planungsbereich sollte in einem größeren Radius rund um das Seckbacher Rathaus mit Schwerpunkt auf der Wilhelmshöher Straße liegen. Die Verlagerung der Turnhalle in der Straße Am Schießrain sollte Teil der Planungen sein; 2. ein Förderprogramm zur Stärkung der lokalen Wirtschaft und als Anreiz zur Ansiedlung von Unternehmen für den gesamten Stadtteil aufzulegen. Das Förderprogramm sollte, wenn keine EU-, Bundes- oder Landesförderprogramme zur Verfügung stehen, ausschließlich mit städtischen Fördermitteln, analog des ehemaligen Fechenheimer Programms "Lokale Ökonomie", durchgeführt werden. Begründung: Der Seckbacher Ortskern verödet zunehmend. Die kleinen Einzelhandelsgeschäfte geben auf, die fußläufige Nahversorgung verschwindet, die gesamte Infrastruktur im Stadtteil leidet. Aufgrund dessen fand bereits im September 2012 in Seckbach ein Stadtteilrundgang mit dem Planungsdezernenten und der Wirtschaftsförderung statt. Danach wurden noch einige wenige Treffen des Ortsbeirats mit dem Stadtplanungsamt durchgeführt. Allerdings gab es keine konkreten Ergebnisse. Es wurden weder ein Exposé noch eine Studie erstellt. Das Förderprogramm "Lokale Ökonomie" wurde in Fechenheim von 2011 bis 2014 erfolgreich durchgeführt. Gefördert wurden hier mit EU- und Stadtmitteln u. a. Maßnahmen zur Ansiedlung von Unternehmen und Existenzgründern sowie Erweiterungs- und Modernisierungsmaßnahmen bestehender Unternehmen, um den benachteiligten Standort zu stärken. Ein Förderprogramm für die lokale Wirtschaft könnte auch den Ortskern sowie das Gebiet Atzelberg stärken und aufwerten. Sowohl der Atzelberg als auch der Altstadtbereich von Seckbach leiden seit mehreren Jahren unter dem Wegzug von Betrieben und schwindender Nahversorgung. Die schwierigen örtlichen Bedingungen wie fehlende Parkplätze, geringe Ladengröße, alte Gebäude erschweren eine Neuansiedlung von Firmen. Mit einem Förderprogramm, analog des Fechenheimer Programms, durchgeführt mit ausschließlich städtischen Fördermitteln, könnte ein Anreiz zur Ansiedlung von Unternehmen geschaffen und damit eine Verbesserung der Situation vor Ort unterstützt werden. Bestehende Unternehmen könnten eventuell notwendige Investitionen zur Sicherung, Erweiterung und damit Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit ebenfalls mit diesen Mitteln durchführen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 13.02.2017, B 43 Antrag vom 25.02.2017, OF 134/11 Antrag vom 25.02.2017, OF 156/11 Etatanregung vom 13.03.2017, EA 69 Etatanregung vom 13.03.2017, EA 89 Bericht des Magistrats vom 07.08.2017, B 249 Bericht des Magistrats vom 04.05.2018, B 128 Bericht des Magistrats vom 27.05.2019, B 202 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 19.10.2016 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 07.11.2016, TO I, TOP 28 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 70 wird abgelehnt. Abstimmung: AfD (= vereinfachtes Verfahren) LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme) FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) CDU, SPD und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Der Vorsitzende stellt fest, dass die Vorlage OA 70 keine Mehrheit erhalten hat und somit zunächst abgelehnt ist. 6. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 15.11.2016, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 70 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION gegen AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung) 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 17.11.2016, TO II, TOP 60 Beschluss: Die Vorlage OA 70 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 772, 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 17.11.2016 Aktenzeichen: 61 0
Änderung der Vorfahrtsregelung Ecke Hofhausstraße/Nußgartenstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.09.2016, OF 77/11 Betreff: Änderung der Vorfahrtsregelung Ecke Hofhausstraße/Nußgartenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die derzeit bestehende Rechts-vor-Links-Regelung im Bereich Hofhausstraße / Nußgartenstraße dahingehend zu ändern, dass zukünftig der Verkehr auf der Hofhausstraße Vorfahrt hat (Verkehrzeichen 301 Vorfahrt) und der von der Nußgartenstraße kommende Verkehr die Vorfahrt gewähren muss (Verkehrszeichen 205 Vorfahrt gewähren). Diese Regelung inklusive aller dazu erforderlicher Maßnahmen (Fahrbahnmarkierungen etc.) soll möglichst zeitnah um-gesetzt werden. Begründung: Derzeit bilden sich auf der Hofhausstraße regelmäßig erhebliche Staus in beide Fahrtrichtungen, da die Straße durch beidseitig parkende Fahrzeuge beengt ist und die auf der Hofhausstraße aus Richtung Wilhelmshöher Straße kommenden Fahrzeuge dem aus der Nußgartenstraße kommenden Verkehr Vorfahrt gewähren müssen (rechts vor links). Daraus resultiert, dass auch der aus der Nußgartenstraße kommende Verkehr in der Hofhausstraße nicht abfließen kann, da die dort vorfahrtgewährenden Fahrzeuge aufgrund der parkenden Fahrzeuge auch die Gegenfahrbahn nutzen und die verbleibende Fahrbahnbreite für den Gegenverkehr somit nicht mehr ausreichend ist. Diese Situation wird durch eine Vorfahrtsregelung für die Hofhausstraße an dieser Stelle erheblich verbessert. Ein angenehmer Nebeneffekt der wie vorgeschlagen geänderten Vorfahrtsregelung wird darüber hinaus sein, dass die Nußgartenstraße als Schleichweg für aus Bad Vilbel nach Frankfurt kommende Autofahrer deutlich weniger attraktiv ist, weil diese aufgrund der zu gewährenden Vorfahrt für die Hofhausstraße längere Wartezeiten in Kauf nehmen müssten und statt dessen wieder den "korrekten" Weg nach Frankfurt wählen. Demzufolge wird mit dieser Maßnahme auch die Funktion der Nußgarten-straße als Anliegerstraße wieder hergestellt bzw. zumindest deutlich gestärkt. Quelle: Stadt Frankfurt am Main Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 11 am 10.10.2016, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 77/11 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, 1 CDU, 1 GRÜNE und FDP gegen 1 CDU und BFF (= Annahme) bei Enthaltung 4 CDU, 1 GRÜNE und LINKE.
Partei: BFF
Weiter lesenBefestigung eines Fußwegs im Seckbacher Ried
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.09.2016, OM 519 entstanden aus Vorlage: OF 53/11 vom 15.08.2016 Betreff: Befestigung eines Fußwegs im Seckbacher Ried Der Magistrat wird gebeten, den im Seckbacher Ried vorhandenen Fußweg so zu befestigen bzw. auszubauen, dass er zu jeder Jahreszeit und bei jeder Witterung begehbar bleibt. Der betreffende Fußweg befindet sich in Verlängerung des Wallfahrtswegs, im Abschnitt zwischen den Wegen "In der Sauren Wiese" und "Voltenseeweg". Begründung: Die Fußwegverbindung durch das Seckbacher Ried, zwischen der Wilhelmshöher Straße und der Kruppstraße, wurde in den letzten Jahren in zunehmendem Maße angenommen. Im nördlichen Einzugsbereich des Fußwegs liegen u. a. das Henry und Emma Budge-Heim sowie die Buchhändlerschule. Im südlichen Bereich wiederum liegen die Seckbacher und Enkheimer Gewerbegebiete, mit den Einkaufsmöglichkeiten in der Victor-Slotosch-Straße und dem Hessen-Center. Der Fußweg wird immer wieder überflutet und ist dadurch nicht mehr begehbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2016, ST 1686 Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2017, ST 591 Aktenzeichen: 79 1
Zusammenhang Wassereintritt Zentgrafenschule - Fahrbahnabsenkung Wilhelmshöher Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.08.2016, OF 54/11 Betreff: Zusammenhang Wassereintritt Zentgrafenschule - Fahrbahnabsenkung Wilhelmshöher Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, ob es einen Zusammenhang zwischen der Fahrbahnabsenkung auf der Wilhelmshöher Str. im Bereich Hausnummer 128 durch einen maroden Kanal und dem wiederholten Wassereintritt in die Räume des Altbau der Zentgrafenschule gibt. Begründung: Am Wochenende um den 24.07.16 hat sich die Fahrbahn der Wilhelmshöher Str. vor Hausnummer 128 deutlich abgesenkt. Dies geschah an selber Stelle bereits im Winter / Frühjahr 2015. Seit dem Winter 2015/2016 wird im Bereich des Altbau der Zentgrafenschule deutliche Feuchtigkeit festgestellt. Aufgrund der örtlichen Nähe ist ein Zusammenhang nicht auszuschließen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 11 am 05.09.2016, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 136 2016 Die Vorlage OF 54/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
Weiter lesenUmweltzone Frankfurt
S A C H S T A N D : Anregung vom 06.06.2016, OA 26 entstanden aus Vorlage: OF 7/11 vom 22.05.2016 Betreff: Umweltzone Frankfurt Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, mit der Landesregierung Hessen zu vereinbaren, dass der Ortsbezirk 11 in die Frankfurter Umweltzone aufgenommen wird. Begründung: Um bestmöglichen Anwohnerschutz für 31.000 Bewohnerinnen und Bewohner und Zehntausende Beschäftigte im Ortsbezirk zu erreichen, ist es unumgänglich, den gesamten Ortsbezirk in die Umweltzone Frankfurt aufzunehmen. Der Magistrat selbst hebt die Vorzüge der Umweltzone hervor und weist darauf hin, dass "bei austauscharmen Wetterlagen (Inversionen) sich die Luftschadstoffe gerade in geschlossenen bebauten Straßenschluchten anreichern und sich nur unzureichend verdünnen". Selbst wenn große Zugangsstraßen wie die A 661, A 66 und Hanauer Landstraße "offen bleiben", hat der Ortsbezirk weitere Straßen (wie Alt-Fechenheim, Baumertstraße, Wilhelmshöher Straße, Erlenbruch etc.), deren Unterschutzstellung zur besseren Luftqualität beitragen wird. Angesichts einer Autoindustrie, die mit ihrer Politik Werte zur Flottenstatistik betrügerisch schönt, ist ein Schutz der Bevölkerung durch die Erweiterung der Schutzzone zwingend geboten. Nachdem neben Frankfurt nun auch Offenbach eine Umweltzone ins Leben gerufen hat, wird im Falle von "dicker Luft" im Rhein-Main-Gebiet der Frankfurter Osten zum Einfallstor für den Individual- und Lastkraftverkehr, wenn für diesen Fall nicht schnellstens eine neue und erweiterte Regelung für die Umweltzone Frankfurt ergriffen wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Ausschuss für Umwelt und Sport Versandpaket: 15.06.2016 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 30.06.2016, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 26 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF 3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 01.09.2016, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 26 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF 4. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 29.09.2016, TO I, TOP 27 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 26 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION 5. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 03.11.2016, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 26 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und BFF 6. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 01.12.2016, TO I, TOP 19 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 26 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP 7. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 12.01.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 26 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF 8. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 09.02.2017, TO I, TOP 20 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 26 wird im Rahmen der Vorlage NR 213 zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Annahme ohne Zusatz), LINKE., FDP und FRAKTION (= Ablehnung) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung) 9. Sitzung des Verkehrsausschusses am 14.03.2017, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 26 wird im Rahmen der Vorlage NR 213 zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 23.03.2017, TO II, TOP 8 Beschluss: 1. Der Vorlage NR 213 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 231 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 286 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OA 119 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 5. Der Vorlage OA 26 wird im Rahmen der Vorlage NR 213 zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 286) sowie FDP und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 2. Ziffern 1. und 3.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und FRANKFURTER (= Annahme) Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF und FRANKFURTER gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD und ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1190, 12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 23.03.2017 Aktenzeichen: 79 0
Einrichtung einer Express-Buslinie zwischen „Bergen Ost“ und U-Bahn-Station „Enkheim“
S A C H S T A N D : Anregung vom 12.01.2016, OA 703 entstanden aus Vorlage: OF 351/16 vom 07.01.2016 Betreff: Einrichtung einer Express-Buslinie zwischen "Bergen Ost" und U-Bahn-Station "Enkheim" Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, eine Express-Buslinie zwischen "Bergen Ost" und U-Bahn-Station "Enkheim" einzurichten. Diese Buslinie soll spätestens bis zu den nächsten geplanten Umbauarbeiten an der Wilhelmshöher Straße Mitte 2016 eingeführt werden. Die Verbindung wird durch eine gleichzeitige leichte Reduzierung der Taktung der Buslinie 43 von ein bis zwei Minuten kostenneutral eingerichtet. Durch diese Umlegung wird eine zeitintensive Neuausschreibung vermieden. Folgende Stationen sollen angefahren werden: 1. "Bergen Ost" 2. "Karl-Wessendorft-Straße" 3. "Am Michlersbrunnen" 4. "Marktstraße/Landgraben" 5. "Kirchgasse" 6. "Vilbeler Landstraße" 7. Sozialrathaus Enkheim (müsste neu eingerichtet werden) 8. U-Bahn-Station "Enkheim" Begründung: Alle folgenden Zahlen basieren auf den Angaben von traffiQ aus der Besprechung vom 09.07.2015 beziehungsweise den am 17.12.2015 übermittelten Ergebnissen der Fahrgastzählung und der Verspätungsaufzeichnungen: Ungefähr 25 Prozent der Fahrgäste der Buslinie 43 pendeln zwischen Bergen und der Seckbacher Landstraße, um von dort mit der U-Bahn-Linie U 4 in die Stadt zu fahren. Vor allem im Berufsverkehr ist der lange Fahrweg über Seckbach mit großen Verspätungen verbunden, die die Fahrzeit nach Seckbach sogar verdoppeln können. TraffiQ berichtet, dass die Verspätungen im Durchschnitt im Berufsverkehr sieben Minuten betragen. Dazu kommen längere Wartezeiten auf die U 4, weil kein planmäßiger Anschlusszug genutzt werden kann. Im April 2014 wurde die Buslinie 43 aufgrund von Bauarbeiten in Seckbach als Verbindung zwischen Bergen Ost und Enkheim umgeleitet. In dieser Zeit erreichten Pendlerinnen und Pendler die U-Bahn-Station "Enkheim" innerhalb von sieben Minuten bei nur einer Minute Verzögerung im Berufsverkehr. Die U-Bahn-Station "Enkheim" ist durch die U 4 und U 7 gut an das Frankfurter U-Bahn-Netz angeschlossen, deshalb nutzen viele Einwohnerinnen und Einwohner, auch Mitglieder des Ortsbeirats, den Pkw, um morgens nach Enkheim zu fahren und dort in die U-Bahn zu steigen. Bei der Einführung einer schnellen Verbindung zwischen Bergen und Enkheim kann deshalb gleichzeitig die Taktung der Buslinie 43 reduziert werden. Die Buslinie 43 fährt im Berufsverkehr derzeit alle siebeneinhalb Minuten. Diese Taktung kann auf einen Abstand von neun Minuten verlängert werden, um die neue Pendelverbindung kostenneutral mit den freigewordenen Fahrzeugen einzurichten. Weitere Vorteile von der Einrichtung sind die Zeiteinsparung für die Einwohnerinnen und Einwohner von Bergen, die abhängig von der Tageszeit im Schnitt bis zu sieben Minuten pro Strecke sparen könnten, die Entlastung der Straßen und der Bevölkerung in Seckbach und eine Reduzierung des Parkens von Pendlerinnen und Pendlern in Enkheim. Um die neue Verbindung schnell bekannt zu machen, bittet der Ortsbeirat den Magistrat, der Empfehlung von traffiQ zu folgen, die neue Verbindung gemeinsam mit den Umbauarbeiten dieses Jahr an der Wilhelmhöher Straße einzurichten, da dann die Buslinie 43 zu dieser Zeit eingestellt/umgeleitet wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 20.05.2016, B 142 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 20.01.2016 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des Verkehrsausschusses am 16.02.2016, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 703 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen LINKE. (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6810, 47. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 16.02.2016 Aktenzeichen: 92 11
Erstellung einer Planungsstudie und Kontaktaufnahme mit der Stadt Bad Vilbel mit dem Ziel der Verlängerung der Straßenbahnlinie 18 entlang der Friedberger Landstraße mindestens bis zum Heiligenstock, ggfs. Weiterführung über B.V.-Heilsberg nach Bad Vilbel
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.09.2015, OF 335/16 Betreff: Erstellung einer Planungsstudie und Kontaktaufnahme mit der Stadt Bad Vilbel mit dem Ziel der Verlängerung der Straßenbahnlinie 18 entlang der Friedberger Landstraße mindestens bis zum Heiligenstock, ggfs. Weiterführung über B.V.-Heilsberg nach Bad Vilbel Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, eine Planungsstudie mit folgendem Ziel in Auftrag zu geben - Verlängerung der Straßenbahnlinie 18 mit den Haltstellen BG-Unfallkrankenhaus, Lohrberg, Heiligenstock, sowie in Absprache mit der Stadt Bad Vilbel über BV-Heilsberg ggfs. weiter entlang der Frankfurter Straße bis Bad Vilbel Innenstadt - Planung eines gemeinsamen Parkhauses mit der Stadt Bad Vilbel auf Frankfurter oder Bad Vilbeler Grenzgemarkung entweder am Heiligenstock oder weiter zur T-Kreuzung der B521 gelegen. Begründung: Viel Verkehr fließt derzeit über die Nordumgehung Bergens (B521) und staut sich im Berufsverkehr von der Vilbeler Landstraße aus zurück. Ein beträchtlicher Teil des Verkehrs mit Ziel Frankfurt geht von dort aus auch über die Vilbeler Landstraße nach Enkheim zur U-Bahn-Endhaltestelle, oder über die Wilhelmshöher Straße (verzweigte halblegale Wege über den Lohrberg) zur Seckbacher Landstraße, um dort auf das Schienennetz umzusteigen. Weder in Enkheim noch an der Haltestelle der U4 in der Seckbacher Landstraße stehen Kapazitäten zur Verfügung, um diese erheblichen Verkehrsmengen mit Parkraum zu versorgen. Da die Stadt Bad Vilbel ebenfalls ein Interesse haben dürfte, mittels eines Parkhauses vor der Stadt und einer guten Nahverkehrsverbindung die Innenstadt vom Autoverkehr zu entlasten, bietet sich eine gute Gelegenheit für eine interkommunale Kooperation der beiden Städte. Vorteile auf der Frankfurter Seite: Mögliche Verkehrsentlastung der Friedberger Landstraße, bessere Erreichbarkeit der University of Applied Sciences (ehemals FH) für Pendler von außen, Eindämmung des Schleichverkehrs über den Lohrberg, Verkürzung des Arbeitsweges für viele Pendler, und schließlich für Bergen-Enkheim und den Frankfurter Osten Entlastung der Vilbeler Landstraße und der Wilhelmshöher Straße, sowie Entlastung der Parkräume um die U-Bahn Endhaltestelle in Enkheim und die U4-Haltestelle in der Seckbacher Landstraße. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 16 am 29.09.2015, TO I, TOP 11 Beschluss: Dem Antrag, sich mit der Vorlage OF 335/16 nicht zu befassen, wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenVorplanung zur grundhaften Erneuerung der Wilhelmshöher Straße
S A C H S T A N D : Anregung vom 18.05.2015, OA 629 entstanden aus Vorlage: OF 324/11 vom 03.05.2015 Betreff: Vorplanung zur grundhaften Erneuerung der Wilhelmshöher Straße Vorgang: OM 3333/05 OBR 11; ST 528/05 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in die Planung und die bauliche Umsetzung der grundhaften Erneuerung der Wilhelmshöher Straße folgenden Punkt aufzunehmen: Im Sackgassenbereich der Wilhelmshöher Straße (östlich der Autobahn 661) in Seckbach wird ein verkehrsberuhigter Bereich (Zeichen 325/326) ohne Niveauausgleich - ab dem Haus Nummer 8 bis zum Wendehammer - eingerichtet und dementsprechend baulich verändert. Begründung: Rücksichtslose Autofahrer mit überhöhter Geschwindigkeit gefährden in diesem Straßenabschnitt immer wieder spielende Kinder. Die Straße, die in diesem Bereich nur von wenigen Autos frequentiert wird, wird von Zulieferern immer wieder zu schnell befahren. Um eine Gefährdung von Kindern zu minimieren, ist eine Umwidmung dieses Straßenabschnitts notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.02.2005, OM 3333 Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2005, ST 528 Stellungnahme des Magistrats vom 26.10.2015, ST 1557 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 27.05.2015 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Verkehrsausschusses am 07.07.2015, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 629 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., BFF und RÖMER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6096, 41. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 07.07.2015 Aktenzeichen: 32 1
Bestehendes Lkw-Durchfahrtsverbot für Seckbach durchsetzen hier: Durchführung von Kontrollen und Anbringung eines zusätzlichen Hinweisschildes
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.04.2015, OM 4111 entstanden aus Vorlage: OF 318/11 vom 30.03.2015 Betreff: Bestehendes Lkw-Durchfahrtsverbot für Seckbach durchsetzen hier: Durchführung von Kontrollen und Anbringung eines zusätzlichen Hinweisschildes Vorgang: OM 2086/13 OBR 11; ST 926/13 Der Magistrat wird aufgefordert, 1. das Durchfahrtsverbot für Kraftfahrzeuge über 7,5 Tonnen Gesamtgewicht an sämtlichen Zufahrtsstraßen nach Seckbach verstärkt zu kontrollieren. In der Gelastraße, der Straße Im Trieb sowie der Nussgartenstraße ist zusätzlich das Durchfahrtsverbot für Busse zu kontrollieren. Kontrollen sind in folgenden Bereichen durchzuführen: - Seckbacher Landstraße/Heinz-Herbert-Karry-Straße/Wilhelmshöher Straße; - Vilbeler Landstraße/Wilhelmshöher Straße; - Berger Weg/Nussgartenstraße; - Gwinnerstraße/Gelastraße; - Flinschstraße/Gelastraße/Im Trieb; 2. zusätzlich zu dem vorhandenen Hinweisschild (Richtung stadtauswärts) vor der Straßenkreuzung Seckbacher Landstraße/Weidenbornstraße/Rendeler Straße ein zweites Hinweisschild zum Durchfahrtsverbot (Richtung stadtauswärts) hinter dieser Straßenkreuzung anzubringen. Begründung: Der Ortsbeirat weist die Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2013, ST 926, zurück. Es geht nicht darum, nur das Einfahrtsverbot, sondern das Durchfahrtsverbot (Ein- und Ausfahrt) für Lkw zu kontrollieren. Selbst der Verkehrsdezernent Herr Majer zeigte sich anlässlich der Bürgerinformationsveranstaltung am 20. März 2015 in Seckbach für solche Kontrollen offen. Wegen der Enge der Seckbacher Straßen wurde für schwere Kraftfahrzeuge zu Recht vor Jahren ein Durchfahrtsverbot durch den Stadtteil ausgewiesen. Allerdings sind die aufgestellten Verbotsschilder offensichtlich für Lkw- und Busfahrer längst kein Hinderungsgrund mehr, die Strecke durch den Stadtteil zwecks Wegeabkürzung zu durchfahren. Das vorhandene Hinweisschild ist für die Lkw-Fahrerinnen und Lkw-Fahrer, die von der Rendeler Straße oder Weidenbornstraße in die Seckbacher Landstraße in Richtung Seckbach einbiegen, nicht einsehbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.03.2013, OM 2086 Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2013, ST 926 Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2015, ST 1097 Aktenzeichen: 32 4
Geschwindigkeitskontrollen in Seckbach-Mitte
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.04.2015, OM 4112 entstanden aus Vorlage: OF 321/11 vom 30.03.2015 Betreff: Geschwindigkeitskontrollen in Seckbach-Mitte Der Magistrat wird aufgefordert, kontinuierliche Geschwindigkeitskontrollen in der Wilhelmshöher Straße im Abschnitt zwischen Zentgrafenschule und den Seitenstraßen Hofhausstraße/Am Schießrain durchzuführen. Begründung: In der Wilhelmshöher Straße wird die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h des Öfteren gravierend überschritten, vorzugsweise in den verkehrsärmeren Tages- und Nachtzeiten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.07.2015, ST 966 Aktenzeichen: 32 4
Geplanter Minikreisel Ecke Wilhelmshöher Straße/Im Trieb
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.04.2015, OM 4110 entstanden aus Vorlage: OF 317/11 vom 09.04.2015 Betreff: Geplanter Minikreisel Ecke Wilhelmshöher Straße/Im Trieb Der Magistrat wird gebeten, die geplante Umgestaltung/Erneuerung der Wilhelmshöher Straße und die Planung eines Minikreisels zu überprüfen und einen solchen Kreisel besser am Ende der Wilhelmshöher Straße/Ecke Einfahrt zur Vilbeler Landstraße zu planen. Begründung: In der engen und an dieser Stelle wegen einer leichten Kurve schlecht einsehbaren Fahrbahn ist ein Kreisel zu verhindern. Besser wäre es, ein Kreisel am Ende der Wilhelmshöher Straße, nämlich zur reibungslosen Eingliederung in die Vilbeler Landstraße, anzubringen. Durch einen Kreisel könnte besonders im Berufsverkehr dieser sowie auch der gesamte sonstige Verkehr mühelos, ohne lange Standzeiten und den damit verbundenen Rückstaus einfädeln und würde den fließenden Verkehr nicht blockieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2015, ST 1096 Aktenzeichen: 66 0
Vorplanung zur grundhaften Erneuerung der Wilhelmshöher Straße
S A C H S T A N D : Anregung vom 27.04.2015, OA 622 entstanden aus Vorlage: OF 320/11 vom 30.03.2015 Betreff: Vorplanung zur grundhaften Erneuerung der Wilhelmshöher Straße Vorgang: OM 4615/10 OBR 11; ST 182/11; EA 49/12 OBR 11; ST 1493/12 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in die Planung und die bauliche Umsetzung der grundhaften Erneuerung der Wilhelmshöher Straße folgende Punkte aufzunehmen: 1. Gestaltung der unteren Hofhausstraße gemäß Etatanregung vom 19.03.2012, EA 49; 2. geschwindigkeitsabhängige Steuerung der Lichtsignalanlagen in Höhe Zentgrafenschule und Seckbacher Bitzweg. Begründung: Zu 1. Vor einigen Jahren wurde durch Vertreterinnen und Vertreter der Stadt die mündliche Zusage gemacht, dass die Umgestaltung der unteren Hofhausstraße im Zusammenhang mit der grundhaften Erneuerung der Wilhelmshöher Straße umgesetzt werden würde. In der Bürgerinformationsveranstaltung des Magistrats am 20. März 2015 wurde nun allerdings der Öffentlichkeit mitgeteilt, dass dies nicht der Fall sei. Zu 2. Die beantragten geschwindigkeitsabhängigen Signalsteuerungen sollen bewirken, dass Autofahrerinnen und Autofahrer das vorgeschriebene Tempo von 30 km/h einhalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.09.2010, OM 4615 Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2011, ST 182 Etatanregung vom 19.03.2012, EA 49 Stellungnahme des Magistrats vom 10.09.2012, ST 1493 Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2015, ST 1331 Stellungnahme des Magistrats vom 15.02.2016, ST 327 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 06.05.2015 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des Verkehrsausschusses am 02.06.2015, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 622 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5961, 40. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 02.06.2015 Aktenzeichen: 32 1
Informationsveranstaltung zur grundhaften Erneuerung der Wilhelmshöher Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.12.2014, OM 3727 entstanden aus Vorlage: OF 293/11 vom 16.11.2014 Betreff: Informationsveranstaltung zur grundhaften Erneuerung der Wilhelmshöher Straße Vorgang: V 712/13 OBR 11; ST 1051/13 Der Magistrat wird aufgefordert, die Planung zur grundhaften Erneuerung der Wilhelmshöher Straße den Seckbacher Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen einer Informationsveranstaltung zeitnah vorzustellen. Zwecks Sicherstellung der Einflussnahme der Bevölkerung auf die Planung soll die Informationsveranstaltung vor den Beschlüssen durch Ortsbeirat und Stadtverordnetenversammlung erfolgen. Begründung: Seit Jahrzehnten wartet die Seckbacher Bevölkerung ungeduldig auf die grundhafte Erneuerung der Wilhelmshöher Straße. Den Seckbacherinnen und Seckbachern soll mit einer Informationsveranstaltung die Einflussnahme auf die entsprechende Planung ermöglicht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 15.04.2013, V 712 Stellungnahme des Magistrats vom 08.07.2013, ST 1051 Stellungnahme des Magistrats vom 02.03.2015, ST 347
Straßenbenennung: Fußweg zwischen Zeuläckerstraße und dem Ende der Wilhelmshöher Straße in .Siegfried-Gößling-Weg. benennen
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2014, OF 288/11 Betreff: Straßenbenennung: Fußweg zwischen Zeuläckerstraße und dem Ende der Wilhelmshöher Straße in "Siegfried-Gößling-Weg" benennen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat gemäß § 3, Absatz 3, Satz 2, Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte auf, den bisher unbenannten Fußweg zwischen Zeuläckerstraße und Wilhelmshöher Straße, in "Siegfried-Gößling-Weg" zu benennen. Begründung: Der bisher unbenannte Fußweg führt an der westlichen Grundstücksgrenze des Hufeland-Hauses vorbei. In Anerkennung seines Wirkens, soll dieser Weg nach dem langjährigen Direktor (1971 - 1990) des Hufeland-Hauses Siegfried Gößling benannt werden. Siegfried Gößling wurde am 29.12.1931 geboren und verstarb am 21.04.2010. Er hat u.a. mit dem Konzept der "aktivierenden Pflege", mit der Gründung der ersten Tagespflegeeinrichtung Deutschlands und dem Bau des Hilfezentrums als ambulantes Rehabilitationszentrum für alte Menschen bundesweit Sozialgeschichte geschrieben. Weitere Ausführungen zur Person sind in der Anlage "Memorandum Siegfried-Gößling-Weg" zu finden. Anlage 1 (ca. 49 KB) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 11 am 17.11.2014, TO I, TOP 14 Beschluss: Initiative OI 58 2014 Die Vorlage OF 288/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Betreff und Tenor die Worte "Zeuläckerstraße und" durch die Worte "dem Hintereingang zum Gelände des Hufeland-Hauses" ersetzt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenUmgestaltung Atzelbergplatz: Betonbrüstung durch Geländer ersetzen
S A C H S T A N D : Anregung vom 16.09.2014, OA 553 entstanden aus Vorlage: OF 264/11 vom 31.08.2014 Betreff: Umgestaltung Atzelbergplatz: Betonbrüstung durch Geländer ersetzen Vorgang: M 92/11; M 125/12 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die neue fertiggestellte Betonbrüstung mit einer Höhe von 1,06 Metern (im südöstlichen Bereich des Atzelbergplatzes sowie im Bereich der Treppenanlage Richtung Bushaltestelle "Atzelberg Ost") über die gesamte Länge abzutragen und durch ein transparentes Geländer zu ersetzen. Begründung: In den Plänen zur Umgestaltung des Atzelbergplatzes ist die Umrandung (Brüstung) im südöstlichen Bereich eingearbeitet. Dieses Detail wurde aber bei der Vorstellung der Pläne weder gegenüber dem Ortsbeirat noch gegenüber der breiten Öffentlichkeit erwähnt. Selbst das Stadtplanungsamt wies erst auf jetzige Nachfragen aus der Bevölkerung auf dieses Planungsdetail hin. Bisher waren alle Beteiligten selbstverständlich von einem transparenten Geländer ausgegangen. Die besagte Mauer behindert die Aussicht in Richtung Süd/Südost und mauert den Platz und somit die sich dort aufhaltenden Personen förmlich ein. Ein transparentes Geländer würde den Ausblick nicht behindern, gäbe dem Platz eine gewisse Leichtigkeit und würde der Absicht der Planungswerkstatt - eine Öffnung des Platzes zur Wilhelmshöher Straße hin - entsprechen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 12.01.2015, OA 585 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 06.05.2011, M 92 Vortrag des Magistrats vom 25.05.2012, M 125 Antrag vom 18.12.2014, OF 300/11 Antrag vom 22.12.2014, OF 301/11 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 24.09.2014 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 10.11.2014, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 553 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER 35. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 08.12.2014, TO I, TOP 56 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 553 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER 36. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 19.01.2015, TO I, TOP 35 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage OA 553 wird abgelehnt. 2. Der Vorlage OA 585 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Annahme) und LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 585) zu 2. CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP (OA 553 = Prüfung und Berichterstattung, OA 585 = Annahme) FREIE WÄHLER (OA 553 und OA 585 = Annahme) RÖMER (OA 553 = Annahme) Piraten (OA 553 und OA 585 = Ablehnung) 37. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.01.2015, TO I, TOP 35 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage OA 553 wird abgelehnt. 2. Der Vorlage OA 585 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 2. CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD, LINKE. und RÖMER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Piraten (OA 553 und OA 585 = Ablehnung) ÖkoLinX-ARL, NPD und REP (OA 553 und OA 585 = Annahme) 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.01.2015, TO II, TOP 50 Beschluss: 1. Die Vorlage OA 553 wird abgelehnt. 2. Der Vorlage OA 585 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und Piraten gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, RÖMER, NPD und REP (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 2. CDU, GRÜNE, FDP, FREIE WÄHLER, NPD und REP gegen SPD, LINKE., RÖMER und Piraten (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (OA 553 und OA 58 = Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5559, 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.01.2015 Aktenzeichen: 66 0
Parkverbot Hofhausstraße, Seckbach
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.02.2014, OM 2880 entstanden aus Vorlage: OF 233/11 vom 29.01.2014 Betreff: Parkverbot Hofhausstraße, Seckbach Der Magistrat wird aufgefordert, auf der rechten Seite der Hofhausstraße, zwischen der Wilhelmshöher Straße und der Hintergasse Parkverbotsschilder aufzustellen. Begründung: Seinerzeit sollte durch die Erlaubnis von Halte- und Parkmöglichkeiten auf der rechten Seite das zu schnelle Fahren auf der Hofhausstraße in Richtung Wilhelmshöher Straße erschwert und verhindert werden. Zwischenzeitlich musste jedoch festgestellt werden, dass wegen der zu schmalen Bürgersteige gefährliche Verkehrssituationen für Personen mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrer entstehen. Die ohnehin sehr schmalen Bürgersteige in Seckbach werden durch die Parkmöglichkeit noch stärker eingeschränkt, sodass auf der rechten Seite nun niemand mehr die Bürgersteige nutzen kann. Eine Nutzung auf der gegenüberliegenden linken Seite ist jedoch ebenso wenig hilfreich, da dann die Hofhausstraße in Höhe der Hintergasse in einer gefährlichen Kurve, die schwer einsehbar ist, überquert werden müsste. Die Parkplätze werden auch von großen Campingbussen und überbreiten Wagen genutzt, sodass selbst für normale Fußgängerinnen und Fußgänger kaum Platz auf dem Bürgersteig bleibt. Sollte dies bezweifelt werden, wäre eine Ortsbegehung anzuraten. Schon jetzt liegen zahlreiche Beschwerden der Anwohnerinnen und Anwohner und Nutzer vor. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2014, ST 720 Stellungnahme des Magistrats vom 03.11.2014, ST 1420 Aktenzeichen: 32 1
Straßenbenennung: Fuß- und Radweg zwischen Leonhardsgasse und Wilhelmshöher Straße in .Kirchbergweg. benennen
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.02.2014, OF 240/11 Betreff: Straßenbenennung: Fuß- und Radweg zwischen Leonhardsgasse und Wilhelmshöher Straße in "Kirchbergweg" benennen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat gemäß § 3, Absatz 3, Satz 2, Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte auf, den bisher unbenannten Fuß- und Radweg auf der ehemaligen Straßenbahntrasse, zwischen Leonhardsgasse und Wilhelmshöher Straße, in "Kirchbergweg" zu benennen. Begründung: Im Mittelalter gab es zwischen Seckbach und Bergen eine heute nicht mehr vorhandene Ansiedlung namens Kirchberg. Im Jahr 1178 wird Kirchberg in einer Mainzer Urkunde neben Bergen, Seckbach u. a. als ein zum Archidiakonat des Kollegiatstifts St. Peter (Mainz) gehörender Ort genannt. Das Hauptgebäude dort war eine Bergkirche, die zeitweise Seckbach, Bergen und Fechenheim als Kirche diente. In der Pestzeit soll sie auch Wallfahrtskirche gewesen sein. Es gibt Vermutungen, daß sie auf dem jetzigen Gelände der Buchhändlerschule gestanden hat, andere vermuten sie auf dem jetzigen Gelände der Gärtnerei Wucher. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 11 am 17.03.2014, TO I, TOP 13 Beschluss: Initiative OI 45 2014 Die Vorlage OF 240/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
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