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Meine Nachbarschaft: Scholdererweg

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrssituation am Hainer Weg/Ecke Bergesgrundweg II

24.11.2017 · Aktualisiert: 29.09.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.11.2017, OM 2432 entstanden aus Vorlage: OF 654/5 vom 06.11.2017 Betreff: Verkehrssituation am Hainer Weg/Ecke Bergesgrundweg II Vorgang: OM 3827/15 OBR 5; OM 147/16 OBR 5 Der Magistrat wird erneut gebeten, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, den Verkehrsspiegel am Hainer Weg/Ecke Bergesgrundweg seiner beabsichtigten Nutzung zuzuführen. Der Spiegel spiegelt regelmäßig die Lastkraftwagen und Wohnmobile wider, die auf der Seite des Friedhofes geparkt sind, und nicht seiner Aufgabe entsprechend den Verkehrsfluss des Hainer Weges. Auch wird der Magistrat erneut gebeten, einen weiteren Verkehrsspiegel zu verfügen, welcher aus dem Bergesgrundweg kommenden Fahrzeugen Einsicht in den nördlichen Hainer Weg gibt. Begründung: Die vom Magistrat auf die Anregungen vom 23.01.2015, OM 3827, und vom 03.06.2016, OM 147, veranlassten Maßnahmen gewährleisten nicht eine ausreichende Sichtbeziehung auf den Hainer Weg. Der bereits installierte Verkehrsspiegel, welcher aus dem Bergesgrundweg kommenden Fahrzeugen Einsicht in den südlichen Hainer Weg geben soll, ist noch immer oft von an der Friedhofsmauer parkenden Lkws zugestellt bzw. die dort parkenden Lkws nehmen die durch den Verkehrsspiegel ermöglichte Sicht in den südlichen Hainer Weg. Auch der nördliche Teil des Hainer Weges ist für aus dem Bergesgrundweg kommende Fahrzeuge schlecht einsehbar. Fahrzeuge fahren bereits in den Hainer Weg ein, um Einsicht in den nördlichen Hainer Weg nehmen zu können. Um den dadurch entstehenden Gefahren zu begegnen, ist das Anbringen eines weiteren Verkehrsspiegels, welcher aus dem Bergesgrundweg kommenden Fahrzeugen Einsicht in den nördlichen Hainer Weg ermöglicht, dringend erforderlich. Die dadurch eventuell entstehende trügerische Sicherheit bei dem einen oder anderen Verkehrsteilnehmer ist im Vergleich zum Einfahren in den Hainer Weg ohne Sicht auf den Verkehr aus nördlicher Richtung vorzugswürdig. Auch unterscheiden sich die Sichtbedingungen von einer Vielzahl anderer Ausfahrten im Stadtgebiet Frankfurt, da der Bergesgrundweg hier ein Gefälle aufweist und dadurch das Einfahren durch vorsichtiges Herantasten an die Fahrbahnmitte zur Einsichtnahme in den Hainer Weg erheblich erschwert ist. Quelle: Googlemaps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2015, OM 3827 Anregung an den Magistrat vom 03.06.2016, OM 147 Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2018, ST 685 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 5 am 16.03.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Hundekottütenspender am Goetheturm und Abfallbehälter

24.11.2017 · Aktualisiert: 20.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.11.2017, OM 2430 entstanden aus Vorlage: OF 652/5 vom 04.11.2017 Betreff: Hundekottütenspender am Goetheturm und Abfallbehälter Vorgang: OM 291/16 OBR 5; ST 1310/16 Der Magistrat wird gebeten, den in seiner Stellungnahme vom 23.09.2016, ST 1310, zugesagten Hundekottütenspender am Parkplatz am Goetheturm zeitnah zu installieren und sich mit dem Ortsvorsteher zwecks Mitteilung des Paten in Verbindung zu setzen. Weiterhin wird darum gebeten, an den Ecken "Scheerwaldschneise"/Wendelsweg, "Scheerwaldschneise"/F4 und Zum Goetheturm/"Klepperschneise" weitere Abfallbehälter, auch zwecks Entsorgung des Hundekots, aufzustellen (siehe auch Karte). Ferner wird darum gebeten, den an der Ecke Sachsenhäuser Landwehrweg/"Goetheschneise" aufgestellten Abfallbehälter häufiger zu leeren. Karte mit aufzustellenden Abfallbehältern (schwarzer Punkt = Behälter): Quelle der Karte: Planungsauskunftssystem der Stadt Frankfurt Begründung: Der Magistrat hat in seiner Stellungnahme vom 23.09.2016, ST 1310, zugesagt, dass er den 2015 abgebauten Hundekottütenspender am Parkplatz am mittlerweile leider abgebrannten Goetheturm wieder aufstellen wird und sich mit dem Ortsvorsteher zwecks Mitteilung des Paten in Verbindung setzt. Beides ist bisher nicht geschehen, sodass der Ortsbeirat nun erneut um zeitnahe Installation des Hundekottütenspenders bittet. Bezüglich der Notwendigkeit des Hundekottütenspenders wird auf die Anregung des Ortsbeirates vom 01.07.2016, OM 291, verwiesen. Weiterhin kann durch Installation weiterer Abfallbehälter einer Entsorgung der gefüllten Tüten im Wald vorgebeugt werden. Der an der Ecke Sachsenhäuser Landwehrweg/"Goetheschneise" aufgestellte Abfallbehälter ist nahezu dauerhaft überfüllt. Hier könnte häufigeres Leeren für Abhilfe sorgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.07.2016, OM 291 Stellungnahme des Magistrats vom 23.09.2016, ST 1310 Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2018, ST 538 Antrag vom 25.08.2019, OF 1383/5 Anregung an den Magistrat vom 13.09.2019, OM 5183 Antrag vom 25.01.2021, OF 1904/5 Anregung an den Magistrat vom 19.02.2021, OM 7339 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 67 0

OA (Anregung Ortsbeirat)

Barrierefreier Ausbau der Buslinie 36, Los 2

03.11.2017 · Aktualisiert: 19.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 03.11.2017, OA 194 entstanden aus Vorlage: OF 610/5 vom 17.10.2017 Betreff: Barrierefreier Ausbau der Buslinie 36, Los 2 Vorgang: M 56/13; OA 369/13 OBR 5; ST 28/14; M 184/17 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in die Bau- und Finanzierungsvorlage vom 22.09.2017, M 184, die Haltestelle "Lokalbahnhof" Fahrtrichtung Hainer Weg mit aufzunehmen. Begründung: Der Ortsbeirat hat in seiner Anregung an die Stadtverordnetenversammlung vom 19.04.2013, OA 369, darum gebeten, die genannte Haltestelle in den Vortrag des Magistrats vom 08.04.2013, M 56, aufzunehmen. Dem hat sich seinerzeit die Stadtverordnetenversammlung angeschlossen. In seiner Stellungnahme vom 13.01.2014, ST 28, hat der Magistrat zwar die Aufnahme der Haltestelle in die Vorlage M 56 abgelehnt, aber angekündigt, den Umbau im 3. Quartal 2014 dennoch vorzunehmen. Leider wurde mit den Baumaßnahmen bis heute nicht begonnen. Umso mehr ist der Ortsbeirat enttäuscht, dass sich die Haltestelle nicht in der aktuellen Bau- und Finanzierungsvorlage findet. Der "Lokalbahnhof" ist eine viel genutzte Umsteigehaltestelle. Sie muss daher endlich in die aktuelle Planung mit einbezogen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.04.2013, M 56 Anregung vom 19.04.2013, OA 369 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2014, ST 28 Vortrag des Magistrats vom 22.09.2017, M 184 Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2018, ST 620 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 08.11.2017 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des Verkehrsausschusses am 05.12.2017, TO I, TOP 27 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 194 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2043, 16. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 05.12.2017 Aktenzeichen: 92 11

OF (Antrag Ortsbeirat)

Sozialwohnungen im Ortsbezirk 5

05.10.2017 · Aktualisiert: 13.11.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.10.2017, OF 627/5 Betreff: Sozialwohnungen im Ortsbezirk 5 Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat der Stadt Frankfurt um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Wie viele Sozialwohnungen gibt es aktuell im Ortsbezirk 5 insgesamt? Wir bitten um Angaben getrennt nach den Stadtteilen Oberrad, Sachsenhausen und Niederrad. 2. In wie weit hat sich der Bestand an Sozialwohnungen im Ortsbezirk 5 dem Vorjahreszeitraum gegenüber verändert, sowohl in absoluten Zahlen als auch prozentual? Wir bitten um Angaben getrennt nach den Stadtteilen Oberrad, Sachsenhausen und Niederrad. 3. Für wie viele Wohnungen im Ortsbezirk 5 hat die Stadt Frankfurt sogenannte Belegungsrechte gekauft und welche Beträge sind hierfür aufgewandt worden? Wir bitten um Angaben getrennt nach den Stadtteilen Oberrad, Sachsenhausen und Niederrad. 4. In wie weit hat sich der Ankauf der Belegrechte im Ortsbezirk 5 dem Vorjahreszeitraum gegenüber verändert, sowohl in absoluten Zahlen als auch prozentual. Wir bitten um Angaben getrennt nach den Stadtteilen Oberrad, Sachsenhausen und Niederrad. 5. Für wie viele Sozialwohnungen im Ortsbezirk 5 endeten die Belegrechte vorzeitig, weil die Kreditnehmer das Förderdarlehen vorzeitig freiwillig zurückgezahlt haben? 6. Wie viele Wohnungen im Ortsbezirk 5 haben in den letzten 10 Jahren ihre Sozialbindung verloren? Wir bitten um Angaben getrennt nach den Stadtteilen Oberrad, Sachsenhausen und Niederrad. 7. Wie viele Bürgerinnen und Bürger haben den geltenden Bestimmungen gemäß aktuell Anspruch auf sozialgebundenen Wohnraum? Wir bitten um Angaben getrennt nach den Stadtteilen Oberrad, Sachsenhausen und Niederrad. 8. Für wie viele Sozialwohnungen im Ortsbezirk 5 wurden im Laufe des Jahres 2016 Fördermittel bewilligt? Wir bitten um Angaben getrennt nach den Stadtteilen Oberrad, Sachsenhausen und Niederrad. 9. Welche Kriterien und Voraussetzungen bestehen für die Vergabe von Sozialwohnungen in Frankfurt und somit auch im Frankfurter Süden? Begründung: Die Stadt Frankfurt ist seit dem Jahr 2000 um bald 10 0 0000 Einwohner gewachsen. Die Stadtteile im Ortsbezirk 5 bilden hierbei keine Ausnahme. Erschwinglicher Wohnraum ist trotz intensiver Bautätigkeit auch in Oberrad, Sachsenhausen und Niederrad Mangelware. Auch der Frankfurter Süden zieht meist gut ausgebildete Neubürger an. Diese können es sich die Mieten für Wohnraum im hochpreisigen Segment leisten, wie er zum Beispiel in Sachsenhausen im neuen Henninger Turm oder am Hainer Weg geschaffen wurde, aber auch in der ehemaligen Niederräder Bürostadt, in der sogenannte Micro-Appartements entstehen werden. Das Resultat sind auch im Frankfurter Süden stetig steigende Mieten, die sich vor allem die Bezieher kleiner und mittlerer Einkommen nicht mehr leisten können. In ihrer Rolle als Mittler zwischen den Bürgerinnen und Bürgern in den Stadtteilen und dem Magistrat der Stadt Frankfurt werden Ortsbeiräte immer wieder auf die aktuellen Unzulänglichkeiten des hiesigen Wohnungsmarktes angesprochen. Es herrscht unter den Menschen eine große Angst, sich eine Wohnung in Frankfurt, zumal in relativer Innenstadtnähe, bald nicht mehr leisten zu können und aus den angestammten Wohnquatieren verdrängt zu werden. Um in diesem Punkt sachgerechte Antworten an die Bürgerinnen und Bürger geben zu können, aber auch um im Ortsbeirat fakten- und zahlenbasierte Entscheidungen treffen zu können, bittet der Ortsbeirat um die Beantwortung der obenstehenden Fragen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 5 am 03.11.2017, TO I, TOP 65 Beschluss: Auskunftsersuchen V 633 2017 Die Vorlage OF 627/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bessere Kennzeichnung des verkehrsberuhigten Bereichs am Anton-Burger-Weg

15.09.2017 · Aktualisiert: 16.10.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2017, OM 2135 entstanden aus Vorlage: OF 324/5 vom 25.01.2017 Betreff: Bessere Kennzeichnung des verkehrsberuhigten Bereichs am Anton-Burger-Weg Der Magistrat wird gebeten, an der Kreuzung des Anton-Burger-Weges mit dem Hainer Weg sowie mit dem Bernhard-Mannfeld-Weg das Ende des verkehrsberuhigten Bereichs im Anton-Burger-Weg durch gut sichtbares Aufstellen des Zeichens 325.2 (Ende verkehrsberuhigter Bereich) besser kenntlich zu machen bzw. die Vorfahrtsregeln zum Hainer Weg zu ändern (Vorfahrt Hainer W eg). Begründung: Bisher ist das Zeichen 325.2 nicht an den genannten Stellen aufgestellt, außerdem muss für verkehrsberuhigte Straßen zu anderen Straßen "Vorfahrt gewähren" gelten. Der verkehrsberuhigte Bereich im Anton-Burger-Weg wird durch spielende Kinder genutzt, die aufgrund zu schnell fahrender Fahrzeuge gefährdet werden. Eine bessere, sichtbare Kennzeichnung und die Anpassung der Vorfahrtsregeln sollen zu einer höheren Sicherheit beitragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2017, ST 2520 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mauer des Südfriedhofs am Hainer Weg frei von Graffiti halten

15.09.2017 · Aktualisiert: 19.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2017, OM 2143 entstanden aus Vorlage: OF 552/5 vom 25.08.2017 Betreff: Mauer des Südfriedhofs am Hainer Weg frei von Graffiti halten Der Magistrat wird gebeten, die sich an der östlichen Mauer des Südfriedhofs (entlang des Hainer Weges) befindlichen Graffitischmierereien zu entfernen. Begründung: Die östliche Mauer des Südfriedhofs ist in den letzten Monaten vermehrt mit Graffiti besprüht worden. Dabei ist ein gewisser Nachahmeffekt zu erkennen. Über Jahre hinweg war die Mauer frei von Graffiti. In den letzten Monaten hat die Anzahl an Graffitischmierereien an der Mauer rasant zugenommen. Um diesem einem Friedhof nicht würdigen Zustand entgegenzuwirken und weiteren Graffitischmierereien vorzubeugen, ist es geboten, die Graffiti an der Friedhofsmauer, soweit es der Sandstein zulässt, umgehend zu entfernen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2017, ST 2326 Aktenzeichen: 67 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Streckenführung Radschnellweg Darmstadt - Frankfurt

15.09.2017 · Aktualisiert: 19.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2017, OM 2144 entstanden aus Vorlage: OF 555/5 vom 29.08.2017 Betreff: Streckenführung Radschnellweg Darmstadt - Frankfurt Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der geplante Radschnellweg Darmstadt - Frankfurt ab Oberschweinstiege statt über den Welscher Weg und den Ziegelhüttenweg über die Stoltzeschneise, Darmstädter Landstraße, Babenhäuser Landstraße, Hainer Weg, Offenbacher Landstraße und Siemensstraße bis zum Main geführt werden kann. Auch andere baumfreundliche Wegeführungen sind dem Ortsbeirat willkommen. Es ist zu ermitteln, wie groß der zu erwartende Unterschied in der Fahrzeit zwischen Oberschweinstiege und Mainufer in der jeweiligen Variante ist. Begründung: Der Regionalverband FrankfurtRheinMain hat in seiner Machbarkeitsstudie vorgeschlagen, den Radweg durch den Stadtwald über den Welscher Weg und den Ziegelhüttenweg zu führen. Leider hat er nicht berücksichtigt, dass für die erforderliche Mindestbreite einschließlich separatem Gehweg zahlreiche Bäume gefällt werden müssten. Da sich Neu-Isenburg für den Weg durch den Wald entschieden hat, muss Frankfurt von der Stadtgrenze bis zur Oberschweinstiege den Anschluss ebenfalls durch den Wald führen. Ab Oberschweinstiege wäre jedoch die oben beschriebene Alternativroute möglich, für die voraussichtlich kein Baum fallen muss. Die Darmstädter Landstraße könnte zulasten des Grünstreifens verbreitert werden, auf dem lediglich Büsche stehen. Dank elektrischer Unterstützung sind heute Entfernungen von 15 Kilometern und mehr auch von weniger trainierten Personen mit dem Fahrrad zu bewältigen. Es fehlen jedoch gut ausgebaute Wege, die zügig befahren werden können. Der geplante Radschnellweg leistet hier Abhilfe und hat das Potenzial, täglich mehrere Tausend Autofahrten überflüssig zu machen. Es wäre jedoch schade, dafür neue Schneisen durch die Wälder zu schlagen. Die notwendigen Flächen sollten besser durch Umwidmungen und Verbreiterungen bestehender Verkehrswege gewonnen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 364 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 5 am 19.01.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Autorennen auf der Babenhäuser Landstraße verhindern

18.08.2017 · Aktualisiert: 11.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.08.2017, OM 1950 entstanden aus Vorlage: OF 516/5 vom 01.07.2017 Betreff: Autorennen auf der Babenhäuser Landstraße verhindern Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen gegen die - vornehmlich in den Abendstunden von 21:00 Uhr bis 00:00 Uhr stattfindenden - illegalen Autorennen auf der Babenhäuser Landstraße zu ergreifen. Begründung: Bürgerinnen und Bürger berichten, dass mittlerweile fast täglich illegale Autorennen auf der Babenhäuser Landstraße stattfinden. Diese Straßenrennen stellen nicht nur für die Raser eine große Gefahr dar, sondern auch für andere Autofahrer. Es ist daher zur Verhinderung jener Rennen erforderlich, Maßnahmen, wie vermehrte Geschwindigkeitskontrollen in den Abendstunden, auf der Babenhäuser Landstraße durchzuführen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.10.2017, ST 2082 Aktenzeichen: 32 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ausbesserung der Bodenschwelle an der Kreuzung Anton-Burger-Weg/Hasselhorstweg (Einfahrt Anton-Burger-Weg)

19.05.2017 · Aktualisiert: 28.01.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.05.2017, OM 1634 entstanden aus Vorlage: OF 468/5 vom 17.05.2017 Betreff: Ausbesserung der Bodenschwelle an der Kreuzung Anton-Burger-Weg/Hasselhorstweg (Einfahrt Anton-Burger-Weg) Der Magistrat wird gebeten, die Schäden an der Bodenschwelle an der Kreuzung Anton-Burger- Weg/Hasselhorstweg (Einfahrt Anton-Burger-Weg) zu beseitigen. Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben mitgeteilt, dass an der Kreuzung Anton-Burger-Weg/Hasselhorstweg (Einfahrt Anton-Burger-Weg) ein Steinstück aus der dortigen Bodenschwelle herausragt. Dies stellt eine erhebliche Gefährdung des Straßenverkehrs und auch von skatenden, roller- und fahrradfahrenden Kindern dar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2017, ST 1508 Aktenzeichen: 66 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Anbindung des Henninger Areals an den öffentlichen Personennahverkehr

06.12.2016 · Aktualisiert: 30.01.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.12.2016, OF 287/5 Betreff: Anbindung des Henninger Areals an den öffentlichen Personennahverkehr Der Ortsbeirat 5 fragt den Magistrat, wie er die Anbindung des Henninger Areals auf dem Sachsenhäuser Berg in Zukunft sicherstellen will? Begründung: Bis Ende 2017 werden sowohl der Henninger Turm, wie auch die Bebauung der sogenannten "Stadtgärten" auf dem ehemaligen Henninger Areal mit 1.000-1.500 mehr Einwohnern links und rechts des Hainer Wegs bezogen. Dies wird zu einem erheblichen Zuwachs im Fahrgastaufkommen für den öffentlichen Nahverkehr führen. Die derzeitige Busanbindung mit den Linien 47 und 48 kann dies nur unzureichend bewältigen, zumal beide Linien keine direkte Verbindung zur Innenstadt bieten und die Buslinie 36 nur die Darmstädter Landstraße bedient. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 5 am 20.01.2017, TO I, TOP 31 Beschluss: Auskunftsersuchen V 321 2017 Die Vorlage OF 287/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsanlage

25.11.2016 · Aktualisiert: 11.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.11.2016, OM 944 entstanden aus Vorlage: OF 257/5 vom 06.11.2016 Betreff: Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsanlage Der Magistrat wird gebeten, stadteinwärts auf der Babenhäuser Landstraße in Höhe der Haltestelle der Buslinie 36 eine Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsanlage zu installieren. Begründung: Es mehren sich Beschwerden von Anwohnerinnen und Anwohnern im direkten Bereich der Babenhäuser Landstraße, dass die dort zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht eingehalten und selbst nach dem Tempo-50-Schild immer noch zu schnell gefahren wird. Daher bittet der Ortsbeirat, dort eine Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsanlage zu platzieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2017, ST 559 Stellungnahme des Magistrats vom 25.08.2017, ST 1569 Aktenzeichen: 32 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Rückschnitt entlang der Babenhäuser Landstraße

04.11.2016 · Aktualisiert: 14.02.2017

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.11.2016, OM 866 entstanden aus Vorlage: OF 203/5 vom 16.10.2016 Betreff: Rückschnitt entlang der Babenhäuser Landstraße Der Magistrat wird gebeten, die Hecken, Bäume und Sträucher, die auf den Gehweg entlang der Babenhäuser Landstraße in Richtung Gravenbruch (stadtauswärts) wachsen, zurückzuschneiden und den dort abgelagerten Müll zu beseitigen. Begründung: Der Weg wird insbesondere von Mitgliedern der an der Babenhäuser Landstraße ansässigen Sportvereine und von Spaziergängerinnen und Spaziergängern stark frequentiert. Leider wachsen die Hecken, Bäume und Sträucher so weit auf den Weg, dass ein Gegenverkehr von Fußgängerinnen und Fußgängern und Radfahrerinnen und Radfahrern nicht mehr möglich ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.02.2017, ST 342

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Halte- und Parkverbot im Einmündungsbereich des Hasselhorstweges in den Sachsenhäuser Landwehrweg verlängern

07.10.2016 · Aktualisiert: 24.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.10.2016, OM 700 entstanden aus Vorlage: OF 172/5 vom 20.09.2016 Betreff: Halte- und Parkverbot im Einmündungsbereich des Hasselhorstweges in den Sachsenhäuser Landwehrweg verlängern Der Magistrat wird gebeten, das bereits vorhandene Halte- und Parkverbot im Einmündungsbereich des Hasselhorstweges in den Sachsenhäuser Landwehrweg auf der Seite des Grundstückes Sachsenhäuser Landwehrweg 95 (östliche Seite des Hasselhorstweges; siehe auch rote Markierung in der Grafik) um circa sieben Meter (zwei Autolängen) in den Hasselhorstweg hinein zu verlängern (Zeichen 299 - Grenzmarkierung für Halte- und Parkverbote, § 41 Absatz 1 Straßenverkehrsordnung). Quelle: Google Maps Begründung: Das bereits verfügte Halte- und Parkverbot im Einmündungsbereich des Hasselhorstweges in den Sachsenhäuser Landwehrweg ist zu klein, um den aus dem Hasselhorstweg ausfahrenden Fahrzeugen eine ausreichende Ausweichmöglichkeit für in den Hasselhorstweg einfahrende Fahrzeuge zu ermöglichen. Besonders problematisch stellt sich die derzeitige Situation für größere Fahrzeuge, wie Rettungswagen oder die Müllabfuhr, dar. Hinzu kommt, dass seitdem der westliche Teil des Anton-Burger-Weges eine Spielstraße ist, Bewohnerinnen und Bewohner des Hasselhorstweges, des Scholdererweges und des östlichen Anton-Burger-Weges vermehrt den Hasselhorstweg nutzen, um von den dortigen Liegenschaften wegzufahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2016, ST 1687 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Straßenschäden an der Bushaltestelle „Hasselhorstweg“

06.06.2016 · Aktualisiert: 07.07.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.06.2016, OF 87/5 Betreff: Straßenschäden an der Bushaltestelle "Hasselhorstweg" Der Ortsbeirat 5 möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu veranlassen, die Straßenschäden auf dem Sachsenhäuser Landwehrweg auf Höhe der Bushaltestelle Hasselhorstweg zu beseitigen. Begründung: Die Ausmaß an Schlaglöcher und Fahrbahnschäden auf dem Sachsenhäuser Landwehrweg auf Höhe der Bushaltestelle Hasselhorstweg stellt eine erheblich Gefährdung des Straßenverkehrs dar. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 5 am 01.07.2016, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 87/5 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrssituation im Hainer Weg/Ecke Bergesgrundweg

03.06.2016 · Aktualisiert: 14.11.2017

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.06.2016, OM 147 entstanden aus Vorlage: OF 42/5 vom 18.05.2016 Betreff: Verkehrssituation im Hainer Weg/Ecke Bergesgrundweg Vorgang: OM 3827/15 OBR 5 Der Magistrat wird gebeten, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um den Verkehrsspiegel am Hainer Weg/Ecke Bergesgrundweg wieder seiner beabsichtigten Nutzung zuzuführen. Der Spiegel spiegelt regelmäßig die Lastkraftwagen und Wohnmobile wider, die auf der Seite des Friedhofes geparkt sind, und nicht den Verkehrsfluss des Hainer Weges. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, einen weiteren Verkehrsspiegel zu verfügen, welcher den aus dem Bergesgrundweg kommenden Fahrzeugführern Einsicht in den nördlichen Hainer Weg gibt. Begründung: Die vom Magistrat auf Anregung des Ortsbeirates vom 23.01.2015, OM 3827, veranlassten Maßnahmen gewährleisten nicht eine ausreichende Sichtbeziehung auf den Hainer Weg. Der bereits installierte Verkehrsspiegel, welcher den aus dem Bergesgrundweg kommenden Fahrzeugführern Einsicht in den nördlichen Hainer Weg geben soll, ist noch immer oft von an der Friedhofsmauer parkenden Lkws zugestellt bzw. die dort parkenden Lkws nehmen die durch den Verkehrsspiegel ermöglichte Sicht in den südlichen Hainer Weg. Auch der südliche Teil des Hainer Weges ist für die aus dem Bergesgrundweg kommenden Fahrzeugführer schlecht einsehbar. Fahrzeugführer fahren bereits in den Hainer Weg ein, um Einsicht in den südlichen Hainer Weg nehmen zu können. Um den dadurch entstehenden Gefahren zu begegnen, ist das Anbringen eines weiteren Verkehrsspiegels, welcher den aus dem Bergesgrundweg kommenden Fahrzeugführern Einsicht in den südlichen Hainer Weg ermöglicht, dringend erforderlich. Quelle: Googlemaps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2015, OM 3827 Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2016, ST 1179 Antrag vom 12.10.2016, OF 211/5 Antrag vom 06.11.2017, OF 654/5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicherung und Schützen der Grünfläche auf der Verkehrsinsel im Schweinfurter Weg

29.04.2016 · Aktualisiert: 09.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.04.2016, OM 12 entstanden aus Vorlage: OF 7/5 vom 11.04.2016 Betreff: Sicherung und Schützen der Grünfläche auf der Verkehrsinsel im Schweinfurter Weg Der Magistrat wird gebeten, die Grünfläche auf der Verkehrsinsel im Schweinfurter Weg durch geeignete Maßnahmen vor parkenden Autos zu schützen. Begründung: Beim Abbiegen vom Hainer Weg in den Schweinfurter Weg in östlicher Richtung befindet sich nach wenigen Metern eine Verkehrsinsel. Dort sind bereits fünf Parkplätze ausgewiesen. Das erachten manche Autofahrer wohl als nicht ausreichend und stellen ihre Autos auf der Grünfläche davor ab, sodass das Gras platt gefahren wird oder an manchen Stellen gar nicht mehr vorhanden ist. Dieses Parken soll durch geeignete Maßnahmen (z. B. Platzieren eines großen Steines in der Mitte der Grünfläche, Drängelgitter, Fahrradbügel) unmöglich gemacht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2016, ST 958 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Anton-Burger-Weg - Verkehrsschild Schrittgeschwindigkeit

27.11.2015 · Aktualisiert: 22.02.2016

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.11.2015, OM 4750 entstanden aus Vorlage: OF 1181/5 vom 08.11.2015 Betreff: Anton-Burger-Weg - Verkehrsschild Schrittgeschwindigkeit Der Magistrat wird gebeten, das Verkehrsschild "Spielstraße" an der Ecke Hasselhorstweg/Anton-Burger-Weg mit dem Hinweisschild "VERKEHRSBERUHIGTER BEREICH" (siehe beigefügtes Foto) zu ergänzen. Begründung: Auf dem Anton-Burger-Weg wurde zwischen der Einmündung in den Hasselhorstweg und dem Hainer Weg eine Spielstraße ausgewiesen. In diesem verkehrsberuhigten Bereich ist gemäß der Straßenverkehrsordnung Schrittgeschwindigkeit einzuhalten. Leider halten sich nur wenige Autofahrerinnen und Autofahrer daran. Besonders Eltern sind in großer Sorge um die Sicherheit ihrer Kinder. In diesem verkehrsberuhigten Bereich befinden sich Ein- und Ausgänge zum Spielplatz, der von Kindern jeden Alters besucht wird. Bei einem Ortstermin mit der Kinderbeauftragten wurde der dringende Wunsch geäußert, das Hinweisschild "VERKEHRSBERUHIGTER BEREICH" zu installieren. Es besteht die begründete Hoffnung und Zuversicht, Autofahrerinnen und Autofahrer vom Fahren in Schritttempo zu überzeugen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2016, ST 375

OF (Antrag Ortsbeirat)

Verkehrskonzept Henninger Areal

21.10.2015 · Aktualisiert: 11.11.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2015, OF 1165/5 Betreff: Verkehrskonzept Henninger Areal Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, das zu erwartende Verkehrsaufkommen der vorliegenden Baugenehmigungen und Bauanträge auf aktueller Datenbasis darzustellen und das sich daraus ableitende Verkehrskonzept sowohl für den fließenden Verkehr als auch für den ruhenden Verkehr darzulegen. Wir bitten um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Mit welchem PKW- und LKW-Verkehrsaufkommen wird für die Einzelhandels- und gewerbliche Nutzung im Basement des Henninger Turms gerechnet? 2. Wie viele Stellplätze wurden in den einzelnen Baufeldern genehmigt oder - soweit sie noch nicht genehmigt sind - bisher beantragt? Für den Fall, dass noch keine Anträge für die einzelnen Baufelder vorliegen, bitten wir um die Prognose der für diese Baufelder zu genehmigenden Stellplätze. 3. Wie viele Kunden-/Besucherparkplätze werden im Baugebiet Henninger Areal eingerichtet. Falls es hierfür zentrale Parkierungsanlagen gibt, bitten wir um die Mitteilung, wo diese liegen und wie diese angefahren werden können. 4. Ist an ein bevorrechtigtes Anwohnerparken in den umgebenden Straßen des Baugebietes Henninger Turm gedacht, wo dieses bislang nicht eingerichtet ist. Wenn ja, bitten wir um eine Darlegung, in welchen Straßenabschnitten dies in welchen Zeiträumen am Tag erfolgen soll. 5. Nach der Begründung des Bebauungsplanes B 847 soll der Ziel- und Quellverkehr ganz überwiegend über den Hainer Weg abgewickelt werden. Der hierzu erforderliche Anschluss an Hauptstraßen (im Wesentlichen die Darmstädter Landstraße) soll über die Geleitstraße erfolgen, bei der einen Zwei-Richtungsverkehr zulässig sein soll. Dieser ist schon seit einiger Zeit im Betrieb. Hierzu stellen wir folgende Fragen. a) Ist bekannt, um wie viel sich die Ausfahrtzeiten von der Geleitstraße auf die Darmstädter Landstraße in der morgendlichen rush hour nach Einführung des Zwei-Richtungsverkehrs verlängert haben? Um wie viel werden sich die Ausfahrtzeiten weiter verändern, wenn die Nutzung im neuen Baugebiet vollständig aufgenommen werden. b) Ist erwogen worden, ob zur Verbesserung des Abflusses von der Geleitstraße in die Darmstädter Landstraße in der morgendlichen rush hour eine Uhrzeit gesteuerte Aufhebung des Zwei-Richtungsverkehrs in Betracht kommt? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? c) Für den Fall, dass der Magistrat die Meinung teilt, dass der Abfluss von der Geleitstraße in die Darmstädter Landstraße zumindest während der morgendlichen rush hour verkehrspolitisch unzuträglich ist, hat der Magistrat alternative Anschlüsse geprüft? Gibt es insbesondere eine Möglichkeit, die Aschaffenburger Straße zur Darmstädter Landstraße zu verlängern? Sind hierzu Verhandlungen mit den betroffenen Grundstückeigentümern geführt worden? Wenn ja, wie werden die Erfolgsaussichten einer solchen Lösung eingeschätzt? d) Als weitere Alternative zum Anschluss an Hauptverkehrsstraßen wurden im Rahmen der Bebauungsplanung erwogen, den Hainer Weg auch in Fahrtrichtung Norden an die Offenbacher Landstraße anzuschließen? Ist dieses planerische Konzept weiterverfolgt worden und zu welchem Ergebnis hat es geführt? 6. Die inneren Erschließungsstraßen des Baugebietes Henninger Turm sind so ausgerichtet, dass der Verkehr weitestgehend über den Hainer Weg abfließen kann. Eine Ausnahme stellt eine Wegeverbindung dar, die auf Höhe des Wendelsweges 59/61 vom Wendelsweg in Richtung Hainer Weg abgeht. Sie ist im Bebauungsplan nicht als Verkehrsfläche gekennzeichnet. Es steht daher zu vermuten, dass es sich um eine private Fläche handeln soll, die gegebenenfalls mit Geh- und Fahrrechten zugunsten der Allgemeinheit belastet wird. Entsprechende Festsetzungen finden sich im Bebauungsplan jedoch nicht. Der straßenverkehrsrechtlichen Beurteilung dieser Straße kommt eine große Bedeutung zu für die Frage, ob der Verkehr des Baugebietes im Wesentlichen über den Hainer Weg abgewickelt werden kann. Sollte die verkehrliche Anbindung zum Wendelsweg eine durchgehende öffentliche Straße sein, würde erheblicher Verkehr in den Wendelsweg abfließen und damit der gesamte Mühlberg entsprechend belastet werden. Wir bitten daher, folgende Fragen zu beantworten: a) Wird es sich bei der bezeichneten Straße um eine private Straße oder eine öffentliche Straße handeln? b) Welche Maßnahmen sind vorgesehen, dass die Straße nur von den unmittelbaren Anliegern genutzt wird? 7. Sind im Zusammenhang mit der Nutzungsaufnahme für das neue Baugebiet neue Bushaltestellen geplant, neue Buslinien vorgesehen oder ein verkürzter Takt vorhandener Busse geplant? Für den Fall, dass neue Bushaltestellen vorgesehen sind, bitten wir um Bekanntgabe der genauen Standorte, um möglicherweise Hinweise auf Optimierungen geben zu können. 8. Sind neue Radwege zur Erschließung des Baugebietes Henninger Areal vorgesehen und wenn ja, wo liegen diese? 9. Ist der Stadt bekannt, ob in dem neuen Baugebiet Carsharing oder E-Bike-Sharing angeboten werden sollen, um den motorisierten Individualverkehr, so gut es geht, zu begrenzen. Begründung: Die verkehrsplanerische Bewältigung des Neubaugebietes Henninger Areal war eines der herausragenden Probleme des schließlich verabschiedeten Bebauungsplans B 847. Mittlerweile hat sich die Faktenlage, die Grundlage eines Verkehrskonzeptes sein könnte, so verdichtet, dass seriös die notwendigen Maßnahmen geplant werden können, um ein allseits befriedigendes Verkehrskonzept zu entwickeln. Da mittlerweile fast ein Drittel des Gebietes, inklusive des neuen Henninger Turms mit den Einzelhandelsbetrieben in seinem Basement gebaut ist, weiß man, wie viele Stellplätze dort genehmigt wurden. Aufgrund der Kommunikation mit dem Investor haben die Anlieger den Eindruck, dass für weite Teile des restlichen Baugebietes Baugenehmigungen erteilt sind, so dass auch insoweit die Anzahl der Stellplätze feststeht. Neben der Anzahl der Stellplätze liegen damit auch die Zu- und Abfahrten zu den Tiefgaragen fest, so dass die Verknüpfung mit dem vorhandenen Straßennetz nunmehr auch im Detail bekannt ist. Ebenfalls im Vorgriff auf das angekündigte Verkehrskonzept sind verkehrslenkende Maßnahmen eingeführt worden, deren Erfolg man nun in der alltäglichen Wirklichkeit überprüfen kann. So ist bei der Geleitstraße ein Zwei-Richtungsverkehr eingeführt worden, was eine Beurteilung der Leistungsfähigkeit dieses Anschlusses erlaubt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 5 am 06.11.2015, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1508 2015 Die Vorlage OF 1165/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sanierung Beckerweg

09.10.2015 · Aktualisiert: 24.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.10.2015, OM 4625 entstanden aus Vorlage: OF 1154/5 vom 20.09.2015 Betreff: Sanierung Beckerweg Der Magistrat wird gebeten, den Beckerweg im Stadtwald zwischen Oberrad und der Babenhäuser Landstraße entweder 1. zu sanieren oder 2. dessen Fahrbahn in eine wassergebundene Decke umzuwandeln. Begründung: Die meisten Wege im Frankfurter Stadtwald sind mit einer wassergebundenen Decke ausgestattet und in einem ausgezeichneten Zustand. Der Beckerweg ist jedoch asphaltiert und mit zahllosen Schlaglöchern übersät. Es dient der Sicherheit von Fußgängerinnen und Fußgängern sowie Radfahrerinnen und Radfahrern, wenn auch der Beckerweg an den guten Standard der Stadtwaldwege angepasst würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.01.2016, ST 169 Stellungnahme des Magistrats vom 18.03.2016, ST 539 Aktenzeichen: 66 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Errichtung eines Verkehrsspiegels am Hainer Weg/Ecke Bergesgrundweg

23.01.2015 · Aktualisiert: 27.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2015, OM 3827 entstanden aus Vorlage: OF 1007/5 vom 08.01.2015 Betreff: Errichtung eines Verkehrsspiegels am Hainer Weg/Ecke Bergesgrundweg Der Magistrat wird gebeten, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, den Verkehrsspiegel am Hainer Weg/Ecke Bergesgrundweg wieder seiner beabsichtigten Nutzung zuzuführen. Der Spiegel spiegelt regelmäßig die Lastkraftwagen und Wohnmobile wider, die auf der Seite des Friedhofes geparkt sind, und nicht den Verkehrsfluss des Hainer Weges. Begründung: Die Sicht in den Hainer Weg ist häufig mit parkenden Lastkraftwagen und Wohnmobilen für die aus dem Bergesgrundweg kommenden Personenkraftwagenfahrerinnen und -fahrer sowie Radfahrerinnen und Radfahrer verstellt. Damit ist die Verkehrssicherheit nicht mehr gewährleistet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 18.05.2016, OF 42/5 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.04.2015, ST 587 Anregung an den Magistrat vom 03.06.2016, OM 147 Antrag vom 06.11.2017, OF 654/5 Anregung an den Magistrat vom 24.11.2017, OM 2432 Aktenzeichen: 66 7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kontrolle der Schrittgeschwindigkeit im Anton-Burger-Weg

23.01.2015 · Aktualisiert: 27.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2015, OM 3828 entstanden aus Vorlage: OF 1009/5 vom 06.01.2015 Betreff: Kontrolle der Schrittgeschwindigkeit im Anton-Burger-Weg Der Magistrat wird gebeten, 1. die erforderliche Schrittgeschwindigkeit im Anton-Burger-Weg regelmäßig zu kontrollieren sowie zu prüfen und zu berichten, welche sonstigen Maßnahmen zur Einhaltung der Schrittgeschwindigkeit getroffen werden können; 2. die Beschilderung "Verkehrsberuhigter Bereich" auf seine Vollständigkeit hin zu überprüfen. Begründung: Zwar ist der Anton-Burger-Weg zwischen Hasselhorstweg und Hainer Weg mit einem Schild als verkehrsberuhigter Bereich gekennzeichnet, doch lässt sowohl der optische Eindruck als auch die Beschaffenheit des Straßenbelages zu, dass schneller als die Schrittgeschwindigkeit gefahren wird. Damit ist die Problematik gegeben, dass die Schrittgeschwindigkeit nicht eingehalten wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2015, ST 547 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Einrichtung einer weiteren Bushaltestelle am Hainer Weg

08.01.2015 · Aktualisiert: 02.02.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.01.2015, OF 1008/5 Betreff: Einrichtung einer weiteren Bushaltestelle am Hainer Weg Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, für die Buslinie 48 zwischen den Haltestellen "Südfriedhof Ost" und "Bergkirche" einen weiteren Haltepunkt einzurichten. Begründung: Die Haltepunkte Südfriedhof Ost und Bergkirche liegen weit auseinander. Es wäre sinnvoll, einen weiteren Haltepunkt zwischen diesen beiden einzurichten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5 am 23.01.2015, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 1008/5 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Unterbinden des Parkens von Lastkraftwagen auf dem Hainer Weg vor dem Südfriedhof

12.09.2014 · Aktualisiert: 27.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2014, OM 3461 entstanden aus Vorlage: OF 899/5 vom 13.08.2014 Betreff: Unterbinden des Parkens von Lastkraftwagen auf dem Hainer Weg vor dem Südfriedhof Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um das Parken von Lastkraftwagen und deren Anhänger auf dem Hainer Weg vor dem Südfriedhof zu unterbinden. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner des Hainer Wegs und der näheren Umgebung haben sich beschwert, dass vermehrt Lastkraftwagen und deren Anhänger auf dem Hainer Weg vor dem Südfriedhof geparkt werden. Zum einen erschwert dies entgegenkommenden Fahrzeugen aneinander vorbeizufahren, und zum anderen ist der Ortsbeirat der Ansicht, dass Firmen Parkplätze in ausreichender Anzahl vorhalten müssen. Der Ortsbeirat 5 hat sich aktiv dafür eingesetzt, dass das Parken von Lastkraftwagen in der Babenhäuser Landstraße unterbunden wird. Gleiches gilt auch für diesen Teil des Hainer Wegs. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2014, ST 1449 Aktenzeichen: 32 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Monte Scherbelino

12.09.2014 · Aktualisiert: 01.12.2014

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2014, OM 3462 entstanden aus Vorlage: OF 900/5 vom 27.08.2014 Betreff: Monte Scherbelino Vorgang: ST 520/07 Der Magistrat wird gebeten, Auskunft über den Stand der Sanierung an der Mülldeponie Monte Scherbelino zu geben und dem Ortsbeirat einen Zeitplan für die Wiedereröffnung des Geländes vorzulegen. Begründung: In seiner Stellungnahme vom 29.03.2007, ST 520, stellt der Magistrat eine Wiedereröffnung nicht vor 2010 in Aussicht. Seitdem sind weitere vier Jahre vergangen, ohne dass Anhaltspunkte vorliegen, dass das Gelände für die Öffentlichkeit freigegeben würde. Der Ortsbeirat möchte daher einen konkreten Zeitplan wissen, bis wann welche Maßnahmen ausgeführt werden sollen. Seit der Schließung des Monte Scherbelino ist nicht nur ein viel genutztes Freizeitgelände verloren gegangen, sondern auch eine wichtige Wegeverbindung über die Babenhäuser Landstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.03.2007, ST 520 Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2014, ST 1493

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ankauf von Flurstücken in der Gemarkung Oberrad zur Erweiterung der Sportanlage Beckerwiese hier: Einrichtung einer für Bundesjugendspiele tauglichen Kleinsportanlage

24.05.2013 · Aktualisiert: 15.09.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.05.2013, OM 2262 entstanden aus Vorlage: OF 606/5 vom 05.05.2013 Betreff: Ankauf von Flurstücken in der Gemarkung Oberrad zur Erweiterung der Sportanlage Beckerwiese hier: Einrichtung einer für Bundesjugendspiele tauglichen Kleinsportanlage Vorgang: M 12/13 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, auf dem Areal, auf dem das dritte Spielfeld für die Spvgg. 05 Oberrad errichtet werden soll, auch eine für die Durchführung von Bundesjugendspielen taugliche Kleinsp ortanlage unterzubringen. Begründung: Im Vorschlag des Magistrats vom 18.01.2013, M 12, führt dieser aus, dass nur ein Teil der anzukaufenden Fläche für die Sportanlage benötigt wird. Es wäre daher gewinnbringend für die Oberräderinnen und Oberräder, wenn auf der nicht für die Sportanlage der Spvgg. 05 Oberrad benötigten Fläche eine für Bundesjugendspiele taugliche Kleinsportanlage errichtet werden würde. Die Schülerinnen und Schüler der Gruneliusschule könnten dort z. B. ihre Bundesjugendspiele veranstalten. Bislang müssen die Klassen immer zur Sportanlage in der Babenhäuser Landstraße fahren. Aber nicht nur die Schülerinnen und Schüler würden von dieser Anlage profitieren, sondern auch die Oberräder Vereine. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2013, ST 1151 Aktenzeichen: 52 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradfahren gegen die Einbahnstraße im Hainer Weg II

24.05.2013 · Aktualisiert: 29.08.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.05.2013, OM 2258 entstanden aus Vorlage: OF 597/5 vom 07.05.2013 Betreff: Fahrradfahren gegen die Einbahnstraße im Hainer Weg II Vorgang: OM 1936/08; ST 501/08 Der Magistrat wird nochmals gebeten, zu prüfen und zu berichten, mit welchen Maßnahmen im Hainer Weg die Freigabe des kurzen, überschaubaren Teilstücks zwischen Geleitsstraße und Hühnerweg für den Radverkehr ermöglicht werden kann. Begründung: Die Argumente aus der Vorlage ST 501 sind nur zum Teil nachvollziehbar. Da im Hainer Weg Tempo 30 vorgeschrieben ist, kann das Argument eines regen Kraftfahrzeugverkehrs und einer Buslinie kein Hinderungsgrund sein. Ähnliche Situationen gibt es in der Stadt vielfach. Der Abschnitt ist nur kurz und überschaubar, daher nutzen auch jetzt schon viele Radfahrer den Abschnitt gegen die Einbahnstraße, zumal das letzte Stück des Hühnerweges bis zur Offenbacher Landstraße für alle Verkehrsteilnehmer freigegeben ist. Die vom Magistrat in der Vorlage ST 501 empfohlene Route über die Geleitsstraße mit Stau vor der ersten Ampel, zu schmalem Bordsteinradweg auf der Darmstädter Landstraße und einer zweiten Ampel auf der Rechtsabbiegerspur zur Offenbacher Landstraße ist verständlicherweise nicht akzeptabel. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.2013, ST 1277 Antrag vom 04.01.2018, OF 713/5 Auskunftsersuchen vom 19.01.2018, V 727 Auskunftsersuchen vom 05.05.2023, V 666 Aktenzeichen: 32 1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Umbau der Bushaltestelle „Lokalbahnhof“ Richtung Hainer Weg II Vortrag des Magistrats vom 08.04.2013, M 56

19.04.2013 · Aktualisiert: 30.10.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 19.04.2013, OA 369 entstanden aus Vorlage: OF 589/5 vom 15.04.2013 Betreff: Umbau der Bushaltestelle "Lokalbahnhof" Richtung Hainer Weg II Vortrag des Magistrats vom 08.04.2013, M 56 Vorgang: OM 3519/09 OBR 5; ST 42/10 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats, M 56, wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass in den Haltestellenkatalog der bereits bewilligte Umbau der Bushaltestelle "Lokalbahnhof" aufgenommen wird. Begründung: Laut der Stellungnahme ST 42 wurde im Mai 2009 ein Zuwendungsantrag gestellt, offenbar der gleiche, der jetzt dem Vortrag des Magistrats, M 56, zugrunde liegt. Der Ortsbeirat 5 fragt sich, warum die Zusage von 2010 nicht umgesetzt und die Haltestelle beim Zuschussgeber nicht angemeldet wurde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.04.2013, M 56 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.08.2009, OM 3519 Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2010, ST 42 Stellungnahme des Magistrats vom 20.09.2013, ST 1425 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2014, ST 28 Antrag vom 17.10.2017, OF 610/5 Anregung vom 03.11.2017, OA 194 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 24.04.2013 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des Verkehrsausschusses am 28.05.2013, TO I, TOP 7 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 56 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 369 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) zu 2. CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL und NPD (M 56 und OA 369 = Annahme) 21. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 04.06.2013, TO II, TOP 2 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 56 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 369 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) zu 2. CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) 22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.06.2013, TO II, TOP 18 Beschluss: 1. Der Vorlage M 56 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 369 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER, ÖkoLinX-ARL und NPD gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) zu 2. CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER, ÖkoLinX-ARL und NPD (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3232, 22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.06.2013 Aktenzeichen: 92 13

OF (Antrag Ortsbeirat)

Grenzmarkierung im Einmündungsbereich des Hasselhorstwegs in den Sachsenhäuser Landwehrweg

08.02.2013 · Aktualisiert: 20.03.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.02.2013, OF 511/5 Betreff: Grenzmarkierung im Einmündungsbereich des Hasselhorstwegs in den Sachsenhäuser Landwehrweg Vorgang: ST 1158/12 In Erinnerung an die ST 1185 vom 06.08.2012 bitten wir den Magistrat um Auskunft, wann mit der Umsetzung der zugesagten Maßnahme zu rechnen ist. Begründung: Der Magistrat wurde gebeten, im Einmündungsbereich des Hasselhorstweges in den Sachsenhäuser Landwehrweg eine Grenzmarkierung für Halte- und Parkverbote zu verfügen, die der Länge von Müll- und Rettungsfahrzeugen gerecht wird (Zeichen 299 - Grenzmarkierung für Halte- und Parkverbote, § 41 (1) StVO). Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2012, ST 1158 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 5 am 22.02.2013, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 511/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 5 am 15.03.2013, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 678 2013 Die Vorlage OF 511/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Errichtung einer Sporthalle in der Nähe des Sportgeländes Babenhäuser Landstraße

17.10.2012 · Aktualisiert: 06.11.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.10.2012, OF 408/5 Betreff: Errichtung einer Sporthalle in der Nähe des Sportgeländes Babenhäuser Landstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, ob die Stadt der Turngemeinde Sachsenhausen ein Gelände in unmittelbarer Nähe zur Sportanlage in der Babenhäuser Landstraße, aber außerhalb der Grüngürtelschutzzone zur Verfügung stellen kann, auf der der Verein eine Sporthalle errichten kann. Dabei ist auch zu untersuchen, ob ein entsprechendes Gelände nach Aufstellung oder ggfls. Änderung eines Bebauungsplans bereitgestellt werden kann. Begründung: Bevor der Ortsbeirat die durchaus naheliegende Idee unterstützt, die Errichtung einer Sporthalle direkt auf dem Gelände der Sportanlage Babenhäuser Landstraße zu verfolgen, müssen alle sinnvollen Alternativen außerhalb der Grüngürtelschutzzone untersucht werden. Für die Errichtung einer solchen Sporthalle gibt es zahlreiche Argumente. Die Turngemeinde Sachsenhausen existiert über hundert Jahre und betreibt seitdem eine erfolgreiche Sport- und Jugendarbeit in Sachsenhausen. Auf der anderen Seite besitzt sie keine eigene Turnhalle und muss hohe Nutzungsentgelte für Sporthallen der Schulen bezahlen. Dies übersteigt die finanziellen Möglichkeiten des Vereins. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 24.08.2012, OF 375/5 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 5 am 02.11.2012, TO I, TOP 5 Beschluss: Auskunftsersuchen V 539 2012 1. Die Vorlage OF 375/5 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 408/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, FAG und FDP (= Annahme) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, FAG und FDP (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Errichtung einer Sporthalle auf dem Sportgelände Babenhäuser Landstraße

24.08.2012 · Aktualisiert: 06.11.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.08.2012, OF 375/5 Betreff: Errichtung einer Sporthalle auf dem Sportgelände Babenhäuser Landstraße Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, ob die Möglichkeit besteht, auf dem Sportgelände Babenhäuser Landstraße, an der Stelle der ehemaligen Schützenhütte des Vereins TARAS, eine Sporthalle zu errichten. Begründung: Auf der Sportanlage Bäbenhäuser Landstraße besitzt die Turngemeinde Sachsenhausen die ehemalige Schützenhütte des früheren Schützenvereins TARAS. Der Verein möchte gerne die Räumlichkeiten als Geschäftsstelle nutzen und den größeren Raum als Gymnastik-Übungsraum einrichten. Mittelfristig besteht der Wunsch, an dieser Stelle die Hütte zu vergrößern bzw. sogar den Neubau einer Sporthalle in angemessener Größe zu realisieren. Das Sportamt hat in einem Gespräch mit dem Verein Zustimmung signalisiert. Die Naturschutzbehörde hat hingegen mit dem Argument, dass das Gelände in der Schutzzone 1 liege und es keinen Bebauungsplan gäbe, die Zustimmung verweigert. Für die Errichtung einer solchen Sporthalle gibt es jedoch zahlreiche Argumente. Die Turngemeinde Sachsenhausen existiert über hundert Jahre und betreibt seitdem eine erfolgreiche Sport- und Jugendarbeit in Sachsenhausen. Auf der anderen Seite besitzt sie keine eigene Turnhalle und muß hohe Nutzungsentgelte für Sporthallen der Schulen bezahlen. Dies übersteigt die finanziellen Möglichkeiten des Vereins. Auf der Sportanlage Babenhäuser Landstraße sind gute Voraussetzungen für die Errichtung einer solchen Sporthalle, zumal sich dort bereits eine kleine Halle befindet. Die Sportanlage verfügt über eine sehr gute Infrastruktur. Der Hinweis der Naturschutzbehörde auf die fehlenden rechtlichen Möglichkeiten der Errichtung einer solchen Halle, sind nicht zwingend. Auch wenn das Gelände in der Schutzzone 1 liegt und ein Bebauungsplan nicht existiert, schließt dies die Errichtung einer Sporthalle nicht aus. Der Magistrat möchte deshalb eine eigene Beurteilung der Rechtslage abgeben. Er soll dem Ortsbeirat Auskunft geben, ob nach seiner Auffassung die Errichtung einer Sporthalle nach dem jetzigen Recht möglich ist. Falls dies nicht der Fall ist, sollte der Magistrat mitteilen, welche rechtlichen Voraussetzungen für die Genehmigung eines solchen Vorhabens geschaffen werden müssen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 17.10.2012, OF 408/5 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 5 am 24.08.2012, TO I, TOP 62 Beschluss: Die Vorlage OF 375/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 5 am 28.09.2012, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 375/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 5 am 02.11.2012, TO I, TOP 5 Beschluss: Auskunftsersuchen V 539 2012 1. Die Vorlage OF 375/5 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 408/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, FAG und FDP (= Annahme) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, FAG und FDP (= Ablehnung)

Partei: FDP

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Verkehrskonzept Henninger Areal - Hainer Weg/Darmstädter Landstraße Vortrag des Magistrats vom 20.04.2012, M 102

15.06.2012 · Aktualisiert: 22.10.2013

S A C H S T A N D : Anregung vom 15.06.2012, OA 217 entstanden aus Vorlage: OF 323/5 vom 31.05.2012 Betreff: Verkehrskonzept Henninger Areal - Hainer Weg/Darmstädter Landstraße Vortrag des Magistrats vom 20.04.2012, M 102 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Vorfeld der Bebauung des Henninger Areals ein tragfähiges Verkehrskonzept zur Erschließung zu erstellen und dem Ortsbeirat 5 vorzustellen. Begründung: Die bisherigen Zufahrten von der Darmstädter Landstraße oder dem Hainer Weg sind nicht geeignet, den Mehrbedarf von circa 2.000 Menschen ausreichend zu gewährleisten. Bereits heute klagen die Anwohner des Sachsenhäuser Bergs in Berufsverkehrszeiten über Staus und Verkehrsüberlastung in den Nebenstraßen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.04.2012, M 102 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 28.09.2012, B 443 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 20.06.2012 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 18.06.2012, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 102 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 309 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 217 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 218 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 309); LINKE. und Piraten (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. Ziffern 1. und 2.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und LINKE. (= Annahme); Piraten (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Ziffer 3., erster und zweiter Satz: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FDP (= Annahme); Piraten (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Ziffer 3., dritter Satz: CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD und FDP (= Annahme); Piraten (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FDP (= Annahme); Piraten (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 4. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 309) sowie LINKE. (= Annahme) und FDP (= Ablehnung); Piraten (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FREIE WÄHLER (M 102 und NR 309 = Ablehnung, OA 217 und OA 218 = Annahme) Stv. Ochs (M 102 = Annahme im Rahmen NR 309, NR 309 = Annahme, OA 217 und OA 218 = Prüfung und Berichterstattung) 12. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.06.2012, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 102 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 309 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 337 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OA 217 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Die Vorlage OA 218 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 309) sowie FREIE WÄHLER (= Ablehnung) und Piraten (= Annahme im Rahmen NR 337) zu 2. Ziffern 1. und 2.: CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD, LINKE. und Piraten (= Annahme) Ziffer 3. erster und zweiter Satz: CDU, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen SPD, LINKE., FDP und Piraten (= Annahme) Ziffer 3. dritter Satz: CDU, GRÜNE, LINKE., FREIE WÄHLER und Piraten gegen SPD und FDP (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und Piraten (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) zu 4. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme) zu 5. CDU und GRÜNE gegen SPD und Piraten (= Annahme im Rahmen NR 309), LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 102 = Ablehnung, NR 309, OA 217 und OA 218 = Annahme) NPD (M 102 und NR 309 = Ablehnung, NR 337, OA 217 und OA 218 = Enthaltung) REP (M 102, NR 309, OA 217 und OA 218 = Annahme, NR 337 = Prüfung und Berichterstattung) Stv. Ochs (M 102 = Annahme im Rahmen NR 309, NR 309 = Annahme, OA 217 und OA 218 = Prüfung und Berichterstattung) Stv. Dr. Dr. Rahn (NR 337 = Annahme) 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.06.2012, TO II, TOP 16 Beschluss: 1. Der Vorlage M 102 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 309 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 337 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OA 217 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Die Vorlage OA 218 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP und REP gegen SPD, LINKE. und Stv. Ochs (= Annahme im Rahmen NR 309), FREIE WÄHLER und NPD (= Ablehnung) sowie Piraten (= Annahme im Rahmen NR 337) zu 2. Ziffern 1. und 2.: CDU, GRÜNE, FDP, FREIE WÄHLER und NPD gegen SPD, LINKE., Piraten, REP und Stv. Ochs (= Annahme) Ziffer 3. erster und zweiter Satz: CDU, GRÜNE, FREIE WÄHLER und NPD gegen SPD, LINKE., FDP, Piraten, REP und Stv. Ochs (= Annahme) Ziffer 3. dritter Satz: CDU, GRÜNE, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und NPD gegen SPD, FDP, REP und Stv. Ochs (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., Piraten und Stv. Dr. Dr. Rahn (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER und REP (= Prüfung und Berichterstattung); NPD (= Enthaltung) zu 4. CDU, GRÜNE und Stv. Ochs gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und REP (= Annahme); NPD (= Enthaltung) zu 5. CDU, GRÜNE und Stv. Ochs gegen SPD und Piraten (= Annahme im Rahmen NR 309), LINKE., FREIE WÄHLER und REP (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung); NPD (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 102 = Ablehnung, NR 309, OA 217 und OA 218 = Annahme) 18. Sitzung der KAV am 24.09.2012, TO II, TOP 204 Beschluss: Der Vorlage OA 217 wird zugestimmt. Beschlussausfertigung(en): § 1861, 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.06.2012 Aktenzeichen: 61 10

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Grenzmarkierung im Einmündungsbereich des Hasselhorstweges in den Sachsenhäuser Landwehrweg

11.05.2012 · Aktualisiert: 07.08.2012

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.05.2012, OM 1165 entstanden aus Vorlage: OF 308/5 vom 21.04.2012 Betreff: Grenzmarkierung im Einmündungsbereich des Hasselhorstweges in den Sachsenhäuser Landwehrweg Der Magistrat wird gebeten, im Einmündungsbereich des Hasselhorstweges in den Sachsenhäuser Landwehrweg eine Grenzmarkierung für Halte- und Parkverbote zu verfügen, die der Länge von Müll- und Rettungsfahrzeugen gerecht wird (Zeichen 299 - Grenzmarkierung für Halte- und Parkverbote, § 41 (1) StVO). Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben sich beschwert, dass der Einmündungsbereich des Hasselhorstweges in den Sachsenhäuser Landwehrweg derart zugeparkt wird, dass es für aus dem Sachsenhäuser Landwehrweg in den Hasselhorstweg einfahrende Fahrzeuge nicht möglich ist, am Gegenverkehr vorbeizufahren. Besonders problematisch stellt sich dieses Parkverhalten für Rettungsfahrzeuge oder die Müllabfuhr dar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2012, ST 1158

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsberuhigung im Hainer Weg

17.02.2012 · Aktualisiert: 13.11.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.02.2012, OM 928 entstanden aus Vorlage: OF 226/5 vom 03.02.2012 Betreff: Verkehrsberuhigung im Hainer Weg Der Magistrat wird gebeten, als weitere Maßnahme zur Verkehrsberuhigung im Hainer Weg, auf dem Abschnitt entlang der Friedhofsmauer, die Überbreite der Fahrbahn durch Anordnung von Parkplätzen auf der Fahrbahn auf sechs Meter zu reduzieren. Die Parkplätze sind in Fahrtrichtung durch Aufstellung eines Stellvertreters zu sichern. In dem neu geschaffenen Bereich sind in der Nähe des Eingangs auch Fahrradabstellanlagen vorzusehen. Begründung: Die Nichtbeachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf dem Hainer Weg mit der damit verbundenen Gefährdung, insbesondere der Fußgänger, beschäftigen Anwohner und den Ortsbeirat 5 seit Jahren. Leider haben auch die regelmäßigen Kontrollen durch das Straßenverkehrsamt und die Ahndung von Verstößen nicht zu einem geänderten Verkehrsverhalten geführt. Anwohner berichten jedoch, dass das erhöhte Aufkommen ruhenden Verkehrs an Sonntagen in Friedhofseingangsnähe zur Beruhigung führt. Die Fahrbahnbreite beträgt im Bereich des Friedhofs bis zu neun Meter. Bei einer Reduzierung auf sechs Meter verbliebe genügend Fläche für die Buslinie, auch im Zweirichtungsverkehr. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2012, ST 825 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Welche Maßnahmen sind geplant, um die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung im Hainer Weg zu gewährleisten?

14.10.2011 · Aktualisiert: 02.11.2011

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2011, OF 135/5 Betreff: Welche Maßnahmen sind geplant, um die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung im Hainer Weg zu gewährleisten? Der Magistrat wird gebeten, nachfolgende Fragen zu beantworten: 1. Welche Möglichkeiten werden gesehen, die Einhaltung der Geschwindigkeitsbeschränkung von Tempo 30 im Hainer Weg zu sichern? 2. Wie hoch sind die Kosten hierfür? 3. Wie schnell können diese Maßnahmen umgesetzt werden? 4. Sieht der Magistrat vorab eine Möglichkeit, die Autofahrer an die Einhaltung der Geschwindigkeit zu erinnern, darin, eine mobile Geschwindigkeitsüberwachung und -anzeige temporär aufzustellen? Begründung: In dem weitgehend anbaufreien Teil des Hainer Weges wird, obwohl hier in erheblichem Maß Fußgängerverkehr - Eltern und Kinder - sowie Radverkehr stattfindet, die beschilderte Höchstgeschwindigkeit (Tempo 30) durch die Autofahrer missachtet. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 5 am 28.10.2011, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 158 2011 Die Vorlage OF 135/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FAG, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen FDP (= Ablehnung)

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Einhaltung der Tempo-30-Zone am Sachsenhäuser Berg, Hainer Weg

21.04.2011 · Aktualisiert: 26.08.2011

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.04.2011, OF 14/5 Betreff: Einhaltung der Tempo-30-Zone am Sachsenhäuser Berg, Hainer Weg Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten welche Maßnahmen er für die Einhaltung des Tempolimits von 30 KM im Hainer Weg stadteinwärts ab Hsnr. 176 für geeignet hält. Als erste Maßnahme sollten Bäume und Büsche so zurückgeschnitten werden, dass die Schilder wieder sichtbar sind, weiterhin sollten Fahrbahnmarkierungen vorgenommen werden. Es ist zu prüfen ob die Einhaltung des Tempolimits über vermehrte Geschwindigkeitskontrollen erfolgen kann, die Installation einer Blitzanlage an der Ecke Südfriedhof/Heinrich-Limpert-Weg in beiden Richtungen sollte in die Überlegungen einbezogen werden. Die Straße sollte so gestaltet werden, dass höhere Geschwindigkeiten nicht mehr möglich sind. Begründung: Da sich rechts nur Gärten und links die Friedhofsmauer befinden, wird dieser Abschnitt des Hainer Wegs gerne als Rennstrecke benutzt. Die Tempo-30 Schilder sind außerdem nicht gut sichtbar angebracht und werden häufig durch Bäume und Sträucher verdeckt. Kinder und deren Eltern auf dem Weg in die umliegenden Kindergärten werden durch die Raser gefährdet. Geschwindigkeitskontrollen werden zu selten und an der falschen Stelle durchgeführt. Dauerhaften Erfolg verspricht in der momentanen Situation nur eine fest installierte Blitzanlage. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 5 am 06.05.2011, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 14/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 5 am 27.05.2011, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 14/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 5 am 19.08.2011, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 14/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und FAG (= Annahme); FREIE WÄHLER (= Enthaltung)

Partei: SPD

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Chancen zur Optimierung im Rahmen der Überarbeitung des Bebauungsplanentwurfs für das Henninger Areal nutzen Antrag von CDU, GRÜNEN und FDP vom 18.01.2011, NR 2148

26.01.2011 · Aktualisiert: 14.05.2012

S A C H S T A N D : Anregung vom 26.01.2011, OA 1276 entstanden aus Vorlage: OF 1233/5 vom 26.01.2011 Betreff: Chancen zur Optimierung im Rahmen der Überarbeitung des Bebauungsplanentwurfs für das Henninger Areal nutzen Antrag von CDU, GRÜNEN und FDP vom 18.01.2011, NR 2148 Der Ortsbeirat 5 begrüßt außerordentlich, dass nun für die Entwicklung von Wohnungen und den Erhalt und möglichen Ausbau von Arbeitsplätzen der Weg auf dem Henninger Areal frei wurde und bedankt sich für die erfolgreichen Vermittlungen des Magistrats. Auch der Ortsbeirat 5 wünscht sich eine zügige Umsetzung und Entwicklung, freut sich auf die neuen Sachsenhäuserinnen und Sachsenhäuser und eine gelungene Verbindung von Wohnen und Arbeiten. Die Überarbeitung des Bebauungsplanentwurfs sollte jedoch auch genutzt werden, um weitere Optimierungen des bisherigen Bebauungsplanes mit in den Blick zu nehmen, damit diese schon bei der Planung Berücksichtigung finden können und keine Zeit verloren geht. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung die NR 2148 mit folgenden Ergänzungen beschließen: 1. Im Bebauungsplan werden zwei zusätzliche Flächen zur öffentlichen Nutzung ausgewiesen, dies sind: a) Eine Grünfläche mit Kinderspielmöglichkeiten in der Nähe des Quartierszentrums; b) eine Aufenthaltsfläche für Jugendliche mit mindestens einem Bolzplatz im erweiterten Gewerbegürtel. Erforderlichenfalls sind Ausgleichsflächen durch Aufstockung der Geschosshöhe von einzelnen Gebäuden zuzulassen. 2. Das Verkehrserschließungskonzept ist insbesondere hinsichtlich des zusätzlich abzuwickelnden gewerblichen Verkehrs zu überprüfen und die Leistungsfähigkeit der Kreuzung Geleitsstraße/Darmstädter Landstraße ebenso darzustellen, wie mögliche bauliche Veränderungen für eine Linksabbiegerspur vom Wendelsplatz in den Hainer Weg. Begründung: Wohnbebauung mit zusätzlichen bewohner- und familienaffinen Gebäudezuschnitten verlangt nach einer entsprechenden Infrastruktur. Eine Kita wurde adäquat eingeplant, leider aber keine Spielfläche. Wie auch in den Erläuterungen zum Bebauungsplan Nr. 847 ausgeführt, stehen in erreichbarer Nähe und Umgebung des neuen Quartiers keine Kinderfreiflächen und Spielflächen zur Verfügung. Spielmöglichkeiten mit anderen Kindern im unmittelbaren Wohnumfeld sind jedoch nicht nur für die Kinder wichtig, sondern für die gesamte Familie. Sie erleichtern die Vereinbarung von Beruf und Familie, und durch kurze Wege wird darüber hinaus motorisierter Individualverkehr vermieden. Für Jugendliche gibt es ohnehin in Sachsenhausen in Quartiersnähe sehr wenig Aufenthaltsfläche. In einem Stadtteil mit etwa 5.000 Jugendlichen gibt es insgesamt nur drei Bolzplätze (Oppenheimer Platz, Seehofpark, Tiroler Park). An den Ortsbeirat 5 wenden sich immer wieder Eltern, die nach Betätigungsflächen im Freien für ihre heranwachsenden Kinder fragen. Im ursprünglichen Bebauungsplan ist die Wohnbebauung so verdichtet, dass ein Platz für Jugendliche genauso wenig konfliktarm anzusiedeln war, wie eine Brauerei. Im zusätzlichen Gewerbegürtel wäre diese für die Jugendlichen so wichtige Entfaltungsmöglichkeit jedoch zu realisieren. Zwar sind im Bebauungsplanentwurf erfreulich viele Baumpflanzungen und ökologisch wertvolle Grünschneisen vorgesehen, eine kleine Grünfläche zum Aufenthalt für alle Bewohner fehlt jedoch. Die im Gelände befindlichen Parks befinden sich im Privatbesitz. Die Erschließung des MIV (motorisierten Individualverkehrs) über die Geleitsstraße im Zweirichtungsverkehr bei dem geringen Straßendurchmesser und der Verkehrsfrequenz auf der Darmstädter Landstraße, war dem Ortsbeirat 5 bisher so auch nicht vorstellbar. Zusätzliche Gewerbeansiedlungen verlangen erfahrungsgemäß nach An- und Abfahrtswegen, die nicht nur von Pkw befahren werden können. Radeberger verfügt über eigene, direkte Zu- und Abwege, die neuen Gewerbetreibenden nicht. Die Abwicklung von Zweirichtungs-Schwerverkehr über die Geleitsstraße erscheint dem Ortsbeirat 5 nicht angemessen. Der Ortsbeirat 5 befürchtet insgesamt zusätzliche Rückstaus mit der Folge noch stärkerer Feinstaub- und Lärmbelästigung der zahlreichen Bewohner der Darmstädter Landstraße und die Zunahme von weiterem illegalem Pendlerverkehr über die anliegenden Wohnstraßen. Bei der Vorstellung des Verkehrserschließungskonzeptes im Ortsbeirat 5 wurde auch ein möglicher Linksabbieger am Wendelsplatz von der Offenbacher Landstraße in den Hainer Weg ins Spiel gebracht. Hier bittet der Ortsbeirat 5 um konkrete Vorstellungen und die Darstellung der notwendigen baulichen Maßnahmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 18.01.2011, NR 2148 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 06.05.2011, B 233 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 02.02.2011 Beratungsergebnisse: 50. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.01.2011, TO I, TOP 21 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage NR 2148 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 2155 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 1276 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 1277 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 2155) sowie FAG (= Annahme im Rahmen NR 2155, OA 1276 und OA 1277) zu 2. CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 4. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: REP (NR 2148 und NR 2155 = Annahme) NPD (NR 2148 und NR 2155 = Enthaltung) 50. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.01.2011, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Der Vorlage NR 2148 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 2155 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 1276 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. a) Die Vorlage OA 1277 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Heumann, Tafel-Stein, Dr. von Beckh, Sautner, Majer, Volpp, zu Löwenstein und Dr. Dr. Rahn sowie von Stadtrat Schwarz dienen zur Kenntnis. 5. Die Vorlage M 211 wird im Rahmen der Vorlage NR 2148 an den Magistrat zurückverwiesen. 6. Die Vorlage NR 1638 wird für erledigt erklärt. 7. Die Vorlage NR 1689 wird für erledigt erklärt. 8. a) Die Vorlage OA 1052 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Heumann, Tafel-Stein, Dr. von Beckh, Sautner, Majer, Volpp, zu Löwenstein und Dr. Dr. Rahn sowie von Stadtrat Schwarz dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und REP gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 2155) sowie FAG (= Annahme im Rahmen NR 2155, OA 1276 und OA 1277); NPD (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD, LINKE., FAG und REP (= Annahme); NPD (= Enthaltung) zu 3. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG, und FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 4. zu a) CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 5. CDU, GRÜNE, FDP, FAG und FREIE WÄHLER gegen SPD und LINKE. (= Zurückweisung im Rahmen NR 2148 und NR 2155); NPD (= Enthaltung) zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 8. zu a) CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Ablehnung), LINKE., FREIE WÄHLER, REP und NPD (= Annahme) sowie FAG (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 9304, 50. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.01.2011 Aktenzeichen: 61 00

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Radweg Hainer Weg und Ziegelhüttenweg

15.01.2010 · Aktualisiert: 02.07.2012

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.01.2010, OM 3859 entstanden aus Vorlage: OF 935/5 vom 19.11.2009 Betreff: Radweg Hainer Weg und Ziegelhüttenweg Der Magistrat wird gebeten, die Benutzungspflicht der Radwege im Hainer Weg und im Ziegelhüttenweg aufzuheben. Begründung: Die Radverkehrsanlagen entsprechen nicht mehr den Vorschriften der neuen Straßenverkehrsordnung. Nach den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) gilt gemäß § 2 Absatz 4 Satz 2 Nr. 9, dass benutzungspflichtige Radwege nur angeordnet werden dürfen, wo es die Verkehrssicherheit oder der Verkehrsablauf erfordern. Außerhalb von Grundnetzstraßen ist dies aber nicht der Fall. Außerdem verfügen die Radwege nicht über die Mindestbreite von 1,50 m und sind baulich in schlechterem Zustand als die Straße. Radfahrer, die sich auf der Straße nicht sicher genug fühlen, können weiterhin die dann nicht mehr benutzungspflichtigen Radwege benutzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.03.2010, ST 458 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gelenkbusse auf der Linie 30!

24.11.2009 · Aktualisiert: 09.01.2012

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.11.2009, OM 3762 entstanden aus Vorlage: OF 576/4 vom 05.11.2009 Betreff: Gelenkbusse auf der Linie 30! Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Kapazität auf der Linie 30 durch den Einsatz von Gelenkbussen erhöht werden kann. Begründung: Die VGF setzt auf der Buslinie 30, welche vom Börneplatz zur Unfallklinik führt (in Spitzenzeiten vom Hainer Weg nach Bad Vilbel), zum Teil einfache Busse mit einer Gesamtkapazität von circa 100 Fahrgästen ein. Auf der Strecke kommt es tagsüber zu großem Fahrgastandrang. Nicht ohne Grund wird im Moment die Straßenbahnlinie 18 gebaut, welche den Linienbusverkehr ersetzen soll. Gelenkbusse im Fuhrpark der VGF haben je nach Fahrzeugtyp eine Kapazität um die 140 Fahrgäste. Diese Kapazität wird auf der Buslinie 30 durchgängig benötigt, da unter anderem die Fachhochschule Frankfurt, ein Altenheim und das Unfallkrankenhaus auf der Linienstrecke liegen. Zusätzlich belastend für die Strecke wirkt sich die Baustelle der Straßenbahnlinie 18 auf dem Nibelungenplatz aus. Die Fahrzeit erhöht sich allein auf der Strecke zwischen Konstablerwache und Fachhochschule auf 25 Minuten. Dies entspricht in der Realität nicht einmal dem ab 24. August 2009 angepassten Fahrplan, welcher von einer Fahrzeit von 13 Minuten ausgeht. Fahrgäste müssen in Folge dessen ohnehin mit Beeinträchtigungen leben, die sich durch den Bau der Straßenbahnlinie nicht vermeiden lassen. Es lässt sich jedoch vermeiden, Busse mit einer Kapazität von nur 100 Fahrgästen einzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2010, ST 232 Aktenzeichen: 92 11

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gelenkbusse auf der Linie 30!

24.11.2009 · Aktualisiert: 27.04.2012

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.11.2009, OM 3783 entstanden aus Vorlage: OF 584/1 vom 23.10.2009 Betreff: Gelenkbusse auf der Linie 30! Der Magistrat wird aufgefordert, sich bei der VGF für ein durchgängiges Einsetzen von Gelenkbussen auf der Linie 30 einzusetzen. Begründung: Die VGF setzt auf der Buslinie 30, welche vom Börneplatz zur Unfallklinik führt (in Spitzenzeiten vom Hainer Weg nach Bad Vilbel), zum Teil einfache Busse mit einer Gesamtkapazität um 100 Fahrgäste ein. Auf der Strecke kommt es tagsüber zu großem Fahrgastandrang. Nicht ohne Grund wird im Moment die Straßenbahnlinie 18 gebaut, welche den Linienbusverkehr ersetzen soll. Gelenkbusse im Fuhrpark der VGF haben je nach Fahrzeugtyp eine Kapazität um die 140 Fahrgäste. Diese Kapazität wird auf der Buslinie 30 durchgängig benötigt, da unter anderen die Fachhochschule Frankfurt, ein Altenheim und das Unfallkrankenhaus auf der Linienstrecke liegen. Zusätzlich belastend für die Strecke wirkt sich die Baustelle der Straßenbahnlinie 18 auf dem Nibelungenplatz aus. Die Fahrzeit erhöht sich allein auf der Strecke zwischen Konstablerwache und Fachhochschule auf 25 Minuten. Dies entspricht in der Realität nicht einmal dem ab 24. August 2009 angepassten Fahrplan, welcher von einer Fahrzeit von 13 Minuten ausgeht. Fahrgäste müssen infolgedessen ohnehin mit Beeinträchtigungen leben, die sich durch den Bau der Straßenbahnlinie nicht vermeiden lassen. Es lässt sich jedoch vermeiden, Busse mit einer Kapazität von nur 100 Fahrgästen einzusetzen. Es wird zuletzt darauf hingewiesen, dass an der überfüllten Haltestelle Konstablerwache die Sicherheit der Fahrgäste durch den großen Andrang erheblich gefährdet ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2010, ST 236 Aktenzeichen: 92 11

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bushaltestelle Lokalbahnhof Richtung Hainer Weg

28.08.2009 · Aktualisiert: 22.04.2013

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.08.2009, OM 3519 entstanden aus Vorlage: OF 867/5 vom 12.08.2009 Betreff: Bushaltestelle Lokalbahnhof Richtung Hainer Weg Der Magistrat wird gebeten, die Bushaltestelle "Lokalbahnhof" der Linien 30/36 Richtung Hainer Weg barrierefrei umzugestalten. Dabei ist entweder durch ausreichend breite Bordsteinabsenkungen oder durch zwei Aufpflasterungen der Parkplatzzufahrt eine barrierefreie Erreichbarkeit herzustellen. In diesem Zusammenhang ist auch eine Verbreiterung der Aufstellfläche an der Haltestelle vorzunehmen. Begründung: Die genannte Haltestelle befindet sich zwischen einer Parkplatzzufahrt und der Fahrbahn auf einer sehr schmalen Insel. Fahrgäste müssen zwei hohe Bordsteine überwinden, um vom Gehweg zur Haltestelle zu gelangen. Die Haltestelle wird ferner von vielen Umsteigern der Straßenbahn oder der S-Bahn zum Bus genutzt und ist gegenwärtig extrem kundenunfreundlich gestaltet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2010, ST 42 Anregung vom 19.04.2013, OA 369 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 92 13

OA (Anregung Ortsbeirat)

Bebauungsplan Nr. 856 - Siedlungsbereich Scholdererweg/Hainer Weg

11.04.2008 · Aktualisiert: 03.06.2019

S A C H S T A N D : Anregung vom 11.04.2008, OA 635 entstanden aus Vorlage: OF 503/5 vom 18.02.2008 Betreff: Bebauungsplan Nr. 856 - Siedlungsbereich Scholdererweg/Hainer Weg Vorgang: M 114/06 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass im gesamten Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 856-Siedlungsbereich Scholdererweg/Hainer Weg die Häuser ausschließlich mit Satteldächern ausgestattet werden. Begründung: Der bauliche Charakter des Bebauungsplanes Nr. 856 im Siedlungsbereich Scholdererweg/Hainer Weg ist als interessante städtebauliche Einheit zu bewahren. Der Siedlungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 856 besitzt hohe Wohnqualität und ist Teil der Lebensqualität. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.04.2009, ST 572 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 16.04.2008 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 19.05.2008, TO I, TOP 46 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 635 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF 22. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 09.06.2008, TO I, TOP 40 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 635 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF 23. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 18.08.2008, TO I, TOP 73 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 635 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF 24. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 15.09.2008, TO I, TOP 58 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 635 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF 25. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 27.10.2008, TO I, TOP 54 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 635 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF 26. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 01.12.2008, TO I, TOP 53 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 635 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG 27. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 19.01.2009, TO I, TOP 70 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 635 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF 28. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 16.02.2009, TO I, TOP 95 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 635 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, FAG und BFF (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 5485, 28. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 16.02.2009 Aktenzeichen: 61 00

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradfahren gegen die Einbahnstraße im Hainer Weg

18.01.2008 · Aktualisiert: 22.05.2013

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.01.2008, OM 1936 entstanden aus Vorlage: OF 450/5 vom 14.11.2007 Betreff: Fahrradfahren gegen die Einbahnstraße im Hainer Weg Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob im Hainer Weg zwischen Geleitstraße und Hühnerweg das Fahrradfahren gegen die Einbahnstraße erlaubt werden kann. Begründung: Der Hainer Weg (zwischen Geleitstraße und Hühnerweg) ist eine Einbahnstraße in Bergaufrichtung. Dennoch benutzen viele Radfahrer den Hainer Weg bergab illegal als Radweg, da dies u. a. Richtung Offenbacher Landstraße kürzer ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.04.2008, ST 501 Antrag vom 07.05.2013, OF 597/5 Aktenzeichen: 32 1

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