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Verkehrssituation im Hainer Weg/Ecke Bergesgrundweg

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.06.2016, OM 147 entstanden aus Vorlage: OF 42/5 vom 18.05.2016 Betreff: Verkehrssituation im Hainer Weg/Ecke Bergesgrundweg Vorgang: OM 3827/15 OBR 5 Der Magistrat wird gebeten, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um den Verkehrsspiegel am Hainer Weg/Ecke Bergesgrundweg wieder seiner beabsichtigten Nutzung zuzuführen. Der Spiegel spiegelt regelmäßig die Lastkraftwagen und Wohnmobile wider, die auf der Seite des Friedhofes geparkt sind, und nicht den Verkehrsfluss des Hainer Weges. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, einen weiteren Verkehrsspiegel zu verfügen, welcher den aus dem Bergesgrundweg kommenden Fahrzeugführern Einsicht in den nördlichen Hainer Weg gibt. Begründung: Die vom Magistrat auf Anregung des Ortsbeirates vom 23.01.2015, OM 3827, veranlassten Maßnahmen gewährleisten nicht eine ausreichende Sichtbeziehung auf den Hainer Weg. Der bereits installierte Verkehrsspiegel, welcher den aus dem Bergesgrundweg kommenden Fahrzeugführern Einsicht in den nördlichen Hainer Weg geben soll, ist noch immer oft von an der Friedhofsmauer parkenden Lkws zugestellt bzw. die dort parkenden Lkws nehmen die durch den Verkehrsspiegel ermöglichte Sicht in den südlichen Hainer Weg. Auch der südliche Teil des Hainer Weges ist für die aus dem Bergesgrundweg kommenden Fahrzeugführer schlecht einsehbar. Fahrzeugführer fahren bereits in den Hainer Weg ein, um Einsicht in den südlichen Hainer Weg nehmen zu können. Um den dadurch entstehenden Gefahren zu begegnen, ist das Anbringen eines weiteren Verkehrsspiegels, welcher den aus dem Bergesgrundweg kommenden Fahrzeugführern Einsicht in den südlichen Hainer Weg ermöglicht, dringend erforderlich. Quelle: Googlemaps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2015, OM 3827 Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2016, ST 1179 Antrag vom 12.10.2016, OF 211/5 Antrag vom 06.11.2017, OF 654/5