Verkehrssituation im Hainer Weg/Ecke Bergesgrundweg
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S
A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom
03.06.2016, OM 147 entstanden aus Vorlage:
OF 42/5 vom 18.05.2016
Betreff: Verkehrssituation im Hainer Weg/Ecke
Bergesgrundweg Vorgang:
OM 3827/15 OBR 5 Der Magistrat wird gebeten, die erforderlichen
Maßnahmen zu treffen, um den Verkehrsspiegel am Hainer Weg/Ecke Bergesgrundweg
wieder seiner beabsichtigten Nutzung zuzuführen. Der Spiegel spiegelt
regelmäßig die Lastkraftwagen und Wohnmobile wider, die auf der Seite des
Friedhofes geparkt sind, und nicht den Verkehrsfluss des Hainer Weges. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, einen
weiteren Verkehrsspiegel zu verfügen, welcher den aus dem
Bergesgrundweg kommenden Fahrzeugführern Einsicht in den nördlichen
Hainer Weg gibt. Begründung: Die vom Magistrat auf Anregung des Ortsbeirates vom
23.01.2015, OM 3827, veranlassten Maßnahmen gewährleisten nicht eine
ausreichende Sichtbeziehung auf den Hainer Weg. Der bereits installierte
Verkehrsspiegel, welcher den aus dem Bergesgrundweg kommenden Fahrzeugführern
Einsicht in den nördlichen Hainer Weg geben soll, ist noch immer oft von an der
Friedhofsmauer parkenden Lkws zugestellt bzw. die dort parkenden Lkws nehmen
die durch den Verkehrsspiegel ermöglichte Sicht in den südlichen
Hainer Weg. Auch der südliche Teil des Hainer Weges ist für die aus
dem Bergesgrundweg kommenden Fahrzeugführer schlecht einsehbar. Fahrzeugführer
fahren bereits in den Hainer Weg ein, um Einsicht in den südlichen
Hainer Weg nehmen zu können. Um den dadurch entstehenden Gefahren zu
begegnen, ist das Anbringen eines weiteren Verkehrsspiegels, welcher den aus
dem Bergesgrundweg kommenden Fahrzeugführern Einsicht in den südlichen
Hainer Weg ermöglicht, dringend erforderlich. Quelle: Googlemaps
Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an
den Magistrat vom 23.01.2015, OM 3827
Stellungnahme des
Magistrats vom 02.09.2016, ST 1179
Antrag vom
12.10.2016, OF
211/5
Antrag vom 06.11.2017, OF 654/5