Radweg Hainer Weg und Ziegelhüttenweg
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Anregung an den Magistrat vom 15.01.2010, OM 3859 entstanden aus Vorlage: OF 935/5 vom 19.11.2009
Betreff: Radweg Hainer Weg und Ziegelhüttenweg Der Magistrat wird gebeten, die Benutzungspflicht der Radwege im Hainer Weg und im Ziegelhüttenweg aufzuheben. Begründung: Die Radverkehrsanlagen entsprechen nicht mehr den Vorschriften der neuen Straßenverkehrsordnung. Nach den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) gilt gemäß § 2 Absatz 4 Satz 2 Nr. 9, dass benutzungspflichtige Radwege nur angeordnet werden dürfen, wo es die Verkehrssicherheit oder der Verkehrsablauf erfordern. Außerhalb von Grundnetzstraßen ist dies aber nicht der Fall. Außerdem verfügen die Radwege nicht über die Mindestbreite von 1,50 m und sind baulich in schlechterem Zustand als die Straße. Radfahrer, die sich auf der Straße nicht sicher genug fühlen, können weiterhin die dann nicht mehr benutzungspflichtigen Radwege benutzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5