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Bessere Kennzeichnung des verkehrsberuhigten Bereichs am Anton-Burger-Weg

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2017, OM 2135 entstanden aus Vorlage: OF 324/5 vom 25.01.2017 Betreff: Bessere Kennzeichnung des verkehrsberuhigten Bereichs am Anton-Burger-Weg Der Magistrat wird gebeten, an der Kreuzung des Anton-Burger-Weges mit dem Hainer Weg sowie mit dem Bernhard-Mannfeld-Weg das Ende des verkehrsberuhigten Bereichs im Anton-Burger-Weg durch gut sichtbares Aufstellen des Zeichens 325.2 (Ende verkehrsberuhigter Bereich) besser kenntlich zu machen bzw. die Vorfahrtsregeln zum Hainer Weg zu ändern (Vorfahrt Hainer W eg). Begründung: Bisher ist das Zeichen 325.2 nicht an den genannten Stellen aufgestellt, außerdem muss für verkehrsberuhigte Straßen zu anderen Straßen "Vorfahrt gewähren" gelten. Der verkehrsberuhigte Bereich im Anton-Burger-Weg wird durch spielende Kinder genutzt, die aufgrund zu schnell fahrender Fahrzeuge gefährdet werden. Eine bessere, sichtbare Kennzeichnung und die Anpassung der Vorfahrtsregeln sollen zu einer höheren Sicherheit beitragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2017, ST 2520 Aktenzeichen: 32 1