Bessere Kennzeichnung des verkehrsberuhigten Bereichs am Anton-Burger-Weg
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 15.09.2017, OM
2135 entstanden aus Vorlage:
OF 324/5 vom
25.01.2017 Betreff: Bessere Kennzeichnung des verkehrsberuhigten
Bereichs am Anton-Burger-Weg Der Magistrat wird gebeten, an der Kreuzung des
Anton-Burger-Weges mit dem Hainer Weg sowie mit dem Bernhard-Mannfeld-Weg
das Ende des verkehrsberuhigten Bereichs im Anton-Burger-Weg durch gut
sichtbares Aufstellen des Zeichens 325.2 (Ende verkehrsberuhigter Bereich)
besser kenntlich zu machen bzw. die Vorfahrtsregeln zum Hainer Weg zu
ändern (Vorfahrt Hainer W eg). Begründung: Bisher ist das Zeichen 325.2 nicht an den genannten
Stellen aufgestellt, außerdem muss für verkehrsberuhigte Straßen zu anderen
Straßen "Vorfahrt gewähren" gelten. Der verkehrsberuhigte Bereich im
Anton-Burger-Weg wird durch spielende Kinder genutzt, die aufgrund zu schnell
fahrender Fahrzeuge gefährdet werden. Eine bessere, sichtbare Kennzeichnung und
die Anpassung der Vorfahrtsregeln sollen zu einer höheren Sicherheit
beitragen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 5
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 22.12.2017, ST 2520
Aktenzeichen: 32 1