Errichtung einer Sporthalle in der Nähe des Sportgeländes Babenhäuser Landstraße
Begründung
Nähe des Sportgeländes Babenhäuser Landstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, ob die Stadt der Turngemeinde Sachsenhausen ein Gelände in unmittelbarer Nähe zur Sportanlage in der Babenhäuser Landstraße, aber außerhalb der Grüngürtelschutzzone zur Verfügung stellen kann, auf der der Verein eine Sporthalle errichten kann. Dabei ist auch zu untersuchen, ob ein entsprechendes Gelände nach Aufstellung oder ggfls. Änderung eines Bebauungsplans bereitgestellt werden kann. Begründung: Bevor der Ortsbeirat die durchaus naheliegende Idee unterstützt, die Errichtung einer Sporthalle direkt auf dem Gelände der Sportanlage Babenhäuser Landstraße zu verfolgen, müssen alle sinnvollen Alternativen außerhalb der Grüngürtelschutzzone untersucht werden. Für die Errichtung einer solchen Sporthalle gibt es zahlreiche Argumente. Die Turngemeinde Sachsenhausen existiert über hundert Jahre und betreibt seitdem eine erfolgreiche Sport- und Jugendarbeit in Sachsenhausen. Auf der anderen Seite besitzt sie keine eigene Turnhalle und muss hohe Nutzungsentgelte für Sporthallen der Schulen bezahlen. Dies übersteigt die finanziellen Möglichkeiten des Vereins.