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Meine Nachbarschaft: Schlosserstraße

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Miquelallee ist keine Rennstrecke

13.08.2018 · Aktualisiert: 03.03.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.08.2018, OM 3504 entstanden aus Vorlage: OF 565/2 vom 24.05.2018 Betreff: Miquelallee ist keine Rennstrecke Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Maßnahmen umzusetzen: 1. Der Mittelstreifen (Leitplanken) der Miquelallee wird ab der Kreuzung Hansaallee/Miquelallee bis zur einsetzenden Begrünung Richtung Autobahn begrünt. 2. Auf der Miquelallee wird von der Adickesallee kommend, bis zur Höhe Bushaltestelle Grüneburgpark, Tempo 30 in der Nacht eingeführt, entsprechend den erfolgreichen Testverläufen beispielsweise in der Nibelungenallee/Rothschildallee. 3. Die Maßnahme zu 2. wird durch vermehrte Geschwindigkeitsmessungen in der Anfangszeit flankiert. 4. Der Magistrat spricht einen Ortstermin mit dem Ortsbeirat ab und lädt hierzu auch die betroffenen Bürgerinnen und Bürger ein. Begründung: Immer wieder erreichen den Ortsbeirat Beschwerden über Raser speziell auf dem Teilstück Miquelallee/Hansaallee bis zur Autobahn und dies vor allem in der Nacht. Die Ergebnispräsentation vom 25.01.2017 (http://frankfurt.de/sixcms/media.php/738/abschlussergebnisse_tempo30_nachts_220 17.pdf) kommt zu dem Schluss, dass die Geschwindigkeiten generell vor allem aber über 50 km/h deutlich reduziert werden konnten. Entsprechend deutlich fiel der Rückgang der Lärmbelästigung aus. Die Begrünung des Mittelstreifens hat eine weitere Lärmminderung zur Folge und ist zudem ökologisch sinnvoll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.11.2018, ST 2113 Aktenzeichen: 32 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Umfangreiche Baumaßnahmen für eine Fernwärmetrasse auf dem Grünstreifen des Alleenrings für Qualitätsverbesserungen nutzen

14.06.2018 · Aktualisiert: 26.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.06.2018, OM 3363 Betreff: Umfangreiche Baumaßnahmen für eine Fernwärmetrasse auf dem Grünstreifen des Alleenrings für Qualitätsverbesserungen nutzen Vorgang: M 232/17; OM 3185/18 OBR 3 1. Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage vom 17.05.2018, OM 3185, durch die Vorlage OM 3633 ersetzt wird. 2. Im Rahmen der Verlegung einer Fernwärmetrasse im Bereich Adickesallee/Nibelungenallee kommt es zu umfangreichen Baumaßnahmen in diesem Grünstreifen. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob im Rahmen der Baumaßnahmen, bei der Wiederherstellung der Grünfläche, Verbesserungen eingeplant werden können, wie zum Beispiel mehr Blühpflanzen und niedrige Hecken zur Verbesserung der Diversifikation und Artenvielfalt. Der Magistrat wird darüber hinaus aufgefordert, a) für die gefällten Bäume gleichwertige Ausgleichspflanzungen an anderer Stelle vorzunehmen und dem Ortsbeirat über Ort und Pflanzzeitpunkt dieser Ausgleichspflanzung zu berichten. b) mitzuteilen, warum die westlich gelegenen Bäume, die im Übrigen nicht in den Plänen der Anlage zur M 232 verzeichnet waren, gefällt wurden, obwohl es genügend Platz für die Trasse gibt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 24.11.2017, M 232 Anregung an den Magistrat vom 17.05.2018, OM 3185 Stellungnahme des Magistrats vom 01.10.2018, ST 1923 Aktenzeichen: 91 50

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bewohnerparken südlich der Heinrich-Kleyer-Schule

17.05.2018 · Aktualisiert: 03.12.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.05.2018, OM 3184 entstanden aus Vorlage: OF 346/3 vom 23.11.2017 Betreff: Bewohnerparken südlich der Heinrich-Kleyer-Schule Der Magistrat wird gebeten, im Bereich südlich der Heinrich-Kleyer-Schule bis zum Alleenring (Feldgerichtstraße, Malapertstraße, de-Bary-Straße) Bewohnerparken einzurichten. Zugleich wird der Magistrat gebeten, gemeinsam mit der Leitung der Frankfurt School of Finance & Management ein Konzept für die Entlastung der Parksituation zusätzlich auch im Bereich südlich des Alleenrings zu erarbeiten. Es wird darauf geachtet, dass bei der Einrichtung des Bewohnerparkens zahlenmäßig insgesamt keine Parkplätze verloren gehen. Begründung: Nach der Inbetriebnahme der Frankfurt School of Finance & Management hat sich die Parksituation für die Bewohner des oben genannten Bereichs noch einmal drastisch verschlechtert. Davon betroffen ist auch der Bereich südlich des Alleenrings (z. B. Frauensteinstraße), wo zunehmend das Bewohnerparken missachtet wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1443 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Umfangreiche Baumaßnahmen für eine Fernwärmetrasse auf dem Grünstreifen des Alleenrings für Qualitätsverbesserungen nutzen

17.05.2018 · Aktualisiert: 06.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.05.2018, OM 3185 entstanden aus Vorlage: OF 408/3 vom 01.02.2018 Betreff: Umfangreiche Baumaßnahmen für eine Fernwärmetrasse auf dem Grünstreifen des Alleenrings für Qualitätsverbesserungen nutzen Vorgang: M 232/17; OM 3363/18 Im Rahmen der Verlegung einer Fernwärmetrasse im Bereich Adickesallee/Nibelungenallee kommt es zu umfangreichen Baumaßnahmen in diesem Grünstreifen. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob im Rahmen der Baumaßnahmen, bei der Wiederherstellung der Grünfläche, Verbesserungen eingeplant werden können. Zum Beispiel mehr Blühpflanzen und niedrige Hecken zur Verbesserung der Diversifikation und Artenvielfalt. Der Magistrat wird darüber hinaus aufgefordert, für die gefällten Bäume gleichwertige Ausgleichspflanzungen an anderer Stelle vorzunehmen und dem Ortsbeirat über Ort und Pflanzzeitpunkt dieser Ausgleichspflanzung zu berichten. Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage vom 14.06.2018, OM 3363, die Vorlage OM 3185 ersetzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 24.11.2017, M 232 Anregung an den Magistrat vom 14.06.2018, OM 3363 Aktenzeichen: 67 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Verkehrsbelastung durch das Innovationsviertel

05.04.2018 · Aktualisiert: 26.04.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.04.2018, OF 450/3 Betreff: Verkehrsbelastung durch das Innovationsviertel Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten folgende Fragen zu beantworten: - Wie lange dauert nach heutigem Stand eine Autofahrt von der Friedberger Landstraße, Einmündung Gießener Straße, zu folgenden Punkten (jeweils (im Berufsverkehr von 07:00 -10:00 Uhr und von 16:00 - 19:00 Uhr): a) Innenstadt (Kreuzung Kurt-Schumacher-Straße/Battonnstraße b) Autobahnanschluss Miquell-Adickesallee in Höhe des Grüneburkparks c) Kreuzung Habsburger-/Wittelsbacherallee d) Autobahnanschluss Friedberger Landstraße - Wie lange werden sich diese Fahrzeiten darstellen, wenn zusätzlicher Verkehr durch die Bewohner des Innovationsviertels hinzukommt (auf Basis statistischer Zahlen prognostiziert und unter der Annahme von bis zu 1500 Wohnung und entsprechend großer Anzahl von Parkplätzen/Tiefgaragen im Innovationsviertel)? - Sieht der Magistrat Möglichkeiten die Auswirkungen zusätzlichen Autoverkehrs durch die Bewohner des Innovationsviertel abzumildern, durch zum Beispiel ein weitgehend autofreies Quartier, ein Quartier mit reduzierter Autoverfügbarkeit oder durch schwerpunktmäßigen Carsharing-Einsatz? Begründung: Anlässlich der Vorstellung der Pläne für das Innovationsviertel in der Dezembersitzung des Ortsbeirates 3 wurde deutlich auf die Verkehrsprobleme rund um das zu errichten Quartier hingewiesen. Die einzig mögliche Andienung über die Friedberger Landstraße hat nur eine sehr begrenzte Kapazität. Die Lösung kann eigentlich nur sein, ein wirklich weitgehend autofreies Quartier zu errichten. In diesem Sinne sollten auch dezentrale Tiefgaragen vermieden werden, um möglichst nur eine Zu- und Abfahrt zum Viertel zu haben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 3 am 19.04.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Auskunftsersuchen V 831 2018 Die Vorlage OF 450/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass folgende vierte Frage angefügt wird: "Wie schätzt der Magistrat damit verbundene Auswirkungen auf die Nachbarwohngebiete (Beispiel Postareal) ein?" Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und LINKE. gegen FDP (= Ablehnung) bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Wirksamer Schutz für den Ortskern Bockenheims durch Aufstellung eines Bebauungsplans zur Festschreibung der Nutzung nach Art und Maß der heutigen Bebauung. Erlass eines Verbots von Vergnügungsstätten zum Schutz vor dem Betrieb von Wettbüros und Spielhalle

12.11.2017 · Aktualisiert: 07.11.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2017, OF 427/2 Betreff: Wirksamer Schutz für den Ortskern Bockenheims durch Aufstellung eines Bebauungsplans zur Festschreibung der Nutzung nach Art und Maß der heutigen Bebauung. Erlass eines Verbots von Vergnügungsstätten zum Schutz vor dem Betrieb von Wettbüros und Spielhallen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: 1. Für das von Erhaltungssatzungen erfasste Areal im Bereich des Bockenheimer Kerngebiets ist zum Erhalt der städtebaulichen Eigenart des Gebietes aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt (§ 172 (1) Nr. 1 BauGB) und zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (§ 172 (1) Nr. 2 BauGB ) ein Bebauungsplan aufzustellen. Der Bereich wird begrenzt durch folgende Straßen: - Sophienstraße (einschließlich der nordöstlichen Wohnbebauung) - Gräfstraße - Hamburger Allee - Varrentrappstraße - Hermann-Wendel-Straße - Emser Straße - Kasseler Straße/ Salvador-Allende-Straße - An den Bangerten - Main-Weser Bahn zwischen der Straße An den Bangerten und der Verlängerung der Sophienstraße auf Höhe der Sportfabrik bis zur Bahnlinie. 2. Die derzeitigen Geschosszahlen sowie Art und Maß der aktuell bestehenden Baulinien und Traufhöhen sind - insbesondere in Bezug auf die Anteile der alten dörflichen bzw. der gründerzeitlichen Bebauung und der ehemaligen Sozialwohnungen der 50er und 60er Jahre - wegen des Milieuschutzes nach (§ 172 (1) Nr. 2 BauGB ) detailliert festzuschreiben. 3. Eine maßvolle Nachverdichtung durch Ausbau der Dachgeschosse zu Wohnungen und die Bebauung von Garagenhöfen kann in Ausnahmefällen zugelassen werden. 4. Besonderes Augenmerk ist auf das vor Ort ansässige Gewerbe, insbesondere die Handwerksbetriebe zu richten. Bei der Erarbeitung des Bebauungsplans ist nicht nur sicherzustellen, dass das bestehende Gewerbe Bestandsschutz erhält, sondern auch, dass Entwicklungsmöglichkeiten für Gewerbebetriebe eingeräumt werden, wo immer dies mit Rücksicht auf benachbarte Nutzungen möglich ist. 5. Die im Rahmen der Sanierung Bockenheims geschaffenen grünen Hinterhöfe und die unbebauten Hinterhöfe im Bebauungsplangebiet sind zu erhalten. 6. Die erhaltenswerten Bäume im Bebauungsplangebiet sind im Plan zu markieren und im Textteil festzuschreiben. 7. Das Bebauungsplangebiet soll vor schädlichen Nutzungen (Vergnügungsstätten, insbesondere Spielhallen und Wettbüros) durch Verbot der in Bebauungsplangebieten ausnahmsweise zulässigen Vergnügungsstätten geschützt werden. 8. Der Bebauungsplan ist vor der Offenlegung der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. 9. Zur Sicherung der Planung wird nach dem Aufstellungsbeschluss im Bereich des Bebauungsplangebietes Kerngebiet Bockenheim eine Veränderungssperre nach § 14 BauGB erlassen und von der Möglichkeit der Aussetzung oder vorläufigen Untersagung von Bauvorhaben nach § 15 BauGB Gebrauch gemacht, wenn zu befürchten ist, dass die Durchführung der Planung durch das entsprechende Bauvorhaben unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert werden würde. Begründung: Der Ortskern von Bockenheim ist sowohl baulich als auch hinsichtlich der dort anzutreffenden Nutzungen vielgestaltig. Für das Gebiet des zu beschließenden Bebauungsplans wurden Erhaltungssatzungen, die vor allem die alte dörfliche und die gründerzeitliche Bebauung und die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung schützen sollen, erlassen. Damit diese Erhaltungssatzungen die notwendige Schutzwirkung entfalten können, ist es notwendig, dass sich der parallel dazu entstehende Bebauungsplan weitestmöglich am Bestand orientiert. Dieses Gebiet ist nicht nur aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt schützenswert, sondern auch hinsichtlich seiner Nutzungen, seines verträglichen und attraktiven Nebeneinanders von Wohnen und Arbeiten. Die für die Wahrung des Milieuschutzes und der sozialen Zusammensetzung der Wohnbevölkerung wichtige bestehende Bebauung aus den 50er und 60er Jahren ist ebenfalls erhaltenswert. Der Erhalt wurde auch für vergleichbare Frankfurter Wohngebiete mit der NR 299 vom 21.05.2012 für den Ortskern Bornheim und mit der NR 133 vom 03.11.2011 für das Gebiet des Bebauungsplans östlich der Günderrodestraße bereits beschlossen. Die prägende Nutzungsmischung im gesamten Geltungsbereich soll unter besonderer Berücksichtigung der Wohnnutzung geschützt und fortentwickelt werden. Dem steht die Ansiedlung von Vergnügungsstätten entgegen, die sich zum einen besonders nachteilig auf die Wohnnutzung auswirken, zum anderen bewirken Vergnügungsstätten und dabei speziell Spielhallen und Wettbüros eine Verstärkung des sogenannten "Trading - Down - Effekts", der insbesondere dadurch gekennzeichnet ist, dass die vermehrte Ansiedlung von Vergnügungsstätten vornehmlich die erhaltenswerten und der Versorgung des Gebietes dienenden Läden und Lokale zunehmend verdrängt und zu einer Niveauabsenkung des Umfeldes führt. Mit diesen Verdrängungseffekten geht regelmäßig eine Steigerung des Mietpreisniveaus einher. Das Plangebiet erscheint durch seine Kleinteiligkeit - insbesondere in Bezug auf die Parzellengröße und die teilweise bereits aufgetretenen Leerstände - anfällig für die beschriebenen negativen Entwicklungen. Folgende Bebauungspläne wurden unter anderem zur Verhinderung der Nutzung von Vergnügungsstätten neu aufgestellt oder geändert: M 103/2012 Bebauungsplan Nr. 891 nördlich Adickesallee - Bereich um die ehemalige Oberfinanzdirektion, M 81/2012 Bebauungsplan Nr. 465 - Ginnheimer Landstraße/Rosa-Luxemburg-Straße, M 229/2011 Bebauungsplan Nr. 883 - Höchst/südliche Innenstadt, M 159/ 2011 Bebauungsplan Nr. 888 - östlich Günderrodestraße. Zur Sicherung der Planung für den künftigen Satzungsbereich ist nach dem Aufstellungsbeschluss für das Gebiet des Bebauungsplans eine Veränderungssperre nach § 14 BauGB und in Einzelfällen die Aussetzung oder vorläufige Untersagung von Bauvorhaben nach § 15 BauGB zu beantragen. Leider gibt es in den letzten Jahren immer mehr negative Beispiele für die Entwicklung des Bockenheimer Kernbereichs, die die Dringlichkeit der Aufstellung eines Bebauungsplans für das Gebiet der Erhaltungssatzungen deutlich machen. So wurde für das Gebiet Friesengasse 13 / Kaufungerstraße 4 (ehemaliges Tibethaus ) der Bau eines fünfgeschossigen Gebäudes direkt neben dem zweigeschossigen Fachwerkhaus Friesengasse 13 und dem Hülya-Platz beantragt für die Realisierung hochpreisigen Wohnungsbaus, was sowohl der städtebaulichen Erhaltungssatzung zum Erhalt der dörflichen Struktur wie auch der Milieuschutzsatzung widerspricht. Direkt beben dem Café Exzess soll anstelle eines zweigeschossigen Gebäudes ein viergeschossiges Gebäude mit fünf Wohnungen von je 100 qm Wohnfläche zum Verkaufspreis von 7000 €/qm erbaut werden. Auch dies widerspricht der Milieuschutzsatzung. Dem zweigeschossigen Fachwerkhaus Leipzigerstraße 68, das durch Überbelegung und Verwahrlosung nun einsturzgefährdet ist, droht der Abriss. Dieses Haus zählt zu den Gebäuden, die wahrscheinlich in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts gebaut wurden und damit Gegenstand der städtebaulichen Erhaltungssatzung sind. Nach dem Abriss könnte aufgrund von § 34 Baugesetzbuch ein viergeschossiges Gebäude mit hochpreisigen Wohnungen errichtet werden. Auch hier wird demnach die Milieuschutzsatzung verletzt. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2017, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 2 am 12.03.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 2 am 16.04.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 14.05.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Der Ortsvorsteher wird gebeten, einen öffentlichen Rundgang mit Vertretern des Baumamtes zu organisieren, um so den Bedarf eines Bebauungsplans zur Festschreibung der Nutzung nach Art und Maß der heutigen Bebauung darzustellen. Der Rundgang sollte vor der Sitzung im August 2018 stattfunden. 2. Die Vorlage OF 427/2 wird zurückgestellt, bis der öffentliche Rundgang stattgefunden hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 2 am 11.06.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 13.08.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 2 am 10.09.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 2 am 29.10.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 2 am 26.11.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur Sitzung am 25.03.2019 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 2 am 25.03.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 2 am 13.05.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 2 am 17.06.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird so lange zurückgestellt, bis die Terminabstimmung zu einem Ortstermin stattgefunden hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 2 am 28.10.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, 2 GRÜNE und FDP gegen LINKE., BFF und Piraten (= Annahme) bei Enthaltung 1 GRÜNE

Partei: LINKE.

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Geschwindigkeitsreduzierung in der Cronstettenstraße

24.08.2017 · Aktualisiert: 29.09.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.08.2017, OM 2069 entstanden aus Vorlage: OF 289/3 vom 11.08.2017 Betreff: Geschwindigkeitsreduzierung in der Cronstettenstraße Vorgang: OM 1558/12 OBR 3; ST 102/13 Der Magistrat wird gebeten, wie schon einmal in der Anregung OM 1558 (Punkt 2) vorgeschlagen, auf der Südseite der Cronstettenstraße im gesamten Bereich der Schräg- und Senkrechtparkplätze zwischen Eschersheimer Landstraße und Klettenbergstraße die Linienmarkierung (Parkgrenze) auf dem Bürgersteg deutlich zur Fahrbahn hin zu verschieben und damit eine Verengung der Fahrbahn und eine Verbreiterung des südlichen Bürgersteigs zu erreichen. Begründung: Die Kinderkette quer durch das Nordend hat vor Kurzem die erhöhten Geschwindigkeiten auf der Cronstettenstraße als eine schon lange bekannte Gefahrenquelle erneut bestätigt. Um dieses Problem anzugehen, wurde vor etlichen Jahren eine Neumarkierung der Schräg- und Senkrechtparkplätze auf der Südseite der Straße vorgenommen, allerdings wurde die Grenzlinie auf dem Bürgersteig von der ausführenden Firma versehentlich zu weit nach Süden gezogen. Das Ergebnis war eine nach wie vor zu breite Fahrbahn durch das ungenutzte hintere Drittel der Parkplätze (und damit weiterhin erhöhte Fahrgeschwindigkeiten) und ein zu enger Bürgersteig. Der Fehler war dem Amt bekannt und sollte auch durch Neumarkierung des Bürgersteigs korrigiert werden, was aber trotz Drängen des Ortsbeirats nie geschah. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.09.2012, OM 1558 Stellungnahme des Magistrats vom 18.01.2013, ST 102 Stellungnahme des Magistrats vom 08.12.2017, ST 2417 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Haltestelle Buslinie 36

19.01.2017 · Aktualisiert: 13.12.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2017, OM 1156 entstanden aus Vorlage: OF 118/3 vom 22.10.2016 Betreff: Haltestelle Buslinie 36 Der Magistrat wird gebeten, die im Zuge der Baumaßnahmen der U 5 eingerichtete temporäre Haltestelle der Buslinie U 5 im Oeder Weg an der Glauburgstraße dauerhaft für die Buslinie 36 zu installieren. Begründung: Die Haltestelle an der Glauburgstraße ist bei der Bevölkerung auf sehr große Zustimmung gestoßen und wurde angenommen. Da die Entfernung zwischen den Haltestellen "Adlerflychtplatz" und "Hynspergstraße" recht groß ist, besteht ein großer Bedarf an dieser neuen Haltestelle. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2017, ST 826 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 92 13

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrssicherheit im Umfeld der Holzhausenschule

16.01.2017 · Aktualisiert: 31.10.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.01.2017, OM 1076 entstanden aus Vorlage: OF 199/2 vom 28.12.2016 Betreff: Verkehrssicherheit im Umfeld der Holzhausenschule Der Magistrat wird gebeten, 1. an der Kreuzung Cronstettenstraße/Eschersheimer Landstraße eine mobile Geschwindigkeitsanzeige für den aus der Cronstettenstraße kommenden Verkehr aufzustellen; 2. zu prüfen und zu berichten, ob im Umfeld der Holzhausenschule Bodenschwellen wie an der Kreuzung Cronstettenstraße/Eckenheimer Landstraße installiert we rden können. Begründung: Bitte von Vertretern des Schulelternbeirates im Hinblick auf die Verkehrssicherheit rund um die Holzhausenschule. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.04.2017, ST 694 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ortsbeiratsinitiative für mehr Bewegungsmöglichkeiten und Spielangebote auch für größere Kinder im Nordend

10.11.2016 · Aktualisiert: 28.08.2017

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.11.2016, OM 917 entstanden aus Vorlage: OF 59/3 vom 22.08.2016 Betreff: Ortsbeiratsinitiative für mehr Bewegungsmöglichkeiten und Spielangebote auch für größere Kinder im Nordend "Spiel und Bewegung machen Kinder fit - auch im Kopf"/"Jedes zweite Kind bewegt sich zu wenig". Diese Meldungen sind bestens bekannt. Teil der Misere ist, dass sich die wohnungsnahen Freiflächen in den Großstädten in den letzten Jahren verringert haben. Gerade im Nordend, einem der kinderreichsten Stadtteile Frankfurts, nimmt jedoch der Bedarf durch die erfreulicherweise ständig wachsende Kinderzahl weiter zu. Zugleich steigt auch bei anderen Bevölkerungsgruppen der Bedarf an Freiflächen, bedingt durch geändertes Freizeitverhalten, die hohe Zahl an Singlehaushalten und teilweise sehr kleine Wohnungen. In den letzten Jahren wurden daher viele Spielplätze im Nordend neu und attraktiver gestaltet. Allerdings sind diese Spielplätze von ihrer Struktur eher für Kinder bis zum Ende der Grundschulzeit attraktiv und zumeist nur für Kinder bis zwölf Jahre zugelassen. Kinder über zwölf Jahren brauchen aber ebenfalls Bewegungsräume und geeignete Spielangebote, um sich zu entfalten. Dafür gibt es im Nordend entschieden zu wenig Flächen. Die aktuelle Diskussion um den Holzhausenpark machte dies wieder sehr deutlich. Bestehende Parks sind hoffnungslos übernutzt, deshalb müssen Alternativflächen für verschiedene Nutzergruppen gefunden werden. Die Herausforderung der nächsten Jahre wird es sein, bislang kaum oder nicht genutzte Flächen im Stadtteil so zu gestalten, dass sie für verschiedene Nutzergruppen etwas bieten. Zugleich müssen auch die Interessen der Anlieger berücksichtigt werden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Möglichkeit besteht, auf den Grünflächen - Klettenbergstraße; - Eysseneckstraße (z. B. unterer Teil zwischen Holzhausen- und Cronstettenstraße oder oberer Teil zwischen Cronstettenstraße und Adickesallee); - Hallgartenstraße; - Oeder Weg zwischen Lersner- und Fürstenbergerstraße Bewegungs- und Spielmöglichkeiten für Kinder über zwölf Jahre zu schaffen. Dies könnten sein: - Tischtennisplatten; - Trampoline (siehe Hafenpark); - sonstige Fitnessgeräte; - ein Riesenschach (soweit Patenschaft für Figuren durch Kiosk oder Ähnliches möglich, z. B. Eysseneckstraße unterer Teil). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2017, ST 416 Stellungnahme des Magistrats vom 25.08.2017, ST 1540

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Begrünung der Eschersheimer Landstraße - mehr Bäume für das Nordend

08.09.2016 · Aktualisiert: 08.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.09.2016, OM 550 entstanden aus Vorlage: OF 75/3 vom 24.08.2016 Betreff: Begrünung der Eschersheimer Landstraße - mehr Bäume für das Nordend Der Magistrat wird gebeten, die Fläche des fast ein Meter breiten Betonstreifens zwischen der rechten und linken Fahrspur in der Mitte der Eschersheimer Landstraße, der in der Höhe von der Cronstettenstraße bis Miquellallee vorhanden ist, ähnlich der parallel verlaufenden Hansaallee umzugestalten und mit Bäumen zu bepflanzen. Begründung: Die Bäume würden auf dieser stark befahrenen Hauptstraße Schadstoffe, Staub und Lärm reduzieren und einen ökologischen sowie gesundheitsfördernden Beitrag für ein gesundes Klima im dicht besiedelten Nordend leisten. Derzeit wird oben genannter Betonstreifen zur Verlegung neuer Rohre aufgerissen und könnte, statt anschließend wieder versiegelt zu werden, mit Bäumen neu gestaltet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2016, ST 1753 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Müllentsorgung der Frankfurt School of Finance & Management

08.09.2016 · Aktualisiert: 08.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.09.2016, OM 546 entstanden aus Vorlage: OF 67/3 vom 25.08.2016 Betreff: Müllentsorgung der Frankfurt School of Finance & Management Der Magistrat wird gebeten, die Müllentsorgung der Frankfurt School of Finance & Management am neuen Standort an der Adickesallee nicht über die Feldgerichtstraße und die de-Bary-Straße abzuwickeln, sondern hierfür die Zufahrt von der Adickesallee zu nutzen. Begründung: Anwohner berichten, dass bereits über die rückwärtige Zufahrt Müllcontainer angeliefert wurden. Angesichts der Größe und der zu erwartenden Müllmengen, erscheint die Andienung über die engen Wohnstraßen ungeeignet zu sein. Diese zusätzliche Belästigung im Wohnquartier sollte vermieden werden. Es sollte stattdessen die Zufahrt von der Adickesallee zur Tiefgarage genutzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2016, ST 1690 Aktenzeichen: 79 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicherheit für die Kinder auf dem Fahrradweg

02.06.2016 · Aktualisiert: 26.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.06.2016, OM 134 entstanden aus Vorlage: OF 24/3 vom 18.05.2016 Betreff: Sicherheit für die Kinder auf dem Fahrradweg Der Magistrat wird gebeten, den verbindenden Fahrradweg vom Sportverein SC Frankfurt 1880 von der Feldgerichtstraße zur Adickesallee durch die Errichtung eines sogenannten Drängelgitters an dessen Ende, wo dieser auf die Adickesallee stößt, sicherer zu gestalten. Begründung: Viele Kinder fahren alleine mit dem Fahrrad zu diesem Sportverein. Auf dem Rückweg auf diesem Fahrradweg ist die Gefahr groß, mit den auf der Fahrradspur (parallel zur Adickesallee) rasch fahrenden Radfahrern zu kollidieren. Der Ortsbeirat will die Sicherheit und Selbstständigkeit sowie das Radfahren der Kinder fördern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2016, ST 1055 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradständer für die Deutsche Nationalbibliothek

10.12.2015 · Aktualisiert: 14.03.2016

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.12.2015, OM 4841 entstanden aus Vorlage: OF 873/3 vom 24.09.2015 Betreff: Fahrradständer für die Deutsche Nationalbibliothek Zunehmend benutzen die Besucherinnen und Besucher ein Fahrrad, um die Deutsche Nationalbibliothek an der Eckenheimer Landstraße/Ecke Adickesallee zu erreichen. Außerdem haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Hauses beobachtet, dass die bestehenden Fahrradparkplätze auf dem Grundstück zum Parken von Fahrrädern genutzt werden, um anschließend mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Bus und Stadt bahn) die Innenstadt zu erreichen. Diese Entwicklung führt an die Kapazitätsgrenzen der Nationalbibliothek. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob durch die zuständigen Stellen Fahrradparkplätze auf den freien Flächen neben dem Gleisbett Richtung Innenstadt eingerichtet werden können. Begründung: Die Maßnahme würde den bestehenden Bedarf an zusätzlichen Fahrradparkplätzen für die stark besuchte Bibliothek spürbar entlasten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.03.2016, ST 482

OF (Antrag Ortsbeirat)

Die Adickesallee soll wieder eine Allee mit Mittelgrünstreifen werden

10.11.2015 · Aktualisiert: 17.12.2015

Betreff: Die Adickesallee soll wieder eine Allee mit Mittelgrünstreifen werden Die Magistrat wird gebeten, 1. im Rahmen des vorgesehenen Bebauungsplanes Nr. 891 - Nördliche Adickesallee/Bereich um die ehemalige Oberfinanzdirektion - dafür Sorge zu tragen, dass die Adickesallee den Charakter einer Allee mit begrüntem Mittelstreifen erhält; und 2. dabei die vorhandenen beiden Richtungsfahrbahnen nach Westen (stadtauswärts) einschließlich Baumbestand, Radweg und Fußweg etwas weiter nach Norden auf den dort vorhandenen öffentlichen Grund und bislang dort vorgesehene Vorgartenzonen zu verlegen, um genügend Raum für einen begrünten Mittelstreifen zwischen den Richtungsfahrbahnen der Straße zu schaffen; und 3. dabei vorhandenen Baumbestand auf der Nordseite der Adickesallee wo notwendig zu versetzen und so nachhaltig zu erweitern, dass auch dort ein durchgehender einheitlicher Alleencharakter mit Baumbestand geschaffen wird. Begründung: Der vorliegende Bebauungsplanentwurf vom 04.08.2014, auf welchem die Vorlage M 173 beruht, sieht hinsichtlich der Grünflächen der Adickesallee deutlich ausbaufähige und -bedürftige Bestimmungen vor. Einerseits wird festgestellt, dass es sich u.a. beider Allee entlang der Adickesallee um ein nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz in Verbindung mit § 13 Hessisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz geschütztes Biotop handelt. Dabei werden Straßenbäume als wichtiges "lineares Vernetzungselement" entlang der Adickesallee ausdrücklich anerkannt. Andererseits beschränkt sich der Entwurf des Bebauungsplanes gleichwohl nur auf minimale Maßnahmen zur Betonung und zum Ausbau des ohnehin derzeit eher fragmentarischen Alleencharakters der Adickesallee. Dies geschieht dadurch, indem nur eine bescheidene Verstärkung der Durchgrünung im östlichen Teil zwar angedacht, aber nicht konsequent durchgeregelt wird. Dies wurde auch unter Punkt 3 in der Stellungnahme des Magistrats ST 98 vom 16.01.2015 (zu Anregung OBR 3 OM 3574, entstanden aus Vorlage der CDU OF 652/3 vom 28.08.2014) nicht mit inhaltlichen Erweiterungen oder Ergänzungen versehen, um den Anregungen des Ortsbeirates Rechnung zu tragen. In dem vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes wird z.B. für den Fall des (vorgesehenen) späteren Wegfalls der heutigen Tankstelle Adickesallee Ecke Eckenheimer Landstraße zu Gunsten einer Erweiterung der Deutschen Nationalbibliothek zum Thema Durchgrünung nur eine private (!) "Vorgartenzone" erwähnt, deren Zusammenhang mit der benachbarten Allee allerdings eher im Dunklen bleibt. Ähnlich lückenhaft geregelt ist eine weitere schmalere "Vorgartenzone" im Bereich der ehemaligen Oberfinanzdirektion. Was in den sogenannten Vorgartenzonen konkret geschehen soll, ist nicht geregelt, insbesondere nicht ein konkret festgelegter Ausbau oder wenigstens eine Förderung eines zusammenhängenden Alleencharakters der Adickesallee. Ein begrünter Mittelstreifen der Adickesallee ist bislang überhaupt nicht vorgesehen. Städtebaulich wäre der Ausbau des Alleencharakters der Adickesallee mit begrüntem Mittelstreifen ein echter Gewinn für Frankfurt als westliches Entree in der Verlängerung der Miquelallee. Ein so neu geschaffener klassischer Alleencharakter der Adickesallee mit begrüntem Mittelstreifen würde dann in der Verlängerung nach Osten durch die Nibelungenallee eindrucksvoll fortgesetzt. Insgesamt ist festzustellen, dass mit der Vorlage M 173 der Bebauungsplanentwurf vom 04.08.2014 u.a. zwar für Teilflächen die zulässige Grundflächenzahl auf 0,5 an Stelle von bisher 0,4 erhöht wurde. Eine nachhaltige Verbesserung der vorgesehenen Durchgrünung des Plangebietes gegenüber dem Entwurf ist nicht festzustellen. Anregungen des Ortsbeirates 3 zu diesem Thema wurden bislang im Ergebnis nicht umgesetzt. Der Ortsbeirat 3 hatte bereits mit der Anregung OM 3201 "Grüne Allee" vom 25.08.2014 (entstanden aus Antrag der CDU OF 616 vom 05.06.2014) den Magistrat um Prüfung und Bericht gebeten, früher vorgesehene Abstandsflächen wegen des jetzt nicht mehr vorgesehenen Baus eines Alleentunnels nunmehr dauerhaft als Grün- und Freiflächen am Alleenring und damit auch an der Adickesallee freizuhalten. Dazu hat der Magistrat mit Stellungnahme ST 1091 vom 25.08.2014 geantwortet, indem er nachrichtlich Inhalte des zeitlich unmittelbar vorangegangenen Bebauungsplanentwurfes referierte, ohne auf die hier noch einmal konkretisierten vorgebrachten Bedenken und Anregungen abzustellen oder diesen nachzukommen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 26.10.2015, M 173 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 3 am 12.11.2015, TO I, TOP 44 Beschluss: 1. Die Vorlage M 173 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 897/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 47. Sitzung des OBR 3 am 10.12.2015, TO I, TOP 45 Vor Abstimmung ändert die antragstellende Fraktion die Vorlage OF 897/3 dahin gehend ab, dass die Vorlage als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen werden soll. Beschluss: 1. Der Vorlage M 173 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 897/3 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, 2 SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung)

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrssicherheit rund um die Holzhausenschule

02.11.2015 · Aktualisiert: 26.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.11.2015, OM 4641 entstanden aus Vorlage: OF 805/2 vom 09.10.2015 Betreff: Verkehrssicherheit rund um die Holzhausenschule Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen, die im Rahmen einer gemeinsam mit dem Elternverein durchgeführten Ortsbegehung identifiziert und besprochen wurden, zeitnah umzusetzen: 1. Fußgängerüberwege an der Eschersheimer Landstraße: Ampelschaltungen synchronisieren; 2. Für den Autoverkehr, der aus der Bremer Straße kommt und rechts auf die Eschersheimer Landstraße abbiegt: Warnblinker/Hinweis auf dem Fußgängerüberweg installieren; 3. An der Ampel aus Richtung Cronstettenstraße: Stärkeres Rotlicht für Rechtsabbieger installieren; 4. Radweg auf der Eschersheimer Landstraße stadteinwärts: Absperrung für Fahrradfahrer, um das Befahren des Fußgängerüberwegs und des Schulvorplatzes zu verhindern; 5. Tiefgarage Rewe-Markt: Maßnahmen, damit die Autos nicht mit hoher Geschwindigkeit aus der Tiefgarage fahren. Begründung: Die Eltern haben darum gebeten, die obigen Punkte dem Magistrat nochmals zur Kenntnis zu geben, da diese - im Gegensatz zu anderen Punkten - noch nicht umgesetzt wurden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016, ST 17 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Aufzüge zur U-Bahn-Haltestelle .Eschersheimer Landstraße (Polizeipräsidium).

30.10.2014 · Aktualisiert: 17.12.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.10.2014, OF 701/3 Betreff: Aufzüge zur U-Bahn-Haltestelle "Eschersheimer Landstraße (Polizeipräsidium)" Die Magistrat wird gebeten zu berichten, wann mit einer benutzungsbereiten Fertigstellung des seit langer Zeit im Bau befindlichen Aufzuges zur U-Bahn Haltestelle Eschersheimer Landstraße Ecke Adickesallee gegenüber dem Polizeipräsidium und des diagonal gegenüber liegenden und ebenfalls im Bau befindlichen Aufzuges Eschersheimer Landstraße Ecke Miquelallee zu rechnen ist und aus welchen Gründe sich die Fertigstellung verzögert. Begründung: Die genannten Baustellen bestehen seit ungewöhnlich langer Zeit. Überwiegend sind keine Aktivitäten auf den Baustellen von außen erkennbar. Die alsbaldige Fertigstellung der Aufzüge ist für eine barrierefreie Nutzung der betroffenen U-Bahn Haltestelle Polizeipräsidium notwendig. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 3 am 13.11.2014, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 701/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 3 am 11.12.2014, TO I, TOP 20 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1213 2014 Die Vorlage OF 701/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Preise für neue Wohnungen auf dem Gelände der ehemaligen Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

11.09.2014 · Aktualisiert: 09.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.09.2014, OM 3439 entstanden aus Vorlage: OF 625/3 vom 25.06.2014 Betreff: Preise für neue Wohnungen auf dem Gelände der ehemaligen Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung Im Bereich des vorgesehenen Bebauungsplanes nördliche Adickesallee ist das Gelände der ehemaligen Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung unter anderem an die städtische Wohnungsbaugesellschaft ABG Frankfurt Holding verkauft worden. Diese beabsichtigt laut Presseberichten, auf einem Teilgelände zahlreiche Wohnungen zu errichten, davon 114 Eigentumswohnungen. Die Eigentumswohnungen sollen wie verlautbart zu einem Preis von 4.500 Euro pro Quadratmeter verkauft werden. Der Markt gäbe sogar einen noch höheren Preis her. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, aus welchem Grund eine städtische Wohnungsbau gesellschaft auf dem Gelände der ehemaligen Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung neue Eigentumswohnungen zu hohen Marktpreisen im Bereich von 4.500 Euro pro Quadratmeter verkaufen will, anstatt es durch eine merklich moderatere Preisgestaltung auch einer weniger zahlungskräftigen Käuferklientel zu ermöglichen, citynah attraktives Wohneigentum zu erwerben und gleichzeitig dämpfend auf das Preisniveau von Eigentumswohnungen gerade im Bereich des Nordend einzuwirken. Begründung: Der Magistrat und seine Mitglieder haben wiederholt private Anbieter von Eigentumswohnungen wegen eines hohen Kaufpreisniveaus kritisiert. Begründet wurde diese Kritik unter anderem mit nach Angabe bedenklichen Gentrifizierungstendenzen im Nordend, was Bedarf für Milieuschutzsatzungen erzeugen soll. Bei einer solchen Ausgangslage ist es unverständlich, wenn die Stadt bei Projekten, bei denen sie direkt Einfluss auf die Verkaufspreise einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft hat, nichts gegen hohe Marktpreise für Eigentumswohnungen unternimmt und damit genau diejenige als negativ dargestellte Preisentwicklung im Nordend befeuert, die sie bei privaten Anbietern kritisiert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.12.2014, ST 1520 Aktenzeichen: 64 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Sperrung der Eckenheimer Landstraße bei der Nationalbibliothek in Richtung Süden/Verkehrsumleitung wegen Bauarbeiten

24.08.2014 · Aktualisiert: 16.10.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.08.2014, OF 653/3 Betreff: Sperrung der Eckenheimer Landstraße bei der Nationalbibliothek in Richtung Süden/Verkehrsumleitung wegen Bauarbeiten Die Magistrat wird gebeten zu berichten, 1. warum im Rahmen der Sperrung der Eckenheimer Landstraße bei der Nationalbibliothek in Richtung Süden zwischen Adickesallee und Cronstettenstraße aus Anlass des Umbaus der dort gelegenen Haltestelle der U5 der ursprünglich vorgesehene Termin der Aufhebung der Straßensperrung am 17.08.2014 nicht eingehalten wurde und die Straßensperrung zum Datum dieses Informationsersuchens noch besteht, und 2. warum im Zusammenhang mit den vorgenannten Bauarbeiten dem Kraftfahrzeugverkehr keinerlei Umleitungshinweis angeboten wurde, und 3. welches Verkehrsleitkonzept für den Kraftfahrzeug- und Fahrradverkehr den aktuellen Bauarbeiten an den U-Bahn-Haltestellen Nationalbibliothek und Hauptfriedhof in der Eckenheimer Landstraße zu Grunde liegt. Begründung: Die genannte Straßensperrung löst erheblichen Verkehrsrückstau und erhebliche Verkehrsverlagerungen in andere Straßen aus. Diese Verkehrsprobleme werden verstärkt durch den ebenfalls langwierigen Umbau der U-Bahnhaltestelle Hauptfriedhof und die nicht vorbeschilderte Sperrung der Zufahrten zur Eckenheimer Landstraße vom Kühhornshofweg und von der Kaiser-Sigmund-Straße aus. Die Bauarbeiten an der U-Bahn-Haltestelle Nationalbibliothek scheinen zeitweise sehr schleppend zu verlaufen, wenn teilweise über mehrere Tage hinweg keine Bauaktivitäten erkennbar sind und Bürgerinnen und Bürger den Eindruck gewinnen, hier liege eine sogenannte "Schlafbaustelle" vor. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 3 am 11.09.2014, TO I, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage OF 653/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 3 am 09.10.2014, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 653/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD und FDP (= Annahme); FREIE WÄHLER (= Enthaltung)

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Vorstellung der geplanten Baumaßnahme auf dem Gelände der ehemaligen Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung an der Adickesallee im Ortsbeirat 3

05.06.2014 · Aktualisiert: 26.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.06.2014, OM 3206 entstanden aus Vorlage: OF 613/3 vom 21.05.2014 Betreff: Vorstellung der geplanten Baumaßnahme auf dem Gelände der ehemaligen Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung an der Adickesallee im Ortsbeirat 3 Der Magistrat wird gebeten, in Absprache mit der Ortsvorsteherin zum nächstmöglichen Termin die o. g. Baumaßnahme im Ortsbeirat ausführlich vorzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2014, ST 1008 Aktenzeichen: 61 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bebauungsplan nördliche Adickesallee - Vereinbarkeit von Wohnen und Sport sicherstellen

05.06.2014 · Aktualisiert: 26.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.06.2014, OM 3200 entstanden aus Vorlage: OF 578/3 vom 24.04.2014 Betreff: Bebauungsplan nördliche Adickesallee - Vereinbarkeit von Wohnen und Sport sicherstellen Der Magistrat wird aufgefordert, bei der eingeleiteten Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich der nördlichen Adickesallee besonders auf die Vereinbarkeit der vorgesehenen neuen Nutzung für Wohnzwecke auf dem Gelände der ehemaligen Ju stizgebäude mit dem Sportbetrieb auf dem direkt nördlich angrenzenden Sportgelände zu achten und dabei insbesondere sicherzustellen, dass sich dadurch keine Beeinträchtigungen des Sportbetriebes ergeben. Begründung: Die an das Sportgelände heranrückende vorgesehene Wohnbebauung auf dem Gelände der ehemaligen Justizgebäude durch Umnutzung und Veränderung der Bestandgebäude bedeutet potenziell eine erhebliche Gefahr für den Sportbetrieb auf dem Nachbargrundstück. Diese ergibt sich daraus, dass sich die betreffenden Gebäude sehr nahe an der Grundstücksgrenze befinden und von Schallemissionen aufgrund des Sportbetriebes betroffen sein werden. Die Planungsverwaltung konzentriert sich nach vorliegenden Informationen für das Planungsgebiet auf passiven Schallschutz (z. B. Schallschutzfenster) und Verlagerung von Funktionsräumen ohne direkte Wohnnutzung (z. B. Bäder, Küchen) auf die dem Sportgelände zugewandte Gebäudeseite. Da die ausreichende Wirksamkeit solcher Maßnahmen keineswegs sichergestellt ist, sollte die Planungsverwaltung auch andere und ergänzende Alternativen, wie z. B eine Wohnnutzung im Planungsgebiet weiter entfernt von der nördlichen Grundstücksgrenze, ernsthaft prüfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.08.2014, ST 1090 Aktenzeichen: 61 00

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bessere Sicht auf die Schulkinder in der Cronstettenstraße

05.06.2014 · Aktualisiert: 26.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.06.2014, OM 3205 entstanden aus Vorlage: OF 612/3 vom 21.05.2014 Betreff: Bessere Sicht auf die Schulkinder in der Cronstettenstraße Der Magistrat wird gebeten, bei der Einfahrt zum Frankfurter Diakonissenhaus, Cronstettenstraße 57 bis 59, links und rechts eine Sperrfläche zu markieren. Begründung: Jeden Tag, insbesondere morgens zwischen 07:30 Uhr und 09:00 Uhr, fahren Lastwagen z. B. zur Anlieferung von Holzpellets, Lebensmitteln und Wäsche über diese Einfahrt auf das Gelände des Diakonissenhauses. Die an oder in der Einfahrt parkenden Autos verhindern häufig die Nutzung dieser Einfahrt und führen zu einem Rückstau und zu wildem Parken auf dem Fahrweg. Dies hat zur Folge, dass die Sicht auf die sehr kleinen Kinder, die auf dem Weg in das Kinderhaus in der Eschersheimer Landstraße oder in die Holzhausenschule sind, stark behindert wird. Wiederholt kam es zu gefährlichen Situationen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2014, ST 1077 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Zugang U-Bahn-Station .Miquel-/Adickesallee (Polizeipräsidium).

15.05.2014 · Aktualisiert: 11.06.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.05.2014, OF 518/2 Betreff: Zugang U-Bahn-Station "Miquel-/Adickesallee (Polizeipräsidium)" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten: 1. Den aktuellen Stand und die weitere Planung der Bauarbeiten am Zugang zur U-Bahnstation "Miquel - Adickesallee / Polizeipräsidium" an der Escherscheimer Landstr. (stadteinwärts fahrend) Ecke Miquelallee; 2. Die Barrierefreiheit des Fußgängerwegs insbesondere im Hinblick auf die teilweise Nutzung der Fläche durch Straßenmobiliar der dortigen Trinkhalle. Begründung: Seit längerer Zeit ist die Baustelle eingerichtet und z.B. die ursprüngliche Rechtsabbiegespur gesperrt. Bautätigkeiten sind aber nicht zu beobachten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 2 am 02.06.2014, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1028 2014 Die Vorlage OF 518/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Bebauungsplan Nr. 891 - Nördlich Adickesallee/Ortsbeirat nicht ausschließen Vortrag des Magistrats vom 21.02.2014, M 51

20.03.2014 · Aktualisiert: 27.10.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 20.03.2014, OA 488 entstanden aus Vorlage: OF 569/3 vom 20.03.2014 Betreff: Bebauungsplan Nr. 891 - Nördlich Adickesallee/Ortsbeirat nicht ausschließen Vortrag des Magistrats vom 21.02.2014, M 51 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage M 51 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Punkte II. und III. dahin gehend geändert werden, dass sowohl die erste öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 891 gemäß § 3 Absatz 2 BauGB als auch dessen weitere öffentliche Auslegung nach Änderung oder Ergänzung aufgrund vorgebrachter Stellungnahmen jeweils nur auf Grundlage eines vorherigen Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vorgenommen wird. Begründung: Der Vortrag des Magistrats, M 51, sieht ausdrücklich vor, die Verwaltung zu ermächtigen, sowohl die erste als auch die nachfolgende öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes jeweils ohne einen weiteren Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vorzunehmen. Das bedeutet nicht nur, dass die Stadtverordneten ihre Beurteilungskompetenz weitgehend pauschal an die Verwaltung delegieren würden. Dies bedeutet weiterhin, dass die Beurteilung und Würdigung des Inhaltes des Bebauungsplanentwurfes im Aufstellungsverfahren weitgehend auch dem zuständigen Ortsbeirat 3 unmöglich gemacht würde. Eine tragfähige Begründung für die damit verbundene erhebliche Beschränkung von Beteiligungsrechten der Bürgervertreter enthält die Vorlage M 51 nicht. Es wird allein eine "zeitaufwendige" Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und eine "zeitnahe Offenlage" sowie ein "zügiger Fortgang des Verfahrens" aufgeführt. Derartig pauschale Argumentationsfiguren erscheinen nicht als ausreichend, um die gesetzlich vorgesehene Beteiligung von Bürgervertretern bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes als Ausdruck einer demokratisch legitimierten Willensbildung entbehrlich erscheinen zu lassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 21.02.2014, M 51 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2014, ST 877 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 3 Versandpaket: 26.03.2014 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 24.03.2014, TO I, TOP 31 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 51 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 488 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. SPD, FDP, ELF Piraten und RÖMER gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 488); CDU, GRÜNE und FREIE WÄHLER (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. SPD, LINKE., FDP, ELF Piraten und RÖMER; CDU, GRÜNE und FREIE WÄHLER (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 29. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 01.04.2014, TO I, TOP 27 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 51 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 488 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, ELF Piraten und RÖMER gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 488); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 51 und OA 488 = Ablehnung) NPD (M 51 und OA 488 = Enthaltung) REP (M 51 und OA 488 = Annahme) 30. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.04.2014, TO II, TOP 36 Beschluss: 1. Der Vorlage M 51 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 488 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, ELF Piraten, RÖMER und REP gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 488) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); FREIE WÄHLER und NPD (= Enthaltung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, ELF Piraten, RÖMER und REP (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); FREIE WÄHLER und NPD (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 4437, 30. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.04.2014 Aktenzeichen: 61 00

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sichtbare Zebrastreifen zur Sicherheit

20.03.2014 · Aktualisiert: 29.05.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.03.2014, OM 3007 entstanden aus Vorlage: OF 565/3 vom 04.03.2014 Betreff: Sichtbare Zebrastreifen zur Sicherheit Der Magistrat wird gebeten, die sechs Zebrastreifen an den Ecken Cronstettenstraße/ Eysseneckstraße neu zu markieren. Begründung: Es geht vor allem um die Sicherheit vieler Kinder, die zum Teil alleine in die Holzhausenschule und in den Holzhausenpark laufen. Vor allem die beiden Zebrastreifen auf der Cronstettenstraße selbst sind als solche nicht mehr erkennbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2014, ST 886 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Vorstellung der aktuellen Planungen zum Bau der Frankfurt School of Finance & Management an der Adickesallee (ehemalige Oberfinanzdirektion)

20.03.2014 · Aktualisiert: 27.05.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.03.2014, OM 3002 entstanden aus Vorlage: OF 560/3 vom 05.03.2014 Betreff: Vorstellung der aktuellen Planungen zum Bau der Frankfurt School of Finance & Management an der Adickesallee (ehemalige Oberfinanzdirektion) Der Magistrat wird gebeten, die aktuellen Planungen zum Bau der Frankfurt School of Finance & Management an der Adickesallee (ehemalige Oberfinanzdirektion) im Ortsbeirat vorzustellen. Begründung: Der Bau der Frankfurt School of Finance & Management auf dem Gelände der ehemaligen Oberfinanzdirektion stellt das wahrscheinlich bedeutendste Bauvorhaben der nächsten Jahre im Nordend dar. Da sich der Bebauungsplan Nr. 891 für das Gelände gegenwärtig im parlamentarischen Prozedere befindet, wäre es äußerst wichtig, Informationen über den augenblicklichen Planungsstand zu erhalten, dies auch im Hinblick auf die zum Teil kontrovers diskutierte Architektur. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2014, ST 807 Aktenzeichen: 61 00

OF (Antrag Ortsbeirat)

Schutzmaßnahmen beim Abriss der alten Oberfinanzdirektion an der nördlichen Adickesallee

04.03.2014 · Aktualisiert: 27.03.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.03.2014, OF 559/3 Betreff: Schutzmaßnahmen beim Abriss der alten Oberfinanzdirektion an der nördlichen Adickesallee Die Magistrat wird gebeten, zu berichten, wie das kontaminierte Gebäude der alten Oberfinanzdirektion (OFD) an der nördlichen Adickesallee nach vorliegenden Verlautbarungen voraussichtlich ab etwa Mai 2014 abgerissen werden soll und wie dabei eine mögliche Beeinträchtigung der benachbarten Anwohner und der überwiegend jungen Sportler auf dem direkt nördlich angrenzenden Sportgelände insbesondere durch kontaminierte Stäube oder andere Luftbelastungen vermieden werden soll, und wie dabei eine mögliche Flächenkontaminierung der angrenzenden Wohnbebauung sowie der nördlich angrenzenden Sportanlagen insbesondere durch kontaminierte Stäube vermieden werden soll. Begründung: Das Gebäude der alten OFD ist kontaminiert, weshalb der bisher geltende Denkmalschutz für den Baukörper weitgehend aufgehoben wurde. Welches Abrißverfahren angewendet werden soll, ist bislang nicht bekanntgemacht worden. In jedem Falle besteht Besorgnis wegen der bei dem Abriß zu erwartenden kontaminierten Stäube oder andere Luftbelastungen. Nachbarn der zukünftigen Baustelle ist nicht bekannt, ob und gegebenenfalls welche Schutzmaßnahmen für Menschen und Sachen im Zusammenhang mit dem Abriß der alten OFD vorgesehen sind. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 3 am 20.03.2014, TO I, TOP 31 Beschluss: Auskunftsersuchen V 980 2014 Die Vorlage OF 559/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Anbindung Sportgelände SC 1880 an die Adickesallee

20.02.2014 · Aktualisiert: 14.05.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2014, OM 2928 entstanden aus Vorlage: OF 535/3 vom 05.02.2014 Betreff: Anbindung Sportgelände SC 1880 an die Adickesallee Die Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwieweit es im Rahmen der laufenden Aufstellung des Bebauungsplanes nördliche Adickesallee ratsam oder möglich ist, das Sportgelände des Sport-Club "Frankfurt 1880" e. V. nördlich der geplanten neuen Frankfurt School of Finance auf dem Grundstück der ehemaligen Oberfinanzdirektion mit einer direkten Verbindung zu Adickesallee zu versehen, um den Kraftfahrzeugverkehr von und zu dem Sportgelände stärker zu verteilen und den Verkehr über die bisher allein verfügbare Zu- und Abfahrt zu dem Sportgelände über Straßen in Wohngebieten (Malapertstraße, Feldgerichtstraße) zur Entlastung der dortigen Anwohner zu verteilen. Dabei sollen auch die Interessen der Frankfurt School of Finance und des Sport-Clubs "Frankfurt 1880" e. V. Berücksichtigung finden. Begründung: Bisher verläuft die Zu- und Abfahrt zu dem Sportgelände mit Kraftfahrzeugen allein über die Malapertstraße und die Feldgerichtstraße durch Wohngebiete. Dies betrifft auch den Busverkehr zum Holen und Bringen von Sportmannschaften, insbesondere an Wochenenden und zu besonderen Sportereignissen. Bei der neuen Bebauung des Geländes der ehemaligen Oberfinanzdirektion ist vorgesehen, an der östlichen Grundstücksgrenze zur heutigen Tankstelle hin eine zweistreifige Zufahrt von der Adickesallee aus zur vorgesehenen neuen Tiefgarage hinter der zukünftigen Bebauung auf der Nordseite des Grundstücks vorzusehen. Der neue Baukörper soll im Vergleich zum alten Baukörper der ehemaligen Oberfinanzdirektion merklich nach Westen verschoben werden. Hier kommt in Betracht, die genannte Zufahrt von der Adickesallee aus nach Norden um wenige Meter bis zum Sportgelände gerade fortzusetzen. Diese Zufahrt könnte als Straße für Anlieger der weiteren Erschließung des Sportgeländes dienen und so dessen bisherige Erschließung über die Feldgerichtstraße merklich entlasten. Falls es andere Erschließungsalternativen gibt, so wären diese vorzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.06.2014, ST 729 Aktenzeichen: 52 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sanierungsarbeiten an der Fußgängerbrücke Eschersheimer Landstraße/Ecke Cronstettenstraße durchführen

20.02.2014 · Aktualisiert: 29.05.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2014, OM 2921 entstanden aus Vorlage: OF 508/3 vom 20.11.2013 Betreff: Sanierungsarbeiten an der Fußgängerbrücke Eschersheimer Landstraße/Ecke Cronstettenstraße durchführen Der Magistrat wird gebeten, über den Stand der Planungen zur Sanierung der Fußgängerbrücke über die Eschersheimer Landstraße/Ecke Cronstettenstraße und den voraussichtlichen Zeitpunkt der Durchführung von Sanierungsarbeiten zu berichten. Begründung: Sichtbare Risse in der Brücke sowie abbröckelnder Schaumstoff wirken nicht vertrauenserweckend. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2014, ST 715 Aktenzeichen: 66 6

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bebauungsplan nördlich Adickesallee - Belange des Sports berücksichtigen II

07.11.2013 · Aktualisiert: 27.05.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.11.2013, OM 2668 entstanden aus Vorlage: OF 433/3 vom 23.06.2013 Betreff: Bebauungsplan nördlich Adickesallee - Belange des Sports berücksichtigen II Vorgang: OA 264/12 OBR 3; B 166/13 Der Magistrat wird aufgefordert, bei der eingeleiteten Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich der nördlichen Adickesallee entsprechend der Anregung des Ortsbeirates 3 vom 27.09.2012, OA 264, für das zukünftige Nebeneinander zwischen dem Betrieb des Sportclub Frankfurt 1880 e. V. auf seinem 70.000 Quadratmeter großen Sportgelände und den geplanten oder möglichen zukünftigen Nutzungen im Planungsgebiet (zukünftige Frankfurt School of Finance and Management auf dem Gelände der früheren Oberfinanzdirektion und des früheren Justizgeländes, Gelände der ehemaligen Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung) nicht nur den Bestand des Sportclubs zu bewahren, sondern auch dessen perspektivische Entwicklung nicht zu beeinträchtigen. Begründung: Der Magistrat hat mit seinem Bericht B 166 vom 08.04.2013 darauf hingewiesen, im Rahmen schalltechnischer Prüfungen würde u. a. der Sportlärm vom Gelände des Sportclubs untersucht und die Anforderungen an den passiven Schallschutz definiert. Das ist zu begrüßen, nicht jedoch das beschränkte Ziel eines bloßen Bestandsschutzes für den Sportbetrieb auf dem citynahen Sportgelände. Die lang währende zukünftige Nachbarschaft der unterschiedlichen Nutzungen erfordert darüber hinaus, wie vom Ortsbeirat 3 beschlossen, auch das Ausbleiben einer Beeinträchtigung der perspektivischen Nutzung des Sportgeländes. Gerade der heute gegebenen Anteil von 59 Prozent an sportaktiven Kindern und Jugendlichen der über 2.400 Vereinsmitglieder erfordert über die längere Zeitachse hinweg eine ständige Anpassung des Sportbetriebes an die Bedürfnisse der Sporttreibenden, nicht ein statisches Stehenbleiben bei dem Status des Jahres 2013. Nicht zuletzt die zukünftige Vereinbarkeit des Sportbetriebes mit der sich verändernden Lerntätigkeit von Schülern und Studierenden wird absehbar auch Anpassungen bei dem Sportbetrieb erfordern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 27.09.2012, OA 264 Bericht des Magistrats vom 08.04.2013, B 166 Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2014, ST 256 Aktenzeichen: 61 00

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Taxis als Schienenersatzverkehr

26.09.2013 · Aktualisiert: 27.05.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.09.2013, OM 2524 entstanden aus Vorlage: OF 372/8 vom 26.09.2013 Betreff: Taxis als Schienenersatzverkehr Bei unvorhergesehenen Störungen im städtischen Schienenverkehr (Straßenbahnen oder U-Bahnen) setzt die VGF Taxis als Schienenersatzverkehr ein. Bei Störungen im oberen Teil der Stadtbahn-Stammstrecke A (Heddernheim - Hügelstraße oder Heddernheim - Miquel-/Adickesallee, Polizeipräsidium) sollen die Taxis die U-Bahn-Haltestelle Heddernheim anfahren. Das unvermeidliche Chaos in solchen Situationen wird durch unklare Informationen und uneinheitliches Verhalten der Taxifahrer noch verstärkt. Vor diesem Hintergrund bittet der Ortsbeirat den Magistrat, 1. am H.-P.-Müller-Platz in der Kurve zwischen der Warteposition und der Haltestelle für die Busse der Linie 60 nahe dem Fahrradunterstand einen ausgeschilderten Sammelplatz zu errichten, von dem aus die Taxis abfahren sollen ; 2. die VGF dazu anzuhalten, bei der Bestellung von Taxis darauf hinzuweisen, diesen Sammelpunkt zu benutzen und keine Fahrgäste an anderen Stellen einzuladen; 3. dem Ortsbeirat ein Konzept vorzulegen, wie sichergestellt werden kann, dass mobilitätseingeschränkte Mitbürgerinnen und Mitbürger prioritär befördert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2014, ST 314 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 8 am 20.02.2014, TO I, TOP 7 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine vorläufige schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 92 14

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parken auf dem Grünstreifen Eysseneckstraße/Ecke Adickesallee

22.08.2013 · Aktualisiert: 26.05.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.08.2013, OM 2351 entstanden aus Vorlage: OF 408/3 vom 06.05.2013 Betreff: Parken auf dem Grünstreifen Eysseneckstraße/Ecke Adickesallee Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass auf dem Grünstreifen vor dem ehemaligen Imbiss das Parken nicht mehr möglich ist. Hier gäbe es die Möglichkeit, dies durch eine Begrünung oder ggf. auch durch ein Kunstobjekt zu verhindern. Der Ortsbeirat wäre dankbar, wenn von weiteren Pfosten abgesehen und stattdessen eine schönere Alternative gewählt wird. Begründung: Auf dem Übergang der Grünanlage in der Eysseneckstraße parken aus südlicher Richtung kommend regelmäßig zwei Autos. Auf der anderen Seite wird dies durch eine Litfaßsäule verhindert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.11.2013, ST 1554 Aktenzeichen: 66 3

OA (Anregung Ortsbeirat)

Stellplätze im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 891 - Nördlich Adickesallee

14.03.2013 · Aktualisiert: 27.10.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 14.03.2013, OA 346 entstanden aus Vorlage: OF 332/3 vom 31.01.2013 Betreff: Stellplätze im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 891 - Nördlich Adickesallee Vorgang: M 103/12 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat eine umfassende Aufstellung vorzulegen, in der alle derzeitigen und zukünftigen Stellplatzbedarfe im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 891 erfasst sind. Darin sollen zum einen die derzeit schon vorhandenen Stellplatzkontingente für Personal und Besucher des Polizeipräsidiums, des Hessischen Rundfunks, des Sport Clubs Frankfurt 1880 e. V. und der Deutschen Nationalbibliothek aufgeführt werden (jeweils Stellplätze innerhalb und außerhalb der Gelände und im Parkhaus bzw. in den Tiefgaragen). Weiterhin sollen die künftigen Bedarfe für alle Nutzungen im Bebauungsplangebiet ermittelt werden, das heißt Frankfurt School of Finance and Management, Konferenzzentrum, Gastronomie, Hotel, Studentenwohnheim, allgemeines Wohnen u. a., inklusive der denkbaren Nutzungen im westlichen und östlichen Teil des Bebauungsplangebietes zwischen Bertramstraße und Eckenheimer Landstraße. Es wird gebeten, für alle diese zukünftigen Nutzungen sowohl die prognostizierten Stellplatzzahlen als auch die denkbaren Flächen und Bauten zur Unterbringung der Stellplätze mitzuteilen. Begründung: Die Anwohner rund um das Bebauungsplangebiet haben große Sorge, dass der zusätzliche Stellplatzbedarf durch die neuen Nutzungen im Bereich des Bebauungsplanes zu einer absoluten Überlastung führt. Diese zum Teil bereits sehr emotional geführte Diskussion sollte durch die erbetenen Zahlen unbedingt versachlicht werden. Die Zahlen werden außerdem vom Ortsbeirat für seine künftigen Überlegungen zum Thema ruhender Verkehr und zur Gestaltung des Bebauungsplangebietes und der angrenzenden Bereiche benötigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.04.2012, M 103 Stellungnahme des Magistrats vom 06.09.2013, ST 1334 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Verkehrsausschuss Versandpaket: 20.03.2013 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 15.04.2013, TO I, TOP 38 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 346 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER 19. Sitzung des Verkehrsausschusses am 16.04.2013, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 346 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten 20. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 27.05.2013, TO I, TOP 32 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 346 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) 20. Sitzung des Verkehrsausschusses am 28.05.2013, TO I, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 346 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3149, 20. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 27.05.2013 Aktenzeichen: 61 00

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Graffiti an städtischen Gebäuden

14.02.2013 · Aktualisiert: 01.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.02.2013, OM 1912 entstanden aus Vorlage: OF 261/3 vom 08.09.2012 Betreff: Graffiti an städtischen Gebäuden Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die kleinen Gebäude (ehemals Imbiss oder Kiosk) in den Grünanlagen Eysseneckstraße/Adickesallee und Nibelungenallee/Richard-Wagner-Straße für Graffitikünstler zur Verfügung gestellt werden können, um diese zu gestalten. Begründung: Die Gebäude sind mit sogenannten Tags und anderen Symbolen besprüht und im Stadtbild nicht sehr schön anzusehen. Statt für viel Geld die Gebäude neu zu streichen, mit dem Erfolg, dass sie kurze Zeit später höchstwahrscheinlich wieder besprüht sind, könnten sie Graffitikünstlern als Gestaltungsfläche zur Verfügung gestellt werden (hier kann auch überlegt werden, ob man jede Hausseite einem anderen Künstler zur Verfügung stellt). Es gibt viel zu wenig freie Flächen für diese Gruppe und es wäre ein schöner Beitrag zur "Kunst im öffentlichen Raum". Des Weiteren gibt es unter den Sprayern einen Ehrenkodex, der besagt, dass über bestehende Wandbilder nicht gesprüht wird. Über diese beiden Objekte hinaus sollte auch geprüft werden, ob es noch weitere Gebäude gibt, die hierfür infrage kämen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2013, ST 781 Aktenzeichen: 91 5

OF (Antrag Ortsbeirat)

Wohnraum für Studenten schaffen und Bewachungskosten für leer stehende Gebäude reduzieren

05.10.2012 · Aktualisiert: 20.02.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.10.2012, OF 283/3 Betreff: Wohnraum für Studenten schaffen und Bewachungskosten für leer stehende Gebäude reduzieren Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen, ob angesichts des Mangels von preisgünstigem Wohnraum für Studenten eine Erleichterung möglich ist, die zudem zu Einsparungen führt. Die Firma Camelot GmbH, Berlin ist in mehreren europäischen Staaten aktiv und verfolgt ein besonderes Geschäftsmodell. Sie übernimmt die Bewachung leer stehender Gebäude (z. B. Kliniken, Schulen, Schlösser), indem sie ausgewählte Mieter mit befristeten Mietverträgen dort wohnen lässt, wobei manchmal auch sanitäre Einrichtungen wie eine mobile Dusche gestellt werden. Dies schützt die Gebäude vor Vandalismus (eingeworfene Fensterscheiben, Einbrüche) und erspart die Kosten eines Wachdienstes. Die Firma Camelot GmbH übernimmt die Haftung gegenüber dem Eigentümer zu einem Bruchteil der Kosten eines Wachdienstes. In Frankfurt gibt es zahlreiche leer stehende Gebäude der öffentlichen Hand, z. B. der Rechnungshof an der Berliner Straße, die Behördengebäude an der Adickesallee (bis 2015), das ehemalige Ordnungsamt an der Mainzer Landstraße. Letzteres ist Eigentum der Stadt Frankfurt und könnte einer Anzahl von Studenten für begrenzte Zeit als Wohnraum dienen. Kosten für einen Wachdienst würden eingespart. Der Magistrat wird gebeten, Eine Liste leer stehender städtischer Gebäude anfertigen zu lassen. Die Firma Camelot GmbH (http://de.cameloteurope.com/) wegen der befristeten Vermietung dieser Gebäude an Studenten zu kontaktieren. Mitarbeitern des Liegenschaftsamtes die Teilnahme an Leerstand-Seminaren dieser Firma zu ermöglichen (2 Seminare 2013 geplant). Eine Kooperation mit dem Studentenwerk bei der Vermietung anzustreben. Hinweis: Vertreter der Firma Camelot für Rhein-Main ist: Camelot Deutschland GmbH Karsten Linde, Fritz-Vomfelde-Straße 34, 40547 Düsseldorf, 0211-424 70 200, k.linde@camelotdeutschland.de Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 3 am 08.11.2012, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage OF 283/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 3 am 06.12.2012, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage OF 283/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 3 am 24.01.2013, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage OF 283/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 3 am 14.02.2013, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 283/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme); SPD (= Enthaltung)

Partei: FREIE_WÄHLER

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Reduzierung der Verkehrsbelastung in der Cronstettenstraße

27.09.2012 · Aktualisiert: 02.01.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.09.2012, OM 1558 entstanden aus Vorlage: OF 263/3 vom 27.09.2012 Betreff: Reduzierung der Verkehrsbelastung in der Cronstettenstraße Vorgang: OM 1343/12 OBR 3 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen in der Cronstettenstraße die Belastungen durch den Durchgangsverkehr, insbesondere im morgendlichen Berufsverkehr, mindern können, damit gerade auch im Hinblick auf die anliegenden Kindereinrichtungen und die Schulwegnutzung Gefährdungspotenzial abgebaut werden kann. Als mögliche und zu prüfende Maßnahmen (alternativ oder in Kombination) sieht der Ortsbeirat beispielsweise Folgendes: 1. Bau von weiteren gesicherten Fußgängerquerungen, Mutter-Kind-Piktogramme und Sinus-Schwellen an geeigneten Stellen, zusätzlich zu den in der Anregung OM 1343 beantragten Maßnahmen; 2. Verengung des Straßenraums durch Verschiebung der Markierungen für das Parallel- und Senkrechtparken vom Bürgersteig auf die Fahrbahn, verbunden mit einer Verbreiterung und besseren Begehbarkeit der Bürgersteige; 3. Einrichtung gegenläufiger Einbahnstraßen auf Teilstücken der Cronstettenstraße und damit Verhinderung der direkten Durchfahrt von der Eckenheimer Landstraße zur Eschersheimer Landstraße und umgekehrt; 4. Durchführung von Geschwindigkeitskontrollen und Anbringung von Geschwindigkeitsanzeigern. Bei allen Maßnahmen ist natürlich die sich daraus möglicherweise ergebende Mehrbelastung anderer Straßen mit einzubeziehen. Begründung: Die Cronstettenstraße wird besonders im morgendlichen Berufsverkehr von Pendlern als schnelle ostwestliche Querverbindung von der Eckenheimer Landstraße Richtung Westend/Innenstadt genutzt, um damit Staus, insbesondere auf dem Alleenring bzw. der Eschersheimer Landstraße, zu umfahren. Dies führt in der verkehrsberuhigten Wohnstraße, die als Schulweg genutzt wird und wo sich außerdem drei Kindereinrichtungen und auf dem Frauensteiner Platz ein Spielplatz befinden, zu einer unangemessenen Belastung und möglichen Gefährdung. Durch einzelne der oben beschriebenen Maßnahmen oder einer Kombination könnte dieser Belastung entgegengewirkt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.06.2012, OM 1343 Stellungnahme des Magistrats vom 18.01.2013, ST 102 Anregung an den Magistrat vom 24.08.2017, OM 2069 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32 1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Bebauungsplan nördliche Adickesallee - Belange des Sports berücksichtigen

27.09.2012 · Aktualisiert: 02.12.2013

S A C H S T A N D : Anregung vom 27.09.2012, OA 264 entstanden aus Vorlage: OF 245/3 vom 12.09.2012 Betreff: Bebauungsplan nördliche Adickesallee - Belange des Sports berücksichtigen Vorgang: M 103/12 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, bei der eingeleiteten Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich der nördlichen Adickesallee die Bebauungsplanung und die zukünftige Nutzung des Planungsgebietes so vorzusehen, dass das nördlich an das Planungsgebiet im Bereich der ehemaligen Oberfinanzdirektion und der ehemaligen Justizgebäude direkt angrenzende und in der Nähe des Bereichs der ehemaligen Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (Ecke Bertramstraße) liegende Gelände des Sport-Clubs Frankfurt 1880 e. V. sowohl in seiner bisherigen Nutzung für Sportzwecke einschließlich der Durchführung von regionalen und überregionalen Sportveranstaltungen als auch perspektivisch nicht beeinträchtigt wird. Begründung: Die endlich absehbare Nutzung des Bereichs nördlich der Adickesallee ist eine Chance für das Nordend, aber auch für die Intensivierung von Sportaktivitäten in unserer Sportstadt Frankfurt am Main. Das Areal nördlich der ehemaligen Behörden- und Justizgebäude an der Adickesallee und neben dem Hessischen Rundfunk ist das zentralste großflächige Sportgelände unserer Stadt. Es bietet vielen jungen und älteren Bürgerinnen und Bürgern eine citynahe Möglichkeit der sportlichen Betätigung. Diese Nutzung soll auch zukünftig erhalten bleiben und angemessenes Entwicklungspotenzial zur Verfügung haben. Zu diesem Entwicklungspotenzial gehört z. B. auch die Option der Errichtung einer Mehrzwecksporthalle auf dem Sportgelände im nördlichen Nachbarbereich zur ehemaligen Oberfinanzdirektion. Dies bietet die Perspektive, eine sportliche und schulische Kooperation zum Vorteil von Kindern und Jugendlichen, besonders nachmittags und abends, in geeigneten Räumlichkeiten umzusetzen. Im Übrigen bietet sich dadurch auch für Studentinnen und Studenten der zukünftigen Frankfurt School of Finance eine ortsnahe Möglichkeit der sportlichen Betätigung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.04.2012, M 103 Bericht des Magistrats vom 08.04.2013, B 166 Anregung an den Magistrat vom 07.11.2013, OM 2668 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Umwelt und Sport Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 02.10.2012 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 01.11.2012, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 264 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten (= Annahme) 14. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 05.11.2012, TO I, TOP 51 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 264 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Piraten und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) FDP, FREIE WÄHLER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.11.2012, TO II, TOP 66 Beschluss: Der Vorlage OA 264 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und ÖkoLinX-ARL gegen LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) 20. Sitzung der KAV am 26.11.2012, TO II, TOP 114 Beschluss: Der Vorlage OA 264 wird zugestimmt. Beschlussausfertigung(en): § 2420, 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.11.2012 Aktenzeichen: 61 00

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verlagerung der Frankfurt School of Finance & Management - Entwicklungspotenzial für andere Bildungseinrichtungen?

25.09.2012 · Aktualisiert: 20.01.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.09.2012, OM 1539 entstanden aus Vorlage: OF 193/4 vom 09.09.2012 Betreff: Verlagerung der Frankfurt School of Finance & Management - Entwicklungspotenzial für andere Bildungseinrichtungen? Der Magistrat wird gebeten, den Ortsbeirat über den aktuellen Stand der geplanten Verlagerung der Frankfurt School of Finance & Management an die Adickesallee und mögliche andere Nutzungsmöglichkeiten der bisherigen Räumlichkeiten durch andere Bildungseinrichtungen zu informieren. Zudem bittet der Ortsbeirat in den weiteren Prozess mit einbezogen zu werden. Begründung: Am 23. August 2012 wurde der Ortsbeirat 3 vom Stadtplanungsamt sowie der Frankfurt School of Finance & Management über den Bebauungsplan nördliche Adickesallee sowie das geplante Nutzungskonzept unterrichtet. Angesichts dieser Entwicklung hält es der Ortsbeirat für angebracht, über die Überlegungen hinsichtlich einer möglichen zukünftigen Nutzung der bisherigen Räumlichkeiten durch andere Bildungseinrichtungen informiert und in den weiteren Prozess mit eingebunden zu werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2012, ST 1856 Aktenzeichen: 61 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Geplanter Bau der Frankfurt School of Finance and Management (FSFM) - Bebauungsplan Nr..891 .Nördlich Adickesallee - Bereich um die ehemalige Oberfinanzdirektion. hier: Vorsorge für Fahrbahnverbreiterung der Adickesallee

17.09.2012 · Aktualisiert: 20.02.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.09.2012, OF 276/3 Betreff: Geplanter Bau der Frankfurt School of Finance and Management (FSFM) - Bebauungsplan Nr. 891 "Nördlich Adickesallee - Bereich um die ehemalige Oberfinanzdirektion" hier: Vorsorge für Fahrbahnverbreiterung der Adickesallee Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat möge Auskunft geben: Die A 66 nach Wiesbaden wurde wegen der Stauungen im Berufsverkehr verbreitert. Wie wird sichergestellt, dass eine solche Maßnahme auch nach dem Neubau der "Frankfurt School of Finance and Management" (FSFM) auf der Adickesallee, einem Verkehrsengpass, durchgeführt werden kann, beispielsweise in 30 Jahren, ohne dass die im Rahmenkonzept zum Bebauungsplan Nr. 891 eingezeichnete Doppelreihe von Bäumen an der Gebäudefront zur Adickesallee verschwindet? a) Ist eine weiter zurückgesetzte Front der Gebäude mit mehr Distanz zur Fahrbahn möglich? b) Ist es möglich, den Bauplan so abändern zu lassen, dass mindestens vier, möglichst mehr Reihen Bäume statt nur zwei zwischen Gebäudefront und Gehweg stehen? Begründung: Die Baumpflanzungen, auch Gebüsche, könnten dazu beitragen, dass die Stadt Frankfurt sich am nächsten europäischen Wettbewerb um "Die grünste Stadt Europas" mit mehr Erfolg beteiligen kann, denn die Adickesallee ist eine wichtige Zufahrt zur Stadt und prägt den ersten Eindruck von Frankfurt. Eine Pflanzung von fruchttragenden Gehölzen würde dem Konzept der "Essbaren Stadt" entsprechen. Zudem wäre es ein Ausgleich zur Ödnis der Adickesallee als bloßer Verkehrszubringer bei einer zukünftigen Verbreiterung, die eine Abholzung der im Rahmenkonzept eingezeichneten Doppelreihe von Bäumen erfordern würde. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 3 am 08.11.2012, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 276/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 3 am 06.12.2012, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 276/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 3 am 24.01.2013, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 276/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 3 am 14.02.2013, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 276/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme)

Partei: FREIE_WÄHLER

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Styropor-Fassadenbrand am 29. Mai am Studentenheim Adickesallee Nr..63 gegenüber dem Polizeipräsidium (im Bezirk des Ortsbeirates 3) und daraus folgende Maßnahmen in Frankfurt

16.09.2012 · Aktualisiert: 29.05.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.09.2012, OF 282/3 Betreff: Styropor-Fassadenbrand am 29. Mai am Studentenheim Adickesallee Nr. 63 gegenüber dem Polizeipräsidium (im Bezirk des Ortsbeirates 3) und daraus folgende Maßnahmen in Frankfurt Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung zu folgenden Fragen gebeten: a) Das Ergebnis der Beratung der Länderkonferenz der Bauminister im September 2012 zum Thema "Brandgefahr durch Polystyrol (Styropor(r))-Fassadendämmung" (siehe SPIEGEL 32/2012, Seite 14) beim hessischen Bauminister Rentsch oder einer anderen verantwortlichen Stelle anzufordern und dem OBR 3 zugänglich zu machen. b) Wird es nötig und möglich sein, dass die Stadt Frankfurt einen größeren Abstand von Neubauten zu anderen Gebäuden vorschreibt, um die Gefahr eines Übergreifens von Styroporbrand mit seinen hohen Temperaturen und der schnellen Brandentwicklung (wie Benzin) zu verringern? c) Ist es nötig und möglich, der Feuerwehr Mittel zu verschaffen, um gerade bei Styropor- Fassadenbränden besser eingreifen zu können? Hier sollte Herr Branddirektor Prof. Ries um eine fachliche Auskunft gebeten werden. d) Kann die Stadt Frankfurt Mietern und Wohnungseigentümern, die die Gefahr eines Brandes von Fassaden-Dämmstoffen fürchten, eine Hilfestellung gegen die preisgünstige Polystyrol-Wärmedämmung durch Hauseigentümer anbieten, trotz bestehender Wärmedämmungs-Verpflichtung durch EU und Bund? e) Ist es möglich, dass die Stadt Frankfurt an Studentenheimen, Krankenhäusern, Altenheimen usw. sowie Neubauten der Stadtverwaltung andere Dämmstoffe als Polystyrol vorschreibt, obwohl Polystyrol baurechtlich zugelassen ist? Begründung: Zahlreiche Berichte der Medien (z. B. SPIEGEL 28/2012 und Frankfurter Lokalzeitungen, aber auch NDR-Fernsehen) sowie ein Bericht mit Video von Herrn Prof. Reinhard Ries vor Stadtverordneten und einem Mitglied des OBR 3 (mit Video vom Brand) haben die Brandgefahr von Polystyrol-Dämmstoffen verdeutlicht. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 3 am 08.11.2012, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 282/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 3 am 06.12.2012, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 282/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 3 am 24.01.2013, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 282/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 3 am 14.02.2013, TO I, TOP 23 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 282/3 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. 2. Die Ortsvorsteherin wird beauftragt, zu diesem Thema eine fachkundige Vertreterin/einen fachkundigen Vertreter des Energiereferates zu einer der nächsten Sitzungen einzuladen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 3 am 23.05.2013, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 282/3 wurde zurückgezogen.

Partei: FREIE_WÄHLER

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Reduzierung der Geschwindigkeit von Autos in der Cronstettenstraße

13.09.2012 · Aktualisiert: 04.10.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.09.2012, OF 242/3 Betreff: Reduzierung der Geschwindigkeit von Autos in der Cronstettenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen zur Reduzierung der Geschwindigkeit von Autos sowie zur Verbesserung der Situation für Fußgänger in der Cronstettenstraße zu ergreifen: 1. Einführung regelmäßiger Geschwindigkeitskontrollen in der Cronstettenstraße besonders im morgendlichen und abendlichen Berufsverkehr, damit die vorgegebene Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h verstärkt eingehalten wird. 2. Auf der Südseite der Cronstettenstraße zwischen Klettenbergstraße und Eschersheimer Landstraße soll das bisherige Querparken so abgeändert werden, daß die parkenden Autos nicht mehr auf dem Gehsteig parken und im Ergebnis die Parkposition weiter zur Fahrbahn hin bis vor den dortigen Fahrradstreifen verschoben wird. 3. Errichtung eines gut markierten Übergangs für Fußgänger vom Frauensteinplatz über die Cronstettenstraße. Begründung: Die Cronstettenstraße wurde in der Vergangenheit durch wiederholte langdauernde Bauarbeiten auf der Friedberger Landstraße vermehrt als Ost-West-Verbindung genutzt. Eine vergleichbare Situation ist durch die zukünftigen langwierigen Arbeiten zum Bau der Hochbahnsteige in der Eckenheimer Landstraße zu erwarten. Dies hatte bzw. hat für die Anwohner eine höhere Verkehrsbelastung auf der überwiegend recht breiten Cronstettenstraße zur Folge. Durch die vorgeschlagenen Maßnahmen der Geschwindigkeitskontrolle und der optischen Reduzierung der Fahrbahnbreite sollen negative Auswirkungen durch überhöhte Geschwindigkeit unterbunden werden. Weiter soll auch die Sicherheit für die zahlreichen Kinder, die zu den drei Kindergärten in der Cronstettenstraße oder zur Holzhausenschule gehören, verbessert werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 3 am 27.09.2012, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 242/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme); SPD (= Enthaltung)

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Mögliche Behinderung des Bebauungsplans Nr. 891 - .Nördlich Adickesallee - Neubau Frankfurt School of Finance and Management. durch die noch rechtskräftige Alleentunnelplanung

12.09.2012 · Aktualisiert: 04.10.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.09.2012, OF 246/3 Betreff: Mögliche Behinderung des Bebauungsplans Nr. 891 - "Nördlich Adickesallee - Neubau Frankfurt School of Finance and Management" durch die noch rechtskräftige Alleentunnelplanung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, - inwieweit der Bebauungsplan Nr. 891 von den noch rechtskräftigen Planungen des Alleentunnels betroffen ist - wie sich der Sachstand hinsichtlich der vom Magistrat beschlossenen Streichung der Alleenspange aus dem Bundesverkehrswegeplan darstellt Begründung: Bei der Vorstellung des Bebauungsplans Nr. 891 durch das Stadtplanungsamt und der anschließenden Diskussion mit Vertretern der Frankfurt School of Finance and Management stellte sich heraus, dass der Bebauungsplan offensichtlich von den planfestgestellten Planungen des Alleentunnels betroffen ist. Die vorgestellten Planungen zum Bebauungsplan Nr. 891 könnten daher nur mit Einschränkungen umgesetzt werden. Eine Streichung der Alleenspange bzw. des Alleentunnels aus dem Bundesverkehrswegeplan ist für die weitere Entwicklung des Nordends, insbesondere des Wohnungsbaus im gesamten östlichen Nordend(Hungener Straße, etc.) dringend geboten. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 3 am 27.09.2012, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 246/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD, FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme)

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Den Ortskern Bockenheim wirksam schützen

22.07.2012 · Aktualisiert: 07.11.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.07.2012, OF 196/2 Betreff: Den Ortskern Bockenheim wirksam schützen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: 1. Für das Gebiet der zu erstellenden Erhaltungssatzung, zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenheit des Gebietes aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt (§ 172 (1) Nr. 1 BauGB) und zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (§ 172 (1) Nr. 2 BauGB ) für das Bockenheimer Kerngebiet ist ein Bebauungsplan aufzustellen. 2. Die derzeitigen Geschosszahlen sowie Art und Maß der aktuell bestehenden Baulinien und Traufhöhen sind - insbesondere in Bezug auf die Anteile der alten dörflichen, der gründerzeitlichen Bebauung und der ehemaligen Sozialwohnungen der 50er und 60er Jahre wegen des Milieuschutz nach (§ 172 (1) Nr. 2 BauGB ) - detailliert festzuschreiben. 3. Eine maßvolle Nachverdichtung durch Ausbau der Dachgeschosse zu Wohnungen kann in Ausnahmefällen zugelassen werden. 4. Besonderes Augenmerk ist auf das vor Ort ansässige Gewerbe, insbesondere die Handwerksbetriebe, zu richten. Bei der Erarbeitung des Bebauungsplans ist nicht nur sicherzustellen, dass das bestehende Gewerbe Bestandsschutz erhält, sondern auch, dass Entwicklungsmöglichkeiten für Gewerbebetriebe eingeräumt werden, wo immer dies mit Rücksicht auf benachbarte Nutzungen möglich ist. 5. Die im Rahmen der Sanierung Bockenheims geschaffenen grünen Hinterhöfe und die unbebauten Hinterhöfe im Bebauungsplangebiet sind festzuschreiben. 6. Die erhaltenswerten Bäume im Bebauungsplangebiet sind im Plan zu markieren und im Textteil festzuschreiben. 7. Das Bebauungsplangebiet soll vor schädlichen Nutzungen (Vergnügungsstätten, insbesondere Spielhallen) geschützt werden. 8. Der Bebauungsplan ist vor der Offenlage der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlußfassung vorzulegen. 9. Zur Sicherung der Planung wird im Bereich des Bebauungsplangebietes Kernbereich Bockenheim von der Möglichkeit der Aussetzung oder vorläufigen Untersagung von Bauvorhaben nach § 15 BauGB Gebrauch gemacht, wenn zu befürchten ist, dass die Durchführung der Planung durch das entsprechende Bauvorhaben unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert werden würde. Begründung: Der Ortskern von Bockenheim ist sowohl baulich als auch hinsichtlich der dort anzutreffenden Nutzungen vielgestaltig. Derzeit wird eine Erhaltungssatzung für dieses Gebiet erarbeitet, die vor allem die alte dörfliche und die gründerzeitliche Bebauung schützen soll. Damit diese Erhaltungssatzung die notwendige Schutzwirkung entfalten kann, ist es notwendig, das sich der parallel dazu entstehende Bebauungsplan weitestmöglich am Bestand orientiert. Diese Gebiet ist jedoch nicht nur aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt schützenswert, sondern auch hinsichtlich seiner Nutzungen, seines verträglichen und attraktiven Nebeneinander von Wohnen und Arbeiten. Die für den Millieuschutz und die Erhaltung der Wohnbevölkerung notwendigen ehemaligen Sozialwohnungen der 50er und 60 er Jahre sind ebenfalls erhaltenswert. Dies auch beschlossen mit der NR.299 vom 21.05.2012 für den Ortskern Bornheim und mit der NR.133 vom 03.11.2011 für das Gebiet des Bebauungsplan Östlich Günderrodestraße. Die prägende Nutzungsmischung im gesamten Geltungsbereich soll unter besonderer Berücksichtigung der Wohnnutzung geschützt und fortentwickelt werden. Dem steht die Ansiedlung von Vergnügungsstätten entgegen, die sich zum einen besonders nachteilig auf die Wohnnutzung auswirken. Zum anderen bewirken Vergnügungsstätten und dabei speziell Spielhallen und Wettbüros eine Verstärkung des sogenannten "Trading-down-Effekts", der insbesondere dadurch gekennzeichnet ist, dass die vermehrte Ansiedlung von Vergnügungsstätten vornehmlich die erhaltenswerten und der Versorgung des Gebietes dienenden Läden und Lokale zunehmend verdrängt und zu einer Niveauabsenkung des Umfeldes führt. Mit diesen Verdrängungseffekten gehen regelmäßig Verwerfungen im Boden- und Mietpreisniveau einher. Das Plangebiet erscheint durch seine Kleinteiligkeit - insbesondere in Bezug auf die Parzellengröße - und die teilweise bereits auftretenden Leerstände - anfällig für die beschriebenen Negativ-Entwicklungen. Folgende Bebauungspläne wurden unter anderem zur Verhinderung von Vergnügunsstätten neu aufgestellt oder geändert: M 103/2012 Bebauungsplan Nr. 891 - Nördlich Adickesallee - Bereich um die ehemalige Oberfinanzdirektion, M 81 /2012 Bebauungsplan Nr. 465 Ä - Ginnheimer Landstraße/Rosa-Luxemburg-Straße -, M 229 / 2011 Bebauungsplan Nr. 883 - Höchst/Südliche Innenstadt-, M 159/ 2011 Bebauungsplan Nr. 888 - Östlich Günderrodestraße. Zur Sicherung der Planung für den künftigen Satzungsbereich ist in Einzelfällen die Aussetzung oder vorläufigen Untersagung von Bauvorhaben nach § 15 BauGB zu beantragen. Leider gibt es in den letzten Jahren immer mehr negative Beispiele für die Entwicklung des Bockenheimer Kernbereichs, welche die Dringlichkeit einen Bebauungsplans für das Gebiet der Erhaltungssatzung erforderlich machen. Beispielsweise wurde an der Ecke Basaltstraße/Hessenplatz der Abriss eines Gründerzeit -Gebäudes genehmigt. An dieser Stelle wurde der Bau eines 7-geschossigen Gebäudes genehmigt, das selbst nach weiter Auslegung von § 34 BauGB in keinster Weise in die gründerzeitliche Bebauung der Umgebung hineinpasst. Siehe Fotos Das 2-geschossigen Gebäude Leipziger Strasse 68, ausgerichtet an der ehemals dörflichen Struktur des Kerngebiets, wurde mit Migranten Familien überbelegt, das Gebäude wird vom Eigentümer der Verwahrlosung preisgeben. Hier kann man sich nur an die Spekulation der 70 er Jahre erinnern, in denen Migranten Familien in Überbelegten Gebäuden einquartiert wurden um nach der Verwahrlosung der Gebäude leichter eine Abrissgenehmigung zu bekommen. Soll hier das gleiche erreicht werden ? Siehe Foto Der gleiche Eigentümer hat im Bereich der Leipziger Strasse 32 - 36 mehrere Vergnügungsstätten eingerichtet . Es befinden sich in den Gebäuden mehrere Spielsalons, die in Wohngebieten und Mischgebieten nur Ausnahmsweise genehmigt werden dürfen. Hier aber als Regel genehmigt wurden. Eine Nachtbar / Diskothek mit Öffnungszeiten von 10.00 Uhr morgends bis um 5.00 Uhr nachts, welche laut Aussage der Bauaufsicht hier durchaus genehmigt werden dürfen. Im Falle der Lärmbelästigung könnten sich die Nachbarn an die Polizei wenden. "Last but not least" befindet sich in besagtem Hintergebäude der Leipziger Strasse ein sogenannter Massagesalon. Man kann davon ausgehen, dass es sich um ein sexuelles Angebot handelt, das laut Sperrgebietsverordnung auf gar keinen Fall in einem Gebiet das überwiegend dem Wohnen dient, genehmigt werden kann. Diese Beispiele machen deutlich: ES IST DRINGEND ERFORDERLICH FÜR DAS BOCKENHEIMER KERNGEBIET ZUM SCHUTZ DER BEVÖLKERUNG EINE BBEBAUUNGSPLAN AUFZUSTELLEN. Anlage 1 (ca. 444 KB) Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 22.05.2012, OF 182/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 2 am 13.08.2012, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 182/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 196/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 2 am 24.09.2012, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 196/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 2 am 29.10.2012, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 196/2 wurde zurückgezogen.

Partei: LINKE.

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zebrastreifen auf der Cronstettenstraße

21.06.2012 · Aktualisiert: 16.10.2012

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.06.2012, OM 1343 entstanden aus Vorlage: OF 171/3 vom 12.04.2012 Betreff: Zebrastreifen auf der Cronstettenstraße Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob 1. auf der Cronstettenstraße in direkter Umgebung des Frauensteinplatzes an den Einmündungen Klettenbergstraße und Falkensteiner Straße die Möglichkeit besteht, wirksame Querungshilfen (Schachbrettmuster, Einengungen) einzurichten; 2. statt der zwei Schwellen im Ostteil der Cronstettenstraße Sinussteine in geeigneter Weise in die Fahrbahn eingebracht werden können. Begründung: Auf dem Frauensteinplatz befindet sich ein Spielplatz. Durch die genannten Maßnahmen wird die Überquerung der Cronstettenstraße, vor allem für Kinder, wesentlich sicherer. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.09.2012, OM 1558 Stellungnahme des Magistrats vom 15.10.2012, ST 1628

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kinderfahrradständer am Brückenübergang zur Holzhausenschule (Eschersheimer Landstraße/Cronstettenstraße)

21.06.2012 · Aktualisiert: 04.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.06.2012, OM 1351 entstanden aus Vorlage: OF 211/3 vom 05.06.2012 Betreff: Kinderfahrradständer am Brückenübergang zur Holzhausenschule (Eschersheimer Landstraße/Cronstettenstraße) Der Magistrat wird aufgefordert, Kinderfahrradständer an der Treppe des Brückenübergangs zur Holzhausenschule (Eschersheimer Landstraße/Cronstettenstraße) anzubringen. Begründung: Es gibt grundsätzlich nicht genügend Möglichkeiten, Fahrräder anzuketten (an dem Geländer entlang der Straße sind zudem häufig Plakatierungen, die dies erschweren). Zunehmend stellen Kinder ihre Räder nicht mehr vor dem Brückenübergang ab. Anstatt diesen sicheren Übergang dann zu Fuß zu nutzen, radeln sie mittlerweile häufig über die im morgendlichen Berufsverkehr stark befahrene Eschersheimer Landstraße, um ihre Räder dann sicher an Fahrradständern an der Holzhausenschule anzuketten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.08.2012, ST 1352 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Konzept für die derzeit leer stehenden Behördengebäude an der Adickesallee

21.06.2012 · Aktualisiert: 03.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.06.2012, OM 1342 entstanden aus Vorlage: OF 168/3 vom 11.04.2012 Betreff: Konzept für die derzeit leer stehenden Behördengebäude an der Adickesallee Der Magistrat wird aufgefordert, kurzfristig ein Nutzungskonzept für die leer stehenden Behördengebäude und die dazugehörigen Grundstücke im Bereich der Adickesallee (ehemaliges Bundesamt für Landwirtschaft und Ernährung, alte Gebäude der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit, alte Oberfinanzdirektion) vorzulegen. Der Magistrat möge dabei darlegen, ob auch ein Studentenwohnheim Bestandteil eines Nutzungskonzeptes ist. Begründung: An der Adickesallee stehen seit Jahren die genannten Behördengebäude leer. Im Hinblick auf die Wohnraumdiskussion ist es nicht länger hinnehmbar, dass hier wertvolle innerstädtische Grundstücke ungenutzt bleiben. Sollte ein Abriss der bestehenden Gebäude erforderlich sein, sollte hier vorrangig Wohnungsbau im Bereich geförderter Wohnraum, Studentenwohnungen und seniorengerechte Wohnungen vorgesehen werden. Auch ein Umbau des Gebäudes des ehemaligen Bundesamtes für Landwirtschaft und Ernährung zur Nutzung als universitätsnaher Studentenwohnraum erscheint erwägenswert, zumal bereits in der Nähe an der Adickesallee gegenüber dem Polizeipräsidium ein ehemaliges Bürohaus zur Wohnnutzung durch Studenten umgebaut wird. Dies ergäbe attraktive Synergien für die dazugehörige Infrastruktur. Weiterhin sollte dem Aspekt der "begrünten Wohnbebauung" mit Dach- und Fassadenbegrünung und möglichst geringer versiegelter Fläche im Hinblick auf die innerstädtische Klimasituation Rechnung getragen werden. Zur erwogenen Nutzung des Geländes der alten Oberfinanzdirektion durch die Frankfurt School of Finance waren bisher im Wesentlichen nur vage Presseberichte zu ersehen, die nunmehr durch eine Stellungnahme des Magistrats konkretisiert werden sollten. Eine solche nicht nur wegen der Nähe zum Campus Westend der Frankfurter Universität zu begrüßende Nutzung würde sehr zur Belebung des derzeit tristen Areals nördlich der Adickesallee beitragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.09.2012, ST 1591 Aktenzeichen: 23 20

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