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Reduzierung der Verkehrsbelastung in der Cronstettenstraße

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.09.2012, OM 1558 entstanden aus Vorlage: OF 263/3 vom 27.09.2012 Betreff: Reduzierung der Verkehrsbelastung in der Cronstettenstraße Vorgang: OM 1343/12 OBR 3 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen in der Cronstettenstraße die Belastungen durch den Durchgangsverkehr, insbesondere im morgendlichen Berufsverkehr, mindern können, damit gerade auch im Hinblick auf die anliegenden Kindereinrichtungen und die Schulwegnutzung Gefährdungspotenzial abgebaut werden kann. Als mögliche und zu prüfende Maßnahmen (alternativ oder in Kombination) sieht der Ortsbeirat beispielsweise Folgendes: 1. Bau von weiteren gesicherten Fußgängerquerungen, Mutter-Kind-Piktogramme und Sinus-Schwellen an geeigneten Stellen, zusätzlich zu den in der Anregung OM 1343 beantragten Maßnahmen; 2. Verengung des Straßenraums durch Verschiebung der Markierungen für das Parallel- und Senkrechtparken vom Bürgersteig auf die Fahrbahn, verbunden mit einer Verbreiterung und besseren Begehbarkeit der Bürgersteige; 3. Einrichtung gegenläufiger Einbahnstraßen auf Teilstücken der Cronstettenstraße und damit Verhinderung der direkten Durchfahrt von der Eckenheimer Landstraße zur Eschersheimer Landstraße und umgekehrt; 4. Durchführung von Geschwindigkeitskontrollen und Anbringung von Geschwindigkeitsanzeigern. Bei allen Maßnahmen ist natürlich die sich daraus möglicherweise ergebende Mehrbelastung anderer Straßen mit einzubeziehen. Begründung: Die Cronstettenstraße wird besonders im morgendlichen Berufsverkehr von Pendlern als schnelle ostwestliche Querverbindung von der Eckenheimer Landstraße Richtung Westend/Innenstadt genutzt, um damit Staus, insbesondere auf dem Alleenring bzw. der Eschersheimer Landstraße, zu umfahren. Dies führt in der verkehrsberuhigten Wohnstraße, die als Schulweg genutzt wird und wo sich außerdem drei Kindereinrichtungen und auf dem Frauensteiner Platz ein Spielplatz befinden, zu einer unangemessenen Belastung und möglichen Gefährdung. Durch einzelne der oben beschriebenen Maßnahmen oder einer Kombination könnte dieser Belastung entgegengewirkt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.06.2012, OM 1343 Stellungnahme des Magistrats vom 18.01.2013, ST 102 Anregung an den Magistrat vom 24.08.2017, OM 2069 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32 1