Bebauungsplan nördliche Adickesallee - Vereinbarkeit von Wohnen und Sport sicherstellen
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 05.06.2014, OM
3200 entstanden aus Vorlage:
OF 578/3 vom
24.04.2014 Betreff: Bebauungsplan nördliche Adickesallee -
Vereinbarkeit von Wohnen und Sport sicherstellen Der Magistrat wird aufgefordert, bei
der eingeleiteten Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich der
nördlichen Adickesallee besonders auf die Vereinbarkeit der vorgesehenen neuen
Nutzung für Wohnzwecke auf dem Gelände der ehemaligen Ju
stizgebäude mit dem Sportbetrieb auf dem direkt nördlich angrenzenden
Sportgelände zu achten und dabei insbesondere sicherzustellen, dass sich
dadurch keine Beeinträchtigungen des Sportbetriebes ergeben. Begründung: Die an das Sportgelände heranrückende vorgesehene
Wohnbebauung auf dem Gelände der ehemaligen Justizgebäude durch Umnutzung und
Veränderung der Bestandgebäude bedeutet potenziell eine erhebliche Gefahr für
den Sportbetrieb auf dem Nachbargrundstück. Diese ergibt sich daraus, dass sich
die betreffenden Gebäude sehr nahe an der Grundstücksgrenze befinden und von
Schallemissionen aufgrund des Sportbetriebes betroffen sein werden. Die
Planungsverwaltung konzentriert sich nach vorliegenden Informationen für das
Planungsgebiet auf passiven Schallschutz (z. B. Schallschutzfenster) und
Verlagerung von Funktionsräumen ohne direkte Wohnnutzung (z. B. Bäder,
Küchen) auf die dem Sportgelände zugewandte Gebäudeseite. Da die ausreichende
Wirksamkeit solcher Maßnahmen keineswegs sichergestellt ist, sollte die
Planungsverwaltung auch andere und ergänzende Alternativen, wie z. B eine
Wohnnutzung im Planungsgebiet weiter entfernt von der nördlichen
Grundstücksgrenze, ernsthaft prüfen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 3
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 25.08.2014, ST 1090
Aktenzeichen: 61 00