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Bebauungsplan nördliche Adickesallee - Vereinbarkeit von Wohnen und Sport sicherstellen

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.06.2014, OM 3200 entstanden aus Vorlage: OF 578/3 vom 24.04.2014 Betreff: Bebauungsplan nördliche Adickesallee - Vereinbarkeit von Wohnen und Sport sicherstellen Der Magistrat wird aufgefordert, bei der eingeleiteten Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich der nördlichen Adickesallee besonders auf die Vereinbarkeit der vorgesehenen neuen Nutzung für Wohnzwecke auf dem Gelände der ehemaligen Ju stizgebäude mit dem Sportbetrieb auf dem direkt nördlich angrenzenden Sportgelände zu achten und dabei insbesondere sicherzustellen, dass sich dadurch keine Beeinträchtigungen des Sportbetriebes ergeben. Begründung: Die an das Sportgelände heranrückende vorgesehene Wohnbebauung auf dem Gelände der ehemaligen Justizgebäude durch Umnutzung und Veränderung der Bestandgebäude bedeutet potenziell eine erhebliche Gefahr für den Sportbetrieb auf dem Nachbargrundstück. Diese ergibt sich daraus, dass sich die betreffenden Gebäude sehr nahe an der Grundstücksgrenze befinden und von Schallemissionen aufgrund des Sportbetriebes betroffen sein werden. Die Planungsverwaltung konzentriert sich nach vorliegenden Informationen für das Planungsgebiet auf passiven Schallschutz (z. B. Schallschutzfenster) und Verlagerung von Funktionsräumen ohne direkte Wohnnutzung (z. B. Bäder, Küchen) auf die dem Sportgelände zugewandte Gebäudeseite. Da die ausreichende Wirksamkeit solcher Maßnahmen keineswegs sichergestellt ist, sollte die Planungsverwaltung auch andere und ergänzende Alternativen, wie z. B eine Wohnnutzung im Planungsgebiet weiter entfernt von der nördlichen Grundstücksgrenze, ernsthaft prüfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.08.2014, ST 1090 Aktenzeichen: 61 00