Bebauungsplan nördlich Adickesallee - Belange des Sports berücksichtigen II
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 07.11.2013, OM
2668 entstanden aus
Vorlage: OF 433/3 vom
23.06.2013 Betreff: Bebauungsplan nördlich Adickesallee -
Belange des Sports berücksichtigen II Vorgang: OA 264/12 OBR 3; B 166/13 Der Magistrat wird aufgefordert, bei der
eingeleiteten Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich der nördlichen
Adickesallee entsprechend der Anregung des Ortsbeirates 3 vom 27.09.2012,
OA 264, für das zukünftige Nebeneinander zwischen dem Betrieb des
Sportclub Frankfurt 1880 e. V. auf seinem 70.000
Quadratmeter großen Sportgelände und den geplanten oder möglichen zukünftigen
Nutzungen im Planungsgebiet (zukünftige Frankfurt School of Finance and
Management auf dem Gelände der früheren Oberfinanzdirektion und des früheren
Justizgeländes, Gelände der ehemaligen Bundesanstalt für Landwirtschaft und
Ernährung) nicht nur den Bestand des Sportclubs zu bewahren, sondern auch
dessen perspektivische Entwicklung nicht zu beeinträchtigen. Begründung: Der Magistrat hat mit seinem Bericht B 166 vom
08.04.2013 darauf hingewiesen, im Rahmen schalltechnischer Prüfungen würde
u. a. der Sportlärm vom Gelände des Sportclubs untersucht und die
Anforderungen an den passiven Schallschutz definiert. Das ist zu begrüßen,
nicht jedoch das beschränkte Ziel eines bloßen Bestandsschutzes für den
Sportbetrieb auf dem citynahen Sportgelände. Die lang währende zukünftige
Nachbarschaft der unterschiedlichen Nutzungen erfordert darüber hinaus, wie vom
Ortsbeirat 3 beschlossen, auch das Ausbleiben einer Beeinträchtigung der
perspektivischen Nutzung des Sportgeländes. Gerade der heute gegebenen Anteil
von 59 Prozent an sportaktiven Kindern und Jugendlichen der über 2.400
Vereinsmitglieder erfordert über die längere Zeitachse hinweg eine ständige
Anpassung des Sportbetriebes an die Bedürfnisse der Sporttreibenden, nicht ein
statisches Stehenbleiben bei dem Status des Jahres 2013. Nicht zuletzt die
zukünftige Vereinbarkeit des Sportbetriebes mit der sich verändernden
Lerntätigkeit von Schülern und Studierenden wird absehbar auch Anpassungen bei
dem Sportbetrieb erfordern. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 3
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
27.09.2012, OA 264
Bericht des
Magistrats vom 08.04.2013, B 166
Stellungnahme des
Magistrats vom 17.02.2014, ST 256
Aktenzeichen: 61 00