Graffiti an städtischen Gebäuden
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 14.02.2013, OM
1912 entstanden aus Vorlage:
OF 261/3 vom
08.09.2012 Betreff: Graffiti an städtischen Gebäuden
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob
die kleinen Gebäude (ehemals Imbiss oder Kiosk) in den Grünanlagen
Eysseneckstraße/Adickesallee und Nibelungenallee/Richard-Wagner-Straße für
Graffitikünstler zur Verfügung gestellt werden können, um diese zu gestalten.
Begründung: Die Gebäude sind mit sogenannten Tags und anderen
Symbolen besprüht und im Stadtbild nicht sehr schön anzusehen. Statt für viel Geld die Gebäude neu zu streichen, mit
dem Erfolg, dass sie kurze Zeit später höchstwahrscheinlich wieder besprüht
sind, könnten sie Graffitikünstlern als Gestaltungsfläche zur Verfügung
gestellt werden (hier kann auch überlegt werden, ob man jede Hausseite einem
anderen Künstler zur Verfügung stellt). Es gibt viel zu wenig freie Flächen für diese Gruppe
und es wäre ein schöner Beitrag zur "Kunst im öffentlichen Raum". Des Weiteren
gibt es unter den Sprayern einen Ehrenkodex, der besagt, dass über bestehende
Wandbilder nicht gesprüht wird. Über diese beiden Objekte hinaus sollte auch geprüft
werden, ob es noch weitere Gebäude gibt, die hierfür infrage kämen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 3
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 03.06.2013, ST 781
Aktenzeichen: 91 5