Meine Nachbarschaft: Schlitzer Straße
Vorlage
Idee
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Deine Nachbarschaft
Vorlagen
Erbbaurecht nicht verlängern
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.06.2016, OF 42/11 Betreff: Erbbaurecht nicht verlängern Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: A.) Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird aufgefordert, das Erbbaurecht an dem Grundstück Flur 5, Nr.32/253 4780m2, in der Salzschlirfer Straße 20, Frankfurt nicht zu verlängern. ( Vorlage des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung M86/2016 ) B.) Prüfung aller Optionen durch das städtische Projekt "Entwicklung eines nachhaltigen Gewerbegebietes in Frankfurt/M." um eine gesamtheitliche Verbesserung für das Industriegebiet zu erreichen und Bericht an die Stadtverordnetenversammlung und den Ortsbeirat 11. Begründung: Das Projekt "Entwicklung eines nachhaltigen Gewerbegebietes in Frankfurt/M." wird für die Stadtteile Fechenheim-Nord und Seckbach weitreichende Auswirkungen haben. Diese Veränderungen werden nicht am Rande des Industriegebietes halt machen sondern werden den ganzen Stadtteil betreffen. Das Ergebnis kann zu positiven und negativen Effekten führen. Daher ist eine genaue und sorgfältige Abwägung vieler Positionen wichtig und nicht nur ein geringer Zinsgewinn der über einen Zeitraum von 60 Jahre entstehen könnte. Um sachgerechte Entscheidungen zu fällen, ist auch in diesem Fall eine Einbindung in das Projekt "Entwicklung eines nachhaltigen Industriegebietes in Fechenheim-Nord / Seckbach unumgänglich. Ein Industriegebiet lässt 24 Stunden Lärmimmission zu. Schon alleine aus diesem Grund ist eine Beherbergungsstätte jeglicher Art abzulehnen. Eine Beherbergungsstätte schädigt industrielle Anlieger an dieses Grundstück in der Ausführung möglicher Arbeiten, weil Beschränkungen zu erwarten und juristisch betrachtet berechtigt wären. Bereits jetzt bestehen Konflikte zwischen dem angrenzenden "reinen Wohngebiet" und Liegenschaften im Randbereich des Industriegebietes. Die Grenzen der DIN 18005-1 "Schallschutz im Städtebau" werden dort nicht eingehalten. Es ist mehr auf die Anliegen der großen ansässigen Unternehmen mit vielen qualifizierten Arbeitsplätzen einzugehen, als auf kleine Vermarkter, die schlecht genutzte Flächen untervermieten möchten mit allen erdenklichen Optionen. Es handelt sich dabei um ein großes "Filetgrundstück" mit vielen möglichen Optionen, welches dadurch für lange Zeit dem Zugriff durch die Stadt entzogen wäre und welches von einem Unternehmen angemietet wäre (Rhein-Main-Entrümpelungen) das nicht in dem gewünschtem Maß Arbeitsplätze schaffen kann und keine industrielle Nutzung darstellt. Das Grundstück liegt zudem im Kernbereich des Industriegebietes und ebenfalls in nächster Nähe zu einem Betrieb der unter die Richtlinien "Seveso 3" fällt ( Umladestation für Gefahrstoffe der HIM ). Die Firma Rewe Brandenburg beschäftigt dort im Industriegebiet angrenzend 950 Mitarbeiter und plant bis zum Ende des Jahres 2016 ein Konzept und fertige Pläne zu haben für einen Wegzug. ( s.d.a. Bericht Frankfurter Rundschau vom 09.06.2016 ) Die Firma Rewe Brandenburg wird den Betrieb dort einstellen, da man nicht genügend Flächen zur Verfügung stellen kann und die nötigen Verkehrsanbindungen in das Industriegebiet nicht geschaffen wurden. Momentan sind z.B. die Planungen der Stadt Frankfurt für dieses Industriegebiet schlechter als bisher, weil es an der sachgerechten Erschließung der Orber Straße und Schlitzer Straße für den LKW Verkehr mangelt. Es ist Aufgabe solche Firmen zu halten. Vielmehr sollte man einer solchen Firma ein solches "Filetgrundstück" anbieten oder andere "Ankerfirmen" für solch ein Grundstück anwerben. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 11 am 04.07.2016, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 42/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 11 am 05.09.2016, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 42/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 11 am 10.10.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 42/11 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenAuf Verlängerung der Hugo-JunkersStraße in Fechenheim-Nord, nördlich der Unterführung verzichten und den Verkehr über die Orber Straße und Schlitzer Straße führen
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2016, OF 41/11 Betreff: Auf Verlängerung der Hugo-Junkers-Straße in Fechenheim-Nord, nördlich der Unterführung verzichten und den Verkehr über die Orber Straße und Schlitzer Straße führen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Auf die Verlängerung der Hugo-Junkers Straße in Fechenheim-Nord, nördlich der Unterführung zu verzichten und den Verkehr über die Orber Straße und Schlitzer Straße zu führen. Die Orber Straße und Schlitzer Straße in ihrem Verlauf zu erneuern und anstelle dafür diese als ausgebaute vorfahrtsberechtigte Straße rund um die Uhr, ebenfalls für LKW, zum Autobahnanschluss A66 zu führen. Begründung: Die neue Unterführung, welche als Anbindung der Hanauer Landstraße und Offenbachs über das Gelände der Kleingartenanlage Kleeacker und dann weiter zur Autobahn 66 über die Wächtersbacher Straße/ Borsigallee geplant ist, kann nicht an 24 Stunden am Tag für alle Verkehrsteilnehmer genutzt werden. Die neu geplante Straße mit Kreuzung wird auch für LKW's von 22-6 Uhr nicht nutzbar sein, da in diesem Bereich ein Fahrverbot für LKW's besteht. Ein solches Fahrverbot ist auch wichtig und unumgänglich da das Gebiet nördlich der Wächtersbacher Straße entlang ein "Reines Wohngebiet" ist. In diesem Wohngebiet befinden sich die Schulen (Grund-/Haupt-/Realschule), Kindergarten, Hort und ein Altersheim. Diese Einrichtungen unterliegen einem besonderen zusätzlichen Lärmschutz, der bereits über den eines "Reinen Wohngebietes" hinaus geht. Alle LKW müssen nachts abbiegen und über die Orber Straße und Schlitzer Straße fahren. Die Großmetzgerei Rewe-Brandenburg hat einen 24-Stunden-Betrieb mit 950 Beschäftigten in Fechenheim-Nord und sehr starkem Groß-Lkw-Verkehr. Eine enge Kreuzung wäre eine große Belastung, nicht nur für diesen einen Betrieb. Die Firma REWE Brandenburger hat sich schon in dieser Angelegenheit an die Stadt Frankfurt und den Regierungspräsidenten gewandt und einen Einspruch gegen die Planungen im Planfeststellungsbeschluss der nordmainischen S-Bahn eingelegt. Von seitens des Regierungspräsidiums wurde mitgeteilt, es sei berechnet worden und ein Abbiegen eines Sattelschleppers sei am Tunnelausgang nach links technisch möglich. "Es sei nicht einfach, aber möglich !" so ein Planer des Stadtplanungsamtes. Wie aus der Presse bekannt wurde, sucht Rewe-Brandenburg jetzt bis zum Ende des Jahres nach Möglichkeiten den Betrieb an einen anderen Ort zu verlagern. Die Großmetzgerei Rewe-Brandenburg ist, wie auch alle anderen Betriebe im Industriegebiet auf gute und beschränkungsfreie Zu- und Abfahrten angewiesen. Die Orber Straße und Schlitzer Straße verfügen zum Teil noch über Kopfsteinpflaster. Es im Interesse der Großmetzgerei und vieler dort ansässigen Betriebe die Straße aufzuwerten und die Liegenschaften besser zu erschließen. Die jetzt geplante Straße "Neue Hugo Junkers Straße" nördlich der Unterführung wird keinen Anschluss an irgendwelche Grundstücke/Liegenschaften entlang der Straße ermöglichen. Von daher hat diese neu geplante Straße nur einen geminderten Nutzen. Von 22:00h-06:00h wird die geplante "Neue Hugo Junkers Straße" zur Sackgasse für LKW. Die neu geplante Straße ( Verlängerung der Hugo-Junkers-Straße) wird auch für LKW's von 22-6 Uhr nicht nutzbar sein, da in dem Bereich Wächtersbacher Straße, auf den die Straße führt, ein Fahrverbot für LKW's besteht. Ein solches Fahrverbot ist auch wichtig und unumgänglich da das Gebiet nördlich der Wächtersbacher Straße entlang ein "Reines Wohngebiet" ist. In diesem Wohngebiet befinden sich die Schulen (Grund-/Haupt-/Realschule), Kindergarten, Hort und ein Altersheim. Diese Einrichtungen unterliegen einem besonderen zusätzlichen Lärmschutz, der bereits über den eines "Reinen Wohngebietes" hinaus geht. Erhebliche Beeinträchtigung durch Lärm für Fechenheim-Nord Das Gebiet Fechenheim Nord ist durch vielfältige Lärmquellen bereits schon jetzt in Mitleidenschaft gezogen. Mit der Fertigstellung des Riederwaldtunnel hat der Stadtteil konstanten Lärmeintrag aus nördlicher und östlicher Richtung. Für dieses Gebiet liegen bereits Lärmkarten vor, da durch die Autobahn A 66 und den Riederwaldtunnel dieses Gebiet von Norden her durch Lärm stark beansprucht ist. Durch den Bau des Riederwaldtunnel werden viele Liegenschaften Anspruch auf Schadensersatz haben und einen Anspruch auf Einbau von Schallschutzfenstern und Lüftungsanlagen haben. Dazu käme nun der Lärm von LKW die auf die Wächtersbacher Straße geführt werden. Keine Schutzzone zwischen Industriegebiet und "Reinem Wohngebiet" Zwischen dem Industriegebiet und dem reinen Wohngebiet muss eine Schutzzone liegen. Diese Schutzzone ist nur ein 10 Meter breiter Streifen, den die Wächtersbacher Straße in sich darstellt. Diese Schutzzone ist unangemessen und entspricht nicht den Vorschriften. Bereits jetzt kommt es zu nicht unerheblichen Lärmbelastungen durch die bereits angesie delten Firmen wie z.B. Harley Davidson und deren Motorenprüfstände. Sowie der Großanlage Klassikstadt in der an Wochenenden und Feiertagen regelmäßig Veranstaltungen stattfinden, die weit in den Stadtteil zu hören sind. Eine weitere Hauptverkehrsachse von der Autobahnabfahrt Borsigallee zur Hanauer Landstraße entlang der Wächterbacher Straße/ "Neue Hugo Junkers Straße" würde zu keiner akzeptablen Belastung für die Menschen im Stadtteil führen. Es sind alle Lärmquellen gemeinschaftlich zu betrachten, ein Lärmgutachten, das allen Umständen gerecht wird, fehlt. die Streckenführung wie geplant durchgeführt werden kann. Bessere Verkehrsführung mit positiven Effekten für Gewerbetreibende und erhebliches Einsparungspotential beim Straßenbau Sinnvoll wäre es, dass nach der Unterführung die neue Straße entlang der Orber Straße / Schlitzer Straße geführt wird um dann die Anschlussstelle Borsigallee zu erreichen. Diese Straße könnte vorfahrtsberechtigt durch das bereits bestehende Industriegebiet geführt werden. Dies würde zu einer weiteren Belebung des bereits bestehenden Industriegebiets führen. Das Gebiet zeigt seit geraumer Zeit nicht unerheblichen Leerstand auf. Durch die eben beschriebene Maßnahme könnte Abhilfe geschaffen werden. Da das Industriegebiet notleidend ist, hat unsere Stadt Frankfurt am Main ein Entwicklungskonzept für dieses Industriegebiet entwickelt. Durch die alternative Streckenführung lassen sich viele Gewerbebetriebe sehr gut erreichen. Dies bringt auch wesentliche Einsparungen im Bauvorhaben mit sich. Kosten für zwei große Kreuzungsbereiche mit großen Ampelanlagen würden komplett entfallen. Es ist ein flüssiger Ablauf des Verkehrs zu erwarten. Mit der aktuellen Planung und dem zahlreichen abbiegenden Schwerlastverkehr in die Orber Straße ist zu befürchten, dass Rückstauungen weit in den Bereich der Hanauer Landstraße erfolgen werden. Die alternativ aufgezeigte Möglichkeit wäre ein für große LKW komfortabler Anschluss an die Liegenschaften im Industriegebiet. Die Straße wäre 24 Stunden nutzbar, was wiederum zu einem großen Plus bei den Gewerbetreibenden führen würde. Zusätzlich zu dem bisherigen Sparpotential würde sich die Stadt den Bau einer aufwendigen und breiten Straße mit Fuß und Radwegen beidseitig und einer Länge von ca. 330 Metern komplett sparen. Bei der Planung des Bauvorhabens lagen nicht alle Information vor und einige Punkte wurden nicht im Gutachten von Speer + Partner aus dem Jahr 2007/08 mit geprüft. Zusätzlich haben sich In den letzten 10 Jahren in Fechenheim viele Änderungen ergeben, diesen wurde bisher nicht Rechnung getragen. ( Verkehrsbeziehungen, Zuzug von Unternehmen, Klassikstadt, Kaufland, zahlreiche neue Wohnhäuser und Flüchtlingsheime etc. ). Vernichtung von Grünflächen im Stadtteil Eine Rodung der Flächen des Gebietes Kleeacker für die Kreuzung und Straße nördlich der Unterführung der S-Bahnstation Fechenheim muss dafür durchgeführt werden. Damit entspricht das Bauvorhaben auch nicht mehr dem Bebauungsplan B 849 des Stadtplanungsamtes Frankfurt. In Kapitel 12.2 des Bebauungsplan B 849 werden Belastungen und Defizite des Naturhaushalts festgestellt. Verschiedene Maßnahmen werden in Punkt 8.1 zur Behebung bzw. Minimierung der Landschaftsplanerisch-ökologischen Entwicklungsziele definiert. Die notwendige Erhöhung des Grünvolumens durch zusätzliche Baumpflanzung und Grünbedachungen wäre in großen Teilen nicht notwendig, wenn der Grünzug Kleeacker, bestehen bleiben kann. Davon würde das Industriegebiet sehr profitieren. Eine Baumpflanzungsverpflichtung sowie Grünbedachung durch die im Industriegebiet ansässigen Firmen und die öffentliche Hand könnte weitgehend entfallen. Es ist bereits seitens der Stadt festgestellt worden, dass das Industriegebiet insgesamt Not leidend ist. Immobilien im Industriegebiet sind derzeit sehr schwer zu vermieten. Ziel der Stadt Frankfurt am Main ist es das Gebiet aufzuwerten. Hierfür wäre eine Sanierung der Schlitzer Straße und Orber Straße unumgänglich und die Sontraer Straße sollte ebenfalls mit berücksichtigt werden. Diese drei Straßen haben in Bereichen noch Kopfsteinpflasterungen oder sind stark in Mitleidenschaft gezogen. Eine Streckenführung der neuen Verbindung zwischen Hanauer Landstraße/OF und Borsigallee/BAB wäre eine Möglichkeit, zwei längst fällige Straßen zu sanieren und das Industriegebiet insgesamt attraktiver für die Ansiedelung von Gewerbe zu machen. Momentan versuchen viele Immobilieneigentümer, ihre Gebäude dort umzubauen, sei es für das Betreiben von Beherbungsbetrieben, zum Unterbringen von Flüchtlingen oder für osteuropäische Leiharbeiter, um wenigstens eine Nutzung mit Mieteinnahmen der Immobilie sicherzustellen. Derartige Nutzungen in den raren Industriegebieten der Stadt Frankfurt am Main kann längerfristig nicht im Interesse der Stadt Frankfurt am Main sein. In der Stadt Frankfurt am Main ist eine Ansiedlung von großen Einzelhandesgeschäften in Industrie- und Gewerbegebieten nicht erwünscht. Nach verlorenen Klageverfahren musste die Stadt Frankfurt am Main den größten Supermarkt der Stadt in der Wächtersbacher Straße dulden. Das bedeutet ein weiteres erhöhtes Verkehrsaufkommen durch die Zu- und Abfahrten und ein neues nicht eingeplantes Hindernis auf der Wächtersbacher Straße. Dies ist bereits jetzt deutlich zu bemerken. Es fahren sehr viele Fahrzeuge in diesem Bereich bereits heute auf und von dem Gelände der Firma Kaufland. Sollte die bisherige Planung umgesetzt werden würde es alleine hier schon zu massiven Störungen für den Verkehr führen. Mindestens wäre an dieser Ausfahrt des Supermarkts eine weitere Ampelanlage notwendig, wenn auf die Wächtersbacher Straße noch mehr Verkehr geleitet wird. Mit der Fertigstellung des Riederwaldtunnels wird wieder angefangen werden müssen nach Alternativen zu suchen, um den Verkehr in diesem Bereich zu verteilen und zu entlasten. Ein Anschluss an das Verkehrswegesystem südlich der Bahngleise wird zu einem Dauerkollaps in Fechenheim-Nord führen. Bereits heute staut sich der Verkehr oft mehrere hundert Meter auf der Wächtersbacher Straße zurück. Es ist unumgänglich eine neue sinnvolle Planung, die sämtlich Gegebenheiten berücksichtigt, vorzunehmen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 11 am 04.07.2016, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 41/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 11 am 05.09.2016, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 41/11 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 11 am 05.12.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 41/11 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenVerkauf des Erbbaurechts an dem Grundstück Salzschlirfer Straße 20 Vortrag des Magistrats vom 22.04.2016, M 86
S A C H S T A N D : Anregung vom 06.06.2016, OA 24 entstanden aus Vorlage: OF 24/11 vom 05.06.2016 Betreff: Verkauf des Erbbaurechts an dem Grundstück Salzschlirfer Straße 20 Vortrag des Magistrats vom 22.04.2016, M 86 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vortrag des Magistrats wird bis zur Beantwortung der folgenden Fragen durch den Magistrat zurückgestellt. 1. Welche Art eines Beherbergungsbetriebes beabsichtigt die Firma Akkade GmbH auf dem Grundstück zu betreiben? 2. Inwieweit erachtet der Magistrat die Einrichtung eines Beherbergungsbetriebes für die Entw icklung des Gewerbegebietes Fechenheim-Nord als zielführend? 3. Steht nicht die kurz-, mittel- und langfristige Unterbringung von Menschen in durch Lärm und Luftbelastung gekennzeichneten Gewerbegebieten im Gegensatz zur Intension des Betriebes eines Gewerbegebietes? Begründung: Auf Anfrage des Ortsbeirates zur Möglichkeit von punktueller Wohnbebauung im genannten Gewerbegebiet legte der Magistrat dar, dass er eine Wohnbebauung in diesem Gewerbegebiet als nicht zielführend erachtet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 22.04.2016, M 86 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2016, ST 1394 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 08.06.2016 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 14.06.2016, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 86 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 24 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 16.06.2016, TO II, TOP 25 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage M 86 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 24 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 12.07.2016, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 86 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 24 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 86 = Ablehnung, OA 24 = Annahme) 5. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14.07.2016, TO II, TOP 11 Beschluss: 1. Der Vorlage M 86 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 24 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 259, 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 16.06.2016 § 383, 5. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 14.07.2016 Aktenzeichen: 23 21
Überprüfung der Verkehrsplanung: Anbindung der Hanauer Landstraße an die Wächtersbacher Straße durch die Kleingartenanlage Kleeacker (nordmainische S-Bahn)
S A C H S T A N D : Anregung vom 05.10.2015, OA 668 entstanden aus Vorlage: OF 351/11 vom 17.09.2015 Betreff: Überprüfung der Verkehrsplanung: Anbindung der Hanauer Landstraße an die Wächtersbacher Straße durch die Kleingartenanlage Kleeacker (nordmainische S-Bahn) Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die jetzige Planung der Trassenführung von der Ernst-Heinkel-Straße zur Wächtersbacher Straße zu überprüfen und abzuwägen auf 1. Umweltverträglichkeit und Einhaltung aller Grenzwerte; 2. Einhaltung der EU-Umgebungslärmrichtlinie; 3. Verträglichkeit und Belastungen durch fehlende Schutzzonen zwischen Industriegebiet und einem reinen Wohngebiet; 4. wirtschaftliche Aspekte (keine Nutzbarkeit für Lkw von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr); 5. zukünftig zu erwartende Verkehrsmengen in Verbindung mit Störungen durch Gewerbetreibende (z. B. Kaufland); 6. inwieweit die neue Verkehrsachse von Süd (Offenbach) zur BAB mit Riederwaldtunnel die Verkehrszahlen auf der Wächtersbacher Straße verändern wird und welche Auswirkungen dies auf das Wohngebiet haben wird; 7. dringenden Sanierungsbedarf Schlitzer Straße/Orber Straße; 8. wirtschaftliche Interessen der Unternehmer im Industriegebiet. Begründung: Bei der jetzigen Planung zur Anbindung sind verschiedene Umstände nicht ausreichend oder gar nicht berücksichtigt worden, weil diese damals nicht bekannt waren oder sich erst später ergeben haben. Daher wird dringend angeregt, die Planung zu prüfen und gesamtheitlich zwischen den Alternativen abzuwägen. Im Stadtteil Fechenheim-Nord sind einige nicht unbedeutende Bauprojekte geplant oder bereits im Bau, welche das Quartier nicht unerheblich verändern werden. Alle Planungen müssen gemeinschaftlich betrachtet werden und nicht jedes Projekt singulär. Bereits jetzt ist der Stadtteil durch umfangreiche Belastungen sehr beeinträchtigt. Besonders in Hinsicht auf den Faktor Lärm wird sich im Stadtteil Fechenheim-Nord zukünftig einiges ändern. Diese Belastungen gilt es auch in der Summe zu betrachten und nicht nur per einzelnem geplanten Projekt oder bereits realisiertem Zustand, sondern dessen gesamtheitliche Auswirkungen auf den Stadtteil. Bei Lärmimmissionen addieren sich z. B. die Werte und führen zu einer nicht unerheblichen Anhebung des Lärmpegels. Allein wegen diesem Umstand ist eine Gesamtbetrachtung unumgänglich. Faktoren, die bei dieser Planung berücksichtigt werden sollten: Im Stadtteil gibt es jetzt bereits bezahlte Angebote für passive Lärmschutzmaßnahmen für einige Wohngebäude. Das sind Schallschutzfenster und Belüftungsanlagen. Diese werden mit der Fertigstellung des Riederwaldtunnels dort nötig sein. Die Lärmgrenzen werden dort nach Fertigstellung des Riederwaldtunnels überschritten. Eine amtliche Untersuchung im Jahr 2014 zum Fluglärm hat in Fechenheim-Nord Spitzenwerte von 83 dB gemessen. Das Industriegebiet Fechenheim-Nord weist nicht die erforderliche Schutzzone zur Wohnbebauung auf. Das Industriegebiet darf 24 Stunden am Tag mit 70 dB und in den Spitzen sogar kurzzeitig nachts mit 90 dB und tags mit 100 dB Lärm produzieren. Dazu gehört auch Lärm der bei der Anlieferung von Waren, z. B. für ein Einkaufszentrum früh am Morgen, oder der öfter für Unmut sorgende Motorenprüfstand von Harley Davidson. Bei der anschließenden Wohnbebauung handelt es sich auch um ein reines Wohngebiet mit Lärmwerten von 35 dB nachts und 50 dB tagsüber, mit kurzzeitigen Spitzenwerten von plus 6 dB. Die neuen Gleise der nordmainischen S-Bahn werden zur Kapazitätserhöhung für den Güterzugverkehr und den Personenzugverkehr gebaut. Gleichzeitig wird mit diesen neuen Gleisen und der Schließung des Bahnübergangs die Fahrgeschwindigkeit der Züge wesentlich erhöht. Eine Erhöhung der Geschwindigkeiten und der Zugfrequenzen bedeutet eine wesentliche Zunahme des Lärms. Im Moment sind auf der Nordseite noch nicht einmal Lärmschutzwände für die Bewohner des Stadtteils geplant. Um diesem Umstand der bestehenden Lärmbeeinträchtigungen nur ein wenig gerecht zu werden, wurde die Sanierung der Wächtersbacher Straße bereits mit Flüsterasphalt ausgeführt. Alleine die Wächtersbacher Straße stellt die Schutzzone zwischen Industriegebiet und Wohngebiet dar. Dies wäre heutzutage bei Planungen undenkbar. Die neue Verkehrsader mit Unterführung, welche als Anbindung der Hanauer Landstraße und Offenbachs über das Gelände der Kleingartenanlage Kleeacker und dann weiter zur Autobahn 66 über die Wächtersbacher Straße/Borsigallee geplant ist, könnte umweltverträglich an 24 Stunden am Tag für alle Verkehrsteilnehmer genutzt werden. Bei der jetzigen Planung ist eine Nutzung für Lkw von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr morgens nicht möglich. Dies schränkt die Gewerbetreibenden im Industriegebiet bereits heute sehr ein. Ein Beispiel: Die Firma Brandenburger hat einen 24-Stunden-Betrieb mit 1.200 Beschäftigten in Fechenheim-Nord und sehr starkem Groß-Lkw-Verkehr. Dies wäre eine große Belastung, nicht nur für diesen einen Betrieb. Die Firma REWE/Brandenburger hat sich schon in dieser Angelegenheit an die Stadt Frankfurt und den Regierungspräsidenten gewandt und einen Einspruch gegen die Planungen im Planfeststellungsbeschluss der nordmainischen S-Bahn eingelegt. Schon alleine unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Aspekte macht solch eine Trassenführung wenig Sinn, die Variante Schlitzer Straße/Orber Straße würde immerhin 24 Stunden am Tag nutzbar sein und es müsste keine neue Straße durch den Kleingartenverein gebaut werden. Eine neue Straßenführung würde mindestens zwei Ampelanlagen komplett einsparen. Der Verkehrsfluss ohne Ampeln und vorfahrtsberechtigt, komplett durch das Industriegebiet, würde einen hohen Durchsatz an Fahrzeugen mit sehr viel geringerer Lärmbelästigung der Bürger ermöglichen. Die Immobilien an stark frequentierten und gut erreichbaren Straßen sind attraktiver und interessanter für Gewerbetreibende. Damit gewinnt in der Folge das Industriegebiet an Attraktivität und somit hat die Stadt Frankfurt am Main dadurch mehr Gewerbeeinnahmen. Es ist davon auszugehen, dass bei der jetzigen Planung eine dann einsetzende Debatte über die Lärm- und Abgasbelastungen eintritt. Die Folgen wären sicher Forderungen nach einer Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h und einem generellen ganztägigen Lkw-Verbot auf der Wächtersbacher Straße. Bereits jetzt gibt es berechtigte Klagen gegen die zukünftige Lärmbelastung von der BAB/Riederwaldtunnel und Einsprüche von Bürgern aus dem Stadtteil gegen den Bau der nordmainischen S-Bahn ohne Lärmschutzwand. Es ist bereits seitens der Stadt festgestellt worden, dass das Industriegebiet insgesamt Not leidend ist. Ein entsprechendes Gutachten ist von der Stadt Frankfurt am Main veranlasst worden. Immobilien im Industriegebiet sind derzeit sehr schwer zu vermieten. Ziel der Stadt Frankfurt am Main ist es, das Gebiet aufzuwerten. Hierfür wäre eine Sanierung der Schlitzer Straße und Orber Straße unumgänglich und die Sontraer Straße sollte ebenfalls mit berücksichtigt werden. Diese drei Straßen haben fast im gesamten Bereich noch Kopfsteinpflasterungen oder sind stark in Mitleidenschaft gezogen. Eine Streckenführung der neuen Verbindung zwischen Hanauer Landstraße/OF und Borsigallee/BAB wäre eine Möglichkeit, zwei längst fällige Straßen zu sanieren und das Industriegebiet insgesamt attraktiver für die Ansiedelung von Gewerbe zu machen. Momentan versuchen viele Immobilieneigentümer, ihre Gebäude dort umzubauen, sei es für Bordellbetriebe oder Flüchtlinge, um wenigstens eine Nutzung mit Mieteinnahmen der Immobilie sicherzustellen. Derartige Nutzungen in den raren Industriegebieten der Stadt Frankfurt am Main kann längerfristig nicht im Interesse der Stadt Frankfurt am Main sein. In der Stadt Frankfurt am Main ist eine Ansiedlung von großen Einzelhandesgeschäften in Industrie- und Gewerbegebieten nicht erwünscht. Nach verlorenen Klageverfahren muss die Stadt Frankfurt am Main ein großes Einzelhandelsgeschäft in der Wächtersbacher Straße dulden. Das bedeutet ein weiteres erhöhtes Verkehrsaufkommen und Hindernis auf der Wächtersbacher Straße. Es werden sehr viele Fahrzeuge in diesem Bereich auf und von dem Gelände der Firma Kaufland ein- und ausfahren. Dies wird jetzt nach der bevorstehenden Eröffnung zu massiven Störungen führen. Es könnte sein, dass an dieser Ausfahrt eine weitere Ampelanlage notwendig werden könnte. Wenn auf die Wächtersbacher Straße noch mehr Verkehr geleitet wird, wie dies momentan mit der Fertigstellung des Riederwaldtunnels ohnehin schon geplant ist, wird man anfangen, nach Alternativen zu suchen, um den Verkehr zu verteilen. Ein Anschluss an das Verkehrswegesystem südlich der Bahngleise wird zu einem Dauerkollaps in Fechenheim-Nord führen. Bereits heute staut sich der Verkehr morgens oft mehrere hundert Meter auf der Wächtersbacher Straße zurück. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2016, ST 256 Stellungnahme des Magistrats vom 11.07.2016, ST 913 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 14.10.2015 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 02.11.2015, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 668 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER 44. Sitzung des Verkehrsausschusses am 10.11.2015, TO I, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 668 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., BFF und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 6473, 44. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 10.11.2015 Aktenzeichen: 61 10
Aufhebung der Sondergenehmigungen zur Einfahrt in den Grüngürtel der Stadt Frankfurt am Main im Bereich Teufelsbruch
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.10.2015, OM 4562 entstanden aus Vorlage: OF 354/11 vom 17.09.2015 Betreff: Aufhebung der Sondergenehmigungen zur Einfahrt in den Grüngürtel der Stadt Frankfurt am Main im Bereich Teufelsbruch Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass 1. eine Zufahrt von der Borsigallee über das Gelände der Hessen Mobil (welches längerfristig für ein Flüchtlingsheim zur Verfügung gestellt wird) zum Kleingartenverein Teufelsbruch bei der Gestaltung der Anlage berücksichtigt wird; 2. alle Sondergenehmigungen zur Einfahrt in den Grüngürtel der Stadt Frankfurt am Main im Bereich Teufelsbruch aufgehoben werden; 3. die Zufahrtsmöglichkeiten von der Borsigallee, abgehend am Waldrand zum Teufelsbruch sowie von der Wächtersbacher Straße, mit geeigneten Pfosten gesperrt werden. Begründung: Der Kleingartenverein Teufelsbruch hat einen großen Teil seiner Fläche durch den Bau des Riederwaldtunnels verloren. Momentan besteht keine Zufahrtsmöglichkeit direkt vor die Kleingärten. Die Kleingärtner fahren mit ihren Fahrzeugen durch den Waldweg, der überwiegend von Fußgängern und Radfahrern genutzt wird. Auf die Fußgänger und Radfahrer wird wenig Rücksicht genommen. Bei feuchter Witterung leidet der Waldweg sehr darunter und wird beschädigt. Der Teufelsbruch wird ebenfalls als Zufahrt genutzt. Der Teufelsbruch ist ein Teil des Grüngürtels und Landschaftsschutzgebiet. Eine Nutzung von Fahrzeugen in diesem Bereich ist von den Bürgern, die dort spazieren gehen und sich erholen wollen, nicht gewünscht. Die Stadt Frankfurt hat Sondergenehmigungen für die Zufahrt über den Teufelsbruch ausgestellt. Die Folge ist nun eine ausufernde und dauerhafte Nutzung des Grüngürtels als Straße und Parkplatz. Mit einer Zufahrt von der Borsigallee und einer Parkmöglichkeit beim Kleingartengelände hinter dem Flüchtlingsheim würde sich die Situation entspannen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2016, ST 275 Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2016, ST 910 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 67 0
Liegenschaft Schlitzer Straße 4, 60386 Frankfurt, ehemalige Gießerei Bachmann im Indus-triegebiet Fechenheim-Nord
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.11.2014, OF 296/11 Betreff: Liegenschaft Schlitzer Straße 4, 60386 Frankfurt, ehemalige Gießerei Bachmann im Indus-triegebiet Fechenheim-Nord Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, - gibt es für diese Liegenschaft bereits eine Baugenehmigung ? Hat es bereits eine Anfrage für eine Nutzung des Gebäudes gegeben und wenn ja, welche ? Ist dort eine hotelähnliche Unterbringung für Menschen geplant die zum Beispiel der gewerbsmäßig der Prostitution nachgehen oder ist dort vom Magistrat geplant worden Asylanten und/oder wohnsitzlose Personen unterzubringen ? Gehen durch die Kontaminierungen der ehemaligen Gießerei von dem Grundstück Gefahren aus und wie schränken diese eventuellen Altlasten eine zukünftige Nutzung ein? Steht eine geplante Nutzung des Eigentümers im Einklang mit dem "Entwicklungskonzept für das Industriegebiet Fechenheim-Nord / Seckbach" des Stadtplanungsamtes ? Besteht die Möglichkeit, dass andere dort angesiedelte Betriebe durch die Nutzung der Liegenschaft als Hotel oder hotelähnlichen Betrieb in ihrer Nutzung der eigenen Grundstücke eingeschränkt werden kann ? Begründung: Das Gebäude ist bereits innen massiv umgebaut worden. Es befinden sich dort auf 4 Etagen viele 1-Zimmer-Einheiten mit Nasszelle, an der Stirnseite des Gebäudes wurde ein von außen begehbares Treppenhaus angebaut. Ein weiteres Treppenhaus liegt im hinteren Bereich des Gebäudes vormontiert. Es wurden auf allen Etagen an der Stirnseite des Gebäudes Durchbrüche zum außen liegenden Treppenhaus geschaffen. Die bereits in das Gebäude gemachten Investitionen liegen schätzungsweise bei ca. 100.000.- bis 150.000.- Euro. Im Industriegebiet sind nach der TA-Lärm Spitzenwerte von 70dbA an 24 Stunden am Tag zulässig. Solche Industriegebiete sind im Gebiet der Stadt Frankfurt knapp und sehr wichtig für Gewerbetreibende sowie die Industrie. Eine weitere Förderung und Ausbreitung von Wohnbebauung in Industriegebieten sollte vermieden werden um die Konfliktlage in solchen Gebieten auf ein Minimum zu beschränken. Es hat seinen Sinn dass Industriegebiete und Wohngebiete getrennt entstehen. Dies dient dem Schutz des Gewerbes und der Industrie sowie den Bewohnern. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 11 am 08.12.2014, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1211 2014 Die Vorlage OF 296/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenHaushalt 2015/2016 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.9 Grün- und Freiflächen. Sicherung des Spielplatzes Wächtersbacher Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.10.2014, OF 280/11 Betreff: Haushalt 2015/2016 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.9 Grün- und Freiflächen. Sicherung des Spielplatzes Wächtersbacher Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für den Spielplatzes an der Wächtersbacher Straße werden die notwendigen Mittel in den Haushalt einzustellen, um dort die dringend anstehende Grundsanierung durchzuführen und durch eine gartenarchitektonische Gestaltung die Spielbereiche räumlich von der Hundewiese zu trennen. Begründung: Auf dem städtischen Flurstück 116/114 nördlich der Wächtersbacher Straße sind die beiden Spielplätze von den dazwischenliegenden Rasenbereich räumlich zu trennen und die verbleibende Rasenfläche als Hundewiese auszuweisen. Der Spielplatz bedarf einer Grundsanierung. Der Spielplatz besteht aus einem Rasenbereich und einem Sandbereich im Osten. Dieser Bereich wird zur Zeit von Hunden nebst Hundebesitzern, Erwachsenen, Jugendlichen, Kleinkindern und den umliegenden Kindergärten gemeinsam genutzt. Das Gebiet hat eine verdichtete Bebauung und eine hohe Bevölkerungsdichte. In der unmittelbaren Nähe befinden sich zwei Kindertagesstätten und ein Hort, welche den Spielplatz früher umfangreich nutzten. Durch die nicht klare Trennung der Spielplätze von den übrigen Flächen und den Durchgangswegen, kommt es auf den Spielplätzen zu starken Verschmutzungen durch Müll und Hundekot. In dem gesamten Bereich laufen Hunde jeder Größe und Gefährlichkeit frei herum. Auf den Spielplätzen ist das gesundheitliche Risiko für Kinder zu erkranken sehr hoch. Durch eine klare Trennung in Spielplatzbereich und freien Bereich wird sich eine Verbesserung der Situation ergeben. Durch eine planerische Öffnung des Spielplatzes nur an bestimmten Stellen durch Schleusen oder Tore wird eine Zweckentfremdung erschwert. Eine klare Zuweisung eines Rasenbereiches nur für Hunde kann die Situation zusätzlich noch entschärfen. Die heutzutage übliche Einzäunung von Spielplätzen wird eine Reduzierung der Reinigungskosten und Instandhaltungskosten bewirken, da für den Bereich eine klare Nutzung definiert und zielgruppenorientiert ist. Die hygienischen Zustände werden sich dadurch ebenfalls verbessern und die Grünflächen und deren dort befindlichen Spielgeräte wieder benutzbar sein. Mittlerweile gibt es einen dritten Kindergarten in unmittelbarer Nähe von dem der Spielplatz auch genutzt werden könnte. Der Spielplatz steht bereits für eine Grundsanierung an und in diesem Rahmen sollten die Vorschläge der beteiligten Gremien unter Beachtung der OM1508 realisiert werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 11 am 06.10.2014, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 12 2014 Die Vorlage OF 280/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenHaushalt 2014 Produktbereich: Produktgruppe: Kostenlosen WLAN-Angebot in den Stadtteilen, Einrichtung von Hotspots
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.09.2013, OF 212/11 Betreff: Haushalt 2014 Produktbereich: Produktgruppe: Kostenlosen WLAN-Angebot in den Stadtteilen, Einrichtung von Hotspots Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, ausreichend Mittel einzustellen um an den zentralen Stellen der Stadtteile des Ortsbezirkes 11 ein kostenloses WLan-Angebot zu realisieren. In Fechenheim könnte dies entlang der Mainufer-Promenade, Kita-Vorplatz Alt Fechenheim, auf dem Burglehen und am kleinen Einkaufszentrum der Wächtersbacher Straße, in Seckbach auf dem Atzelbergplatz und im Riederwald in der Schäfflestraße und/oder in der Max-Hirsch-Straße sein. Begründung: Das Internet ist mittlerweile zu einer bedeutenden Informationsquelle geworden. Viele Städte in Deutschland, aber auch weltweit bieten deshalb Ihren Bürgern die Möglichkeit eines kostenlosen Internetzugangs per WLan an. Die Bürger im Ortsbezirk 11 sollten ebenfalls die Möglichkeit bekommen, das Internet in öffentlichen Bereichen kostenlos nutzen zu können. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 11 am 30.09.2013, TO I, TOP 7 Beschluss: Etatanregung EA 262 2013 Die Vorlage OF 212/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenAusreichender Schutz vor Lärm und Schadstoffen während der Proberammarbeiten, die von Hessen Mobil in der Straße Am Erlenbruch für den geplanten Riederwaldtunnel vorgesehen sind
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.05.2013, OM 2168 entstanden aus Vorlage: OF 178/11 vom 13.05.2013 Betreff: Ausreichender Schutz vor Lärm und Schadstoffen während der Proberammarbeiten, die von Hessen Mobil in der Straße Am Erlenbruch für den geplanten Riederwaldtunnel vorgesehen sind Der Magistrat wird aufgefordert, dringend bei der Hessischen Landesregierung auf folgende Punkte Einfluss zu nehmen: - Die Bürgerinnen und Bürger, die in der Straße Am Erlenbruch und in deren Nähe wohnen sowie arbeiten, in der Pestalozzischule unterrichten, lernen und im Kindergarten betreut werden, müssen während der von Hessen Mobil geplanten Proberammarbeiten ausreichend gegen die gesundheitsschädlichen und störenden Einwirkungen der Baumaschinen geschützt werden. - Da die Gebäude dort keinen passiven Schallschutz haben und die Rammen extrem laut sind, ist während der Proberammarbeiten von Hessen Mobil ein wirksamer, aktiver Schallschutz an den Schlagrammen und Vibrationsrammen in Gestalt von schallabsorbierenden Lärmschutzwänden vorzusehen. Die Kompressoren und Dieselmotoren sind mit Schallschutzkapseln zu versehen. - Die Arbeiten sind auf die Werktage und die Zeit von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr zu beschränken. - Im Einwirkungsbereich der Pestalozzischule ist darauf zu dringen, dass die Rammarbeiten dort nur in den Schulferien durchgeführt werden dürfen, da sonst kein ungestörter Unterricht möglich ist. - Die Proberammarbeiten dienen vorab der Überprüfung der technischen Machbarkeit. Gleichzeitig sind sie als Probebetrieb und Testfall für den geplanten Bau des Riederwaldtunnels zu sehen. Die Rammarbeiten sind deshalb von Hessen Mobil mit Schalldruckpegelmessungen an den nächstgelegenen Gebäuden zu begleiten, zu dokumentieren, auszuwerten und zu veröffentlichen. - Neben den Lärmemissionen sind von Hessen Mobil die Emissionen von Staub, Ruß und Stickstoffoxiden, die von den Baumaschinen und Arbeiten ausgehen, auf ein Minimum entsprechend dem Stand der Technik und der geltenden Vorschriften, Verordnungen und Standards zu beschränken. Auch Baufahrzeuge gelten hier als Baumaschinen. - Die Einhaltung der geltenden Gesetze, Vorschriften, Verordnungen und Standards sind von den zuständigen städtischen Behörden vor Ort zu überwachen. - Neben Lärm- und Schadstoffemissionen verursachen Rammarbeiten auch Erschütterungen und Schwingungen im Erdreich. Insbesondere der Einsatz von Vibrationsrammen kann zu Schäden an benachbarten Gebäuden führen. Die Anwohnerinnen und Anwohner sollen deshalb von Hessen Mobil über die möglichen Folgen informiert werden. Des Weiteren soll Hessen Mobil veranlassen, dass vor Arbeitsbeginn beweissichernde Maßnahmen an den G ebäuden der Anwohnerinnen und Anwohner durchgeführt werden. Begründung: Hessen Mobil hat angekündigt, ab Juni 2013 mit Proberammarbeiten für den Bau des Riederwaldtunnels im Bereich der Straße Am Erlenbruch zu beginnen (auf den freigeräumten Flächen). Diese sollen an den folgenden Stellen durchgeführt werden (Angaben mit der Kilometrierung der A 66): - Kilometer 1 + 825 Meter, entspricht der Lage an der Haenischstraße (Pestalozzischule) - Kilometer 2 + 150 Meter, entspricht der Lage am Wendehammer der Vatterstraße (Tunnelmitte) - Kilometer 2 + 620 Meter, entspricht der Lage östlich der Einmündung der Borsigallee in die Wächtersbacher Straße Es sollen verschiedene Verfahren zum Setzen der Spundwände zum Einsatz kommen: Neben Vorbohrungen sind Vibrationsrammen (für den lockeren Boden) und Schlagrammen (für den festen Boden) vorgesehen. Da der feste Boden (Sandstein) zum Teil erst in großer Tiefe ansteht, müssen die Stahlbohlen bis zu 25 Metern lang sein. Von den eingesetzten Maschinen sind die Schlagrammen die lärmintensivsten Geräte. Deren räumlicher Lärmwirkpegel beträgt bei freier Schallausbreitung noch etwa 50 Dezibel in 500 Metern Entfernung und 35 Dezibel in 1.600 Metern Entfernung. Vibrationsrammen sind etwas leiser. Deren Pegel beträgt etwa 50 Dezibel in 200 Metern Entfernung. Für die Schlagrammen ist bei der Bewertung des Lärms zudem ein Zuschlag für die hohe Impulshaltigkeit der Geräuschemissionen angezeigt. Da die Schlagrammen und die einzurammenden Stahlbohlen nicht schallgekapselt ausführbar sind, können nur schallabsorbierende Lärmschutzwände vorgesehen werden. Diese sollen die Rammen möglichst vollständig umschließen und in Richtung der umliegenden Gebäude wirksam sein. Durch den Einsatz von Dieselmotoren für die Baumaschinen und Fahrzeuge ist mit zusätzlichen Staub- und Abgasemissionen zu rechnen. Es ist deshalb von Hessen Mobil zu fordern, dass nur Geräte nach dem neuesten Stand der Technik, der Gesetze, Vorschriften, Verordnungen und Standards zum Einsatz kommen und dass Staubaufwirbelungen von der Baustelle durch regelmäßiges Beregnen minimiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.06.2013, V 758 Stellungnahme des Magistrats vom 08.07.2013, ST 1050 Aktenzeichen: 66 0
Neubewertung zur Trassenführung Tunnel
S A C H S T A N D : Anregung vom 29.10.2012, OA 268 entstanden aus Vorlage: OF 147/11 vom 15.10.2012 Betreff: Neubewertung zur Trassenführung Tunnel Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die raumstrukturelle Untersuchung zur Verkehrsführung an der künftigen S-Bahn-Station Fechenheim und die jetzigen Planungen mit den unten aufgeführten Punkten zu ergänzen und hinsichtlich der Verkehrsführung über die Orber Straße/Schlitzer Straße neu zu bewerten: - "Anschlussstellen BAB Riederwaldtunnel" - "Lärmbelastung im Stadtteil Fechenheim-Nord" - "Verkehrsmengenberechnung" - "Gefahrguttransporte zu Störfallbetrieben im Industriegebiet" - "Nutzungsbeschränkung des Tunnels durch das Nachtfahrverbot für Lkw" - "Neubau einer Straße ohne Anlieger und Vernichtung von Grünflächen" Begründung: Das Gutachten "Raumstrukturelle Untersuchung zur Lage der künftigen S-Bahn-Station Fechenheim" von AS&P - Albert Speer & Partner GmbH aus dem Jahr 2007, welche im Auftrag der Stadt Frankfurt am Main - Stadtplanungsamt durchgeführt wurde, ist Grundlage für die heutige Straßenführung auf der Nordseite der geplanten Unterführung zur Hanauer Landstraße. In der Vergangenheit sind einige Entwicklungen parallel gelaufen und haben keinen Einfluss in das Gutachten gefunden, da sie entweder nicht bekannt, nicht beauftragt oder noch nicht planfestgestellt waren. 1. "Anschlussstellen BAB Riederwaldtunnel" Der Riederwaldtunnel wird eine erhebliche Änderung der Verkehrsflüsse im Gebiet Riederwald, Fechenheim, Bergen-Enkheim und Seckbach erzeugen. Es werden mehr Fahrzeuge die Autobahnanschlussstellen Borsigallee und Ratswegkreisel/Riederwald nutzen, um ihre Zielgebiete zu erreichen und auch, um diese wieder zu verlassen. Es ist damit zu rechnen, dass sehr viele Fahrzeuge, besonders aus Nordost und östlicher Richtung, an der Anschlussstelle Borsigallee abfahren werden. Das Ziel sehr vieler Fahrzeuge wird Offenbach, die östliche Hanauer Landstraße und deren Gewerbegebiete südlich und nördlich davon sein. Dazu werden diese die neue Unterführung am nordmainischen S-Bahnhof Fechenheim nutzen, da es die kürzeste und schnellste Verbindung sein wird. Dies stellt nur einen der vielfältigen neuen Verkehrsflüsse dar und ist nicht für die Auslegung der Anschlüsse der Unterführung bewertet worden. 2. "Lärmbelastung im Stadtteil Fechenheim-Nord" Der Stadtteil Fechenheim-Nord wird durch den Bau des Riederwaldtunnels und der neuen Autobahn stark "verlärmt". Es gibt im Stadtteil bereits jetzt viele Häuser, an denen passiver Lärmschutz durch das Land Hessen angebracht werden muss, da die Autobahn dort oberirdisch verläuft. Der Lärmeintrag in den Stadtteil erfolgt durch die Autobahn, welche im Westen und Norden um den Stadtteil herum verläuft. Von der neuen S-Bahn-Station ist jetzt eine neu zu bauende Straße auf die Wächtersbacher Straße geplant. Der Verkehr wird dann entlang des Wohngebietes auf der Wächtersbacher Straße geführt. Es ist mit zusätzlichem Lärmeintrag durch Schwer- und Pkw-Verkehr von Süden ins Wohngebiet zu rechnen. Diese Lärmwerte addieren sich zu dem zukünftig zu erwartenden Lärm durch den Autobahnverkehr in dem Wohngebiet. Entsprechende Lärmgutachten für die Riederwaldtunnelplanung liegen bei Hessen Mobil bereits vor. Der Stadtteil Fechenheim-Nord wird zukünftig mit viel Lärm leben müssen. Außer dem Straßenverkehrslärm kommen noch zusätzlicher Lärmeintrag durch eine Flugroute des Flughafens über das Wohngebiet und die direkt angrenzenden Industriegebiete dazu. Das Wohngebiet verfügt nicht über die notwendigen und heutzutage vorgeschriebenen Schutzzonen zwischen Industriegebiet und Wohngebieten. In Industriegebieten darf 24 Stunden lang ein Lärmpegel von 70 dB erreicht werden. 3. "Verkehrsmengenberechnung" In dem Gutachten ist nicht auf die neuen zu erwartenden Verkehrsmengen an der S-Bahnunterführung eingegangen worden. In Anbetracht der sich erheblich verschiebenden Verkehrsströme ist eine Betrachtung hinsichtlich der zu erwartenden Verkehrsmengen notwendig. Eine Variante des fließenden, vorfahrtberechtigten Verkehrs ohne Lichtzeichenanlage könnte zu höheren Verkehrszahlen führen. 4. "Gefahrguttransporte zu Störfallbetrieben im Industriegebiet" Im Industriegebiet Fechenheim gibt es fünf Betriebe, welche der Störfall-Verordnung (Seveso-II-Richtlinie) unterliegen. Ein Betrieb liegt am Ende der Orber Straße. Hier werden giftige und gefährliche Stoffe umgeschlagen und weitertransportiert. Dieses Jahr ist es laut Einschätzung der Feuerwehr Frankfurt zu einem schweren Zwischenfall bei der Anlieferung mit einem Lkw zu diesem Betrieb gekommen. Es kam dabei zu einer Leckage am Transportfahrzeug, aus dem Tank des Lkw traten giftige Gase aus. Der Unfall passierte im Wohngebiet an der U-Bahn-Station Schäfflestraße. Es kamen glücklicherweise keine Personen zu Schaden. Die Information und der Schutz der Bürger über die Gefahr gestaltete sich schwierig und wurde nicht angemessen ausgeführt. Die Sensibilität zu diesem Thema ist besonders durch diesen Unfall entstanden. Es stellt sich die Frage, ob es nicht sinnvoller wäre, Gefahrguttransporte statt durch Wohngebiete durch die Industriegebiete zu führen, wenn es hierfür gleichwertige Möglichkeiten gibt. Die Variante der Verkehrsführung D im Gutachten von Albert Speer & Partner würde eine reine, durch Industrie- und Gewerbegebiete führende Anbindung von Gefahrguttransporten zur Hessischen Industriemüll GmbH in der Orber Straße ermöglichen. Gefahrguttransporte von dem ebenfalls im Stadtgebiet Fechenheim und unter die Störfall-Verordnung (Seveso-II-Richtlinie) fallenden Betrieb der Allessa GmbH könnten so ebenfalls von den Wohngebieten ferngehalten und sicherer zur Autobahn geführt werden. 5. "Nutzungsbeschränkung des Tunnels durch das Nachtfahrverbot für Lkw" Die Wächtersbacher Straße ist für den Lkw Verkehr von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr morgens gesperrt. Die jetzt geplante Straßenführung würde eine Benutzung des Tunnels für Lkw in der Nacht und den frühen Morgenstunden nicht ermöglichen. Der Tunnel zur und von der Hanauer Landstraße hat eine besondere verkehrstechnische Bedeutung und sollte dauerhaft nutzbar sein, aber gleichzeitig die Menschen im Wohngebiet schützen. In diesem Zusammenhang ist die Verkehrsführung und das Gutachten von Albert Speer & Partner neu zu bewerten. 6. "Neubau einer Straße ohne Anlieger und Vernichtung von Grünflächen" Die neu geplante Straße durch die Grünfläche Kleeacker wird keinen Zugang zu einem der dort anliegenden Grundstücke haben. Es wird nur eine reine Anbindung an die Wächtersbacher Straße. Grünflächen im Stadtgebiet gehen dafür verloren. Anstelle dessen ist zu prüfen, ob nicht die längst fälligen und nötigen Sanierungen von Straßen mit Kopfsteinpflaster (Orber Straße und Schlitzer Straße) durchgeführt werden sollten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2013, ST 395 Stellungnahme des Magistrats vom 20.09.2013, ST 1428 Anregung vom 05.12.2016, OA 101 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 07.11.2012 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des Verkehrsausschusses am 04.12.2012, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 268 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2448, 15. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 04.12.2012 Aktenzeichen: 66 0
Sicherung des Spielplatzes an der Wächtersbacher Straße mit einem niedrigen Zaun
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.09.2012, OM 1508 entstanden aus Vorlage: OF 142/11 vom 16.08.2012 Betreff: Sicherung des Spielplatzes an der Wächtersbacher Straße mit einem niedrigen Zaun Der Magistrat wird aufgefordert, auf dem städtischen Flurstück 116/114 (nördlich der Wächtersbacher Straße) die beiden Spielplätze und den dazwischenliegenden Rasenbereich durch einen niedrigen Zaun räumlich von den restlichen Grünflächen zu trennen und einen Bereich der verbleibenden Rasenfläche als Hundewiese zu markieren. schraffierte Fläche = einzuzäunender Bereich Begründung: Der Spielplatz besteht aus einem Rasenbereich und einem Sandbereich im Osten. Dieser Bereich wird zurzeit von Hundebesitzerinnen und Hundebesitzern, Erwachsenen, Jugendlichen, Kleinkindern und den umliegenden Kindergärten gemeinsam genutzt. Das Gebiet hat eine verdichtete Bebauung und eine hohe Bevölkerungsdichte. Direkt an den Grünflächen befindet sich die Kindertagesstätte der Caritas, welche den Spielplatz umfangreich nutzt. Durch die nicht klare Trennung der Spielplätze von den übrigen Flächen und den Durchgangswegen kommt es auf den Spielplätzen zu starken Verschmutzungen durch Müll und Hundekot. In dem gesamten Bereich laufen Hunde jeder Größe und Gefährlichkeit frei herum. Auf den Spielplätzen ist das gesundheitliche Risiko für Kinder zu erkranken extrem hoch. Durch die klare Trennung in Spielplatzbereich und freien Bereich wird sich eine Verbesserung der Situation ergeben. Durch eine Öffnung des Spielplatzes, nur an bestimmten Stellen durch Tore, wird eine Zweckentfremdung erschwert. Eine klare Zuweisung eines Rasenbereiches nur für Hunde kann die Situation zusätzlich noch entschärfen. Die heutzutage auch übliche Einzäunung von Spielplätzen wird eine Reduzierung der Reinigungskosten und Instandhaltungskosten bewirken, da für den Bereich eine klare Nutzung definiert und zielgruppenorientiert ist. Die hygienischen Zustände werden sich dadurch ebenfalls verbessern und die Grünflächen und deren dort befindlichen Spielgeräte wieder benutzbar sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.01.2013, ST 17 Etatanregung vom 06.10.2014, EA 12 Antrag vom 25.02.2017, OF 155/11 Etatanregung vom 13.03.2017, EA 88 Etatanregung vom 22.01.2018, EA 82 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 67 2
Nutzung der städtischen Gebäude und Flächen der Freien Christlichen Schule in Fechenheim nach deren Umzug durch die Freiligrathschule - Unterstützung der Freien Christlichen Schule bei Ihrem Bauvorhaben
S A C H S T A N D : Anregung vom 24.09.2012, OA 260 entstanden aus Vorlage: OF 143/11 vom 13.08.2012 Betreff: Nutzung der städtischen Gebäude und Flächen der Freien Christlichen Schule in Fechenheim nach deren Umzug durch die Freiligrathschule - Unterstützung der Freien Christlichen Schule bei Ihrem Bauvorhaben Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die Gebäude und Flächen der ehemaligen Willmannschule, die zurzeit von der Freien Christlichen Schule (FCSF) genutzt werden, nach deren Umzug in das neue Gebäude in der Orber Straße der Freiligrathschule zur Verfügung zu stellen. Die Freie Christliche Schule soll bei der Planung und Baudurchführung bestmöglich unterstützt werden, um eine rasche Umsetzung zu realisieren. Begründung: Die Freiligrathschule hat seit Jahren eine ständig wachsende Schülerzahl und sehr beengte Verhältnisse. Teile des Unterrichts finden in der Heinrich-Kraft-Schule statt. Dieses Jahr müssen weitere Pavillons aufgestellt werden, um den Unterricht zu gewährleisten. Im Hinblick auf die Ganztagsschulentwicklung und die Inklusion fehlen Mehrzweck-, Förder- und Rückzugsräume. Die Freie Christliche Schule hat ein Grundstück in der Orber Straße erworben und beabsichtigt, dort eine Schule zu bauen. Die jetzt genutzten Räumlichkeiten in Fechenheim sind Eigentum der Stadt Frankfurt am Main und würden sich gut für eine Dependance der Freiligrathschule eignen. Es ergeben sich dadurch kürzere Schulwege für die Kinder, und die sehr angespannte Schulraumsituation wird entschärft. Das Umfeld für zuziehende Familien, denen in der Regel eine gute Schule und kurze Wege sehr wichtig sind, wird attraktiver. Die Freie Christliche Schule soll in ihren Bemühungen unterstützt werden, ihren Schulbetrieb zu verlegen und eine größere Schule zu bauen. Dadurch ergibt sich eine schnellere Entspannung der Situation für die Freiligrathschule und die Heinrich-Kraft-Schule. Der Heinrich-Kraft-Schule fehlen ebenfalls die Räumlichkeiten, welche zurzeit von der Freiligrathschule genutzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Integration Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 02.10.2012 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 05.11.2012, TO I, TOP 41 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 260 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und FREIE WÄHLER gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten, ÖkoLinX-ARL und NPD (= Annahme) RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.11.2012, TO II, TOP 65 Beschluss: Der Vorlage OA 260 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FREIE WÄHLER, Piraten und ÖkoLinX-ARL gegen FDP und RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Annahme) 20. Sitzung der KAV am 26.11.2012, TO II, TOP 113 Beschluss: Der Vorlage OA 260 wird zugestimmt. Beschlussausfertigung(en): § 2419, 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.11.2012 Aktenzeichen: 40 31
Ausweisung der Parkflächen im Bereich der Wächtersbacher Straße (zwischen Meerholzer Straße bis zur Wächtersbacher Straße 56 nur für Pkw)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.02.2012, OM 876 entstanden aus Vorlage: OF 89/11 vom 11.01.2012 Betreff: Ausweisung der Parkflächen im Bereich der Wächtersbacher Straße (zwischen Meerholzer Straße bis zur Wächtersbacher Straße 56 nur für Pkw) Der Magistrat wird aufgefordert, den Bereich mit den auf der Fahrbahn markierten Flächen mit zusätzlichen Schildern Z 1048-10 "nur Pkw" zu versehen. Begründung: In dem beschriebenen Bereich werden, besonders ab dem späten Nachmittag/den frühen Abendstunden, an den Feiertagen und an den Wochenenden (von Freitagnachmittag bis Montagvormittag) Lkws geparkt. Die Fahrbahnmarkierungen sind zu klein für Lkws, sodass sich diese, um Fahrbahnverengungen zu vermeiden, mit den Rädern auf den Bürgersteig stellen. Der Bürgersteig ist durch die einfache Pflasterung für Lkws nicht ausgelegt, und es sind Schäden am Bürgersteig zu erwarten. Die Straße und Teile des Gehsteigs wurden im Sommer/Herbst 2011 erst umfangreich saniert. Im Bereich der Orber Straße sind ausreichend Flächen zum Parken von Lkws gegeben. Anwohnerinnen und Anwohner haben sich mehrfach beim Ordnungsamt beschwert, weil die Lkws direkt vor ihren Fenstern, Gärten und Eingangstüren parken, ihnen die Sicht versperren sowie die Wohnungen/Häuser stark verdunkeln. Z 1048-10 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.05.2012, ST 640
Unterführung zwischen Hanauer Landstraße und Orber Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2011, OM 727 entstanden aus Vorlage: OF 68/11 vom 20.11.2011 Betreff: Unterführung zwischen Hanauer Landstraße und Orber Straße Der Magistrat wird aufgefordert, die im Zuge der Nordmainischen S-Bahn geplante Unterführung, zwischen Hanauer Landstraße und Orber Straße (auf Höhe der Ernst-Heinkel-Straße), unabhängig vom Bau der S-Bahn weiter zu planen und so bald wie möglich durchzuführen. Begründung: Die derzeit einzige Verbindung zwischen der Hanauer Landstraße und Fechenheim-Nord ist der Bahnübergang in der Cassellastraße. Dieser Bahnübergang ist bereits jetzt vollkommen überlastet. Außerdem bleiben die Schranken teilweise für mehr als 20 Minuten geschlossen, wenn mehrere Züge hintereinander diese Stelle passieren. Eine weitere Querungsmöglichkeit ohne Bahnschranken ist unbedingt nötig. Gerade in der Orber Straße siedeln sich derzeit wieder neue Unternehmen an, die jedoch die "katastrophale Verkehrsanbindung" bemängeln. Da die Planungen und Vorbereitungen für die Unterführung bereits bestehen und sogar Unternehmen schon umgesiedelt wurden, ist es nun unbedingt nötig, den Bau schnellstens durchzuführen, unabhängig davon, ob oder wann die Nordmainische S-Bahn kommt oder nicht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2012, ST 612 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 11 am 16.04.2012, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 2
„Wildes“ Aufstellen von Altkleider- und Schuhsammelcontainern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2011, OM 341 entstanden aus Vorlage: OF 34/11 vom 06.08.2011 Betreff: "Wildes" Aufstellen von Altkleider- und Schuhsammelcontainern Der Magistrat wird aufgefordert, ohne eine Genehmigung aufgestellte Altkleider- und Schuhsammelcontainer im Gebiet Riederwald, Fechenheim und Seckbach zu entfernen beziehungsweise die Eigentümerinnen oder Eigentümer der Liegenschaften, auf denen die Container abgestellt sind, aufzufordern, die gewerbliche Sammlung einzustellen oder anzumelden. Ferner sollten Flächen für die Sammelbehälter ausgewiesen werden und diese auf eine Genehmigungsmarke hin überprüft werden. Begründung: Die Altkleider- und Schuhsammelcontainer werden hauptsächlich "wild" von privaten Firmen oder gewerblichen Organisationen auf scheinbar unbenutzten, nicht bewirtschafteten Flächen im Stadtgebiet, aber auch auf privaten Flächen ohne eine Genehmigung der Grundstückseigentümerinnen oder Grundstückseigentümer aufgestellt. Auf den meisten Altkleider- und Schuhsammelcontainern sind Aufkleber, die einen sozialen und wohltätigen Eindruck vermitteln sollen. Die Interessen sind aber nur wirtschaftlicher Art. Die Eigentümerinnen und Eigentümer der Grundstücke, auf denen Container wild abgestellt werden, haben Probleme, die Container wieder zu entfernen, da unter den gegebenenfalls angegebenen Anschriften und Telefonnummern auf den Containern nur Anrufbeantworter zu erreichen sind. Neben den Altkleidercontainern entwickeln sich wilde Müllansammlungen und ein unansehnliches Straßenbild. Durch eine Kontrolle der gebührenpflichtigen Genehmigungsmarke ließen sich zusätzliche Einnahmen für die Stadt Frankfurt am Main erzielen und die Aufstellungsorte könnten kontrolliert werden. Wilde Sperrmüllansammlungen könnten dadurch stark reduziert werden. Nachgewiesene gemeinnützige Organisationen, wie zum Beispiel das Rotes Kreuz, könnten von der Gebühr ausgenommen werden. Beispielhaft sind hier nur für die Straßen in Fechenheim-Nord einige Aufstellungsorte genannt: - Schlitzer Straße/Orber Straße (Stadt Frankfurt) Boex Vertriebsgesellschaft mbH 069-710475-189 - Cassellastraße/Orber Straße (Stadt Frankfurt) Maas Container und Recycling Offenbach. 069-800897-60 - Cassellastraße 32, zwei Container (unbekannter Eigentümer) Abholbüro: 06109-770100 - Cassellastraße/Hanauer Landstraße (Stadt Frankfurt) unbekannter Aufsteller - Alt-Fechenheim/Hanauer Landstraße (Stadt Frankfurt) zwei alte Container, Rotes Kreuz - Meerholzer Straße/Bebraer Straße (unbekannter Eigentümer) ReSales GmbH, Alemannenstraße 7-9, 85095 Denkendorf 0800-0800987 - Fuldaer Straße/Wächtersbacher Straße, Bushaltestelle (Stadt Frankfurt), keine Kontaktdaten - Steinauer Straße 4 (Deutsche Wohnen) Bicker GmbH Marburg 06421-161320 - Steinauer Straße/Orber Straße (Stadt Frankfurt) kindersuchhilfe.eu 06021-9210221 - Birsteiner Straße 111/Lauterbacher Straße (Stadt Frankfurt) unbekannter Aufsteller - Wächtersbacher Straße 101,(Stadt Frankfurt), keine Kontaktdaten - Birsteiner Straße/Langenselbolder Straße, zwei Container, (unbekannter Eigentümer) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2011, ST 1351 Stellungnahme des Magistrats vom 11.06.2012, ST 918 Anregung vom 05.10.2015, OA 669 Aktenzeichen: 66 5
Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Birsteiner Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2011, OM 346 entstanden aus Vorlage: OF 42/11 vom 06.08.2011 Betreff: Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Birsteiner Straße Der Magistrat wird aufgefordert, durch eine Neugestaltung der Birsteiner Straße den Kfz-Verkehr daran zu hindern, den Bürgersteig als Fahrbahn zu verwenden und die Geschwindigkeiten der Kraftfahrzeuge in dem Bereich Birsteiner Straße zu senken. Als geeignete Maßnahmen kämen dafür in Frage: - Aufstellen von kleinwüchsigen Bäumen in größeren Abständen auf dem breiten Gehweg. - Alternierendes Parken anstelle von Blumenkübeln und sogenannten gefährlichen "Abweisern". Jedoch sind keine Fahrbahnbegrenzungssteine in der Birsteiner Straße anzubringen. Begründung: Bürgerinnen und Bürger in der Birsteiner Straße klagen über die Nichteinhaltung des Tempo 30 und das Befahren des Bürgersteigs. Ursächlich wird dafür der schnurgerade und breit wirkende Straßenverlauf genannt. Geschwindigkeitsüberprüfungen zu verschiedenen Tageszeiten sind durch die Stadt Frankfurt, Amt 36, durchgeführt worden, die die Begründung der Nichteinhaltung auch bestätigt haben. In den Bereichen, in denen auf langen Strecken einseitig geparkt wird, ist die verbleibende Fahrbahnbreite für zwei sich entgegenkommende Fahrzeuge oft zu gering. Daher weichen die Fahrzeuge meist auf den nördlichen Bürgersteig aus. In einigen Bereichen ist in dem genannten Bereich der Bürgersteig sehr breit und durch eine abgerundete Kante des Trottoirs das Auffahren sehr einfach möglich. Es besteht hier eine große Gefährdung für Fußgängerinnen und Fußgänger, da regelmäßig durch Pkws und Lkws auf den Bürgersteig ausgewichen wird. Durch eine Unterbrechung dieser langen einseitigen Parkzonen würde für den zu durchfahrenden Bereich eine optische Verkürzung eintreten. Die Pkw-/Lkw-Fahrerinnen und -Fahrer würden langsamer fahren und anhalten und nicht in den Bereich bei Gegenverkehr einfahren. Es könnte dadurch auch auf Blumenkübel verzichtet werden. Durch das Anlegen von sogenannten kleinen Baumbeeten und Pflanzung von kleinwüchsigen Bäumen in größerem Abstand auf dem breiten Gehweg ließe sich ein Ausweichen und Befahren des Bürgersteigs verhindern. Als Bäume könnten Boulevard-Eichen (Quercus palustris) vorgesehen werden, die mit einer Kronenbreite von 3-4 Metern und einer Gesamthöhe von 7-9 Metern einen deutlichen grünen Akzent setzen würden. Die Baumstandorte könnten an der Nahtstelle zwischen Gehweg und Fahrstreifen liegen und hätten damit einen ausreichenden Abstand zu den Wohnhäusern in der Straße. Überfahrbare Baumscheiben oder entsprechende Baumschutzgitter würden für den Schutz der Neupflanzungen sorgen. Bei der Pflanzung von Bäumen im Straßenraum gibt es in der Regel Gegnerinnen sowie Gegner und Befürworterinnen sowie Befürworter. Aus diesem Grund könnte vor der Ausführung der Maßnahme diese mit den einzelnen Anwohnerinnen und Anwohnern abgestimmt werden, um in begründeten Fällen noch Anpassungen vornehmen zu können. Jedoch werten Bäume in einem breiteren Gehweg den gesamten Bereich deutlich auf. Dies kommt der Wohnlage zugute. Eine Anbringung von sogenannten "Abweisern" (auch Fahrbahnbegrenzungssteine genannt) am Rand des Bürgersteigs halten wir nicht für zweckdienlich, da diese als Stolperfalle für Fußgängerinnen sowie Fußgänger und für Radfahrerinnen sowie Radfahrer ein gefährliches Hindernis sein können. Der Bürgersteig ist zwar dort kein Fahrradweg, wird aber als solcher besonders gern von Kindern genutzt. Die Fahrbahnbegrenzungssteine, die im Stadtteil bereits verbaut worden sind, unterliegen hoher Wartung, sehen unattraktiv aus und stellen eine Gefährdung für Fußgängerinnen, Fußgänger, Fahrradfahrerinnen, Fahrradfahrer, Autofahrerinnen und Autofahrer dar. In der Orber Straße wurden diese Fahrbahnbegrenzungssteine bereits verbaut. Nach kurzer Zeit waren bereits viele dieser Grenzsteine umgefahren oder aus ihren Verankerungen gerissen. Die Reste der Schrauben verblieben im Bordstein und haben bei den Anwohnerinnen und Anwohnern zu Reifenschäden geführt. Die abgerissenen Grenzsteine lagen/liegen wochenlang auf der Straße und den Gehwegen. Der Zieleffekt ist mit den Gefahren und Risiken für Fußgängerinnen, Fußgänger, Fahrradfahrerinnen, Fahrradfahrer, Autofahrerinnen sowie Autofahrer abzuwägen. Notwendige Reparaturen oder Ausbesserungen wurden bis dato in der Orber Straße nicht durchgeführt oder stehen bereits wieder an. Im Bereich Wächtersbacher Straße gibt es ebenfalls zwei Bereiche, in denen diese Grenzsteine regelmäßig beschädigt sind. Die Anwendung der Maßnahme "Fahrbahnbegrenzungssteine" ist nicht wirtschaftlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2011, ST 1347 Stellungnahme des Magistrats vom 04.06.2012, ST 870 Stellungnahme des Magistrats vom 03.12.2012, ST 1834 Anregung an den Magistrat vom 04.07.2016, OM 326 Aktenzeichen: 66 0
Genehmigung von Verkaufscontainern auf Grünflächen am Teufelsbruch
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.04.2010, OM 4137 entstanden aus Vorlage: OF 435/11 vom 29.03.2010 Betreff: Genehmigung von Verkaufscontainern auf Grünflächen am Teufelsbruch Der Magistrat wird aufgefordert, die Genehmigung nicht zu verlängern und keine neue für den Verkaufcontainer am Teufelsbruch/Ecke Borsigallee zu erteilen. Begründung: An der Kreuzung Am Erlenbruch/Wächtersbacher Straße/Borsigallee befindet sich ein Verkaufscontainer für Blumen ohne Parkmöglichkeiten für Kunden, obwohl er vorrangig auf motorisierten Kundenverkehr abzielt. Sollten Kunden dort anhalten, kommt es zu einer Gefährdung des Straßenverkehrs. Die Schäfflestraße soll bis zur 100-Jahrfeier der Riederwaldsiedlung im Jahr 2011 für zirka zwei Millionen Euro attraktiver gestaltet werden. In dieser für die Bewohner des Riederwaldes zentral gelegenen Straße befindet sich unter anderem auch ein Blumengeschäft. Mit dem Blumenverkaufscontainer erwächst eine Konkurrenz, die den Fortbestand des miet- und steuerzahlenden Unternehmens in der Schäfflestraße gefährden kann. Der Ortsbeirat setzt sich für die fußläufige Nahversorgung in Wohngebieten ein, daher ist diese Form des Verkaufs, der auf motorisierten Kundenverkehr im Außenbereich angelegt ist, abzulehnen. Hinzu kommt, dass der Container den Anblick der Grünfläche verschandelt (siehe Anlage). Ein Verkaufscontainer an dieser exponierten Stelle präjudiziert in der Folge weitere Container. Dies steht aber konträr zur Stadtteilpolitik, Einkaufsmöglichkeiten auf Kernbereiche zu konzentrieren. Anlage 1 (ca. 686 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2010, ST 742 Aktenzeichen: 67 0
Verkehrsüberwachung auf der Wächtersbacher Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2010, OM 4047 entstanden aus Vorlage: OF 422/11 vom 18.02.2010 Betreff: Verkehrsüberwachung auf der Wächtersbacher Straße Der Magistrat wird gebeten, den fließenden Verkehr auf der Wächtersbacher Straße, in Höhe der Bushaltestelle Fuldaer Straße, in beiden Fahrtrichtungen überwachen zu lassen. Die Maßnahme soll vier Wochen lang (in der Zeit von 06.30 Uhr - 08.30 Uhr und von 16.00 Uhr - 18.00 Uhr) an verschiedenen Werktagen - außerhalb der Schulferien - stattfinden. Begründung: Die Wächtersbacher Straße ist eine Grundnetzstraße mit sehr hohem Verkehrsaufkommen und auch sehr viel Schwerlastverkehr. Südlich davon ist ab Borsigallee bis Cassellastraße Gewerbegebiet, nördlich ein großes Wohngebiet mit Schule. An der Fuldaer Straße befinden sich die Evangelische Kirchengemeinde mit einem Kindergarten und in diesem Bereich beidseitig Wohngebiete. Die Bushaltestellen an der Wächtersbacher Straße sind mit Querungshilfen für Fußgänger versehen. Es gibt allerdings motorisierte Verkehrsteilnehmer, die nicht hinter den an den Haltestellen stehenden Bussen warten, sondern die Busse auf der Gegenfahrbahn überholen und dabei nicht auf Fußgänger an und auf den Zebrastreifen achten. Dabei kam es auch schon zu lebensgefährlichen Situationen, besonders für Kinder. Bei einem Ortstermin am 17.02.2010 mit der Polizei (7. Revier, Fechenheim) wurde ein Fahrer bei einem derartigen verkehrswidrigen Verhalten beobachtet und unmittelbar zur Anzeige gebracht. Die Polizei schlug als wirksamste Sofortmaßnahme eine Verkehrsüberwachung vor. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.08.2010, ST 1127 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 32 4
Ungenügende Sicherung des Bahnübergangs Cassellastraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 31.08.2009, OM 3534 entstanden aus Vorlage: OF 357/11 vom 29.08.2009 Betreff: Ungenügende Sicherung des Bahnübergangs Cassellastraße 1. Der Magistrat wird gebeten, auf Grund eines erneuten Todesfalles eines Kindes, die Deutsche Bahn aufzufordern, den Bahnübergang Cassellastraße und die Gleisanlagen südlich der Orber Straße gegen unerlaubtes Betreten und Überqueren der Gleisanlagen umgehend zu sichern. Die Schrankensicherung sollte an beiden Seiten mindestens 2 Meter hoch sein. Auch das Tor zu den Schrebergärten sollte ständig geschlossen sein. Das Tor sollte außerdem so gestaltet werden, dass Kindern kein Durchschlupf mehr gelingt. Hier ist dringend Abhilfe zu schaffen, bevor es zu weiteren Todesfällen kommt. 2. Der Magistrat wird aufgefordert, in Vorleistung zu treten und die Maßnahmen umgehend umzusetzen. Begründung: Im Bereich des Bahnübergangs Cassellastraße hat es in der Vergangenheit mehrere Todesfälle gegeben, obwohl die Schranken bereits geschlossen waren. An der Bahnschranke kann man leicht seitlich an der Schranke vorbei laufen oder durch den Eingang zu den Schrebergärten die Gleisanlage ohne Hindernis leicht überqueren (Bilder anbei).Jeden Tag wird die Schranke von vielen Passanten so umgangen. Die an den Seiten angebrachten Zäune sind zum Teil nur 80 cm hoch und können sogar mit dem Fahrrad überstiegen werden. Anwohner und Gartenbesitzer berichten, dass die Gleisanlagen auch im Bereich des Jade-Hauses und der Orber Straße täglich von vielen Menschen überquert werden. Anlage 1 (ca. 1,3 MB) Anlage 2 (ca. 1,4 MB) Anlage 3 (ca. 1,6 MB) Anlage 4 (ca. 1 MB) Anlage 5 (ca. 1,5 MB) Anlage 6 (ca. 1 MB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.11.2009, ST 1567 Aktenzeichen: 69
Ideen
Keine Ideen gefunden.