Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Birsteiner Straße
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 12.09.2011, OM
346 entstanden aus Vorlage:
OF 42/11 vom
06.08.2011 Betreff: Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der
Birsteiner Straße Der Magistrat wird
aufgefordert, durch eine Neugestaltung der Birsteiner Straße den Kfz-Verkehr
daran zu hindern, den Bürgersteig als Fahrbahn zu verwenden und die
Geschwindigkeiten der Kraftfahrzeuge in dem Bereich Birsteiner Straße zu
senken. Als geeignete Maßnahmen kämen dafür
in Frage: - Aufstellen von kleinwüchsigen
Bäumen in größeren Abständen auf dem breiten Gehweg. - Alternierendes Parken anstelle von Blumenkübeln und
sogenannten gefährlichen "Abweisern". Jedoch sind keine Fahrbahnbegrenzungssteine in der
Birsteiner Straße anzubringen. Begründung: Bürgerinnen und Bürger in der Birsteiner Straße
klagen über die Nichteinhaltung des Tempo 30 und das Befahren des
Bürgersteigs. Ursächlich wird dafür der
schnurgerade und breit wirkende Straßenverlauf genannt. Geschwindigkeitsüberprüfungen zu verschiedenen
Tageszeiten sind durch die Stadt Frankfurt, Amt 36, durchgeführt worden, die
die Begründung der Nichteinhaltung auch bestätigt haben. In den Bereichen, in denen auf langen Strecken
einseitig geparkt wird, ist die verbleibende Fahrbahnbreite für zwei sich
entgegenkommende Fahrzeuge oft zu gering. Daher weichen die Fahrzeuge meist auf
den nördlichen Bürgersteig aus. In einigen Bereichen ist in dem genannten Bereich der
Bürgersteig sehr breit und durch eine abgerundete Kante des Trottoirs das
Auffahren sehr einfach möglich. Es besteht hier eine große Gefährdung für
Fußgängerinnen und Fußgänger, da regelmäßig durch Pkws und Lkws auf den
Bürgersteig ausgewichen wird. Durch eine Unterbrechung dieser langen einseitigen
Parkzonen würde für den zu durchfahrenden Bereich eine optische Verkürzung
eintreten. Die Pkw-/Lkw-Fahrerinnen und -Fahrer würden langsamer fahren und
anhalten und nicht in den Bereich bei Gegenverkehr einfahren. Es könnte dadurch
auch auf Blumenkübel verzichtet werden. Durch das Anlegen von sogenannten kleinen Baumbeeten
und Pflanzung von kleinwüchsigen Bäumen in größerem Abstand auf dem breiten
Gehweg ließe sich ein Ausweichen und Befahren des Bürgersteigs verhindern.
Als Bäume könnten Boulevard-Eichen (Quercus
palustris) vorgesehen werden, die mit einer Kronenbreite von 3-4 Metern und
einer Gesamthöhe von 7-9 Metern einen deutlichen grünen Akzent setzen würden.
Die Baumstandorte könnten an der Nahtstelle zwischen Gehweg und Fahrstreifen
liegen und hätten damit einen ausreichenden Abstand zu den Wohnhäusern in der
Straße. Überfahrbare Baumscheiben oder entsprechende Baumschutzgitter würden
für den Schutz der Neupflanzungen sorgen. Bei der Pflanzung von Bäumen im Straßenraum gibt
es in der Regel Gegnerinnen sowie Gegner und Befürworterinnen sowie
Befürworter. Aus diesem Grund könnte vor der Ausführung der Maßnahme diese mit
den einzelnen Anwohnerinnen und Anwohnern abgestimmt werden, um in begründeten
Fällen noch Anpassungen vornehmen zu können. Jedoch werten Bäume in einem
breiteren Gehweg den gesamten Bereich deutlich auf. Dies kommt der
Wohnlage zugute.
Eine Anbringung von sogenannten
"Abweisern" (auch Fahrbahnbegrenzungssteine genannt) am Rand des Bürgersteigs
halten wir nicht für zweckdienlich, da diese als Stolperfalle für
Fußgängerinnen sowie Fußgänger und für Radfahrerinnen sowie Radfahrer ein
gefährliches Hindernis sein können. Der Bürgersteig ist zwar dort kein
Fahrradweg, wird aber als solcher besonders gern von Kindern genutzt. Die Fahrbahnbegrenzungssteine, die im Stadtteil
bereits verbaut worden sind, unterliegen hoher Wartung, sehen unattraktiv aus
und stellen eine Gefährdung für Fußgängerinnen, Fußgänger, Fahrradfahrerinnen,
Fahrradfahrer, Autofahrerinnen und Autofahrer dar. In der Orber Straße wurden
diese Fahrbahnbegrenzungssteine bereits verbaut. Nach kurzer Zeit waren bereits
viele dieser Grenzsteine umgefahren oder aus ihren Verankerungen gerissen. Die
Reste der Schrauben verblieben im Bordstein und haben bei den Anwohnerinnen und
Anwohnern zu Reifenschäden geführt. Die abgerissenen Grenzsteine lagen/liegen
wochenlang auf der Straße und den Gehwegen. Der Zieleffekt ist mit den Gefahren und Risiken für
Fußgängerinnen, Fußgänger, Fahrradfahrerinnen, Fahrradfahrer, Autofahrerinnen
sowie Autofahrer abzuwägen. Notwendige Reparaturen oder Ausbesserungen wurden
bis dato in der Orber Straße nicht durchgeführt oder stehen bereits wieder
an. Im Bereich Wächtersbacher Straße gibt
es ebenfalls zwei Bereiche, in denen diese Grenzsteine regelmäßig beschädigt
sind. Die Anwendung der Maßnahme "Fahrbahnbegrenzungssteine" ist nicht
wirtschaftlich. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 11
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 09.12.2011, ST 1347
Stellungnahme des
Magistrats vom 04.06.2012, ST 870
Stellungnahme des
Magistrats vom 03.12.2012, ST 1834
Anregung an den
Magistrat vom 04.07.2016, OM 326
Aktenzeichen: 66 0