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Sicherung des Spielplatzes an der Wächtersbacher Straße mit einem niedrigen Zaun

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.09.2012, OM 1508 entstanden aus Vorlage: OF 142/11 vom 16.08.2012 Betreff: Sicherung des Spielplatzes an der Wächtersbacher Straße mit einem niedrigen Zaun Der Magistrat wird aufgefordert, auf dem städtischen Flurstück 116/114 (nördlich der Wächtersbacher Straße) die beiden Spielplätze und den dazwischenliegenden Rasenbereich durch einen niedrigen Zaun räumlich von den restlichen Grünflächen zu trennen und einen Bereich der verbleibenden Rasenfläche als Hundewiese zu markieren. schraffierte Fläche = einzuzäunender Bereich Begründung: Der Spielplatz besteht aus einem Rasenbereich und einem Sandbereich im Osten. Dieser Bereich wird zurzeit von Hundebesitzerinnen und Hundebesitzern, Erwachsenen, Jugendlichen, Kleinkindern und den umliegenden Kindergärten gemeinsam genutzt. Das Gebiet hat eine verdichtete Bebauung und eine hohe Bevölkerungsdichte. Direkt an den Grünflächen befindet sich die Kindertagesstätte der Caritas, welche den Spielplatz umfangreich nutzt. Durch die nicht klare Trennung der Spielplätze von den übrigen Flächen und den Durchgangswegen kommt es auf den Spielplätzen zu starken Verschmutzungen durch Müll und Hundekot. In dem gesamten Bereich laufen Hunde jeder Größe und Gefährlichkeit frei herum. Auf den Spielplätzen ist das gesundheitliche Risiko für Kinder zu erkranken extrem hoch. Durch die klare Trennung in Spielplatzbereich und freien Bereich wird sich eine Verbesserung der Situation ergeben. Durch eine Öffnung des Spielplatzes, nur an bestimmten Stellen durch Tore, wird eine Zweckentfremdung erschwert. Eine klare Zuweisung eines Rasenbereiches nur für Hunde kann die Situation zusätzlich noch entschärfen. Die heutzutage auch übliche Einzäunung von Spielplätzen wird eine Reduzierung der Reinigungskosten und Instandhaltungskosten bewirken, da für den Bereich eine klare Nutzung definiert und zielgruppenorientiert ist. Die hygienischen Zustände werden sich dadurch ebenfalls verbessern und die Grünflächen und deren dort befindlichen Spielgeräte wieder benutzbar sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.01.2013, ST 17 Etatanregung vom 06.10.2014, EA 12 Antrag vom 25.02.2017, OF 155/11 Etatanregung vom 13.03.2017, EA 88 Etatanregung vom 22.01.2018, EA 82 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 67 2

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