Sicherung des Spielplatzes an der Wächtersbacher Straße mit einem niedrigen Zaun
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 24.09.2012, OM
1508 entstanden aus Vorlage:
OF 142/11 vom
16.08.2012 Betreff: Sicherung des Spielplatzes an der
Wächtersbacher Straße mit einem niedrigen Zaun Der Magistrat wird aufgefordert, auf
dem städtischen Flurstück 116/114 (nördlich der Wächtersbacher Straße) die
beiden Spielplätze und den dazwischenliegenden Rasenbereich durch einen
niedrigen Zaun räumlich von den restlichen Grünflächen zu trennen und einen
Bereich der verbleibenden Rasenfläche als Hundewiese zu markieren. schraffierte Fläche = einzuzäunender Bereich Begründung: Der Spielplatz besteht aus einem Rasenbereich und
einem Sandbereich im Osten. Dieser Bereich wird zurzeit von Hundebesitzerinnen
und Hundebesitzern, Erwachsenen, Jugendlichen, Kleinkindern und den umliegenden
Kindergärten gemeinsam genutzt. Das Gebiet hat eine verdichtete Bebauung und eine
hohe Bevölkerungsdichte. Direkt an den Grünflächen befindet sich die
Kindertagesstätte der Caritas, welche den Spielplatz umfangreich nutzt. Durch
die nicht klare Trennung der Spielplätze von den übrigen Flächen und den
Durchgangswegen kommt es auf den Spielplätzen zu starken Verschmutzungen durch
Müll und Hundekot. In dem gesamten Bereich laufen Hunde jeder Größe und
Gefährlichkeit frei herum. Auf den Spielplätzen ist das gesundheitliche Risiko
für Kinder zu erkranken extrem hoch. Durch die klare Trennung in
Spielplatzbereich und freien Bereich wird sich eine Verbesserung der Situation
ergeben. Durch eine Öffnung des Spielplatzes, nur an bestimmten Stellen durch
Tore, wird eine Zweckentfremdung erschwert. Eine klare Zuweisung eines
Rasenbereiches nur für Hunde kann die Situation zusätzlich noch entschärfen.
Die heutzutage auch übliche
Einzäunung von Spielplätzen wird eine Reduzierung der Reinigungskosten und
Instandhaltungskosten bewirken, da für den Bereich eine klare Nutzung definiert
und zielgruppenorientiert ist. Die hygienischen Zustände werden sich dadurch
ebenfalls verbessern und die Grünflächen und deren dort befindlichen
Spielgeräte wieder benutzbar sein. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 11
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 07.01.2013, ST 17
Etatanregung vom
06.10.2014, EA 12
Antrag vom
25.02.2017, OF
155/11
Etatanregung vom 13.03.2017, EA 88
Etatanregung vom
22.01.2018, EA 82
Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 67 2