Genehmigung von Verkaufscontainern auf Grünflächen am Teufelsbruch
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 19.04.2010, OM
4137 entstanden aus Vorlage:
OF 435/11 vom
29.03.2010 Betreff: Genehmigung von Verkaufscontainern auf
Grünflächen am Teufelsbruch Der Magistrat wird aufgefordert, die Genehmigung
nicht zu verlängern und keine neue für den Verkaufcontainer am
Teufelsbruch/Ecke Borsigallee zu erteilen. Begründung: An der Kreuzung Am
Erlenbruch/Wächtersbacher Straße/Borsigallee befindet sich ein
Verkaufscontainer für Blumen ohne Parkmöglichkeiten für Kunden, obwohl er
vorrangig auf motorisierten Kundenverkehr abzielt. Sollten Kunden dort
anhalten, kommt es zu einer Gefährdung des Straßenverkehrs. Die Schäfflestraße soll bis zur 100-Jahrfeier der
Riederwaldsiedlung im Jahr 2011 für zirka zwei Millionen Euro attraktiver
gestaltet werden. In dieser für die Bewohner des Riederwaldes zentral gelegenen
Straße befindet sich unter anderem auch ein Blumengeschäft. Mit dem
Blumenverkaufscontainer erwächst eine Konkurrenz, die den Fortbestand des miet-
und steuerzahlenden Unternehmens in der Schäfflestraße gefährden kann. Der Ortsbeirat setzt sich für die fußläufige
Nahversorgung in Wohngebieten ein, daher ist diese Form des Verkaufs, der auf
motorisierten Kundenverkehr im Außenbereich angelegt ist, abzulehnen. Hinzu kommt, dass der Container den Anblick der
Grünfläche verschandelt (siehe Anlage). Ein Verkaufscontainer an dieser exponierten Stelle
präjudiziert in der Folge weitere Container. Dies steht aber konträr zur
Stadtteilpolitik, Einkaufsmöglichkeiten auf Kernbereiche zu konzentrieren.
Anlage 1 (ca.
686 KB)
Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 11
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 26.05.2010, ST 742
Aktenzeichen: 67 0