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Vorlagen
Berkersheimer Weg noch vor Ausbau der Main-Weser-Bahn grundlegend ausbessern
Anregung an den Magistrat vom 31.05.2016, OM 89 entstanden aus Vorlage: OF 27/10 vom 14.05.2016 Betreff: Berkersheimer Weg noch vor Ausbau der Main-Weser-Bahn grundlegend ausbessern Vorgang: V 1552/16 OBR 10; ST 665/16 Der Magistrat wird gebeten, den Berkersheimer Weg zeitnah, jedenfalls noch vor Beginn der Baumaßnahmen zum Ausbau der Main-Weser-Bahn, grundlegend auszubessern. Begründung: Bereits seit mehreren Jahren befindet sich der Berkersheimer Weg insbesondere im Bereich des Frankfurter Berges in einem schlechten Zustand. Mit seiner Stellungnahme vom 22. April 2016, ST 665, teilte der Magistrat mit, dass die Grunderneuerung der Straße im Bereich zwischen dem Azaleenweg und der Homburger Landstraße wegen der vorübergehenden Nutzung als Baustellenandienung bis zum Jahr 2022 zurückgestellt worden sei. Der Anwohnerschaft ist ein weiteres mehrjähriges Warten jedoch nicht zuzumuten. Dies gilt umso mehr hinsichtlich der zu erwartenden (Lärm-) Belästigungen während der Baumaßnahmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 19.01.2016, V 1552 Stellungnahme des Magistrats vom 22.04.2016, ST 665 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2016, ST 1208 Aktenzeichen: 66 0
Mögliche Kosteneinsparungen bei Einrichtung eines Kunstrasenplatzes für den FV09 Eschersheim e. V. am Berkersheimer Weg
Antrag vom 27.05.2016, OF 35/9 Betreff: Mögliche Kosteneinsparungen bei Einrichtung eines Kunstrasenplatzes für den FV09 Eschersheim e. V. am Berkersheimer Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: Vor dem Hintergrund, dass der Sportverein FV 09 Eschersheim schon seit Jahren um die Umwandlung von einem der zwei ihm zur Verfügung stehenden Sportplätzen in einen Kunstrasenplatz bittet, wird der Magistrat gebeten zu prüfen und zu berichten, welche Einsparungsmöglichkeiten sich aus dem Umstand, dass verschiedene Einrichtungen bereits vorhanden sind, ergeben könnten und würden. Vorhanden sind auf dem Tennenplatz schon: - je ein Ballfangzaun auf den beiden Schmalseiten des Platzes; - vier Flutlichtmasten mit Flutlicht-Beleuchtung; - ein Schutzgitter für Zuschauer auf der westlichen Seite und weitere Teilstücke solcher Gitter auf der südlichen und nördlichen Seite; - Regenablaufrinnen, ca. 25 cm breit, die niveaugleich mit dem Spielplatz abschließen, um den gesamten Platz; - damit verbunden eine Einfriedung des Spielfeldes komplett um dieses in seiner Gesamtgröße herum; - die Einfriedung könnte einen Aushub des Materials des Tennenplatz wahrscheinlich erleichtern und verbilligen; - ein mit Verbundsteinen gepflasterter Weg um das gesamte Spielfeld herum (für die Zuschauer); - ein Verbau für den Abfang von Erdreich an der Ostseite des Platzes mittels 12 cm breiter Kantensteine (Tiefenbordsteine), die 50 cm aus dem Boden heraus ragen. Es genügt, wenn der Gesamtbetrag durch die sich ergebenden Einsparungen in einem Schätzbetrag dargestellt wird. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 9 am 09.06.2016, TO I, TOP 30 Beschluss: Auskunftsersuchen V 50 2016 Die Vorlage OF 35/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE und 1 LINKE. (= Ablehnung); CDU und 1 LINKE. (= Enthaltung)
ÖPNV-Anbindung des Wohngebietes bzw. der Wohngemeinschaft Bonameser Straße
Antrag vom 14.05.2016, OF 41/9 Betreff: ÖPNV-Anbindung des Wohngebietes bzw. der Wohngemeinschaft Bonameser Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Derzeit können bzw. könnten folgende ÖPNV-Anbindungen genutzt werden: - die Buslinie 60 an ihrer Anfangs- bzw. Endstation Im Uhrig - Entfernung ca. 700 m; - die S 6 an der S-Bahn-Station Frankfurter Berg - Entfernung ca. 1.500 m; - die U-Bahnlinien U 1, U 2, U 3, U 8 an der Station Weißer Stein - Entfernung weit über 1.000 m; - die Buslinien 63 und 66 an den Stationen des Berkersheimer Weges. Der Weg dorthin führt zunächst zu einer Bahnschranke mit Gegensprechanlage. Die Schranke wird bzw. kann sehr oft nicht kurzfristig geöffnet werden. Dadurch ergeben sich längere Wartezeiten; die Wegedauer kann kaum abgeschätzt werden. Vom Bahnübergang geht es durch Feld und Flur zu den Bus- Stationen am Berkersheimer Weg. Auch hier handelt es sich um eine sehr große Entfernung. Wegen der beabsichtigten Schließung der Bahnschranke im Zuge des Ausbaus der Main-Weser-Bahnstrecke kann man diese Verbindung ohnehin nicht in weitere Überlegungen einbeziehen. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten zu prüfen und zu berichten, - ob er es nicht für notwendig ansieht, das Wohngebiet (besser) an den ÖPNV anzuschließen; - welche Anschlussmöglichkeiten er ggf. konkret sieht. Denkbar wäre z. B. eine Verlängerung der Buslinie 60 über die Anfangs-/Endstation Im Uhrig hinaus bis zum Wohngebiet, um von dort nach dem Wenden zur Rückfahrt umzukehren. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 9 am 09.06.2016, TO II, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 54 2016 Die Vorlage OF 41/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU
Erreichbarkeit der neuen Berkersheimer Grundschule in Berkersheim West
Antrag vom 09.05.2016, OF 17/10 Betreff: Erreichbarkeit der neuen Berkersheimer Grundschule in Berkersheim West Selbstverständlich ist es grundsätzlich geboten, dass Grundschulkinder ihre Grundschule zu Fuß erreichen. Unabhängig davon zeigt aber jede Lebenserfahrung, dass es Situationen geben kann, bei denen die Eltern darauf angewiesen sind, ihr Kind mit dem Auto auf kurzem Weg zur Schule zu bringen oder von dort abzuholen. Dies gilt für die neue Berkersheimer Grundschule in Berkersheim West insbesondere auch für Eltern, die am anderen Ende des Berkersheimer Ortskerns wohnen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, dass der Magistrat um Prüfung und Bericht gebeten wird, in welcher Weise eine kurze verkehrstechnische Anbindung zwischen Ortskern Berkersheim und Berkersheim West vorgesehen ist, damit notwendige Autofahrten zur oder von der neuen Berkersheimer Grundschule nicht durch einen unzumutbaren Umweg von derzeit ca. 4 km über den Dachsberg und die Homburger Landstraße sowie den Berkersheimer Weg erfolgen müssen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 10 am 31.05.2016, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 17/10 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., BFF und FDP gegen SPD (= Annahme)
Auswirkung der Maßnahmen am Heilsberg auf Berkersheim
Antrag vom 15.02.2016, OF 950/10 Betreff: Auswirkung der Maßnahmen am Heilsberg auf Berkersheim In einem Bericht der FNP (Ausgabe Wetterau) wurde am 9. Februar 2016 berichtet, dass die Stadt Bad Vilbel ein neues Verkehrskonzept in dem Stadtteil Heilsberg plant. Dabei wird der Bad Vilbeler Stadtrat Jörg Frank zitiert, der als wichtigsten Punkt zur Umsetzung des neuen Konzeptes die Öffnung der Carl-Schurz-Straße in Bad Vilbel erwähnt. Sollte dies umgesetzt werden, würde eine direkte Verbindung auf dem Heilsberg von der Alten Frankfurter Straße zu dem landwirtschaftlichen Weg zwischen dem "Berkersheimer Weg" in Bad Vilbel und der Straße "Am Hohlacker" in Berkersheim hergestellt. Dies wird zu einer zweiten Schleichverkehrsstrecke durch Berkersheim zusätzlich zum Heiligenstockweg führen. Dadurch ist, nach der vom Ortsbeirat beschlossenen Eindämmung des Verkehrs über den Heiligenstockweg, mit enormen neuen Verkehrsproblemen in Berkersheim zu rechnen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob die Stadt Bad Vilbel bei einer Veränderung des o. g. Verkehrskonzeptes Maßnahmen plant, die einen Schleichverkehr durch Berkersheim verhindern werden. Sollte dies nicht der Fall sein, welche entsprechenden Maßnahmen vom Magistrat umgesetzt werden können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 49. Sitzung des OBR 10 am 16.02.2016, TO I, TOP 29 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1589 2016 Die Vorlage OF 950/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Zeitplan für Straßenbaumaßnahmen
Antrag vom 05.01.2016, OF 919/10 Betreff: Zeitplan für Straßenbaumaßnahmen Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, über den aktuellen Stand anstehender beziehungsweise erforderlicher Straßenbaumaßnahmen in Preungesheim und den anderen Stadtteilen des Ortsbezirks 10 Auskunft zu erteilen. Von besonderem Interesse dabei sind jeweils aktuelle Informationen zum voraussichtlichen Beginn, der Dauer und eventuellen Ersatzmaßnahmen. Auskunft wird insbesondere bezüglich der folgenden Bereiche erbeten: 1. Fußgängerüberwege, zum Beispiel im Bereich der Homburger Landstraße/Ecke August-Schanz-Straße, 2. Ampelanlagen, zum Beispiel im Bereich der Homburger Landstraße/Ecke August-Straße, 3. gefährliche Stellen im Bereich vor der Fußgängerbrücke über die BAB 661 vor der Kleingartenanlage "An der Wolfsweide", nahe der Haltestelle der Straßenbahnlinie 18, 4. grundlegende Sanierungen, zum, Beispiel bezüglich des Berkersheimer Weges, 5. einzurichtende Abbiegespuren, zum Beispiel von der Friedberger Landstraße zur BAB 661, 6. Geh- und Radwege, zum Beispiel anstehende Erneuerungen und Neuplanungen. Begründung: Erfolgt gegebenenfalls mündlich. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 48. Sitzung des OBR 10 am 19.01.2016, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1552 2016 Die Vorlage OF 919/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Erhöhung der Verkehrssicherheit im Bereich des Kinderzentrums Berkersheimer Weg (KiZ 101)
Anregung an den Magistrat vom 01.12.2015, OM 4782 entstanden aus Vorlage: OF 907/10 vom 16.11.2015 Betreff: Erhöhung der Verkehrssicherheit im Bereich des Kinderzentrums Berkersheimer Weg (KiZ 101) Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass zur Erhöhung der Verkehrssicherheit auf dem Berkersheimer Weg, im Bereich des Kinderzentrums Berkersheimer Weg (KiZ 101) eine grundlegende Neuplanung veranlasst wird. Begründung: Seit geraumer Zeit wird die fehlende Verkehrssicherheit im Bereich des KiZ 101 moniert. Hierzu wird insbesondere auf die nicht angepasste, überhöhte Geschwindigkeit der Fahrzeuge in diesem Bereich hingewiesen. Rasche Abhilfe, zunächst mit einfachen Mitteln, ist hier angezeigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.02.2016, ST 323 Aktenzeichen: 32 1
Verkehrs- und Parkkonzept für das Jugendhaus am Christeneck in Bad Vilbel-Heilsberg
Anregung an den Magistrat vom 03.11.2015, OM 4667 entstanden aus Vorlage: OF 892/10 vom 20.10.2015 Betreff: Verkehrs- und Parkkonzept für das Jugendhaus am Christeneck in Bad Vilbel-Heilsberg Der Magistrat wird gebeten, sich mit der Stadt Bad Vilbel ins Benehmen zu setzen, um sicherzustellen, dass bei Errichtung des geplanten Jugendhauses am Christeneck in Bad Vilbel-Heilsberg, insbesondere bei Abendveranstaltungen, nicht zusätzlicher unerlaubter Kraftfahrzeugverkehr auf dem Berkersheimer Weg zwischen Berkersheim und Bad Vilbel entsteht und dass die unmittelbar anschließenden Streuobstwiesen auf Frankfurter Gebiet nicht als illegaler Parkraum genutzt werden. Ferner wird der Magistrat gebeten zu klären, wie bei offensichtlich geplanten lärmintensiven Veranstaltungen, gerade nachts, die Tierwelt in den im unmittelbar im Anschluss auf Frankfurter Gebiet befindlichen Gehölzen geschützt wird, die als Ausgleichsfläche extra zu deren Schutz angelegt wurden und nun endlich die erforderliche Dichte und Höhe erreicht haben. Der Magistrat wird außerdem gebeten zu berichten, ob er diese Belange der Stadt Frankfurt in die Offenlegung des Projekts durch d ie Stadt Bad Vilbel eingebracht hat. Begründung: Das geplante Jugendhaus am Christeneck soll auf einen der äußersten Zipfel der Gemarkung Bad Vilbel in unmittelbarem Anschluss an den Frankfurter Grüngürtel am Heiligenstock errichtet werden. Nach Presseberichten ist geplant, das Jugendhaus nachts für Partys mit Musikbeschallung zu vermieten. Am Jugendhaus sollen acht Parkplätze eingerichtet werden; ein besonderes Verkehrskonzept hält die Stadt Bad Vilbel nicht für erforderlich, weil die Jugendlichen mit dem Rad kämen. Zur Heilsberger Wohnbebauung hin ist wegen der nächtlichen Lärmemissionen ein sechs bis sieben Meter hoher Erd-Lärmschutzwall geplant. Eine Abschirmung zur den Rückzugsgehölzen für Tiere, die im Frankfurter Grüngürtel als Ausgleichsmaßnahmen angelegt wurden, ist nicht geplant. Eine Planung in einem solchen Randbereich sollte ohnehin nicht ohne Abstimmung zwischen den betroffenen Gemeinden erfolgen. Allerdings erscheinen die Planungsannahmen der Stadt Bad Vilbel optimistisch. Erstens bestehen durchaus enge Kontakte zwischen den Jugendlichen in Bad Vilbel und in Frankfurt, zweitens bewegen sich Jugendliche zu Partys nachts durchaus auch mittels Kraftfahrzeugen und nicht nur auf Fahrrädern. Da die Verkehrsinfrastruktur auf dem Heilsberg ohnehin chronisch überlastet ist, ist deshalb zu erwarten, dass Besucher des Jugendhauses wieder versuchen werden, von der Straße Am Hohlacker in Berkersheim über den Berkersheimer Weg illegal mit einem Kraftfahrzeug dorthin zu gelangen. Der illegale, insbesondere nächtliche Kraftfahrzeugverkehr, der unmittelbar an den Schlafzimmern der Anwohner des Hauses Am Hohlacker 30 vorbeiführt, aber mangels ausreichender Ordnungskräfte nicht unterbunden werden kann, ist ohnehin schon eine große Belastung. Außerdem müssen dann die Kraftfahrzeuge am Jugendhaus geparkt werden. Erfahrungsgemäß werden die Streuobstwiesen des Grüngürtels bei Veranstaltungen für solche Zwecke gerne missbraucht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2016, ST 231 Aktenzeichen: 79 2
Terminierung des Abschlusses der Grundsanierung des Berkersheimer Weges
Antrag vom 15.06.2015, OF 820/10 Betreff: Terminierung des Abschlusses der Grundsanierung des Berkersheimer Weges Vorgang: M 138/12 Mit der Magistratsvorlage M 138/2012 wurde die Grundsanierung des Berkersheimer Wegs zwischen dem Azaleenweg und der Homburger Landstraße beschlossen. Im Frühjahr 2013 begannen die Arbeiten hierzu. Ämterseitigen Äußerungen zufolge wurde der Grundsanierungsabschluss mittlerweile spätestens in 2015 angestrebt. Der derzeitige Fortgang der scheinbar erforderlichen und schleppend wirkenden Arbeiten, insbesondere in den Nebenstraßen des Berkersheimer Wegs, lässt an einen zeitgerechten Abschluss stark zweifeln. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu berichten, wann er gemäß der Magistratsvorlage M 138/2012 mit dem Abschluss der Grundsanierung rechnet und wieso es zu den Verzögerungen kam. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.06.2012, M 138 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 10 am 30.06.2015, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 820/10 wurde zurückgezogen.
Mittelinseln auf dem Berkersheimer Weg
Antrag vom 15.06.2015, OF 819/10 Betreff: Mittelinseln auf dem Berkersheimer Weg Vorgang: M 138/12 Die Magistratsvorlage M 138/2012 sieht 2 Mittelinseln auf dem Berkersheimer Weg vor. Diese sollen die Querbarkeit des Berkersheimer Wegs verbessern und sicherer gestalten. Dies ist insbesondere an der Haltestelle Hagebuttenweg und dem dort neu geplanten Zebrastreifen angedacht. Im gesamten Stadtgebiet ist an Haltestellen mit Zebrastreifen und diesen Mittelinseln zu beobachten, dass das Überholverbot der dort haltenden Busse nicht eingehalten wird. Mehrfach wird verkehrsordnungswidrig links an der Mittelinsel vorbeigefahren. Dies führt immer wieder zu äußerst gefährlichen Situationen für Fußgänger und den Gegenverkehr. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob das Mittelinselkonzept an Bushaltestellen weiterhin auf dem Berkersheimer Weg Anwendung finden wird. Wenngleich es offenbar noch nicht zu bekannten Unfällen führte, sind dem Magistrat diese Gefahrensituationen bekannt und wie wirkt er diesen gegen? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.06.2012, M 138 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 10 am 30.06.2015, TO II, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1388 2015 Die Vorlage OF 819/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Einzeilige Ortsteiltafeln
Anregung an den Magistrat vom 21.04.2015, OM 4029 entstanden aus Vorlage: OF 787/10 vom 31.03.2015 Betreff: Einzeilige Ortsteiltafeln Der Magistrat wird gebeten, soweit eigentumsrechtlich möglich, an nachfolgend aufgeführten Stellen oder möglichst nahe einzeilige Ortsteiltafeln (Verkehrszeichen StVO Nr. 313-50) zu installieren. In Berkersheim: An der Ecke In den Gräben/Prämäckerweg, ostwärts; Am Frankfurter Berg: An der Ecke In den Gräben/Im Klingenfeld, westwärts. Ferner wird der Magistrat gebeten, die am Frankfurter Berg im Berkersheimer Weg ostwärts auf der linken Seite installierte Ortsteiltafel zu versetzen, idealerweise näher zur Brücke über die Bundesautobahn 661 und in Fa hrtrichtung rechts. Begründung: An den Straßen Am Dachsberg sowie der Homburger Landstraße befinden sich bereits in den beiden Stadtteilen entsprechende Ortsteiltafeln. Obgleich diese nicht die tatsächlichen Stadtteilbeginne korrekt wiedergeben, dienen sie nicht nur der Orientierung auch von "Ortsfremden", sondern fördern auch die äußerliche Identifikation und gemeinschaftliche Verbundenheit der Anwohner mit ihrem jeweiligen Stadtteil. Ein Standort von Verkehrszeichen, die nicht in Fahrtrichtung rechtsseitig vorhanden sind, wird von Verkehrsteilnehmern nicht erwartet bzw. wahrgenommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2015, ST 1308 Stellungnahme des Magistrats vom 22.01.2016, ST 162 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 10 am 08.09.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 7
Parkende Lastkraftwagen auf der Gießener Straße und dem Berkersheimer Weg
Anregung an den Magistrat vom 21.04.2015, OM 4027 entstanden aus Vorlage: OF 780/10 vom 31.03.2015 Betreff: Parkende Lastkraftwagen auf der Gießener Straße und dem Berkersheimer Weg Wochentags, ab früh abends zunehmend, und insbesondere an den Wochenenden werden Lastkraftwagen und teils Busse auf den Parkstreifen auf der Gießener Straße (zwischen Ronneburgstraße und Weinstraße) sowie dem Berkersheimer Weg (zwischen Petunienweg und Am Ulmenrück) verkehrswidrig abgestellt. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zeitnah und dauerhaft geeignete Maßnahmen in den genannten Bereichen zu ergreifen, um das verkehrswidrige Parken, die sicherlich dadurch eintretenden Schäden an Bordsteinen und Bürgersteigen sowie die Verengungen von Fahrrad- und Fußwegen zu unterbinden. Begründung: Aufgrund der großen Spurweiten dieser Fahrzeuge werden diese, anzunehmender Weise um wenigstens den fließenden Straßenverkehr nicht zu behindern, verkehrswidrig mit den Rädern auf den Bürgersteigen abgestellt. Bordsteine, Bürgersteige und deren Untergründe dürften kaum für diese Gewichtsbelastungen ausgelegt sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.07.2015, ST 973 Aktenzeichen: 32 1
Zeitplan für die Sanierung des Berkersheimer Weges zwischen Bundesautobahn 661 und Homburger Landstraße
Antrag vom 24.02.2015, OF 767/10 Betreff: Zeitplan für die Sanierung des Berkersheimer Weges zwischen Bundesautobahn 661 und Homburger Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, wann nun endgültig mit der Sanierung des Straßenbelages des Berkersheimer Weges zwischen A 661 und Homburger Landstraße zu rechnen ist. Begründung: Das Amt für Straßenbau und Erschließung hatte mitgeteilt, dass die Sanierung nach Abschluss der Arbeiten zur Stadtentwässerung und sonstiger Grabarbeiten in diesem Bereich erfolgen sollte. Diese ziehen sich zwischenzeitlich aber schon wieder weit über ein Jahr hin, so dass es sinnvoll wäre, einen aktualisierten Zeitplan zu bekommen, da die Qualität der Fahrbahndecke immer mehr zu wünschen übrig lässt. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 10 am 10.03.2015, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1278 2015 Die Vorlage OF 767/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Straße .Auf der Kuhr., Berkersheim
Antrag vom 10.01.2015, OF 874/9 Betreff: Straße "Auf der Kuhr", Berkersheim Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, ob er eine Öffnung der Straße in Richtung Homburger Landstraße (siehe vielfache Presseberichte) beabsichtigt oder nicht. Begründung: Absehbar sind im Falle einer Öffnung aufgrund bestehender Gegebenheiten (erheblicher) zusätzlicher Schleichverkehr aus Bad Vilbel und der Wetterau zwecks Umgehung des Engpasses Friedberger Landstraße; weitere Strecke des Schleichverkehrs: Berkersheimer Weg, Zehnmorgen- straße, Eschersheimer Landstraße, Weißer Stein; von dort in Richtung Innenstadt und in verschiedene Stadtteile; an der Kreuzung Berkersheimer Weg/Homburger Landstraße würde der kleinere Teil der Fahrer in Richtung Innenstadt abbiegen; der kleinere Teil, weil auch im Bereich Friedberger Warte Engpass besteht; die Aufnahmekapazität der Eschersheimer Landstraße würde damit - insbesondere in den Hauptverkehrszeiten - völlig ausgeschöpft bzw. überschritten; zu bedenken sind auch die Konsequenzen für die vorgesehene Testphase auf der Eschersheimer Landstraße. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 9 am 22.01.2015, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 874/9 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und SPD gegen FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme) bei Enthaltung fraktionslos
Reduzierung des Durchgangsverkehrs im Ortsbezirk 10
Anregung an den Magistrat vom 04.11.2014, OM 3612 entstanden aus Vorlage: OF 690/10 vom 19.10.2014 Betreff: Reduzierung des Durchgangsverkehrs im Ortsbezirk 10 Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass 1. der Durchgangsverkehr in Berkersheim und Preungesheim aktuell analysiert und durch geeignete Maßnahmen erheblich reduziert wird. Dabei sollen insbesondere die unnötigen und täglichen Staus auf der Bundesstraße 521 beziehungsweise der Friedberger Landstraße vermieden werden. Diesbezüglich haben sowohl die Stadtverordnetenversammlung als auch der Ortsbeirat 10 Vorschläge unterbreitet; 2. auch künftig die Straßen Auf der Kuhr sowie der östliche Teil des Marbachweges nicht für den Durchgangsverkehr geöffnet werden, da dies nur unnötig zusätzlichen Straßenverkehr in die Stadtteile Preungesheim, Berkersheim (hier auch für die Straße Am Dachsberg) und in der Folge auch den Frankfurter Berg (insbesondere den Berkersheimer Weg) und Eckenheim anziehen würde. Die genannten sowie die benachbarten Straßen sind zudem nicht für zusätzlichen Durchgangsverkehr geeignet. Begründung: Im Ortsbeirat 10 gibt es seit Jahren einen parteiübergreifenden Konsens, dass unter anderem die Straßen Auf der Kuhr sowie der östliche Teil des Marbachweges nicht für den Durchgangsverkehr geöffnet werden. Als Bürgerbefragung getarnte Parteiwerbemaßnahmen werden im Übrigen geeignete städtische Verkehrsplanungen nicht ersetzen können. Zudem können durch intendierte Fragen Planungen nicht sinnvoll erarbeitet werden, allenfalls wird Unfrieden geschürt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2015, ST 115 Aktenzeichen: 61 1
Weg vom Berkersheimer Weg auf den Heilsberg
Antrag vom 20.10.2014, OF 696/10 Betreff: Weg vom Berkersheimer Weg auf den Heilsberg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob der geteerte Weg vom Berkersheimer Weg auf den Heilsberg an der Stadtgrenze im Eigentum der Stadt Frankfurt oder der Stadt Bad Vilbel steht und berichten, wie sichergestellt werden kann, dass er wieder hergestellt wird. Begründung: Der genannte Weg ist bei der Anlage des Mountain-Bike Parcours durch die Stadt Bad Vilbel in diesem Bereich massiv beschädigt worden. Da er ein wichtiger Erschließungsweg für den Frankfurter Grüngürtel ist, ist dies ein unbefriedigender Zustand. Wenn er im Eigentum der Stadt Bad Vilbel steht, sollte diese deshalb gebeten werden, ihn wieder herzustellen. Wenn er im Eigentum der Stadt Frankfurt steht, sollte diese ihn baldmöglichst wieder herstellen und die Kosten bei der Stadt Bad Vilbel als Schadensersatz einfordern. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 10 am 04.11.2014, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 696/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 10 am 02.12.2014, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 696/10 wurde zurückgezogen.
Zukünftige Sportstätte für den Schützenverein Eschersheim 1903 e..V. und tangierende Frage eines eventuellen Umbaus des Berkersheimer Weges im Bereich des Sportplatzes des FV 09 Eschersheim
Antrag vom 10.09.2014, OF 833/9 Betreff: Zukünftige Sportstätte für den Schützenverein Eschersheim 1903 e. V. und tangierende Frage eines eventuellen Umbaus des Berkersheimer Weges im Bereich des Sportplatzes des FV 09 Eschersheim Es darf als bekannt vorausgesetzt werden, dass der Schützenverein seine bisherige Übungs- und Unterkunfts-Räume in dem inzwischen versteigerten und abgerissenen Luftschutzbunker "Im Wörth" gefunden hatte. Dort hatte der Verein für immerhin 29 Jahre eine Bleibe. Seitens des Magistrats wurde dem Verein schon vor einiger Zeit die Zusage zuteil, ihn bei seiner Suche nach einer neuen Bleibe zu unterstützen. Intensive Bemühungen des Vereins selbst nach einer neuen Unterkunft sind bisher ergebnislos verlaufen. Eine der Möglichkeiten, die im Gespräch sind bzw. zumindest waren, besteht in einer Ansiedlung im nördlichen Bereich der Sportanlage des FV 09 Eschersheim, und zwar zwischen den Sportplätzen und dem Bahngelände. Der Vorstand des Fußballvereins hat bereits Zustimmung signalisiert. Neuerdings ist allerdings die Rede davon, dass Sportanlage-Gelände zur Verbreiterung des Berkersheimer Weges im Zuge des vorgesehenen Bahnausbaus in Anspruch genommen werden solle. In dessen Folge müssten die Umkleidekabinen an die beschriebene Örtlichkeit verlegt werden, wo ein Gebäude für den Schützenverein entstehen könnte. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat um Auskunft gebeten, ob und ggf. welche Pläne für eine Verbreiterung an besagter Stelle bestehen; ob und ggf. welche Möglichkeiten sich für eine Neuansiedlung des Schützen- vereins inzwischen ergeben haben; wie sich der weitere Ablauf zur Unterstützung des Schützenvereins gestaltet und von welchem Zeithorizont auszugehen ist. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 9 am 09.10.2014, TO I, TOP 16 Der Vertreter der FREIEN WÄHLER stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Vorlage bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Beschluss: Auskunftsersuchen V 1133 2014 1. Der Geschäftsordnungsantrag wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 833/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1.: CDU, GRÜNE, FDP und fraktionslos gegen SPD und FREIE WÄHLER (= Annahme), bei Enthaltung LINKE. zu 2.: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen LINKE. (= Ablehnung)
Sportplatz des Fußballvereins FV 09 Eschersheim e. V ., Berkersheimer Weg
Antrag vom 28.08.2014, OF 815/9 Betreff: Sportplatz des Fußballvereins FV 09 Eschersheim e. V ., Berkersheimer Weg Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, wie sich die Aussichten für die Umwandlung eines Spielfelds in einen Kunstrasen-Platz aus sachlicher Sicht und im zeitlichen Ablauf aktuell darstellen. Begründung: Die Vorteile von Kunstrasen-Plätzen gegenüber "normalen" Rasen- und Tennen-Plätzen sind dem Magistrat und damit auch dem Sportamt hinlänglich bekannt und bedürfen deshalb hier keiner weiteren Erwähnung. Bei allen Bemühungen im Fußballverein FV 09 Eschersheim e. V. um wirkungsvolle und gedeihliche Jugendarbeit - und dessen sozialer Bedeutung für den Stadtteil - wird dieses Engagement durch Abwanderungen von Kindern und Jugendlichen zu Vereinen mit Kunstrasen-Plätzen gestört und konterkariert. Zu bedenken ist auch, dass in unmittelbarer Nachbarschaft des Vereins das Siedlungsgebiet "Im Geeren" entstanden ist und sich ein weiteres Neubaugebiet "Nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung" (Bebauungsplan 902) in der Vorplanung bzw. Planung befindet. Neubau- gebiete bewirken u.a., dass weitere Kinder und Jugendliche das Ziel verfolgen, sich einem ortsnahen Sportverein anzuschließen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 9 am 11.09.2014, TO II, TOP 1 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1098 2014 Die Vorlage OF 815/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE (= Ablehnung)
Zukünftige Zufahrmöglichkeiten zu den Liegenschaften Berkersheimer Weg 201, 203, 205 und deren Garagen
Antrag vom 16.03.2014, OF 247/9 Betreff: Zukünftige Zufahrmöglichkeiten zu den Liegenschaften Berkersheimer Weg 201, 203, 205 und deren Garagen Der Ortsbeirat möge beschließen: Im Zuge des beabsichtigten Ausbaus der Main-Weser-Bahnstrecke auf vier Gleise ist bekanntlich auch eine Bahnunterführung am Lachweg vorgesehen. Um eine Sohle von ca. elf Metern unter den Gleisen zu erreichen, muss das Endstück des Berkersheimer Weges wohl etwa ab der Kreuzung mit der Zehnmorgenstraße in einem Winkel, der errechnet wird, fortschreitend abgesenkt werden. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat - evtl. nachdem er sich mit der DB AG bzw. der DB Netz AG ins Benehmen gesetzt hat - um Auskunft gebeten, wie die Zufahr-Möglichkeiten zu den drei erwähnten Grundstücken, Berkersheimer Weg 201, 203, 205 gewährleistet werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 9 am 27.04.2017, TO II, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 247/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 9 am 18.05.2017, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 451 2017 Die Vorlage OF 247/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen CDU (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung)
Vorgesehener Bebauungsplan 902 für den Bereich nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung
Antrag vom 02.02.2014, OF 738/9 Betreff: Vorgesehener Bebauungsplan 902 für den Bereich nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, ob und ggf. welche Gärtnereien er bereits kontaktiert hat; wie sich die einzelnen Gärtnerei-Besitzer zu den Umzugsplänen stellen; wie sich die Größenverhältnisse der vorhandenen (evtl. gepachteten) Flächen zu den vorgesehenen Ersatzflächen darstellen; wo die angedachten Ersatzflächen liegen; wie sich die Vergleiche der Fruchtbarkeit und der gesamten Boden- Qualitäten darstellen; ob und ggf. welche Lärmschutzmaßnahmen gegenüber dem Berkersheimer Weg und insbesondere gegenüber der Autobahn A 661 vorgesehen sind. Begründung: Bei einer Umsetzung des Bebauungsplans und bei einer anschließenden Bebauung sind erhebliche Existenzfragen für die Gärtnereien und Fragen der Lebensqualität der Bewohner des Neubaugebietes, insbesondere beim Lärmschutz, angesprochen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 17.01.2014, M 15 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 9 am 13.02.2014, TO I, TOP 8 Auf Wunsch der CDU wird ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 942 2014 1. Die Vorlage M 15 dient zur Kenntnis. 2. Der erste Spiegelstrich der Vorlage OF 738/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Der zweite Spiegelstrich der Vorlage OF 738/9 wird abgelehnt. Der dritte, vierte und fünfte Spiegelstrich der Vorlage OF 738/9 werden abgelehnt. Der sechste Spiegelstrich der Vorlage OF 738/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD und FREIE WÄHLER gegen LINKE. und FDP (= Ablehnung) zu 2. zu a): CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Ablehnung) zu b): CDU, GRÜNE, SPD und LINKE. gegen FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme) zu c): CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen FDP (= Annahme) zu d): Einstimmige Annahme
eungesheimFraktion: FDPTitel/Betreff: Flächen für eine Polizeistation bei Aufstellen von Bebauungsplänen im Bereich des Ortsbezirks 10 ausdrücklich vorsehen
Antrag vom 11.11.2013, OF 557/10 Betreff: Flächen für eine Polizeistation bei Aufstellen von Bebauungsplänen im Bereich des Ortsbezirks 10 ausdrücklich vorsehen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, bei Überlegungen für neue Bebauungspläne im Bereich des Ortsbezirks 10 eine ausreichende Fläche vorzusehen, auf denen eine neue Polizeistation errichtet werden kann, die den Bedürfnissen des modernen Polizeibetriebes Rechnung trägt. Dabei ist darauf zu achten, dass eine solche Fläche verkehrstechnisch unmittelbar an eine Hauptstraße angebunden ist Begründung: Das gegenwärtige Gelände und Gebäude für das 15. Polizeirevier im Wickenweg ist für die aktuellen polizeilichen Bedürfnisse nur eingeschränkt geeignet. Insbesondere seit Angliederung einer Hundestaffel wird es dem räumlichen Bedarf nicht mehr hinreichend gerecht. Außerdem ist die Zuwegung mitten im Wohngebiet suboptimal. Die Suche nach einem Ausweichgebäude war bisher nach Auskunft des Revierleiters noch nicht erfolgreich. Insofern wäre es sinnvoll, bei der Aufstellung neuer Bebauungspläne bereits eine Fläche vorzusehen, auf der die Bedürfnisse der Polizei optimal befriedigt werden können. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 10 am 26.11.2013, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 557/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 10 am 21.01.2014, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 557/10 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und FDP (= Annahme)
Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg - hier: Anregungen aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung vom 11.10.2013 in die weitere Planung einarbeiten
Anregung vom 01.11.2013, OA 437 entstanden aus Vorlage: OF 203/15 vom 01.11.2013 Betreff: Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg - hier: Anregungen aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung vom 11.10.2013 in die weitere Planung einarbeiten Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 16.05.2014 Am 11.10.2013 wurde im Haus Nidda in Bonames im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung die Neuausrichtung der Planung zum Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg - vorgestellt. Im Rahmen der Vorstellung wurden wesentliche neue abweichende Eckdaten zur bisherigen Planung dargestellt. So ist der neue Bebauungsplan für 2.000 Wohneinheiten, bisher maximal 1.200 Wohneinheiten, ausgerichtet und es kommt zu einer verdichteten Bebauung mit erheblicher Ausweitung des Geschosswohnungsbaus. Der neue Bebauungsplan ermöglicht einen Zuzug von 5.000 Einwohnern. Weiterhin sind in der Neuplanung des 44 Hektar großen Areals eine neue Grundschule, drei Kitas und ein Quartiersplatz im Innenbereich vorgesehen. Auch ist eine Überbauung von bisher vorhandenen und zur Beibehaltung zugesicherter Kleingärten geplant. Vor diesem Hintergrund möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird in Bezug auf den neuen Bebauungsplan beauftragt, 1. die Anzahl der geplanten Wohnungen auf die in der Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.1998 angegebenen 1.190 (minimal) bis 1.320 (maximal) Wohneinheiten zu begrenzen. Die maximale Anzahl von 1.320 Wohneinheiten ist auch mit später möglichen Dachausbauten nicht zu überschreiten und im Textteil des Bebauungsplans festzuschreiben. Eine nahezu Verdopplung der Wohneinheiten auf ca. 2.000 Wohneinheiten wird abgelehnt. 2. zu berichten, ob und wo Ausgleichsflächen für dieses Baugebiet außerhalb des Plangebietes vorgesehen sind. Dem Schutz und Erhalt landwirtschaftlicher Nutzflächen ist Vorrang zu geben. 3. zu prüfen und zu berichten, ob die Planung einer weiteren Grundschule im Frankfurter Norden sinnvoll ist. Die Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche sollte jedoch reduziert bestehen bleiben. 4. die Planung eines Verkehrskreisels zur Anbindung der Ortsranderschließungsstraße an die Kreuzung Berner Straße/Homburger Landstraße sowie eines schienengleichen beschrankten Übergangs der U-Bahn-Strecke zur Querung der Ortsrandstraße weiter zu verfolgen. Mit dem Bau der Ortsrandstraße wird erst begonnen, wenn der Baubeginn im Baugebiet nach der Umlegung auch tatsächlich bevorsteht. 5. zu berichten, mit welchem zusätzlichen Verkehrsaufkommen durch die Anbindung der Ortsrandstraße für die bereits jetzt schon verkehrlich stark belastete Berner Straße als Zubringer zum Autobahnanschluss Nieder-Eschbach zu rechnen ist. 6. an der neuen U-Bahn-Haltestelle eine Bushaltestelle vorzusehen. Dabei ist zu prüfen, ob eine Änderung der Buslinien im Frankfurter Norden sinnvoll ist. In der weiteren Planung sind im unmittelbaren Umfeld der geplanten neuen U-Bahn-Haltestelle "Am Eschbachtal" ausreichend Stellplätze für Park-and-ride vorzusehen. Entlang der Ortsrandstraße sind zusätzliche Parkmöglichkeiten für Pkw auszuweisen. 7. im Plangebiet Flächen für die Ansiedlung eines Stützpunktes der Berufsfeuerwehr (Feuerwehrkonzept 2020) und für ein Polizeirevier vorzuhalten. Zu prüfen ist, ob im Bereich der geplanten Feuerwache genügend Fläche für das Polizeirevier frei ist oder frei gehalten werden kann. 8. den Bereich um den Dreimärker, der den Treffpunkt der drei Gemarkungen Nieder-Eschbach, Bonames und Harheim markiert, von Bebauung frei zu halten und im Rahmen von "Kunst am Bau" zu gestalten. Der Dreimärker, zurzeit unterirdisch, is t zu sichern. Begründung: Die Präsentation des Bebauungsplans Nr. 516 im Haus Nidda hat deutliche Veränderungen der bisherigen Planung für dieses Baugebiet zutage gebracht. Neben einer deutlichen Erhöhung der Anzahl der Wohneinheiten von bisher 1.200 auf ca. 2.000 wurde auch eine massivere Bebauung von Geschosswohnungen geplant. Eine erhebliche Verdichtung des gesamten Areals mit Gebäuden bis zu vier Vollgeschossen zuzüglich Staffelgeschoss geht damit einher. Im Hinblick auf die Attraktivität des Baugebietes sowie der Anpassung an die bereits vorhandene Bebauung erscheint die nahezu Verdopplung der Wohneinheiten für die Akzeptanz des Wohngebietes als nachteilig. Vor dem Hintergrund der Berücksichtigung eines steigenden bezahlbaren Wohnraumbedarfs ist eine maßvolle Erhöhung der Wohneinheiten auf maximal 1.320 angemessen und vertretbar. Die geplante Ortsrandstraße soll neben der Erschließung des Baugebietes auch über die Berner Straße und Züricher Straße als Zubringer zur Autobahnanschlussstelle Nieder-Eschbach dienen. Der Flaschenhals Berner Straße ist bereits jetzt schon verkehrlich stark belastet. Es besteht die Befürchtung, dass die Berner Straße mit der Anbindung der Ortsrandstraße über die Maßen mit zusätzlichem Verkehr belastet wird, sodass sich dann ein dauernder Verkehrskollaps abzeichnet. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, die Ortsrandstraße für den überregionalen Verkehr unattraktiv zu machen. Mit den beschrankten schienengleichen Querungen und Pförtnerampeln an den Einfahrten zum Baugebiet wird dies zum Teil erreicht. Es ist daher von Interesse, welche neuen Verkehrsströme und Verkehrszahlen prognostiziert werden. Durch die neue Bushaltestelle soll der Übergang von Busbenutzern aus Harheim und Nieder-Erlenbach zur U-Bahn erleichtert beziehungsweise beschleunigt werden. In den letzten Jahrzehnten wurde wiederholt von verschiedenen Akteuren eine Verlagerung des 15. Polizeireviers aus seiner Randlage am Wickenweg in die Mitte des Einsatzbereiches gefordert. Gründe waren zumeist einfachere und schnellere Erreichbarkeit seitens der Bevölkerung, schnellere und optimale Erreichbarkeit von Einsatzorten und Wahrnehmung von Präsenz vor Ort. Bisher scheiterte die Verlegung auch an der fehlenden Fläche für ein neues Revier. Dies kann nun behoben werden. Die kulturhistorische Bedeutung des Dreimärkers soll durch eine einfache Darstellung auch in Zukunft erfahrbar sein. Die weiteren sich im Baugebiet befindenden Grenzsteine sind zu gegebener Zeit zu sichern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 12.12.2014, B 464 Antrag vom 31.12.2014, OF 255/15 Anregung vom 16.01.2015, OA 594 Antrag vom 16.01.2015, OF 257/15 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 10, 14, 15 Versandpaket: 06.11.2013 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 14 am 25.11.2013, TO I, TOP 19 Beschluss: Der Vorlage OA 437 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Anzahl der Wohneinheiten auf maximal 1.200 zu begrenzen ist. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 10 am 26.11.2013, TO II, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OA 437 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 02.12.2013, TO I, TOP 48 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 437 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten und RÖMER 26. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 20.01.2014, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 437 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER 27. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 17.02.2014, TO I, TOP 52 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 437 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und Piraten gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) 30. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 16.06.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 437 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER 35. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 08.12.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 437 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER Beschlussausfertigung(en): § 4247, 27. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 17.02.2014 § 4688, 30. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 16.06.2014 Aktenzeichen: 61 00
Fehlende Abfallbehälter
Anregung an den Magistrat vom 31.10.2013, OM 2627 entstanden aus Vorlage: OF 689/9 vom 16.10.2013 Betreff: Fehlende Abfallbehälter Der Magistrat wird gebeten, je einen Abfallbehälter neben einer Sitzbank vor beziehungsweise hinter dem Bahnübergang Lachweg auf der Seite des Berkersheimer Weges und neben einer Sitzbank auf dem kleinen Platz an der Kreuzung Josephskirchstraße/An den Weiden installieren zu lassen. Begründung: Die erwähnten Sitzbänke sind schon seit mehreren Monaten aufgestellt. Es fehlen aber Abfallbehälter. Neben der Bank auf dem kleinen Platz ist sogar schon eine Haltevorrichtung für einen Behälter in den Boden eingelassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2014, ST 102 Aktenzeichen: 67 0
Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg - hier: Fläche für ein Polizeirevier
Antrag vom 16.10.2013, OF 200/15 Betreff: Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg - hier: Fläche für ein Polizeirevier Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten bei der Erstellung des Bebauungsplans B516 zu prüfen und zu berichten, ob im Bereich der geplanten Feuerwache genügend Fläche für die Verlegung des Polizeireviers 15 frei ist oder frei gehalten werden kann. Begründung: In den letzten Jahrzehnten wurde wiederholt von verschiedenen Akteuren eine Verlagerung des Polizeireviers 15 aus seiner Randlage am Wickenweg in die Mitte des Einsatzbereiches gefordert. Gründe waren zumeist einfachere und schnellere Erreichbarkeit seitens der Bevölkerung, schnellere und optimale Erreichbarkeit von Einsatzorten und Wahrnehmung von Präsenz vor Ort. Bisher scheiterte die Verlegung auch an der fehlenden Fläche für ein neues Revier, dies kann nun behoben werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 15 am 01.11.2013, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 200/15 wird durch die Annahme der Vorlage 203/15 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg - hier: Anregungen aus der vorzeitigen Bürgeranhörung vom 11.10.2013 in die weitere Planung einarbeiten
Antrag vom 14.10.2013, OF 198/15 Betreff: Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg - hier: Anregungen aus der vorzeitigen Bürgeranhörung vom 11.10.2013 in die weitere Planung einarbeiten Am 11.10.2013 wurde im Haus Nidda in Bonames im Rahmen der vorgezogenen Bürgerbeteiligung die Neuausrichtung der Planung zum Bebauungsplan Nr. 516 "Am Eschbachtal-Harheimer Weg" ehemals Bonames-Ost vorgestellt. Im Rahmen der Vorstellung wurden wesentliche neue abweichende Eckdaten zur bisherigen Planung dargestellt. So ist der neue Plan für 2000 Wohneinheiten, bisher max. 1200 WE, ausgerichtet und es kommt zu einer verdichteten Bebauung mit erheblicher Ausweitung des Geschoßwohnungsbaus. Der neue Plan ermöglicht einen Zuzug von 5000 Einwohnern. Weiterhin sind in der Neuplanung in dem 44 Hektar großen Areal eine neue Grundschule, drei Kitas und ein Quartiersplatz im Innenbereich vorgesehen. Auch ist eine Überbauung von bisher vorhandener und zur Beibehaltung zugesicherter Kleingärten geplant. Vor diesem Hintergrund möge der Ortsbeirat beschließen: die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Die Anzahl der Wohneinheiten ist bei der weiteren Planung auf maximal 1320 WE zu beschränken, dass sind 10 % mehr als bisher geplant. Eine nahezu Verdopplung der Wohneinheiten auf ca. 2000 WE wird abgelehnt. Der Magistrat wird gebeten, zu berichten, ob und wo Ausgleichsflächen für dieses Baugebiet außerhalb des Plangebietes vorgesehen sind. Dem Schutz und Erhalt landwirtschaftlicher Nutzflächen ist Vorrang zu geben. Ferner wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob vor dem Hintergrund einer möglichen Reduzierung der Einwohnerzahl im Plangebiet die Schaffung einer weiteren Grundschule im Frankfurter Norden entbehrlich ist. Die Planung eines Verkehrskreisels zur Anbindung der Ortsranderschließungsstraße an die Kreuzung Berner Straße / Homburger Landstraße wird begrüßt. Ferner ist der schienengleiche beschrankte Übergang der U-Bahn-Strecke zur Querung der Ortsrandstraße weiter zu verfolgen. Mit dem Bau der Ortsrandstraße wird erst begonnen, wenn das Baugebiet nach der Umlegung auch tatsächlich realisiert wird. Ferner wird der Magistrat gebeten, zu berichten, mit welchem zusätzlichen Verkehrsaufkommen durch die Anbindung der Ortsrandstraße für die bereits jetzt schon verkehrlich stark belastete Berner Straße als Zubringer zum Autobahnanschluss Nieder-Eschbach zu rechnen ist. In der weiteren Planung sind im unmittelbaren Umfeld der geplanten neuen U-Bahn-Haltestelle "Am Eschbachtal" ausreichend Stellplätze für Park+Ride vorzusehen. Entlang der Ortsrandstraße sind zusätzliche Parkmöglichkeiten für PKW auszuweisen. Im Plangebiet sind Flächen für die Ansiedlung eines Stützpunktes der Berufsfeuerwehr (Feuerwehrkonzept 2020) und für eine Polizeistation vorzuhalten. Begründung: Die Präsentation des B-Planentwurfs Nr. 516 im Haus Nidda hat deutliche Veränderungen zu der bisherigen Planung für dieses Baugebiet zu Tage gebracht. Neben einer deutlichen Erhöhung der Anzahl der Wohneinheiten von bisher 1200 auf ca. 2000 Wohneinheiten wurde auch eine massivere Bebauung in Geschosswohnungen geplant. Eine erhebliche Verdichtung des gesamten Areals mit Gebäuden bis zu vier Vollgeschossen zuzüglich Staffelgeschoss geht damit einher. Im Hinblick auf die Attraktivität des Baugebietes sowie der Anpassung an die bereits vorhandene Bebauung erscheint die nahezu Verdopplung der Wohneinheiten für die Akzeptanz des Wohngebietes als nachteilig. Vor dem Hintergrund der Berücksichtigung eines steigenden bezahlbaren Wohnraumbedarfs ist eine maßvolle Erhöhung der Wohneinheiten auf maximal 1320 Wohneinheiten angemessen und vertretbar. Die geplante Ortsrandstraße soll neben der Erschließung des Baugebietes auch über die Berner Straße und Züricher-Straße als Zubringer zur Autobahnanschlussstelle Nieder-Eschbach dienen. Der "Flaschenhals" Berner Straße ist bereits jetzt schon verkehrlich stark belastet. Es besteht die Befürchtung, dass die Berner Straße mit der Anbindung der Ortsrandstraße über Maßen mit zusätzlichem Verkehr belastet wird, so dass sich dann ein dauernder Verkehrskollaps abzeichnet. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, die Ortsrandstraße für den überregionalen Verkehr unattraktiv zu machen. Mit der beschrankten schienengleichen Querung und Pförtnerampeln an den Einfahrten zum Baugebiet wird dies zum Teil erreicht. Es ist daher von Interesse, welche neuen Verkehrsströme und Verkehrszahlen prognostiziert sind. Neben der bereits geplanten Ansiedlung eines Feuerwehrstützpunktes (Verlagerung der BF aus dem Ortskern von Nieder-Eschbach) sollen für eine eventuelle Verlegung des 15. Polizeireviers aus dem Wickenweg an die Ortsrandstraße Flächen für eine Polizeistation vorgehalten werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 15 am 01.11.2013, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 198/15 wird durch die Annahme der Vorlage 203/15 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parkplätze am Berkersheimer Weg überwachen
Anregung an den Magistrat vom 24.09.2013, OM 2489 entstanden aus Vorlage: OF 486/10 vom 05.08.2013 Betreff: Parkplätze am Berkersheimer Weg überwachen Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass der Parkstreifen am Berkersheimer Weg zwischen Julius-Brecht-Straße und Heinrich-Plett-Straße, der wegen seiner wasserdurchlässigen Decke ausdrücklich nur für Pkw zugelassen ist, wegen der missbräuchlichen Nutzung durch Lkw häufiger kontrolliert wird. Begründung: Die wasserdurchlässige Decke auf dem Parkstreifen am Berkersheimer Weg ist sehr empfindlich und leidet, wenn dort schwere Lastwagen abgestellt werden. Deshalb ist einer Anregung des Ortsbeirats 10 entsprechend, an diesen Parkstreifen eine ausdrückliche Beschränkung auf Pkw angebracht worden. Leider wird dies nicht berücksichtigt und es werden dort nach wie vor Lkw abgestellt, was umso weniger nachvollziehbar ist, als dass die Parkstreifen auf der anderen Straßenseite nicht so empfindlich sind und diese Lkw dort ohne Schwierigkeiten abgestellt werden könnten. Es ist deshalb durch regelmäßige Kontrollen zu gewährleisten, dass die Beschränkung auf Pkw auch ernst genommen wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2013, ST 1783 Aktenzeichen: 32 1
Zukünftige Bleibe für den Schützenverein Eschersheim 1903 e. V.;
Antrag vom 31.07.2013, OF 663/9 Betreff: Zukünftige Bleibe für den Schützenverein Eschersheim 1903 e. V.; Vorgang: ST 726/13 Wie mit ST 726 zugesagt, will der Magistrat den Schützenverein bei der Suche nach einer neuen Unterkunft unterstützen. Vor dieser Ausgangslage wird der Magistrat gebeten zu prüfen und zu berichten: ob er eine Möglichkeit sieht, auf dem vom Fussballverein Eschersheim 09 e. V. am Berkersheimer Weg teilweise genutzten Gelände eine Halle zu errichten und dem Schützenverein zur Verfügung zu stellen; als Größe schlägt der Schützenverein ca. 12,5 m Tiefe und ca. 30 m Länge vor; diese Größe entspricht der einer vom Schützenverein Bergen-Enkheim genutzten Halle; die angestrebte Halle ist in eine beigefügte Skizze eingezeichnet. Sie hat die von Bergen-Enkheim als Vorbild; neben dem Standort nahe des Berkersheimer Weges und dem Hartplatz (Tennenplatz) kommt als Standort auch das Gelände zwischen dem/den Sportplätzen und der Strecke der Main-Weser-Bahn in Betracht. Weitere Erläuterung: Der Sportbetrieb des Fußballvereins würde nicht behindert. Der Fangzaun des Tennenplatzes würde wahrscheinlich unangetastet bleiben. Das Gelände wird vom Sportamt verwaltet, so dass für den Magistrat Verfügbarkeit besteht. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2013, ST 726 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 9 am 29.08.2013, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 663/9 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen FDP (= Annahme)
Installation einer mobilen Geschwindigkeitsüberwachungsanlage in der verkehrsberuhigten Zone im Rotdornweg
Antrag vom 10.06.2013, OF 464/10 Betreff: Installation einer mobilen Geschwindigkeitsüberwachungsanlage in der verkehrsberuhigten Zone im Rotdornweg Da in der verkehrsberuhigten Zone des Rotdornwegs vermehrt Fahrzeuge diese deutlich schneller, als mit der vorgeschriebenen Schrittgeschwindigkeit durchfahren, traten besorgte Eltern und Anwohner an den Ortsbeirat heran. Deren subjektive Wahrnehmungen bestätigten sich dem Ortsbeirat im Rahmen eines Vororttermins. Ob weitergehende Maßnahmen erforderlich sein könnten, wird der Magistrat deshalb gebeten im Rotdornweg (möglichst in Höhe von Hausnummer 112) eine mobile Geschwindigkeitsüberwachungsanlage einzurichten. Im Vorgriff hierzu sollte eine Langzeitüberwachung erfolgen. Der Ortsbeirat 10 bittet über die Ergebnisse entsprechend informiert zu werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 10 am 25.06.2013, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 464/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 10 am 27.08.2013, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 464/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 10 am 24.09.2013, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 464/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 10 am 29.10.2013, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 464/10 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Erneuerung des Zebrastreifens auf dem Berkersheimer Weg in Höhe des Sportplatzes FV.09
Antrag vom 02.05.2013, OF 611/9 Betreff: Erneuerung des Zebrastreifens auf dem Berkersheimer Weg in Höhe des Sportplatzes FV 09 Der Sportplatz wird von vielen Sportlern und Besuchern, darunter zahlreichen Kindern und Jugendlichen benutzt. Der Ausgang führt über eine kleine Treppe direkt auf den Berkersheimer Weg. Ein Bürgersteig fehlt an dieser Stelle. Durch Straßenbauarbeiten ist der hier früher vorhandene Zebrastreifen verschwunden. Dadurch besteht eine erhöhte Gefährdung der querenden Fußgänger, da die Autofahrer nicht entsprechend gewarnt werden. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den Zebrastreifen auf dem Berkersheimer Weg zwischen dem Sportplatz des FV 09 und dem kleinen Parkplatz nahe der Haus-Nr. 202 zu erneuern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 9 am 16.05.2013, TO I, TOP 20 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 611/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 612/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 9 am 20.06.2013, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 611/9 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 612/9 wurde zurückgezogen.
Fußgängerüberweg Berkersheimer Weg/Zehnmorgenstraße
Antrag vom 01.05.2013, OF 612/9 Betreff: Fußgängerüberweg Berkersheimer Weg/Zehnmorgenstraße Der Magistrat wird gebeten, den Fußgängerüberweg in der Zehnmorgenstraße im Bereich Berkersheimer Weg/Zehnmorgenstraße in Höhe des Eingangsbereichs zum Sportplatz des FV 09 in Ordnung zu bringen. Begründung: Der Fußgängerüberweg in der Zehnmorgenstraße im Bereich Berkersheimer Weg/Zehnmorgenstraße in Höhe des Eingangsbereichs zum Sportplatz des FV 09 ist in einem miserablen Zustand. Da der Fußgängerüberweg häufig auch von Kindern und Jugendlichen genutzt wird, die zum Sportplatz wollen, sollte die Markierung im Interesse der Verkehrssicherheit schnellstmöglich erneuert werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 9 am 16.05.2013, TO I, TOP 20 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 611/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 612/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 9 am 20.06.2013, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 611/9 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 612/9 wurde zurückgezogen.
Vorgespräche im Hinblick auf einen Ausbau der Main-Weser-Bahn
Antrag vom 25.03.2013, OF 425/10 Betreff: Vorgespräche im Hinblick auf einen Ausbau der Main-Weser-Bahn Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, welche Vorgespräche von Seiten der Stadt Frankfurt zwischenzeitlich mit der Deutschen Bahn AG hinsichtlich des Ausbaus der Main-Weser-Bahn geführt wurden und zu welchen Ergebnissen diese Gespräche für den Ortsbezirk 10 geführt haben, insbesondere was hinsichtlich der Führung des Bauverkehrs und eines Schutzes der Bevölkerung vor unzumutbaren Baulärm, besonders nachts, durch Einhaltung der entsprechenden Grenzwerte für Baustellen gemäß dem Planfeststellungsbeschluss besprochen wurde. Begründung: Auf der Informationsveranstaltung der Deutschen Bahn AG am 19. März 2013 zum Ausbau der Main-Weser-Bahn hat diese zwar wiederholt darauf hingewiesen, dass sie zur Vorbereitung ihrer Baumaßnahmen Vorgespräche mit den betroffenen Kommunen geführt habe. Sie hat aber insbesondere zu den die Bevölkerung im Ortsbezirk 10 in den Stadtteilen Berkersheim, Frankfurter Berg und Bonames besonders betreffenden Punkten Bauverkehr und Lärmschutz keine konkreten Auskünfte erteilt. Vor dem Hintergrund, dass die vom Planfeststellungsbeschluss vorausgesetzten Tatsachen teilweise gar nicht mehr gegeben sind, etwa wird der Berkersheimer Weg in Frankfurter Berg, der für den Bauverkehr vorgesehen ist, erheblich zurückgebaut sein, ist eine gute Vorbereitung der Bauarbeiten aber unumgänglich, um die Belastungen der Bürger zu senken, indem insbesondere der Bauverkehr in streng kanalisierten Bahnen geführt wird. Ansonsten besteht wieder die Gefahr, dass mangels genauer Vorgaben, wie beim Austausch der Gleise auf der Strecke, der Bauverkehr letztlich alle Straßen blockiert und nutzt, was während der angedachten Bauzeit von 3 Jahren nach den Darstellungen der Bahn nicht hinnehmbar wäre. Insofern ist Transparenz herzustellen, was an Vorgesprächen bereits geführt wurde, da die erforderliche sorgfältige Vorbereitung erhebliche Zeit in Anspruch nehmen wird. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 10 am 09.04.2013, TO II, TOP 4 Beschluss: Auskunftsersuchen V 691 2013 Die Vorlage OF 425/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Zum Haushaltssicherungskonzept 2013 hier: An der Verlängerung der Stadtbahnlinie U 5 zum Frankfurter Berg festhalten
Antrag vom 11.03.2013, OF 421/10 Betreff: Zum Haushaltssicherungskonzept 2013 hier: An der Verlängerung der Stadtbahnlinie U 5 zum Frankfurter Berg festhalten In der Anlage 4 (Festlegungen der Haushaltskommission) wird die Streichung der Ausgaben und Einnahmen des Projektes 5.001142 im Haushalt 2013 angeregt. Dieser Vorschlag erscheint weder aus Nachhaltigkeitsgründen, noch aus ökonomischer und ökologischer Sicht sinnvoll. Die auf den ersten Blick bereinigte Haushaltsentlastung i.H.v. 4,34 Mio. EUR berücksichtigt nicht - Eine mögliche Verkürzung beispielsweise der Buslinie 27 und deren Einsparungspotentiale hinsichtlich finanzieller Ausgaben an Veolia Verkehr Rhein-Main GmbH sowie Feinstaub- und/oder CO2-Emmissionen - Möglicherweise höhere Fahrpreiseinnahmen und eine Reduktion des Individualverkehrs durch das attraktivere ÖPNV-Angebot aufgrund Direktanbindung des Frankfurter Bergs und der S-Bahnlinie - Bereits geleistete Ausgaben aus Haushaltsmitteln für Planungen und Gutachten - Planungsanbindungen "Grunderneuerung Berkersheimer Weg" - Gefährdung von Fördermitteln aufgrund zeitlich befristeter Programme - Weitere Kostensteigerungen bei gegebenenfalls noch späteren Baubeginn - Planungssicherheit für potenzielle Investoren z.B. in den Bereichen Gewerbe und Wohnen Da nicht einmal eine Verschiebung ersichtlich ist, möge der Ortsbeirat deshalb beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: An dem Projekt "Verlängerung der Stadtbahnlinie U 5 zum Frankfurter Berg" wird festgehalten. Im Haushalt 2013 oder Folgenden bleiben die erforderlichen Planungs- und weiteren Investitionsmittel sowie die Zuschusseinnahmen erhalten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.03.2013, M 44 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 10 am 12.03.2013, TO I, TOP 16 Beschluss: 1. Der Vorlage M 44 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 421/10 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. FREIE WÄHLER und FDP (= Ablehnung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und FDP (= Annahme)
Maßnahmen zur Sicherung der wasserdurchlässigen Parkplatzbeläge auf dem Parkstreifen am Berkersheimer Weg
Anregung an den Magistrat vom 22.01.2013, OM 1884 entstanden aus Vorlage: OF 374/10 vom 08.01.2013 Betreff: Maßnahmen zur Sicherung der wasserdurchlässigen Parkplatzbeläge auf dem Parkstreifen am Berkersheimer Weg Vorgang: OM 2892/09 OBR 10; ST 541/09 Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die wasserdurchlässigen Parkplatzbeläge auf dem Parkstreifen am Berkersheimer Weg zwischen der Straße Am Ulmenrück und der Homburger Landstraße besser vor unsachgemäßer Benutzung geschützt werden und so ihre Zerstörung aufgehalten wird. Hierzu sollten zumindest Schilder aufgestellt werden, die deutlich machen, dass der Parkstreifen nur für Pkw zugelassen ist, und eventuell eine zusätzliche Begrenzung des Parkstreifens durch niedrige Holzgatter vorgesehen werden. Begründung: Der Magistrat hatte auf die Ortsbeiratsanregung OM 2892 bereits mit der Stellungnahme ST 541 vom 16.04.2009 mitgeteilt, dass der betreffende Parkstreifen nur für die Nutzung durch Pkw zugelassen ist und die Einhaltung dieser Regelung durch stärkere Kontrollen in Aussicht gestellt. Leider hat dies nichts genutzt, weil weiterhin auch Lastwagen dort abgestellt wurden. Das Ergebnis ist, dass zwischenzeitlich die seitlich angeordnete Begrünung teilweise völlig heruntergefahren ist und sich der Parkstreifen auch ansonsten teilweise in einem solch desolaten Zustand befindet, dass auch Pkws dort regelrecht versinken. Das führt beim Herausfahren von Pkws auch zu einer noch weitergehenden Zerstörung des Parkstreifens. Da die Gestaltung des Berkersheimer Weges in diesem Bereich ursprünglich sehr gelungen war, muss dieser Zustand unbedingt durch wirksame Maßnahmen beseitigt werden, da ansonsten durch eine fortschreitende Verwahrlosung jeder Respekt vor den Anlagen verloren zu gehen droht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.01.2009, OM 2892 Stellungnahme des Magistrats vom 16.04.2009, ST 541 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2013, ST 545 Aktenzeichen: 66 5
Auswirkungen des geplanten Jugendclubs am Heilsberg in Bad Vilbel auf den Ortsbezirk 10
Antrag vom 12.11.2012, OF 361/10 Betreff: Auswirkungen des geplanten Jugendclubs am Heilsberg in Bad Vilbel auf den Ortsbezirk 10 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, inwieweit von dem in Bad Vilbel auf der Wiese zwischen Berkersheimer Weg und der Bebauung auf dem Heilsberg geplanten Jugendzentrum unmittelbar an der Grenze zu Frankfurt Belastungen für den Ortsbezirk 10, insbesondere durch zusätzlichen Schleichverkehr über den Berkersheimer Weg, ausgehen werden und wie eine unsachgemäße Nutzung der angrenzenden Streuobstwiesen des Grüngürtels vermieden werden kann. Begründung: Die Stadt Bad Vilbel ist offensichtlich dabei, auf dem Heilsberg in unmittelbarem Anschluss an den Frankfurter Grüngürtel ein Jugendzentrum am äußersten Stadtrand zu errichten. Da die Verkehrsführung auf dem Heilsberg ohnehin an der Belastungsgrenze operiert, stellt sich die Frage, wie die Erschließung für motorisierte Besucher auf diesem Gelände sichergestellt werden soll und ob dieser Jugendclub dann nicht dazu führen wird, dass der unerlaubte Schleichverkehr über den Berkersheimer Weg, der auch durch Überprüfung durch die Stadtpolizei insbesondere nachts nicht effektiv kontrolliert werden kann, weiter zunehmen wird. Ferner verbleiben je nach Größe des geplanten Zentrums auf Bad Vilbeler Territorium gerade für Jugendliche nicht mehr viel Freiflächen, auf Frankfurter Territorium grenzen dagegen die mittlerweile einigermaßen eingewachsenen Streuobstwiesen des Grüngürtels an, die besonders schutzwürdig sind. Insofern ist zu prüfen, ob von einer solchen Nutzung auf Vilbeler Seite nicht auch eine Gefahr für diese Gebiete ausgehen kann. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 10 am 27.11.2012, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 361/10 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD und FDP (= Annahme); LINKE. (= Enthaltung)
Wie ist der aktuelle Planungsstand zur Verlängerung der U-Bahn-Linie U5?
Antrag vom 01.11.2012, OF 354/10 Betreff: Wie ist der aktuelle Planungsstand zur Verlängerung der U-Bahn-Linie U5? Vorgang: M 151/10 Der Vortrag des Magistrats vom 26.07.2010, M 151, lässt die Interpretation zu, dass die Realisierung des Kreisverkehrsplatzes sowie die Anbindung der Julius-Brecht-Strasse noch nicht endgültig beschlossen wurde. Zwischenzeitlich vorgenommene Bodenmarkierungen, auch in der Julius-Brecht-Strasse, lassen jedoch vermuten, dass diese Anbindung nunmehr umgesetzt werden soll. Die bestehende Quartiersgarage ist aktuell mit rund 230 Fahrzeugen (Tendenz steigend) belegt und in (dem dann direkt betroffenen Bereich) der Julius-Brecht-Strasse existieren 21 legale sowie 7 Behindertenparkplätze. Es bestehen viele offene Fragen, auch insofern, ob das aus dem städtebaulichen Wettbewerb "Hochhäuser Frankfurter Berg" vorgestellte Projekt nunmehr vollumfänglich realisiert wird, die Verlängerung zusammenhängend mit der geplanten Grundsanierung Berkersheimer Weg, dem Ausbau der Main-Weser-Bahn sowie der voraussichtlichen Durchsetzung der Vorgartensatzung und den dann ebenfalls in den Straßenraum drängenden (zurzeit ca. 350) Fahrzeugen geschieht. Der Magistrat wird deshalb gebeten zu prüfen und zu berichten: 1. Welcher Bauzeitraum wird für den Frankfurter Berg, aber insbesondere für den Abschnitt Kreuzung Homburger Landstr./Berkersheimer Weg und neuer Endhaltestelle der U5 erwartet? 2. Bleiben noch Kleingärten an der Endstation erhalten oder welcher Nutzung wird die Fläche zugeführt? 3. Wird ein Kreisverkehrsplatz errichtet und ist die Anbindung an diesen sowie die veränderte Linienführung der Julius-Brecht-Strasse vorgesehen? 4. Wenn ja, ist der Abriss der Quartiersgarage in der Julius-Brecht-Strasse geplant und wann ist mit dem Beginn des Abrisses zu rechnen? 5. Wenn ja, ist als Ersatz eine neue Quartiersgarage mit wenigstens gleicher Kapazität sowie Miethöhe für die Nutzer vorgesehen und wo/in welcher Form wird diese entstehen? 6. Wenn eine neue Quartiersgarage vorgesehen ist, welcher Zeitraum ist hierfür bis zur tatsächlichen Nutzbarkeit geplant? 7. Sind während der Bauphase bereits ausreichende Bereiche/Flächen vorgesehen, um die dann wegfallenden Garagen- und Stellplätze für die Bürger zumutbar zu ersetzen? Wo befinden sich diese? 8. Ist der Abriss und die nahtlose Fortführung des Jugendhauses Frankfurter Berg geplant und wenn ja, wo am Frankfurter Berg wäre der neue Standort vorgesehen? 9. Wurden die Rettungsdienste in die Planungen eingebunden und wie sind deren Zu-/Abfahrt an den Objekten der Julius-Brecht-Str., insbesondere Nummern 3 und 5 sichergestellt? 10. Ergeben sich Beschränkungen aus dem rechtswirksamen Bebauungsplan NW 101b Nr. 1? 11. Ist gegebenenfalls eine Änderung des Bebauungsplans NW 101b Nr. 1 erforderlich, wie sehen diese konkret und der zeitliche Verfahrensablauf aus? 12. Wird die "Grundsanierung Berkersheimer Weg", insbesondere im Kreuzungsbereich Homburger Landstr./Berkersheimer Weg mit dieser Maßnahme sowie der Verlängerung der U5 verbunden und wie sieht das hierfür zugrunde liegende Bauablaufkonzept aus? 13. Wie werden der zu erwartend dauerhaft, umfangreiche Baustellenverkehr, der Baugeräteinsatz und die Materiallagerungen für die Anwohner sowie den Durchgangsverkehr weitestgehend erträglich geregelt? 14. Welche Lärmober- und Dauerlärmgrenzen bestehen für die Baumaßnahmen? 15. Wird von städtischer Seite, aufgrund dieses langwierigen umfangreichen Großprojektes und den mit Sicherheit unausweichlichen, starken Beeinträchtigungen (Lärm, Behinderungen, etc.) ein Ansprechpartner vor Ort, für die Dauer der Bauzeit eingerichtet? Wird dieser kontinuierlich die Einhaltung von Auflagen überwachen, präventiv und notfalls als Mittler zwischen Anwohner- und Bauinteressen tätig sein? 16. Finden die Baumaßnahmen gleichzeitig bzw. parallel und in Koordination mit dem Ausbau der Main-Weser-Bahn statt? 17. Ist damit zu rechnen, dass die Anwohner langwierig bzw. "rund um die Uhr" Baulärm ausgesetzt sind? Der Ausbau der Main-Weser-Bahn dürfte nach den gemachten Erfahrungen voraussichtlich ebenso nachts stattfinden! 18. Wird dem Ortsbeirat 10 und den BürgerInnen die Gesamtkonzeption (idealerweise im Rahmen einer Informationsveranstaltung in der Turnhalle der Albert-Schweitzer-Schule) vorgestellt und können dort möglicherweise vorgebrachte Hinweise noch Berücksichtigung finden? 19. Wenn ja, wann wird eine Informationsveranstaltung voraussichtlich stattfinden? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 26.07.2010, M 151 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 10 am 27.11.2012, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 354/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 10 am 22.01.2013, TO I, TOP 6 Beschluss: Auskunftsersuchen V 609 2013 Die Vorlage OF 354/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
eungesheimFraktion: SPDTitel/Betreff: Bekanntheit und Finden der Kulturdenkmäler verbessern (die 2.)
Antrag vom 01.11.2012, OF 360/10 Betreff: Bekanntheit und Finden der Kulturdenkmäler verbessern (die 2.) Vorgang: ST 1455/12 In der ST 1455 vom 10.09.212 befasst sich der Magistrat (offensichtlich ausschließlich durch das Denkmalamt vertreten) vorwiegend mit der Kennzeichnung am entsprechenden Objekt. Dieses ist neben dem Schutz durch das Hager Abkommen sicherlich sehr dienlich, wenn man das Kulturdenkmal tatsächlich gefunden hat! Das eigentliche Finden, das Vorhandensein sowie die Bekanntheit steigert diese alleinige Maßnahme allerdings deutlich unzureichend. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten erneut zu prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen ergriffen werden können (beispielsweise durch wegweisende braune Hinweispfeilschilder an Kreuzungsbereichen wie Homburger Landstr./Berkersheimer Weg, Homburger Landstr./Weinstr., Gießener Str./Weinstr., usw.), um den Bekanntheitsgrad und das Finden der Denkmale, auch im Hinblick auf Besucher und Touristen im Ortsbezirk 10, vor Ort deutlich zu verbessern. § 16 und § 18 Hess. Denkmalschutzgesetz widerspricht dieser Möglichkeit nicht. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.09.2012, ST 1455 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 10 am 27.11.2012, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 360/10 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FDP (= Annahme)
Fußgängerüberweg in Höhe Berkersheimer Weg 6
Antrag vom 06.09.2012, OF 322/10 Betreff: Fußgängerüberweg in Höhe Berkersheimer Weg 6 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten Maßnahmen zu ergreifen, die die Verkehrssicherheit an diesem Fußgängerüberweg erhöhen. Da auch eine Nachfrage von geeigneten Abstellmöglichkeiten für Fahrräder besteht, könnte durch die Installation von Fahrradständerbügeln das bessere und frühzeitigere Erkennen von querenden Fußgängern ermöglicht werden. Begründung: Der großdimensionierte Behindertenparkplatz vor dem kleinen Einkaufszentrum wird überwiegend von bis zu 3 unberechtigt abgestellten Fahrzeugen belegt. Dieses führt insbesondere dazu, dass man aus Richtung Berkersheim kommend, durch diese Falschparker Fußgänger, insbesondere Kinder erst sehr spät erkennt. Da eine Sperrflächenkennzeichnung auf dem Boden wenig abschreckende Wirkung besitzt, könnte durch entsprechend angebrachte Fahrradständerbügel nicht nur diese Problematik entschärft, sondern den Bürgern eine gewünschte Abstellmöglichkeit angeboten werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 10 am 25.09.2012, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 322/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 10 am 30.10.2012, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 322/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 10 am 27.11.2012, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 322/10 wurde zurückgezogen.
Keine Fahrradschutzzone vor der Albert-Schweitzer-Schule im Berkersheimer Weg
Antrag vom 07.08.2012, OF 299/10 Betreff: Keine Fahrradschutzzone vor der Albert-Schweitzer-Schule im Berkersheimer Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, dass bei der Neugestaltung des Berkersheimer Weges vor der Albert-Schweitzer-Schule keine Fahrradschutzzone eingerichtet wird, in der Kraftfahrzeuge halten dürfen. Begründung: Die der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegte Neuplanung des Berkersheimer Weges sieht nach wie vor eine Fahrradschutzzone vor der Albert-Schweitzer-Schule vor, in der, wie die zuständigen Behörden ausdrücklich laut Zeitungsberichten betont haben, die Eltern weiterhin halten können sollen, um ihre Kinder in der Schule abzuliefern. Von einer solchen Gestaltung geht eine Gefährdung für die Kinder, aber besonders für die Radfahrer aus. Die Stadtverordnetenversammlung sollte dies auf jeden Fall verhindern. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 10 am 21.08.2012, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 299/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 10 am 25.09.2012, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 299/10 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, 3 GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen LINKE. und FDP (= Annahme); 1 GRÜNE und SPD (= Enthaltung)
Quartiersparkplatz/-garage und Carsharing
Antrag vom 27.06.2012, OF 298/10 Betreff: Quartiersparkplatz/-garage und Carsharing Der Ortsbeirat 10 begrüßt sehr, dass der Magistrat ebenfalls die schwierige sowie angespannte PKW-Stellplatzsituation am Frankfurter Berg wahrgenommen hat und unterstützt dessen Bemühungen (s. Planungen Ebereschenweg) mehr legale Abstellflächen zu schaffen. Die örtlichen Gegebenheiten erfordern dennoch weitergehende Maßnahmen. Der Ortsbeirat möge deshalb beschließen: - Der Magistrat wird ergänzend zu den vorgestellten Planungen für dieses Wohngebiet gebeten weitere Stellplätze (z.B. durch eine Quartiersgarage oder einen Quartiersparkplatz) in Erwägung zu ziehen. Dahingehende Prüfungen und Planungen würden sich insbesondere für das dem Ebereschenweg anschließende "Brachland" (Flurstücke 29/11, 29/9, 29/7, 29/5, 29/3 und 29/2) anbieten. Dieses wird so auch von den Bürgern vor Ort gesehen und gefährdet nicht den Charakter des Stadtteils im Grünen - Der Magistrat wird darüber hinaus gebeten zu prüfen und zu berichten, ob er dort in diesem Zusammenhang zusätzlich auch die Errichtung eines Carsharing-Punktes für durchführbar hält. Dieses könnte neben einem verbesserten ÖPNV zur Reduktion des Individualfahrzeugbedarfs je Haushalt und des Parkplatzdrucks beitragen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 10 am 21.08.2012, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 457 2012 Die Vorlage OF 298/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen FDP (= Ablehnung)
Bolzplatz am Berkersheimer Weg (Höhe Bushaltestelle „Am Neuenberg“)
Anregung an den Magistrat vom 12.06.2012, OM 1252 entstanden aus Vorlage: OF 249/10 vom 23.04.2012 Betreff: Bolzplatz am Berkersheimer Weg (Höhe Bushaltestelle "Am Neuenberg") Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wieso der Bolzplatz am Berkersheimer Weg (Höhe Bushaltestelle "Am Neuenberg") lediglich über ein Fußballtor verfügt und wird gebeten, sofern möglich, ein zweites Tor zu installieren. Begründung: Der Bolzplatz wird nach Auskunft von Anwohnern stark frequentiert. Demzufolge sollte er, wenn möglich, über zwei Tore verfügen, um besser zum Fußballspielen genutzt werden zu können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.09.2012, ST 1471 Aktenzeichen: 67 2
Sportplatz Berkersheimer Weg 120
Anregung an den Magistrat vom 24.05.2012, OM 1226 entstanden aus Vorlage: OF 369/9 vom 10.05.2012 Betreff: Sportplatz Berkersheimer Weg 120 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Parkplätze vor der Sportanlage Berkersheimer Weg 104-106 (Brunswick Bowling und FTC 1914 Palmengarten e. V.) von den Spielern und Gästen des FV 09 Eschersheim, Berkersheimer Weg 120, genutzt werden können. Falls dies möglich ist, wird der Magistrat gebeten zu berichten, zu welchen Bedingungen die Parkplätze genutzt werden können und ob es möglich ist, einen Eingang auf der anderen Seite (in Richtung Berkersheimer Weg 104-106) des Sportgeländes anzulegen. Begründung: Dem Ortsbeirat sind die Besitzverhältnisse nicht bekannt. Bekannt ist jedenfalls, dass in den nahegelegenen Straßen, insbesondere während Turnieren, verkehrswidrig geparkt wird, weil der Sportplatz über keine eigenen Parkmöglichkeiten verfügt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.08.2012, ST 1341 Stellungnahme des Magistrats vom 14.09.2012, ST 1547 Aktenzeichen: 52 2
Vorgesehene Baumaßnahme: Beseitigung des schienengleichen Bahnübergangs Lachweg/Berkersheimer Weg
Antrag vom 09.05.2012, OF 372/9 Betreff: Vorgesehene Baumaßnahme: Beseitigung des schienengleichen Bahnübergangs Lachweg/Berkersheimer Weg Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, als wie realistisch er den veranschlagten Betrag von 1.203.000,-- Euro, der Bestandteil im Entwurf zum Investitionsprogramm 2012 - 2015 ist, ansieht; und die wesentlichen Kostengruppen mit Betragsangaben zu nennen. Begründung: Mit der Beseitigung des Bahnübergangs ist der Bau eines Tunnels und sind umfangreiche Straßenbaumaßnahmen verbunden. Die bisherige Straße muss erheblich, und zwar sowohl im Niveau als auch im Profil, verändert werden. Für die Gesamtmaßnahme erscheint der erwähnte Betrag (erheblich) zu niedrig angesetzt. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 9 am 24.05.2012, TO II, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 372/9 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und SPD gegen FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme) bei Enthaltung LINKE.
Sicherstellung der Baumbestände und der Begrünung bei Verlängerung der U 5
Anregung an den Magistrat vom 08.05.2012, OM 1153 entstanden aus Vorlage: OF 253/10 vom 02.05.2012 Betreff: Sicherstellung der Baumbestände und der Begrünung bei Verlängerung der U 5 Wie dieser Tage der Presse zu entnehmen war, soll die Verlängerung der Linie U 5 zum Frankfurter Berg nun doch nicht nach den Planungen zum Sparhaushalt verschoben werden, sondern erfreulicherweise kurzfristiger erfolgen. Zum Schutz und zur Sicherstellung der Baumbestände möge der Magistrat dafür Sorge tragen, dass die gemäß der Einschätzung des PGNU* in der von der Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH in Auftrag gegebenen Studie soweit wie möglich nach dem derzeitigen Stand der Erkenntnisse, dem landschaftspflegerischen Begleitplan mit integrierter Umweltverträglichkeitsstudie und dem artenschutzrechtlichen Fachbeitrag für die Verlängerung der U-Bahn-Strecke U 5 zum Frankfurter Berg empfohlenen Maßnahmen wie auch die aus der Studie hervorgehende Umsetzung sichergestellt werden: 1. Schutz der Bestandsbäume durch Stamm- und Wurzelschutzmaßnahmen; 2. Neuanpflanzung von standortgerechten Einzelbäumen und Baumreihen zur Wiederherstellung und Neustrukturierung des Straßenbildes; 3. Neuanlage von Gehölzpflanzungen aus standortheimischen Strauch- und Baumarten in den Böschungsbereichen; 4. Anpflanzung einer Laubbaumallee als naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahme entlang der L 3008 zwischen Nieder-Erlenbach und Ober-Erlenbach; 5. Anlage der Gleistrasse als Rasengleis zur Vermeidung von Bodenversiegelung, Lärmemissionen und Oberflächenabflüssen. 6. Neuanlage und Wiederherstellung von Verkehrsgrünflächen und Straßenbegleitgrün durch Rasenansaat und Anpflanzung von bodendeckenden Gehölzen. Die aktuelle Planung soll dem Ortsbeirat 10 rechtzeitig vorgestellt werden. Begründung: Insgesamt bietet die Homburger Landstraße das Bild einer relativ gut durchgrünten, innerstädtischen Hauptverkehrsstraße. Hinsichtlich des Stadtbildes besonderes bemerkenswert und hochwertig sind die Straßenabschnitte mit beidseitig ausgewachsenen Lindenalleen (Jean-Monnet-Straße bis Kaiserkronenweg sowie die alte Landstraße zwischen Wickenweg und S-Bahn-Station). In der vorliegenden Planung konzentrieren sich die landschaftspflegerischen Maßnahmen insbesondere auf den größtmöglichen Schutz des vorhandenen Baumbestandes sowie die Ersatzpflanzungen für gerodete Baum- und Gehölzbestände. (Zitatauszüge aus der Studie; Quelle: PGNU LBMP U) *PGNU - Das Planungsbüro für Landschaftsarchitektur, Landschaftsplanung, Umweltanalyse, Umweltbaubegleitung, Naturschutz und Artenschutz Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 29.05.2012, OF 77/13 Stellungnahme des Magistrats vom 13.08.2012, ST 1249 Aktenzeichen: OM1270 12
eungesheimFraktion: CDUTitel/Betreff: Glascontainer im Bereich der Neubaugebiete des Ortsbezirks 10
Antrag vom 22.04.2012, OF 251/10 Betreff: Glascontainer im Bereich der Neubaugebiete des Ortsbezirks 10 Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, zusätzliche Glascontainer im Bereich der Neubaugebiete des Ortsbezirks 10 jeweils an möglichst zentralen und nicht störenden Stellen aufstellen zu lassen. Begründung: Der Bedarf an Glascontainern im Ortsbezirk 10 steigt. Bereits vorhandene und überlastete Standorte, beispielsweise im Wickenweg am Frankfurter Berg, sind zu überprüfen und so weit möglich um jeweils einen weiteren Glascontainer zu ergänzen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 10 am 08.05.2012, TO I, TOP 30 Beschluss: Der Ortsvorsteher wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 251/10 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Hundekotbeutelspender für den Frankfurter Berg
Anregung an den Magistrat vom 17.04.2012, OM 1071 entstanden aus Vorlage: OF 219/10 vom 29.03.2012 Betreff: Hundekotbeutelspender für den Frankfurter Berg Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass am Frankfurter Berg im Bereich der Sonnentaustraße, des Azaleenweges und der Grünanlage Wickenweg/Berkersheimer Weg Hundekotbeutelspender aufgestellt werden. Begründung: Seitens mehrerer Anwohner sowie Bürger, welche regelmäßig mit ihren Hunden am Frankfurter Berg unterwegs sind, wurde der Wunsch nach entsprechenden Spendern geäußert. Erfreulicherweise haben sich bereits drei dem Ortsbeirat bekannte Hundehalter zur Übernahme der erforderlichen Patenschaften bereit erklärt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.07.2012, ST 1054 Aktenzeichen: 67 0
Parkplätze in den Vorgärten am Ebereschenweg
Antrag vom 02.04.2012, OF 222/10 Betreff: Parkplätze in den Vorgärten am Ebereschenweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob es möglich wäre, in den Vorgärten am Ebereschenweg Parkplätze so einzurichten, dass per Saldo hierdurch nicht wegen der freizuhaltenden Einfahrten mehr Parkplätze im öffentlichen Straßenraum wegfallen, als auf den Privatgeländen geschaffen werden. Ferner möge er prüfen und berichten, ob eine solche Lösung baurechtlich festschreibbar wäre und was dazu zu veranlassen wäre. Begründung: Im Ebereschenweg sind gegenwärtig, teilweise seit längerem, ungefähr 30 Parkplätze in Vorgärten eingerichtet worden. Nach Auskunft der Bauaufsicht im Ortsbeirat am 07. Februar 2012 verstoßen diese allesamt gegen die Vorgartensatzung der Stadt Frankfurt und sind deswegen als rechtswidrig rückzubauen. Die Parkplatzsituation im Ebereschenweg ist allerdings sehr angespannt. Andererseits wird für die auf Privatgrund befindlichen Parkplätze öffentlicher Parkraum auf der Straße für die Einfahrten deutlich eingeschränkt, zumal die Eigentümer die Parkplätze planlos auf ihren Grundstücken angeordnet haben, so dass sie nicht nebeneinanderliegen und der Zufahrtsraum somit nicht möglichst gering ausfällt. Dieser planlose Zustand sollte nicht fortgeführt werden. Da aber der Parkraum auf der Straße nicht vermehrbar ist und auf den Grundstücken auf Grund des Alters der Bebauung überhaupt keine Parkplätze ausgewiesen sind, weil die Anwohner damals keine Autos hatten, stellt sich in der Tat die Frage, ob nicht planmäßig auf den Grundstücken, Parkplätze eingerichtet werden könnten. Diese sind hierfür groß genug und auch so grün, dass hierdurch kein trostloses Bild entstünde. Dies macht aber nur Sinn, wenn dadurch per saldo mehr Parkplätze entstehen, als im öffentlichen Straßenraum wegfallen. Da die grundlegende Erneuerung des Ebereschenwegs ansteht, sollte dies kurzfristig geprüft und bei der Neugestaltung berücksichtigt werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 10 am 17.04.2012, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 222/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 10 am 08.05.2012, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 222/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 10 am 12.06.2012, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 222/10 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und FDP (= Annahme)
Neuplanungen bezüglich des Ebereschenweges
Antrag vom 26.03.2012, OF 221/10 Betreff: Neuplanungen bezüglich des Ebereschenweges Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Neuplanungen bezüglich des Ebereschenweges in frühzeitiger Abstimmung mit dem Ortsvorsteher im Rahmen einer Sitzung des Ortsbeirates 10 öffentlich vorzustellen. Begründung: Die Stellplatzsituation im Ebereschenweg ist auf Grund der schwierigen und beengten Straßenverhältnisse vor Ort derzeit sehr angespannt und unbefriedigend. Eine etwaige Neuplanung muss zu einer Entspannung der Parksituation führen. Der Vorstellung der Neuplanungen der Straße wird vor Ort mit großem Interesse entgegen gesehen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 10 am 17.04.2012, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 221/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 10 am 08.05.2012, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 221/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 10 am 12.06.2012, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 221/10 wurde zurückgezogen.
Haushalt 2012 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen 16.11 Förderung Öffentl. Personennahverkehr Grunderneuerung und Neuplanung des Berkersheimer Wegs
Antrag vom 06.03.2012, OF 208/10 Betreff: Haushalt 2012 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen 16.11 Förderung Öffentl. Personennahverkehr Grunderneuerung und Neuplanung des Berkersheimer Wegs Der Ortsbeirat möge beschließen: Vorausgesetzt, dass die notwendigen Mittel für die Grunderneuerung und Neuplanung des Berkersheimer Wegs (zwischen BAB A661 und der Homburger Landstr.) nicht bereits in den Punkten "5.001066 Grunderneuerung von (Gemeinde-) Straßen 2012-2015, 5.001098 Barrierefreie Ausstattung von Bushaltestellen und 5.001070 Investive Maßnahmen im Fahrradverkehr enthalten sind, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Die nach Einschätzung des Fachamtes erforderlichen Planungs- und weiteren Investitionsmittel werden in den Haushalt 2012 eingestellt, um die Grunderneuerung des Berkersheimer Wegs sicherstellen zu können. Begründung: In der Sitzung am 07. Februar 2012 wurde dem Ortsbeirat 10 eine umfangreiche Neuplanung des Berkersheimer Wegs vorgestellt. Ergänzend wurde ein voraussichtlicher Baubeginn spätestens 2014 in Aussicht gestellt. Die Projektvorstellung offenbarte weiteren Planungsbedarf. Weder die erforderlichen Planungs-, noch die voraussichtlichen Investitionsmittel sind im Haushalt 2012 ersichtlich, dieses lässt wiederum befürchten, dass die Grunderneuerung des Berkersheimer Wegs erneut nicht vollzogen wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 10 am 13.03.2012, TO I, TOP 34 Beschluss: Etatanregung EA 14 2012 Die Vorlage OF 208/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD und GRÜNE gegen CDU und FDP (= Ablehnung)
Vorgesehene Baumaßnahme: Beseitigung des schienengleichen Bahnübergangs Lachweg/Berkersheimer Weg
Antrag vom 05.03.2012, OF 317/9 Betreff: Vorgesehene Baumaßnahme: Beseitigung des schienengleichen Bahnübergangs Lachweg/Berkersheimer Weg Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, als wie realistisch er den veranschlagten Betrag von 1.203.000,-- Euro, der Bestandteil im Entwurf zum Investitionsprogramm 2012 - 2015 ist, ansieht; und die wesentlichen Kostengruppen mit Betragsangaben zu nennen. Begründung: Mit der Beseitigung des Bahnübergangs ist der Bau eines Tunnels und sind umfangreiche Straßenbaumaßnahmen verbunden. Die bisherige Straße muss erheblich, und zwar sowohl im Niveau als auch im Profil; verändert werden. Für die Gesamtmaßnahme erscheint der Betrag (erheblich) zu niedrig angesetzt. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 9 am 22.03.2012, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 317/9 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU gegen FDP (Annahme) bei Enthaltung GRÜNE, SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER
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