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Zukünftige Bleibe für den Schützenverein Eschersheim 1903 e. V.;

Vorlagentyp: OF FDP

Begründung

Schützenverein Eschersheim 1903 e. V.; Vorgang: ST 726/13 Wie mit ST 726 zugesagt, will der Magistrat den Schützenverein bei der Suche nach einer neuen Unterkunft unterstützen. Vor dieser Ausgangslage wird der Magistrat gebeten zu prüfen und zu berichten: ob er eine Möglichkeit sieht, auf dem vom Fussballverein Eschersheim 09 e. V. am Berkersheimer Weg teilweise genutzten Gelände eine Halle zu errichten und dem Schützenverein zur Verfügung zu stellen; als Größe schlägt der Schützenverein ca. 12,5 m Tiefe und ca. 30 m Länge vor; diese Größe entspricht der einer vom Schützenverein Bergen-Enkheim genutzten Halle; die angestrebte Halle ist in eine beigefügte Skizze eingezeichnet. Sie hat die von Bergen-Enkheim als Vorbild; neben dem Standort nahe des Berkersheimer Weges und dem Hartplatz (Tennenplatz) kommt als Standort auch das Gelände zwischen dem/den Sportplätzen und der Strecke der Main-Weser-Bahn in Betracht. Weitere Erläuterung: Der Sportbetrieb des Fußballvereins würde nicht behindert. Der Fangzaun des Tennenplatzes würde wahrscheinlich unangetastet bleiben. Das Gelände wird vom Sportamt verwaltet, so dass für den Magistrat Verfügbarkeit besteht.

Inhalt

Antrag vom 31.07.2013, OF 663/9

Betreff: Zukünftige Bleibe für den Schützenverein Eschersheim 1903 e. V.; Vorgang: ST 726/13 Wie mit ST 726 zugesagt, will der Magistrat den Schützenverein bei der Suche nach einer neuen Unterkunft unterstützen. Vor dieser Ausgangslage wird der Magistrat gebeten zu prüfen und zu berichten: ob er eine Möglichkeit sieht, auf dem vom Fussballverein Eschersheim 09 e. V. am Berkersheimer Weg teilweise genutzten Gelände eine Halle zu errichten und dem Schützenverein zur Verfügung zu stellen; als Größe schlägt der Schützenverein ca. 12,5 m Tiefe und ca. 30 m Länge vor; diese Größe entspricht der einer vom Schützenverein Bergen-Enkheim genutzten Halle; die angestrebte Halle ist in eine beigefügte Skizze eingezeichnet. Sie hat die von Bergen-Enkheim als Vorbild;


neben dem Standort nahe des Berkersheimer Weges und dem Hartplatz (Tennenplatz) kommt als Standort auch das Gelände zwischen dem/den Sportplätzen und der Strecke der Main-Weser-Bahn in Betracht. Weitere Erläuterung: Der Sportbetrieb des Fußballvereins würde nicht behindert. Der Fangzaun des Tennenplatzes würde wahrscheinlich unangetastet bleiben. Das Gelände wird vom Sportamt verwaltet, so dass für den Magistrat Verfügbarkeit besteht.

Verknüpfte Vorlagen