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Meine Nachbarschaft: Reichelstraße

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gehwegverengung vor dem REWE-Getränkemarkt in der Ginnheimer Landstraße 174 bis 180 beseitigen

21.09.2017 · Aktualisiert: 18.06.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.09.2017, OM 2207 entstanden aus Vorlage: OF 316/9 vom 14.08.2017 Betreff: Gehwegverengung vor dem REWE-Getränkemarkt in der Ginnheimer Landstraße 174 bis 180 beseitigen Der Magistrat wird gebeten, die Gehwegverengung vor dem REWE-Getränkemarkt in der Ginnheimer Landstraße 174 bis 180 zu beseitigen. Begründung: An dieser Stelle hat einmal ein Baum gestanden, von dem nunmehr nur noch der Stumpf übrig geblieben ist. Die Verengung ist hüfthoch und wird leider immer öfter als Mülleimer fehlgedeutet. Hier kann der Durchgang für Anwohner und Kunden erheblich erleichtert werden, indem der Fußweg einfach verbreitert wird. Es handelt sich um eine kleine Maßnahme, die die Lebensqualität der Anwohner erhöht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2017, ST 2479 Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2018, ST 1137

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

„Einfach nur Fußball spielen“ Gesucht wird: Ersatzfläche für offenen Fußballtreff

18.09.2017 · Aktualisiert: 05.12.2017

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.09.2017, OM 2166 entstanden aus Vorlage: OF 347/2 vom 31.08.2017 Betreff: "Einfach nur Fußball spielen" Gesucht wird: Ersatzfläche für offenen Fußballtreff Vorgang: M 146/17 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, auf welchen Ersatzflächen dem seit circa 15 Jahren bestehenden offenen Fußballtreff auf dem ehemaligen Buga-Gelände, nach Wegfall von Ascheplatz und Wiese durch notwendige Auslagerungsarbeiten, weiterhin Raum gewährt werden kann. Im Rahmen der Prüfung möglicher Ersatzflächen ist unter anderem 1. in Gesprächen mit dem VfR Bockenheim zu klären, unter welchen Bedingungen ein Teil der Bezirkssportanlage West auch nicht organisierten Kickern (einmal wöchentlich circa 25 Spieler) zur Verfügung gestellt werden kann; 2. im Kontakt mit der Johann Wolfgang Goethe-Universität zu erörtern, ob die Fläche an der Ginnheimer Landstraße, für die laut dem Vortrag des Magistrats M 146 ein Tausch beabsichtigt ist, temporär für eine Nutzung als Bolzplatz bereitgestellt werden kann; 3. in diesem Zusammenhang zu klären, ob der Teil der Fläche, der auch nach der Bebauung mit einem Studierendenwohnheim für die Öffentlichkeit zur Verfügung stehen soll, längerfristig für unorganisierten Sport genutzt werden kann, für den es in Frankfurt zwar Bedarf, aber zu wenig Flächen gibt. Begründung: Die Präsentation des Auslagerungsvorhabens Franckeschule am 21.08.2017 im Ortsbeirat 2 hat gezeigt, dass sowohl der große Ascheplatz als auch die daneben liegende Wiese in die Maßnahmen der Auslagerung einbezogen werden. In dem beschriebenen Bereich hat sich seit circa 15 Jahren ein offener sonntäglicher Fußballtreff etabliert. Die Mannschaft mit insgesamt bis zu 40 Interessenten aus allen Altersklassen und vielen Nationen würde das gemeinsame sonntägliche Spielen bei Wind und Wetter gerne fortsetzen und sucht nun, bislang vergeblich, einen Ersatzplatz. Die große öffentliche Wiese im weiteren Verlauf des ehemaligen Buga-Geländes wird unter anderem vom Cricketverein genutzt, der Bolzplatz am Schönhof ist für diesen Zweck zu klein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 31.07.2017, M 146 Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2017, ST 2336

OF (Antrag Ortsbeirat)

Keine Herausnahme einer Fläche aus dem Grüngürtel zugunsten des Baus eines Studentenwohnheims Alternative: Bau eines Studentenwohnheims anstelle des geplanten Büroturms auf dem Gelände des ehemaligen AFE-Turms und Umnutzung des ehemaligen Polizeipräsidium

29.08.2017 · Aktualisiert: 06.12.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.08.2017, OF 345/2 Betreff: Keine Herausnahme einer Fläche aus dem Grüngürtel zugunsten des Baus eines Studentenwohnheims Alternative: Bau eines Studentenwohnheims anstelle des geplanten Büroturms auf dem Gelände des ehemaligen AFE-Turms und Umnutzung des ehemaligen Polizeipräsidiums als Studentenwohnheim Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: 1. Die Magistratsvorlage M 146 vom 31.07.2017 wird zurückgewiesen. 2. Auf die Herausnahme einer Fläche aus dem Grüngürtelareal (Grundstück "Ginnheimer Landstraße o. Nr", Gemarkung Bockenheim (488), Flur 8, Flurstück 72/21) zum Zweck der Bebauung wird verzichtet. 3. Stattdessen wird das vorgesehene Studentenwohnheim entweder auf dem Gelände des geplanten Bürohochhauses neben dem im Bau befindlichen Hotel und Boarding House Turm, auf dem Grundstück des ehemaligen AFE-Turms an der Robert -Mayer-Straße gebaut, oder das Gebäude des ehemaligen Polizeipräsidiums an der Friedrich-Ebert-Anlage wird nach 15 Jahren Leerstand und Verwahrlosung dem Studentenwerk zum Zweck des Umbaus zum Studentenwohnheim kostenlos oder in günstiger Erbpacht zur Verfügung gestellt, womit auch der Wahrung des Denkmalschutzes Rechnung getragen werden könnte. Das übrige Grundstück wird zum Bau von öffentlich geförderten Wohnungen nach dem ersten Förderweg genutzt. Begründung: Auch Frankfurt leidet unter dem Klimawandel. Laut Klimaplanatlas sind die Temperaturen in Frankfurt bereits im Durchschnitt um zwei Grad Celsius gestiegen. Deshalb ist es dringend notwendig, jede Grünfläche zu erhalten. Es ist nicht nachvollziehbar, dass auf dem Gelände des ehemaligen Campus Bockenheim an der Robert-Mayer-Straße, das im Eigentum der ABG Frankfurt Holding steht, ein Gelände verkauft wird, um darauf ein Bürohochhaus zu errichten, und stattdessen an der Ginnheimer Landstraße eine für das Klima wichtige Grünfläche geopfert wird, um hier ein Studentenwohnheim zu errichten. Das frühere Polizeipräsidium an der Friedrich -Ebert-Anlage soll nach dem Vorbild des ehemaligen 4. Polizeireviers in der Wiesenhüttenstraße, das vom Land für die Nutzung als Studentenwohnheim kostenlos zur Verfügung gestellt wurde, für den Bau eines Studentenwohnheims genutzt werden. Es kann nicht sein, das öffentliches Eigentum bewusst ungenutzt bleibt und somit als Spekulationsobjekt dem Verfall preisgegeben wird, während gleichzeitig dringend günstiger Wohnraum für Studenten benötigt wird. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 31.07.2017, M 146 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2017, TO I, TOP 13 Beschluss: 1. Die Vorlage M 146 wird zurückgestellt, bis eine Vorstellung im Ortsbeirat erfolgt. 2. a) Die Vorlage OF 345/2 wird zurückgestellt, bis eine Vorstellung im Ortsbeirat erfolgt. b) Der Ortsvorsteher wird gebeten, hierzu einen Vertreter des Magistrats in den Ortsbeirat einzuladen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 2 am 26.11.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: 1. Der Vorlage M 146 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 345/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen 1 LINKE. (= Ablehnung); 1 LINKE. und Piraten (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen LINKE. (= Annahme); Piraten (= Enthaltung)

Partei: LINKE.

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parkverbot im Kreuzungsbereich Mahräckerstraße/Guaitastraße

22.06.2017 · Aktualisiert: 04.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.06.2017, OM 1843 entstanden aus Vorlage: OF 294/9 vom 08.06.2017 Betreff: Parkverbot im Kreuzungsbereich Mahräckerstraße/Guaitastraße Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob es möglich ist, ein Parkverbot im Kreuzungsbereich Mahräckerstraße/Guaitastraße einzurichten. Begründung: Hier ist es für Transporter und FES-Fahrzeuge besonders schwierig, die Mahräckerstraße zu durchfahren, weil die letzten zehn Meter in Richtung Guaitastraße auf der linken Seite zugeparkt sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2017, ST 1856 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parkverbot auf dem Fußweg Mahräckerstraße

22.06.2017 · Aktualisiert: 28.01.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.06.2017, OM 1842 entstanden aus Vorlage: OF 293/9 vom 08.06.2017 Betreff: Parkverbot auf dem Fußweg Mahräckerstraße Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob es möglich ist, ein Parkverbot auf dem Fußweg der Mahräckerstraße 10 zu erteilen. Begründung: Hier ist die Fahrspur so eng, dass Rettungsfahrzeuge, Post und FES auf dem Fußweg links ausweichen müssen, um die Straße überhaupt zu befahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2017, ST 1861 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ginnheimer Wochenmarkt - Zugänglichkeit des Marktbereichs für Mobilitätseingeschränkte verbessern

18.05.2017 · Aktualisiert: 04.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.05.2017, OM 1611 entstanden aus Vorlage: OF 259/9 vom 05.05.2017 Betreff: Ginnheimer Wochenmarkt - Zugänglichkeit des Marktbereichs für Mobilitätseingeschränkte verbessern Vorgang: OM 1032/16 OBR 9; ST 576/17 Der am 20. April 2017 eröffnete Wochenmarkt auf dem Gelände vor dem REWE-Markt an der Ginnheimer Landstraße erfreut sich bereits jetzt größter Beliebtheit bei den Ginnheimern. Allerdings wurde bereits bei der Eröffnung erkennbar und hat sich in der Folge bestätigt, dass für zu Fuß von Norden, aus dem Ginnheimer Ortskern, kommende Marktbesucherinnen und Marktbesucher, welche in der Mobilität eingeschränkt sind, etwa weil sie auf einen Rollator angewiesen sind oder einen Kinderwagen mit sich führen, vorhandene Zugangshindernisse beseitigt werden müssen. Derzeit sind sie auf die Nutzung des schmalen Bürgersteigs entlang der Ginnheimer Landstraße bis zur erheblich weiter südlich gelegenen Einfahrt zum Parkgelände neben dem Eingang des REWE-Marktes angewiesen, um von dort wieder "zurück" in den Bereich der Marktstände zu gehen. Grund ist die sockelartige Abgrenzung zwischen Bürgersteig und Marktgelände, die außerhalb der Marktzeit zum Parken genutzt wird. Dieser für den angesprochenen Personenkreis beschwerliche Umweg wäre nicht notwendig, wenn am nördlichen Beginn des Wochenmarktbereichs ein barrierefreier Zugang von der Ginnheimer Landstraße zum Wochenmarktgelände geschaffen würde. Der Magistrat wird daher gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass etwa in Höhe des vorhandenen "Trampelpfades" durch das Gestrüpp südlich der vorhandenen Müllplatzanlage eine verkehrssichere und barrierefreie Zuwegung für Fußgänger zwischen der Ginnheimer Landstraße und dem Wochenmarktbereich hergestellt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.12.2016, OM 1032 Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2017, ST 576 Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2017, ST 1393 Aktenzeichen: 90 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Weihnachtsbeleuchtung in Ginnheim

12.04.2017 · Aktualisiert: 30.08.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.04.2017, OF 240/9 Betreff: Weihnachtsbeleuchtung in Ginnheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat gewährt dem Ginnheimer Gewerbering e. V. einen Zuschuss in Höhe von 7.500,00 Euro für die Anschaffung von Weihnachtsbeleuchtung im Stadtteil Ginnheim. Begründung: Der Ginnheimer Gewerbering e.V. möchte für die untere Raimundstraße, die Ginnheimer Hohl, den Ginnheimer Kirchplatz und die Ginnheimer Landstraße Weihnachtsbeleuchtung anschaffen. Die Gesamtkosten werden schätzungsweise 36.000,00 Euro betragen. Die Beleuchtung soll jährlich wieder verwendet werden. Diese Beleuchtung würde gerade in der Vorweihnachtszeit den Stadtteil deutlich attraktiver machen und zu einer Aufwertung des Straßenbildes in der dunklen Jahreszeit beitragen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 9 am 27.04.2017, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 240/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 9 am 18.05.2017, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 240/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 9 am 22.06.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 240/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 9 am 24.08.2017, TO I, TOP 4 Die Vorlage OF 240/9 wird zum gemeinsamen Antrag von CDU, FDP und BFF erklärt. Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 126 2017 Die Vorlage OF 240/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Begründung ersatzlos gestrichen wird und der Antragstenor nachfolgenden Wortlaut hat: "Der Ortsbeirat 9 gewährt dem Geschäftsring Dornbusch e. V. und dem Ginnheimer Gewerbering e. V. jeweils 4.000 € für die Anschaffung von Weihnachtsbeleuchtung." Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 2 GRÜNE und LINKE.

Partei: BFF

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Auch U-Bahnen und Straßenbahnen im 24-Stunden-Betrieb

16.03.2017 · Aktualisiert: 21.11.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.03.2017, OM 1383 entstanden aus Vorlage: OF 198/9 vom 02.03.2017 Betreff: Auch U-Bahnen und Straßenbahnen im 24-Stunden-Betrieb Vorgang: OM 910/16 OBR 11; ST 194/17 Nach Ankündigung von Oberbürgermeister Peter Feldmann sollen ab Ende 2018 die U-Bahnen und Straßenbahnen in Frankfurt zumindest auf ausgewählten Strecken rund um die Uhr verkehren. Nach Pressemeldungen von Anfang Februar 2017 ist geplant, auf nachgefragten Strecken in der Nacht einen durchgehenden Halbstundentakt anzubieten. Im Gespräch ist auch die durch Ginnheim führende Straßenbahnlinie 16. Nach Auskunft eines VGF-Vertreters gegenüber Anwohnern der Ginnheimer Landstraße soll allerdings die Gleisanlage des dortigen Gleisbetts erst im Jahre 2019 erneuert werden. Derzeit macht sich der schlechte Zustand des Gleisbetts durch verstärkt festzustellende Erschütterungen in den angrenzenden Häusern bemerkbar. Durch den möglichen nächtlichen Straßenbahnverkehr käme für die Anwohner eine zusätzliche Lärmbelastung mit Störung der Nachtruhe hinzu. Der Magistrat wird daher gebeten, dafür Sorge zu tragen, 1. dass der Erneuerungstermin der Gleisanlagen der Straßenbahnlinie 16 im Bereich der Ginnheimer Landstraße vor die Inbetriebnahme des Nachtverkehrs vorgezogen wird; 2. dass geprüft und dem Ortsbeirat 9 berichtet wird, welche Möglichkeiten es gibt, die Straßenbahnfahrzeuge auf einen emissionsärmeren Betrieb umzurüsten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.11.2016, OM 910 Stellungnahme des Magistrats vom 20.01.2017, ST 194 Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2017, ST 1675 Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2017, ST 1998 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 9 am 24.08.2017, TO I, TOP 3 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 92 14

OF (Antrag Ortsbeirat)

Neugestaltung des Geländes vor dem Rewe-Markt in der Ginnheimer Landstraße und dem ReweGetränkemarkt (Hausnummern 164 bis 184)

02.03.2017 · Aktualisiert: 22.05.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.03.2017, OF 209/9 Betreff: Neugestaltung des Geländes vor dem Rewe-Markt in der Ginnheimer Landstraße und dem Rewe-Getränkemarkt (Hausnummern 164 bis 184) Der Ortsbeirat bittet den Magistrat das Gelände vor dem Rewe-Markt und den anderen sich dort befindenden Geschäften mit Fahrradbügeln auszustatten. Vor dem Getränkemarkt soll die zweckfreie Gehwegverengung beseitigt werden. Langfristig wünscht sich der Ortsbeirat eine Gesamtplanung des Geländes, bei der sich die Parkplätze nicht platzraubend auf dem Gelände sondern direkt an der Ginnheimer-Landstraße befinden. So könnte hier ein ganz neuer ansehnlicher Platz mit Sitzgelegenheiten entstehen. Begründung: Auf dem Gelände gibt es keine ordentlichen Fahrradbügel, keine Sitzgelegenheiten und die Grünanlagen sind unansehnlich und vermüllt. Der Fußweg direkt an der Straße wird kaum genutzt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 9 am 16.03.2017, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 209/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 9 am 27.04.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 209/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 9 am 18.05.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 209/9 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ginnheim ist keine Mülldeponie - Gelände am Verbindungsweg unter der Rosa-Luxemburg-Straße zwischen Ginnheimer Landstraße und Ginnheimer Waldgasse entrümpeln

19.01.2017 · Aktualisiert: 11.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2017, OM 1140 entstanden aus Vorlage: OF 162/9 vom 05.01.2017 Betreff: Ginnheim ist keine Mülldeponie - Gelände am Verbindungsweg unter der Rosa-Luxemburg-Straße zwischen Ginnheimer Landstraße und Ginnheimer Waldgasse entrümpeln Das Gelände unter der Rosa-Luxemburg-Straße zwischen Ginnheimer Landstraße und Ginnheimer Waldgasse war und ist in einem beklagenswerten Zustand. Einkaufswagen, Sperrmüll und unzählige Hundekottüten liegen herum, ein abgebranntes Sofa verrottet. Ginnheim ist keine Mülldeponie. Es stellt sich die Frage, ob es nicht vielleicht sinnvoll wäre, probeweise Müllbehälter bereitzustellen. Zumindest aber sollte an dieser Stelle regelmäßig danach geschaut werden, ob Unrat entfernt werden muss. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass das Gelände am Verbindungsweg unter der Rosa-Luxemburg-Straße zwischen Ginnheimer Landstraße und Ginnheimer Waldgasse regelmäßig entrümpelt und die probeweise Bereitstellung von Müllbehältern geprüft wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.03.2017, ST 639 Aktenzeichen: 79 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Was wurde eigentlich aus . . . ? Heute: Gut erreichbare Sammelbehälter für Elektroschrott auch im Ortsbezirk 2 aufstellen

16.01.2017 · Aktualisiert: 31.10.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.01.2017, OM 1077 entstanden aus Vorlage: OF 186/2 vom 02.01.2017 Betreff: Was wurde eigentlich aus . . . ? Heute: Gut erreichbare Sammelbehälter für Elektroschrott auch im Ortsbezirk 2 aufstellen Vorgang: OM 3849/15 OBR 2; ST 679/15 Der Magistrat wird um einen aktuellen Sachstandsbericht zu seiner Stellungnahme vom 04.05.2015, ST 679, gebeten. Begründung: In dieser Stellungnahme hat der Magistrat positiv auf eine Anregung des Ortsbeirates 2 reagiert, im Ortsbezirk gut erreichbare Sammelboxen für Elektroschrott und elektronische Kleinteile aufzustellen. Zitate aus der Stellungnahme: "Die FES GmbH hat die vorgeschlagenen Standplätze auf ihre Eignung hin überprüft. Dabei wurde festgestellt, dass die vorgeschlagenen Standplätze in der Ginnheimer Landstraße in der Nähe der ‚Sportuni' und am Westbahnhof grundsätzlich für die Aufstellung von Sammelcontainern geeignet wären." "Die FES GmbH wird nun die notwendigen sogenannten Sondernutzungsgenehmigungen für die Aufstellung der Container bei den zuständigen Ämtern beantragen. Weiterhin muss die FES GmbH für neu aufzustellende Container sowie bereits vorhandene Container für Elektroschrott zukünftig geänderte gefahrengutrechtliche Vorschriften beachten. Dies kann dazu führen, dass sich die Aufstellung der gegebenenfalls neu zu gestaltenden Container möglicherweise noch eine gewisse Zeit verzögern wird." Da offenbar bislang keine Sammelboxen aufgestellt wurden, stellt sich die Frage, wie lange die "gewisse Zeit" noch ungewiss ist. Der Ortsbeirat hat durchaus Verständnis, wenn sich aufgrund von Änderungen rechtlicher Vorschriften die Umsetzung von Maßnahmen verzögert. Fast zwei Jahre bedürfen allerdings dringend einer Erklärung und einer - hoffentlich positiven - Perspektive. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.02.2015, OM 3849 Stellungnahme des Magistrats vom 04.05.2015, ST 679 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2017, ST 630 Aktenzeichen: 79 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zusage für Ginnheimer Wochenmarkt endlich einlösen

01.12.2016 · Aktualisiert: 08.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.12.2016, OM 1032 entstanden aus Vorlage: OF 154/9 vom 17.11.2016 Betreff: Zusage für Ginnheimer Wochenmarkt endlich einlösen Vorgang: OM 282/11 OBR 9; OM 3626/14 OBR 9; OM 4002/15 OBR 9; ST 784/15; ST 967/15 In seiner Stellungnahme vom 03.07.2015, ST 967, hat der Magistrat zum Ausdruck gebracht, dass er aufgrund der positiven Haltung der Hafen- und Marktbetriebe nach Abschluss der laufenden Standortprüfung den Ginnheimer Wochenmarkt an dem auf einer gemeinsamen Ortsbesichtigung Ende Februar 2015 von allen Beteiligten befürworteten Platz vor dem REWE-Markt an der Ginnheimer Landstraße im Frühjahr 2016 einrichten möchte. Bis nunmehr Ende des Jahres 2016 ist nichts geschehen und sind dem Ortsbeirat auch keinen negativen Stellungnahmen bekannt geworden. Den Ginnheimern, die diesen Wochenmarkt dringend wünschen und auf seine Einrichtung seit vielen Jahren warten, ist nicht mehr zu vermitteln, dass die Einrichtung eines einfachen Wochenmarktes nach Abschluss des Standortfindungsvorgangs mehr als anderthalb Jahre beansprucht, ohne dass ein Fortschritt zu erkennen ist. Der Magistrat wird daher gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass der Wochenmarkt, so wie im Jahre 2015 mit dem Ortsbeirat 9 abgestimmt, endlich etabliert wird oder andernfalls gegenüber dem Ortsbeirat 9 darzulegen, welche Hindernisse aufgetreten sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.11.2014, OM 3626 Anregung an den Magistrat vom 19.03.2015, OM 4002 Stellungnahme des Magistrats vom 22.05.2015, ST 784 Stellungnahme des Magistrats vom 03.07.2015, ST 967 Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2017, ST 576 Antrag vom 05.05.2017, OF 259/9 Antrag vom 05.05.2017, OF 260/9 Anregung an den Magistrat vom 18.05.2017, OM 1611 Anregung an den Magistrat vom 18.05.2017, OM 1612 Aktenzeichen: 90 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aktuelle Planung für den vorgesehenen Ausbau der Main-Weser-Bahnstrecke hier: Ortsbezirk 9

03.11.2016 · Aktualisiert: 25.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.11.2016, OM 837 entstanden aus Vorlage: OF 125/9 vom 17.10.2016 Betreff: Aktuelle Planung für den vorgesehenen Ausbau der Main-Weser-Bahnstrecke hier: Ortsbezirk 9 Der Magistrat wird um Auskunft bzw. Vorstellung gebeten, wie sich die aktuelle zeitliche Planung für den vorgesehenen Ausbau der Main-Weser-Bahnstrecke darstellt und welche Vorkehrungen der Magistrat vorgesehen hat, damit die davon ausgehenden Beeinträchtigungen, insbesondere des öffentlichen Straßen- und Verkehrsnetzes, nicht zu Verkehrskollapsen führen. Besonders betroffen sind u. a. folgende Straßen: Endstüc k des Berkersheimer Weges, Lachweg, Alt-Eschersheim, Niedwiesenstraße (als voraussichtliche Baustraße), Am Weißen Stein, Teilbereiche der Eschersheimer Landstraße, Kurhessenstraße, Woogstraße, Alt-Ginnheim, Teilbereiche der Ginnheimer Landstraße. Deshalb ist eine baldige Vorstellung der aktuellen Planungen, insbesondere auch der zeitlichen, geboten, damit notwendige Folgerungen gezogen und Anpassungsmaßnahmen ins Auge gefasst werden können. Begründung: Nach verschiedenen Maßnahmen um die Bahnstrecke und nach Presseberichten ist wohl davon auszugehen, dass mit einem Beginn des viergleisigen Ausbaus in absehbarer Zeit (im Jahr 2017) zu rechnen ist. Die Anwohner sollen angeblich nur mit subjektiven Beeinträchtigungen belastet werden. Die sich aus einem Ausbau ergebenden Folgen für Verkehrsführungen und sonstige Maßnahmen zur Minimierung von Beeinträchtigungen für die Anwohne können wohl nicht ohne Weiteres aus der Planfeststellung übernommen werden, weil dieser bisher nicht aktualisiert wurde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2017, ST 297 Aktenzeichen: 69

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Rad- und Fußgängerverkehr zügiger und sicherer machen: Schotterweg am Rand des Niddaparks

31.10.2016 · Aktualisiert: 02.12.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 31.10.2016, OM 817 entstanden aus Vorlage: OF 108/2 vom 22.09.2016 Betreff: Rad- und Fußgängerverkehr zügiger und sicherer machen: Schotterweg am Rand des Niddaparks Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass der Weg parallel zur A 66 zwischen der Unterführung der S-Bahn-Linie und der Kreuzung Ginnheimer Landstraße/Franz-Rücker-Allee grundlegend saniert wird. Begründung: Es handelt sich um eine von Radfahrern viel befahrene Strecke. Der Weg wird viel auch von Müttern mit Kinderwagen und Rad fahrenden Kindern benutzt, um in den Volkspark Niddatal oder umgekehrt in den Grüneburgpark/Botanischen Garten zu kommen. Viele Jogger laufen auf diesem Weg, was auf die Nähe zu den Universitätssportanlagen zurückzuführen ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.01.2017, ST 185 Stellungnahme des Magistrats vom 09.06.2017, ST 1066 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ampelanlagen für Seh- und Hörgeschädigte

31.10.2016 · Aktualisiert: 07.02.2017

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 31.10.2016, OM 832 entstanden aus Vorlage: OF 133/2 vom 07.10.2016 Betreff: Ampelanlagen für Seh- und Hörgeschädigte Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob die Ampelanlagen - in der Leonardo-da-Vinci-Allee zur Straßenbahnhaltestelle "Rebstockbad"; - ab der Leonardo-da-Vinci-Allee bis in den Rebstockpark (alt); - an der Kreuzung der Bockenheimer Landstraße zur Senckenberganlage; - an der Kreuzung Adalbertstraße zur Gräfstraße (Bockenheimer Warte); - an der Kreuzung Schloßstraße zur Adalbertstraße (Richtung Westbahnhof); - an der Kreuzung Sophienstraße zur Franz-Rücker-Allee; - an der Kreuzung Ginnheimer Landstraße zur Schloßstraße mit Drückern ausgestattet werden können, die sowohl akustische Signale und möglichst auch Vibrationen ausgeben können. Sollte dies umsetzbar sein, wird der Magistrat um zeitnahe Umsetzung gebeten. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, bei Neu- und Umplanungen von Ampelanlagen diese gleich mit Ampeldrückern mit akustischem Signal sowie Vibration auszustatten. Begründung: Blinde und/oder hörgeschädigte Menschen in unserer Stadt können die Signale der Ampeln nicht oder nur schwer wahrnehmen. Diesen Bürgerinnen und Bürgern könnten entsprechende Ampeln ermöglichen, ohne Gefahr und/oder fremde Hilfe die Straße zu überqueren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2017, ST 290

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Entfernung der Schranke in der Franz-Werfel-Straße

01.09.2016 · Aktualisiert: 14.07.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.09.2016, OM 498 entstanden aus Vorlage: OF 19/9 vom 30.05.2016 Betreff: Entfernung der Schranke in der Franz-Werfel-Straße Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Schranke in der Franz-Werfel-Straße (auf Höhe der Unterführung der Rosa-Luxemburg-Straße) probeweise für sechs Monate geöffnet wird. Begründung: Die Feuerwehr Ginnheim hat mehrfach darauf hingewiesen, dass die Schranke Einsätze der Feuerwehr behindert und ihre Öffnung im Brandfall zu einer Verzögerung führen kann, deren Folgen unabsehbar sind. Im Übrigen handelt es sich bei der Schranke um ein Überbleibsel aus alten Zeiten, dessen Sinn heute nicht mehr zu erkennen ist. Es besteht kein Grund mehr, die Franz-Werfel-Straße für den Verkehr zu sperren und den Zugang zu Teilen Ginnheims auf diese Weise künstlich zu erschweren. Während der mehrmonatigen Öffnung der Schranke im Zuge der Straßenbauarbeiten in der Ginnheimer Landstraße hat sich gezeigt, dass eine Beseitigung der Schranke keine ungewollten Verkehrsströme durch die Franz-Werfel-Straße auslösen würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.11.2016, ST 1516 Antrag vom 03.05.2018, OF 469/9 Auskunftsersuchen vom 17.05.2018, V 890 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kreuzungsbereich Sophienstraße und Ginnheimer Straße/Ginnheimer Landstraße/Zugang zur BUGA neu ordnen

29.08.2016 · Aktualisiert: 24.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.08.2016, OM 394 entstanden aus Vorlage: OF 75/2 vom 10.08.2016 Betreff: Kreuzungsbereich Sophienstraße und Ginnheimer Straße/Ginnheimer Landstraße/Zugang zur BUGA neu ordnen Der Magistrat wird aufgefordert, den gesamten Querungsbereich der Kreuzung Sophienstraße und Ginnheimer Straße/Ginnheimer Landstraße mit verkehrssichernden Maßnahmen so neu zu ordnen, dass umfassend gesicherte Abläufe für alle am Verkehr Beteiligten garantiert sind. Hierbei ist besonders darauf zu achten, dass 1. derzeit bestehende Gefahrenpunkte, wie das verkehrswidrige und gefährdende Überholen des 34er Busses an der Haltestelle Richtung Dornbusch oder die veraltete Technik der Fußgängersignalanlage, ausgeräumt werden; 2. die Neuordnung so gestaltet wird, dass sie den Anforderungen eines sicheren Schulweges mit gefahrlosen Querungshilfen gerecht wird; 3. der Maßnahmenplanung zeitnah ein Ortstermin mit beteiligten Ämtern, Schule und Schulbehörde, Polizei, Elternvertretern und Ortsbeirat vorangestellt wird. Begründung: Neben der bisher schon regen Frequentierung wird der Kreuzungsbereich aller Voraussicht nach im kommenden Jahr zusätzlich den Anforderungen eines sicheren Schulwegs (Auslagerung der Franckeschule hinter die FTG) genügen müssen. In diesem Zusammenhang macht es Sinn, den gesamten Querungsbereich noch einmal auf mögliche Verbesserungen hin zu überprüfen. Zwar ist der Magistrat in der Vergangenheit schon Anregungen des Ortsbeirates gefolgt und hat Unsicherheiten an besagter Kreuzung entschärft (stationäre Rotlichtüberwachung, Polizeikontrollen, Verengung der Rechtsabbiegerspur in der Sophienstraße), dennoch ist die verkehrliche Sicherheit im gesamten Kreuzungsbereich immer noch verbesserungswürdig. So ist hinsichtlich einer evtl. Modernisierung der derzeitigen, vom Magistrat selbst als "veraltet" bezeichneten Fußgängersignalanlage noch nichts bekannt. Auch wird der 34er Bus Richtung Dornbusch an der Haltestelle vermehrt riskant überholt. Derartige Überholmanöver haben auch an der Haltestelle Richtung Kirchplatz zugenommen - dort wird die Mittelinsel umfahren und der entgegenkommende Verkehr sowie querende Fußgänger gefährdet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2016, ST 1541 Anregung an den Magistrat vom 22.01.2018, OM 2642 Antrag vom 11.02.2018, OF 504/2 Anregung an den Magistrat vom 19.02.2018, OM 2756 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Parkbänke für die Bewohner der Altenwohnanlage Reichelstraße 50

18.08.2016 · Aktualisiert: 05.09.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.08.2016, OF 80/9 Betreff: Parkbänke für die Bewohner der Altenwohnanlage Reichelstraße 50 Der Ortsbeirat bittet den Ortsvorsteher sich mit dem Volks- Bau- und Sparverein in Verbindung zu setzen, damit den Bewohner in der Reichelstraße 50 ausreichend Parkbänke zu Verfügung stehen. Begründung: Die Bewohner der Altenwohnanlage Reichelstraße 50 treffen sich zum Plaudern in den umliegenden Grünanlagen. Die bereitstehen Parkbänke sind dabei oft komplett besetzt. Mehr Sitzgelegenheiten würden den sozialen Austausch und die Lebensqualität der Siedlung erhöhen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 9 am 01.09.2016, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 80/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Spielplätze zwischen den Gebäuden Mahräckerstraße 13, Guaitastraße 33 und Reichelstraße 50 reparieren und ausbauen

18.08.2016 · Aktualisiert: 05.09.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.08.2016, OF 79/9 Betreff: Spielplätze zwischen den Gebäuden Mahräckerstraße 13, Guaitastraße 33 und Reichelstraße 50 reparieren und ausbauen Der Ortsbeirat bittet den Ortsvorsteher sich mit dem Volks- Bau- und Sparverein (VBS) in Verbindung zu setzen, damit die Spielplätzezwischen den Gebäuden der Mahräckerstraße 13, Guaitastraße 33 und Reichelstraße 50 repariert und erweitert werden. Vielleicht sieht der VBS auch die Möglichkeit, ein Parkschachspiel vor dem Wohnhaus der Reichelstraße 50 anzulegen. Begründung: Die Bewohner der Siedlung nutzen die Grünanlagen und Spielplätze um sich auszutauschen: Jung und Alt trifft sich. Die Spielplätze sind jedoch in einen beklagenswerten Zustand. Eine Reparatur der Spielgeräte und/oder eine Erweiterung bzw. Neugestaltung der Außenanlagen würde die Lebensqualität der Bewohner enorm verbessern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 9 am 01.09.2016, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 79/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bereich um den Verbindungsweg unter der Rosa-Luxemburg-Straße zwischen Ginnheimer Landstraße und Auf der Schloßhecke gestalten!

09.06.2016 · Aktualisiert: 15.12.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.06.2016, OM 201 entstanden aus Vorlage: OF 21/9 vom 30.05.2016 Betreff: Bereich um den Verbindungsweg unter der Rosa-Luxemburg-Straße zwischen Ginnheimer Landstraße und Auf der Schloßhecke gestalten! Der Magistrat wird gebeten, sich mit dem Gelände am Verbindungsweg unter der Rosa-Luxemburg-Straße zwischen Ginnheimer Landstraße und Auf der Schlosshecke gestalterisch auseinanderzusetzen. Denkbar wären Sitzgelegenheiten, Spielmöglichkeiten, Tischtennisplatten oder auch eine Skaterbahn. Vor allem aber sollte der gesamte Bereich möglichst so bepflanzt werden, dass sich die Bürgerinnen und Bürger dort gerne aufhalten. Begründung: Im Bereich unter der Rosa-Luxemburg-Straße zwischen Ginnheimer Landstraße und Auf der Schloßhecke wird der Verbindungsweg tagsüber von sehr vielen Bewohnern genutzt, um die Kleingärten zu erreichen, dort spazieren zu gehen oder schnell aus dem alten Ortskern Ginnheims zur Straßen- und U-Bahn-Haltestelle zu gelangen. Besonders im Bereich hin zu den Bahngleisen der Straßenbahnlinie 16 muss der Bewuchs zurückgeschnitten werden. Das Gelände bietet trotz seiner Lage unter der Rosa-Luxemburg-Straße ein hohes Nutzungspotenzial für den Stadtteil. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2016, ST 1080 Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2017, ST 312 Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2017, ST 1406 Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2018, ST 50 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kurzzeitparkplätze entlang der Einkaufszone der Ginnheimer Landstraße

09.06.2016 · Aktualisiert: 05.08.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.06.2016, OM 200 entstanden aus Vorlage: OF 20/9 vom 30.05.2016 Betreff: Kurzzeitparkplätze entlang der Einkaufszone der Ginnheimer Landstraße Vorgang: OM 4794/15 OBR 9; ST 421/15 Die Ortsbeiratsanregung vom 03.12.2015, OM 4794, setzt die beim Wirtschaftstag Dornbusch-Ginnheim des Magistrats am 14. Juli 2014 unter Teilnahme des Wirtschaftsdezernenten, Vertretern der Wirtschaftsförderung Frankfurt, des Ortsbeirats 9, der IHK und der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main gewonnenen Erkenntnisse unter Beteiligung der Geschäftsleute entlang des in Rede stehenden Abschnitts der Einkaufszeile der Ginnheimer Landstraße sowie der Stellungnahmen von Anwohnern auf der gegenüberliegenden Straßenseite um. Die Obengenannten hielten die in der Vorlage OM 4794 ausgesprochene Forderung für notwendig und angemessen. Von daher kann die Stellungnahme vom 29.02.2016, ST 421, in Ton und Inhalt nicht nachvollzogen werden. Zum einen wurde keineswegs die "Einführung einer Parkscheibenregelung" angeregt, sondern die "Einrichtung von nicht kostenpflichtigen Kurzzeitparkplätzen". Wie dies "(verkehrs-)technisch" umgesetzt wird, bleibt der Kreativität des Magistrats überlassen. Die Unterscheidung im Verkehrsbedürfnis von Einkaufszonen im "ländlichen Bereich der Stadt" sowie "nichtländlicher Zonen" ist aus Sicht der Betroffenen wie des Ortsbeirats 9 nicht nachvollziehbar. Ferner ist auch die räumliche Abgrenzung der "ländlichen Bereiche der Stadt" der Vorlage ST 421 nicht zu entnehmen. Der Maßstab für beides ist erläuterungsbedürftig. Der Magistrat wird daher gebeten, unter Überprüfung der im Wirtschaftstag vom 14. Juli 2014 festgestellten Bedürfnisse des örtlichen Einzelhandels unter Heranziehung des damals herausgearbeiteten Meinungsbildes die Ortsbeiratsanregung OM 4794 zu überprüfen sowie einer erneuten Bewertung unter Berücksichtigung des gemeinsamen Ziels der Vermeidung bzw. Beseitigung von Leerständen in Einkaufszonen zu unterziehen und das Ergebnis dem Ortsbeirat 9 mitzuteilen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2015, ST 421 Anregung an den Magistrat vom 03.12.2015, OM 4794 Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2016, ST 1066 Aktenzeichen: 66 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Aktuelle Parkplatzsituation im Bereich Guaitastraße/Reichelstraße in Verbindung mit Baumaßnahmen des Volks-, Bau- und Sparvereins Frankfurt am Main eG

09.04.2016 · Aktualisiert: 04.05.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.04.2016, OF 13/9 Betreff: Aktuelle Parkplatzsituation im Bereich Guaitastraße/Reichelstraße in Verbindung mit Baumaßnahmen des Volks-, Bau- und Sparvereins Frankfurt am Main eG Der obige Verein lässt z. Z. in der Guiatastraße ein neues Wohngebäude errichten und in der Reichelstraße einen Wohnblock sanieren. Durch die Baumaßnahmen stehen - zwangsläufig - die Parkplätze im öffentlichen Verkehrsraum während der Bauzeit nicht zur Verfügung. Zusätzlich wurden im Baubereich bisher vorhandene Garagen abgerissen. Durch die gleichzeitige Abfolge dieser baulichen Maßnahmen hat sich der Parkdruck erheblich verschärft; ist zur Parkraum-Not geworden. Wie zu erfahren, weichen Bewohner der Reichelstraße bis nach Bockenheim aus, um überhaupt einen Parkplatz zu finden. Der erwähnte Verein führt in seiner Mitglieder-Information 2/2015 u. a. aus: "Die erforderlichen Pkw-Stellplätze werden wir auf dem ebenfalls noch zu bauenden Quartiers-Parkplatz nahe der Reichelstraße 50 bereitstellen". Im Kontext stellen sich Fragen nach dem moralischen Impetus des Volks-, Bau- und Sparvereins und danach, ob der Verein den angekündigten Quartiers-Parkplatz nicht schon vor Beginn der Hausbau-Maßnahmen hätte errichten können. Über den Zeitpunkt des Baus dieses Parkplatzes schweigt sich der Verein übrigens aus. Vor dem geschilderten Hintergrund wird der Magistrat gebeten, die Parkplatzfrage - auch in Verbindung mit dem Volks-, Bau- und Sparverein - zu prüfen, sich um Hilfsmöglichkeiten für die Anwohner zu bemühen und anschließend zu berichten. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 9 am 28.04.2016, TO II, TOP 4 Beschluss: Auskunftsersuchen V 2 2016 Die Vorlage OF 13/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, FDP, LINKE. und BFF gegen CDU und GRÜNE (= Ablehnung)

Partei: FDP

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Ringstraßenbahn - Umsetzung der Planung Schloßstraße

18.01.2016 · Aktualisiert: 14.06.2021

S A C H S T A N D : Anregung vom 18.01.2016, OA 705 entstanden aus Vorlage: OF 809/2 vom 17.11.2015 Betreff: Ringstraßenbahn - Umsetzung der Planung Schloßstraße Vorgang: B 381/15 Der Ortsbeirat befürwortet das Konzept der Ringstraßenbahn wie in der Studie von SHP Ingenieuren im November 2014 dargestellt und empfiehlt dessen Verfolgung und Umsetzung. Die Stadtverordnetenversammlung möge daher beschließen: 1. Der Magistrat wird aufgefordert, die Entscheidung über die Trassenführung der geplanten Ringstraßenbahn im Bereich des Ortsbezirkes 2 isoliert und vor einer Gesamtentscheidung zu dem Projekt zu treffen. 2. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, die Trassenführung nicht über die Schloßstraße bzw. Ginnheimer Straße verlaufen zu lassen, sondern entsprechend der Empfehlung auf Seite 65 des Berichtes (Prüfung der Alternativt rassen) auf den Gleisen der heutigen Linie 16. 3. Der Magistrat wird außerdem aufgefordert, die Planungen des Amtes für Straßenbau und Erschließung der Stadt Frankfurt zur Gestaltung der Schloßstraße unmittelbar fortzusetzen und zur Umsetzung zu bringen. Begründung: Zu 1. und 2.: Ergibt sich aus der Studie von SHP Ingenieuren. Zu 3.: In zahlreichen Anträgen des Ortsbeirates 2 wurden Verbesserungsplanungen für den Straßenzug der Schloßstraße beantragt. Es liegen seit Jahren Planungsvarianten des Amtes für Straßenbau und Erschließung vor, die alleine deshalb nicht weiterverfolgt wurden, weil das Konzept einer Ringstraßenbahn ggf. Bereiche der Schloßstraße wie auch der Ginnheimer Landstraße beansprucht. Da es sich erwiesen hat, dass auch die vorliegenden Untersuchungen des Büros SHP Ingenieure zu dem Ergebnis kommen, dass die Führung einer Ringstraßenbahn über die Schloßstraße und die Ginnheimer Straße problematisch ist, sollte dieses Argument kein Grund mehr sein, die Planungen einer verkehrsberuhigt gestalteten Stadtstraße nicht zu vervollständigen und umzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 19.10.2015, B 381 Stellungnahme des Magistrats vom 20.05.2016, ST 822 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 27.01.2016 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des Verkehrsausschusses am 16.02.2016, TO I, TOP 22 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 705 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. (= Punkt 1. Annahme, Punkt 2. und 3. Ablehnung) und FDP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 6811, 47. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 16.02.2016 Aktenzeichen: 92 11

OF (Antrag Ortsbeirat)

Bei der Planung der Ringstraßenbahn für die mittel- bis langfristige Planung die Alternative A über die Ginnheimer Landstraße, Rödelheimer Straße und Schloßstraße weiterhin ermöglichen

19.12.2015 · Aktualisiert: 26.08.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.12.2015, OF 824/2 Betreff: Bei der Planung der Ringstraßenbahn für die mittel- bis langfristige Planung die Alternative A über die Ginnheimer Landstraße, Rödelheimer Straße und Schloßstraße weiterhin ermöglichen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: Bei der Planung der Ringstraßenbahn soll trotz des geplanten Verlaufs über die Gleise der Linie 16 als mittel- bis langfristige Möglichkeit die Führung über die Ginnheimer Landstraße, Rödelheimer Straße und Schloßstrasse ermöglicht werden. Begründung: Wie aus der Studie zur Ringstraßenbahn Seite 7 hervorgeht, gibt es an der Station Kirchplatz mehrere Umsteigebeziehungen, die auf der Strecke Sportuni bis Kirchplatz entstehen. Weiterhin geht aus der Studie Seite 10 hervor, dass bei einer Führung über die Gleise der Linie 16 der westliche Teil Bockenheims um den Kirchplatz und den Schönhof nicht an die Straßenbahn angeschlossen ist. Deshalb ist es notwendig, mittel- bis langfristig die Linie über die Ginnheimer Landstraße und Rödelheimer Straße zu führen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 19.10.2015, B 381 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 50. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2016, TO I, TOP 11 Beschluss: 1. Die Vorlage B 381 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 824/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF und fraktionslos gegen LINKE. (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU und FDP gegen LINKE. und BFF (= Annahme); SPD und fraktionslos (= Enthaltung)

Partei: LINKE.

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kurzzeitparkplätze entlang der Einkaufszone der Ginnheimer Landstraße

03.12.2015 · Aktualisiert: 10.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.12.2015, OM 4794 entstanden aus Vorlage: OF 987/9 vom 21.10.2015 Betreff: Kurzzeitparkplätze entlang der Einkaufszone der Ginnheimer Landstraße Die Einzelhandelsgeschäfte entlang der Ginnheimer Landstraße zwischen den Kreuzungen mit der Wilhelm-Epstein-Straße und der Platenstraße sind auf Kundenfrequenz auch aus dem weiteren Umfeld, insbesondere dem nördlich gelegenen Ginnheimer Ortskern, angewiesen. Erfreulicherweise hat, neben dem erfolgreichen Einsatz des Ginnheimer Gewerberings, die Verbesserung der Straßenoberfläche und der Aufenthaltsqualität zum Verschwinden vorhanden gewesener Leerstände geführt. Nunmehr bleibt zu bemängeln, dass die vorhandenen Parkplätze entlang der Reihe der Unternehmen großenteils von Langzeitparkern genutzt werden. Potenziellen Geschäftskunden werden sie damit entzogen, was zu vielerlei Beschwerden geführt hat. Der Magistrat wird daher aufgefordert, für die Einrichtung von nicht kostenpflichtigen Kurzzeitparkplätzen auf der westlichen Seite zwischen dem Orthopädiegeschäft "Metz" und dem Fahrradladen "Fahrradstation" mit einer Höchstdauer erlaubten Parkens von einer Stunde zu sorgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.02.2016, ST 421 Antrag vom 30.05.2016, OF 20/9 Anregung an den Magistrat vom 09.06.2016, OM 200 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Spielplatz an der Reichelstraße 50 aufwerten

19.11.2015 · Aktualisiert: 08.12.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.11.2015, OF 1015/9 Betreff: Spielplatz an der Reichelstraße 50 aufwerten Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, den Spielplatz an der Reichelstraße 50 aufzuwerten. Neben der Rutsche sollten eine Tischtennisplatte, eine Schaukel und ein Klettergerät dazukommen. Auch Sportgeräte, wie im Niddapark, würden den Spielplatz attraktiver machen. Für eine baldige Realisierung zmindest eines Bausteines stellt der Ortsbeirat 10.000 € aus dem Ortsbeiratsbudget zu Verfügung. Begründung: Der Spielplatz an der Reichelstraße 50 bietet sehr viel Platz und könnte viel mehr genutzt werden, gäbe es denn genügend Spielmöglichkeiten. Vor vier Jahren wurden dort leider zwei Tischtennisplatten ersatzlos entfernt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 9 am 03.12.2015, TO I, TOP 22 Die Vorlage wird zum interfraktionellen Antrag erklärt Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 397 2015 Die Vorlage OF 1015/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Behinderung der öffentlichen Verkehrsmittel auf der Ginnheimer Landstraße

05.11.2015 · Aktualisiert: 03.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.11.2015, OM 4698 entstanden aus Vorlage: OF 988/9 vom 21.10.2015 Betreff: Behinderung der öffentlichen Verkehrsmittel auf der Ginnheimer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, auf dem Gehweg unmittelbar nach der Ausfahrtskurve der Straßenbahnlinie 16 in südlicher Richtung der Ginnheimer Landstraße die Pfostenreihe ab der Fußgängerampel beginnen zu lassen. Begründung: Momentan beginnt die Pfostenreihe erst einige Meter nach der Ausfahrtskurve der Straßenbahn. Dies führt regelmäßig dazu, dass dort falsch parkende Fahrzeuge den Verkehrsfluss im Allgemeinen und die öffentlichen Verkehrsmittel (Straßenbahnlinie 16, Buslinie 39) im Besonderen nicht unerheblich beeinträchtigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.02.2016, ST 316 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gelände am Verbindungsweg unter der Rosa-Luxemburg-Straße zwischen Ginnheimer Landstraße und Auf der Schlosshecke verschönern

28.05.2015 · Aktualisiert: 10.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.05.2015, OM 4213 entstanden aus Vorlage: OF 923/9 vom 13.05.2015 Betreff: Gelände am Verbindungsweg unter der Rosa-Luxemburg-Straße zwischen Ginnheimer Landstraße und Auf der Schlosshecke verschönern Der Magistrat wird gebeten, das Gelände am Verbindungsweg unter der Rosa-Luxemburg-Straße zwischen Ginnheimer Landstraße und Auf der Schlosshecke zu verschönern. Der Bereich in Richtung der Straßenbahngleise könnte geebnet und bepflanzt werden und der Bereich in Richtung der Kleingärten durch einen Zaun gegliedert werden. Müll ist zu beseitigen, Bewuchs ist regelmäßig zurückzuschneiden. Eine Verlängerung zu den Bahngleisen der S-Bahn und eine Unterführung hin zum Niddapark sind wünschenswert. Begründung: Der gesamte Bereich unter der Rosa-Luxemburg-Straße zwischen Ginnheimer Landstraße und Auf der Schlosshecke ist in einem beklagenswerten Zustand. Der Baumbestand sollte geordnet und gestaltet werden. Der Verbindungsweg wird tagsüber von vielen Bewohnern genutzt, um die Kleingärten zu erreichen, in denen sich ein Spaziergang durchaus lohnt. Nachts ist der Bereich zwar ausgeleuchtet, aber angsteinflößend. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2015, ST 1343 Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2016, ST 278 Aktenzeichen: 60 10

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Milieuschutz als wirksame städtebauliche Maßnahme zum Schutz vor Verdrängung und sozialen Strukturveränderungen verstärkt kommunizieren und kontrollieren

20.04.2015 · Aktualisiert: 04.09.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.04.2015, OM 4019 entstanden aus Vorlage: OF 665/2 vom 02.04.2015 Betreff: Milieuschutz als wirksame städtebauliche Maßnahme zum Schutz vor Verdrängung und sozialen Strukturveränderungen verstärkt kommunizieren und kontrollieren Der Magistrat wird gebeten, 1. über die Möglichkeiten des Milieuschutzes hinsichtlich des Erhalts von preiswertem Wohnraum und gemischter Bevölkerungsstrukturen in Informationsveranstaltungen vor Ort - hier jeweils für die Bereiche der Erhaltungssatzungen in Bockenheim und im Westend - verstärkt zu informieren. Zusätzlich sollte eine offene Beratung in Kooperation mit dem Ortsbeirat und den Mieterinitiativen den Bewohnern Gelegenheit geben, von einem effektiven Milieuschutz zu profitieren; 2. sicherzustellen, dass durch ausreichende personelle Ausstattung Bauanträge und Bauausführung intensiv geprüft und kontrolliert werden können und damit der Genehmigungsvorbehalt im Sinne der Milieuschutzsatzungen angewandt werden kann; 3. die Grenzen des Gebietes zu überprüfen und zu berichten, warum die an das jetzt festgelegte Milieuschutzgebiet angrenzenden Bereiche für die Erhaltungssatzungen Bockenheim I und II, etwa Sophienstraße oder Hedwig-Dransfeld-Straße, Franz-Rücker-Allee und damit der gesamte Bereich von der Grenze Grüneburgpark bis zum Westbahnhof, Ginnheimer Landstraße und Gräfstraße, bislang nicht als schützenswert eingestuft wurden, obgleich sie sowohl baulich als auch von der Bevölkerungsstruktur her durchaus unterschiedlich und schützenswert erscheinen. Begründung: Während die Öffentlichkeit dem Milieuschutz grundsätzlich positiv gegenübersteht, bleiben doch Fragen hinsichtlich der Kriterien. Es besteht ein großes Bedürfnis nach Beratung und Information hinsichtlich der Möglichkeiten, aber auch der Grenzen des Milieuschutzes. Es bestehen zudem Bedenken aufgrund von Erfahrungen im Westend, dass gut gemeint noch nicht gut ist, weil die personelle Ausstattung nicht ausreicht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2015, ST 1004 Aktenzeichen: 61 00

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fußgänger/Fahrradfahrer an der Kreuzung Ginnheimer Straße/Sophienstraße besser schützen

20.04.2015 · Aktualisiert: 04.09.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.04.2015, OM 4020 entstanden aus Vorlage: OF 667/2 vom 02.04.2015 Betreff: Fußgänger/Fahrradfahrer an der Kreuzung Ginnheimer Straße/Sophienstraße besser schützen Vorgang: OM 751/12 OBR 2; ST 798/12 1. Der Magistrat wird gebeten, an der oben bezeichneten Kreuzung weitere verkehrssichernde Maßnahmen vorzunehmen. Vor dem Hintergrund der Beschwerde aus einer der anliegenden Kindertagesstätten, in der darauf hingewiesen wird, dass ein Kind am Ampelübergang an dieser Kreuzung von einem Auto "gestreift" wurde, ist dies beschleunigt anzugehen. Insbesondere ist an eine Ampelschaltung oder -anlage zu denken, die Fußgängern, vor allem Kindern, mehr als zehn Sekunden Zeit zum Überqueren der Straße lässt. 2. Da dem Vernehmen nach zudem Autofahrer an dieser Stelle häufig und gerne bei Rot über die Ampel fahren, wird der Magistrat ferner gebeten, an dieser Stelle vermehrt zu kontrollieren und Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung zu ahnden. 3. Der Magistrat wird darüber hinaus um eine Einschätzung ersucht, ob für diese Kreuzung eine Neuordnung Sinn macht, da hier vielfältige Nutzungen bestehen - außer Auto- und Busverkehr queren hier vor allem auch Kinder mit und ohne Fahrrad, ebenso Kindergruppen mehrerer Kindertagesstätten aus der Umgebung, aber auch des gesamten Stadtteils auf dem Weg zum BUGA-Gelände beziehungsweise zum Abenteuerspielplatz oder auch Erwachsene und Familien mit Kindern und Fahrrädern auf dem Weg ins Grüne. Begründung: Die Maßnahmen, die 2012 im Anschluss an die Stellungnahme ST 798 an der Ecke Sophienstraße/Ginnheimer Landstraße erfolgten (Abpollerung und neue Beschilderung für Rechtsabbieger, Erneuerung des Zebrastreifens über die Sophienstraße), haben durchaus zur Entschärfung beigetragen. Dennoch war und ist die Ampelschaltung mit einer Freigabezeit für Fußgänger von zehn Sekunden offenbar gerade für Kinder nicht ausreichend. Da auch die Beschwerden über undisziplinierte Autofahrerinnen und Autofahrer zunehmen, besteht an diesem Punkt dringender Handlungsbedarf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.01.2012, OM 751 Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2012, ST 798 Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2015, ST 1074 Antrag vom 11.02.2018, OF 504/2 Anregung an den Magistrat vom 19.02.2018, OM 2756 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Spielmobileinsatz im Ortsbezirk 9

13.04.2015 · Aktualisiert: 30.04.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.04.2015, OF 910/9 Betreff: Spielmobileinsatz im Ortsbezirk 9 Der Ortsbeirat wolle beschließen: In Zusammenarbeit mit der Aktiven Nachbarschaft möchte der Ortsbeirat in den drei Stadtteilen des Ortsbezirks 9 an insgesamt zwanzig Tagen Spielmobile an folgenden Stellen aufstellen lassen: Dornbusch - viermal im Sinai-Park; Eschersheim - je viermal auf dem Spielplatz zum Wasserturm und auf dem Platz Am Geeren; Ginnheim - je viermal auf dem Spielplatz zwischen der Mahräckerstraße und der U-Bahn-Station Ginnheim und auf der Platenstraße vor Schule und Kindergarten. Der Ortsbeirat unterstützt diese Aktion mit 4.000 Euro aus dem Ortsbeiratsbudget und erbittet von der Aktiven Nachbarschaft die Bereitstellung von weiteren 4.000 Euro. Der mit der Stadt Frankfurt vereinbarte Tagessatz des Spielmobils beträgt in 2015 je 400 Euro. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Der Einsatz in 2015 auf den verschiedenen Plätzen gut besucht. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 9 am 23.04.2015, TO I, TOP 18 Die Vorlage wird zum gemeinsamen Antrag der CDU, GRÜNE, SPD, FDP und Frau Klieber erklärt. Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 322 2015 Die Vorlage OF 910/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass an dem letzten Tenorsatz folgender Halbsatz angefügt wird: ". .zu veranlassen und eine ausreichende Bewerbung sicherszustellen." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Eine Erhaltungssatzung für Bockenheim Nord

31.03.2015 · Aktualisiert: 06.05.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.03.2015, OF 663/2 Betreff: Eine Erhaltungssatzung für Bockenheim Nord Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: Der Magistrat wird beauftragt, für das Gebiet Bockenheim Nord (Ginnheimer Höhe) in Frankfurt am Main eine Satzung zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebietes aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt (§ 172 (1) Nr. 1 BauGB) und zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (§ 172 (1) Nr. 2 BauGB) aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich der aufzustellenden Erhaltungssatzung wird durch die folgenden Straßen begrenzt: Sophienstraße (Verlängerung bis zur Main-Weser-Bahn) Main-Weser-Bahn bis zur A 66 A 66 bis Miquelallee Miquelallee Zeppelinallee bis Sophienstraße Begründung: Bockenheim Nord, die sogenannte Ginnheimer Höhe, zeichnet sich durch eine stark gemischte Bausubstanz aus. So gibt es an der Ginnheimer Landstraße noch kleine ehemalige Fabrikanlagen und Gebäude aus der Mitte des 19. Jahrhunderts. Ferner gibt es noch einen gr0ßen Bestand an Gebäuden, die aus der Entstehungszeit der Ginnheimer Höhe ( von 1900 bis ca. 1930 ) stammen. Diese Gebäude sind als Beispiele für die Baugeschichte ihrer Entstehungszeit besonders zu schützen. Weiterhin häufen sich die Hinweise darauf, dass im Gebiet Ginnheimer Höhe ein großer Spekulationsdruck herrscht, der zur Verdrängung der angestammten Bevölkerung führt. So wird in der Hedwig-Dransfeld-Straße 6 - 8 ein 50er Jahre-Bau in ein Luxus-Gebäude "Taunusblick" mit Penthouse umgebaut, was zu einer 50%igen Mieterhöhung für die Mieter führt. Um diesem steigenden Verdrängungsdruck entgegen zu wirken, ist eine Erhaltungssatzung für dieses Gebiet zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebietes aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt (§ 172 (1) Nr. 1 BauGB) und zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (§ 172 (1) Nr. 2 BauGB) dringend notwendig. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 2 am 20.04.2015, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 663/2 wird abgelehnt. Abstimmung: 4 GRÜNE, CDU und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und fraktionslos (= Annahme); 1 GRÜNE (= Enthaltung)

Partei: LINKE.

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Wochenmarkt in Ginnheim

19.03.2015 · Aktualisiert: 07.11.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.03.2015, OM 4002 entstanden aus Vorlage: OF 898/9 vom 05.03.2015 Betreff: Wochenmarkt in Ginnheim Vorgang: OM 3626/14 OBR 9; ST 249/15 Der Ortsbeirat hält - wie bekannt - seit Längerem die Einrichtung eines Wochenmarktes zur Stärkung des Einzelhandels und Verbesserung des Einzelhandelsangebots in Ginnheim für wünschenswert. Dem Anliegen, ihn mit den bekannten positiven Effekten im Ortskern einzurichten, nicht zuletzt der Stärkung der wohnortnahen Versorgung der Bewohner des Stadtteils, wie auch der kommunikativen und belebenden Funktion einer derartigen regelmäßig stattfindenden Veranstaltung wegen, käme der Vorschlag am nächsten, der sich im Rahmen des am 24.02.2015 durchgeführten Ortstermins von Mitgliedern des Ortsbeirats 9, einschließlich des Ortsvorstehers, mit fachkundigen Vertretern der HFM Managementgesellschaft für Hafen und Markt mbH (HFM; vergleiche Stellungnahme ST 249) durchsetzte, den Bereich vor dem REWE-Markt in der Ginnheimer Landstraße 172 dafür in Anspruch zu nehmen. Da es sich nach Auskunft der Vertreter der HFM insoweit um überwiegend zum Parken genutzten öffentlichen Straßenraum handelt, und der REWE-Markt seinerseits auf seiner Südseite über eine große Parkfläche verfügt, besteht kein Raumproblem, und die Synergiemöglichkeiten zwischen dem Wochenmarkt und dem Einzelhandelsmarkt kämen voll zum Tragen. Die Örtlichkeit befindet sich nahe des Ortszentrums und ist verkehrsmäßig optimal erschlossen, insbesondere durch die Endhaltestellen der U-Bahn-Linien 1 und 9 sowie der Straßenbahn 16. Zudem befinden sich dort Haltestellen dreier Buslinien. Die fußläufige Nähe zu der Ansiedlung von kleinen Einzelhandelsgeschäften und Betrieben entlang der Ginnheimer Landstraße lässt auf den von diesen Gewerbetreibenden erwünschten Frequenzanschub hoffen. Im Interesse der baldigen Einrichtung des vom Ortsbeirat dringend befürworteten Wochenmarktes wird auf die Bezeichnung eines "Markttages" verzichtet. Der Mittwoch wäre sicher angenehm, eventuell auch der Donnerstag. Das im Rahmen des oben angegebenen Ortstermins zutage getretene Engagement der beiden anwesenden Vertreter der HFM soll an dieser Stelle ausdrücklich hervorgehoben werden, es lässt auf eine fachkundige und effiziente Bearbeitung der Angelegenheit vertrauen. Der Magistrat wird daher gebeten, die Etablierung eines Wochenmarktes für Ginnheim vor dem REWE-Markt in Höhe der Ginnheimer Landstraße 172 im Bereich der Parkstreifen östlich der Ginnheimer Landstraße in Angriff zu nehmen und einen aus seiner fachkundigen Sicht für den Stadtteil interessanten Wochenmarkt mit einer in seinem Ermessen gestellten Anzahl von Marktbeschickern für einen der örtlichen Situation entsprechenden Tageszeitraum an einem sich als geeignet herausstellenden Wochentag (außer Dienstag) einzurichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.11.2014, OM 3626 Stellungnahme des Magistrats vom 16.02.2015, ST 249 Stellungnahme des Magistrats vom 03.07.2015, ST 967 Antrag vom 17.11.2016, OF 154/9 Anregung an den Magistrat vom 01.12.2016, OM 1032 Aktenzeichen: 90 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Eine Erhaltungssatzung für Bockenheim-Nord

19.01.2015 · Aktualisiert: 06.05.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.01.2015, OF 636/2 Betreff: Eine Erhaltungssatzung für Bockenheim-Nord Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: Der Magistrat wird beauftragt, für das Gebiet Bockenheim Nord (Ginnheimer Höhe) in Frankfurt am Main eine Satzung zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebietes aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt (§ 172 (1) Nr. 1 BauGB) und zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (§ 172 (1) Nr. 2 BauGB) aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich der aufzustellenden Erhaltungssatzung wird durch die folgenden Straßen begrenzt: - Sophienstraße (Verlängerung bis zur Main-Weser-Bahn) - Main-Weser-Bahn bis zur A 66 - A 66 bis Miquelallee - Miquelallee - Zeppelinallee bis Sophienstraße Begründung: Bockenheim Nord, die sogenannte Ginnheimer Höhe, zeichnet sich durch eine stark gemischte Bausubstanz aus. So gibt es an der Ginnheimer Landstraße noch kleine ehemalige Fabrikanlagen und Gebäude aus der Mitte des 19. Jahrhunderts. Ferner gibt es noch einen gr0ßen Bestand an Gebäuden, die aus der Entstehungszeit der Ginnheimer Höhe ( von 1900 bis ca. 1930 ) stammen. Diese Gebäude sind als Beispiele für die Baugeschichte ihrer Entstehungszeit besonders zu schützen. Weiterhin häufen sich die Hinweise darauf, dass im Gebiet Ginnheimer Höhe ein großer Spekulationsdruck herrscht, der zur Verdrängung der angestammten Bevölkerung führt. So wird in der Hedwig-Dransfeld-Straße ein 50er Jahre-Bau in ein Luxus-Gebäude "Taunusblick" mit Penthouse umgebaut, was zu einer 50%igen Mieterhöhung für die Mieter führt. Um diesem steigenden Verdrängungsdruck entgegen zu wirken, ist eine Erhaltungssatzung für dieses Gebiet zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebietes aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt (§ 172 (1) Nr. 1 BauGB) und zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (§ 172 (1) Nr. 2 BauGB) dringend notwendig . Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 2 am 09.02.2015, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 636/2 wird bis zur Sitzung am 20.04.2015 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 2 am 20.04.2015, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 636/2 wird durch die Vorlage OF 663/2 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: LINKE.

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Neugestaltung der Grünanlage Ginnheimer Landstraße

19.11.2014 · Aktualisiert: 09.07.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.11.2014, OF 856/9 Betreff: Neugestaltung der Grünanlage Ginnheimer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die zugesagte Neugestaltung der Grünanlage in der Ginnheimer Landstraße vor den Hausnummer 164-180 sowie die weiteren bereits zugesagten Verbesserungen an der Straße gegenüber des REWE Getränkemarktes umzusetzen. Begründung: Bei einem Ortstermin am 08.07.2013 zum Thema Straßenbegleitgrün wurde uns die Neugestaltung der o.g. Grünanlage zugesagt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 9 am 04.12.2014, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 856/9 wird bis zur Sitzung am 02.07.2015 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 9 am 02.07.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 856/9 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Wochenmarkt in Ginnheim

06.11.2014 · Aktualisiert: 10.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.11.2014, OM 3626 entstanden aus Vorlage: OF 845/9 vom 21.10.2014 Betreff: Wochenmarkt in Ginnheim Vorgang: ST 1400/11 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und dem Ortsbeirat zu berichten, 1. ob die Einrichtung eines Wochenmarktes im westlichen Bereich der Ginnheimer Landstraße, etwa entlang der Geschäftszeile zwischen Heinzestraße und dem Einmündungsbereich der Reichelstraße, zeitnah zu realisieren ist; 2. falls dem Bedenken entgegenstehen, ob der Wochenmarkt, für den die Fläche des Ginnheimer Kirchplatzes als nicht ausreichend erachtet wurde, unter Einbeziehung des Bereichs der Straße Alt- Ginnheim zwischen Ginnheimer Hohl und Füllerstraße machbar ist. Begründung: Der Ortsbeirat hält, wie bekannt, seit Längerem die Einrichtung eines Wochenmarktes zur Stärkung des Einzelhandels und Verbesserung des Einzelhandelsangebots im Ortskern von Ginnheim für wünschenswert. Im Rahmen des Wirtschaftstags Dornbusch Ginnheim wurde der Wunsch der Einzelhändler nach einem Wochenmarkt im oben unter Ziffer 1. genannten Bereich an die Teilnehmer herangetragen, und zwar unter teilweiser Einbeziehung des Straßenbereichs. Teilnehmer der Wirtschaftsförderung Frankfurt zeigten sich aufgeschlossen, der Wirtschaftsdezernent hielt den Vorschlag für förderungswürdig. Es wäre wünschenswert, wenn die Prüfung nunmehr in Angriff genommen oder, falls bereits im Gange, dies dem Ortsbeirat berichtet würde. Der Vorschlag zu Ziffer 2. beruht auf der Überlegung, im alten Ortskern selbst einen Wochenmarkt mit den bekannten positiven Effekten, nicht zuletzt der Stärkung der wohnortnahen Versorgung der Bewohner des Stadtteils wie auch der kommunikativen und belebenden Funktion einer derartigen regelmäßig stattfindenden Veranstaltung, einzurichten. Das bisherige Argument der HFM Managementgesellschaft für Hafen und Markt GmbH, die zur Verfügung stehende Fläche sei zu klein, könnte durch die Inanspruchnahme des gesamten Straßenbereichs ausgeräumt werden. Die Einbeziehung der für den Standort Ginnheimer Landstraße angedachten Verkehrsfläche böte möglicherweise auch hier eine Lösung, die geprüft werden sollte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2011, ST 1400 Stellungnahme des Magistrats vom 16.02.2015, ST 249 Antrag vom 05.03.2015, OF 898/9 Anregung an den Magistrat vom 19.03.2015, OM 4002 Stellungnahme des Magistrats vom 22.05.2015, ST 784 Antrag vom 18.06.2015, OF 945/9 Antrag vom 17.11.2016, OF 154/9 Anregung an den Magistrat vom 01.12.2016, OM 1032 Aktenzeichen: 90 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradständer an der Kreuzung Rosa-Luxemburg-Straße/Ginnheimer Landstraße neben der Haltestelle der U 1

09.10.2014 · Aktualisiert: 18.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.10.2014, OM 3553 entstanden aus Vorlage: OF 829/9 vom 24.09.2014 Betreff: Fahrradständer an der Kreuzung Rosa-Luxemburg-Straße/Ginnheimer Landstraße neben der Haltestelle der U 1 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und gegebenenfalls wie viele Fahrradständer (Omegaständer) er an der Kreuzung Rosa-Luxemburg-Straße/ Ginnheimer Landstraße in Erweiterung der bereits vorhandenen Fahrradstände ranlage, möglichst in überdachter Form, installieren kann. Begründung: Die vorhandenen Fahrradständer reichen für den Bedarf nicht aus. Die bestehende Fahrradständeranlage ist überdacht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2015, ST 76 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Haltestelle der Buslinie 39 vor dem Gebäude Ginnheimer Landstraße 150

09.10.2014 · Aktualisiert: 09.03.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.10.2014, OM 3546 entstanden aus Vorlage: OF 823/9 vom 24.09.2014 Betreff: Haltestelle der Buslinie 39 vor dem Gebäude Ginnheimer Landstraße 150 Vorgang: ST 754/09 Für die Verkehrsbeziehungen nahe der Ginnheimer Landstraße, Rosa-Luxemburg-Straße und Platenstraße ist eine Neuregelung angedacht (Verkehrskreisel), deren Umsetzung inzwischen allerdings (weit) in die Zukunft verschoben wurde. Die Neuregelung hätte zu einer Verbesserung der Situation an der Haltestelle vor dem Gebäude Ginnheimer Landstraße 150 geführt. Im Bereich der Bushaltestelle besitzt der Bürgersteig nur eine Breite von zwei Metern. An der Haltestelle selbst ist eine Bank für wartende Fahrgäste aufgestellt. Einschließlich Abstand zu einer Wand nimmt sie eine Tiefe von 64 Zentimeter ein. Das bedeutet, dass die verfügbare, verbleibende Tiefe des Bürgersteigs nur 136 Zentimeter beträgt. Passierende Fußgänger und wartende Fahrgäste sind somit erheblich eingeschränkt. Es soll schon zu aggressiven Auseinandersetzungen zwischen Passanten und Wartenden gekommen sein. Bei Regen sind Wartende und Fußgänger Spritzwasser von vorbeifahrenden Autos ausgesetzt, dem sie der Enge wegen nicht ausweichen können. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat erneut gebeten, die Frage einer Verlegung der Haltestelle um die Ecke in die Platenstraße in Verbindung mit der dortigen Haltestelle für die Buslinie 64 wohlwollend zu prüfen und anschließend zu berichten. Die Haltestelle der Linie 64 könnte - wenn überhaupt erforderlich - verlängert werden; evtl. nach hinten. Begründung: Bei der vorgeschlagenen Verlegung geht zwar der unmittelbare Sichtkontakt von den Stationen der Straßenbahnlinie 16 und der U-Bahn-Linie U 1 zur Bushaltestelle der Linie 39 verloren, was einen geringen Nachteil bedeutet. Der Vorteil eines ausreichenden Aufstellplatzes, die Entzerrung und die Verhinderung von Gedränge dürften jedoch bei Weitem überwiegen. Die Ginnheimer Landstraße muss so oder so überquert werden. Für die Busse der Linie 64 besteht ohnehin kein Sichtkontakt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2015, ST 77 Antrag vom 20.10.2016, OF 136/9 Auskunftsersuchen vom 03.11.2016, V 236 Aktenzeichen: 92 13

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kreisverkehr Ginnheimer Landstraße/Ginnheimer Waldgasse/Alt-Ginnheim

09.10.2014 · Aktualisiert: 12.01.2015

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.10.2014, OM 3552 entstanden aus Vorlage: OF 836/9 vom 09.10.2014 Betreff: Kreisverkehr Ginnheimer Landstraße/Ginnheimer Waldgasse/Alt-Ginnheim Vorgang: OM 3220/09 OBR 9; ST 1005/09; EA 106/10 OBR 9; B 584/10; V 431/12 OBR 9; V 432/12 OBR 9; V 815/13 OBR 9; ST 88/14; ST 511/14 Seit circa vier Jahren gibt es Pläne, den Kreuzungsbereich durch einen Kreisel neu zu gestalten, um den Verkehrsablauf übersichtlicher und damit sicherer zu machen. Ein Kreisverkehr würde das verkehrswidrige Linksabbiegen aus der Anliegerstraße Richtung Ginnheimer Landstraße verhindern. Autofahrer aus der Ginnheimer Waldgasse und solche aus Alt-Ginnheim kommend könnten direkt hoch auf die Rosa-Luxembu rg-Straße fahren, anstatt verkehrswidrig um die Verkehrsinsel herum zu fahren. Der Magistrat wird gebeten, die vom Ortsbeirat 9 zuletzt im Jahr 2013 einstimmig beschlossene Einrichtung des Kreisverkehrs in die Prioritätenliste aufzunehmen und im Jahre 2015 zu realisieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.04.2009, OM 3220 Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2009, ST 1005 Etatanregung vom 21.01.2010, EA 106 Bericht des Magistrats vom 06.09.2010, B 584 Auskunftsersuchen vom 21.06.2012, V 431 Auskunftsersuchen vom 21.06.2012, V 432 Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2012, ST 1795 Auskunftsersuchen vom 29.08.2013, V 815 Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2014, ST 88 Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2014, ST 511 Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2015, ST 75

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gefahrenabwehr in den Liegenschaften Ginnheimer Landstraße Nr. 164180

11.09.2014 · Aktualisiert: 09.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.09.2014, OM 3430 entstanden aus Vorlage: OF 813/9 vom 31.08.2014 Betreff: Gefahrenabwehr in den Liegenschaften Ginnheimer Landstraße Nr. 164-180 Der Magistrat wird aufgefordert, in den Liegenschaften Ginnheimer Landstraße Nr. 164-180 zur Abwehr von Gefahren tätig zu werden und dem Ortsbeirat darüber zu berichten. Begründung: Seit Jahren klagen Mieterinnen und Mieter unter anderem über den baulichen Zustand des sogenannten Predigerseminars, der diverse gesundheitliche Gefahren mit sich bringt. Vorrangig geht es um Feuchtigkeit und Schimmelbildung in den Wohnungen sowie glatte und zum Teil vereiste Flure, die ein erhebliches Gesundheitsrisiko darstellen. Der Eigentümer der Liegenschaften, die Patrizia Immobilien AG (ein börsennotiertes Unternehmen der Immobilienwirtschaft), kommt seiner Verpflichtung, die Wohnungen und die von der Allgemeinheit genutzten Flure und Treppenhäuser in gebrauchsfähigem Zustand zu erhalten, nicht nach. Wegen fehlender Fenster in den Hausfluren zieht es durch die Stockwerke, Regen und Eis verwandeln die Fliesenböden in den Hausfluren in eine Rutschbahn, es bilden sich Pfützen, im Winter Schneehaufen, die gesundheitliche Gefahren für Mieter und Mieterinnen, die über den Flur zum Aufzug oder ins Treppenhaus laufen, bergen. Auch nach zwei Ortsterminen mit Vertretern der Polizei, des Ortsbeirates und Mietern, Gesprächen mit dem Verwalter sowie Berichten in der Presse sind die beschriebenen Probleme nicht behoben worden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2014, ST 1446 Aktenzeichen: 63 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Situation unter der Brücke der Rosa-Luxemburg-Straße, nahe der Kreuzung Ginnheimer Landstraße/Platenstraße

25.06.2014 · Aktualisiert: 17.07.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.06.2014, OF 800/9 Betreff: Situation unter der Brücke der Rosa-Luxemburg-Straße, nahe der Kreuzung Ginnheimer Landstraße/Platenstraße Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, ob ihm die Situation an obiger Stelle bekannt ist und welche Maßnahmen er ggf. beabsichtigt. Begründung: Anwohner beklagen sich, dass schon seit Wochen zwei PKW mit bulgarischen Kennzeichen unter der Brücke parken, dass Personen in den Fahrzeugen schlafen und die Umgebung der PKW verschmutzen. Neben dem Ausbringen von Abfall und Unrat sollen Insassen - mehr oder minder öffentlich - urinieren. Auch eine Plastiktüte gefüllt mit Exkrementen wurde von Anwohnern gefunden. Der Anfragesteller hat sich auf Wunsch von Anwohnern am 24. 6. 2014 vor Ort begeben und die erwähnten Zustände teilweise bestätigt gefunden. Zu diesem Zeitpunkt war nur ein PKW mit bulgarischem Kennzeichen geparkt. Personen befanden sich nicht im oder um das Fahrzeug. Fahrzeugtyp und das polizeiliche Kennzeichen sind notiert. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 9 am 10.07.2014, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 800/9 wurde zurückgezogen.

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Spielmobileinsatz im Ortsbezirk 9

28.04.2014 · Aktualisiert: 14.05.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.04.2014, OF 767/9 Betreff: Spielmobileinsatz im Ortsbezirk 9 Der Ortsbeirat wolle beschließen: In Zusammenarbeit mit der Aktiven Nachbarschaft möchte der Ortsbeirat in den 3 Stadtteilen insgesamt an 10 Tagen Spielmobile aufstellen lassen. Stellplätze: Dornbusch - Sinai-Park - 2x Eschersheim - Spielplatz zum Wasserturm - 2x Eschersheim - Platz Im Geeren - 2x Ginnheim - Gegenüber Wasserspielplatz (ehemals BUGA-Gelände) - 2x Ginnheim - Platensiedlung - 2x Der Ortsbeirat unterstützt diese Aktion mit 2.000,- € und erbittet von der Aktiven Nachbarschaft die Bereitstellung von weiteren 2.000,- €. Der mit der Stadt Frankfurt vereinbarte Tagessatz beträgt in 2014 400,- €. Begründung: Der Einsatz in 2014 auf dem Platz Im Geeren war so erfolgreich und gut besucht, dass vom Spielmobil ab dem 2. Tag weitere Spielgeräte angeboten wurden. Antragsteller: CDU FREIE WÄHLER SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 9 am 08.05.2014, TO I, TOP 20 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 239 2014 Die Vorlage OF 767/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass das Spielmobil nicht auf dem ehemaligen BUGA-Gelände sondern auf dem Spielplatz zwischen der Mahräckerstraße und der U-Bahn-Station Ginnheim aufgestellt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, FREIE_WÄHLER, SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Sachstandsabfrage zur Gedenktafel .Perlenfabrik"

28.02.2014 · Aktualisiert: 26.03.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2014, OF 470/2 Betreff: Sachstandsabfrage zur Gedenktafel "Perlenfabrik" Vorgang: ST 293/13 Der Magistrat wird beauftragt, darzulegen ob sich die nunmehr unter einer Wärmedämmung befindliche massive originale Kupfertafel des Künstlers Wolf Spemann zum Gedenken an die Vorgänge um das erste südhessische KZ, die sogenannte Perlenfabrik, doch noch am ursprünglichen Ort am Studentenwohnheim Ginnheimer Landstraße 42 anbringen lässt. In diesem Zusammenhang ist zu prüfen und zu berichten: 1. Besitzt die Gedenktafel einen künstlerischen Wert dergestalt, dass hier Immaterialgüterrechte greifen? 2. Die beauftragte Fassadenbaufirma gibt also an, sich an einer massiven Kupferplatte mit Hämmerchen und Meißelchen probiert zu haben, um sie sodann still und heimlich zuzukleistern. Wie steht es um die Haftungspraxis in dergleichen Fällen? 3. Wer hat seinerzeit mit welchem Verfahren die Gedenktafel von ihrem ursprünglichen an dem neuen Anbringungsort verbracht (Noch einmal: Die Gedenktafel ist schon einmal um das Haus gewandert . .)? 4. Was hat sich bislang im Bezug zu einer Kostenübernahme durch das Land Hessen ergeben? Begründung: Text der aus massivem Kupfer gefertigten Gedenktafel an der Ginnheimer Landstraße 42: Wenige Tage nach der Machtergreifung 1933 errichtete das NS-Regime hier auf dem Gelände eines ehemaligen Erziehungsheimes, bekannt unter dem Namen "Perlenfabrik", für Südhessen das erste Konzentrationslager. Innerhalb kurzer Zeit durchliefen mehr als 250 Gegner des NS-Regimes dieses Lager zum Transport in die Konzentrationslager nach Osthofen, Rhld.-Pfalz, Dachau, Bayern und Buchenwald, Thür. Die Gedenktafel befand sich ursprünglich straßenseitig einsehbar im Durchgang zwischen Haus 40 und 42, bevor sie im Zuge von Bauarbeiten schon einmal versetzt wurde. Ihre Bedeutung macht einen sensiblen Umgang mit ihr erforderlich. Abbildung: Mit Enthüllungsdatum 7. Februar 1986 wurde am Studentenwohnheim "Ginnheimer Landstraße 42" die Gedenktafel "Perlenfabrik" ursprünglich - so wie hier gekennzeichnet - angebracht, bevor sie im Jahre 2009 versetzt wurde [Bild: Günter Heilmann]. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2013, ST 293 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 17.03.2014, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 965 2014 Die Vorlage OF 470/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor unter Ziffer 2. die Worte "Hämmerchen und Meißelchen" durch die Worte "Hammer und Meißel" ersetzt werden. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU und FDP

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Schranke durch Poller ersetzen!

25.02.2014 · Aktualisiert: 26.08.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2014, OF 755/9 Betreff: Schranke durch Poller ersetzen! Der Magistrat wird gebeten, Die Schranke über die Franz-Werfel-Straße in Höhe der Unterführung der Rosa-Luxemburg-Straße nach Beendigung der Bauarbeiten und der Umleitung der Ginnheimer Landstraße durch Poller zu ersetzen. Begründung: Die Sperrung der Straße an dieser Stelle trägt positiv dazu bei, dass die Kinder dort die Straße zum Spielen benutzen können und soll deshalb in ihrer Funktion beibehalten werden. Die Schranke als solche jedoch erweckt den Eindruck vor einer abgesperrten Siedlung zu stehen. Das Ganze ist ein relikt aus der Zeit der "US-Housings". Diesem Eindruck soll durch den Ersatz der Schranke durch den gleichen Zweck erfüllende Poller entgegengewirkt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 9 am 13.03.2014, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 755/9 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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