Sachstandsabfrage zur Gedenktafel .Perlenfabrik"
Vorlagentyp: OF GRÜNE
Begründung
"Perlenfabrik" Vorgang: ST 293/13 Der Magistrat wird beauftragt, darzulegen ob sich die nunmehr unter einer Wärmedämmung befindliche massive originale Kupfertafel des Künstlers Wolf Spemann zum Gedenken an die Vorgänge um das erste südhessische KZ, die sogenannte Perlenfabrik, doch noch am ursprünglichen Ort am Studentenwohnheim Ginnheimer Landstraße 42 anbringen lässt. In diesem Zusammenhang ist zu prüfen und zu berichten:
- Besitzt die Gedenktafel einen künstlerischen Wert dergestalt, dass hier Immaterialgüterrechte greifen?
- Die beauftragte Fassadenbaufirma gibt also an, sich an einer massiven Kupferplatte mit Hämmerchen und Meißelchen probiert zu haben, um sie sodann still und heimlich zuzukleistern. Wie steht es um die Haftungspraxis in dergleichen Fällen?
- Wer hat seinerzeit mit welchem Verfahren die Gedenktafel von ihrem ursprünglichen an dem neuen Anbringungsort verbracht (Noch einmal: Die Gedenktafel ist schon einmal um das Haus gewandert . .)?
- Was hat sich bislang im Bezug zu einer Kostenübernahme durch das Land Hessen ergeben? Begründung: Text der aus massivem Kupfer gefertigten Gedenktafel an der Ginnheimer Landstraße 42: Wenige Tage nach der Machtergreifung 1933 errichtete das NS-Regime hier auf dem Gelände eines ehemaligen Erziehungsheimes, bekannt unter dem Namen "Perlenfabrik", für Südhessen das erste Konzentrationslager. Innerhalb kurzer Zeit durchliefen mehr als 250 Gegner des NS-Regimes dieses Lager zum Transport in die Konzentrationslager nach Osthofen, Rhld.-Pfalz, Dachau, Bayern und Buchenwald, Thür. Die Gedenktafel befand sich ursprünglich straßenseitig einsehbar im Durchgang zwischen Haus 40 und 42, bevor sie im Zuge von Bauarbeiten schon einmal versetzt wurde. Ihre Bedeutung macht einen sensiblen Umgang mit ihr erforderlich. Abbildung: Mit Enthüllungsdatum
- Februar 1986 wurde am Studentenwohnheim "Ginnheimer Landstraße 42" die Gedenktafel "Perlenfabrik" ursprünglich - so wie hier gekennzeichnet - angebracht, bevor sie im Jahre 2009 versetzt wurde [Bild: Günter Heilmann].
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2014, OF 470/2
Betreff: Sachstandsabfrage zur Gedenktafel
"Perlenfabrik" Vorgang: ST 293/13 Der Magistrat wird beauftragt, darzulegen ob sich
die nunmehr unter einer Wärmedämmung befindliche massive originale Kupfertafel
des Künstlers Wolf Spemann zum Gedenken an die Vorgänge um das erste
südhessische KZ, die sogenannte Perlenfabrik, doch noch am ursprünglichen Ort
am Studentenwohnheim Ginnheimer Landstraße 42 anbringen lässt. In diesem Zusammenhang ist zu prüfen und zu
berichten: 1. Besitzt die Gedenktafel einen künstlerischen
Wert dergestalt, dass hier Immaterialgüterrechte greifen? 2. Die
beauftragte Fassadenbaufirma gibt also an, sich an einer massiven Kupferplatte
mit Hämmerchen und Meißelchen probiert zu haben, um sie sodann still und
heimlich zuzukleistern. Wie steht es um die Haftungspraxis in dergleichen
Fällen? 3. Wer hat seinerzeit mit welchem Verfahren die
Gedenktafel von ihrem ursprünglichen an dem neuen Anbringungsort verbracht
(Noch einmal: Die Gedenktafel ist schon einmal um das Haus gewandert . .)?
4.
Was hat sich bislang im Bezug zu einer Kostenübernahme durch das Land Hessen
ergeben? Begründung: Text der aus massivem Kupfer gefertigten Gedenktafel
an der Ginnheimer Landstraße 42: Wenige Tage nach der Machtergreifung 1933 errichtete
das NS-Regime hier auf dem Gelände eines ehemaligen Erziehungsheimes, bekannt
unter dem Namen "Perlenfabrik", für Südhessen das erste
Konzentrationslager. Innerhalb kurzer Zeit durchliefen mehr als 250 Gegner des
NS-Regimes dieses Lager zum Transport in die Konzentrationslager nach Osthofen,
Rhld.-Pfalz, Dachau, Bayern und Buchenwald, Thür. Die Gedenktafel befand sich ursprünglich
straßenseitig einsehbar im Durchgang zwischen Haus 40 und 42, bevor sie im Zuge
von Bauarbeiten schon einmal versetzt wurde. Ihre Bedeutung macht einen
sensiblen Umgang mit ihr erforderlich. Abbildung: Mit Enthüllungsdatum 7. Februar 1986
wurde am Studentenwohnheim "Ginnheimer Landstraße 42" die Gedenktafel
"Perlenfabrik" ursprünglich - so wie hier gekennzeichnet - angebracht,
bevor sie im Jahre 2009 versetzt wurde [Bild: Günter Heilmann]. Antragsteller:
GRÜNE
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 18.02.2013, ST 293
Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2
am 17.03.2014, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 965 2014
Die Vorlage OF
470/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor unter Ziffer 2.
die Worte "Hämmerchen und Meißelchen" durch die Worte "Hammer
und Meißel" ersetzt werden.
Abstimmung:
Annahme bei Enthaltung CDU und FDP