Haltestelle der Buslinie 39 vor dem Gebäude Ginnheimer Landstraße 150
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 09.10.2014, OM
3546 entstanden aus
Vorlage: OF 823/9 vom
24.09.2014 Betreff: Haltestelle der Buslinie 39 vor dem Gebäude
Ginnheimer Landstraße 150 Vorgang: ST 754/09 Für die Verkehrsbeziehungen nahe der Ginnheimer
Landstraße, Rosa-Luxemburg-Straße und Platenstraße ist eine Neuregelung
angedacht (Verkehrskreisel), deren Umsetzung inzwischen allerdings (weit) in
die Zukunft verschoben wurde. Die Neuregelung hätte zu einer Verbesserung der
Situation an der Haltestelle vor dem Gebäude
Ginnheimer Landstraße 150 geführt. Im Bereich der Bushaltestelle besitzt der Bürgersteig
nur eine Breite von zwei Metern. An der Haltestelle selbst ist eine Bank für
wartende Fahrgäste aufgestellt. Einschließlich Abstand zu einer Wand nimmt sie
eine Tiefe von 64 Zentimeter ein. Das bedeutet, dass die verfügbare,
verbleibende Tiefe des Bürgersteigs nur 136 Zentimeter beträgt. Passierende
Fußgänger und wartende Fahrgäste sind somit erheblich eingeschränkt. Es soll schon zu aggressiven Auseinandersetzungen zwischen
Passanten und Wartenden gekommen sein. Bei Regen sind Wartende und
Fußgänger Spritzwasser von vorbeifahrenden Autos ausgesetzt, dem sie der Enge
wegen nicht ausweichen können. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat erneut
gebeten, die Frage einer Verlegung der Haltestelle um die Ecke in die
Platenstraße in Verbindung mit der dortigen Haltestelle für die Buslinie 64
wohlwollend zu prüfen und anschließend zu berichten. Die Haltestelle der Linie
64 könnte - wenn überhaupt erforderlich - verlängert werden; evtl. nach
hinten. Begründung: Bei der vorgeschlagenen Verlegung geht zwar der
unmittelbare Sichtkontakt von den Stationen der Straßenbahnlinie 16 und der
U-Bahn-Linie U 1 zur Bushaltestelle der Linie 39 verloren, was einen
geringen Nachteil bedeutet. Der Vorteil eines ausreichenden Aufstellplatzes,
die Entzerrung und die Verhinderung von Gedränge dürften jedoch bei Weitem
überwiegen. Die Ginnheimer Landstraße muss so oder so überquert werden. Für die
Busse der Linie 64 besteht ohnehin kein Sichtkontakt. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 9
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 12.01.2015, ST 77
Antrag vom
20.10.2016, OF
136/9
Auskunftsersuchen vom 03.11.2016, V 236
Aktenzeichen: 92 13