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Haltestelle der Buslinie 39 vor dem Gebäude Ginnheimer Landstraße 150

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.10.2014, OM 3546 entstanden aus Vorlage: OF 823/9 vom 24.09.2014 Betreff: Haltestelle der Buslinie 39 vor dem Gebäude Ginnheimer Landstraße 150 Vorgang: ST 754/09 Für die Verkehrsbeziehungen nahe der Ginnheimer Landstraße, Rosa-Luxemburg-Straße und Platenstraße ist eine Neuregelung angedacht (Verkehrskreisel), deren Umsetzung inzwischen allerdings (weit) in die Zukunft verschoben wurde. Die Neuregelung hätte zu einer Verbesserung der Situation an der Haltestelle vor dem Gebäude Ginnheimer Landstraße 150 geführt. Im Bereich der Bushaltestelle besitzt der Bürgersteig nur eine Breite von zwei Metern. An der Haltestelle selbst ist eine Bank für wartende Fahrgäste aufgestellt. Einschließlich Abstand zu einer Wand nimmt sie eine Tiefe von 64 Zentimeter ein. Das bedeutet, dass die verfügbare, verbleibende Tiefe des Bürgersteigs nur 136 Zentimeter beträgt. Passierende Fußgänger und wartende Fahrgäste sind somit erheblich eingeschränkt. Es soll schon zu aggressiven Auseinandersetzungen zwischen Passanten und Wartenden gekommen sein. Bei Regen sind Wartende und Fußgänger Spritzwasser von vorbeifahrenden Autos ausgesetzt, dem sie der Enge wegen nicht ausweichen können. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat erneut gebeten, die Frage einer Verlegung der Haltestelle um die Ecke in die Platenstraße in Verbindung mit der dortigen Haltestelle für die Buslinie 64 wohlwollend zu prüfen und anschließend zu berichten. Die Haltestelle der Linie 64 könnte - wenn überhaupt erforderlich - verlängert werden; evtl. nach hinten. Begründung: Bei der vorgeschlagenen Verlegung geht zwar der unmittelbare Sichtkontakt von den Stationen der Straßenbahnlinie 16 und der U-Bahn-Linie U 1 zur Bushaltestelle der Linie 39 verloren, was einen geringen Nachteil bedeutet. Der Vorteil eines ausreichenden Aufstellplatzes, die Entzerrung und die Verhinderung von Gedränge dürften jedoch bei Weitem überwiegen. Die Ginnheimer Landstraße muss so oder so überquert werden. Für die Busse der Linie 64 besteht ohnehin kein Sichtkontakt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2015, ST 77 Antrag vom 20.10.2016, OF 136/9 Auskunftsersuchen vom 03.11.2016, V 236 Aktenzeichen: 92 13