Meine Nachbarschaft: Osthafenbrücke
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Vorlagen
Schaffung zusätzlicher Trainingskapazitäten für die Spvgg. 05 Oberrad
Antrag vom 06.11.2017, OF 664/5 Betreff: Schaffung zusätzlicher Trainingskapazitäten für die Spvgg. 05 Oberrad Vorgang: M 12/13 Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, 1. wie hoch die jeweiligen jährlichen Kosten für den Unterhalt des Rasenplatzes auf der "Sportanlage Gerbermühlstraße" in den letzten 5 Jahren gewesen sind und 2. ob für eine zeitnahe Schaffung von zusätzlichen Trainingskapazitäten, die Erweiterung der Sportanlage Beckerwiese zugunsten der Errichtung eines Kunstrasenplatzes auf der Sportanlage Gerbermühlstraße zurückzustellen ist. Begründung: Die Spvgg. 05 Oberrad leistet eine hervorragende Kinder- und Jugendarbeit. Dieser Sportverein betreut über 400 Kinder und Jugendliche aus Sachsenhausen und Oberrad, angefangen von den Bambinis ab 5 Jahren bis zur A-Jugend. Die Errichtung eines Kunstrasenplatzes konnte dem Sportverein zusätzliche Ressourcen verschaffen. Diese reichen jedoch leider nicht aus und der Verein benötigt weitere Trainingsflächen. Diese befinden sich auf der Sportanlage Gerbermühlstraße. Parallel zur Errichtung des Kunstrasenplatzes hat sich der Magistrat der Stadt Frankfurt um die Errichtung eines dritten Spielfeldes bemüht (M 12 2013). Die Erweiterung der Sportanlage ist bedauerlicherweise immer noch nicht realisiert. Da die Spvgg 05 Oberrad derzeit auch Trainingseinheiten auf der Sportanlage Gerbermühlstraße absolviert, wäre es überlegenswert, ob die dortige Schaffung eines Kunstrasenplatzes nicht sinnvoller ist als die Erweiterung der Sportanlage Beckerwiese. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 18.01.2013, M 12 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 5 am 24.11.2017, TO I, TOP 45 Beschluss: Auskunftsersuchen V 678 2017 Die Vorlage OF 664/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Straßenzustand Franziusstraße
Anregung an den Magistrat vom 15.08.2017, OM 1936 entstanden aus Vorlage: OF 144/4 vom 27.07.2017 Betreff: Straßenzustand Franziusstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wenn ja, wann mit einer Grunderneuerung der Franziusstraße zu rechnen ist. Begründung: Die Oberfläche der Franziusstraße befindet sich in einem beklagenswerten, für Radfahrende schon gefährlichen Zustand. Offenbar ist über Jahrzehnte nur ausgebessert worden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.11.2017, ST 2247 Anregung an den Magistrat vom 28.11.2017, OM 2465 Antrag vom 04.08.2020, OF 468/4 Anregung an den Magistrat vom 18.08.2020, OM 6360
Den Wirtschaftsweg zwischen dem Oberräder Bahnhof und dem Bärengarten durch Schranken für den Autoverkehr nachhaltig schließen
Antrag vom 03.05.2017, OF 466/5 Betreff: Den Wirtschaftsweg zwischen dem Oberräder Bahnhof und dem Bärengarten durch Schranken für den Autoverkehr nachhaltig schließen Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, zu prüfen und zu berichten, ob der Wirtschaftsweg zwischen dem Oberräder Bahnhof und dem Bärengarten durch Schranken für den Autoverkehr nachhaltig geschlossen werden kann. Begründung: Dieser Wirtschaftsweg ist für den Autoverkehr gesperrt, mit Ausnahme für ausschließlich landwirtschaftlichen Verkehr. Diese Straßenverkehrsregelung wird täglich hundertfach missachtet. Im Bärengarten ansässige Unternehmen nutzen diese illegale Route teilweise als regulären Zu- und Abgang zur ihren Unternehmen. Ein Abrissunternehmen mitunter auch mit schwerem Gerät. Des Weiteren nutzen viele Pendler diese Route täglich. Teilweise wird mit unangemessen hoher Geschwindigkeit gefahren und Fußgänger, Radfahrer, Inlineskater und andere legale Nutzer mit nicht hinreichendem Abstand passiert oder sie müssen gar abseits der Straße warten bis das Auto oder der LKW sie passiert hat. Es wurden von mir bis heute keine Polizeikontrollen registriert. Dieser Weg ist mit gutem Grunde für den Autoverkehr gesperrt, leider ist dies jedoch wirkungslos, wenn nicht überwacht wird, oder bestenfalls mittels einer Absperrung die Zufahrt verhindert wird. In einer Stadt, die vom Autoverkehr dominiert wird, wo alternative mobilitätsformen ständig dem Autoverkehr unterworfen sind, braucht es Rückzugsräume für Fußgänger und Radfahrer. Straßen, wo es ihnen garantiert ist, dass sie sich nicht dem Autoverkehr unterordnen müssen. Des Weiteren ist die Koexistenz auf diesem Wirtschaftsweg mit einem hohen Unfallrisiko verbunden, insbesondere in den Kurven am Oberräder Bahnhof und bei der Einmündung in den Bärengarten. Da dieser Wirtschaftsweg beleuchtet ist wäre er auch ideal für Kinder, um in der dunklen Jahreszeit Inlineskater oder Skateboard zu fahren. Leider ist dies wegen des hohen Verkehrsaufkommens kaum Möglich oder wird ständig durch durchfahrende Autos unterbrochen. Dieses Jahr wird die Offenbacher Landstraße in Oberrad saniert. Es ist davon auszugehen, dass der illegale Verkehr über den Bärengarten dramatisch zunehmen wird, so lange keine Gegenmaßnahmen vorgenommen werden. Es steht zu befürchten, dass täglich tausende Autofahrer diese Route nehmen werden. Der Verkehr setzt sich fort bis zur Seehofstraße, wobei auch der Bärengarten illegal durchfahren wird, da diese Straße nur für Anwohner frei ist. Gleichzeitig ist damit zu rechnen, dass aufgrund der verschlechterten Verkehrsanbindung Oberrads der Anteil an Fahrradfahrer zunehmen wird, unter anderem von Schülern der weiterführendenden Schulen in Sachsenhausen. Der Wirtschaftsweg vom Oberräder Bahnhof über den Bärengarten ist die meistgenutzte Radstrecke zwischen Oberrad und Sachsenhausen. Durch Arbeiten auf der Offenbacher Landstraße entsteht hier ein Konflikt, der nur durch die vollständige Sperrung des Wirtschaftsweges für den Autoverkehr gelöst werden kann. Die Alternativroute für den Autoverkehr muss über die Gerbermühlstraße erfolgen und es muss ein Fokus darauf gerichtet werden, wie der Autoverkehr im Ganzen, nicht nur während der Sperrung der Offenbacher Landstraße reduziert werden kann. Derzeit ist bereits zu beobachten, wie Autofahrer wegen der teilweisen Sperrung der Gräfendeichstraße, den östlichen Teil über die Felder anfahren anstatt über die Offenbacher Landstraße. Die Zugänglichkeit für die Gärtner zu Ihren Feldern kann über ein Schrankensystem gewährleistet werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 15.08.2017, OF 543/5 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 5 am 19.05.2017, TO I, TOP 54 Beschluss: Die Vorlage OF 466/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 5 am 23.06.2017, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 466/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 5 am 18.08.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 466/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 5 am 15.09.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 589 2017 1. Die Vorlage OF 466/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 543/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, GRÜNE, FDP und LINKE. gegen SPD und BFF (= Ablehnung) 16. Sitzung des OBR 5 am 03.11.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 466/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 5 am 24.11.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 466/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 5 am 19.01.2018, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 466/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen LINKE. (= Annahme)
Neues Wohnen südlich der Gerbermühlstraße
Anregung an den Magistrat vom 10.02.2017, OM 1208 entstanden aus Vorlage: OF 290/5 vom 03.01.2017 Betreff: Neues Wohnen südlich der Gerbermühlstraße Der Magistrat wird gebeten, für das Gebiet zwischen der Gerbermühlstraße im Norden, der Seehofstraße im Westen und der Eisenbahngleise im Süden ein städtebauliches Konzept zu erarbeiten und dieses der Stadtverordnetenversammlung zwecks Planaufstellungsbeschlusses zuzuleiten. Wünschenswert ist eine Blockrandbebauung bei sieben Vollgeschossen. Als Gebietstyp empfiehlt der Ortsbeirat ein Mischgebiet gemäß § 6 Baunutzungsverordnung (BauNVO) bzw. - wenn zu dem Zeitpunkt des Aufstellungsbeschlusses bereits erlassen - "Urbanes Gebiet" (MU) gem. § 6a BauNVO-Referentenentwurf vom 16.06.2016. Ferner empfiehlt der Ortsbeirat eine Festsetzung einer Baulinie parallel zur Gerbermühlstraße sowie Maßnahmen zum passiven Schallschutz gem. § 9 Abs. 1 Nr. 24 Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 9 Abs. 5 Nr. 1 BauGB. Begründung: Im Frankfurter Süden, wie auch in der ganzen Stadt, fehlt Wohnraum. Insbesondere mehr Angebotsplanung - statt Planung auf Zuruf - ist geeignet, die Situation zu verbessern. Das o. g. Gebiet ist bisher vorwiegend gewerblich genutzt und durch eine niedrige bauliche Ausnutzung charakterisiert. In Anbetracht des Wohnraummangels ist jedoch eine Entwicklung hin zu einem Wohnstandort angeraten. So ist insbesondere die Nachfrage nach innenstadtnahem Wohnraum in Blockrandbebauung hoch. Wünschenswert ist daher die Fortführung der Bebauung des gegenüberliegenden Deutschherrnviertels. Um kostspieligen Nachbarstreitigkeiten aufgrund des Abstandsflächenrechts den Boden zu entziehen, empfiehlt sich eine verbindliche Festsetzung von sieben Vollgeschossen im Bebauungsplan. Um eine architektonisch ansprechende Bebauung zu gewährleisten, empfiehlt sich die Festsetzung einer geschlossenen Bauweise bzw. einer Baulinie parallel zur Gerbermühlstraße. Im Ergebnis kann so die Schaffung von Wohnraum auch zur Stadtreparatur genutzt werden. Durch die nunmehr beidseitig mögliche Bebauung entlang der Gerbermühlstraße kann ein passendes Entree für Sachsenhausen geschaffen werden. Die Bestandsbebauung erfüllt diese Funktion nicht. Für eine Entwicklung dieses Areals zu einem Wohngebiet spricht auch, dass es verkehrstechnisch gut erschlossen ist durch die Straßenbahnlinien 15 und 16 sowie durch die S-Bahn-Haltestelle "Mühlberg". Ferner ist es auch eine der wenigen wohnraumgeeigneten Flächen im Frankfurter Süden, die nicht der Wohnraumbeschränkung unterliegen. Gleichwohl sollte die bestehende gewerbliche Nutzung auch in immissionsschutzrechtlicher Sicht Bestandsschutz genießen. Es empfiehlt sich daher die Festsetzung eines Mischgebiets gemäß § 6 BauNVO bzw. "Urbanes Gebiet" gemäß § 6a BauNVO in der Form des Referentenentwurfs vom 16.06.2016. Auch hinsichtlich des Immissionsschutzes wäre der Bebauungsplan vollzugsfähig. Durch die Errichtung eines neuen Gebäuderiegels entsteht zwar die Gefahr der Beeinträchtigung durch einen Echoeffekt verstärkten Verkehrslärm der Gerbermühlstraße; dem kann durch Maßnahmen gem. § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB bzw. § 9 Abs. 5 Nr. 1 BauGB entgegengewirkt werden. Die erforderlichen Maßnahmen am Gebäude, z. B. Schallschutzfenster, sind nach DIN 4109 oder VDI 2719 zu ermitteln und nachzuweisen. Dies gilt ebenso für die angrenzenden Eisenbahnlinien. Das Baugebiet an der Nell-Breuning-Straße zeigt nachdrücklich, dass dies durch geschickte bauliche Maßnahmen möglich ist. Quelle: Openstreetmap - Mitwirkende - veröffentlicht unter CC-BY-SA 2.0 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2017, ST 882 Antrag vom 08.11.2017, OF 660/5 Anregung an den Magistrat vom 19.01.2018, OM 2604 Antrag vom 06.11.2019, OF 1477/5 Anregung vom 22.11.2019, OA 502 Aktenzeichen: 61 0
Bodenwellen auf dem Mainwasenweg beseitigen
Anregung an den Magistrat vom 20.01.2017, OM 1172 entstanden aus Vorlage: OF 277/5 vom 03.01.2017 Betreff: Bodenwellen auf dem Mainwasenweg beseitigen Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass auf dem Mainwasenweg zwischen Deutschherrnbrücke und Rudererdorf die Bodenwellen in der Asphaltdecke beseitigt werden. Begründung: Die Asphaltdecke des Mainwasenwegs ist zwar noch großenteils in gutem Zustand, jedoch haben sich durch Baumwurzeln an einigen Stellen hohe Bodenwellen gebildet. Radfahrer versuchen häufig, diese zu umfahren, was immer wieder zu gefährlichen Verkehrssituationen führt. Die Stellen sind im Kartenausschnitt markiert. Quelle: Stadtplan, www.frankfurt.de Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.04.2017, ST 711 Aktenzeichen: 66 5
Gemeinsamer Fuß- und Radweg entlang der Seehofstraße zwischen dem Länderweg und der Siemensstraße
Anregung an den Magistrat vom 04.11.2016, OM 873 entstanden aus Vorlage: OF 214/5 vom 20.10.2016 Betreff: Gemeinsamer Fuß- und Radweg entlang der Seehofstraße zwischen dem Länderweg und der Siemensstraße Der Magistrat wird gebeten, den Fuß- und Radweg entlang der Seehofstraße zwischen der Fahrradabstellanlage Mühlberg am Länderweg und dem Knotenpunkt Siemensstraße/ Gerbermühlstraße mit Fahrradsymbolen zu markieren. Begründung: Der benutzungspflichtige und beschilderte Fuß- und Radweg ist eine wichtige und viel genutzte Radroute von der Offenbacher Landstraße nach Sachsenhausen und zum Mainufer. Es ist nicht für alle Fußgänger erkennbar, dass hier Radfahrer gegen die Fahrtrichtung der Kraftfahrzeuge fahren dürfen, da sie nicht unbedingt an den Verkehrsschildern vorbeikommen müssen. Zusätzliche Markierungen durch Fahrradsymbole würden helfen, Gefahrensituationen zu vermeiden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.02.2017, ST 349
Toilettenanlage in der Honsellbrücke
Anregung an den Magistrat vom 16.02.2016, OM 5064 entstanden aus Vorlage: OF 557/4 vom 01.02.2016 Betreff: Toilettenanlage in der Honsellbrücke Vorgang: OM 2290/13 OBR 4 Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Toilettenanlage in den Brückenbögen am Hafenpark wenigstens ab der Mittagszeit täglich zugänglich ist. Begründung: Der Hafenpark wird von der Bevölkerung extrem gut angenommen. Dementsprechend sollten die in die Brückenbögen der Honsellstraße eingebauten Toiletten auch zugänglich sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.06.2013, OM 2290 Stellungnahme des Magistrats vom 25.07.2016, ST 994 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 4 am 05.07.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine vorläufige schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.
Beseitigung der Gefährdung für Anwohner, Fußgänger und Radfahrer in der Wehrstraße
Antrag vom 27.01.2016, OF 1213/5 Betreff: Beseitigung der Gefährdung für Anwohner, Fußgänger und Radfahrer in der Wehrstraße Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat um die Beseitigung der Gefahrensituation für Anwohner und Fußgänger in der Wehrstraße durch geeignete Maßnahmen. Diese wären zum Beispiel: · ein Schild, das auf die Doppelkurve hinweist; · eine Bedarfsampel, die nur dann auf Rot für die Autofahrer schaltet, wenn Fußgänger am Übergang stehen. Begründung: Überwege über die die Wehrstraße gibt es nur an der der Ecke zur Offenbacher Landstraße und der Gerbermühlstraße. Dazwischen liegt ein halber Kilometer ohne sichere Querungsmöglichkeit. Fußgänger und Radfahrer überqueren deshalb die Straße überall. Autofahrer missbrauchen die Wehrstraße als Rennstrecke und schon mehrmals sind in der Vergangenheit Autos im Vorgarten des Hauses Nr. 31 gelandet. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 48. Sitzung des OBR 5 am 12.02.2016, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 1213/5 wurde zurückgezogen.
Entschärfung der Kreuzung an der Osthafenbrücke
Anregung an den Magistrat vom 26.06.2015, OM 4257 entstanden aus Vorlage: OF 1122/5 vom 25.06.2015 Betreff: Entschärfung der Kreuzung an der Osthafenbrücke Vorgang: OM 2838/14 OBR 5; OM 3357/14 OBR 5 Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zu ergreifen, um die gefährliche Situation für zu Fuß Gehende und Radfahrende auf dem südlichen Brückenkopf der Osthafenbrücke zu entschärfen. Dazu gehören Geschwindigkeitsbegrenzungen, die Einfärbung der Überwege, die Installation eines Trixi-Spiegels, die Überprüfung der Ampelschaltung, der Bau einer Rampe zum Tiefkai auf der Ostseite der Brücke, die Freigabe des westlichen Radwegs der Osthafenbrücke für den Fahrradverkehr in Richtung Norden und die Ausschilderung auf dem Tiefkai. Begründung: Am 22. Juni wurde auf dem südlichen Brückenkopf eine Radfahrerin durch einen abbiegenden Lkw lebensgefährlich verletzt. Der Unfallhergang ist der Zeitungsberichterstattung nicht in allen wichtigen Details zu entnehmen. Es scheint aber festzustehen, dass der Lkw-Fahrer beim Abbiegen weit ausscheren musste. Der Lkw-Fahrer könnte durch den schnell fahrenden Kraftfahrzeugverkehr abgelenkt worden sein, sodass eine Geschwindigkeitsbegrenzung in Erwägung zu ziehen ist. Dem Ortsbeirat ist nicht bekannt, auf welcher Strecke die Radfahrerin tatsächlich gefahren ist. Vom Tiefkai kommende Radfahrende sind jedoch gezwungen, diese Querung in Fahrtrichtung Offenbach genauso wie die Verunglückte zu benutzen, um legal die Osthafenbrücke zu überqueren. Daher soll erneut der Bau einer Rampe und die Freigabe des westlichen Radweges geprüft werden, wie dies der Ortsbeirat schon mit seinen Anregungen an den Magistrat OM 2838 und OM 3357 gefordert hat. Durch entsprechende Ausschilderung kann verhindert werden, dass vom Tiefkai kommende Radfahrende in Richtung Ostend die Rampe der Osthafenbrücke hinauffahren und so auf die falsche Seite des Brückenkopfes gelangen. Stattdessen ist die Auffahrt Mainwasenweg/Speckweg zu benutzen, wodurch die Querung der gefährlichen Kreuzung vermieden werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.01.2014, OM 2838 Anregung an den Magistrat vom 18.07.2014, OM 3357 Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2016, ST 282 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 5 am 06.11.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 5 am 27.11.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 47. Sitzung des OBR 5 am 22.01.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Gefahr für Radfahrer an der Osthafenbrücke
Antrag vom 25.06.2015, OF 1123/5 Betreff: Gefahr für Radfahrer an der Osthafenbrücke Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, die Kreuzung Osthafenbrücke / Gerbermühlstraße derart zu gestalten, dass Fußgänger und Radfahrer gefahrlos die Straße überqueren können bzw. eine Ampelschaltung einzuführen, die Fußgänger und Radfahrer schützt. Begründung: Zurzeit haben die linksabbiegenden Fahrzeuge zeitgleich mit den Fußgängern grünes Licht. Anfang dieser Woche ist eine Fahrradfahrerin beim Überqueren der Einfahrt in die Osthafenbrücken lebensgefährlich verletzt worden. Ein aus Richtung Offenbachkommender Sattelzug bog nach rechts in die Osthafenbrücken in Richtung Osthafen ein. Da der Fahrer aufgrund der Größe seines Fahrzeuges weit ausholen musste und sich auf die Kurve konzentrierte, um die Kurve zu nehmen, übersah er die von rechts kommende Radfahrerin. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 5 am 26.06.2015, TO I, TOP 48 Beschluss: Die Vorlage OF 1123/5 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1122/5 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Buslinie 46 zum Hafenpark
Anregung an den Magistrat vom 07.11.2014, OM 3638 entstanden aus Vorlage: OF 973/5 vom 21.10.2014 Betreff: Buslinie 46 zum Hafenpark Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob eine Anbindung des Hafenparks im Ostend durch eine Erweiterung des Linienweges der Buslinie 46 zwischen Mühlberg und Rudererdorf über die Osthafenbrücke möglich ist, ohne dass ein zusätzliches Fahrzeug benötigt wird. Begründung: Die Buslinie 46 verkehrt in den Sommermonaten über den Mühlberg hinaus bis zum Stadtteil Kaiserlei, um in der wärmeren Jahreszeit die Ausflugsziele Rudererdorf und Gerbermühle an den öffentlichen Personennahverkehr anzubinden. Da seit ein paar Monaten auch der neue Hafenpark ein beliebtes Ausflugsziel vor allem für Jugendliche ist, wäre eine bessere Erreichbarkeit wünschenswert. Der Linienweg von der Gerbermühlstraße bis zu einer möglichen Wendeschleife am Hafenpark und zurück beträgt circa 900 Meter, sodass sich eine Fahrzeitverlängerung von etwa fünf Minuten ergäbe. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2015, ST 208 Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2015, ST 900 Aktenzeichen: 92 11
Querungsmöglichkeiten in der Doppelkurve der Wehrstraße
Anregung an den Magistrat vom 07.11.2014, OM 3632 entstanden aus Vorlage: OF 962/5 vom 13.10.2014 Betreff: Querungsmöglichkeiten in der Doppelkurve der Wehrstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten bestehen, in der Doppelkurve der Wehrstraße Querungsmöglichkeiten zu installieren. Begründung: Die Wehrstraße verbindet den Buchrainplatz mit der Gerbermühlstraße und darf mit maximal 40 km/h befahren werden. Für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer ist es problematisch, die Wehrstraße im Bereich der Doppelkurve zu queren. Der nächste gesicherte Übergang befindet sich südlich an der Einmündung in die Offenbacher Landstraße oder nördlich an der Einmündung in die Gerbermühlstraße. Um die Sicherheit für die querenden Bürgerinnen und Bürger zu erhöhen, ist zu überlegen, ob und wenn ja, in welcher Weise eine Querungsmöglichkeit realisiert werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.02.2015, ST 170 Aktenzeichen: 32 1
Verbesserungen im Bereich der Osthafenbrücke (II)
Anregung an den Magistrat vom 18.07.2014, OM 3357 entstanden aus Vorlage: OF 870/5 vom 30.06.2014 Betreff: Verbesserungen im Bereich der Osthafenbrücke (II) Vorgang: ST 667/14 Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen umzusetzen: 1. Die Planungen für eine Rampe östlich der Osthafenbrücke vom Tiefkai zur Gerbermühlstraße werden vorgelegt und die dafür erforderlichen Grundstücke vorgehalten oder, falls erforderlich, erworben. 2. Der Sandhaufen auf dem Radweg der Gerbermühlstraße zwischen Mainwasenweg und Osthafenbrücke in der Nähe der Litfaßsäule wird zeitnah vollständig entfernt. 3. Die Rad- und Fußwege der Gerbermühlstraße zwischen Osthafenbrücke und Mainwasenweg bzw. Speckweg werden ausgebessert. Begründung: Mit der Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2014, ST 667, sind aus Sicht des Ortsbeirats die Probleme noch nicht ausreichend abgearbeitet, sodass weiterhin unverzüglicher Handlungsbedarf besteht. Zu 1. Verkehrsbeziehungen müssen so gestaltet werden, dass sie in der Praxis von der überwiegenden Mehrheit der Verkehrsteilnehmer genutzt werden, weil sonst kein Unrechtsbewusstsein für verbotswidrige Verhaltensweisen besteht. Radfahrer aus Westen Richtung Ostend benutzen die einzige Rampe vom Tiefkai zum südlichen Brückenkopf der Osthafenbrücke und gelangen damit auf die falsche Seite der Brücke. Sie müssten dann in einem 90-Sekunden-Signalumlauf auf eine zehn Sekunden lange Grünphase warten. Fast niemand beachtet diese vorgeschriebene Fahrweise. Vielmehr fahren weitaus die meisten Radler verbotswidrig auf dem westlichen Radweg Richtung Ostend. Es ist daher dringend geboten, eine alltagstaugliche Lösung zu finden, die offenbar nur im Bau einer zweiten Rampe liegt. Die Planungen hierfür sind unverzüglich zu beginnen. Wünschenswert ist der Bau einer Rampe mit maximal sechs Prozent Steigung. Es ist jedoch der schnellen Umsetzung eine praxistaugliche Lösung mit ggf. größerer Steigung der Vorzug zu geben, da in der bestehenden Rampe ein Zugang zur Gerbermühlstraße mit einem ausreichend niedrigen Steigungsgradienten besteht. Zu 2. Zur Beseitigung des Sandhaufens gehört auch die Reinigung der Fläche von allen Sandresten. Offenbar erfolgt dies nicht durch die FES. Der Magistrat möge veranlassen, dass nach nunmehr sechs Monaten diese Sandreste vollständig beseitigt werden. Zu 3. An vielen Stellen ist das Verbundsteinpflaster nicht mehr eben, da einzelne Steine eventuell durch Baumwurzeln angehoben sind, sodass das Befahren mit Fahrrädern sehr unangenehm ist. Diese Missstände sind zu beseitigen, da die Wege jetzt deutlich stärker frequentiert werden. Der Ortsbeirat ist gerne bereit, im Rahmen einer Ortsbegehung die Problempunkte im Detail in Augenschein zu nehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2014, ST 667 Stellungnahme des Magistrats vom 12.12.2014, ST 1536 Anregung vom 26.06.2015, OA 637 Anregung an den Magistrat vom 26.06.2015, OM 4257 Antrag vom 03.05.2017, OF 440/5 Auskunftsersuchen vom 19.05.2017, V 468 Antrag vom 28.01.2020, OF 1562/5 Anregung vom 14.02.2020, OA 530 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 5 am 28.11.2014, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 0
Verbesserungen im Bereich der Osthafenbrücke
Anregung an den Magistrat vom 24.01.2014, OM 2838 entstanden aus Vorlage: OF 760/5 vom 06.01.2014 Betreff: Verbesserungen im Bereich der Osthafenbrücke Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen umzusetzen: 1. Der westliche Radweg der Osthafenbrücke wird auch in Gegenrichtung freigegeben; 2. der Sandhaufen auf dem Radweg der Gerbermühlstraße zwischen Mainwasenweg und Osthafenbrücke in der Nähe der Litfaßsäule wird zeitnah entfernt; 3. der Main-Radweg auf dem Tiefkai erhält Ausschilderungen, die auf die Fahrtrichtung Ostend hinweisen und zwar in Fahrtrichtung Westen vor dem Rudererdorf am Mainwasenweg und in Fahrtrichtung Osten vor der Deutschherrnbrücke an der Weggabelung; 4. d ie Rad- und Fußwege der Gerbermühlstraße zwischen Osthafenbrücke und Mainwasenweg bzw. Speckweg werden in einen angemessenen Zustand gebracht. Begründung: 1. Die Osthafenbrücke verfügt leider nur über eine Rampe zwischen Hoch- und Tiefkai, die auf der westlichen Seite der Brücke angelegt wurde. Radfahrer aus dem Westen in Fahrtrichtung Ostend gelangen daher auf der falschen Seite der Brücke auf die Gerbermühlstraße. Es ist lebensfremd zu erwarten, dass die Radfahrer die zehn Sekunden lange Grünphase der Fußgängerampel am Brückenkopf in einem Umlauf von 90 Sekunden abwarten würden, um auf den östlichen Radweg der Brücke zu gelangen. Vielmehr benutzen fast alle Radfahrer den westlichen Radweg in Gegenrichtung. Daher soll ähnlich wie auf der Flößerbrücke dieser Radweg für beide Richtungen freigegeben werden. 2. Die Radwege der Gerbermühlstraße zwischen Mainwasenweg und Osthafenbrücke haben durch den Brückenschlag an Bedeutung zugenommen. Offenbar ist dies dem Straßenreinigungsbetrieb entgangen. 3. Wer als Radfahrer aus Frankfurt kommend die Osthafenbrücke nutzen möchte, muss schon vor der Deutschherrnbrücke auf den uferfernen Weg wechseln. Ebenso müssen aus Offenbach kommende Radfahrer noch vor dem Rudererdorf auf den Radweg der Gerbermühlstraße wechseln. 4. Durch den Brückenschlag sind die Rad- und Fußwege der Gerbermühlstraße zwischen Mainwasenweg und Osthafenbrücke zu einer bedeutenden Wegeverbindung geworden. Leider war im Budget von 50 Millionen Euro offenbar kein Geld vorhanden, um diese Wege zu sanieren. Wünschenswert wäre die Asphaltierung der Radwege. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2014, ST 667 Anregung an den Magistrat vom 26.06.2015, OM 4257 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 0
Keine Motorradrennen auf der Gerbermühlstraße
Anregung an den Magistrat vom 28.06.2013, OM 2343 entstanden aus Vorlage: OF 632/5 vom 09.06.2013 Betreff: Keine Motorradrennen auf der Gerbermühlstraße Der Magistrat wird gebeten, die tagsüber, aber auch vor allem abends und nachts stattfindenden Motorradrennen auf der Gerbermühlstraße zwischen Seehofstraße und Eisenbahnbrücke durch geeignete Maßnahmen zu unterbinden und generell auf eine Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung hinzuwirken. Folgende Maßnahmen können zur Eindämmung der Geschwindigkeit geeignet sein: - Regelmäßige mobile Geschwindigkeitskontrollen; - Einrichtung einer stationären Messanlage; - Ergänzung einer Beschilderung "Achtung Kinder"; - Schaltung der Ampeln auch nachts. Begründung: Anwohner berichten über erheblichen Lärm und Verkehrsgefährdung durch Geschwindigkeitsüberschreitungen auf der Gerbermühlstraße. Diese werden vor allem in den Abendstunden und nachts beobachtet, wenn dort nach Abschaltung der Ampelanlagen Motorradrennen ausgefahren werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2013, ST 1497 Aktenzeichen: 32 4
Ausschilderung des Sportplatzes Beckerwiese
Antrag vom 01.03.2013, OF 539/5 Betreff: Ausschilderung des Sportplatzes Beckerwiese Der Ortsbeirat beauftragt den Magistrat, den Sportplatz Beckerwiese und das dazugehörige Vereinsheim an den folgenden Stellen im Stadtteil mit dem Zeichen 432 - lfd. Nr. 51 - Abschnitt 10-Wegweiser der Anlage 3 zu § 42 Absatz 2 - Richtzeichen mit dem Text Sportanlage SpVgg Oberrad 05 Oberräder Wäldche an den folgenden Stellen auszuschildern. 1. Offenbacher Landstraße / Ecke Wiener Straße - in Richtung Buchrainplatz 2. Offenbacher Landstraße / Ecke Balduinstraße - in Richtung Buchrainplatz 3. Gerbermühlstraße / Einmündung Wehrstraße - in Richtung Innenstadt 4. Gerbermühlstraße / Einmündung Wehrstraße - in Richtung Offenbach 5. am Buchrainplatz - in Richtung Buchrainstraße Diese Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 3.000 Euro. Begründung: Sowohl die Sportanlage als auch das Vereinslokal verfügen über keine postalische Adresse. Aus diesem Grunde ist es auch nicht mit einem Navigationssystem zu finden. Auswärtige Spielerinnen und Spieler und Gäste des Vereinslokals finden dieses teilweise nur schwer. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 5 am 15.03.2013, TO I, TOP 22 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 153 2013 Die Vorlage OF 539/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Verkehrsgefährdung am Wasserweg beseitigen
Anregung an den Magistrat vom 22.02.2013, OM 1989 entstanden aus Vorlage: OF 505/5 vom 05.02.2013 Betreff: Verkehrsgefährdung am Wasserweg beseitigen Der Magistrat wird gebeten, durch folgende Maßnahmen die derzeit im Bereich des Wasserwegs bestehenden erheblichen Gefährdungen für Fußgänger zu beseitigen. Die Gefahren ergeben sich aufgrund der Ausbausituation und der Straßenführung durch den von der Gerbermühlstraße und Seehofstraße kommenden Pkw-Verkehr: 1. Die Ampelanlage, die die linksabbiegende Zufahrt aus dem westlichen Teil der Seehofstraße in den Wasserweg regelt, wird regelmäßig von Autofahrern übersehen oder ignoriert. Hier soll die Situation durch eine klarere Verkehrsregelung verbessert werden, zum Beispiel indem Geradeaus- und Linksabbiegerampel stets parallel geschaltet werden oder durch eine zusätzliche Markierung oder Beschilderung für die Linksabbieger. 2. Auf dem Wasserweg kommt es regelmäßig zu deutlichen Geschwindigkeitsüberschreitungen. Die Ampelschaltung, die die Zufahrt zur Flößerbrücke und zum Deutschherrnufer regelt, wird während der Fußgängergrünphasen überfahren. Hier ist zur Eindämmung des Gefährdungspotenzials für die querenden Fußgänger eine mobile Verkehrsüberwachung dringend geboten, sowohl für die deutlichen Geschwindigkeitsüberschreitungen als auch für die Rotlichtverstöße. Begründung: Zu 1. An der Ecke Seehofstraße/Wasserweg, aus dem westlichen Teil der Seehofstraße kommend Richtung Verkehrsinsel, geschieht es regelmäßig, dass Linksabbieger aus der Seehofstraße die Grünphase für Fußgänger ignorieren und den Fußgängerbereich kreuzen. Hier wird oft die Grünphase für das geradeaus fahrende Fahrzeuge zum Anlass genommen, auch links abzubiegen. Zu 2. Nach Auskunft von Anwohnern passiert in mehr als 50 Prozent der Grünphasen der Fußgängerampel Wasserweg/Deutschherrnufer noch ein Pkw den Fußgängerüberweg. Das führt zu einem hohen Gefahrenpotenzial für die Fußgänger. In diesem Bereich kommt es regelmäßig zu Unfällen von Pkws, bisher zum Glück ohne Verwicklung von Fußgängern in das Unfallgeschehen. Die Beseitigung dieser Gefährdung ist umso dringender, als sich am Wasserweg/Ecke Deutschherrnufer eine Kindertagesstätte befindet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2013, ST 922 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1
Neuprogrammierung der Lichtsignalanlage am Verkehrsknotenpunkt Offenbacher Landstraße/Wehrstraße
Antrag vom 14.10.2012, OF 450/5 Betreff: Neuprogrammierung der Lichtsignalanlage am Verkehrsknotenpunkt Offenbacher Landstraße/Wehrstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, ob die Lichtsignalanlage am Verkehrsknotenpunkt Offenbacher Landstraße/Wehrstraße derart neu programmiert werden kann, dass die bisherigen 3 Ampelphasen auf 4 Ampelphasen folgendermaßen ausgeweitet werden: 1. Ampelphase: Individualverkehr auf der Offenbacher Landstraße aus Richtung Offenbach stadteinwärts in die Wehrstraße in Richtung Gerbermühlstraße in die Wasserhofstraße in Richtung Gräfendeichstraße 2. Ampelphase: Individualverkehr aus der Offenbacher Landstraße aus Richtung Offenbach stadtauswärts in die Wasserhofstraße in Richtung Gräfendeichstraße in die Wehrstraße in Richtung Gerbermühlstraße Individualverkehr aus der Wehrstraße aus Richtung Gerbermühlstraße - in die Offenbacher Landstraße stadteinwärts (als Grüner Pfeil) ÖPNV aus der Offenbacher Landstraße aus Richtung Frankfurt am Main - in die Haltestelle in Richtung Offenbach 3. Ampelphase: Individualverkehr aus der Wehrstraße aus Richtung Gerbermühlstraße - in die Wasserhofstraße in Richtung Gräfendeichstraße - in die Offenbacher Landstraße in Richtung Offenbach - in die Offenbacher Landstraße stadteinwärts 4. Ampelphase: ÖPNV aus der Haltestelle "Buchrainplatz" - in die Offenbacher Landstraße in Richtung Sachsenhausen Die Fußgängerampeln sind entsprechend anzupassen. Begründung: Mit dem Umbau des Buchrainplatzes ist auch die Lichtsignalanlage am Verkehrsknotenpunkt Offenbacher Landstraße/Wehrstraße neu programmiert worden. Dabei ist der bisherige Grüne Pfeil (OA 224 2006) entfallen und die Programmierung fußt auf drei Ampelphasen. Problematisch hierbei ist, dass die Straßenbahnen in der gleichen Ampelphase fahren dürfen. Hierdurch werden diejenigen Verkehrsteilnehmer am Weiterfahren gehindert, die aus der Offenbacher Landstraße aus Richtung Sachsenhausen in die Wasserhofstraße und in die Wehrstraße fahren wollen. Wenn hinter diesen Fahrzeugen eine Straßenbahn steht, wird diese dann an der Weiterfahrt gehindert. Durch diese Programmierung ist zwangsläufig der Grüne Pfeil weggefallen, der eine zusätzliche Abbiegemöglichkeit von der Wehrstraße in die Offenbacher Landstraße in Richtung Sachsenhausen dargestellt hat, weggefallen. Das Rechtabbiegen ist jetzt nur noch möglich, wenn gleichzeitig die Fußgänger die Offenbacher Landstraße queren. Dies hat zur Folge, dass während der Hauptverkehrszeiten nur drei Fahrzeuge diese Möglichkeit nutzen können. Für den Ortsbeirat wäre es wünschenswert, wenn die Lichtsignalanlage am Verkehrsknotenpunkt wie vorgeschlagen programmiert wird. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 5 am 30.11.2012, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 581 2012 Die Vorlage OF 450/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Änderung der Verkehrsführung und Neuprogrammierung der Ampelanlage an der Kreuzung Gerbermühlstraße/Wehrstraße (III)
Anregung an den Magistrat vom 28.09.2012, OM 1583 entstanden aus Vorlage: OF 378/5 vom 10.09.2012 Betreff: Änderung der Verkehrsführung und Neuprogrammierung der Ampelanlage an der Kreuzung Gerbermühlstraße/Wehrstraße (III) I. Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Verkehrsführung an der Einmündung der Wehrstraße in die Gerbermühlstraße wie folgt geändert wird: 1. Fahrzeuge, die nach links abbiegen oder geradeaus fahren wollen, werden auf einer Spur geführt und Fahrzeuge, die nach rechts abbiegen wollen, auf einer separaten Spur geführt und 2. an der Einmündung der Wehrstraße in die Gerbermühlstraße wird ein "Grüner Pfeil" nach § 37 Absatz 2 Nr. 1 Absatz 3 StVO angebracht, sodass dieser "Grüne Pfeil" (nicht zu verwechseln mit dem "Grünpfeil" gemäß § 37 Abs. 2 Nr. 1 Absatz 7 StVO) zusätzlich das Rechtsabbiegen aus der Wehrstraße in die Gerbermühlstraße ermöglicht, während das Linksabbiegen aus der Gerbermühlstraße in die Wehrstraße erlaubt ist. II. Ferner wird der Magistrat gebeten, die Grünphase für Fußgänger so zu bemessen, dass auch langsame Fußgänger die ganze Straße in einem Zuge überqueren können, da der Aufenthalt auf der viel zu schmalen Mittelinsel nicht zumutbar und z. B. mit Kinderwagen gar nicht möglich ist. Die Schaltung des Grünsignals lediglich auf Anforderung soll entweder aufgehoben werden oder für Radfahrer per Kontaktschleife erfolgen. Begründung: Der Änderung der Verkehrsführung und die Installation eines "Grünen Pfeils" nach § 37 Abs. 2 Nr. 1 Absatz 3 StVO würde den Verkehrsfluss fördern und könnte ggf. Stauungen in der Wehrstraße vermieden, zumindest aber minimieren. Es soll zusätzlich das Rechtsabbiegen aus der Wehrstraße in die Gerbermühlstraße ermöglicht werden, während das Linksabbiegen aus der Gerbermühlstraße in die Wehrstraße erlaubt ist. Da während dieser Phase die Fußgänger keine der Straßen überqueren dürfen, ist auch der Verwaltungsvorschrift Genüge getan. Des Weiteren ist bei der Ampelanlage an der Kreuzung Gerbermühlstraße/Wehrstraße Folgendes zu beobachten: Während die Ampel für die aus der Wehrstraße kommenden nach rechts in Richtung Offenbach abbiegenden Fahrzeuge grünes Licht zeigt, zeigt die Fußgängerampel zur Überquerung des Deutschherrnufers grünes Licht. Die Autos müssen warten. Während schließlich die südliche Fußgängerampel auf dem Mittelstreifen auf Rot springt und dem Autofahrer somit zeigt, dass (eigentlich) keine Fußgänger mehr die Straße queren dürften, bleibt die Fußgängerampel auf dem südlichen Gehweg der Gerbermühlstraße noch kurze Zeit auf Grün. Auf dem Mittelstreifen angekommene Fußgänger und Radfahrer sehen das grüne Signal und queren die Straße, während der Autofahrer das rote Signal sieht und die Fahrerlaubnis für sich in Anspruch nimmt. Durch die unterschiedliche Ampelschaltung fühlen sich beide im Recht. Der erzwungene Zwischenaufenthalt auf der Mittelinsel, z. B. mit einem Fahrrad oder Kinderwagen, ist sehr gefährlich, da die Gefährte in die Fahrbahn hineinragen. Daher ist eine ausreichend lange Ampelphase erforderlich, um das sichere Überschreiten der Fahrbahn zu gewährleisten. Drückampeln sind für Radfahrer nicht geeignet, da diese nach dem Anhalten vor der Fahrbahn den Druckknopf nicht immer erreichen können. Kontaktschleifen sind hier die zeitgemäße Alternative. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.12.2012, ST 1954
Lichtsignalanlage am Verkehrsknotenpunkt Gerbermühlstraße/Speckweg/Mainwasenweg
Anregung an den Magistrat vom 17.02.2012, OM 927 entstanden aus Vorlage: OF 224/5 vom 03.02.2012 Betreff: Lichtsignalanlage am Verkehrsknotenpunkt Gerbermühlstraße/Speckweg/Mainwasenweg Der Magistrat wird gebeten, an der Lichtsignalanlage am Verkehrsknotenpunkt Gerbermühlstraße/Speckweg/Mainwasenweg folgende Verbesserungen vorzunehmen: 1. Installation eines blinkenden Schalters; 2. Verkürzung der Wartephasen für Fußgänger; 3. Anpassung der Grünschaltung am Speckweg, sodass Fußgängerinnen und Fußgänger die Kreuzung in einem Zug passieren können. Begründung: Während langer Phasen nimmt der Fußgängerüberweg keinen "Grünlichtaufruf" durch Fußgänger an. Diese Phasen sind unabhängig von einem eventuell vorangegangenen Fußgänger-Grün. Auch wenn die Ampel längere Zeit nicht von Fußgängern genutzt wurde, gibt es diese lange Phase. Während dieser Phasen zeigt der Schalter nicht einmal durch das übliche Blinken an, dass der Schalter gedrückt und ein Fußgänger-Grün damit eingeleitet wurde. In anderen Phasen wird der "Grünlichtruf" angenommen, der Schalter blinkt. Allerdings dauert es gefühlt mehrere Minuten, bis die Fußgängerampel Grün anzeigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.05.2012, ST 745 Aktenzeichen: 32 1
Wann wissen es alle in der Stadtverwaltung, dass es seit Jahren kein Gallusviertel, sondern nur noch einen Stadtteil Gallus gibt
Anregung an den Magistrat vom 20.09.2011, OM 425 entstanden aus Vorlage: OF 66/1 vom 20.09.2011 Betreff: Wann wissen es alle in der Stadtverwaltung, dass es seit Jahren kein Gallusviertel, sondern nur noch einen Stadtteil Gallus gibt Im Amtsblatt Nummer 36 vom 6. September 2011, Seite 933 und 934 wird für die Stadtentwässerung Frankfurt am Main eine Öffentliche Ausschreibung zu Kanalbauarbeiten im Gallusviertel durchgeführt. Ausschreibende Behörde ist das Hochbauamt, Submissionsstelle, Gerbermühlstraße 48, Ffm. Das Wort Gallusviertel wird in dieser Ausschreibung mehrmals wiederholt. Die Mitglieder des Ortsbeirates 1 empfinden es als eine Unmöglichkeit, das Wort Gallusviertel zu verwenden, obwohl der Stadtteil Gallus seit Jahren diesen Namen trägt. Der Magistrat wird deshalb gebeten, der zuständigen Stelle unmissverständlich klarzumachen, dass in Zukunft nur noch das Wort Gallus für den Stadtteil verwendet wird. Begründung: Es ist für die Mitglieder des Ortsbeirates 1 unverständlich, dass Behörden unserer Stadtverwaltung immer noch das Wort Gallusviertel, das seit Jahren nicht mehr aktuell ist, verwenden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2011, ST 1225 Aktenzeichen: 90 31
Sicherung des Radweges Gerbermühlstraße
Anregung an den Magistrat vom 29.10.2010, OM 4719 entstanden aus Vorlage: OF 1181/5 vom 14.10.2010 Betreff: Sicherung des Radweges Gerbermühlstraße Der Magistrat wird gebeten, die im Verlauf der Gerbermühlstraße auf der Nordseite im Bereich der Zufahrt zum Parkplatz Gerbermühle vorhandenen Absperrgitter durch Bordsteinabweiser zu ersetzen. Begründung: Eine Sicherung des Radweges in diesem Abschnitt ist unbedingt notwendig, sollte aber den vorhandenen Raum nicht unnötig einengen. Daher ist der Ersatz der Gitter östlich und westlich der Einfahrt durch Bordsteinabweiser angebracht, da so die gesamte Fahrbahnbreite zur Verfügung steht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2011, ST 293 Aktenzeichen: 66 2
Neuprogrammierung der Ampelanlage an der Kreuzung Gerbermühlstraße/Wehrstraße (II)
Anregung an den Magistrat vom 20.08.2010, OM 4441 entstanden aus Vorlage: OF 1121/5 vom 02.08.2010 Betreff: Neuprogrammierung der Ampelanlage an der Kreuzung Gerbermühlstraße/Wehrstraße (II) Der Magistrat wird erneut gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Ampelanlage an der Kreuzung Gerbermühlstraße/Wehrstraße so programmiert wird, dass gegenüberliegende Fußgängerampeln auch gleichzeitig rot bzw. grün werden. Begründung: Bei der Ampelanlage an der Kreuzung Gerbermühlstraße/Wehrstraße ist Folgendes zu beobachten: Während die Ampel für die aus der Wehrstraße kommenden, nach rechts in Richtung Offenbach abbiegenden Fahrzeuge grünes Licht zeigt, zeigt die Fußgängerampel zur Überquerung des Deutschherrnufers grünes Licht. Die Autos müssen warten. Während schließlich die südliche Fußgängerampel auf dem Mittelstreifen auf Rot springt und dem Autofahrer somit zeigt, dass - eigentlich - keine Fußgänger mehr die Straße queren dürften, bleibt die Fußgängerampel auf dem südlichen Gehweg der Gerbermühlstraße noch kurze Zeit auf Grün. Auf dem Mittelstreifen angekommene Fußgänger und Radfahrer sehen das grüne Signal und queren die Straße, während der Autofahrer das rote Signal sieht und die Fahrerlaubnis für sich in Anspruch nimmt. Durch die unterschiedliche Ampelschaltung fühlen sich beide im Recht. Um hier einen Unfall zu vermeiden, bittet der Ortsbeirat 5, diese Ampelanlage neu zu programmieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2011, ST 289 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 49. Sitzung des OBR 5 am 14.01.2011, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 51. Sitzung des OBR 5 am 18.02.2011, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Verkehrsführung an der Einmündung der Wehrstraße in die Gerbermühlstraße
Anregung an den Magistrat vom 20.08.2010, OM 4442 entstanden aus Vorlage: OF 1122/5 vom 30.07.2010 Betreff: Verkehrsführung an der Einmündung der Wehrstraße in die Gerbermühlstraße Vorgang: OM 3867/10 OBR 5; ST 581/10 Der Magistrat wird gebeten, für den Verkehrsfluss an der im Betreff genannten Kreuzung ein tragfähiges Konzept auszuarbeiten. Insbesondere ist die Ampelschaltung so zu ändern, dass Fußgänger die Gerbermühlstraße in beiden Richtungen in einem Zug überqueren können und Radfahrer ein Grünsignal erhalten, ohne eine Taste drücken zu müssen. Begründung: Für langsame Fußgänger ist es unzumutbar, die Gerbermühlstraße zu überqueren, da die Grünphase nicht ausreicht, um die Kreuzung in einem Zug zu überqueren. Sie müssen dann auf der äußerst schmalen Verkehrsinsel im dröhnenden Kfz-Verkehr auf das erneute Grünsignal warten. Die Insel ist sogar zu schmal, um einem Kinderwagen oder Fahrrad Platz zu bieten. Drückampeln für Radfahrer gehören zum Gruselkabinett der Verkehrspolitik des letzten Jahrhunderts, da die Tasten nur für geübte Radfahrer ohne Verrenkungen oder Absteigen bedient werden können. Der verständliche Wunsch, die Kapazität für den Kfz-Verkehr auf der wichtigen Einfallschneise Gerbermühlstraße möglichst hoch zu halten, findet ihre Grenze in der menschenwürdigen Verkehrsführung für die schwächeren Verkehrsteilnehmer. Der Ortsbeirat 5 hält nach wie vor die Magistratsanregung OM 3867/10 für einen geeigneten Weg, der Probleme an dieser Kreuzung Herr zu werden. Das durch die Stellungnahme ST 581/10 vom Magistrat dargebotene Flickwerk ist gescheitert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2011, ST 289 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 49. Sitzung des OBR 5 am 14.01.2011, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 51. Sitzung des OBR 5 am 18.02.2011, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Gründe für den „Restbestand“?
Anregung an den Magistrat vom 15.06.2010, OM 4328 entstanden aus Vorlage: OF 669/4 vom 26.05.2010 Betreff: Gründe für den "Restbestand"? Vorgang: M 46/10 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, warum die Flößerbrücke, die Honsellbrücke, die Schmickbrücke und die Schwedlerbrücke nicht in das ÖPP-Verfahren aufgenommen wurden. Begründung: Unter der Überschrift "Restbestände" führt der Magistrat Bauwerke auf, die nicht in das ÖPP-Verfahren aufgenommen wurden, obwohl bei ihnen abzusehen ist, dass sich ihre Aufgaben und Funktionen in den kommenden 30 Jahren wenig verändern werden und damit das Risiko eines Umbaus zu Lasten der Stadt erkennbar gering bleibt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.08.2010, ST 1220 Aktenzeichen: 66 6
Änderung der Verkehrsführung an der Einmündung der Wehrstraße in die Gerbermühlstraße
Anregung an den Magistrat vom 15.01.2010, OM 3867 entstanden aus Vorlage: OF 981/5 vom 07.12.2009 Betreff: Änderung der Verkehrsführung an der Einmündung der Wehrstraße in die Gerbermühlstraße Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob die Verkehrsführung an der Einmündung der Wehrstraße in die Gerbermühlstraße derart geändert werden kann, I. dass Fahrzeuge, die nach links abbiegen oder geradeaus fahren wollen, auf einer Spur und Fahrzeuge, die nach rechts abbiegen wollen, auf der separaten Spur geführt werden und, II. dass an der Einmündung der Wehrstraße in die Gerbermühlstraße ein "Grüner Pfeil" nach § 37 Abs. 2 Nr. 1 Absatz 3 StVO angebracht wird, so dass dieser "Grüne Pfeil" (nicht zu verwechseln mit dem "Grünpfeil" § 37 Abs. 2 Nr. 1 Absatz 7 StVO) zusätzlich das Rechtsabbiegen aus der Wehrstraße in die Gerbermühlstraße ermöglicht, während das Linksabbiegen aus der Gerbermühlstraße in die Wehrstraße erlaubt ist. Begründung: Die Änderung der Verkehrsführung und die Installation eines Grünen Pfeils nach § 37 Abs. 2 Nr. 1 Absatz 3 StVO würde den Verkehrsfluss fördern und es könnten gegebenenfalls Stauungen in der Wehrstraße vermieden, zumindest aber minimiert werden. Es soll zusätzlich das Rechtsabbiegen aus der Wehrstraße in die Gerbermühlstraße ermöglichen, während das Linksabbiegen aus der Gerbermühlstraße in die Wehrstraße erlaubt ist. Da während dieser Phase die Fußgänger keine der Straßen überqueren dürfen, ist auch der Verwaltungsvorschrift Genüge getan. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.04.2010, ST 581 Aktenzeichen: 32 1
Fahrradabstellplätze im Schlachthofviertel einrichten
Anregung an den Magistrat vom 13.02.2009, OM 2984 entstanden aus Vorlage: OF 721/5 vom 27.01.2009 Betreff: Fahrradabstellplätze im Schlachthofviertel einrichten Der Magistrat wird gebeten, in folgenden Bereichen Fahrradabstellplätze einzurichten: 1. Zum Laurenburger Hof/Ecke Zum Gipelhof (Einbuchtung auf dem Bürgersteig); 2. Zum Schlegelhof/Ecke Zum Laurenburger Hof (Bürgersteig nahe Busendhaltestelle der Linie 45); 3. Zum Brommenhof/Ecke Gerbermühlstraße auf beide Straßenseiten (bei den Parkhauszufahrten und -abfahrten auf dem Bürgersteig, Einbuchtungen); 4. Zum Apothekerhof/Ecke Gerbermühlstraße auf beide Straßenseiten (bei den Parkhauszufahrten und -abfahrten auf dem Bürgersteig, Einbuchtungen); 5. Walther-von-Cronberg-Platz/Ecke Gerbermühlstraße auf dem Bürgersteig. Begründung: Im Schlachthofviertel gibt es eine große Anzahl von Familien mit Kindern. Dadurch gibt es erfreulicherweise viele Bewohnerinnen und Bewohner, die Fahrräder nutzen, und Besucherinnen und Besucher, die mit dem Fahrrad kommen. Die vorhandenen Fahrradabstellplätze, auch innerhalb der Häuser und Höfe, sind deshalb nicht ausreichend. Vor den Tiefgaragenein- und -ausfahrten und den Bürgersteigen ist genug Platz, um dort Fahrradständer aufzustellen, ohne dass es zu Behinderungen für die Fußgängerinnen und Fußgänger kommt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.04.2009, ST 529 Aktenzeichen: 66 2
Nördlicher Treppenabgang an der Schleuse Offenbach erneuern
Anregung an den Magistrat vom 03.06.2008, OM 2324 entstanden aus Vorlage: OF 365/4 vom 15.05.2008 Betreff: Nördlicher Treppenabgang an der Schleuse Offenbach erneuern Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in Abstimmung mit der Schifffahrts- und Wasserverwaltung des Bundes an der Schleuse Offenbach der nördliche Treppenabgang der Fußgänger- und Fahrradbrücke zur Franziusstraße saniert und passantenfreundlich umgestaltet werden kann. Begründung: Im Gegensatz zur Südseite der Schleuse, die bereits eine Sanierung erfuhr und Passanten zur Querung in Richtung Osthafen einlädt, macht der nördliche Treppenabgang einen heruntergekommenen Eindruck und bietet Fahrradfahrern mit seiner sehr schmalen Rampe nur eine unzureichende Hilfe. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2008, ST 1266 Stellungnahme des Magistrats vom 06.04.2009, ST 496 Aktenzeichen: 66 2
Frankfurts Einzelhändler und ihre Kunden brauchen ein ordentliches Konzept Vortrag des Magistrats vom 14.03.2008, M 51
Anregung vom 16.05.2008, OA 660 entstanden aus Vorlage: OF 550/5 vom 16.05.2008 Betreff: Frankfurts Einzelhändler und ihre Kunden brauchen ein ordentliches Konzept Vortrag des Magistrats vom 14.03.2008, M 51 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Die Vorlage M 51 wird an den Magistrat zur Überarbeitung zurückverwiesen. 2. Der Magistrat wird aufgefordert, die folgend aufgeführten Gebiete in die Vorlage M 51 einzuarbeiten: a) Bürostadt Niederrad, Goldsteinstraße zwischen Hahn- und Lyoner Straße, b) Areal Gerbermühlstraße/Seehofstraße in Sachsenhausen, c) geplantes Areal rund um den Henninger Turm, d) geplantes Areal Gateway Gardens (maximal als C-Zentrum, da es laut Beschlusslage nur der Versorgung im Stadtteil dienen soll). Begründung: Die Vorlage M 51 weist massive handwerkliche Fehler auf. Weder sind die Einzelhandelsbestände korrekt dargestellt, noch kann man eine Zielplanung des Magistrats erkennen. Gebiete, deren Planung beschlossen ist, fehlen in der Vorlage. In einer beschlussfähigen Vorlage sollten die Einzelhandelsbestände korrekt dargestellt und eine Zielplanung erkennbar sein. Die vorliegende Magistratsvorlage ist nicht beschlussfähig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.03.2008, M 51 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.11.2008, ST 1572 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Wirtschaft und Frauen Versandpaket: 21.05.2008 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 19.05.2008, TO I, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 51 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 871 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 634 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 641 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 643 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 645 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 660 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF 21. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 20.05.2008, TO I, TOP 11 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 51 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 871 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 634 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 641 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 643 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 645 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 660 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG 23. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.05.2008, TO II, TOP 8 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 51 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 871 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 634 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 641 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 643 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 645 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 660 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF 22. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 09.06.2008, TO I, TOP 12 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 51 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 871 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 934 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage NR 935 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 634 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 641 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 643 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung der Vorlage OA 645 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 9. Die Beratung der Vorlage OA 660 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 10. Die Beratung der Vorlage OA 667 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 10. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF 22. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 10.06.2008, TO I, TOP 10 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 51 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 871 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 934 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage NR 935 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 634 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 641 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 643 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung der Vorlage OA 645 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 9. Die Beratung der Vorlage OA 660 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 10. Die Beratung der Vorlage OA 667 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 10. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG 24. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 17.06.2008, TO II, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 51 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 871 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 934 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage NR 935 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 634 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 641 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 643 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung der Vorlage OA 645 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 9. Die Beratung der Vorlage OA 660 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 10. Die Beratung der Vorlage OA 667 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 10. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF 23. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 18.08.2008, TO I, TOP 14 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 51 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 871 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 934 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage NR 935 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage NR 992 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 634 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 641 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung der Vorlage OA 643 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 9. Die Beratung der Vorlage OA 645 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 10. Die Beratung der Vorlage OA 660 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 11. Die Beratung der Vorlage OA 667 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 12. Die Beratung der Vorlage OA 702 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 10. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 11. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 12. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF 23. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 19.08.2008, TO I, TOP 9 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 51 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 871 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 934 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage NR 935 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage NR 992 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 634 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 641 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung der Vorlage OA 643 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 9. Die Beratung der Vorlage OA 645 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 10. Die Beratung der Vorlage OA 660 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 11. Die Beratung der Vorlage OA 667 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 12. Die Beratung der Vorlage OA 702 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 10. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 11. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 12. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG 25. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.08.2008, TO I, TOP 32 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 51 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 871 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 934 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage NR 935 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage NR 992 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 634 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 641 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung der Vorlage OA 643 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 9. Die Beratung der Vorlage OA 645 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 10. Die Beratung der Vorlage OA 660 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 11. Die Beratung der Vorlage OA 667 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 12. Die Beratung der Vorlage OA 702 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 10. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 11. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 12. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF 24. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 15.09.2008, TO I, TOP 16 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 51 wird im Rahmen der Vorlage NR 1060 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 871 wird im Rahmen der Vorlage NR 1060 zugestimmt. 3. Die Vorlage NR 934 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage NR 935 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage NR 992 wird abgelehnt. 6. Der Vorlage NR 1060 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 7. Die Vorlage NR 1068 wird abgelehnt. 8. Die Vorlage OA 634 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 9. a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 641 wird abgelehnt. b) Die Ziffern 2. und 3. der Vorlage OA 641 werden dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 10. Der Vorlage OA 643 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 11. Die Vorlage OA 645 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 12. Die Vorlage OA 660 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 13. Die Vorlage OA 667 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 14. Die Vorlage OA 702 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD und FDP (= Ablehnung) sowie LINKE. FAG und BFF (= Annahme ohne Zusatz) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 4. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 5. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 6. CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD und LINKE. (= Ablehnung); FAG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 7. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und BFF (= Annahme); FAG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 8. OA 634 Ziffer 1.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FAG (= Ablehnung) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) und BFF (= Annahme) Ziffer 2.: CDU und GRÜNE gegen SPD und BFF (= Annahme), LINKE. (= Ablehnung) sowie FDP und FAG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 9. OA 641 Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE., FAG und BFF (= Annahme) Ziffer 2.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) Ziffer 3.: CDU, GRÜNE und FAG gegen SPD, LINKE. und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) zu 10. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FAG und BFF gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 11. OA 645 Ziffer 1.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) und FAG (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffer 3.: CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE. und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) und FAG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 12. OA 660 Ziffer 1.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und BFF (= Annahme) sowie FAG (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und BFF (= Annahme) sowie FAG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 13. CDU, GRÜNE und FAG gegen SPD und FDP (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE. und BFF (= Annahme) zu 14. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme); BFF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: NPD (M 51, NR 871, NR 934, NR 935, NR 992, OA 641, OA 643, OA 660 und OA 702 = Annahme, OA 634 = Prüfung und Berichterstattung mit Angabe der Kosten, OA 645 = Ablehnung, OA 667 = vereinfachtes Verfahren) 24. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 16.09.2008, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 51 wird im Rahmen der Vorlage NR 1060 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 871 wird im Rahmen der Vorlage NR 1060 zugestimmt. 3. Die Vorlage NR 934 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage NR 935 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage NR 992 wird abgelehnt. 6. Der Vorlage NR 1060 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 7. Die Vorlage NR 1068 wird abgelehnt. 8. Die Vorlage OA 634 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 9. a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 641 wird abgelehnt. b) Die Ziffern 2. und 3. der Vorlage OA 641 werden dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 10. Der Vorlage OA 643 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 11. Die Vorlage OA 645 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 12. Die Vorlage OA 660 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 13. Die Vorlage OA 667 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 14. Die Vorlage OA 702 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD und FDP (= Ablehnung), LINKE. und FAG (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 4. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 5. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 6. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Ablehnung) zu 7. CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) zu 8. OA 634 Ziffer 1.: CDU und GRÜNE gegen SPD und FAG (= Ablehnung), LINKE. und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffer 2.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und BFF (= Annahme), FDP und FAG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 9. OA 641 Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE., FAG und BFF (= Annahme) Ziffer 2.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) Ziffer 3.: CDU, GRÜNE und FAG gegen SPD, LINKE. und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) zu 10. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FAG und BFF gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 11. OA 645 Ziffer 1.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) und FAG (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffer 3.: CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE. und BFF (= Annahme), FDP (= Ablehnung) sowie FAG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 12. OA 660 Ziffer 1.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und BFF (= Annahme) sowie FAG (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und BFF (= Annahme) sowie FAG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 13. CDU, GRÜNE und FAG gegen SPD und FDP (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE. und BFF (= Annahme) zu 14. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme); BFF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: NPD (M 51, NR 871, NR 934, NR 935, NR 992, OA 641, OA 643, OA 660 und OA 702 = Annahme, OA 634 = Prüfung und Berichterstattung mit Kosten, OA 645 = Ablehnung) 26. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.09.2008, TO I, TOP 32 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 51 wird im Rahmen der Vorlage NR 1060 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 871 wird im Rahmen der Vorlage NR 1060 zugestimmt. 3. Die Vorlage NR 934 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage NR 935 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage NR 992 wird abgelehnt. 6. Der Vorlage NR 1060 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 7. Die Vorlage NR 1068 wird abgelehnt. 8. Die Vorlage NR 1080 wird abgelehnt. 9. Die Vorlage OA 634 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 10. a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 641 wird abgelehnt. b) Die Ziffern 2. und 3. der Vorlage OA 641 werden dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 11. Der Vorlage OA 643 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 12. Die Vorlage OA 645 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 13. Die Vorlage OA 660 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 14. Die Vorlage OA 667 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 15. Die Vorlage OA 702 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD und FDP (= Ablehnung) sowie LINKE., FAG und BFF (= Annahme ohne Zusatz) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 4. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 5. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 6. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Ablehnung) zu 7. CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) zu 8. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Annahme) zu 9. OA 634 Ziffer 1.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FAG (= Ablehnung) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) und BFF (= Annahme) Ziffer 2.: CDU und GRÜNE gegen SPD und BFF (= Annahme), LINKE. (= Ablehnung) sowie FDP und FAG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 10. OA 641 Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE., FAG und BFF (= Annahme) Ziffer 2.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) Ziffer 3.: CDU, GRÜNE und FAG gegen SPD, LINKE. und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) zu 11. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FAG und BFF gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 12. OA 645 Ziffer 1.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) und FAG (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffer 3.: CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE. und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) und FAG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 13. OA 660 Ziffer 1.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und BFF (= Annahme) sowie FAG (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und BFF (= Annahme) sowie FAG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 14. CDU, GRÜNE und FAG gegen SPD und FDP (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE. und BFF (= Annahme) zu 15. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme); BFF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: REP (M 51, NR 871, NR 1060, NR 1068 und OA 634 Ziffer 1. = Ablehnung, NR 934, NR 935, NR 992, NR 1080, OA 634 Ziffer 2., OA 641, OA 643, OA 645, OA 660 und OA 702 = Annahme, OA 667 = Prüfung und Berichterstattung) NPD (M 51, NR 871, NR 934, NR 935, NR 992, NR 1080, OA 641, OA 643, OA 660 und OA 702 = Annahme, NR 1060, NR 1068 und OA 645 = Ablehnung, OA 634 = Prüfung und Berichterstattung mit Angabe der Kosten, OA 667 = vereinfachtes Verfahren) 27. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25.09.2008, TO I, TOP 12 Beschluss: 1. Der Vorlage M 51 wird im Rahmen der Vorlage NR 1060 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 871 wird im Rahmen der Vorlage NR 1060 zugestimmt. 3. Die Vorlage NR 934 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage NR 935 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage NR 992 wird abgelehnt. 6. Der Vorlage NR 1060 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 7. Die Vorlage NR 1068 wird abgelehnt. 8. Die Vorlage NR 1080 wird abgelehnt. 9. Die Vorlage OA 634 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 10. a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 641 wird abgelehnt. b) Die Ziffern 2. und 3. der Vorlage OA 641 werden dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 11. Der Vorlage OA 643 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 12. Die Vorlage OA 645 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 13. Die Vorlage OA 660 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 14. Die Vorlage OA 667 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 15. a) Die Vorlage OA 702 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Tafel, Majer, Schneider, Seitz, Fey, Oesterling und Baier sowie von Stadtrat Rhein dienen zur Kenntnis. c) Es dient zur Kenntnis, dass Stadtverordneter Vowinckel gemäß § 25 HGO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen und den Sitzungssaal verlassen hat. Die Außenlautsprecherübertragung war abgeschaltet. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FAG (= Ablehnung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD und FDP (= Ablehnung) sowie LINKE. und FAG (= Annahme ohne Zusatz) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 4. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 5. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 6. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FAG (= Ablehnung) zu 7. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) zu 8. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) zu 9. OA 634 Ziffer 1.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FAG (= Ablehnung) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffer 2.: CDU und GRÜNE gegen SPD (= Annahme), LINKE. (= Ablehnung) sowie FDP und FAG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 10. OA 641 Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. und FAG (= Annahme) Ziffer 2.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) Ziffer 3.: CDU, GRÜNE und FAG gegen SPD und LINKE. (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) zu 11. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FAG gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 12. OA 645 Ziffer 1.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU und GRÜNE gegen SPD und LINKE. (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) und FAG (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffer 3.: CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE. (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) und FAG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 13. OA 660 Ziffer 1.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und LINKE. (= Annahme) sowie FAG (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und LINKE. (= Annahme) sowie FAG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 14. CDU, GRÜNE und FAG gegen SPD und FDP (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE. (= Annahme) zu 15. zu a) CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4608, 27. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 25.09.2008 Aktenzeichen: 92 31
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