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Wie wird anlässlich der aktuellen Verbreitung des Covid-19-Virus der Infektionsschutz in Unterkünften für Obdachlose und Geflüchtete gewährleistet?
Antrag vom 07.05.2020, OF 1057/2 Betreff: Wie wird anlässlich der aktuellen Verbreitung des Covid-19-Virus der Infektionsschutz in Unterkünften für Obdachlose und Geflüchtete gewährleistet? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten Der Ortsbezirk 2, insbesondere der Stadtteil Bockenheim, ist Standort einer ganzen Reihe von Wohnheimen, Übergangsunterkünften und Hotels, die als Notunterkünfte für Obdachlose und Geflüchtete im Auftrag des Jugend- und Sozialamts belegt werden. Hinsichtlich der Sicherstellung des aktuell erforderlichen Infektionsschutzes stellen sich folgende Fragen: 1. Wie viele Menschen leben z. Zt. im Bereich des Ortsbezirks 2 in Einrichtungen der Obdachlosen- bzw. Flüchtlingshilfe? 2. Wird bei der Belegung der Unterkünfte für Alleinstehende, Paare und Familien den aktuellen Erfordernissen des Infektionsschutzes Rechnung getragen? a) Erfolgt vor der Einweisung eine Testung auf den Corona-Virus? b) Ermöglichen Größe und Gestaltung der dicht belegten Unterkünfte den aus Sicht des Infektionsschutzes erforderlichen Abstand zwischen den Bewohner/innen? c) Werden in ausreichendem Maß Desinfektionsmittel zur Verfügung gestellt? Wer ist für die Wahrung der Hygiene-Standards verantwortlich? d) Wie ist in den einzelnen Unterkünften incl. der Hotels die Ausstattung mit eigenen Kochgelegenheiten und eigenen sanitären Anlagen? 3. Wurden bereits Corona-Infektionen in den Unterkünften festgestellt und wie haben die zuständigen Behörden ggf. darauf reagiert? 4. Wurden Konzepte für die Sicherung des Infektionsschutzes in den einzelnen Unterkünften bereits ausgearbeitet und die Stadtverordnetenversammlung darüber in Kenntnis gesetzt? Begründung: Wenn sich Passant/innen auf der Leipziger Straße Gedanken machen, ob sie die gebotenen Abstände voneinander einhalten können, stellt sich die Frage, wie sorg- fältig der Infektionsschutz für sog. vulnerable Gruppen in Gemeinschaftsunterkünften organisiert ist. Neben zwei größeren Einrichtungen für Geflüchtete und den beiden Wohnheimen des Ev. Vereins für Wohnraumhilfe (der auch im Auftrag des Jugend-und Sozialamts die Belegungen vornimmt) befinden sich im Bereich des Ortsbezirks 2 eine Reihe weiterer als Notunterkünfte verwandte Wohnheime, Übergangsunterkünfte und Hotels, die für Geflüchtete und örtliche Obdachlose genutzt werden. Aufgrund der bestehenden Wohnungsnot leben die Betroffenen in der Regel mehrere Monate, in Einzelfällen auch Jahre in diesen Unterkünften. Die Unterbringung erfolgt auf engem Raum, für eine Person gelten 8 qm als aus- reichend, für zwei Personen 12 qm. Kommerziell genutzte Häuser wie das Wohn- heim Juliusstraße oder Pensionen verfügen oft über keine oder nur Gemeinschafts- kochgelegenheiten, die sanitären Anlagen werden gemeinschaftlich genutzt, so dass die Vorgaben bzgl. der zu wahrenden Abstände - wenn überhaupt - nur mit großer Disziplin einzuhalten sind. Soweit keine Sozialarbeiter/innen vor Ort eingesetzt sind, gibt es in den Unterkünften auch in Konfliktfällen keinen Ansprechpartner. Die Sozialdienste im Jugend- und Sozial- bzw. Gesundheitsamt sind z. Zt. telefonisch kaum erreichbar. Der Sozialpsychiatrische Dienst des Gesundheitsamtes ist in dieser Funktion nicht mehr tätig, sondern bedient die Corona-Hotline des Gesundheitsministeriums. Erschwerend kommt hinzu, dass das Jugend-und Sozialamt Alleinstehende grundsätzlich mit ihnen zuvor nicht bekannten Personen aufgrund des Mangels an Einzelzimmern oder unter Kostenaspekten in Doppelzimmer einweist. Die Bewohner/innen können unter diesen Umständen auch nicht ansatzweise ihre Privatsphäre schützen, an wirksamen Infektionsschutz ist nicht zu denken. Viele Menschen in Notunterbringung haben Vorerkrankungen, sind suchtkrank oder leiden unter psychischen Auffälligkeiten. Während die Schutzmaßnahmen in Pflegeeinrichtungen noch überwiegend durch weitgehende Absperrung der Häuser durchgesetzt werden, verlassen die meisten Bewohner/innen von Notunterkünften tagsüber das Haus, um Arbeit oder Ausbildung nachgehen oder ggf. auch an Sprachkursen teilnehmen zu können. Außerdem sind sie für den Kauf ihrer Lebensmittel selbst zuständig. Covid-19-Infizierte unter den Bewohner/innen könnten demnach Kontaktpersonen infizieren oder selbst infiziert werden. Bund und Länder haben bereits Mitte April die Erstellung von Konzepten zur Sicherung des Infektionsschutzes in den entsprechenden Einrichtungen für "vulnerable Gruppen" gefordert. So müssten die erforderlichen Hygienestandards in den jeweiligen Einrichtungen festgeschrieben werden. Nach Angabe des Hess. Gesundheitsministeriums werden auch "zum Schutz vulnerabler Gruppen und zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung aktuell Konzepte für Testungen im Sinne eines Screenings erarbeitet". (zit. nach Frankfurter Rundschau vom 06.04.20). Trotz gegenteiliger langjähriger Behördenerfahrung bleibt in diesem Fall zu hoffen, dass die gewünschten Konzepte, wenn es sie denn gibt, auch umgehend umgesetzt werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2020, TO I, TOP 26 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1628 2020 Die Vorlage OF 1057/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 3 CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten gegen 2 CDU und 1 FDP (= Ablehnung); 1 FDP (= Enthaltung)
Ersatz für das Bürgerhaus Schwälmer Straße durch Umbau des ehemaligen Deutschen Instituts für Internationale Pädagogische Forschung bzw. der früheren Sophienschule in ein soziales Zentrum
Antrag vom 07.05.2020, OF 1061/2 Betreff: Ersatz für das Bürgerhaus Schwälmer Straße durch Umbau des ehemaligen Deutschen Instituts für Internationale Pädagogische Forschung bzw. der früheren Sophienschule in ein soziales Zentrum Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt 1. Das ehemalige DIPF in der Schlossstr. 29 soll als Ersatz für das Bürgerhaus Schwälmer Str. in ein soziales Zentrum umgewandelt werden. Hier könnten Einrichtungen einziehen, die z. Zt. unzureichend untergebracht sind wie das Nachbarschaftsheim Bockenheim und das JUZ Bockenheim bzw. noch über keinerlei Räume im Stadtteil verfügen wie der Geschichtsverein Die Freunde Bockenheims. Darüberhinaus könnte das Gebäude als neuer Bürgertreff dienen. 2. Alternativ sollte das z. Zt. als schulischer Ausweichstandort genutzte Gebäude der früheren Sophienschule in der Falkstraße als soziales Zentrum für den Stadtteil zur Verfügung gestellt werden, soweit das mit einer künftigen schulischen Nutzung zu vereinbaren ist. Begründung: Im Rahmen der Sanierung Bockenheims wurden Einrichtungen für die Bevölkerung des Stadtteils geschaffen, die jetzt in dieser Funktion nicht mehr vorhanden sind - der Internationale Treff mit dem Kinderhaus Adalbertstraße und der frühere Bürgertreff Titania in der Basaltstraße. Das Bürgerhaus in der Schwälmer Str. soll Ende des Jahres abgerissen werden. Trotz steigender Einwohnerzahlen wurden und werden somit wichtige soziale und kulturelle Einrichtungen Bockenheims abgebaut. Der Bedarf von 3 weiteren Grundschulen in Bockenheim inklusive Schönhofvierrtel, ist strittig. Nach Auskunft der früheren Rektorin der Bonifatiusschule werden jährlich nur ca. 50 - 60 Kinder der Schule zugewiesen, während das Schulamt einen Bedarf von ca. 90 Plätzen prognostiziert hat. Ein weiterer Verlust an Schüler/innen durch die Eröffnung einer neuen Grundschule werde sich negativ auf die Arbeit der Bonifatiusschule auswirken. Der Ortsbeirat 2 stellte daraufhin eine Anfrage nach den der Planung zugrunde liegenden Zahlen, die bis heute nicht beantwortet wurde. Da eine weitere Grundschule für das zukünftige Schönhofviertel vorgesehen ist, sollte auch im Hinblick auf die Haushaltslage die Umwandlung des DIPF in eine Grundschule nochmals kritisch geprüft werden. Das Gebäude wurde erst vor wenigen Jahren grundsaniert und ist daher bis auf den im Keller nachgewiesenen Schimmelbefall in gutem baulichen Zustand. Der große Saal im Erdgeschoß ist fast barrierefrei für Veranstaltungen nutzbar. . Mögliche alternative Nutzungen wären u.a.denkbar für das Nachbarschaftsheim Bockenheim in der Salvador-Allende-Straße, das nach dem Abriss des Sozial-rathauses am Rohmerplatz nun an seinem neuen Standort regelmäßig von Miet- erhöhungen betroffen ist, so dass für die Einrichtung die Gefahr besteht, ihr pädagogisches Angebot zukünftig einschränken zu müssen. Das JUZ Bockenheim ist seit mehr als einem Jahrzehnt in einer ehemaligen Zweigstelle der Stadtsparkasse untergebracht. Hier stellt sich die Frage, ob die Räume für die Aufrechterhaltung der Arbeit ausreichend sind. Der Verein der Freunde Bockenheims feiert in diesem Jahr sein 40jähriges Bestehen. Der Verein konnte früher das als Sanierungsbüro dienende Delkeskamp- Haus für seine Ausstellungen nutzen. Z. Zt. kann der Verein seine Bilder noch im Bürgertreff Schwälmer Str. ausstellen, diese Möglichkeit entfällt mit dem Abriss des Gebäudes. Seit seiner Gründung fordert der Verein die Einrichtung eines Stadtteil- museums. Nicht zuletzt besteht für den wachsenden Stadtteil dringender Bedarf an einem neuen Bürgerhaus, da das Musikübungszentrum am Schönhof vor allem als solches genutzt wird und auch ein großer Bedarf an entsprechenden Räumen besteht. Bockenheim darf nicht sein letztes Bürgerhaus verlieren! Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 27.05.2020, OF 1073/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2020, TO I, TOP 28 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1061/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 1073/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 2 am 24.06.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1061/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1099/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1073/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1099/2 für erledigt erklärt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Bau einer Rampe für einen barrierefreien Zugang anlässlich des Umbaus des Westbahnhofs
Antrag vom 07.05.2020, OF 1066/2 Betreff: Bau einer Rampe für einen barrierefreien Zugang anlässlich des Umbaus des Westbahnhofs Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt Beim Umbau des Westbahnhofs wird ein barrierefreier Zugang von der Kasseler Straße zur Solmsstraße geschaffen. Die Rampe soll, wie im Papier des ADFC vorgeschlagen, mit einer Steigung von 5,2 % erstellt werden (Variante 3). Die Stadt Frankfurt soll der Bahn die für den Bau notwendigen Grundstücke zur Verfügung stellen, soweit sie sich in ihrem Eigentum befinden. Begründung: Der Durchgang unter dem Westbahnhof ist ein wichtiger Verbindungsweg zwischen Bockenheim- Süd und der Leipziger Straße mit ihren Einkaufsmöglichkeiten. Ein regulärer barrierefreier Zugang kann nur - wie in Rödelheim geschehen - durch den Bau einer Rampe geschaffen werden. Der vorgesehene Aufzug ist allein nicht ausreichend, da mit häufigeren Ausfällen ggf. auch durch Vandalismus gerechnet werden kann. Ein Ausfall des Aufzugs bedeutet für mobilitätseingeschränkte Personen - Eltern mit Kinderwagen, Radfahrer etc.- den Umweg über die Voltastraße nehmen zu müssen. Der Bau einer Rampe ist daher erforderlich (s. Papier des ADFC vom 17.02.2020). Anlage 1 (ca. 1,9 MB) Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2020, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 1066/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1044/2 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Platzbenennung in Bockenheim
Antrag vom 28.02.2020, OF 1051/2 Betreff: Platzbenennung in Bockenheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, 1. ob der (derzeit unbenannte) Platz in der Konrad-Broßwitz-Straße / Ecke Mulanskystraße mit Verweis auf die Basaltgeschichte Bockenheims nach dem Bockenheimer Steinmetz Nikolaus Eichmann als "Nikolaus-Eichmann-Platz" benannt werden kann. Adressänderungen für Bewohner wären damit nicht verbunden. 2. ob auf dem neu benannten Platz die bestehende Litfaßsäule abgebaut und an deren Stelle eine Basaltstein-Stele und eine Gedenktafel mit Hinweisen auf den Namensgeber und die Basaltgeschichte Bockenheims errichtet werden können und welche Kosten damit verbunden sind. Es dient zur Kenntnis, dass der OBR 2 nach Vorliegen der Informationen eine Finanzierung der Maßnahme aus seinen Mitteln prüfen wird. Begründung: Anregung aus der Bevölkerung mit Verweis auf das neu erschienene Buch "Spurensuche in Bockenheim" und den dort enthaltenen Beitrag "Der bekannteste Steinmetz von Bockenheim - Nikolaus Eichmann". Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. BFF Piraten Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2020, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 1051/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 2 am 24.06.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 1051/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 2 am 24.08.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 1051/2 wurde zurückgezogen.
Verbesserung der Straßenbeleuchtung
Antrag vom 17.02.2020, OF 1035/2 Betreff: Verbesserung der Straßenbeleuchtung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen die Stadt Frankfurt treffen kann, um 1) die Straßenbeleuchtung in abends nur unzureichend beleuchteten Straßen kurzfristig zu verbessern, beispielsweise in der Konrad-Broßwitz-Straße in Bockenheim oder der Lindenstraße, Oberlindau, Liebigstraße und Friedrichstraße im Westend; 2) welches Beleuchtungskonzept mittel- und langfristig für diese und ähnliche Straßen geplant ist. Ist es beispielsweise möglich, den Umstieg auf LED-Beleuchtung in diesen Straßen vorzuziehen? Begründung: In manchen Straßen des Ortsbezirk ist die Beleuchtung der Straßen abends unzureichend, was eine Gefahr für Fußgänger darstellt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2020, TO I, TOP 26 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1575 2020 Die Vorlage OF 1035/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor nach den Worten "beispielsweise in der" die Worte "Appelsgasse und" eingefügt werden. Abstimmung: Annahme bei Abwesenheit 1 SPD
Potenziell verkehrsgefährdende Werbetafel auf der Leipziger Straße
Anregung an den Magistrat vom 20.01.2020, OM 5618 entstanden aus Vorlage: OF 1012/2 vom 15.01.2020 Betreff: Potenziell verkehrsgefährdende Werbetafel auf der Leipziger Straße Der Magistrat wird gebeten, die neue Werbetafel der Firma Ströer auf der Leipziger Straße auf Höhe der Hausnummer 11 wieder abzumontieren und, falls unbedingt notwendig, an einem anderen, übersichtlicheren und mit dem Orts beirat abgestimmten Abschnitt der Leipziger Straße aufzubauen. Begründung: Hinter der Werbetafel zwischen einem Geschäft für Textilien und einem Sanitätshaus (und nun für Autofahrerinnen und Autofahrer verdeckt) befindet sich eine Feuerwehrzufahrt und zugleich der Zugang zu einem Kinderladen sowie zu einem Spielplatz. Durch die neue Werbetafel wird dieser Abschnitt der Leipziger Straße noch enger und unübersichtlicher und stellt insbesondere für Eltern und Kinder eine Gefährdung dar, die hier häufig die Straße überqueren. Ohnehin wird die Einfahrt bereits nicht selten von Falschparkerinnen und Falschparkern genutzt, was die unübersichtliche Verkehrssituation zusätzlich verschärft. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.05.2020, ST 931 Aktenzeichen: 61 0
Ausbau Blindenleitsystem am Zebrastreifen Kurfürstenplatz/Große Seestraße
Anregung an den Magistrat vom 20.01.2020, OM 5616 entstanden aus Vorlage: OF 1001/2 vom 03.01.2020 Betreff: Ausbau Blindenleitsystem am Zebrastreifen Kurfürstenplatz/Große Seestraße Der Magistrat wird gebeten, ein Blindenleitsystem insbesondere für den Zebrastreifen am Kurfürstenplatz auf Höhe der Großen Seestraße nebst ggf. weiteren notwendigen Maßnahmen einzurichten, damit für blinde Menschen der Weg von der Leipziger Straße zum Westbahnhof besser wahrgenommen werden kann. Begründung: Der Weg vom Westbahnhof zur Leipziger Straße führt direkt über den Kurfürstenplatz. Die Querung der Großen Seestraße mittels Zebrastreifen zur Kurfürstenstraße ist richtigerweise links versetzt, allerdings für Blinde bisher nicht wahrnehmbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2020, ST 756 Aktenzeichen: 66 0
Neubebauung des Grundstücks Leipziger Straße 68
Anregung an den Magistrat vom 02.12.2019, OM 5527 entstanden aus Vorlage: OF 976/2 vom 24.11.2019 Betreff: Neubebauung des Grundstücks Leipziger Straße 68 Der Magistrat wird gebeten, 1. mit Blick auf den anstehenden Genehmigungsprozess für die Neubebauung des Grundstücks Leipziger Straße 68 rechtzeitig die Gestaltungsmöglichkeiten der bestehenden städtischen Erhaltungssatzung zu prüfen und zur Sicherstellung der nachfolgenden Punkte zu nutzen: a) Verhinderung einer massiven Nachverdichtung mit Blick auf die Gesamtfläche des Grundstücks inkl. des ehemaligen teilweise bebauten Hinterhofs; eine (mehrgeschossige) Aufstockung entlang der Fassadenfront Leipziger Straße soll demnach mit der Entsiegelung und Begrünung von (Teil-) Flächen des Hinterhofs einhergehen, da solche Hinterhöfe charakteristisch für diesen Teil Bockenheims sind und einen hohen Wert für die örtliche Wohnqualität haben. b) Im Zuge der Neubebauung soll die Quadratmeterfläche des geförderten Wohnraums (insbesondere Mittelstandsprogramm/zweiter Förderweg) der Quadratmeterfläche des Wohnraums entsprechen, die das zwischenzeitlich abgerissene ehemalige (zweigeschossige) Gebäude Leipziger Straße 68 umfasst hat. Lediglich die "Nettoneubaufläche" soll dem freien Wohnungsmarkt angeboten werden; 2. das Bauvorhaben Leipziger Straße 68 frühestmöglich im Ortsbeir at 2 vorzustellen. Begründung: Handlungsbedarf angesichts der jüngsten Entwicklungen im Immobilienbestand entlang der Leipziger Straße (inkl. ehemaliges Tibethaus). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 24.06.2020, OF 1102/2 Anregung an den Magistrat vom 24.06.2020, OM 6248 Stellungnahme des Magistrats vom 06.07.2020, ST 1256 Antrag vom 04.07.2022, OF 429/2 Anregung an den Magistrat vom 04.07.2022, OM 2451 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 2 am 24.06.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 63 0
Backhaus in städtische Hand - zum Greifen nahe
Antrag vom 02.12.2019, OF 980/2 Betreff: Backhaus in städtische Hand - zum Greifen nahe Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Gespräche mit dem Mehrheitsgesellschafter der Friesengasse 13 Loft GmbH und Friesengasse 13 Home GmbH aufzunehmen, um den möglichen Erwerb der Immobilie Friesengasse 13 und Kaufunger Straße 4 seitens der Stadt zu erörtern und in die Wege zu leiten. Begründung: "Wohnungsdezernent Mike Josef (SPD) will eine Umwandlung des alten "Tibethauses" in Bockenheim in teures Wohneigentum nicht zulassen. Das hat der Sozialdemokrat im Gespräch mit der FR versichert." (Frankfurter Rundschau vom 07.10.2019) In einem am 15.11.2019 stattgehabten Gespräch zwischen dem Mehrheitsgesellschafter der Friesengasse 13 Loft GmbH und Friesengasse 13 Home GmbH und Vertretern der Initiative Social Hub (ISH) erklärte der Mehrheitsgesellschafter mehrfach, dass er sich auch einen Verkauf der in Frage stehenden Immobilien an die Stadt Frankfurt am Main (oder an eine von ihr beherrschten Gesellschaft) vorstellen kann. Dies werde er auch im Rahmen eines in Kürze stattfindenden Gesprächs mit dem Dezernenten für Planen und Wohnen Stadtrat Mike Josef vortragen. Da der Mehrheitsgesellschafter im Verlauf der Sitzung des Ortsbeirats 2 vom 11.11.2019 mehrfach betonte, hochpreisiges Wohneigentum an der Kaufunger Straße zu schaffen, bleibt nur der neuerdings in Aussicht gestellte Verkauf an die Stadt, damit die oben erwähnte Zusicherung des Magistrats eingehalten werden kann. Vor allem wäre durch den Ankauf aber die städtebauliche Besonderheit des Gebäudeensembles dauerhaft gesichert. Antragsteller: GRÜNE LINKE. Piraten Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2019, TO I, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage OF 980/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 980/2 wird (bei Stimmengleichheit) abgelehnt. Abstimmung: CDU, 1 SPD und FDP gegen GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten (= Annahme); 3 SPD (= Enthaltung)
Weihnachtsbeleuchtung 2019 Leipziger Straße
Antrag vom 24.11.2019, OF 977/2 Betreff: Weihnachtsbeleuchtung 2019 Leipziger Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Zur zweckgebundenen Co-Finanzierung der diesjährigen Weihnachtsbeleuchtung der Leipziger Straße stellt der OBR 2 dem Gewerbeverein Bockenheim Aktiv e.V. aus seinem Budget einen Zuschuss i.H.v. EUR 650,- zur Verfügung. Der Magistrat wird gebeten, die Abwicklung des Zahlungsverkehrs wie im Vorjahr direkt mit dem Gewerbeverein abzuwickeln. Begründung: Die Montagekosten für die Weihnachtsbeleuchtung betragen für dieses Jahr 1.312,05 Euro (brutto), wovon der OBR 2 in Abstimmung mit dem Gewerbeverein rund die Hälfte übernimmt. Antragsteller: CDU SPD FDP BFF Piraten Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2019, TO I, TOP 35 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 366 2019 Die Vorlage OF 977/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 3 CDU, SPD, FDP, BFF und Piraten gegen 1 CDU, GRÜNE und 1 LINKE. (= Ablehnung); 1 LINKE. (= Enthaltung)
Frankfurt fragt mich - und antwortet ungezogen
Antrag vom 15.11.2019, OF 970/2 Betreff: Frankfurt fragt mich - und antwortet ungezogen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten seinen Umgang mit erfolgreichen Eingaben von Bürger*innen über die Ideenplattform "Frankfurt fragt mich" (www.ffm.de) zu hinterfragen und neu zu konzipieren. Um nicht nur eine Bürgerbeteiligung zu erreichen, sondern einen echten Dialog mit den Bürger*innen, wird der Magistrat ersucht, seine Antworten zukünftig nicht mehr anonym und ohne Höflichkeitselemente zu versenden: Es werden künftig die Ämter, die an der Antwort beteiligt sind genannt und eine Ansprechpartnerin/ein Ansprechpartner. Auch eine direkte Ansprache der Ideengeber sollte aus Gründen der Höflichkeit und des Anstandes selbstverständlich werden. Begründung: Zur erfolgreich eingereichten Idee "Autofreie Leipziger Straße" erhielten die Initiatoren und Unterstützer folgende Antwort: "Antwort der Verwaltung 17.06.2019 Die Idee hat die notwendige Unterstützerzahl von 200 übertroffen. Der Magistrat prüft zur Zeit die Möglichkeiten der Umsetzung dieser Idee und berichtet über das Ergebnis auf dieser Website. Umsetzung Für die Umwandlung der Leipziger Straße in eine Fußgängerzone wäre eine Umwidmung der Straße erforderlich. Dies bedarf eingehender Prüfungen, wie zum Beispiel folgender Fragen: - Wie kann die Andienung der Geschäfte (Rewe, Aldi, Penny, Einzelhandel) und der Anwohner sichergestellt werden? - Ist die Barrierefreiheit / Erreichbarkeit von Sonderparkplätzen für Schwerbe-hinderte weiterhin gegeben? - Wie wird der Verkehr auch im Hinblick auf angrenzende Einbahnstraßen weiter geführt? Es würden Sackgassen ohne Wendemöglichkeit entstehen. Die Bewohner der angrenzenden Straßen müssten weiterhin die Möglichkeit haben, ihre Liegenschaften zu erreichen. - Wie wird der entfallende Parkraum kompensiert? Eine probeweise Schließung der Leipziger Straße am Wochenende wäre nur im Zusammenhang mit einer Veranstaltung im öffentlichen Verkehrsraum rechtlich vereinbar. In diesem Zusammenhang müssten die oben genannten Punkte ebenfalls geprüft werden. Voraussetzung für eine intensive Prüfung ist ein positives Votum der Bewohner_innen sowie der Geschäftsleute der Leipziger Straße und Umgebung, sowie ein entsprechender Antrag des zuständigen Ortsbeirates 2." Keine Anrede, kein Dank an das Engagement, kein Nennen der beteiligten Ämter, kein Ansprechpartner*in für Rückfragen. Neben gravierenden Mängeln im höflichen Umgang miteinander erscheint die Antwort als ein bloßes Abarbeiten eines Verwaltungsvorganges. Ein Dialog mit Bürger*innen scheint völlig unerwünscht: Idee hat die nötige Mehrheit bekommen - Bearbeitung nach Vorschrift - Antwort - Ablage - erledigt. Sollte auf diese Art weiter verfahren werden, so ist es besser www.ffm.de einzustellen, denn es führt nicht dazu, dass Bürger*innen sich ernst genommen fühlen, sondern zu Unverständnis und Frust. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2019, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 970/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und Piraten gegen GRÜNE und 1 LINKE. (= Annahme); 1 LINKE. und BFF (= Enthaltung)
Eintrag der für die städtebauliche Entwicklung des Dorfes und der Stadt Bockenheim wichtigen Bauten in die Denkmalliste des Landes Hessen
Antrag vom 14.11.2019, OF 962/2 Betreff: Eintrag der für die städtebauliche Entwicklung des Dorfes und der Stadt Bockenheim wichtigen Bauten in die Denkmalliste des Landes Hessen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, sich dafür einzusetzen, das folgende für die städtebauliche und historische Entwicklung des Dorfes und der Stadt Bockenheim wichtige Gebäude in die Denkmalliste des Landes Hessen eingetragen werden: Gr. Seestr. 53 1858·1862: Heinr. Müller; 1882.85: Gg. Müller, Uhrmacher. 1904: Geschwister Müller; 1927·1935: F. M. Wiesbaden, Landesbankbeamter Gr. Seestr. 55 Erb. 1849; 1858·1862: Joh. Ph. Leppert, Stadtkämmerer (= Polizeibureau 1863, 1. Feb.); 1882: Christ. Gümpel, Kutscher; 1904: M. Gümpel, Privat. (Wiesbaden); 1927 . 1935: A. Mayer, Automobil-Vermietung Gr. Seestr. 57 Erb. etwa 1847: Anton Derlam?, dann Ph. Fried. Hedderich, 1862 an Stadtkämmerer Schäfer, †1884, sein Schwiegersohn Adam Schneider, Lehrer, 1904: J. Emmerich, Bürstenmacher; 1927·1935: O. Jung (St. Wendel) Landgr. Str 16 Erbaut um 1845; J. Hch. Hett u. Frau, auch noch 1862; 1882·1885: Major a. D. Duncker. 1904: Franz Reisinger, Malermeister; 1927·1935: Reisinger Erben. Landgr. Str 18 Erbaut 1840; 1854: Johann Schulheiß, Schlosser aus Gelnhausen; 1882: Schultheiß Erben; 1904: Franz Reisinger, Malermeister; 1927: dessen Erben; 1935: Bocken-heimer Volksbank Landgr. Str 24 Erb. wie [317]; 1848: Kaspar Knorr aus Munzingen (Württemb.), der Justina Cleb heiratete 1882·1885; 1904: Peter Knorr; 1927: Frau Knorr Wwe + Erben; 1935: F. Knorr, Ldgr. Str. 26 Erbaut 1848; Konrad Reibeling 1862; 1882·1904: M. R. Privatiere; 1927·1935: G. Menz, Eisenb.-Sekret. a. D. Ldgr. Str. 28 Erbaut 1849; Gg. Wetzel + Frau u. Tochter 1862; 1882: Salomon Müller; 1904·1927: Adolf Gutenstein, Viehhandlung; 1935: Dr. F. Gutenstein, Rechtsanwalt u. M. Gutenstein, Kaufmann. Leipz. Str. 79 Erbaut etwa 1810. Margaretha Buchenauer (Mündel) besitzt von 1821-1834 ihre 35 Rth; 1862 ist Franz Spahn Besitzer. 1872·1882: Peter Schmitz (∞ mit einer geb. Spahn). 1885: Letztere; 1904·1927: Heinr. Schmitz, ihr Sohn †1932; 1935: Emil Goll, sein Schwager †1939. Leipz. Str. 59 Erbaut 1827. Eigentümer Gg. Bender 1842, der 1857 eine Wirtschaft anlegte "Adler", die J. Feix führte (1868 noch). Gg. Bender verkaufte Haus 16 Rth, Garten 1 V. u. 29 Rth Wirtsgarten 1 V. 21 Rth. u. Kegelbahn 8,8 Rth, also nahezu 1 Morgen am 15. Mai 1872 an Fr. Klenk. 1882·1885 waren Gebrüder Philippi Besitzer (seit 30. Okt. 1872), die eine Klavierfabrik darin betrieben. Diese erwarb F. Schaaf (1904); die in die "Baldur"-Pianofortefabrik A.G. überging (1927); 1935 ist Eigentümerin die Deutsch-Schweitzerische Verwaltungsbank Leipz. Str. 57 1862 noch Bauplatz des Georg Bender, der in den 70er Jahren ein Haus errichten ließ. 1872·1882: G. Bender, Steinbruchbesitzer; 1885: derselbe (Rentner). 1904: Peter Bender, Privatmann, früher Kaufmann 1927 (Nr. 57) K. Hentschel, Straßenbau; ebenso 1935 Leipz. Str. 39 Erbaut um 1830; erstbekannter Besitzer Phil. Ferdinand Hedderich; 1862 Karl Hofmanns Erben, modo 1871 Phil. Ferd. Hedderich Wb. 1872; 1882·1883 Hahn (Fft.) 1904 B. Hahn, Privatiere; 1927 3 Geschwister Bock, Privatieren. 1935 dieselben 3 Frl. Leipziger Str. 35 Erbaut etwa 1824 von Rein & Bender, kam 1828 24. Mai an J. Christoph Wilke (für 4200 fl), der eine Wirtschaft anfing. Er starb 1869, 71 jährig. Sein ganzer Grundbesitz betrug 1831-1834 2 Viertel 5 Ruthen. Nachfolger im Besitz waren 1872: Rößel, Bautechniker; A. Filsinger?, 1882·1885 Gebr. Schmidt, Kolonial-u. Farbwarenhandlung; 1904·1927 J. Gies; 1935 s. Erben. Leipz. Str. 33 Erbaut etwa 1824 durch Peter Rein u. Dav. Bender, es kam schon früh an Spenglermeister Christian Schwenk, der 1872 (82 jährig) starb; es folgte im Besitz: 1882 Julius Müller, Cigarrenhändler; 1885 Jakob Berlyn, Landesproduktenhändler; 1904-1935 R. Schwab, Photograph. Leipz. Str. 31 Erbaut 1826 durch Rein & Bender. Die Bäckerei darin betrieb 1853 Joh. Matth. Edelmann bis 1880, seine Wwe bis 1896; dann erwarb sie Georg Bopp; von diesem kam sie 1908 an Alexander Stößel, der 1926 9/5 starb. Jetzige Eigentümer Stößel Erben (Frau Kathinka geb. Schudt u. Tochter Gertraude Leipz. Str. 22 Erbaut 1835; der Bauplatz gehörte 1825: Philipp Passavant; 1826: Uhrmacher Bingenheimer u. Chirurg Gottfried Bender; das neue Haus dann Eduard Engelhard; 1862·1871 dem Uhrmacher und Stadtrat Christian Friedr. Heinrich Mäcker; 1882 Jakob Pütz, Kontroleur; 1885 wieder Mäcker (wohl Nachkomme des Obigen); 1904 Photograph Carl Abel (†__); dann dessen Sohn; 1927 C. Bender, Bäcker; ebenso 1935 Leipz. Str. 24 Erbaut etwa 1823; erst genannt Herr von Baumbach; dann Meurer, Messer, dem 26. Okt. 1825 das Anwesen versteigert wurde; 30.3.1831: Stadtschreiber W. Knöll an den resigierten{?} Gg. Friedr. Barth von Wiesenbronn (Bayern). 2 Hypothek hat Peter Forell der es wohl gebaut hatte. (Neben Forell u. Hch. Fröhlich); vor und nach 1862 Gg. Matth. Zinnecker (1871); dessen Wwe 1882 u. 1885. 1904 F. A. Schauber, Privatmann; 1927·1935: C. Bender, Bäckermeister; 1940: Geishecker, Bäckermstr.? Leipz. Str. 26 Erbaut etwa 1838; der Bauplatz gehörte 1830 Hch. Fröhlich; es folgte Friedr. August Friedrich; 1848 hatte J. P. L. See den Verlag des "Bürgerblatt für Bockenheim" hier; vor und nach 1862: Franz Zimmermann Wwe (1871); 1882·1885 Konditor Karl Ludwig Paulizky; 1904: Philipp Bender, Privatier; 1927 A. Goldberg, Kaffeehaus, 1935 dessen Sohn C. Bender, Bäcker-meister Leipz. Str. 32 Erbaut 1822 durch Simon Heußler, kommt gleich an Schneider Fröhlich; 1827 erwarben die Gebr. Heß [181] u. [180]; hier wohnt Abraham Herz Heß u. besitzt es noch 1862·1871 u. 1882 (jetzt Privatier) den Pferdehandel treibt 1882 Meyer Heß; 1885: Meyer Heß; 1904 Sohn Strauß; 1927·1935 Ludwig Strauß, Kaufmann. Leipz. Str. 34 Siehe auch Nr. [181]; hier wohnt Joseph Herz Heß, auch 1862·1871 noch; 1882 Abraham Heß und Hermann Heß; 1885 Abraham Heß u. Hermann Heß' Wwe; 1927·1935: Heß Erben. Leipz. Str. 36 Die für die Industriel Entwicklung von Bockenheim wichtigen Fabrikgebäude im Hinterhof der Leipziger Strasse 36 sollen unter Denkmalschutz gestellt werden Der Neubau wurde wahrscheinlich im Jahr 1904 erstellt; 1927 Veifa-Werke A.G.; 1935 Siemens-Reiniger Werke Bei den Fabrikgebäuden handelt es sich um einer der Letzten erhaltenen Fabrikgebäude im Kern Bockenheims Leipz. Str. 72(Ecke Juliusstr.) Erbaut etwa 1848; der schräg auf die Straße stoßende Bauplatz gehörte Albrecht Bollbach. 1872 bekam er vom Präfekten Freiherr v.d. Tann die Zusicherung der Unterstützung betr. später notwendig werdende Konsolitation; das Haus gehörte zuerst David Bender; 1858·1862 Seligmann Kahn. 1865 erwarb es Jean Frischmann aus Ginnheim, der einen Holzhandel hierin u. gegenüber (Bauplatz K. L. Barthel S. 180) bis etwa ___ betrieb. Seit 1926? Karl Weil, Uhrmacher. 1904: Petri, Uhrmacher Grempstr. 26 Nr. [166], erbaut 1818/19. Besitzer war Heinrich Noé bis nach 1840; seine Witwe Maria, geb. Schuld hatte Barbier Kaspar Schmidt geheiratet (†1851); sie starb 17. Febr. 1865; die Erben verkauften das Haus 1. Dez. 1869 an Levi Höxter, Fruchthändler aus Zmesten. Seine Erben verkauften es an R. Roth, Stanzmesserfabrikant (1923, 1927, 1935). Grempstr. 24 Sie wurde erbaut 1799, vielleicht durch Krämer Anton Stötzer; 1812 ist sie sicher in seinem Besitz*. Seine Tochter Auguste heiratete Ökonom Franz Jakob Huppert, dessen Wirtschaft "Zur Walhalla" seit 1824 besteht u. während der Arbeiterbewegung von 1848 viel genannt wird. Er stirbt 1862, 20. Mai. An Ackerland besaß er 241/4 Mg. Es folgt ihm Peter Schulz. Nach 1870 verkauft dessen Witwe die gesamte Liegenschaft (Wohnhaus 1 V. 18,5 Rth, Hof u. Garten 11/4 V. 16,88 Rth) an Carl Theodor Heygen bis 1914. Dessen Wwe vergantet die Wirtschaft an Meyer, Löbig 1894, Renz, dann erfolgt der Abbruch. Neubau Grempstr. 24a: H. Platt, 1935 : Platt Erben. Grempstr. 24: Dr. Reichmann (Bozen) 19__. 1935: Th. Hense. Grempstr.20 u. 22. Der andere Schönhofsacker von 1 Viertel 1 Rth u. 6 Quadratfuß wurde 1784 an Zimmermann Asmus Reges verkauft, der dann eine Hofreite anlegte, die er wohl gleich an Johannes Schappel II. am 1. Juli 1808 an Chirurgus Ludwig Blum (Haus, Hofraum, Stall, Garten) für 2350 fl verkauft hatte, aber 2. März 1809 für 1605 fl wieder zurück kaufen mußte. Nachfolgerin wird die Witwe des Lehrers Andreas Müller (†1808) im selben Jahre für 1605 fl. 1835 ist die Liegenschaft bei Hartmann Müller (Bürger seit 1826), der 1847 schon tot ist. Nach dem Tode seiner Witwe 1854 kommt ein Teilungsvertrag zustande. Das Haus kommt an Zacharias Müller, dann (1864) an Peter Schwager. Es erfolgt der Umbau der Scheuer zu einem Wohnhaus; (das alte Haus wird abgebrochen.) es wird Eckhaus der etwa 1885 angefangenen Karlstraße, die 1897 den Namen Werderstraße bekam. Eigentümer seit 1866: Heinrich Schwager; seine Witwe starb 1937; jetzt Hch. Schwager Erben, denen auch der 1900 errichtete Neubau gehört. Grempstr. 15 kam um 1842·1845 in Andreas Weil's Besitz, 1857·1862· 1882: dessen Wwe, 1885·1904: Philipp Auth (†1906); 1927: Heinr. Auth; 1931: Auth Erben Grempstr. 17 Der Bauplatz, ein Garten, gehörte 1767 Johann Bender. Gebaut wurden beide Häuser etwa 1790 und gehörten 1828 dem Zimmermann Simon Heußler*,✴1835. 1839 Heußlers Erben, 1841-1856 gehörte [1091/2] dem Wundarzt Ignaz Ries; 1862 Hch. Adolf Sünder, 1882/85 dessen Erben. 1904 aber schon dem Besitzer von [109]: Philipp Auth, Zimmermeister; 1927: Heinrich Auth; 1935: E. Bender, Baugeschäft (Hauptgüterbahnhof). *Simon Heußler erwarb 15. Apr. 1828 von Friedr. Harth [99] 161/4 Rth von dessen Garten. S. Seite 166. Grempstr. 19 Erbaut 1736, wie am Torposten zu sehen ist, siehe auch Plan S. 53. Die Liegenschaft war 3 Viertel 4 Rth groß und gehörte bis 1783 Peter Christian Bügler. Von 3 Brüdern (Söhne) (Nikolaus, Zehntendeputierter 1824, Konrad (Soldat) 1804 u. Hieronymus) war wohl Hieronymus 1770, der 1792 schon tot ist, da seine Wwe für 1 Mg. Wiesen Maulwurfgeld bezahlt, der weitere Besitzer, da seine Tochter Mar. Helene 1798 den Jakob Philipp Reges (Sohn des Asmus R.) heiratet, der der folgende Besitzer wird. 1844 gehen ab 2 mal 35 Ruthen an Adam Görbert, der 1862 noch lebt. Vor 1873 war Georg Ezechiel Besier mit 29 Rth Hofraum und 24, 6 Rth Garten eingetragen. Am 3. Sept. 1873 wurde Fuhrunternehmer Jakob Schudt Eigentümer; nach seinem Tode (1887) die Wwe Katharina, dann sein Sohn Heinrich Schudt bis 1933†. Die Witwe desselben führt das Speditionsgeschäft (Toni Schudt geb. Heuralte Hofreite, 1480 schon erwähnt im Weißfrauen-Hauptbuch: "ist ein Born in dem Hof bei der Stiegel, gibt Sinthrums Henn 10ß Zinß; später: Cles Anthen - Henns Sohn." [Siehe Plan S. 53]. Später ist die Brauerei "zum Löwen", am Schlag gelegen, darin, "beim Löwenbrunnen", auch "Weißer Löwe" und "Herberge zum Löwen" genannt. Ob Jakob Schleicher, Bierbrauer, schon darin 1596 gewohnt hat? Erst Niklas Gruy ist sicher Inhaber 1603·1606; ebenso 1638 Paul Appel bis 1661. 1699 erscheint der "Weiße Löwe" mit Joh. Heinrich Berlitz für kurze Zeit, 1705 - 1711 ist Joh. David Emrich Bierbrauer darin, dann 1716,1717 Konr. Menger, dann mit Nikolaus Verlohrn, 1738 seine Witwe. (oder Konrad Storck) Die Brauerei scheint dann eingegangen zu sein, da Johann Bernhard Bender 1732 die halbe Liegenschaft (1 Viertel 182⁄3 Rth groß) "Haus mit Brauhaus" für 380 fl an die lutherische Gemeinde dahier zu einem Bet- und Schulhaus verkauft. Dieses hat heute noch im Dachgebälk einige Reste vom ehemaligen Glockenturm. Es wird am 25. November 1789 an Abraham Baer (auch Abraham Koppel genannt) für 1850 fl weitergegeben, als die Gemeinde das franz.-reformierte Kirchlein in der Rödelheimer Straße erwarben. Dessen Kinder teilen die bereits ___ ganz erworbene Hofreite. 1825·1828 hat Joseph Baer [41] behalten. Daniel Lazarus Baer gibt an seinen Bruder Salomon Lazarus B. von [411/2] 31,11 Rth ab, d. i. 1/2 von einem einstöckigen Vorderhaus, Hinterhaus, Hof, Seitenbau und Garten für 1250 fl. In [41] wohnt 1856 schon Johannes Weil. 1862 und später; 1882/85: Weils Erben: Katharina Bachmann geb. Weil †1904, da es Küfer August Naumann erkauft. 1935: P. Naumann, Wwe. ygen) weiter. Grempstr. 21 Ehe diese Liegenschaft an Abraham Baer (s.o.) kam, besaß sie 1789·1794 der Wagner Joh. Schöffer (Schäfer), wie der jetzt erst verschwundene Grenzstein I.S. 1789 bewies. darauf folgte Abraham Baer; 1825 Daniel Lazarus Baer an seinen Bruder Salomon Lazarus 31,11 Rth (w.v.). 1862 ist Heinrich Ott Besitzer und später noch;1882/85 dagegen Wwe Kath. Schulz, geb. Balck; 1901 Heinrich Fischer, Bauunternehmer, der den Neubau bewerkstelligt hat. 1927: H. Hecht, Kaufmann u. Frau B. May (Ölhandel). 1935: J. Stetter, Metzger wies. darauf folgte Abraham Baer; 1825 Daniel Lazarus Baer an seinen Bruder Salomon Lazarus 31,11 Rth (w.v.). 1862 ist Heinrich Ott Besitzer und später noch;1882/85 dagegen Wwe Kath. Schulz, geb. Balck; 1901 Heinrich Fischer, Bauunternehmer, der den Neubau bewerkstelligt hat. 1927: H. Hecht, Kaufmann u. Frau B. May (Ölhandel). 1935: J. Stetter, Metzger. [140] und [42] waren 1684 noch Zierholds Garten (Weißfrauengut). Luitgar (Lutgerus) Horn, der 1724 hier im Dorf einzog, hatte 1738 schon das Haus [42] in Besitz; 1746 seine Witwe. Am 7. Februar 1746 gaben Horns Kinder (Görg Koch und Frau geb. Horn) die Liegenschaft an Anna Horn für 623 fl; 1749 verkaufte diese dieselbe an Gnädige Herrschaft zu einem Försterhaus (An Förstern bzw. Forsthäusern wurden genannt Hennig 1747, Zorbach 1761·1763, Lentulus 1802, 1825 schon in Bergen) Das Haus kam dann in Privathände: 1825 Peter Rein; 1835 F. W. Lindheimer Wwe; 1849 Peter Rein wieder, der die Liegenschaft "zum Adler" an Wirt Georg Bender verkaufte; dieser sie - 1 Viertel 26 Rth haltend - weiter an Peter Schulz am 28. Januar 1857; (1862·1864; † vor 1876) 1882/85 seine Witwe; 1904: M. Meyer, Metzgermstr. Börsenplatz 5; K. L. Buchwald 1927·1940. Grempstraße 25 Das Haus [140] ist der Nummer nach etwa 1810 erbaut vielleicht durch Jakob Rein (Zunftmeister.); kam in den Besitz des Handelsmanns Burnitz (Fft), der es - 1 Viertel 182⁄3 Ruthen groß - für 3800 fl im Jahre 1825 an Schreinermeister Philipp Ettling weitergibt. 1857 ist Hermann Eppstein Eigentümer, der es 1861 (Hofraum, Stall u. Garten) an Spezereihändler Ferdinand Röbig weiter verkauft. 1882/85: derselbe noch in Besitz; 1904: sein Schwiegersohn Ludwig Bender, Weißbindermeister. 1927: W. Bender's Wwe; 1935: W. Benders Erben. Jetzt steht an des alten Hauses Stelle ein Neubau Begründung: Bei den Gebäuden handelt es sich um die letzten städtebaulich-historisch wichtigen Gebäude aus der Entwicklung des Dorfes und der Stadt Bockenheim im 19. Jahrhundert und früher. Diese historisch wichtigen Gebäude sollten unter besonderen Schutz gestellt werden. Dies gilt insbesondere, da sich durch den Abriss des im Jahr 1828 erbauten Gebäudes Leipziger Straße 68 und die geplante Aufstockung des Backhauses in der Friesengasse 13 gezeigt hat, dass die bestehende städtebauliche Erhaltungs-satzung für die historisch wichtigen Gebäude keinen ausreichenden Schutz bietet. Bei der Aufzählung handelt es sich um eine Abschrift der Häuserchronik des Dorfes und der Stadt Bockenheim von Heinrich Ludwig, 1941 Das Manuskript übertragen hat Herrmann Ludwig im Jahre 2008. Zahlen und Namen, die nach dem Baualter angegeben werden, beziehen sich auf die Jahre der jeweiligen Eigentumsübergänge und die Namen der neuen Eigentümer. Im Nachhinein stellt sich uns die Frage, warum historisch wichtigen 200jährigen Gebäuden der Status denkmalgeschützt verweigert wird, während - wie aktuell geschehen - der 40 Jahre alte Fernsehturm "Ginnheimer Spargel" unter Denkmalschutz gestellt wird. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2019, TO I, TOP 18 Vor Abstimmung ändert die antragstellende Fraktion die Vorlage OF 962/2 dahin gehend ab, dass die Vorlage als Anregung an den Magistrat beschlossen werden soll. Beschluss: Die Vorlage OF 962/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, 3 SPD, FDP und Piraten gegen 2 GRÜNE, LINKE. und BFF (= Annahme); 1 SPD und 1 GRÜNE (= Enthaltung) 1 GRÜNE nimmt nicht an der Abstimmung teil
Fällung mehrerer alter Bäume auf den Liegenschaften Leipziger Straße 66 und 68: Lag eine Genehmigung für diese Eingriffe vor?
Antrag vom 14.11.2019, OF 963/2 Betreff: Fällung mehrerer alter Bäume auf den Liegenschaften Leipziger Straße 66 und 68: Lag eine Genehmigung für diese Eingriffe vor? Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten Uns erreichte von Anwohnern der Liegenschaften Leipziger Straße 66 und 68 die Nachricht, dass auf diesen Grundstücken mehrere alte Bäume gefällt wurden. Die Nachbarn wurden vorher nicht über eine Fällgenehmigung informiert. Um genauere Informationen über die Fällung der Bäume zu erhalten, fordern wir den Magistrat zur Klärung der folgenden Fragen auf : 1. Wann wurde die Fällgenehmigung erteilt? 2. Für wie viele Bäume wurde eine Fällgenehmigung erteilt? 3. Was war das Alter der Bäume? 4. Aufgrund welcher Rechtsgrundlage wurde eine Fällgenehmigung erteilt? 5. Was war der Grund für die Fällung der Bäume? 6. Wann werden die Ersatzpflanzungen für die Bäume erfolgen? 7. Warum wurden die Anwohner und der Ortsbeirat über die Fällgenehmigungen nicht informiert? 8. Welche Baumaßnahmen sind auf den beiden Grundstücken geplant? Mussten die Bäume für diese Baumaßnahmen weichen? 9. Die Baumaßnahmen sollen dem Ortsbeirat vorgestellt werden. Bzgl. des Abrisses des Gebäude Leipziger Straße 68 wird ergänzend um Auskunft darüber gebeten, ob - wie berichtet wurde - aufgrund unsachgemäßer Arbeiten am Haus tragende Wände beschädigt worden waren und daraufhin der Abriss des Hauses wegen Einsturzgefahr verfügt wurde. Begründung: Auf den Grundstücken Leipziger Straße 66 und 68 befanden sich im Hinterhof mehrere alte Bäume, die für Frischluftzufuhr und Erholung der Anwohner von Bedeutung waren. Die Hinterhöfe waren für die Anwohner eine kleine Oase. Ohne vorherige Information der Anwohner wurden diese Bäume gefällt. Die Frage ist, unter welchen Voraussetzungen die Bäume gefällt werden konnten und warum der Ortsbeirat und die Anwohner nicht informiert wurden. In Zeiten des Klimawandels sind solche alten Bäume in Hinterhöfen für das Kleinklima besonders wichtig. Im Nachhinein stellt sich uns die Frage, warum historisch wichtigen 200jährigen Gebäuden der Status denkmalgeschützt verweigert wird, während - wie aktuell geschehen - der 40 Jahre alte Fernsehturm "Ginnheimer Spargel" unter Denkmalschutz gestellt wird. Anbei Fotos: Leipziger Straße 68 Quelle: Geodatenbank der Stadt Frankfurt (2012) Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2019, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1509 2019 Die Vorlage OF 963/2 wird als Prüfungs- und Berichtsauftrag an den Magistrat beschlossen. Abstimmung: 3 CDU, SPD, GRÜNE, 1 FDP, LINKE., BFF und Piraten gegen 1 CDU (= Ablehnung); 1 FDP (= Enthaltung)
Backhaus in der Kaufunger Straße 4
Antrag vom 11.11.2019, OF 957/2 Betreff: Backhaus in der Kaufunger Straße 4 Der Ortsbeirat möchte beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Fragen umfassen zu beantworten: 1. Gab es einen Eigentümerwechsel am Backhaus (Kaufugner Straße 4) oder an der Projektgesellschaft Friesengasse 13 Loft GmbH? 2. Wann hat der Verkauf stattgefunden? 3. Sofern ein Eigentümerwechsel am Gebäude gab: 3.1 Wann hat die Stadt die Ausübung des Vorkaufsrechts in die Wege geleitet? 3.2 Gibt es bereits eine neue Abwendungserklärung für das Backhaus? 4. Sofern ein Eigentümerwechsel an der Projektgesellschaft gab: 4.1 Gilt die alte Abwendungserklärung weiterhin? 4.2 Was ist konkret Inhalt der (alten sowie der neuen) Abwendungserklärung? 5. Wer ist derzeit Gesprächspartner der Stadt bei den Bauberatungen für das Gebäude? 6. Seit wann werden diese Gespräche geführt? 7. Welche Richtung verfolgt der Magistrat in den Gesprächen? 8. Gab es einen Bauantrag und/oder eine Bauvoranfrage seitens des neuen Eigentümers? 9. Wann wurde(n) diese gestellt? 10. Wann wurde das Grundstück Friesengasse 13 in die Projektgesellschaften Friesengasse 13 Home GmbH und Friesengasse 13 Loft GmbH aufgeteilt? 11. War das nach Erhaltungssatzungen E48 und E47 zulässig? 12. Warum wurden zuständigen Gremien (OBR, Römerfraktionen, Ausschussmitglieder, Magistratsmitglieder) bisher noch nicht umfassend über die Vorgänge informiert, was auch selbst maßgeblich zu den vielen widersprüchlichen Aussagen und Gerüchten geführt hat? 13. Wie soll diese Informationspolitik zukünftig verbessert werden? Begründung: Zu 1. und 2.: Im Zuge der Besetzung des Backhauses kamen von verschiedener Seite, u.a. Anwohner*innen Hinweise auf einen möglichen Eigentümer*innenwechsel. Dies wirft zum einen Fragen auf, gerade da besagt Liegenschaft eine bewegte Geschichte, was die Vorhaben und der Vorgehen vergangenen (potentieller) Eigentümer*innen anbelangt. Zudem ergeben sich dadurch möglicherweise neue Notwendigkeiten aber auch Möglichkeiten für die Stadt. Zu diesem Zwecke besteht allerdings auch umfassender Informationsbedarf. Zu 3. und 4.: Je nachdem, was genau verkauft wurde (Grundstück+Gebäude oder die Projektgesellschaft), ergeben sich andere Möglichkeitsräume für die Stadt. Hierbei ist auch der OBR einzubeziehen, wofür die entsprechenden Informationen notwendig sind. Zu 5. - 9.: Planungsdezernent Mike Josef lies sich in der Frankfurter Rundschau kurz nach der Besetzung des Backhauses mit folgendem Satz zitieren: "Auf der Ebene des Planungs- und Wohnungsdezernates werden keine Gespräche über das Tibethaus geführt." Im Planungsausschuss sagte Josef am 28.10., es gäbe solche Beratungen. Beide Aussagen widersprechen einander, wodurch Informationsbedarf bezüglich der Tatsachen selbst aber auch bezüglich des Kenntnissstandes des Dezernenten bei seiner Aussage gegenüber der Presse besteht. Zu 10. und 11.: Informationsbedarf Zu 12. und 13.: Dass der OBR eine Sondersitzung allein schon zur Klärung der Sachlage einberufen muss, anstatt Informationen von den zuständigen Stellen der Stadt proaktiv oder auf aktive Nachfrage zu erhalten, ist allein schon eine Auszeichnung, auf die die zustädnigen Dezernate nicht mit Stolz blicken sollten. Eine solche Sondersitzung hätte dem Zweck einer politischen Willensbildung in der Sache zu dienen. Stattdessen sind alle beteiligten des OBR genötigt, aufgrund möglichen Zeitdruckes (z.B Fristeinhaltung gemäß Erhaltungssatzung), bei ihren politischen Forderungen Vermutungen über die Faktenlage anzustellen, anstatt diese auf eine solide Faktenbasis stellen zu können, und damit gewissermaßen im Nebel zustochen. Notgedrungen geschieht dies nun so. Ein gutes Bild gibt so jedoch niemand ab. Als politische Akteuer sollten jedoch OBR, Stadtverordnetenversammlung und Magistrat das Interesse verfolgen, Politik auf Basis einer gesicherten Faktenlage zu machen. Dafür müssen die zuständigen Dezernate jedoch ihrer Aufgabe nachkommen die beteiligen Gremien über die Tatsachen frühzeitig zu informieren. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 11.10.2019, OF 920/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 2 am 11.11.2019, TO I, TOP 3 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1475 2019 1. Die Vorlage OF 920/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 957/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 957/2 wird mit den Maßgaben beschlossen, dass im Antragstenor die Ziffern 1. bis 4.1, 5., 8. und 9.ersatzlos gestrichen werden und der Antragstenor um eine neue Ziffer "8. Inwieweit wurde durch eine 100-prozentige Übernahme der GmbH-Anteile ein Vorkaufsrecht der Stadt Frankfurt ausgelöst?" ergänzt wird. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung FDP
Informationskampagne zum organisierten Zwangsbetteln
Anregung an den Magistrat vom 28.10.2019, OM 5331 entstanden aus Vorlage: OF 858/2 vom 01.08.2019 Betreff: Informationskampagne zum organisierten Zwangsbetteln Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, ob und welche Erkenntnisse ihm über organisierte Ausbeutung in Form von Zwangsbetteln im Stadtgebiet vorliegen; 2. sofern Erkenntnisse entsprechend der Ziffer 1. vorliegen, zu prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen er in diesem Zusammenhang für geeignet und sinnvoll erachtet; 3. sofern Erkenntnisse entsprechend der Ziffer 1. vorliegen, eine Informationskampagne zum Problemfeld "organisiertes Betteln" durchzuführen. Hierbei sollen insbesondere Hintergründe und Struktur dieses Phänomens thematisiert werden. Ziel soll es sein, die Bürger umfassend über das organisierte Zwangsbetteln und die begleitenden Problemfelder aufzuklären, damit Bürger auf dieser Grundlage besser entscheiden können, ob sie diese Strukturen durch Geldgeben unterstützen. Dabei muss sichergestellt werden, dass die tatsächlich bettelnden Personen von den Bürgern nicht als Täter, sondern als Opfer dieser Strukturen wahrgenommen werden. Begründung: Das Phänomen des organisierten Bettelns hat in Frankfurt in den letzten Jahren in erheblichem Maße zugenommen. Der Ortsbezirk 2 ist hierbei insbesondere in der Leipziger Straße und rund um die Bockenheimer Warte betroffen. Solchen Bettlergruppen gehören nicht alle um Geldunterstützung Nachsuchenden an, weswegen es umso wichtiger ist, über dieses Problem aufzuklären. Beim organisierten Betteln bilden mehrere Bettler eine zusammengehörige Gruppe, die von einer Führungsperson geleitet wird, die den Einsatz der Bettler festlegt und in regelmäßigen Zeitabständen das erbettelte Geld einkassiert. Die Bettler werden hierbei in regelmäßigen Abständen zwischen Großstädten in Deutschland hin- und hergeschickt, um den Nachweis einer Organisationsstruktur zu vereiteln. Bei den rekrutierten Bettlern handelt es sich im Wesentlichen um Menschen, die wirtschaftlich und sozial schwach sind und in vielen Fällen auch sichtbare körperliche Beeinträchtigungen haben. Sie werden im Rahmen dieses autoritären Zwangssystems unter Druck gesetzt und dürfen von dem erbettelten Geld nur geringfügige Beträge behalten. Sie sind in diesem Gesamtsystem selbst Opfer und müssen oftmals Straftaten wie Nötigung oder auch Körperverletzung erleiden. Seit geraumer Zeit sind zudem vermehrt "Revierkämpfe" zu beobachten, bei denen langjährige "alteingesessene" und selbstständig tätige Bettler unter Drohungen verjagt werden. Insgesamt handelt es sich bei dem organisierten Betteln um eine sozialschädliche, menschenverachtende Struktur. Sie kann als eine Art Zuhälterei bezeichnet und mit der Zwangsprostitution verglichen werden. Derartige Strukturen sind in Frankfurt nicht hinnehmbar. Sie müssen durch eine aktive Aufklärungsmaßnahme des Magistrats bekämpft werden. Dem Bürger müssen diese Strukturen vor Augen geführt werden. Insbesondere ist dem Bürger zu vermitteln, dass Geldgaben an die Bettler nicht diesen zugutekommen, sondern dem Aufbau und dem Unterhalt der darüber stehenden kriminellen Struktur dienen, und deshalb unterlassen werden sollten. Stattdessen sollten die Bürger dazu aufgefordert werden, gemeinnützigen Organisationen, die sich um die Belange von Obdachlosen kümmern, Spenden zukommen zu lassen. Der Magistrat sollte dabei prüfen, in welcher Form die Aufklärungskampagne (Internet, Flyer, Presseerklärung usw.) am sinnvollsten durchgeführt werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2020, ST 273 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 32 0
Leipziger Straße 68 darf kein zweiter „alter Kaufhof“ werden
Anregung an den Magistrat vom 28.10.2019, OM 5338 entstanden aus Vorlage: OF 955/2 vom 26.10.2019 Betreff: Leipziger Straße 68 darf kein zweiter "alter Kaufhof" werden Der Ortsbeirat 2 fordert den Magistrat auf, in Bezug auf das umstrittene Bauvorhaben "Leipziger Straße 68" die folgenden Aspekte zu beachten: - Das Abriss- und Bauvorhaben soll durch die zuständigen Behörden engmaschig überwacht werden. Dazu zählen vor allem Sicherheitsanforderungen für die Bürger und umliegenden Gebäude und die Einhaltung von arbeitsrechtlichen Anforderungen, die dort tätige Unternehmen und ihre Mitarbeiter betreffen. Entsprechende Erfahrungen mit anderen Vorhaben dieses Bauherren rechtfertigen eine enge Überwachung durch die Behörden. - Der Baufortschritt soll durch geeignete behördliche Maßnahmen sichergestellt werden, damit der Bürgersteig nicht länger als notwendig gesperrt ist und um nicht eine Endlosbaustelle entstehen zu lassen, die die Bürger belastet. - Der Bauherr soll aufgefordert werden, die Nachbarn über größere Veränderungen zu informieren, wie es erfreulicherweise bei vielen Bauprojekten mittlerweile üblich ist. Bauaufsicht und Bauherr werden in den Ortsbeirat eingeladen, um über die Planungen beziehungsweise die laufenden Arbeiten zu berichten. Begründung: Erfahrungen mit genau diesem Bauherren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2020, ST 144 Aktenzeichen: 63 0
Generationenfreundliches Einkaufen im Visionsbüro
Antrag vom 11.10.2019, OF 931/2 Betreff: Generationenfreundliches Einkaufen im Visionsbüro Vorgang: B 256/19 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Warum findet sich nicht ein einziges Einzelhandelsgeschäft der Leipziger Straße auf der Liste der zertifizierten Händler (www.generationenfreundliches-einkaufen.de) der vom Wirtschaftsdezernat initiierten Zertifizierung? 2. Was versteht das Dezernat genau unter "initiiert"? Gibt es darüber hinaus gehende Aktivitäten des Dezernats? Falls ja: Welche sind das? Falls nein: Warum nicht? Wie bewertet der Magistrat die geschlossenen Nicht-Teilnahme des Einzelhandels der Leipziger Straße? 3. Welche Aktivitäten zum generationenfreundlichen Einkaufen auf der Leipziger Straße unternimmt der örtliche Gewerbeverein? 4. Wie viele Unternehmen des inhabergeführten Einzelhandels, Immobilienbesitzer*innen, organisierte Gewerbevereine und Standortinitiativen, der Gastronomie und handelsnaher Dienstleister*innen aus dem Bereich des Ortsbezirks 2 beteiligen sich bislang an dem Pilotprojekt "Visionsbüro"? Wie bewerten diese die Erfahrungen mit diesem Projekt? Begründung: Zu 1. - 3.: Die Initiierung durch das Wirtschaftsdezernat fand Eingang in den Magistratsbericht B 256. Seltsamerweise nimmt aber kein Geschäft aus der im Bericht erwähnten Leipziger Straße daran teil. Zu 4.: Informationsbedarf zu einem "in dieser Art einmaligen Projekt in Deutschland" (B 256, S. 3) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 22.07.2019, B 256 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 2 am 28.10.2019, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 931/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2019, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 931/2 wurde zurückgezogen.
Parkplatzsuchverkehr mit moderner Technik verringern
Antrag vom 10.10.2019, OF 942/2 Betreff: Parkplatzsuchverkehr mit moderner Technik verringern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, in Bockenheim eine digitale Parkraumerfassung zu installieren, mit der der Parkplatzsuchverkehr reduziert werden soll. Der Parkraum, der erfasst werden soll, umfasst die Leipziger Straße, die Wildunger Straße, die Große Seestraße, die Falkstraße, den Weingarten, die Kurfürstenstraße und die Juliusstraße. Zur Erfassung sollen auf dem Boden Sensoren angebracht werden, die den Zustand des Parkplatzes - belegt oder frei - an eine Anwendung melden, die diese Informationen als Open Data zur Verfügung stellt. So können diese Informationen in Navigationssystemen verwendet werden und nach Bockenheim einfahrenden Autofahrern anzeigen, wie viele Parkplätze insgesamt belegt sind und in welchem Bereich noch die Chance besteht, einen Parkplatz zu finden. Bockenheim soll dabei wegen des hohen Parkdrucks und der Situation der Einkaufsstraße als Pilotraum gelten, um herauszufinden, ob durch digitale Maßnahmen der Parkplatzsuchverkehr signifikant verringert werden kann. Begründung: Parkplatzsuchverkehr ist für Autofahrer und andere Verkehrsteilnehmer ein Ärgernis. Die vorgeschlagenen Maßnahmen orientieren sich technisch an bestehenden Systemen auf Supermarktplätzen. Sie sollen für Autofahrer eine Entscheidungshilfe sein, ob sie in ein Viertel oder in eine Straße zum Parkplatzsuchen überhaupt hineinfahren oder direkt Alternativen erwägen. Natürlich kann die Parkplatzanzeige nur eine Momentaufnahme sein, aber erfahrene Autofahrer wissen die Information, ob in einer Straße nur ein oder zehn Parkplätze frei sind, einzuschätzen. So arbeiten ja auch Parkleitsysteme. Es soll aus Kostengründen auf stationäre Anzeigen verzichtet werden und die Bereitstellung als Open Data ermöglicht es allen - kommerziell oder privat - entsprechende sinnvolle Anwendungen für Smartphones oder andere Endgeräte zu entwickeln. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 2 am 28.10.2019, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 942/2 wird (bei Stimmengleichheit) abgelehnt. Abstimmung: 1 CDU, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen 4 CDU, FDP und Piraten (= Annahme) bei Enthaltung 1 SPD und Abwesenheit 1 SPD
Denkmalschutz für das aus dem 18./19. Jahrhundert stammende Ensemble Friesengasse 13/Kaufunger Straße 4 zum Schutz vor weiterer Spekulation
Antrag vom 10.10.2019, OF 921/2 Betreff: Denkmalschutz für das aus dem 18./19. Jahrhundert stammende Ensemble Friesengasse 13/Kaufunger Straße 4 zum Schutz vor weiterer Spekulation Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: Das aus dem 18. und 19. Jahrhundert stammende Ensemble des ehemaligen Backhauses in der Friesengasse 13 /Kaufunger Straße 4 wird unter Denkmalschutz gestellt, um es vor weiterer Spekulation, Leerstand und Abbruch zu schützen. Begründung: Das Wohngebäude Friesengasse 13 wurde in der Mitte des 18.Jahrhunderts erbaut und seit Beginn des 19. Jahrhunderts als Backstube genutzt. Das Alte Backhaus Friesengasse 13/ Kaufunger Straße 4 wurde um 1860 als frühe Großbäckerei gebaut und bis zu Beginn der 80er Jahre des 20. Jahrhunderts als Backhaus genutzt. Es war eine der ersten Großbäckereien des 19. Jahrhunderts. Im Rahmen der Bockenheimer Sanierung erhielt das Backhaus als erstes Gebäude in Frankfurt ein Grasdach, so dass der Liegenschaft im Hinblick auf die aktuelle Debatte um die Begrünung von Dächern und Fassaden in Zeiten des Klimawandels eine besondere Bedeutung zukommt. Grasdächer und begrünte Fassaden haben einen positiven Einfluss auf das Klima der Umgebung und sind daher besonders schutzwürdig. Das Gebäude des alten Backhauses wurde seit der Sanierung Mitte der 80er Jahre des letzten Jahrhunderts als soziales Zentrum genutzt, so durch das Dritte Welt Haus und später durch das Tibethaus. Es bildet damit einen wichtigen Baustein für die soziale Infrastruktur des Stadtteils. Selbst der Schornstein des Alten Backhauses stellt als Bestandteil des Gebäudes zusammen mit dem Fachwerkhaus Friesengasse 13 und dem gegenüberliegenden Fachwerkhaus Appelsgasse 1/Ecke Friesengasse ein wichtiges Beispiel für die baugeschichtliche Entwicklung des Dorfes und der Stadt Bockenheim im 18. und 19. Jahrhundert dar. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 2 am 28.10.2019, TO II, TOP 3 Beschluss: Die Vorlage OF 921/2 wird bis zur (außerordentlichen) Sitzung am 11.11.2019 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 2 am 11.11.2019, TO I, TOP 3 Beschluss: Die Vorlage OF 921/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, 1 SPD und FDP gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme); 3 SPD und Piraten (= Enthaltung)
Grempstraße: Fahrbahnbelag zwischen Leipziger Straße und Ginnheimer Straße
Antrag vom 01.10.2019, OF 934/2 Betreff: Grempstraße: Fahrbahnbelag zwischen Leipziger Straße und Ginnheimer Straße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten: Ob der Fahrbahnbelag der Grempstraße zwischen Leipziger- und Ginnheimer Straße in absehbarer Zeit gegen einen hellen Asphaltbelag ausgetauscht werden kann. Zu prüfen wäre auch, ob Geschwindigkeit mindernde Elemente eingebracht werden könnten. Begründung: Der aus Kopfsteinpflaster bestehende Fahrbahnbelag weist an vielen Stellen im Abschnitt zwischen Leipziger- und Ginnheimer Straße erhebliche Schäden auf. Es fehlen teils Steine und es sind etliche Absenkungen der Fahrbahn erkennbar. Ein Austausch des Fahrbahnbelags mit hellem Asphalt würde die Wärmespeicherung vermindern und den Geräuschpegel für die Anwohner senken. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 2 am 28.10.2019, TO I, TOP 24 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1458 2019 Die Vorlage OF 934/2 wird mit den Maßgaben beschlossen, dass im Antragstenor das Wort "hellen" und in der Begründung das Wort "hellem" ersatzlos gestrichen werden. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, 1 LINKE., BFF und Piraten gegen 1 LINKE. (= Ablehnung)
Kreuzung Falkstraße/Basaltstraße
Anregung an den Magistrat vom 19.08.2019, OM 4961 entstanden aus Vorlage: OF 868/2 vom 02.08.2019 Betreff: Kreuzung Falkstraße/Basaltstraße Der Magistrat wird gebeten, die bereits schraffierten Kurvenbereiche der Kreuzung auch an den beiden Ecken, die noch nicht durch Poller gesichert sind, durch das Aufstellen von Fahrradbügeln gegen Zuparken zu sichern. Begründung: Selbsterklärend. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.11.2019, ST 2021 Aktenzeichen: 32 1
Leipziger Straße attraktiver machen: Mehr Platz für Fußgänger an Samstagen - Autos bleiben mal draußen
Anregung an den Magistrat vom 19.08.2019, OM 4956 entstanden aus Vorlage: OF 840/2 vom 30.05.2019 Betreff: Leipziger Straße attraktiver machen: Mehr Platz für Fußgänger an Samstagen - Autos bleiben mal draußen Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, folgende Veränderungen an der Verkehrssituation auf der Leipziger Straße vorzunehmen: Die Leipziger Straße wird von vielen Menschen zum Einkaufen genutzt, die überwiegend zu Fuß oder mit dem Fahrrad kommen. Zu Haupteinkaufszeiten wie dem Samstag sind die relativ engen Bürgersteige kaum mehr in der Lage, diesen Verkehr aufzunehmen, sodass es zu schwierigen und mitunter im Zusammenhang mit dem Autoverkehr zu gefährlichen Situationen kommt. Um die Aufenthaltsqualität auf der Leipziger Straße zu erhöhen und das Einkaufen und Flanieren entspannter zu machen, soll man in die Leipziger Straße von der Bockenheimer Warte bis zur Kurfürstenstraße nicht mit dem Auto einbiegen können. Der Fahrradverkehr wird für diese Zeit zum Schrittverkehr aufgefordert. Um das umzusetzen, sollen Schranken oder temporäre Abweiser am Beginn der Leipziger Straße, an der Kreuzung zur Wildunger Straße/Landgrafenstraße und an der Einmündung Am Weingarten installiert sowie die Einbahnstraßenregelung in der Straße Am Weingarten aufgehoben werden. Diese Beschränkungen sollen samstags z. B. zwischen 10:00 Uhr und 17:00 Uhr gelten. Nach sechs Monaten sollen Rückmeldungen der Anwohner, der Besucher Bockenheims und des Einzelhandels eingeholt werden, um das Verkehrskonzept den Bedürfnissen anzupassen. Bei der Umsetzung sollen folgende Punkte berücksichtigt werden: 1. Eine Anfahrtsregelung für Anwohner soll geprüft werden. 2. Auf die Parkhäuser soll zusätzlich hingewiesen werden. 3. Der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen, ob für diese Zeit die Bürgersteige als Sondernutzungsfläche den anliegenden Gewerbetreibenden zur Verfügung gestellt werden können. 4. Der Magistrat wird gebeten, über die Entwicklung des Verkehrs auf den Nebenstraßen zu berichten und - soweit notwendig - weitere Maßnahmen vorzuschlagen. 5. Zusätzlich soll mittels einer wissenschaftlichen Begleitung die Umsatzentwicklung in der Straße und die Zufriedenheit der Bürger sowie der Gewerbetreibenden erfasst werden. 6. Die Ergebnisse sollen im Ortsbeirat vorgestellt werden. Begründung: Das Nebeneinander der Verkehrsträger stößt auf der Leipziger Straße an räumliche Grenzen. Dem zunehmenden Fußgängerverkehr soll Rechnung getragen werden. Da sich Verkehrsströme und Auswirkungen von Maßnahmen schlecht prognostizieren lassen, soll testweise die vorgeschlagene Begrenzung eingeführt werden, um dann auf Grundlage der Ergebnisse neue Verkehrskonzepte zu entwickeln. Ziel ist das Miteinander aller am Verkehr Beteiligten und die Steigerung der Attraktivität der Leipziger Straße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2019, ST 2087 Antrag vom 27.05.2020, OF 1076/2 Auskunftsersuchen vom 27.05.2020, V 1629 Stellungnahme des Magistrats vom 25.09.2020, ST 1705 Antrag vom 04.02.2021, OF 1312/2 Anregung an den Magistrat vom 22.02.2021, OM 7241 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 24.08.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 2 am 21.09.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Fußweg sicher machen: Mühlgasse in Bockenheim
Anregung an den Magistrat vom 19.08.2019, OM 4968 entstanden aus Vorlage: OF 873/2 vom 01.08.2019 Betreff: Fußweg sicher machen: Mühlgasse in Bockenheim Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, den Fußweg der Mühlgasse zwischen Otto-Loewe-Straße und Leipziger Straße auf der linken Straßenseite durchgängig gegen illegales Parken durch Metallabweiser zu schützen. Begründung: An dieser Stelle parken regelmäßig Pkw, sodass der schmale Gehweg für Fußgänger und Rad fahrende Kinder nicht nutzbar ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2019, ST 2089 Aktenzeichen: 66 2
Sossenheim: Verbindungsweg zwischen Schaumburger Straße und Alt-Sossenheim besser beleuchten
Antrag vom 17.06.2019, OF 1045/6 Betreff: Sossenheim: Verbindungsweg zwischen Schaumburger Straße und Alt-Sossenheim besser beleuchten Der Ortsbeirat 6 möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen, ob auf dem Verbindungsweg zwischen der Schaumburger Straße, der Sossenheimer Mühlgasse und der Straße Alt-Sossenheim die bestehende Beleuchtung ergänzt werden kann - u.a. zu Beginn des Weges von der Schaumburger Straße kommend (ggü. Auf der Schanz) und auf dem Verbindungsweg zur Nikolausstraße. Begründung: Der beschriebene Weg verfügt bereits über eine Beleuchtung, die aber als unzureichend beschrieben wird. Zu Beginn des Weges von der Schaumburger Straße ist bspw. gar keine Laterne angebracht, so dass das erste Stück des Weges im Dunkeln liegt. Und auch entlang des Weges gibt es "dunkle Stellen". Da diese Wegeverbindung ganzjährig von Anwohnerinnen und Anwohnern, bspw. auch Kindern auf ihrem Weg zur Schule, genutzt wird, sollte geprüft werden, ob die bestehende Beleuchtung entsprechend ergänzt werden kann. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 03.03.2019, OF 964/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 6 am 18.06.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1332 2019 1. Die Vorlage OF 964/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1045/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1045/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Fahrradständer Konrad-Broßwitz-Straße/Florastraße
Anregung an den Magistrat vom 17.06.2019, OM 4778 entstanden aus Vorlage: OF 835/2 vom 29.05.2019 Betreff: Fahrradständer Konrad-Broßwitz-Straße/Florastraße Der Magistrat wird gebeten, an der Kreuzung Konrad-Broßwitz-Straße/Ecke Florastraße Fahrradständer aufzustellen und ggf. die rot-weißen Poller zu ersetzen . Dabei ist die Durchlässigkeit für Fußgänger zu beachten. Begründung: Der wachsende Fahrradverkehr benötigt mehr Platz, nicht nur der fließenden Fahrradverkehr, sondern auch der ruhende Fahrradverkehr. Der vorgesehene Bereich ist bereits abgepollert und kann durch Fahrradbügel ersetzt bzw. ergänzt werden, wobei der Austausch der rot-weißen Poller aufgrund ihres Alters angebracht wäre (siehe Bild). . Bild: (c) A. Völker Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1814 Aktenzeichen: 66 2
Leipziger Straße attraktiver machen: Mehr Fahrradständer
Anregung an den Magistrat vom 17.06.2019, OM 4770 entstanden aus Vorlage: OF 839/2 vom 30.05.2019 Betreff: Leipziger Straße attraktiver machen: Mehr Fahrradständer Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, mehr Fahrradabstellbügel auf der Leipziger Straße zu installieren. Dazu sollen auf der Leipziger Straße im Abschnitt zwischen Bockenheimer Warte und Wildunger Straße sowie zwischen der Wildunger Straße und der Straße Am Weingarten jeweils auf einem Pkw-Stellplatz Fahrradabstellplätze eingerichtet werden. Begründung: Die Leipziger Straße hat tagsüber deutlich zu wenig Abstellmöglichkeiten für Fahrräder. Gerade Lastenräder und Fahrräder mit Anhängern brauchen ausreichend Parkmöglichkeiten, wo sie niemanden behindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2019, ST 1981 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66 2
Einladung zu einem Runden Tisch
Antrag vom 16.06.2019, OF 842/2 Betreff: Einladung zu einem Runden Tisch Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Bericht des Magistrats B 404 vom 21.12.2018 wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. Der Magistrat wird weiterhin gebeten zu prüfen und zu berichten: 1. Welche Empfehlungen zur zukünftigen Entwicklung der Leipziger Straße ergeben sich aus Sicht des Magistrats aus dem neuen bzw. in Diskussion befindlichen Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Frankfurt am Main? 2. Welche Handlungsmöglichkeiten sieht der Magistrat, die wichtigsten Immobilieneigentümer der Leipziger Straße für ein mögliches Entwicklungskonzept zu gewinnen (oder zu verpflichten) mit dem Ziel, den Leerstand und die Geschäftsstruktur auf der Leipziger Straße zu minimieren bzw. zu optimieren? 3. Wie bewertet der Magistrat im Zusammenhang mit Frage 1. Überlegungen zur zeitweisen (z. B. an bestimmten Tagen) Ausgestaltungen der Leipziger Straße als autofreie Einkaufsstraße oder als reine Fußgängerzone unter Berücksichtigung der Effekte auf die gesamte Verkehrsführung in diesem Teil Bockenheims? 4. Welche Handlungsmöglichkeiten sieht der Magistrat zur Schließung der bestehenden und Untersagung weiterer neuer Spielhallen und Wettbüros auf der Leipziger Straße? Könnten durch die Aufstellung eines Bebauungsplans zusätzliche rechtliche Handlungsmöglichkeiten eröffnet werden? Anstelle einer schriftlichen Berichterstattung kann der Magistrat auch im Rahmen der Bürgerfragestunde im Ortsbeirat 2 vortragen. Zwecks evtl. Terminabstimmung wird um Kontaktaufnahme mit dem Ortsvorsteher gebeten. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. BFF Piraten Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 21.12.2018, B 404 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 17.06.2019, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1317 2019 1. Die Vorlage B 404 wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. 2. Die Vorlage OF 842/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Ziffer 3. des Antragstenors ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Kita 133 in der Falkstraße
Antrag vom 11.06.2019, OF 851/2 Betreff: Kita 133 in der Falkstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, welche genauen (Teil-) Flächen des Schulhofes der Sophienschule (zukünftig IGS 16) die Kita 133 in der Falkstraße 39 im kommenden Schuljahr 2019/20 als Außenfläche weiterhin nutzen kann, und welche Flächen anschließend ab Sommer 2020 noch zur Verfügung stehen. Anstelle einer schriftlichen Berichterstattung kann der Magistrat auch einen gemeinsamen Vor-Ort-Termin mit Kita und Ortsbeirat 2 durchführen. Organisation und Terminabstimmung kann auf Wunsch über den OBR 2 erfolgen. Begründung: Informationsbedarf. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 17.06.2019, TO I, TOP 35 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1323 2019 Die Vorlage OF 851/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
„Urban Gardening-Projekt Appelsgasse“
Antrag vom 30.05.2019, OF 830/2 Betreff: "Urban Gardening-Projekt Appelsgasse" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird bzgl. der hinter Appelsgasse, Friesengasse und Grempstraße liegenden Grünfläche gebeten zu prüfen und zu berichten, ob unter dem existierenden Gemäuer/ Dach 1. 1-2 Mülleimer aufgestellt und von der FES geleert werden können; 2. eine Sitzbank installiert werden kann. Begründung: Bitte der Projektgruppe, die darauf hinweist, dass das Urban Gardening-Projekt regelmäßig sehr vermüllt aufgefunden wird, und die Projektgruppe mehrmals die Woche damit beschäftigt ist, Müll und Scherben aufzusammeln. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. BFF Piraten Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 17.06.2019, TO II, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1330 2019 Die Vorlage OF 830/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Immobilie Leipziger Straße 81
Anregung an den Magistrat vom 13.05.2019, OM 4651 entstanden aus Vorlage: OF 809/2 vom 08.05.2019 Betreff: Immobilie Leipziger Straße 81 Der Magistrat wird gebeten, 1. kurzfristig zu prüfen und zu berichten, ob die Immobilie Leipziger Straße 81 im Wege der Nutzung des städtischen Vorkaufsrechts durch die Stadt Frankfurt erworben werden kann; 2. im Zusammenhang mit Ziffer 1. ebenfalls zu prüfen, inwieweit zur Vorbereitung des Kaufs für Dritte die öffentlichen Wohnungsbaugesellschaften und die Frankfurter Wohn ungsbaugenossenschaften einbezogen werden können; 3. alternativ zu Ziffer 1. die Vereinbarung einer Abwendungserklärung vorzubereiten und bezüglich der darin zu vereinbarenden Vorgaben die Bestandsmieter mit einzubeziehen. Begründung: Informations- und Handlungsbedarf, da in dem genannten zum Verkauf stehenden Objekt aktuell circa 30 Personen, überwiegend junge Menschen und auch Studierende, wohnen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.07.2019, ST 1260 Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2020, ST 28 Aktenzeichen: 23 13
Obdachlosigkeit im Westend - Grüneburgweg, Eschersheimer Landstraße und Rothschildpark
Antrag vom 06.05.2019, OF 810/2 Betreff: Obdachlosigkeit im Westend - Grüneburgweg, Eschersheimer Landstraße und Rothschildpark Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten mitzuteilen, 1. Wie wird die Entwicklung der Obdachlosigkeit und die Situation der Obdachlosen im und am Grüneburgweg und Rothschildpark bewertet? 2. In der ST 552 vom 08.03.2019 wird in ähnlicher Sache ("Obdachlose in der Leipziger Straße") von einer "regelhaften" Betreuung gesprochen; was genau versteht der Magistrat darunter? Und welche Ziele werden mit welchen Methoden von den Sozialarbeitern im Rahmen der "regelhaften" Betreuung verfolgt? 3. Was sieht der Magistrat als größtes Hemmnis für die Bekämpfung der Obdachlosigkeit in Frankfurt an? 4. Welche Maßnahmen sieht der Magistrat als geeignet an, die Obdachlosigkeit unter Migranten zu bekämpfen? Begründung: Informationsbedarf. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 2 am 13.05.2019, TO I, TOP 32 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1277 2019 Die Vorlage OF 810/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor unter Ziffer 4. nachfolgenden Wortlaut hat: "Welche Maßnahmen sieht der Magistrat als geeignet an, der Obdachlosigkeit unter Migranten ohne Rechtsanspruch auf Unterbringung in Deutschland zu begegnen?" Abstimmung: Einstimmige Annahme
Tempo-30-Schild in der Grempstraße
Antrag vom 29.04.2019, OF 807/2 Betreff: Tempo-30-Schild in der Grempstraße Der Ortsbeirat möchte beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass am Anfang der Grempstraße, von der Leipziger Straße aus kommend, ein Tempo 30 Schild aufgestellt wird. Begründung: Besagtes Schild fehlt. Daher ergibt sich in der Straße das Problem, dass die wenigsten Autofahrer*innen hier 30 km/h fahren. Das ist für Fahrradfahrer und Kinder sehr gefährlich. Durch das Kopfsteinpflaster sind Anwohner*innen zudem einer recht hohen Lärmbelästigung (gerade nachts) ausgesetzt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 2 am 13.05.2019, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 807/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, 3 SPD, FDP und Piraten gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme) bei Enthaltung 1 SPD
Staffelmietverträge im geförderten Wohnungsbau! Wie reagiert der Magistrat?
Antrag vom 25.04.2019, OF 792/2 Betreff: Staffelmietverträge im geförderten Wohnungsbau! Wie reagiert der Magistrat? Vorgang: B 235/18; V 979/18 OBR 2 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten Nach Zurückweisung des Magistratsberichts B 235/2018 durch den OBR 2 ist die Vorlage OF 640/2 nach nunmehr acht Monaten weiterhin unbeantwortet. Dies ist vor allem im Hinblick auf die Brisanz der Vorgänge in den noch bis Ende des Jahres gebundenen Wohnungsbeständen in der Grempstraße 9 und 11 in Bocken-heim nicht nachvollziehbar. Die Vermieterin hat im letzten Jahr mit den ihr vom Amt für Wohnungswesen zugewiesenen Bewerber/innen Staffelmietverträge abgeschlossen, die Mietpreissteigerungen nach Ende der Preis- und Belegungsbindung in Höhe von ca. 60 % beinhalten. Eine solche Praxis ist nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 03.12.2003 (VIII ZR 157/03) offenbar mit geltendem Recht vereinbar, so dass die Gefahr besteht, dass weitere Vermieter die bestehende Regelungslücke nutzen, um nach Auslaufen der Bindungen die Mieten weit über die bestehenden Kappungsgrenzen hinaus zu erhöhen. Für die betroffenen Bürger/innen, aber auch die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung und der Ortsbeiräte ist die zügige Beantwortung folgender Fragen daher von besonderem Interesse. 1. Wird der Magistrat in Anbetracht der Rechtslage in Zukunft die Möglichkeit nutzen, im Rahmen der für den geförderten Wohnungsbau geltenden Richtlinien den Abschluss von Staffelmietverträgen nach § 557 a BGB explizit auszuschließen? 2. Welche weiteren rechtlichen Maßnahmen kommen nach Ansicht des Magistrats zum Schutz der Mieter/innen bzw. Bewerber/innen und zur Sicherung des geringen noch zur Verfügung stehenden preiswerten Wohnungsbestandes in Betracht? Gibt es entsprechende Initiativen im Deutschen Städtetag? 3. Das zuständige Jobcenter hat die mit den Wohnungsbewerber/innen geschlossenen Vereinbarungen nicht anerkannt und damit die Anmietung der fraglichen Wohnungen verhindert. Gibt es wirksame Abstimmungen zwischen dem Amt für Wohnungswesen und dem Jobcenter, wie in derartigen strittigen Fragen zu verfahren ist, um die Einheitlichkeit des Verwaltungshandelns zu gewährleisten? Begründung: Die Entscheidung des BGH ist selbst in Fachkreisen wenig bekannt, so dass die Mieter/innen im bisher preisgebundenen Wohnraum berechtigte Ängste bzgl. der zu erwartenden Mietpreisentwicklung haben. Im Übrigen befindet sich die Stadt Frankfurt seit Jahren mit der Vermieterin der geförderten Wohnungen in der Grempstraße in Rechtsstreitigkeiten, über deren Verlauf und Ausgang der Ortsbeirat 2 gern zeitnah informiert werden würde. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 06.08.2018, B 235 Auskunftsersuchen vom 10.09.2018, V 979 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 2 am 13.05.2019, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 792/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 2 am 17.06.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1316 2019 Die Vorlage OF 792/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Absatz des Antragstenors in die Begründung überstellt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Überprüfung sämtlicher Rolltreppen an den Stationen der Linien U 6 und U 7 vom „Kirchplatz“ bis zum „Zoo“ und ggf. sukzessiver Austausch aller alten störungsanfälligen Anlagen
Anregung vom 25.03.2019, OA 386 entstanden aus Vorlage: OF 773/2 vom 08.03.2019 Betreff: Überprüfung sämtlicher Rolltreppen an den Stationen der Linien U 6 und U 7 vom "Kirchplatz" bis zum "Zoo" und ggf. sukzessiver Austausch aller alten störungsanfälligen Anlagen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die Rolltreppen an den Stationen der U-Bahn-Linien U 6 und U 7 von der Station "Kirchplatz" bis zur Station "Zoo" auf ihre Funktionsfähigkeit zu überprüfen. Sollte es sich herausstellen, dass es noch Rolltreppen aus der Zeit der Inbetriebnahme dieser U-Bahn-Linien gibt, ist ein Austausch erforderlich, da es für sie keine Ersatzteile mehr gibt und längere A usfälle auftreten. Begründung: Seit Monaten steht an der Station "Leipziger Straße" die abwärts führende Rolltreppe am Ausgang Markgrafenstraße still. Wie sich jetzt aufgrund von Nachfragen von Bürgern herausstellte, handelt es sich hier um Rolltreppen, die bereits über 30 Jahre alt sind und für die es aufgrund des Alters keine Ersatzteile mehr gibt, sodass ein Austausch vorgenommen werden muss. Damit kein längerer Stillstand mehr auftritt, sollten alle Rolltreppen entlang der Linien U 6 und U 7 von der Station "Kirchplatz" bis zur Station "Zoo" auf ihre Funktionsfähigkeit überprüft werden. Bereits vor drei bis vier Jahren kam es wegen Lärmbelästigungen zu Problemen mit den Rolltreppen an der Station "Kirchplatz" aufgrund eines technischen Defekts. Die Rolltreppen mussten wegen ihrer altersbedingten Störungsanfälligkeit ausgetauscht wurden. Eine Überprüfung des Zustands in den anderen U-Bahnhöfen wäre daher erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2019, ST 1412 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 4 Versandpaket: 03.04.2019 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 1 am 07.05.2019, TO I, TOP 80 Beschluss: Der Vorlage OA 386 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 4 am 07.05.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Der Vorlage OA 386 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des Verkehrsausschusses am 14.05.2019, TO I, TOP 84 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 386 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 3987, 30. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 14.05.2019 Aktenzeichen: 92 13
Sossenheim: Verbindungsweg zwischen Schaumburger Straße und Alt-Sossenheim beleuchten
Antrag vom 03.03.2019, OF 964/6 Betreff: Sossenheim: Verbindungsweg zwischen Schaumburger Straße und Alt-Sossenheim beleuchten Der Ortsbeirat 6 möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen, ob auf dem Verbindungsweg zwischen der Schaumburger Straße, der Sossenheimer Mühlgasse und der Straße Alt-Sossenheim eine geeignete Beleuchtung installiert werden kann. Begründung: Der beschriebene Weg verfügt über keine Beleuchtung, wird aber ganzjährig von Anwohnerinnen und Anwohnern, bspw. auch Kindern auf ihrem Weg zur Schule, genutzt. Gerade im Herbst und Winter ist durch die früh einsetzende Dämmerung die Nutzung des Weges ohne Beleuchtung jedoch beschwerlich und birgt eine Unfallgefahr. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 17.06.2019, OF 1045/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 6 am 26.03.2019, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 964/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 6 am 07.05.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 964/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 6 am 18.06.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1332 2019 1. Die Vorlage OF 964/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1045/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1045/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Weitere Nutzung des Delkeskamp-Hauses und der B-Ebene der Station „Bockenheimer Warte“
Antrag vom 06.02.2019, OF 756/2 Betreff: Weitere Nutzung des Delkeskamp-Hauses und der B-Ebene der Station "Bockenheimer Warte" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die beiden nachfolgenden Punkte zu prüfen und zu berichten: 1. Wie ist die aktuelle Vermietungssituation des Delkeskamp-Hauses in der Leipziger Straße 9, und welche Überlegungen zur weiteren zukünftigen Nutzung der Immobilie hat der Magistrat? Besteht die Möglichkeit, das Objekt zukünftig auch für öffentliche (Dauer-) Ausstellungen und/oder Veranstaltungen zu nutzen? 2. Welche Maßnahmen sind aus Sicht des Magistrats für eine Revitalisierung des ehemaligen Ausstellungsraums der Uni-Bibliothek in der B-Ebene der U-Bahnstation "Bockenheimer Warte" erforderlich? Sieht der Magistrat hier eigene Handlungs- oder ggf. Einwirkungsmöglichkeiten auf die Leitung der Uni-Bibliothek? Begründung: Informations- und Handlungsbedarf. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 2 am 18.02.2019, TO I, TOP 23 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1165 2019 Die Vorlage OF 756/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Abriss Immobilie Leipziger Straße 68
Antrag vom 21.01.2019, OF 740/2 Betreff: Abriss Immobilie Leipziger Straße 68 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten: 1. Prüfen und Berichten, ob die Immobilie Leipziger Straße 68 in ihrer Substanz in den zurückliegenden Jahren gezielt "abgenutzt" bzw. "heruntergewirtschaftet" wurde, um einen Abriss des unter die dort geltende Erhaltungssatzung fallenden Objekts zu erleichtern, und welche Handhabe der Magistrat ggf. gegen solche Praktiken hat. 2. Prüfen und Berichten, ob für die Liegenschaft Leipziger Straße 68 neben der Abrissgenehmigung auch ein Bauantrag eingereicht wurde. 3. Prüfen und Berichten, welche Maßgaben bzw. städtischen Vorgaben für einen Neubau auf dem o.g. Grundstück gelten und welches Ausmaß an Nachverdichtung bzw. zusätzlicher Gebäudefläche dem Bauherrn durch den Abriss des Bestandsgebäudes und einen Neubau ermöglicht wird. 4. Prüfen und Berichten, welche stadtplanerischen Überlegungen der Magistrat vor dem Hintergrund der bestehenden Erhaltungssatzung insbesondere mit Blick auf das Thema "Nachverdichtung" für die weitere Entwicklung dieses Teils Bockenheims rund um die Leipziger Straße hat, und ob vor dem Hintergrund der o.g. Immobilie wie auch der kürzlich geführten Diskussion um das Areal des "ehemaligen Tibethauses" ein erneuter Anlauf zur Aufstellung eines Bebauungsplanes zur gezielten Steuerung der weiteren Entwicklung im Einklang mit der bestehenden Erhaltungssatzung sinnvoll ist. 5. Prüfen und Berichten, ob im Zusammenhang mit vorgenannter Nr. 3 ein Bebauungsplan auch ein geeignetes Mittel ist, den Bestand an Spielhallen in dem Gebiet besser zu regulieren bzw. zu reduzieren. 6. Prüfen und Berichten, ob der Bauaufsicht seitens des Magistrats untersagt wurde, den Mitgliedern des Ortsbeirates 2 weiterhin telefonisch Auskünfte zu erteilen. Begründung: Informations- und Handlungsbedarf. Antragsteller: CDU GRÜNE LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 21.12.2018, B 401 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 2 am 21.01.2019, TO I, TOP 29 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1132 2019 1. Die Vorlage B 401 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 740/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und Piraten gegen LINKE. (= Zurückweisung) sowie BFF (= Kenntnis als Zwischenbericht) zu 2. Einstimmige Annahme
Obdachlose in der Leipziger Straße
Anregung an den Magistrat vom 26.11.2018, OM 3953 entstanden aus Vorlage: OF 703/2 vom 08.11.2018 Betreff: Obdachlose in der Leipziger Straße Der Magistrat wird gebeten, die Situation der Obdachlosen und die Entwicklung der Obdachlosenzahlen auf der Leipziger Straße und in den umliegenden Straßen durch die Aufsuchende Sozialarbeit untersuchen zu lassen und ggf. Vorschläge für Verbesserungsmaßnahmen vorzulegen. Begründung: Wiederholte Beschwerden von Bewohnern über die Entwicklung vor Ort. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2019, ST 552 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 51
Restaurantbetrieb Friesengasse 22
Anregung an den Magistrat vom 26.11.2018, OM 3948 entstanden aus Vorlage: OF 665/2 vom 10.10.2018 Betreff: Restaurantbetrieb Friesengasse 22 Der Magistrat wird gebeten, den Betrieb des Restaurants/Cafés Anar im Erdgeschoss des Wohngebäudes Friesengasse 22 hinsichtlich der Betriebserlaubnis zu überprüfen. Die angabegemäß beantragte zusätzliche Einrichtung eines Biergartens im bisher als Parkplatz genutzten Hinterhof des Gebäudes ist zu untersagen. Der Ortsbeirat 2 steht ggf. für einen gemeinsamen Vor-Ort-Termin zur Verfügung. Begründung: Beschwerden von Anwohnern über Lärmbelästigungen sowie öffentliche Gefährdung durch Kochen auf einem Gaskocher mit offener Flamme im Kellerraum des Restaurants/Cafés Anar. Es ist nicht auszuschließen, dass mit Hilfe des Restaurants/Cafés Anar die Bewohner des Hauses zum Auszug veranlasst werden sollen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2019, ST 534 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 32 0
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