Backhaus in der Kaufunger Straße 4
Vorlagentyp: OF GRÜNE
Begründung
Der Ortsbeirat möchte beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Fragen umfassen zu beantworten:
- Gab es einen Eigentümerwechsel am Backhaus (Kaufugner Straße 4) oder an der Projektgesellschaft Friesengasse 13 Loft GmbH?
- Wann hat der Verkauf stattgefunden?
- Sofern ein Eigentümerwechsel am Gebäude gab: 3.1 Wann hat die Stadt die Ausübung des Vorkaufsrechts in die Wege geleitet? 3.2 Gibt es bereits eine neue Abwendungserklärung für das Backhaus?
- Sofern ein Eigentümerwechsel an der Projektgesellschaft gab: 4.1 Gilt die alte Abwendungserklärung weiterhin? 4.2 Was ist konkret Inhalt der (alten sowie der neuen) Abwendungserklärung?
- Wer ist derzeit Gesprächspartner der Stadt bei den Bauberatungen für das Gebäude?
- Seit wann werden diese Gespräche geführt?
- Welche Richtung verfolgt der Magistrat in den Gesprächen?
- Gab es einen Bauantrag und/oder eine Bauvoranfrage seitens des neuen Eigentümers?
- Wann wurde(n) diese gestellt?
- Wann wurde das Grundstück Friesengasse 13 in die Projektgesellschaften Friesengasse 13 Home GmbH und Friesengasse 13 Loft GmbH aufgeteilt?
- War das nach Erhaltungssatzungen E48 und E47 zulässig?
- Warum wurden zuständigen Gremien (OBR, Römerfraktionen, Ausschussmitglieder, Magistratsmitglieder) bisher noch nicht umfassend über die Vorgänge informiert, was auch selbst maßgeblich zu den vielen widersprüchlichen Aussagen und Gerüchten geführt hat?
- Wie soll diese Informationspolitik zukünftig verbessert werden? Begründung: Zu 1. und 2.: Im Zuge der Besetzung des Backhauses kamen von verschiedener Seite, u.a. Anwohner*innen Hinweise auf einen möglichen Eigentümer*innenwechsel. Dies wirft zum einen Fragen auf, gerade da besagt Liegenschaft eine bewegte Geschichte, was die Vorhaben und der Vorgehen vergangenen (potentieller) Eigentümer*innen anbelangt. Zudem ergeben sich dadurch möglicherweise neue Notwendigkeiten aber auch Möglichkeiten für die Stadt. Zu diesem Zwecke besteht allerdings auch umfassender Informationsbedarf. Zu 3. und 4.: Je nachdem, was genau verkauft wurde (Grundstück+Gebäude oder die Projektgesellschaft), ergeben sich andere Möglichkeitsräume für die Stadt. Hierbei ist auch der OBR einzubeziehen, wofür die entsprechenden Informationen notwendig sind. Zu 5. - 9.: Planungsdezernent Mike Josef lies sich in der Frankfurter Rundschau kurz nach der Besetzung des Backhauses mit folgendem Satz zitieren: "Auf der Ebene des Planungs- und Wohnungsdezernates werden keine Gespräche über das Tibethaus geführt." Im Planungsausschuss sagte Josef am 28.10., es gäbe solche Beratungen. Beide Aussagen widersprechen einander, wodurch Informationsbedarf bezüglich der Tatsachen selbst aber auch bezüglich des Kenntnissstandes des Dezernenten bei seiner Aussage gegenüber der Presse besteht. Zu 10. und 11.: Informationsbedarf Zu 12. und 13.: Dass der OBR eine Sondersitzung allein schon zur Klärung der Sachlage einberufen muss, anstatt Informationen von den zuständigen Stellen der Stadt proaktiv oder auf aktive Nachfrage zu erhalten, ist allein schon eine Auszeichnung, auf die die zustädnigen Dezernate nicht mit Stolz blicken sollten. Eine solche Sondersitzung hätte dem Zweck einer politischen Willensbildung in der Sache zu dienen. Stattdessen sind alle beteiligten des OBR genötigt, aufgrund möglichen Zeitdruckes (z.B Fristeinhaltung gemäß Erhaltungssatzung), bei ihren politischen Forderungen Vermutungen über die Faktenlage anzustellen, anstatt diese auf eine solide Faktenbasis stellen zu können, und damit gewissermaßen im Nebel zustochen. Notgedrungen geschieht dies nun so. Ein gutes Bild gibt so jedoch niemand ab. Als politische Akteuer sollten jedoch OBR, Stadtverordnetenversammlung und Magistrat das Interesse verfolgen, Politik auf Basis einer gesicherten Faktenlage zu machen. Dafür müssen die zuständigen Dezernate jedoch ihrer Aufgabe nachkommen die beteiligen Gremien über die Tatsachen frühzeitig zu informieren.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Antrag vom 11.11.2019,
OF 957/2 Betreff: Backhaus in der Kaufunger Straße 4
Der
Ortsbeirat möchte beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Fragen
umfassen zu beantworten: 1.
Gab es einen Eigentümerwechsel am Backhaus (Kaufugner Straße 4) oder an der
Projektgesellschaft Friesengasse 13 Loft GmbH? 2. Wann hat der Verkauf stattgefunden? 3. Sofern ein Eigentümerwechsel am
Gebäude gab: 3.1 Wann hat die
Stadt die Ausübung des Vorkaufsrechts in die Wege geleitet? 3.2 Gibt es bereits eine neue
Abwendungserklärung für das Backhaus? 4. Sofern ein Eigentümerwechsel an der
Projektgesellschaft gab: 4.1
Gilt die alte Abwendungserklärung weiterhin? 4.2 Was ist konkret Inhalt der (alten sowie der
neuen) Abwendungserklärung? 5. Wer ist derzeit Gesprächspartner der Stadt bei den
Bauberatungen für das Gebäude? 6. Seit wann werden diese Gespräche geführt? 7. Welche Richtung verfolgt der
Magistrat in den Gesprächen? 8. Gab es einen Bauantrag und/oder eine Bauvoranfrage
seitens des neuen Eigentümers? 9. Wann wurde(n) diese gestellt? 10. Wann wurde das Grundstück
Friesengasse 13 in die Projektgesellschaften Friesengasse 13 Home GmbH und
Friesengasse 13 Loft GmbH aufgeteilt? 11. War das nach Erhaltungssatzungen E48 und E47
zulässig? 12. Warum wurden
zuständigen Gremien (OBR, Römerfraktionen, Ausschussmitglieder,
Magistratsmitglieder) bisher noch nicht umfassend über die Vorgänge informiert,
was auch selbst maßgeblich zu den vielen widersprüchlichen Aussagen und
Gerüchten geführt hat? 13.
Wie soll diese Informationspolitik zukünftig verbessert werden? Begründung: Zu 1. und 2.: Im Zuge der Besetzung des Backhauses kamen von
verschiedener Seite, u.a. Anwohner*innen Hinweise auf einen möglichen
Eigentümer*innenwechsel. Dies wirft zum einen Fragen auf, gerade da besagt
Liegenschaft eine bewegte Geschichte, was die Vorhaben und der Vorgehen
vergangenen (potentieller) Eigentümer*innen anbelangt. Zudem ergeben sich
dadurch möglicherweise neue Notwendigkeiten aber auch Möglichkeiten für die
Stadt. Zu diesem Zwecke besteht allerdings auch umfassender
Informationsbedarf. Zu 3. und 4.: Je nachdem, was genau verkauft wurde
(Grundstück+Gebäude oder die Projektgesellschaft), ergeben sich andere
Möglichkeitsräume für die Stadt. Hierbei ist auch der OBR einzubeziehen, wofür
die entsprechenden Informationen notwendig sind. Zu 5. - 9.: Planungsdezernent Mike Josef lies sich in der
Frankfurter Rundschau kurz nach der Besetzung des Backhauses mit folgendem Satz
zitieren: "Auf der Ebene des Planungs- und Wohnungsdezernates werden keine
Gespräche über das Tibethaus geführt." Im Planungsausschuss sagte Josef
am 28.10., es gäbe solche Beratungen. Beide Aussagen widersprechen einander,
wodurch Informationsbedarf bezüglich der Tatsachen selbst aber auch bezüglich
des Kenntnissstandes des Dezernenten bei seiner Aussage gegenüber der Presse
besteht. Zu 10. und 11.: Informationsbedarf Zu 12. und 13.: Dass der OBR eine Sondersitzung allein schon zur
Klärung der Sachlage einberufen muss, anstatt Informationen von den zuständigen
Stellen der Stadt proaktiv oder auf aktive Nachfrage zu erhalten, ist allein
schon eine Auszeichnung, auf die die zustädnigen Dezernate nicht mit Stolz
blicken sollten. Eine solche Sondersitzung hätte dem Zweck einer politischen
Willensbildung in der Sache zu dienen. Stattdessen sind alle beteiligten des
OBR genötigt, aufgrund möglichen Zeitdruckes (z.B Fristeinhaltung gemäß
Erhaltungssatzung), bei ihren politischen Forderungen Vermutungen über die
Faktenlage anzustellen, anstatt diese auf eine solide Faktenbasis stellen zu
können, und damit gewissermaßen im Nebel zustochen. Notgedrungen geschieht dies
nun so. Ein gutes Bild gibt so jedoch niemand ab. Als politische Akteuer
sollten jedoch OBR, Stadtverordnetenversammlung und Magistrat das Interesse
verfolgen, Politik auf Basis einer gesicherten Faktenlage zu machen. Dafür
müssen die zuständigen Dezernate jedoch ihrer Aufgabe nachkommen die beteiligen
Gremien über die Tatsachen frühzeitig zu informieren. Antragsteller:
GRÜNE
Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage:
Antrag vom
11.10.2019, OF
920/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 2
am 11.11.2019, TO I, TOP 3 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1475 2019
1. Die Vorlage
OF 920/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 957/2 für erledigt erklärt.
2. Die Vorlage
OF 957/2 wird mit den Maßgaben beschlossen, dass im Antragstenor die Ziffern
1. bis 4.1, 5., 8. und 9.ersatzlos gestrichen werden und der Antragstenor um
eine neue Ziffer "8. Inwieweit wurde durch eine 100-prozentige Übernahme
der GmbH-Anteile ein Vorkaufsrecht der Stadt Frankfurt ausgelöst?"
ergänzt wird. Abstimmung:
zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung FDP