Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Meine Nachbarschaft: Maßbornstraße

Vorlage

Idee

Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Deine Nachbarschaft

Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Grundstücke für übergangsweise kurzfristige oder langfristige Kinderbetreuungseinrichtungen in Harheim

25.01.2021 · Aktualisiert: 29.07.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.01.2021, OM 7199 entstanden aus Vorlage: OF 243/14 vom 04.05.2020 Betreff: Grundstücke für übergangsweise kurzfristige oder langfristige Kinderbetreuungseinrichtungen in Harheim In Harheim gibt es eine Reihe von unbebauten Grundstücken, während gleichzeitig dringend nach Flächen für den Bau von langfristigen Kinderbetreuungseinrichtungen oder auch für kurz- oder mittelfristige provisorische Einrichtungen (Container) gesucht wird. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die nachstehend aufgeführten Grundstücke für eine solche Eignung zu prüfen und nach Prüfung die Eigentümer der geeigneten Liegenschaften anzufragen, ob sie diese Flächen vorübergehend oder dauerhaft für eine solche Nutzung vermieten oder verkaufen würden. Die Liste der Grundstücke sollte bei aktuellen Hinweisen, Informationen oder Erkenntnissen erweitert werden. Grundstücke: 1. unbebautes Grundstück Am Eschbachtal 30; 2. unbebautes Grundstück Ecke Tempelgasse/Alt-Harheim bei Tempelgasse 2; 3. unbebautes Grundstück In der Fuchskaut zwischen Hausnummer 1 und Hausnummer 7; 4. unbebautes Grundstück Ecke Altkönigblick/In den Aspen; 5. Lagerfläche In den Schafgärten, nordwestlich von Hausnummer 5; 6. unbebautes Grundstück Ecke Spitzenstraße/Jakob-Quirin-Weg 2; 7. unbebautes Grundstück An der Pfarrwiese 37. Begründung: Angesichts mehrerer unbebauter Grundstücke im Stadtteil ist schwer vorstellbar, dass es keine geeigneten Flächen für vorübergehende oder dauerhafte Nutzung gäbe. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.04.2021, ST 887 Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2021, ST 1192 Aktenzeichen: 23 20

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Öffentliche Ladeinfrastruktur für E-Mobilität in Nieder-Erlenbach

12.01.2021 · Aktualisiert: 11.06.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.01.2021, OM 7035 entstanden aus Vorlage: OF 297/13 vom 06.10.2020 Betreff: Öffentliche Ladeinfrastruktur für E-Mobilität in Nieder-Erlenbach Der Magistrat wird gebeten, ein Mindestmaß an öffentlicher Ladeinfrastruktur für Elektroautos auch in Nieder-Erlenbach einzurichten. Hierzu mögen die zuständigen Ämter umgehend mit der Planung und Installation von mindestens fünf öffentlichen Ladestationen für Elektroautos an verschiedenen Standorten in Nieder-Erlenbach beginnen. Als Standorte kämen zum Beispiel folgende inf rage: Haltebuchten entlang der Straße Alt-Erlenbach, Parkplatz am Bürgerhaus, Parkplatz am Rathaus, Haltebuchten an der Straße Erlenbacher Stadtweg, Parkplatz am Alten Friedhof und die Stellplätze am alten Trafohaus. Begründung: Die Stadt Frankfurt muss dringend etwas für die Einhaltung der europäischen Luftqualitätsrichtlinie tun. Es stehen Fahrverbote auf besonders belasteten Straßen im Raum. Gerade Bürger der Außenbezirke sind besonders auf das Kfz angewiesen, da hier oftmals die ÖPNV-Anbindung gerade in Randzeiten sehr unzureichend ist. Auch die Fahrzeit des ÖPNV in die Stadtmitte ist sehr lang. Damit auch Bürger Nieder-Erlenbachs in Zukunft an der E-Mobilität teilhaben können, ist eine geeignete Ladeinfrastruktur auch gerade im Stadtteil dringend notwendig. Der Magistrat ist aufgerufen, die Bürger beim Umstieg auf die E-Mobilität zu unterstützen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.04.2021, ST 998 Aktenzeichen: 91 50

OF (Antrag Ortsbeirat)

Instandsetzung Fußweg vom Parkplatz Zur Untermühle bis zur Einmündung Maßbornstraße

03.11.2020 · Aktualisiert: 02.12.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.11.2020, OF 271/14 Betreff: Instandsetzung Fußweg vom Parkplatz Zur Untermühle bis zur Einmündung Maßbornstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den im Betreff genannten Fußweg instand zu setzen. Begründung: Der Weg ist in schlechtem Zustand. Das Pflaster ist an mehreren Stellen angehoben. Dies stellt für Passanten eine Unfallgefahr dar. Foto: privat Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 14 am 23.11.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 271/14 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

Weiter lesen
OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aufstellung eines Verkehrsspiegels in der Maßbornstraße gegenüber der Straße In den Aspen

26.10.2020 · Aktualisiert: 12.03.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.10.2020, OM 6749 entstanden aus Vorlage: OF 266/14 vom 09.10.2020 Betreff: Aufstellung eines Verkehrsspiegels in der Maßbornstraße gegenüber der Straße In den Aspen Der Magistrat wird gebeten, in der Maßbornstraße gegenüber der Einmündung der Straße In den Aspen einen Verkehrsspiegel aufzustellen. Begründung: An der bezeichneten Stelle kommt es beim Abbiegen aus der Straße In den Aspen häufig zu gefährlichen Situationen mit Rad- und Kfz-Verkehr auf der Maßbornstraße. Diese Situationen treten vor allem dann auf, wenn auf der linken, ortsauswärts gerichteten Seite der Maßbornstraße größere Fahrzeuge parken, da diese die Sicht stark beeinträchtigen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 128 Aktenzeichen: 66 7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parksituation Riedhalsstraße

26.10.2020 · Aktualisiert: 29.07.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.10.2020, OM 6748 entstanden aus Vorlage: OF 265/14 vom 15.09.2020 Betreff: Parksituation Riedhalsstraße Der Magistrat wird gebeten, das Parken von Lkws mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen in der Riedhalsstraße auf beiden Seiten zwischen dem Harheimer Stadtweg und der Einfahrt zur Bezirkssportanlage durch das Anbringen einer entsprechenden Beschilderung zu unterbinden. Begründung: Das Parken großer Lkws an der genannten Stelle stellt ein Sicherheitsrisiko dar, weil die Durchfahrtmöglichkeiten für RTW und Feuerwehr zur stark frequentierten Bezirkssportanlage und Turnhalle zeitweise blockiert werden. Die dort abgestellten Lkws müssen zudem auf dem Parkplatz der Bezirkssportanlage wenden, was dort zu Schäden führt. Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.03.2021, ST 582 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 14 am 22.02.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Tote und stark geschädigte Bäume ersetzen im Altkönigblick

23.10.2020 · Aktualisiert: 01.03.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.10.2020, OM 6733 entstanden aus Vorlage: OF 653/12 vom 12.10.2020 Betreff: Tote und stark geschädigte Bäume ersetzen im Altkönigblick Der Magistrat wird gebeten, in der Pflanzsaison Winter 2020/2021 die im Folgenden aufgeführten Bäume und Pflanzen auf ihre Schäden zu prüfen und - soweit nötig - durch Neupflanzungen zu ersetzen und durch dauerhafte Bestandspflege (Bewässerung) sicherzustellen. Cäsar-von-Hofacker-Straße 8: Drei Bäume mit sehr schwachem Wuchs und Blattwerk (Vergleich: Bäume im Bildhintergrund), ein Baum tot und Baumkrone abgebrochen. Graf-von-Stauffenberg-Allee 16: Ein Baum mit sehr schwachem Wuchs und geringem Blattwerk, ein Baum mutmaßlich abgestorben. Fabian-von-Schlabrendorff-Straße 21: Fabian-von-Schlabrendorff-Straße 14: Schwacher Wuchs, geringes Blattwerk. Baum fehlt (abgesägt). Henning-von-Tresckow-Straße 20: Baum möglicherweise mit Schädling, Laub war einen Monat vor allen anderen Bäumen braun. Martin-Niemöller-Straße: Drei Bäume mit schwachem Wuchs und geringem Blattwerk. Nördliche Altenhöferallee: Vom Gymnasium Riedberg bis Graf-von-Stauffenberg-Allee und zwischen Paul-Apel-Straße und Ortsausgang/L 3019 fehlt praktisch auf der gesamten Strecke in einem Streifen von teils über einem Meter Breite das Straßenbegleitgrün. Bildquelle für alle Bilder: Ronald Bieber Begründung: Die genannten Bäume und Pflanzen fehlen, sind abgestorben oder weisen deutliche Wachstumsdefizite gegenüber anderen Bäumen gleicher Art in unmittelbarer Nachbarschaft auf. Der kommende Winter bietet sich für notwendige Ersatzpflanzungen an. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2021, ST 101 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Klärung der Übernahme der bisherigen Verkehrskreiselplanung Homburger Landstraße/Berner Straße/neue Ortsrandstraße aus dem Bebauungsplan Nr. 516 in den neuen Bebauungsplan Nr. 923

23.10.2020 · Aktualisiert: 07.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.10.2020, OM 6742 entstanden aus Vorlage: OF 304/15 vom 02.10.2020 Betreff: Klärung der Übernahme der bisherigen Verkehrskreiselplanung Homburger Landstraße/Berner Straße/neue Ortsrandstraße aus dem Bebauungsplan Nr. 516 in den neuen Bebauungsplan Nr. 923 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die seinerzeit nach positiver Prüfung und erfolgreicher Voruntersuchung angedachte Planung eines Verkehrskreisels im Kreuzungsbereich Homburger Landstraße/Berner Straße zur Anbindung der neuen für die notwendige Außenerschließung des geplanten Neubaugebietes im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 516 "Am Eschbachtal - Harheimer Weg" geplante Erschließungsstraße auch im neuen Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 923 weiterverfolgt und entsprechend der Voruntersuchung umgesetzt werden soll. Begründung: Im Rahmen der Planung des damaligen für den kompletten Bereich erstellten Bebauungsplanes Nr. 516 wurde zwecks Anbindung der neu geplanten Randerschließungsstraße (Ortsrandstraße für das Neubaugebiet "Am Eschbachtal - Harheimer Weg") die Möglichkeit des Baus eines Verkehrskreisels im bestehenden Kreuzungsbereich Homburger Landstraße/Berner Straße untersucht, welche mit einer positiven Voruntersuchung schloss und in die weitere Planung zum Bebauungsplan Nr. 516 einfloss. Wie bekannt ist, wurde zwischenzeitlich der ursprüngliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 516 durch die Abtrennung des westlichen Bereichs mit Erstellung des Bebauungsplanes Nr. 923 reduziert. Der Kreuzungsbereich liegt nun im Geltungsbereich des neuen Bebauungsplanes Nr. 923, sodass anhand der im Rahmen der bisher vorgelegten Informationen aus der derzeit laufenden öffentlichen Bürgerbeteiligung ergänzend angefragt wird, ob die seinerzeitige Planung eines Verkehrskreisels auch so im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 923 Einzug gefunden hat bzw. so vorgesehen ist. Sollte dies nicht der Fall sein, wird darum gebeten, die Gründe für einen Verzicht auf die Planung eines Verkehrskreisels in diesem Bereich darzulegen und mitzuteilen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2021, ST 1264 Antrag vom 29.09.2021, OF 68/15 Anregung an den Magistrat vom 29.10.2021, OM 925 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 15 am 07.05.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 15 am 11.06.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Straßenbeleuchtung am Fußgängerweg der Grundschule

17.08.2020 · Aktualisiert: 02.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.08.2020, OM 6289 entstanden aus Vorlage: OF 257/14 vom 01.08.2020 Betreff: Straßenbeleuchtung am Fußgängerweg der Grundschule Der Magistrat wird gebeten, am Fußgängerweg, der an der Grundschule entlang führt, in der Kurve/Ecke auf Höhe des Spielplatzes Schafgärten (also nahe am Bach gelegen), eine weitere Straßenlaterne installieren zu lassen. Des Weiteren wird darum gebeten, die aktuellen Laternen an diesem Wege reinigen zu lassen. Begründung: Der Fußweg verbindet die beiden Straßen Grundweg und In den Schafgärten und liegt zwischen der Kindertagesstätte und der Grundschule. Er dient vor allem Fußgängern und insbesondere Kindern als Zugang zu den genannten Bildungseinrichtungen. Am frühen Morgen, am Abend und des Nachts kann es in der oben genannten Kurve/Ecke des Weges sehr dunkel sein. Der Weg ist seitlich stark von Büschen und Bäumen zugewachsen, sodass er von außen kaum noch einsehbar ist. Eine zusätzliche Straßenlaterne wird hier sicherlich den Weg erhellen und den Bürgerinnen und Bürgern Harheims mehr Sicherheit bieten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.11.2020, ST 2048 Aktenzeichen: 91 52

OF (Antrag Ortsbeirat)

Benennung der Fläche, zwischen der Straße Zur Untermühle/Winkelgasse und der Straße AltHarheim, in „Hans-Krauße-Platz“

08.06.2020 · Aktualisiert: 26.06.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.06.2020, OF 244/14 Betreff: Benennung der Fläche, zwischen der Straße Zur Untermühle/Winkelgasse und der Straße Alt-Harheim, in "Hans-Krauße-Platz" Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die oben benannte Fläche, auf welcher die Schautafeln des Vereinsring Harheim stehen, als Hans Krauße Platz zu benennen. Begründung: Herr Hans Krauße hat sich als ehemaliger Vereinsring Vorsitzender für die Harheimer Vereine verdient gemacht und hat u.a. auch den Bau der Schautafeln des Vereinsring Harheim mit entsprechender Beleuchtung dort initiiert. Des Weiteren war Hans Krauße über lange Jahre auch Sozialbezirksvorsteher für Harheim tätig und hat sich in dieser Zeit, auch über sein Tätigkeitsfeld als Sozialbezirksvorsteher hinaus, vorbildlich für sozial Schwächere eingesetzt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 14 am 22.06.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 244/14 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: CDU und BFF gegen GRÜNE und SPD (= Annahme)

Partei: SPD

Weiter lesen
OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Glascontainer-Konzept Nieder-Erlenbach

26.05.2020 · Aktualisiert: 20.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.05.2020, OM 6074 entstanden aus Vorlage: OF 269/13 vom 04.05.2020 Betreff: Glascontainer-Konzept Nieder-Erlenbach Der Magistrat wird gebeten, das Standortkonzept für Glascontainer in Nieder-Erlenbach zu überarbeiten, um die Container unter der Erde verschwinden zu lassen. Weitere Glascontainer mit Kurzparkzonen erscheinen dringend notwendig, um dem Glasaufkommen im Stadtteil gerecht zu werden. Auch der äußere Eindruck der Glascontainerplätze lässt sehr zu wünschen übrig. Das Standortkonzept sollte dem Ortsbeirat zeitnah in einer seiner Sitzungen vorgestellt werden. Begründung: Mit dem Beginn des Baugebietes Westrand wurde ein stark frequentierter Containerstellplatz am Erlenbacher Stadtweg auf Bitte der Grundstückseigentümerin ABG ersatzlos entfernt. Seitdem werden die verbliebenen Container stärker frequentiert und sind daher oft überladen. Die Container stehen an markanten Punkten des Ortes und machen keinen einladenden Eindruck, wenn man in den Stadtteil einfährt. Vergammelte, verdreckte blaue Glascontainer stehen oft umgeben von Flaschenbergen in der Landschaft herum. Andere Kommunen im Umland zeigen wie es besser geht: sowohl in Bad Vilbel als auch im Main-Taunus-Kreis sind die Glascontainer oftmals dezent unterirdisch eingelassen. Ein besser zu erreichender Einwurf in Hüfthöhe ist optisch viel ansprechender als die unansehnlichen blauen Container. Diese Niederflurcontainer laden nicht zum Abladen von Flaschenbergen ein und machen einen viel besseren Eindruck auf alle Besucher. Auch in Nieder-Erlenbach sollten die Sammelpunkte für Altglas keine Schande für die Einwohner sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2020, ST 1438 Antrag vom 06.10.2020, OF 295/13 Anregung an den Magistrat vom 20.10.2020, OM 6811 Aktenzeichen: 66 5

OF (Antrag Ortsbeirat)

Erneuerung der kompletten Fahrbahndecke in der Merzenstraße

23.02.2020 · Aktualisiert: 04.05.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.02.2020, OF 233/14 Betreff: Erneuerung der kompletten Fahrbahndecke in der Merzenstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Fahrbahndecke in der Merzenstraße komplett zu erneuern, und nicht nur wie angezeigt, von der Straße am Wetterhahn bis zur Hausnummer 21 in der Merzenstraße und von der Hausnummer 11 in der Merzenstraße bis zur Maßbornstraße. Des Weiteren bitten wir zu prüfen und zu berichten, warum nicht, wie in der Straße "Im Eschbachtal", die Straßenlampen erneuert, d.h. die Zuleitung und die Straßenlampen in den Bürgersteig verlegt wurden? Begründung: Vor einigen Jahren wurden die Bürgersteige auf beiden Straßenseiten neu verlegt, mit der Absicht, anschließend auch die Fahrbahndecke in der gesamten Straße zu erneuern. Nun soll lediglich ein Teilabschnitt der Straße erneuert werden, was schon wieder Stückwerk bedeutet. Auch wenn der Zustand des Teilabschnittes zwischen Merzenstraße Hausnummer 11 und Hausnummer 21 besser ist, als der übrige Teil der Straße, gibt es doch einige Mängel (s. Fotos im Anhang), die eine komplette Erneuerung der Merzenstraße rechtfertigen würden. Da die Straßenlaternen nicht wie bei anderen Straßenerneuerungen in den Bürgersteig versetzt wurden, hängen sie immer noch an Drahtseilen, die zwischen den gegenüber gelegenen Häusern gespannt sind. Fotos der Straßendecke in der Merzenstraße zwischen Haus Nr. 11 und 21 Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 14 am 09.03.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 233/14 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

Weiter lesen
OF (Antrag Ortsbeirat)

Die Lücke ist größer als gedacht: Radweg Lückenschluss zwischen Harheim Maßbornstraße und Bonames

27.01.2020 · Aktualisiert: 21.02.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.01.2020, OF 232/14 Betreff: Die Lücke ist größer als gedacht: Radweg Lückenschluss zwischen Harheim Maßbornstraße und Bonames Der Magistrat wird aufgefordert, eine durchgehende Radwegeverbindung von Nieder-Erlenbach über Harheim bis nach Bonames zu planen und einzurichten. Dabei muss der bereits bestehende Teil (Nieder-Erlenbach bis Harheim, Maßbornstraße) entlang des Erlenbacher Stadtwegs bis zur Kreuzung Harheimer Weg/Korffstraße fortgeführt, und der ab dort neben dem Harheimer Weg liegende Wirtschaftsweg zu einem vollwertigen und auch für Lastenräder geeigneten Radweg um- oder ausgebaut und ausgewiesen werden. Begründung: Die Lücke in der Verbindung betrifft nicht nur den problematischen Anschluss an der Brücke über den Eschbach. Der von Radfahrern (und Fußgängern) genutzte Weg entlang des Harheimer Wegs ist nur ein Wirtschaftsweg mit niederer Priorität und ist weder beleuchtet noch im Winter geräumt oder gestreut. Auch im Hinblick auf die in Bonames in Planung befindlichen oder beabsichtigten Schulen ist zu vorzusehen, dass für die Schülerinnen und Schüler einfache und sichere Schulwegeverbindungen geschaffen werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 14 am 10.02.2020, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 232/14 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

Weiter lesen
OF (Antrag Ortsbeirat)

Kita Altkönigblick vollständig zurückbauen

05.01.2020 · Aktualisiert: 27.01.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2020, OF 534/12 Betreff: Kita Altkönigblick vollständig zurückbauen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. die temporäre Kita Altkönigblick an der Altenhöferallee kurz vor der Kreuzung zur L 3019 vollständig zurückzubauen und 2. mitzuteilen, warum dies bisher nicht erfolgt ist. Begründung: Der o. g. Bereich der ehemaligen Kita ist Teil der Fläche für die 2. Sportanlage östlich der Altenhöferallee. Die Kita Altkönigblick wurde im Sommer 2012 als Provisorium in nur 5 Monaten Bauzeit errichtet. Da nun seit September 2016 die Kita ihren endgültigen Standort in der Straße Zum Margarethenzehnten bezogen hat, sollte genügend Zeit zur Räumung des Provisoriums gewesen sein. Da die Fläche nun teilweise aufgebrochen ist, kann sie auch keiner anderen Funktion zugeführt werden. Zudem laden solche Brachflächen zur illegalen Abfallentsorgung ein. Da es sich jedoch um eine künftige Sportfläche handelt, ist darauf zu achten, dass ein fehlender Rückbau nicht noch weitere unnötige Verzögerung für den Baubeginn der dringend benötigten Sportanlage verursacht. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 12 am 17.01.2020, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 534/12 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP, LINKE. und BFF gegen SPD (= Annahme)

Partei: SPD

Weiter lesen
OF (Antrag Ortsbeirat)

Einrichtung einer Mobilitätsstation am Alten Kirchplatz (AltHarheim) in FrankfurtHarheim

10.11.2019 · Aktualisiert: 21.02.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2019, OF 215/14 Betreff: Einrichtung einer Mobilitätsstation am Alten Kirchplatz (Alt-Harheim) in Frankfurt-Harheim Der Magistrat wird gebeten, am Alten Kirchplatz in Frankfurt-Harheim eine Mobilitätsstation einzurichten bzw. eine Einrichtung voranzutreiben! Diese soll folgende Einheiten beinhalten: - Car-Sharing-Station mit einem Auto - 2 Aufladestationen für E-Automobile - 2 Aufladestationen für E-Bikes / Fahrräder - Station für Roller / Vespa mit Elektroantrieb In die Planung ist die Infrastruktur um den gesamten Platz einzubeziehen. So ist es denkbar, dass der nur selten genutzte Taxi-Platz aufgelöst oder verlegt und einer Nutzung für die oben genannten Stellplätze zugeführt wird. Denkbar ist auch der Einbezug einer der Stellplätze am Bürgeramt, die heute permanent mit Dauerparkern zugestellt sind. Verträge mit Car-Sharing-Anbietern sollen künftig nur noch dann abgeschlossen werden, wenn diese sich auch verpflichten,an die Peripherie der Stadt Frankfurt mit ihrem Angebot zu gehen. Begründung: Harheim ist einer der Stadtteile mit der höchsten Autodichte. Das liegt zum Einen, am gegenüber der Innenstadt deutlich schlechteren Personen-Nahverkehr, zum anderen aber auch daran, dass die Stadtteile am Rand immer vergessen werden, wenn es um die Ansiedlung von Car-Sharing-Angeboten geht. Dies ist auch beim Angebotsmangel von Leihfahrrädern, E-Rollern oder E-Vespas festzustellen. Dieser Mangel soll nun an zentraler Stelle am Alten Kirchplatz in Harheim behoben werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 14 am 25.11.2019, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 215/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 14 am 13.01.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 215/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 14 am 10.02.2020, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 215/14 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

Weiter lesen
OF (Antrag Ortsbeirat)

Runder Tisch zur vorübergehenden Umgestaltung der Ortsmitte

06.11.2019 · Aktualisiert: 26.11.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.11.2019, OF 245/15 Betreff: Runder Tisch zur vorübergehenden Umgestaltung der Ortsmitte In der letzten Sitzung des Ortsbeirats wurde das Thema "Glascontainer und illegale Sperrmüllablagerungen in Nieder-Eschbach" diskutiert. Besonders der Container an der Alte Hofgasse/Deuil-La-Barre-Straße scheint ein Ärgernis zu sein. Bevor ein neuer Standort bei einer Begehung festgelegt wird, sollte sich der Ortsbeirat Gedanken machen, wie der Ortsmittelpunkt generell gestaltet werden kann, bis die endgültige Umgestaltung erfolgt. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass evtl. noch Jahrzehnte ins Land gehen werden, bis die Feuerwehr einen neuen Standort im Baugebiet "Am Eschbachtal" gefunden haben wird und mit der endgültigen Umgestaltung des Ortsmittelpunkts begonnen werden kann. Aus diesem Grund möge der Ortsbeirat beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, einen runden Tisch "Vorübergehende Umgestaltung des Ortsmittelpunkts Nieder-Eschbach" einzuberufen. Teilnehmer an diesem runden Tisch sollten auf alle Fälle Vertreter der im OBR vertretenen Parteien sein, aber auch Vertreter der Anwohner und der Geschäftsleute rund um den Ortsmittelpunkt (Deuil-La-Barre-Straße / Alt-Niedereschbach), der evangelischen Kirche, des Heimat- und Geschichtsvereins, der Feuerwehr und auch Vertreter des Straßenverkehrsamts. Ziel des runden Tisch soll es sein, Ideen für eine attraktivere Gestaltung des Ortsmittelpunkts zu entwickeln, die im Vorgriff auf die spätere "große Umgestaltung" schon jetzt umgesetzt werden können, um Aufenthaltqualität und Attraktivität zu erhöhen. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 15 am 22.11.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 245/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, FDP

Weiter lesen
OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Toilettenhaus Erlenbacher Stadtweg

10.09.2019 · Aktualisiert: 01.09.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.09.2019, OM 5056 entstanden aus Vorlage: OF 237/13 vom 26.08.2019 Betreff: Toilettenhaus Erlenbacher Stadtweg Vorgang: OM 3952/15 OBR 13; ST 703/15; OM 2025/17 OBR 13; ST 2536/17; OM 3350/18 OBR 13; ST 2030/18 Der Magistrat wird gebeten, die umgehende Errichtung des neuen Toilettenhauses am Erlenbacher Stadtweg zu veranlassen. Begründung: Das betreffende Toilettenhaus wurde dem Ortsbeirat in der Stellungnahme ST 703 für das Jahr 2016 in Aussicht gestellt. In der Stellungnahme ST 2030 wurde dieser Termin auf das 4. Quartal 2018 verschoben. Eine weitere Verzögerung ist nicht länger hinnehmbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.03.2015, OM 3952 Stellungnahme des Magistrats vom 11.05.2015, ST 703 Anregung an den Magistrat vom 22.08.2017, OM 2025 Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2017, ST 2536 Anregung an den Magistrat vom 12.06.2018, OM 3350 Stellungnahme des Magistrats vom 29.10.2018, ST 2030 Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2019, ST 2131 Aktenzeichen: 91 22

OA (Anregung Ortsbeirat)

Fahrradstadt Frankfurt am Main hier: Durchgehende Fahrradverbindung zwischen den Stadtteilen Nieder-Erlenbach - Harheim - Bonames Vortrag des Magistrats vom 08.04.2019, M 47

19.08.2019 · Aktualisiert: 11.03.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 19.08.2019, OA 441 entstanden aus Vorlage: OF 196/14 vom 04.08.2019 Betreff: Fahrradstadt Frankfurt am Main hier: Durchgehende Fahrradverbindung zwischen den Stadtteilen Nieder-Erlenbach - Harheim - Bonames Vortrag des Magistrats vom 08.04.2019, M 47 Vorgang: NR 895/19 CDU/SPD/GRÜNE Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in Erweiterung der Vorlage NR 895 (Fahrradstadt Frankfurt am Main) den Lückenschluss in der Radwegeverbindung zwischen Nieder-Erlenbach über Harheim bis nach Bonames auf dem Erlenbacher Stadtweg zwischen Maßbornstraße und Korffstraße zu planen und zu bauen. Begründung: Fahrradstadt Frankfurt am Main kann nicht nur in der Innenstadt Fahrradstadt sein, sondern muss auch den Berufsverkehr auf dem Fahrrad sowie Schülerinnen und Schüler auf dem Weg zur Ausbildungsstätte berücksichtigen und diese Art der emissionsfreien Mobilität fördern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.04.2019, M 47 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 18.06.2019, NR 895 Bericht des Magistrats vom 22.11.2019, B 425 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit Verkehrsausschuss Versandpaket: 21.08.2019 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des Verkehrsausschusses am 20.08.2019, TO I, TOP 51 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 47 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Ziffern 1. und 2. der Vorlage NR 816 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 895 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage NR 938 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 5. Die Vorlage OA 439 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 895 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 6. Die Vorlage OA 441 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 895 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION gegen LINKE. (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AFD und BFF gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme); FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AFD (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 816) und BFF (= Ablehnung) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 5. CDU, SPD, GRÜNE und AFD gegen LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) zu 6. CDU, SPD, GRÜNE und AFD gegen LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRANKFURTER (M 47 und NR 895 = Ablehnung, NR 816 = Annahme) 32. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 26.08.2019, TO I, TOP 11 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit die Beratung der Vorlage M 47 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit die Beratung der Vorlage NR 816 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit die Beratung der Vorlage NR 895 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit die Beratung der Vorlage NR 938 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit die Beratung der Vorlage NR 946 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit die Beratung der Vorlage OA 439 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit die Beratung der Vorlage OA 441 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 33. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.08.2019, TO I, TOP 83 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 47 wird bis zu den Etatberatungen zurückgestellt. 2. Die Ziffern 1. und 2. der Vorlage NR 816 werden abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 895 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage NR 938 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage NR 946 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OA 439 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 895 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage OA 441 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 895 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 2. Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme) Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 816) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung im Rahmen NR 946) und BFF (= Ablehnung) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung im Rahmen NR 946) zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP (= Annahme) zu 6. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) zu 7. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRANKFURTER (NR 816 = Annahme, NR 895 = Annahme im Rahmen NR 816, NR 938 = Ablehnung) ÖkoLinX-ARL (NR 816, OA 439 und OA 441 = Annahme, NR 895, NR 938 und NR 946 = Ablehnung) 35. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.08.2019, TO I, TOP 12 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage M 47 wird bis zu den Etatberatungen zurückgestellt. 2. Die Ziffern 1. und 2. der Vorlage NR 816 werden abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 895 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage NR 938 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage NR 946 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OA 439 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 895 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage OA 441 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 895 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL zu 2. Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE. , FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 816), FDP (= Prüfung und Berichterstattung im Rahmen NR 946) sowie BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung im Rahmen NR 946) zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP (= Annahme) zu 6. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) zu 7. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) Beschlussausfertigung(en): § 4424, 35. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.08.2019 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aufstellung eines Abfallbehälters an der Sitzbank nach der Unterführung des Erlenbacher Stadtwegs am Eschbach

19.08.2019 · Aktualisiert: 30.07.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.08.2019, OM 4950 entstanden aus Vorlage: OF 189/14 vom 04.08.2019 Betreff: Aufstellung eines Abfallbehälters an der Sitzbank nach der Unterführung des Erlenbacher Stadtwegs am Eschbach Der Magistrat wird gebeten, einen Abfallbehälter an der o. g. Stelle aufstellen zu lassen. Begründung: Die o. g. Sitzmöglichkeit wird von vielen älteren Mitbürgern und auch Hundebesitzern genutzt und ist zwischenzeitlich zu einem Treffpunkt geworden. Hier wäre ein Abfallbehälter für die Entsorgung diverser Abfälle wünschenswert. Um zu vermeiden, dass Abfälle einfach in der Natur entsorgt werden, sollte an dieser Stelle eine Entsorgung dieser Abfälle möglich sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.11.2019, ST 2152 Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2020, ST 1051 Aktenzeichen: 79 4

OA (Anregung Ortsbeirat)

Neues Verkehrskonzept für den Frankfurter Norden

16.08.2019 · Aktualisiert: 26.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 16.08.2019, OA 440 entstanden aus Vorlage: OF 220/15 vom 29.07.2019 Betreff: Neues Verkehrskonzept für den Frankfurter Norden Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, ein zukunftweisendes Verkehrskonzept unter Ermittlung und Zugrundelegung der aktuellen Verkehrszahlen für den gesamten Frankfurter Norden vorzulegen. In diesem Zusammenhang sind insbesondere folgende vertiefende Fragen zu beantworten: 1. Wie hoch ist aktuell das Fahrzeugaufkommen des Individualverkehrs im Gebiet Nieder-Eschbach, Nieder-Erlenbach, Harheim, Bonames, Frankfurter Berg, Kalbach-Riedberg und Mertonviertel im Frankfurter Norden? Hierzu sind im Rahmen einer neuen aktuellen Verkehrszählung besonders die Pkw-/Lkw-Bewegungen in den Berufsverkehrszeiten gesondert auszuweisen. 2. Wie viel mehr an Fahrzeugbewegungen sind durch alle Neubaugebiete, u. a. für die geplanten Wohngebiete Nieder-Eschbach-Süd, Am Eschbachtal-Harheimer Weg, Hilgenfeld sowie alle weiteren (geplanten oder im Bau befindlichen) Baugebiete in diesen Stadtteilen, zu erwarten? Hierzu sind auch die Auswirkungen (u. a. zusätzliche Verkehrsbelastungen) bei der inner- bzw. überörtlichen Verkehrserschließung durch diese Neubaugebiete darzustellen und Vorschläge zur Verkehrsentlastung zu erarbeiten. 3. Im Verkehrskonzept sind auch aktuelle Verkehrszahlen der Einpendler aus dem angrenzenden Wetterau-, Main-Kinzig- und Hochtaunuskreis zu ermitteln und darauf basierende Prognosen hinsichtlich der weiteren Verkehrsentwicklung und der zukünftigen Verkehrsströme hinsichtlich Nutzung des vorhandenen Straßennetzes abzuleiten. 4. Im Verkehrskonzept ist darzustellen, ob und wie der aktuelle ÖPNV zusätzliche Kapazitäten zur Bewältigung der steigenden Einwohner- und Pendlerzahlen erzielen kann. Begründung: Der gesamte Verkehr im Frankfurter Norden steht derzeit augenscheinlich, gerade in Berufsverkehrszeiten, nahe einem Kollaps, bzw. das vorhandene Verkehrsnetz im Frankfurter Norden liegt wohl bereits kapazitätsmäßig am obersten Limit. Es stellt sich daher die Frage, ob und inwieweit das bestehende Straßennetz und der ÖPNV weitere Nutzungen durch die neuen Verkehrsteilnehmer aus den Neubaugebieten im Frankfurter Norden und aus den angrenzenden Kreisen (z. B. Pendlerströme aus der Wetterau in die Stadt) noch verkraften kann und welche Maßnahmen realistisch zu Verkehrsentlastungen vom Durchgangsverkehr für die Bewohner der Stadtteile führen können und unter welchen Voraussetzungen eine sinnvolle Verteilung des Verkehrs erzielt werden kann. Anhand eines aktuellen überörtlichen Verkehrskonzeptes können für die nahe Zukunft zum Beispiel intelligente verkehrslenkende Maßnahmen, Ausbau des ÖPNV mit gleichzeitigem Ausbau von örtlich strategisch angelegten Park-and-ride-Plätzen in den Außenbereichen erfolgen sowie Möglichkeiten für eine optimierte Anbindung der neuen Baugebiete an das bestehende Verkehrsnetz geplant und geschaffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2020, ST 191 Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1142 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 15 Versandpaket: 21.08.2019 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des Verkehrsausschusses am 17.09.2019, TO I, TOP 38 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 440 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF und FRANKFURTER (= Annahme) 37. Sitzung des OBR 15 am 17.01.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 4565, 33. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 17.09.2019 Aktenzeichen: 61 10

OF (Antrag Ortsbeirat)

Erneuerung des Bürgersteigs vor der Einfahrt Maßbornstraße 17

04.08.2019 · Aktualisiert: 23.08.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.08.2019, OF 190/14 Betreff: Erneuerung des Bürgersteigs vor der Einfahrt Maßbornstraße 17 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, das Straßenbauamt zu beauftragen, die Absenkung des Bürgersteigs vor der Einfahrt zum o.g. Grundstück zu beheben und den Bürgersteig wieder in die optimale Höhe / Gefälle zu bringen. Begründung: Bedingt durch Bauarbeiten im hinteren Teil des Grundstücks, ist der Bürgersteig herunter gefahren worden. Jetzt entsteht dort bei Regen eine Pfütze, die behoben werden sollte. Ob hier Regressansprüche gegen den Eigentümer geltend gemacht werden können ist zu prüfen! Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 14 am 19.08.2019, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 190/14 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

Weiter lesen
OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Beeinträchtigung durch Bauarbeiten in der Keltenstraße Absicherung der natürlichen Quelle in Harheim am „Born“

17.06.2019 · Aktualisiert: 26.08.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.06.2019, OM 4760 entstanden aus Vorlage: OF 184/14 vom 02.06.2019 Betreff: Beeinträchtigung durch Bauarbeiten in der Keltenstraße Absicherung der natürlichen Quelle in Harheim am "Born" Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass auch weiterhin die bei vielen Harheimer Bürgern bekannte und schon seit sehr langer Zeit aktive natürliche Quelle (nordwestlich der Riedhalsstraße) am "Born" (Flurstück 734) erhalten bleibt und nicht durch Bauarbeiten beeinträchtigt wird. Begründung: In der Vergangenheit wurde bei Bauarbeiten oberhalb der Quelle, im Bereich Keltenstraße, Maßbornstraße, Am Römerbrunnen bzw. Bürgerstraße, die oben genannte Quelle in Mitleidenschaft gezogen, was bedeutet, dass diese fast versiegt war. Jetzt, wo wieder größere Bauarbeiten in diesem Bereich geplant sind, sollten entsprechende Vorkehrungen getroffen werden, die eine Beeinträchtigung der Quelle ausschließen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1788 Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2020, ST 287 Aktenzeichen: 67 0

OA (Anregung Ortsbeirat)

Schotter und Kiesbeete in Vorgärten und sonstigen Gartenfreiflächen auf Baugrundstücken zukünftig verhindern; bereits im Vorfeld Gestaltungsregelungen in neuen Bebauungsplänen verankern

14.06.2019 · Aktualisiert: 03.07.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 14.06.2019, OA 413 entstanden aus Vorlage: OF 209/15 vom 15.05.2019 Betreff: Schotter und Kiesbeete in Vorgärten und sonstigen Gartenfreiflächen auf Baugrundstücken zukünftig verhindern; bereits im Vorfeld Gestaltungsregelungen in neuen Bebauungsplänen verankern Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zukünftig für alle geplanten Neubaugebiete in Frankfurt am Main die Bebauungspläne so zu gestalten, dass die Einrichtung ausschließlich von Stein- und Kiesbeeten in Vorgärten und sonstigen Gartenfreiflächen auf den Baugrundstücken verboten wird. Hierbei sollen Erfahrungen aus Städten, die bereits Verbote von Schotterflächen vorgesehen haben, wie z. B. Hanau und Fulda, mit einbezogen werden. Begründung: Als ein kleiner, aber nachweislich sinnvoller Baustein für den Klimaschutz sollen die Grundstückseigentümer/Bauherren bzw. die Bürgerinnen und Bürger in Frankfurt am Main hinsichtlich der Gestaltung ihrer Vorgärten sowie sonstiger Freiflächen auf dem Grundstück bereits vorab und frühzeitig durch geeignete Vorgaben in den Bebauungsplänen verstärkt dafür sensibilisiert werden, dass diese einen konkreten und wertvollen Beitrag zum Klimaschutz und im Besonderen zum Naturschutz u. a. für die Bienen, Hummeln, Schmetterlinge und sonstigen Arten aus der Welt der Insekten leisten können. Vor diesem Hintergrund ist die Gestaltung von Vorgärten mit der Pflanzung von Blumenbeeten, Rasen oder Büschen und Hecken von großer Bedeutung und stellt einen naturfreundlichen Eingriff ganz im Gegenteil der ansonsten vorwiegend leblosen Schotter- und Kiesbeete dar. Dabei sollten dann in diesem vorgegebenen Rahmen bevorzugt Pflanzen eingesetzt werden, die Insekten wie Bienen, Hummeln und Schmetterlingen Nahrung bieten. Somit würde auch ein wertvoller Beitrag zum Speichern von Grundwasser und zu einem angenehmen Mikroklima an heißen Tagen und Nächten geleistet und es können damit auch mehr CO2 und Schadstoffe aus der Luft gefiltert werden. Der Magistrat und die Stadtplanung werden daher gebeten, bereits im Vorfeld bei allen Neubaugebieten die Bebauungspläne so zu gestalten, dass im Wesentlichen Stein- und Kiesbeete verboten werden. Hierbei kann man bereits auf einschlägige positive Erfahrungen aus Städten, die bereits Verbote von Schotterflächen vorgesehen haben, wie z. B. Hanau und Fulda, zurückgreifen und diese hinsichtlich der planerischen Umsetzung mit einbeziehen. Diese Vorgabe könnte u. a. auf jeden Fall für die geplanten Neubaugebiete in der Gemarkung Nieder-Eschbach in den Bebauungsplänen Nieder-Eschbach Süd (Bebauungsplan Nr. 917), Am Eschbachtal - Harheimer Weg (Bebauungsplan Nr. 516), Nordwestlich Auf der Steinern Straße (Bebauungsplan Nr. 923) sowie für das Baugebiet Nieder-Eschbach - Am Hollerbusch (Bebauungsplan Nr. 920) verankert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 22.11.2019, B 440 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 19.06.2019 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 19.08.2019, TO I, TOP 49 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 413 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4341, 32. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 19.08.2019 Aktenzeichen: 61 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Zugeparkter Gehweg auf dem Schulweg gegenüber von der Liegenschaft AltHarheim 20

18.04.2019 · Aktualisiert: 08.05.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.04.2019, OF 180/14 Betreff: Zugeparkter Gehweg auf dem Schulweg gegenüber von der Liegenschaft Alt-Harheim 20 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um Auskunft, wann die in der ST 1943 vom 08.10.2018 zugesagten Stahlabweiser installiert werden. Begründung: Bedauerlicherweise ist an dieser Stelle der Gehweg immer noch regelmäßig von darauf verbotswidrig abgestellten Autos zugeparkt, die Fußgänger - auch Schulkinder - müssen an dieser Stelle immer noch auf die Fahrbahn ausweichen. Das Straßenverkehrsamt erklärt Bürgern, die sich darüber beschweren, "Verkehrsüberwachung kann vorsätzliches Fehlverhalten nicht unterbinden." Da bleibt die Frage, weshalb die offenbar einzige mögliche Maßnahme zum Schutz der Fußgänger nicht zeitnah durchgeführt wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 14 am 06.05.2019, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1239 2019 Die Vorlage OF 180/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

Weiter lesen
OF (Antrag Ortsbeirat)

Probleme mit der Müllentsorgung in den Stichstraßen In der Fuchskaut

16.04.2019 · Aktualisiert: 01.07.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.04.2019, OF 181/14 Betreff: Probleme mit der Müllentsorgung in den Stichstraßen In der Fuchskaut Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um Auskunft, wann mit einer Wiederherstellung der regelmäßigen Müllentsorgung in den Stichstraßen In der Fuchskaut gerechnet werden kann. Begründung: Seitdem die Fahrzeuge der FES nicht mehr rückwärts in die Stichstraßen einfahren dürfen, ist es Aufgabe der Tochterfirma FFR GmbH, die Abfallbehälter an die Straße zu stellen und nach der Leerung zu den Liegenschaften zurückzubringen. Dieser Aufgabe wird jedoch nicht zuverlässig nachgekommen. Vor allem bei einer Verschiebung von Leerungstagen aufgrund von Feiertagen ist es mehrfach vorgekommen, dass die Abfallbehälter der entsprechenden Liegenschaften nicht geleert wurden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 14 am 06.05.2019, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 181/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 14 am 17.06.2019, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 181/14 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

Weiter lesen
OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Behelfsbrücke über die Nidda

18.03.2019 · Aktualisiert: 18.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.03.2019, OM 4357 entstanden aus Vorlage: OF 174/14 vom 04.03.2019 Betreff: Behelfsbrücke über die Nidda Vorgang: OM 3779/18 OBR 14 Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob die während der Ertüchtigung der Harheimer Niddabrücke flussabwärts geplante Behelfsbrücke für Radfahrer und Fußgänger als dauerhafte Brücke eingerichtet werden kann. Begründung: Der Ortsbeirat 14 hatte mit der Vorlage OM 3779 angeregt, für den Zeitraum der Sperrung der Niddabrücke in Harheim für Fußgänger und Radfahrer eine Ersatzbrücke oder einen Steg über die Nidda errichten zu lassen. Dieser Anregung hat das Verkehrsdezernat gemeinsam mit der Deutschen Bahn, für deren Baustelle die Behelfsbrücke notwendig ist, entsprochen. Die Behelfsbrücke ist jedoch nicht in unmittelbarer Nähe der bestehenden Brücke, sondern einige hundert Meter flussabwärts, südlich der Eschbachmündung, in Verlängerung der Eckstraße geplant. Dies bedeutet zwar für die Bewohner Harheims nördlich des Eschbachs einen Umweg, verkürzt aber den Weg zum S-Bahnhof "Berkersheim" für die Einwohner Harheims südlich des Eschbachs erheblich. Ebenso entsteht so eine attraktive Radwegverbindung von Berkersheim über Harheim zum Baugebiet Am Eschbachtal - Harheimer Weg und zum dort geplanten neuen Gymnasium Nord. Daher bietet es sich an, dort einen dauerhaften Steg zu errichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.10.2018, OM 3779 Stellungnahme des Magistrats vom 23.08.2019, ST 1592 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 14 am 19.08.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 6

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verbindungsweg zwischen Harheimer Stadtweg und Berkersheimer Bahnstraße II

18.03.2019 · Aktualisiert: 09.09.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.03.2019, OM 4356 entstanden aus Vorlage: OF 172/14 vom 04.03.2019 Betreff: Verbindungsweg zwischen Harheimer Stadtweg und Berkersheimer Bahnstraße II Vorgang: V 1014/18 OBR 14 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um Beantwortung der Anfrage vom 22.10.2018, V 10 14. Begründung: Es handelt sich um die Frage, wie die Planungen für die o. g. Straße nach dem Ende der Arbeiten zum S 6-Ausbau aussehen. Die damalige Begründung lautete: "Die Straße wird während der Bauphase verbreitert, um Baustellenverkehr mit Lkw zu ermöglichen. Anschließend ist ein Rückbau der Straße vorgesehen, die dann wieder vorrangig dem Bus-, Fahrrad- und Fußgängerverkehr dienen wird." Die Bauarbeiten zur Verbreiterung haben inzwischen begonnen und der Ortsbeirat interessiert sich zuständigkeitshalber für die Planungen für den Rückbau. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 22.10.2018, V 1014 Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2019, ST 1321 Aktenzeichen: 66 2

OA (Anregung Ortsbeirat)

Fläche für Verbindungsbrücke in das Hilgenfeld vorhalten Vortrag des Magistrats vom 25.01.2019, M 14

19.02.2019 · Aktualisiert: 18.09.2019

S A C H S T A N D : Anregung vom 19.02.2019, OA 353 entstanden aus Vorlage: OF 708/10 vom 19.02.2019 Betreff: Fläche für Verbindungsbrücke in das Hilgenfeld vorhalten Vortrag des Magistrats vom 25.01.2019, M 14 Vorgang: EA 10/18 OBR 10; ST 1552/18 Nach Abschluss des städtebaulichen Wettbewerbs herrschte auch mit dem Planungsdezernat absolute Einigkeit darüber, dass zur Integration und Anbindung des Neubaugebiets Hilgenfeld an die Bestandsquartiere am Frankfurter Berg eine weitere Verbindungsbrücke über die Main-Weser-Bahn zwingend erforderlich ist. Dies ist auch ausdrücklicher Wunsch der Bürgerinnen und Bürger im Stadtteil. Darüber hinaus sorgt diese Brücke für eine drastische Verkürzung und sicherere Führung des Schulweges zur Albert-Schweitzer-Schule. Das Flurstück 29/41 bietet hierfür die einzige geeignete, unbebaute und verfügbare Fläche vor Ort. Im Übrigen ist die verkehrliche Situation im Ebereschenweg bereits jetzt sehr angespannt. Eine Bebauung mit voraussichtlich 36 Wohneinheiten am Ende des Ebereschenwegs wird insbesondere durch den Baustellenverkehr, aber gerade auch nach dem Bewohnereinzug die Lage massiv verschärfen. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Dem Magistratsvortrag vom 25.01.2019, M 14, wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass unter Ziffer I. die Nummer 4. Ebereschenweg, Gemarkung Bonames, ersatzlos gestrichen wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.01.2019, M 14 dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 16.01.2018, EA 10 Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2018, ST 1552 Antrag vom 04.03.2019, OF 721/10 Anregung an den Magistrat vom 19.03.2019, OM 4373 Stellungnahme des Magistrats vom 29.04.2019, ST 757 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 20.02.2019 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.02.2019, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 14 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass für das Grundstück unter Ziffer I. Nr. 6. (Altkönigblick) kein Erbbaurecht bestellt wird und das Erbbaurecht für das Grundstück unter Ziffer I. Nr. 4. (Ebereschenweg) nicht die Realisierung der Verbindungsbrücke zwischen dem Bestandsquartier Frankfurter Berg und dem Neubaugebiet Hilgenfeld behindert. 2. Die Vorlage OA 353 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Ablehnung), LINKE. (= Annahme mit der Maßgabe, dass der Anteil geförderter Wohnungen deutlich erhöht wird), FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme im Rahmen OA 353) sowie FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD (= Ablehnung) sowie LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 14 = Annahme ohne Zusatz, OA 353 = Annahme) 31. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.02.2019, TO II, TOP 42 Beschluss: 1. Der Vorlage M 14 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass für das Grundstück unter Ziffer I. Nr. 6. (Altkönigblick) kein Erbbaurecht bestellt wird und das Erbbaurecht für das Grundstück unter Ziffer I. Nr. 4. (Ebereschenweg) nicht die Realisierung der Verbindungsbrücke zwischen dem Bestandsquartier Frankfurter Berg und dem Neubaugebiet Hilgenfeld behindert. 2. Die Vorlage OA 353 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Ablehnung), LINKE. (= Annahme mit der Maßgabe, dass der Anteil geförderter Wohnungen deutlich erhöht wird), FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme im Rahmen OA 353) sowie FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD (= Ablehnung) sowie LINKE., FDP, BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3778, 31. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.02.2019 Aktenzeichen: 23 20

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bebauungsplan Nr. 923, Teilfläche des geplanten Baugebiets „Am Eschbachtal - Harheimer Weg“; hier: Änderung der Bezeichnung der geplanten neuen UBahnHaltestelle „Bonames-Ost“ in neu „An der Steinern Straße“

15.02.2019 · Aktualisiert: 20.10.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.02.2019, OM 4230 entstanden aus Vorlage: OF 190/15 vom 29.01.2019 Betreff: Bebauungsplan Nr. 923, Teilfläche des geplanten Baugebiets "Am Eschbachtal - Harheimer Weg"; hier: Änderung der Bezeichnung der geplanten neuen U-Bahn-Haltestelle "Bonames-Ost" in neu "An der Steinern Straße" Vorgang: B 100/17 Der Magistrat wird gebeten, im Vorfeld und in Fortsetzung der Planung des Bebauungsplanes Nr. 923 sowie vor der weiteren Entwicklung des Neubaugebietes die vorgesehene neue weitere U-Bahn-Haltestelle auf der Strecke der Linien U 2 und U 9 zwischen den U-Bahn-Haltestellen "Nieder-Eschbach" und "Bonames Mitte" statt als U-Bahn-Haltestelle "Bonames-Ost" bereits jetzt und für die Zukunft neu als U-Bahn-Haltestelle mit der Bezeichnung "An der Steinern Straße" auszuweisen. Begründung: Der Ortsbeirat 15 begrüßt zunächst die mit dem Bericht B 100 ergangene Entscheidung, weiter auf einen schienengleichen Übergang der geplanten neuen Ortsrandstraße zu setzen. In dem Bericht wird jedoch im zweiten Absatz auf die neu geplante U-Bahn-Haltestelle "Bonames-Ost" verwiesen. Der Magistrat hat zwischenzeitlich in einer Stellungnahme mitgeteilt, dass es sich um eine verwaltungsinterne Arbeitstitelbezeichnung handelt. Vor dem Hintergrund, dass sich diese geplante U-Bahn-Haltestelle jedoch gänzlich in der Nieder-Eschbacher Gemarkung und zwischen vorhandener Nieder-Eschbacher Wohnbebauung (siehe unter anderem Wohngebiet Heinrich-Berbalk-Straße) befindet, ist die bisherige verwaltungsmäßige Bezeichnung "Bonames-Ost" irreführend und zeichnet auch nicht die tatsächlichen örtlichen Begebenheiten ab. Da diese neue U-Bahn-Haltestelle gänzlich im Bereich von Nieder-Eschbach liegt, kann diese Bezeichnung aus Sicht des Ortsbeirates 15 so auch nicht weiter akzeptiert werden. Es liegt daher nahe, dass aus örtlicher Sicht diese U-Bahn-Haltestelle dann "Nieder-Eschbach Süd" heißen müsste. Um jedoch einen konkreteren örtlichen Bezug herzustellen und um keine Verwechslungsgefahr mit der bereits existierenden U-Bahn-Haltestelle "Nieder-Eschbach" herbeizuführen, sollte die Bezeichnung der U-Bahn-Haltestelle "An der Steinern Straße" lauten. Diese Straße liegt in unmittelbarer Nähe zur geplanten U-Bahn-Haltestelle. Ähnliche Bezeichnungen für eine U-Bahn-Haltestelle gibt es auf der Strecke bereits, wie z. B. "Weißer Stein", "Am Lindenbaum" oder "Riedwiese". Die neue Bezeichnung im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 923 ist aus Sicht des Ortsbeirates 15 klarer, für die kommenden Neubürger identitätsstiftender (da unter anderem Nieder-Eschbach zugehörig) und wird auch der Funktion der als einfache Zusteige-Haltestelle im Liniennetz gerecht (die neue U-Bahn-Haltestelle ist z. B. kein Haltestellenknotenpunkt wie beispielsweise die U-Bahn-Haltestellen "Nieder-Eschbach", "Kalbach" oder "Heddernheim"). Daher soll die neue U-Bahn-Haltestelle zukünftig und bereits in der weiteren Planung "An der Steinern Straße" heißen. Die neue U-Bahn-Haltestelle soll spätestens mit Beginn der Bebauung der dort angrenzenden weiterführenden Schule (Gymnasium) und der Wohnbebauung in den Geltungsbereichen der Bebauungspläne Nr. 923 und Nr. 516 in Betrieb gehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 17.03.2017, B 100 Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2019, ST 913 Anregung an den Magistrat vom 16.06.2023, OM 4126 Aktenzeichen: 61 00

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Eigenständiger Bebauungsplan für das Gymnasium für den Frankfurter Norden

27.11.2018 · Aktualisiert: 19.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.11.2018, OM 4031 entstanden aus Vorlage: OF 649/10 vom 12.11.2018 Betreff: Eigenständiger Bebauungsplan für das Gymnasium für den Frankfurter Norden Der Ortsbeirat 10 begrüßt es ausdrücklich als eine sehr gute Maßnahme der Römerkoalition, einen eigenständigen Bebauungsplan - also abgekoppelt von dem Bebauungsplan für das eigentliche Neubaugebiet Bonames-Ost beziehungsweise Am Eschbachtal - für das seit Jahren geforderte Gymnasium für den Norden umgehend umzusetzen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die Details sowie den Zeitplan für das vorgesehene Gymnasium für den Frankfurter Norden öffentlich im Rahmen einer möglichst gemeinsamen Sitzung der vorrangig betroffenen Ortsbeiräte 10, 14 und 15 vorzustellen. Eine geeignete Räumlichkeit nebst Termin soll zeitnah mit den zuständigen Ortsvorstehern abgestimmt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.03.2019, ST 657 Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2019, ST 1940 Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2020, ST 699 Stellungnahme des Magistrats vom 14.12.2020, ST 2154 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 10 am 24.11.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 33

OA (Anregung Ortsbeirat)

Bebauungsplan Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße Vortrag des Magistrats vom 12.11.2018, M 211

23.11.2018 · Aktualisiert: 21.09.2023

S A C H S T A N D : Anregung vom 23.11.2018, OA 332 entstanden aus Vorlage: OF 185/15 vom 20.11.2018 Betreff: Bebauungsplan Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße Vortrag des Magistrats vom 12.11.2018, M 211 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Bebauungsplan Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße folgende Punkte zu berücksichtigen: 1. Die Angaben WA III-IV auf den beiden Wohnflächen im Norden des Bebauungsplans werden zu WA II-III reduziert und somit der vorhandenen Bebauung besser angepasst. 2. Die Anzahl der Wohneinheiten im Bebauungsplan Nr. 923 wird derart festgesetzt, dass die Gesamtanzahl der Wohneinheiten von 1580, die in den vier Konferenzen zum (alten) Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harh eimer Weg festgesetzt wurde, in der Summe mit denen mit dem (neuen) noch aufzustellenden Rest-Bebauungsplan Nr. 516 nicht überschritten wird. 3. Zusätzliche Staffelgeschosse werden ausgeschlossen. 4. Der vorhandene Bolzplatz im Norden des Bebauungsplans Nr. 923 am heutigen Knick der Heinrich-Berbalk-Straße bleibt im Bereich erhalten und wird ggf. den neuen Gegebenheiten angepasst. 5. Die im Bebauungsplan Nr. 516 bereits vorgesehenen begleitenden Fahrradwege entlang der gesamten Ortsrandstraße sind auch im Bebauungsplan Nr. 923 auszuweisen und bei der Erstellung der Teilstraße mit zu bauen. Begründung: Der Ortsbeirat bemängelt die Vorgehensweise des Planungsdezernenten, der ohne Information an die Ortsbeiräte in der M-Vorlage wesentliche Eckdaten des Bebauungsplans Nr. 516 des gefundenen Konsens abändert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.11.2018, M 211 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2021, ST 766 Anregung an den Magistrat vom 16.06.2023, OM 4126 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Bildung und Integration Beratung im Ortsbeirat: 15 Versandpaket: 28.11.2018 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 03.12.2018, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage M 211 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage OA 332 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 26. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 03.12.2018, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 211 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 332 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 27. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 11.12.2018, TO I, TOP 36 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 211 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. a) Die Ziffern 1. und 3. bis 5. der Vorlage OA 332werden im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Der Ziffer 2. der Vorlage OA 332 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRAKTION gegen BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP (M 211 = Annahme, OA 332 = Prüfung und Berichterstattung) ÖkoLinX-ARL (M 211 = Ablehnung, OA 332 = Annahme) 29. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 13.12.2018, TO II, TOP 46 Beschluss: 1. Der Vorlage M 211 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. a) Die Ziffern 1. und 3. bis 5. der Vorlage OA 332 werden im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Der Ziffer 2. der Vorlage OA 332 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION gegen BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu b) CDU, SPD, GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) 31. Sitzung des OBR 15 am 03.05.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 15 am 14.06.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 15 am 16.08.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 15 am 25.10.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 15 am 17.01.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 15 am 13.03.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 15 am 19.06.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 15 am 23.10.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 15 am 15.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 3491, 29. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 13.12.2018 Aktenzeichen: 61 00

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einführung einer Einbahnstraßenregelung in der Straße In den Schafgärten

19.11.2018 · Aktualisiert: 10.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.11.2018, OM 3938 entstanden aus Vorlage: OF 161/14 vom 04.11.2018 Betreff: Einführung einer Einbahnstraßenregelung in der Straße In den Schafgärten Der Magistrat wird gebeten, die Straße In den Schafgärten ab der Einfahrt Maßbornstraße bis zur Biegung Am Eschbachtal zu einer Einbahnstraße umzuwidmen. Begründung: Die oben genannte Straße ist Hauptzufahrtsweg zum Bürgerhaus, zur Grundschule und Kita. Sie ist auch als Schulweg ausgewiesen. Aufgrund des nicht vorhandenen Gehweges und der schmalen Fahrbahn kommt es hier immer wieder zu sehr brenzligen Situationen. Dies gilt besonders bei Veranstaltungen im Bürgerhaus und in den Vor- und Nachmittagsstunden im Schul- und Kitabereich. Mit der Einführung einer Einbahnstraßenregelung könnte die Situation verbessert werden. Zugleich würden die Emissionen und der Lärm, die von den Parkplatzsuchenden und rangierenden Fahrzeugen ausgehen und unmittelbar auf die Nachbargrundstücke sowie Einfamilienhäuser einwirken, reduziert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2019, ST 328 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Pfosten für die Sicherheit von Fußgängerinnen und Fußgängern

05.11.2018 · Aktualisiert: 15.01.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.11.2018, OF 194/13 Betreff: Pfosten für die Sicherheit von Fußgängerinnen und Fußgängern Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat der Stadt Frankfurt aufzufordern, zur Sicherung der Fußgänger*innen auf dem Bürgersteig, auf der Innenseite der Kurve, zwischen dem Erlenbacher Stadtweg Hausnummer 1 und der Straße Neue Fahrt Hausnummer 7 geeignete Maßnahmen zu gestalten um Füßgänger*innen vor Fahrzeugen zu schützen. (z.B. Pfosten, haptische Erhöhung bzw. Absenkung oder teilweise Zurücksetzung des Bürgersteigs). Diese Maßnahmen sind so einzuleiten, dass die Innenseite der Kurve ohne Sicherheitsrisiko von den Fußgänger*innen genutzt werden kann, die Außenseite des Bürgersteigs jedoch im Notfall, bei entgegenkommenden Verkehr, durch Fahrzeuge als Ausweichfläche genutzt werden kann. Der Ortsbeirat ist in die Planung mit einzubeziehen. Begründung: Der Bürgersteig in der Innenkurve zwischen Erlenbacher Stadtweg und Neue Fahrt liegt an einer sehr engen Stelle, die hochfrequentiert befahren wird. Insbesondere Busse und Lkws sind oftmals bei Gegenverkehr gezwungen auf den Bürgersteig auszuweichen. Dies stellt, insbesondere für Kinder und Senioren, ein ernst zu nehmendes Sicherheitsrisiko dar. Eine haptische Abtrennung eines Bereichs für Fußgänger*innen würde die Sicherheit für diese erheblich erhöhen. Dies könnte entweder durch die Setzung von Pfosten, einer Absenkung des Bürgersteigs oder einer Zurücksetzung des Gehwegs erreicht werden. Gleichzeitig sollte jedoch eine Ausweichfläche erhalten bleiben. Dies ist nötig, da die Kurve an einer sehr verengten Straße liegt. Busse und Lkws müssen des Öfteren ausweichen um keinen Verkehrsstau zu provozieren. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 19.09.2018, OF 183/13 Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 13 am 20.11.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 183/13 wird durch die Vorlage OF 194/13 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 194/13 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. 3 CDU und BFF gegen GRÜNE und FDP (= Annahme) bei Enthaltung 1 CDU und SPD

Partei: GRÜNE

Weiter lesen
OF (Antrag Ortsbeirat)

Mögliche Planänderung für Verve-Bauprojekt am Kätcheslachpark

15.10.2018 · Aktualisiert: 30.10.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2018, OF 363/12 Betreff: Mögliche Planänderung für Verve-Bauprojekt am Kätcheslachpark Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob in Abstimmung mit dem Bauträger Lechner Immobilien Development GmbH für das Bauprojekt "Verve" an der Johann-Georg-Elser-Straße (Kätcheslachpark-West) die Planung dahingehend geändert werden kann, dass an Stelle der sich womöglich nur schleppend verkaufenden Eigentumswohnungen dort preislich günstigere Mietwohnungen im Sinne bezahlbaren Wohnraums entstehen. Begründung: Von den geplanten sieben Villen, die der Bauträger Lechner errichten lässt, steht bislang nur der Rohbau des ersten Gebäudes. Da dort seit über einem halben Jahr kein Baufortschritt zu beobachten ist, liegt die Vermutung nahe, dass sich der Vertrieb dieser eher hochpreisigen Eigentumswohnungen doch eher schwierig gestaltet. Vor diesem Hintergrund lohnt sich eine Anfrage, ob durch eine Änderung der Planung mehr bezahlbarer Wohnraum entstehen könnte und gleichzeitig die letzte Baustelle im Quartier Altkönigblick zügiger abgeschlossen werden kann. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 12 am 26.10.2018, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 363/12 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

Weiter lesen
OF (Antrag Ortsbeirat)

Pfosten für die Sicherheit von Fußgängerinnen und Fußgänger

19.09.2018 · Aktualisiert: 15.01.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.09.2018, OF 183/13 Betreff: Pfosten für die Sicherheit von Fußgängerinnen und Fußgänger Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat der Stadt Frankfurt aufzufordern, zur Sicherung der Fußgänger*innen auf dem Bürgersteig, auf der Innenseite der Kurve, zwischen dem Erlenbacher Stadtweg Hausnummer 1 und der Straße Neue Fahrt Hausnummer 7 Pfosten auf den Bürgersteig zu setzen. Diese sind in der Mitte des Bürgersteigs zu setzen, so dass die Innenseite der Kurve ohne Sicherheitsrisiko von den Fußgänger*innen genutzt werden kann, die Außenseite des Bürgersteigs jedoch im Notfall, bei entgegenkommenden Verkehr, durch Fahrzeuge als Ausweichfläche genutzt werden kann. Der Ortsbeirat ist in die Planung und vor der Setzung der Pfosten mit einzubeziehen. Begründung: Der Bürgersteig in der Innenkurve zwischen Erlenbacher Stadtweg und Neue Fahrt liegt an einer sehr engen Stelle, die hochfrequentiert befahren wird. Insbesondere Busse und LKWs sind oftmals bei Gegenverkehr gezwungen auf den Bürgersteig auszuweichen. Dies stellt, insbesondere für Kinder und Senioren, ein ernst zu nehmendes Sicherheitsrisiko dar. Eine Setzung von Pfosten zur Abtrennung eines Bereichs für Fußgänger*innen würde die Sicherheit für diese erheblich erhöhen. Gleichzeitig sollte jedoch eine Ausweichfläche erhalten bleiben. Dies ist nötig, da die Kurve an einer sehr verengten Straße liegt. Busse und LKWs müssen des Öfteren ausweichen um keinen Verkehrsstau zu provozieren. Quelle: Eigens erstellt Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 05.11.2018, OF 194/13 Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 13 am 23.10.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 183/13 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 13 am 20.11.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 183/13 wird durch die Vorlage OF 194/13 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 194/13 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. 3 CDU und BFF gegen GRÜNE und FDP (= Annahme) bei Enthaltung 1 CDU und SPD

Partei: GRÜNE

Weiter lesen
OF (Antrag Ortsbeirat)

Bewusstes Ausfahren der Kurve Erlenbacher Stadtweg/Neue Fahrt

19.09.2018 · Aktualisiert: 28.09.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.09.2018, OF 181/13 Betreff: Bewusstes Ausfahren der Kurve Erlenbacher Stadtweg/Neue Fahrt Vorgang: Erledigt gemäß § 21 GOS (Ablauf der XI. Wahlperiode) Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat der Stadt Frankfurt aufzufordern, bei der traffiQ drauf hinzuwirken, dass diese ihre Busfahrer*innen anhalten die Außenkurve zwischen Erlenbacher Stadtweg und Neue Fahrt richtig auszufahren. Begründung: Die Außenkurve zwischen Erlenbacher Stadtweg und Neue Fahrt ist eine hochfrequentierte Stelle. Zudem kommt die Fahrbahn aus verengten Verhältnissen. Dies führt dazu, dass die Kurve oftmals nicht richtig ausgefahren wird und die Fahrzeuge somit im Bereich der Kurve in die Gegenspur fahren. Insbesondere Busse und LKWs stellen dabei eine große Gefahr für den entgegenkommenden Straßenverkehr dar. Eine Reduzierung dieses Risikos könnte durch ein Hinwirken zur bewussteren Ausfahrung der Kurve durch die städtischen Linienbusse erreicht werden. Quellen: Eigens erstellt Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 13 am 23.10.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Der Ortsvorsteher wird beauftragt, im Sinne der Vorlage tätig zu werden. Die Vorlage OF 181/13 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 13 am 20.11.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 181/13 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

Weiter lesen
OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Endgültige Standorte für die geplante sechszügige IGS (Bildungsregion Nord) und das geplante sechszügige Gymnasium (Bildungsregion Mitte-Nord) frühzeitig festlegen und sichern

14.09.2018 · Aktualisiert: 07.11.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.09.2018, OM 3663 entstanden aus Vorlage: OF 339/12 vom 03.09.2018 Betreff: Endgültige Standorte für die geplante sechszügige IGS (Bildungsregion Nord) und das geplante sechszügige Gymnasium (Bildungsregion Mitte-Nord) frühzeitig festlegen und sichern Vorgang: V 624/17 OBR 12; ST 408/18; M 148/18; ST 1640/18 Mit der Vorlage M 148 (Integrierter Schulentwicklungsplan der Stadt Frankfurt am Main, Fortschreibung 2017 - 2023) schlägt der Magistrat als Schulorganisationsmaßnahmen nach § 146 HSchG vor, eine vierzügige Grundschule auf dem Riedberg (Ziffer 4.5), eine sechszügige IGS in der Bildungsregion Nord (Ziffer 4.6) sowie ein sechszügiges Gymnasium für die Bildungsregion Mitte-Nord (Ziffer 4.7) neu zu errichten. Während für die vierzügige Grundschule auf dem Riedberg (Grundschule Riedberg III) ein endgültiger Standort am gegenwärtigen Standort des Provisoriums der IGS Kalbach-Riedberg bereits ins Auge gefasst zu sein scheint, liegen die möglichen Standorte der weiteren Schulorganisationsmaßnahmen noch sehr im Dunkeln. Hinzu kommt, dass auch im Hinblick auf den endgültigen Standort des Gymnasiums Nord (bislang vorgesehener Standort: Am Eschbachtal/Bonames-Ost, s. ST 1640) noch keine verlässliche (Zeit-) Planung bekannt ist. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, 1. frühzeitig und mit dem Ziel, weitere kostenträchtige Provisorien zu vermeiden, die endgültigen Standorte für die jeweiligen Schulen festzulegen und planungsrechtlich zu sichern; 2. dem Ortsbeirat, insbesondere sofern der Zuständigkeitsbereich des Ortsbeirates 12 betroffen ist, frühzeitig und unaufgefordert - ggf. als vertrauliche Vorlage - mindestens einmal jährlich über den Stand der Planungen und der ins Auge gefassten Flächen zu berichten; 3. dem Ortsbeirat kurzfristig mitzuteilen, ob nach aktuellem Stand auch Flächen im Bereich des Ortsbeirates 12 als Standorte geprüft werden und wenn ja, welche. Begründung: Der Pressemitteilung der Bildungsdezernentin vom 17. August 2018 ist zu entnehmen, dass zum kommenden Schuljahr 2019/2020 eine weitere IGS in der Bildungsregion Nord den Betrieb aufnehmen wird. Es scheint also, dass ein Grundstück gefunden wurde. Der Ortsbeirat hat in der Vergangenheit mehrfach nach Standorten gefragt, zuletzt beantwortet mit der Vorlage ST 408 vom 23.02.2018. Hier wurde versichert, dass der Ortsbeirat informiert wird, sobald Ergebnisse vorliegen. Da nun öffentlich bekannt gegeben wurde, dass die IGS im kommenden Schuljahr eröffnet wird, scheint dies nun der Fall zu sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 03.11.2017, V 624 Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2018, ST 408 Vortrag des Magistrats vom 17.08.2018, M 148 Stellungnahme des Magistrats vom 27.08.2018, ST 1640 Anregung an den Magistrat vom 14.06.2019, OM 4753 Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2019, ST 1554 Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2020, ST 1933 Anregung an den Magistrat vom 09.07.2021, OM 585 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2064 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 12 am 25.01.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 12 am 10.05.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 12 am 14.06.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 12 am 13.03.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 12 am 19.06.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 12 am 11.06.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 12 am 09.07.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 12 am 10.09.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 12 am 29.10.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 12 am 26.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 12 am 21.01.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 12 am 18.02.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 12 am 18.03.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 12 am 06.05.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 12 am 03.06.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 12 am 01.07.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Am Römerbrunnen: Zugang zu den Feldern im Bereich der Hausnummern 23 und 64

28.07.2018 · Aktualisiert: 20.08.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.07.2018, OF 148/14 Betreff: Am Römerbrunnen: Zugang zu den Feldern im Bereich der Hausnummern 23 und 64 Der Magistrat wird gebeten, die zwei Poller an der oben bezeichneten Stelle zu entfernen und den schmalen Durchgang damit für den Begegnungsverkehr zwischen Fußgängern, Radfahrern und Hundehaltern übersichtlicher und passierbarer zu machen. Begründung: Der bezeichnete Zugang zu den Feldwegen ist zunächst aufgrund der Hochwasserbarriere sehr verengt. An diesem engen Durchgang stehen zusätzliche zwei Poller, die den Begegnungsverkehr (Fußgänger, Radfahrer) an der unübersichtlichen Stelle erschweren. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 14 am 13.08.2018, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 148/14 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

Weiter lesen
OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Toilettenhaus Erlenbacher Stadtweg

12.06.2018 · Aktualisiert: 02.09.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.06.2018, OM 3350 entstanden aus Vorlage: OF 168/13 vom 28.05.2018 Betreff: Toilettenhaus Erlenbacher Stadtweg Vorgang: OM 3952/15 OBR 13; ST 703/15; OM 2025/17 OBR 13; ST 2536/17 Der Magistrat wird gebeten, über den Stand der Planungen für das bereits im Jahr 2015 zugesicherte Toilettenhaus an der Endhaltestelle der Linie 29 am Erlenbacher Stadtweg zu berichten. Begründung: Dem Ortsbeirat wurde für das Jahr 2016 ein fest installiertes Toilettenhaus an der Endhaltestelle der Linie 29 am Erlenbacher Stadtweg zugesagt. Dort befindet sich noch immer ein unschönes Dixi-WC. Wann gedenkt der Magistrat, die versprochene Installation einer festen Toilette dort auszuführen? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.03.2015, OM 3952 Stellungnahme des Magistrats vom 11.05.2015, ST 703 Anregung an den Magistrat vom 22.08.2017, OM 2025 Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2017, ST 2536 Stellungnahme des Magistrats vom 29.10.2018, ST 2030 Antrag vom 26.08.2019, OF 237/13 Anregung an den Magistrat vom 10.09.2019, OM 5056 Beratung im Ortsbeirat: 13 Aktenzeichen: 91 22

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zugeparkter Gehweg gegenüber von AltHarheim 20

04.06.2018 · Aktualisiert: 19.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.06.2018, OM 3209 entstanden aus Vorlage: OF 142/14 vom 22.05.2018 Betreff: Zugeparkter Gehweg gegenüber von Alt-Harheim 20 Seit im April 2018 in Alt-Harheim 20 eine Postagentur eingerichtet worden ist, wird der Gehweg gegenüber nahezu unaufhörlich von Fahrzeugen als Parkplatz benutzt, sodass Fußgänger gezwungen sind, auf die Fahrbahn auszuweichen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, durch geeignete Maßnahmen zu verhindern, dass der Gehweg befahren oder zugeparkt werden kann. Begründung: Der Gehweg ist an dieser Stelle als Schulweg ausgewiesen. Selbst wenn von den Schülerinnen und Schülern der Grundschule verlangt würde, an dieser Stelle die Straße zu überqueren, würden die verbotswidrig parkenden Fahrzeuge die Sicht für eine gefahrlose Überquerung verdecken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.10.2018, ST 1943 Beratung im Ortsbeirat: 14 Aktenzeichen: 32 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Haltemöglichkeit für Pkw im Bereich der Einmündungen Winkelgasse und Reginastraße in die Straße Alt-Harheim

04.06.2018 · Aktualisiert: 09.09.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.06.2018, OM 3208 entstanden aus Vorlage: OF 141/14 vom 22.05.2018 Betreff: Haltemöglichkeit für Pkw im Bereich der Einmündungen Winkelgasse und Reginastraße in die Straße Alt-Harheim Der Magistrat wird gebeten, die Möglichkeit der Schaffung von Haltemöglichkeiten für Pkws in diesem Bereich zu prüfen. Begründung: Vor und gegenüber dem Einzelhandelsgeschäft "Comet" (Kiosk, Café, Schreibwaren, Post/DHL, Toto/Lotto, Reinigungsannahme) gibt es derzeit keine Möglichkeit, einen Pkw regelgerecht für eine Besorgung abzustellen. Fahrzeuge werden leider regelmäßig im absoluten Halteverbot oder auf dem Gehweg abgestellt. Aus Gründen der Verkehrssicherheit und zur Förderung des in unserem Stadtteil dringend notwendigen Einzelhandels, sollte hier, wenn möglich, eine Lösung gefunden werden, welche ein kurzzeitiges Abstellen von Pkws vor dem Geschäft oder dem Bereich gegenüber erlaubt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1541 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aufstellen von seniorengerechten Sitzbänken

07.05.2018 · Aktualisiert: 06.11.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.05.2018, OM 3098 entstanden aus Vorlage: OF 134/14 vom 22.04.2018 Betreff: Aufstellen von seniorengerechten Sitzbänken Der Magistrat wird gebeten, zusätzliche seniorengerechte Sitzbänke aufzustellen. Vorgeschlagen werden folgende Standorte: 1. Einbuchtung der ehemaligen Bushaltestelle "Maßbornstraße", Hochfeldstraße; 2. An der Steinritz, nach der Brücke; 3. Riedhalsstraße im Bereich der Spielstraße; 4. Im Umfeld des Spielplatzes Harheim-Nord; 5. Am Rathausplatz in Höhe des Taxistandes; 6. In den Biegen/An der Pfarrwiese, gegenüber dem Spielplatz mit Blick auf den Eschbach; 7. Niedereschbacher Stadtweg, etwa in der Höhe zwischen Schaukasten und Insektenhotel; 8. In der Verlängerung der Pferdekoppel, Rückseite der Straße In den Biegen. Begründung: Die genannten Standorte befinden sich an beliebten Spazierwegen sowie in Bereichen der ansässigen Geschäfte. Der Ortsbeirat möchte an den genannten Stellen zusätzliche Bänke aufstellen, damit eine bessere Vernetzung der vorhandenen Sitzmöglichkeiten gelingt. Es soll dadurch insbesondere älteren oder gehbehinderten Bürgerinnen und Bürgern leichter fallen, ihre Spaziergänge oder Besorgungen zu erledigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.07.2018, ST 1398 Aktenzeichen: 67 0

Ideen

Keine Ideen gefunden.