Behelfsbrücke über die Nidda
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 18.03.2019, OM
4357 entstanden aus
Vorlage: OF 174/14 vom
04.03.2019 Betreff: Behelfsbrücke über die Nidda
Vorgang: OM 3779/18 OBR
14 Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob die während
der Ertüchtigung der Harheimer Niddabrücke flussabwärts geplante Behelfsbrücke
für Radfahrer und Fußgänger als dauerhafte Brücke eingerichtet werden kann. Begründung: Der Ortsbeirat 14 hatte mit der Vorlage OM 3779
angeregt, für den Zeitraum der Sperrung der Niddabrücke in Harheim für
Fußgänger und Radfahrer eine Ersatzbrücke oder einen Steg über die Nidda
errichten zu lassen. Dieser Anregung hat das Verkehrsdezernat gemeinsam mit der
Deutschen Bahn, für deren Baustelle die Behelfsbrücke notwendig ist,
entsprochen. Die Behelfsbrücke ist jedoch nicht in unmittelbarer Nähe der
bestehenden Brücke, sondern einige hundert Meter flussabwärts, südlich der
Eschbachmündung, in Verlängerung der Eckstraße geplant. Dies bedeutet zwar für
die Bewohner Harheims nördlich des Eschbachs einen Umweg, verkürzt aber den Weg
zum S-Bahnhof "Berkersheim" für die Einwohner Harheims südlich des Eschbachs
erheblich. Ebenso entsteht so eine attraktive Radwegverbindung von Berkersheim
über Harheim zum Baugebiet Am Eschbachtal - Harheimer Weg und zum dort
geplanten neuen Gymnasium Nord. Daher bietet es sich an, dort einen dauerhaften
Steg zu errichten. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 14
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 22.10.2018, OM 3779
Stellungnahme des
Magistrats vom 23.08.2019, ST 1592
Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR
14 am 19.08.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 6