Schotter und Kiesbeete in Vorgärten und sonstigen Gartenfreiflächen auf Baugrundstücken zukünftig verhindern; bereits im Vorfeld Gestaltungsregelungen in neuen Bebauungsplänen verankern
Vorlagentyp: OA
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung vom 14.06.2019, OA 413 entstanden aus Vorlage:
OF 209/15 vom
15.05.2019 Betreff: Schotter und Kiesbeete in Vorgärten und
sonstigen Gartenfreiflächen auf Baugrundstücken zukünftig verhindern; bereits
im Vorfeld Gestaltungsregelungen in neuen Bebauungsplänen verankern
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zukünftig für alle
geplanten Neubaugebiete in Frankfurt am Main die Bebauungspläne so zu
gestalten, dass die Einrichtung ausschließlich von Stein- und Kiesbeeten in
Vorgärten und sonstigen Gartenfreiflächen auf den Baugrundstücken verboten
wird. Hierbei sollen Erfahrungen aus Städten, die bereits Verbote von
Schotterflächen vorgesehen haben, wie z. B. Hanau und Fulda, mit
einbezogen werden. Begründung: Als ein kleiner, aber nachweislich sinnvoller
Baustein für den Klimaschutz sollen die Grundstückseigentümer/Bauherren bzw.
die Bürgerinnen und Bürger in Frankfurt am Main hinsichtlich der Gestaltung
ihrer Vorgärten sowie sonstiger Freiflächen auf dem Grundstück bereits vorab
und frühzeitig durch geeignete Vorgaben in den Bebauungsplänen verstärkt dafür
sensibilisiert werden, dass diese einen konkreten und wertvollen Beitrag zum
Klimaschutz und im Besonderen zum Naturschutz u. a. für die Bienen, Hummeln,
Schmetterlinge und sonstigen Arten aus der Welt der Insekten leisten
können. Vor diesem Hintergrund ist die
Gestaltung von Vorgärten mit der Pflanzung von Blumenbeeten, Rasen oder Büschen
und Hecken von großer Bedeutung und stellt einen naturfreundlichen Eingriff
ganz im Gegenteil der ansonsten vorwiegend leblosen Schotter- und Kiesbeete
dar. Dabei sollten dann in diesem vorgegebenen Rahmen bevorzugt Pflanzen
eingesetzt werden, die Insekten wie Bienen, Hummeln und Schmetterlingen Nahrung
bieten. Somit würde auch ein wertvoller Beitrag zum Speichern von Grundwasser
und zu einem angenehmen Mikroklima an heißen Tagen und Nächten geleistet und es
können damit auch mehr CO2 und Schadstoffe aus der Luft gefiltert
werden. Der Magistrat und die Stadtplanung
werden daher gebeten, bereits im Vorfeld bei allen Neubaugebieten die
Bebauungspläne so zu gestalten, dass im Wesentlichen Stein- und Kiesbeete
verboten werden. Hierbei kann man bereits auf einschlägige positive Erfahrungen
aus Städten, die bereits Verbote von Schotterflächen vorgesehen haben, wie
z. B. Hanau und Fulda, zurückgreifen und diese hinsichtlich der
planerischen Umsetzung mit einbeziehen. Diese Vorgabe könnte u. a. auf jeden Fall für die geplanten
Neubaugebiete in der Gemarkung Nieder-Eschbach in den Bebauungsplänen
Nieder-Eschbach Süd (Bebauungsplan Nr. 917), Am Eschbachtal -
Harheimer Weg (Bebauungsplan Nr. 516), Nordwestlich Auf der Steinern
Straße (Bebauungsplan Nr. 923) sowie für das Baugebiet
Nieder-Eschbach - Am Hollerbusch
(Bebauungsplan Nr. 920) verankert werden. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 15
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Bericht des
Magistrats vom 22.11.2019, B 440
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 19.06.2019 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 19.08.2019, TO I, TOP
49 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage OA 413 wird dem Magistrat zur Prüfung
und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und BFF
(= Annahme) Sonstige
Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme)
Beschlussausfertigung(en): § 4341, 32. Sitzung
des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 19.08.2019 Aktenzeichen: 61 0