Neues Verkehrskonzept für den Frankfurter Norden
Vorlagentyp: OA
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung vom 16.08.2019, OA 440 entstanden aus Vorlage:
OF 220/15 vom
29.07.2019 Betreff: Neues Verkehrskonzept für den Frankfurter
Norden Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, ein
zukunftweisendes Verkehrskonzept unter Ermittlung und Zugrundelegung der
aktuellen Verkehrszahlen für den gesamten Frankfurter Norden vorzulegen. In
diesem Zusammenhang sind insbesondere folgende vertiefende Fragen zu
beantworten: 1. Wie hoch ist aktuell das
Fahrzeugaufkommen des Individualverkehrs im Gebiet
Nieder-Eschbach, Nieder-Erlenbach, Harheim, Bonames, Frankfurter Berg,
Kalbach-Riedberg und Mertonviertel im Frankfurter Norden? Hierzu sind im Rahmen
einer neuen aktuellen Verkehrszählung besonders die Pkw-/Lkw-Bewegungen in den
Berufsverkehrszeiten gesondert auszuweisen. 2. Wie viel mehr an Fahrzeugbewegungen sind durch
alle Neubaugebiete, u. a. für die geplanten Wohngebiete
Nieder-Eschbach-Süd, Am Eschbachtal-Harheimer Weg, Hilgenfeld sowie alle
weiteren (geplanten oder im Bau befindlichen) Baugebiete in diesen Stadtteilen,
zu erwarten? Hierzu sind auch die Auswirkungen (u. a. zusätzliche
Verkehrsbelastungen) bei der inner- bzw. überörtlichen Verkehrserschließung
durch diese Neubaugebiete darzustellen und Vorschläge zur Verkehrsentlastung zu
erarbeiten. 3. Im
Verkehrskonzept sind auch aktuelle Verkehrszahlen der Einpendler aus dem
angrenzenden Wetterau-, Main-Kinzig- und Hochtaunuskreis
zu ermitteln und darauf basierende Prognosen hinsichtlich der weiteren
Verkehrsentwicklung und der zukünftigen Verkehrsströme hinsichtlich Nutzung des
vorhandenen Straßennetzes abzuleiten. 4. Im Verkehrskonzept ist darzustellen, ob und wie
der aktuelle ÖPNV zusätzliche Kapazitäten zur Bewältigung der steigenden
Einwohner- und Pendlerzahlen erzielen kann. Begründung: Der gesamte Verkehr im Frankfurter Norden steht
derzeit augenscheinlich, gerade in Berufsverkehrszeiten, nahe einem Kollaps,
bzw. das vorhandene Verkehrsnetz im Frankfurter Norden liegt wohl bereits
kapazitätsmäßig am obersten Limit. Es stellt sich daher die Frage, ob und
inwieweit das bestehende Straßennetz und der ÖPNV weitere Nutzungen durch die
neuen Verkehrsteilnehmer aus den Neubaugebieten im Frankfurter Norden und aus
den angrenzenden Kreisen (z. B. Pendlerströme aus der Wetterau in die
Stadt) noch verkraften kann und welche Maßnahmen realistisch zu
Verkehrsentlastungen vom Durchgangsverkehr für die Bewohner der Stadtteile
führen können und unter welchen Voraussetzungen eine sinnvolle Verteilung des
Verkehrs erzielt werden kann. Anhand eines aktuellen überörtlichen
Verkehrskonzeptes können für die nahe Zukunft zum Beispiel intelligente
verkehrslenkende Maßnahmen, Ausbau des ÖPNV mit gleichzeitigem Ausbau von
örtlich strategisch angelegten Park-and-ride-Plätzen in den Außenbereichen
erfolgen sowie Möglichkeiten für eine optimierte Anbindung der neuen Baugebiete
an das bestehende Verkehrsnetz geplant und geschaffen werden. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 15
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 07.02.2020, ST 191
Anregung an den
Magistrat vom 26.11.2021, OM 1142
Zuständige Ausschüsse:
Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 15 Versandpaket:
21.08.2019 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 17.09.2019, TO I, TOP 38
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage OA 440 wird im vereinfachten Verfahren
erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und
FRAKTION (= Annahme)
Sonstige
Voten/Protokollerklärung: BFF und FRANKFURTER (= Annahme)
37. Sitzung des OBR
15 am 17.01.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en):
§ 4565, 33. Sitzung
des Verkehrsausschusses vom 17.09.2019 Aktenzeichen: 61 10