Fläche für Verbindungsbrücke in das Hilgenfeld vorhalten Vortrag des Magistrats vom 25.01.2019, M 14
Vorlagentyp: OA
Begründung
Hilgenfeld vorhalten Vortrag des Magistrats vom 25.01.2019, M 14 Vorgang: EA 10/18 OBR 10; ST 1552/18 Nach Abschluss des städtebaulichen Wettbewerbs herrschte auch mit dem Planungsdezernat absolute Einigkeit darüber, dass zur Integration und Anbindung des Neubaugebiets Hilgenfeld an die Bestandsquartiere am Frankfurter Berg eine weitere Verbindungsbrücke über die Main-Weser-Bahn zwingend erforderlich ist. Dies ist auch ausdrücklicher Wunsch der Bürgerinnen und Bürger im Stadtteil. Darüber hinaus sorgt diese Brücke für eine drastische Verkürzung und sicherere Führung des Schulweges zur Albert-Schweitzer-Schule. Das Flurstück 29/41 bietet hierfür die einzige geeignete, unbebaute und verfügbare Fläche vor Ort. Im Übrigen ist die verkehrliche Situation im Ebereschenweg bereits jetzt sehr angespannt. Eine Bebauung mit voraussichtlich 36 Wohneinheiten am Ende des Ebereschenwegs wird insbesondere durch den Baustellenverkehr, aber gerade auch nach dem Bewohnereinzug die Lage massiv verschärfen.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung vom 19.02.2019, OA 353 entstanden aus Vorlage:
OF 708/10 vom
19.02.2019 Betreff: Fläche für Verbindungsbrücke in das
Hilgenfeld vorhalten Vortrag des Magistrats vom 25.01.2019, M 14
Vorgang: EA 10/18 OBR
10; ST 1552/18 Nach Abschluss des städtebaulichen Wettbewerbs
herrschte auch mit dem Planungsdezernat absolute Einigkeit darüber, dass zur
Integration und Anbindung des Neubaugebiets Hilgenfeld an die Bestandsquartiere
am Frankfurter Berg eine weitere Verbindungsbrücke über die Main-Weser-Bahn
zwingend erforderlich ist. Dies ist auch ausdrücklicher Wunsch der Bürgerinnen
und Bürger im Stadtteil. Darüber hinaus sorgt diese Brücke für eine drastische
Verkürzung und sicherere Führung des Schulweges zur Albert-Schweitzer-Schule.
Das Flurstück 29/41 bietet hierfür die einzige geeignete, unbebaute und
verfügbare Fläche vor Ort. Im Übrigen ist die verkehrliche Situation im
Ebereschenweg bereits jetzt sehr angespannt. Eine Bebauung mit voraussichtlich
36 Wohneinheiten am Ende des Ebereschenwegs wird insbesondere durch den
Baustellenverkehr, aber gerade auch nach dem Bewohnereinzug die Lage massiv
verschärfen. Dies vorausgeschickt, möge die
Stadtverordnetenversammlung beschließen: Dem Magistratsvortrag vom 25.01.2019, M 14, wird
mit der Maßgabe zugestimmt, dass unter Ziffer I. die Nummer 4. Ebereschenweg, Gemarkung Bonames, ersatzlos gestrichen
wird. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 10
Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 25.01.2019, M 14
dazugehörende Vorlage:
Etatanregung vom
16.01.2018, EA 10
Stellungnahme
des Magistrats vom 10.08.2018, ST 1552
Antrag vom
04.03.2019, OF
721/10
Anregung an den Magistrat vom 19.03.2019, OM 4373
Stellungnahme des
Magistrats vom 29.04.2019, ST 757
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 20.02.2019 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 26.02.2019, TO I, TOP 15
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 14 wird mit der Maßgabe zugestimmt,
dass für das Grundstück unter Ziffer I. Nr. 6. (Altkönigblick) kein
Erbbaurecht bestellt wird und das Erbbaurecht für das Grundstück unter Ziffer
I. Nr. 4. (Ebereschenweg) nicht die Realisierung der Verbindungsbrücke
zwischen dem Bestandsquartier Frankfurter Berg und dem Neubaugebiet
Hilgenfeld behindert. 2. Die Vorlage OA 353 wird im vereinfachten Verfahren
erledigt. Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Ablehnung), LINKE.
(= Annahme mit der Maßgabe, dass der Anteil geförderter Wohnungen deutlich
erhöht wird), FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme im Rahmen OA 353) sowie
FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD (=
Ablehnung) sowie LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: ÖkoLinX-ARL (M 14 = Annahme ohne Zusatz, OA 353 = Annahme)
31. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 28.02.2019, TO II, TOP 42
Beschluss: 1. Der Vorlage
M 14 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass für das Grundstück unter Ziffer I.
Nr. 6. (Altkönigblick) kein Erbbaurecht bestellt wird und das Erbbaurecht für
das Grundstück unter Ziffer I. Nr. 4. (Ebereschenweg) nicht die Realisierung
der Verbindungsbrücke zwischen dem Bestandsquartier Frankfurter Berg und dem
Neubaugebiet Hilgenfeld behindert. 2. Die Vorlage
OA 353 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Ablehnung), LINKE.
(= Annahme mit der Maßgabe, dass der Anteil geförderter Wohnungen deutlich
erhöht wird), FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme im Rahmen OA 353) sowie
FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz)
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD (=
Ablehnung) sowie LINKE., FDP, BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Beschlussausfertigung(en): § 3778, 31. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 28.02.2019 Aktenzeichen: 23 20