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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 11

Stärkerer Ausbau von Tempo-30 Zonen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und zur Reduzierung von Lärm und Abgasen durch Fördermittel des Landes

23.03.2018 · Aktualisiert: 18.04.2018

Antrag vom 23.03.2018, OF 340/11 Betreff: Stärkerer Ausbau von Tempo-30 Zonen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und zur Reduzierung von Lärm und Abgasen durch Fördermittel des Landes Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat: Seit 2016 hat das Land Hessen ein Förderprogramm aufgelegt, um Tempo-30 Zonen stärker auszubauen. Tempo-30-Zonen verminderten Lärm und Abgase, während sie die Sicherheit erhöhen. Das alleinige Aufstellen von Tempo-30-Schildern reicht oft nicht aus, um die Geschwindigkeit innerhalb der Zonen tatsächlich zu senken. Das Programm sieht daher unter anderem Maßnahmen, wie eine Verengung der Fahrbahn, Verbreiterung der Gehwege oder den Bau von Verkehrsinseln vor. Die Investitionen werden vom Land mit bis zu 85 Prozent der Kosten bezuschusst. Wie aus der Presse Ende letzten Jahres jedoch zu entnehmen war, hat die Stadt Frankfurt bisher keine Fördermittel beantragt. 1. Ist dem Frankfurter Magistrat das Förderprogramm bekannt? 2. Wenn ja, wieso wurden in 2016 und 2017 keine Fördergelder beantragt? 3. Ist der Magistrat in 2018 bestrebt, Fördergelder zu beantragen, um die Verkehrssicherheit insbesondere in den von Verkehr stark belasteten Einfallsgebieten des Pendlerstroms zu erhöhen? 4. Wie ist der aktuelle Sachstand diesbezüglich für den Ortsbezirk11? Begründung: Der Frankfurter Osten ist eine der Hauptverkehrsadern der täglichen Pendlerströme. Regelmäßig kommt es bei Staubildungen wie bspw. auf der Hanauer Landstraße, Borsigallee oder der Wächtersbacherstraße zu Ausweichrouten der Pendler über Wohngebiete. Ungeachtet der dort eingerichteten Tempo-30 Zonen kommt es regelmäßig zu Geschwindigkeitsverstößen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 11 am 09.04.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 799 2018 Die Vorlage OF 340/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, LINKE., GRÜNE, BFF und FDP gegen CDU (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 11

Bund und Land Hessen auffordern: Eine Dezimierung der vom Aussterben bedrohten Tiere und keine Verschlechterung des derzeitig ökologischen Systems im Fechenheimer Wald zuzulassen

11.03.2018 · Aktualisiert: 18.04.2018

Antrag vom 11.03.2018, OF 344/11 Betreff: Bund und Land Hessen auffordern: Eine Dezimierung der vom Aussterben bedrohten Tiere und keine Verschlechterung des derzeitig ökologischen Systems im Fechenheimer Wald zuzulassen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Die Stadt Frankfurt macht Einwendungen zum Naturschutz im Fechenheimer Wald im aktuellen Planfeststellungsbeschluß zum Riederwaldtunnel. a. (Neubau der Bundesautobahn A 66 Frankfurt am Main - Hanau, Teilabschnitt Tunnel Riederwald Neubau einschl. AD Erlenbruch und AS Borsigallee ) Einwendungsfrist: 20.März 2018 2. Die Stadt Frankfurt fordert Nachbesserungen im Lärmschutz und Erschütterungsschutz sowie geeignete Maßnahmen, um Beeinträchtigungen der Tiere und der Natur, während der Bauphase, zu verhindern und fordert, dass die gesetzlich-naturschutzrechtlichen Auflagen vollständig erfüllt werden. Die Stadt Frankfurt fordert alle Eingriffe in die Natur derart zu beschränken, dass die subsidiär für den Erhalt der vom Aussterben bedrohten Tiere, gemäß der FFH-Liste, überlebensnotwendigen Tiere im Fechenheimer Wald nicht verjagt werden, sondern diese ebenfalls geschützt und im Bestand erhöht werden, um die ökologischen Nachteile mindestens auf ein Niveau auszugleichen, welches dem vor dem Bau der Autobahn entspricht. (z.B. scheuer Mittelspecht ist notwendig für Bruthöhlen der Bechsteinfledermaus, usw.) Die Stadt Frankfurt fordert Hessen Mobil auf, das Gebiet als ökologischen Lebensraum aufzuwerten und ein neues Konzept zu entwickeln, um den vom Aussterben bedrohten sowie weiteren Tieren, ruhige Rückzugsräume, besonders für die Aufzucht von Nachwuchs, zu geben, um die Nachteile der Verlärmung und die erhebliche Reduzierung des Lebensraums auszugleichen. (z.B. Naturschutzgebiet, beschränkter Zugang, usw.) Die Stadt Frankfurt fordert Hessen Mobil auf, ein Gutachten über die Unbedenklichkeit der über einen Zeitraum von mindestens einem Jahr geplanten Rammarbeiten zu erstellen. Die Wochenstuben und Baumhöhlen der schützenswerten Fledermäusen und die Brutgebiete/Nester der schützenswerten Vögel/Tiere befinden sich in unmittelbarer Nähe der Baustelle. (10 Fledermausarten (FFH Liste), 6 Spechtarten (teilweise FFH Liste oder wichtig für das Biotop Fechenheimer Wald), u.a.)6. Die Stadt Frankfurt fordert Hessen Mobil auf, nach Baufertigstellung, in einem Zeitraum von mindestens 10 Jahren, ein Monitoring vorzunehmen, wie sich die Artenvielfalt in dem Gebiet entwickelt. Hessen Mobil wird in die Pflicht genommen Maßnahmen in die Wege zu leiten, wenn sich das Ökosystem und/oder die Artenvielfalt merklich verschlechtert. Die Stadt Frankfurt fordert Hessen Mobil auf, zusätzlich zur Fledermausschutzwand, einen Flüsterasphalt, im gesamten Bereich der von Fledermäusen passiert wird, aufzubringen, um die Lärmbelastung für die Tiere weiter zu senken. Die Stadt Frankfurt fordert Hessen Mobil auf, gutachterlich zu prüfen, wie sich die Lichtreflexion auf die Tierwelt der Fledermäuse und Eulenarten im Fechenheimer Wald auswirken. Die Stadt Frankfurt fordert Hessen Mobil auf, die im Gutachten empfohlene Wildbrücke einzurichten. Die Stadt Frankfurt fordert Hessen Mobil auf, Tierquerungen (Röhren) unter der Autobahn, für Kleintiere von Ost nach West und umgekehrt, zu ermöglichen. Die Stadt Frankfurt fordert Hessen Mobil auf, folgende Wirkfaktoren für den Fechenheimer Wald gutachterlich zu prüfen: langfristige, verkehrsbedingte Veränderungen der Vogelhabitate durch Immissionen von Nähr- und Schadstoffen (Werte von Stickoxid steigen an und wirken negativ auf die kleinräumige Natur) Flächeninanspruchnahmen (Lärm wirkt max 50 Meter vom Rand, aber Lärm geht weiter, durch das gesamte Gebiet) Veränderungen der Horizontkulisse durch Lärmschutzwände (Auswirkungen der Wand bei Vögeln, Horizont ist weg. .) qualitative Veränderungen von Vogelhabitaten (durch Lärmeinträge werden Singvögelrufe, Brutrufe usw. nicht mehr gehört werden) (z. B. durch Nähr- und Schadstoffeinträge, Veränderungen des Wasserstands) (Grundwasserlinienänderung, welche Auswirkung hat das auf Wasserstand und die Population der Insekten, Nahrungsvorräte usw.) Unterschreitung von Mindestreviergrößen als indirekte Folge von Flächenverlusten und "Verinselung" (z.B. Mittelspecht benötigt 30 Hektar als Reviergröße) Die Stadt Frankfurt fordert Hessen Mobil auf ein Forschungsprojekt an der Vogelschutzwarte zu unterstützen zum Thema Wirkfaktoren bei "Kollisionsverluste / Zerschneidung von Habitaten von Vögeln und Fledermäusen" Begründung: Der Fechenheimer Wald ist eine ökologische und besonders wertvolle Einzigartigkeit für die Stadt Frankfurt. Bereits 2006 hat das FORSCHUNGSINSTITUT SENCKENBERG festgestellt: Aus naturschutz-fachlicher Sicht sind die Bestände als wertvoll und schutzbedürftig einzustufen[1]. Ein bundesweit bekanntes und anerkanntes tierökologiches Institut stellte fest: Aus fledermauskundlicher Sicht ist der Fechenheimer Wald als bemerkenswert artenreich zu bewerten[2]. Im dem relativen kleinen Waldgebiet, welches durch die kleine Größe sehr anfällig für Störungen ist, gibt es zehn verschiedene Fledermausarten. Von diesen Fledermausarten sind viele entweder bedroht oder stehen sogar auf der roten Liste Hessen, Deutschland oder der FFH Liste, für vom Aussterben bedrohte Tiere. Insgesamt handelt es sich bei diesem Wald um ein, an verschiedenartigen Vogelarten, sowie weiteren Kleintieren, reiches Gebiet. Von den dort befindlichen Vögeln sind einige ebenfalls auf den eben genannten Listen. Besonders hervorzuheben sind dabei Eulenarten, die sechs verschiedenen Spechtarten und ein Schwarzmilan der dort seinen Horst gebaut hat. Es gibt dort ebenfalls Rehe, die man heute allerdings eher seltener sieht. Der Fechenheimer Wald ist ein Waldstück, welches in der Stadt Frankfurt einzigartig ist und durch seinen Baumbestand und die Lage einen ganz besonderen Stellenwert hat und dadurch als hoch schützenswert eingestuft werden muss. Die Tiere leben hier, weil das Gebiet sich auszeichnet durch den sehr hohen Eichenanteil, mit einem geringen Buchenanteil dazwischen. Dazu kommt ein dauerhaft feuchter nährstoffreicher Boden, da der Wald auf einem Altarm des Mains steht. Reste dieses Altarms sind der "Steinbruch" im Fechenheimer Wald, der "Teufelsbruch" und der "Erlenbruch". Dies ist der ideale Lebensraum für Fledermäuse und Spechte. Die Vogelschutzwarte für Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland ist am Fechenheimer Wald nicht ohne Grund beheimatet. Diese arbeitet und forscht dort im und am Wald. Für eine urbane Stadt ist es besonders wichtig diese kleinen verbleibenden "Inseln der Natur" zu schützen und darauf zu achten, dass diese Natur nicht gestört oder sogar zerstört wird. Dieser Wald wird soll zukünftig durch die Autobahn durchschnitten werden. Ein Teil des Waldes wird für die Tiere in der Zukunft die Nutzfunktion des Fechenheimer Waldes verlieren, bedingt durch die Abtrennung des einen Waldteils. Insgesamt gehen 5 ha Wald durch Abholzung und Verinselung für den Autobahnbau verloren. Ein weiterer großer Teil wird durch die Verlärmung des Waldes für die Tiere nicht mehr nutzbar sein oder nur bedingt nutzbar. Dies durch die prognostiziert extrem erhöhte Anzahl an PKWs und LKWs auf der Autobahn. In der Folge werden viele Tiere flüchten oder ihre Nachkommen verlieren. Für andere Tiere werden die geflüchteten oder bereits getöteten Tiere für das eigene Auskommen ihrer Art und Brut fehlen und sind dadurch in zweiter Reihe ebenfalls im Bestand betroffen. Im Fechenheimer Wald ist die Lage besonders problematisch, weil der räumliche Bereich zur Flucht bereits beengt ist, und die Fläche schon jetzt für die Population zu klein ist und somit als Fluchtraum ungeeignet. Grund ist der bereits bestehende Teil der Autobahn. Dieser führt an dem gesamten Waldgebiet entlang und der Fechenheimer Wald liegt an dieser Autobahn wie ein paralleler Streifen. Die Ausdehnung dieses Streifens hat eine maximale Tiefe von 500 m. Das bedeutet für viele der Tiere steht keine ausreichende ruhige Waldzone für die Flucht oder den Rückzug zur Verfügung. Ein weiteres Problem wir der Lärm bei und nach dem Bau der Autobahn sein, da sehr viele der ansässigen Tierarten auf die Kommunikation mit Rufzeichen angewiesen sind, sei dies durch die Rufe für die Jungvögel oder für die Jagd. Fast der gesamte Bereich an der Autobahn wird Lärmwerte über 58 Dezibel haben. 58 Dezibel ist die Höchstgrenze für die am wenigsten empfindlichsten Tiere um durch den Lärm nicht beeinträchtigt zu sein. Der Nachtwert für Vögel, der zu einer Beeinträchtigung führt liegt bei 47 Dezibel. Der Verkehrslärm wird die allgemeinen Laute der Tiere übertönen und es wird für die Tiere sehr schwierig sein Jungtiere aufzuziehen oder Brutpartner zu finden. Von der Jagd nach Insekten, die Fledermäuse z.B. auf den Blättern das Krabbeln hören können, mal ganz zu schweigen. Die Lebensbedingungen werden verschlechtert, wenn die Tiere nicht mehr ausreichend oder weniger Nahrung finden und Jungtiere nicht mehr von den Eltern gehört werden. Einzelne Vogelarten und Fledermäuse reagieren unterschiedlich empfindlich auf verkehrsbedingte Störungen. Bei Störungen muss mit einem Rückgang des kartierten Vogelbestands gerechnet werden. Zur Berechnung hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung entsprechende Handlungsanweisungen erstellt. Diese Handlungsanweisungen gruppieren die Vogelarten in Abhängigkeit ihrer Empfindlichkeit in sechs Gruppen ein. Für diese Beeinträchtigungen werden z. B. Raumanalysen gemacht. Die zu erwartende Reduzierung des bestehenden Bestandes an Vögeln in einem Gebiet wird in Prozentwerten angegeben. Die Zone im angrenzenden Bereich zur Autobahn wird von diesen Vögeln gemieden wird und steht somit nicht mehr als nutzbare Fläche für die Vögel zur Verfügung. Sie ist dadurch unbrauchbar als Lebensraum für die Tiere. Durch die geringe Breite des Fechenheimer Waldes von 100 m bis 500 m kommt dieser Betrachtung erhebliche Bedeutung zu. Eine Raumanalyse, entsprechend der Unterlagen des Bundesministeriums zur Bewertung solcher Projekte, ist in der Entwicklung des Planfeststellungsbeschlusses nicht erfolgt. Die verwendete Methode zur Berechnung der Beeinträchtigung der Bechsteinfledermaus resultiert nur aus einem älteren Entwurf zu einer Forschungsarbeit. Die Beeinträchtigungen für die Vögel sollten nach der Empfehlung des Ministeriums abgearbeitet werden, schon alleine wegen der Abhängigkeit der Fledermäuse von den Spechten. Aufgrund der Kleinteiligkeit des Gebietes, der besonderen Bedeutung für die Stadt, des einzigartigen Ökosystems mit u.a. 10 verschiedenen Fledermausarten und über 50 verschiedenen Vogelarten müssen die erkennbaren zukünftige Defizite in Populationsbeständen und, dem laut dem Bundesministerium für viele Vogel und Fledermausarten zu erwartenden Funktionsverlust als Habitat, Einwendungen gemacht werden. Es ist eine vertiefte Raumanalyse durchzuführen, da Abhängigkeiten zwischen dem Vogel und Fledermausarten bestehen, der besonderen Raumsituation, der vielen Störfaktoren, der Labilität des Ökosystems. Bereits jetzt sind die Habitatsbedingungen eingeschränkt und mittlere geeignete Flächen müssen von den besonders geschützten Fledermäusen genutzt werden. Als Ergebnis ist festzuhalten, dass die kritischen Schallpegel für die Vogel und Fledermausarten im Fechenheimer Wald zu prüfen sind, damit diese ihre Brut und Jagdgebiete weiterhin im Fechenheimer Wald nutzen können. Es sind die Effektdistanzen, die Fluchtdistanzen und die Störradien für die Vogel und Fledermausarten bei der zu erwartenden Verkehrsbelastung zu bestimmen. "Beispiel: Brutvögel mit mittlerer Lärmempfindlichkeit, kritischer Schallpegel, Effektdistanz Gruppe 2 Um eine Unterschätzung der Verlärmung in Gebieten, in denen sich eine Art in einem ungünstigen Erhaltungszustand befindet, zu vermeiden, wurde grundsätzlich von der Situation eines isolierten Einzelvogels ausgegangen. Dieser muss die maximale Reichweite seiner Rufe und Gesänge ausschöpfen können, um eine reelle Chance zu haben, eine potenzielle Partnerin auf sich aufmerksam zu machen. Folgende Beurteilungspegel nach RLS-90 werden als Prognose-Instrumente verwendet: - 47 dB(A) nachts - 52 dB(A) tags - 55 dB(A) tags - 58 dB(A) tags Als Effektdistanz wird die maximale Reichweite des erkennbar negativen Einflusses von Straßen auf die räumliche Verteilung einer Vogelart bezeichnet. Für einige Arten der Gruppe 2 (u. a. Spechte) konnte in einem Forschungsprojekt im Auftrag des BMVIT und der ASFINAG (Österreich) ein statistisch signifikanter Zusammenhang zwischen Lärm und Siedlungsdichte belegt werden (Bieringer et al. 2010). Aufgrund der übereinstimmenden Größenordnung der in Österreich und Deutschland ermittelten Ergebnisse wird zur Bewertung der Betroffenheit der Arten der Gruppe 2 durch Straßenverkehrslärm der kritische Schallpegel 58 dB(A) tags (nach RLS-90) herangezogen. Von 100 m vom Fahrbahnrand bis zur Effektdistanz ist der Lärm für etwa die Hälfte des Besiedlungsdefizits verantwortlich. Dieses überschlägige Verhältnis wurde durch den Vergleich der Effektintensität bei unterschiedlichen Verkehrsmengen ermittelt. Mittelspecht 400 m Pirol 400 m Waldkauz 500 m Grauspecht 400 m - Effektdistanzen" [3] Daraus folgt für Vögel der Gruppe 2 im Bereich der ersten 100m ein Anstieg auf 100%. Das bedeutet "völlig ungeeignet" und man wird dort keine Vögel dieser Gruppe vorfinden. Dies bedeutet der Bereich von 100 m ab der Autobahn ist nicht mehr geeignet für diese Tiere. Vorher war dieser Lebensraum noch nutzbar und fällt nun dadurch komplett weg. Bei einem Waldstreifenbreite von 500 m maximal ist dies ein erheblicher Einschnitt. Allerdings ist der Habitatsverlust nur im Bereich von 60% angestiegen, da er bereits vorher um 40% reduziert war. Eine geforderte Verlegung des nicht bewirtschafteten Waldgebietes in die Nähe der Autobahn wäre nicht zielführend. Ein neuer Fußgänger und Radweg mit Brücke durch das Waldgebiet mit Brücke steht nicht im Einklang mit dem Schutz der Tiere. Besonders die heutzutage starken oft blendenden Fahrradlampen an Fahrrädern die oft blinken sind kontraproduktiv für eine Schutzzone für Fledermäuse und Vögel. Der Wert von 58 Dezibel, der ab der Effektdistanz erst wichtig ist, liegt z.T. schon außerhalb des Waldgebietes. Das bedeutet für diese Gebiete eine zusätzliche Reduktion um 20% an Lebensraum. Für viele Vogelarten müssen 10 m Höhe als Immissionsort angesetzt werden. Die Fledermausschutzwand ist daher nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Eine Möglichkeit der Nutzung von Flüsterasphalt anstelle der normalen Asphalte wurde nicht in Erwägung gezogen. Dies hätte eine wirksame zusätzliche Maßnahme mit der Fledermausschutzwand zusammen sein können. Es ist alles für den Lebensraum möglich zu machen, damit diese Tiere so wenig wie möglich in Ihrer Art eingeschränkt werden. Dies ergibt sich schon aus dem § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG Wie Ernst dieses Thema genommen wird, erkannt man an den Maßnahmen die geplant sind. Eine Brücke für Fuß- und Radfahrer durch das beeinträchtigte Vogel- und Fledermausgebiet. Andere Wege werden gesperrt für Fußgänger, dafür dürfen Autofahrer durch das Landschaftsschutzgebiet fahren und am Waldrand parken und Privatpersonen bekommen Parkgenehmigungen und Schlüssel für alle Schranken, die in den Wald führen. Eine der Prüfungsfragen zur Bewertung der Verträglichkeit der Maßnahme war: " . .kann die ökologische Funktion durch vorgezogene Ausgleichs-Maßnahmen gewährleistet werden ?" Ergebnis: 60 Fledermauskästen für 52 verlorene kartierte Bäume mit Baumhöhlen und Verlust von 4 sehr wichtigen genutzten Wochenquartieren. Erst waren in der Planung: 50 Nistkästen für Vögel und Fledermäuse, nun sind es sogar 60 Kästen Fledermauskästen kosten im Einzelhandel zwischen 20 €/Stk. und 60 €/Stk. Die jetzt vorgeschlagene Version Typ Schwegler Fledermaushöhle 2F kostet gerade einmal 20,00 €. Zusätzlich sollen im Fechenheimer Wald 8 Löcher in Bäume gebohrt warden, um als Baumhöhlenersatz zu dienen. Wir hoffen die kleinen, schlecht sehenden Fledermäuse, finden diese neuen Löcher irgendwo im Wald, wenn ihre Bäume mit all den jahrelang genutzten Höhlen auf einmal alle weg sind. Wie ernst es "Hessen Mobil" um den Naturschutz ist, erkennt man gut an der "fachmännischen Umsetzung" der Konzepte. Es wird von einer Anbringung von Fledermauskästen durch einen erfahrenen Fledermausspezialisten im Wald in ruhigen Zonen zum Schutz der Tiere geschrieben. Die Realität: Anbringung fast aller Kästen an den Waldspazierwegen, und nicht an den Bäumen, ruhig und entfernt im Wald. Am Wegrand wurden bereits Fledermauskästen zerstört, was zu großer Aufregung bei Hessen Mobil führte. Das Projekt Riederwaldtunnel, hängt von dem Umzug der Fledermäuse aus ihren Baumhöhlen in die neuen Betonboxen an den Waldwegen ab und muss unbedingt erfolgreich sein. Bei Erfolglosigkeit wird es keine Autobahn durch die Stadt geben. Ausgleichsmaßnahmen Nicht geprüft wurde durch Hessen Mobil ob für die Abholzung nicht Ausgleichsflächen im/am Fechenheimer Wald hätten gefunden werden können. Man hätte zum Beispiel auf der Wiese, die sich hinter der KITA 75 befindet, eine Reihe Eichenanpflanzung durchführen können. Ebenso hätte man Flächen der sich im Wald befindlichen Schrebergartensiedlungen nutzen können, um Neuaufforstungen durchzuführen. Verzicht auf eine forstliche Nutzung im Fechenheimer Wald Nach Planungen von Hessen Mobil, soll ein Gebiet von forstlicher Nutzung freigestellt werden. Eine forstliche Nutzung findet dort überhaupt nicht mehr statt, sondern nur eine forstliche Sicherung für die Menschen. Geplant ist bestehende Fußwege in einem Bereich des Landschaftsschutzgebietes zu sperren und dort den Wald sich selber zu überlassen. Dieser Bereich befindet sich im angrenzenden Gebiet, welches nun durch die sieben Jahre dauernden Bauarbeiten verlärmt wird. Hier werden die Schutzwerte für Vögel entsprechend der bereits erwähnten Handlungsvorlagen des Bundesministeriums bereits überschritten. Wie eine Ansiedlung hier erfolgsversprechend sein wird, kann berechtigter Weise angezweifelt werden. Die Schließung der Wege in dem Gebiet würde, so Hessen Mobil, dafür Sorgen, das 56 Bäume mit, von Spechten gemachten, Höhlen gesichert werden. Eine Fällung dieser Bäume war allerdings sowieso nicht geplant. Laut Hessen Mobil sollen die Spechte in dem Gebiet weitere Höhlen für die Fledermäuse bauen. Wenn die Spechte jedoch durch den Lärm verscheucht worden sind, dann findet ein Bau von Höhlen durch diese nicht mehr statt. Hessen Mobil dazu im Artenschutzbeitrag des Planfeststellungsbeschlusses: "darüber hinaus wird die Entstehung neuer Baumhöhlen durch die Anlage von Nisthöhlen durch Spechte . . gefördert."4 Fazit: Ohne die Forderungen gemäß den Ziffern 1 bis 13 wird es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu einer erheblichen Beeinträchtigung oder gar einer Zerstörung des Lebensraums der schützenswerten Tiere/Natur im Fechenheimer Wald kommen und die Auflagen des § 44 NatSchG können nicht erfüllt werden. Es handelt sich um ein labiles Ökosystem, in dem die Tiere voneinander abhängig sind. Es gibt viele Wirkfaktoren, die zur Störung führen. Die Summe dieser Störung sind bei Tieren, die vom Aussterben bedroht sind, vollkommen zu vermeiden. Ausnahmen dürfen nur unter sehr strengen Auflagen stattfinden. Wer diese Grenzen überschreitet, macht sich nach dem Naturschutzgesetz strafbar. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 11 am 09.04.2018, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 344/11 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 11

Bund und Land Hessen zur Luftreinhaltung innerhalb der gesetzlichen Grenzwerte auffordern

04.03.2018 · Aktualisiert: 18.04.2018

Antrag vom 04.03.2018, OF 345/11 Betreff: Bund und Land Hessen zur Luftreinhaltung innerhalb der gesetzlichen Grenzwerte auffordern Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: - Die Stadt Frankfurt macht Einwendungen zur Luftreinhaltung im Bereich Erlenbruch im aktuellen Planfeststellungsbeschluß zum Riederwaldtunnel. (Neubau der Bundesautobahn A 66 Frankfurt am Main - Hanau, Teilabschnitt Tunnel Riederwald Neubau einschl. AD Erlenbruch und AS Borsigallee ) Einwendungsfrist: 20.März 2018 - Fordert Nachbesserungen Luftreinhaltung und geeignete Maßnahmen, um weitere Verschlechterungen zu verhindern, durch die gesetzliche Grenzwerte im Stadtgebiet eingehalten werden können und nicht wie geplant weiter ansteigen. - Fahrverbote für die Frankfurter Bürger sind durch geeignete Luftreinhaltemaßnahmen zu verhindern. Begründung: Im Jahre 2017 wurden vom Umweltamt der Stadt Frankfurt die Stickoxydwerte im Riederwald gemessen. Diese waren im Jahresdurchschnitt um 36,5% über den gesetzlich maximal zulässigen Grenzwerten. Der Riederwald kann damit "gesundheitlich" als eines der "dreckigsten Quartiere" in Frankfurt bezeichnet werden. Durch den Riederwaldtunnel und seine geplante Streckenführung am Erlenbruch sollen ab 2030 zusätzlich 120.000 Kraftfahrzeuge fahren so dass die Schadstoffe in diesem Bereich weiter ansteigen werden, so Hessen Mobil im Planfeststellungsbeschluss. (Neubau der Bundesautobahn A 66 Frankfurt am Main - Hanau, Teilabschnitt Tunnel Riederwald Neubau einschl. AD Erlenbruch und AS Borsigallee; Planänderung Tunnel einschließlich
AD Erlenbruch, Obere Ebene und Lärmschutz Unterlage 15.4.2a Lufthygienische Untersuchung - Erläuterungsbericht - ) Dem Gutachten zu Grunde gelegt sind bereits der steigende Anteil an Elektrofahrzeugen, sauberere Fahrzeuge und die deutliche Verringerung an Dieselfahrzeugen mit hohen NOX Werten. Das Gutachten kommt dabei zu der folgenden Erkenntnis: "Die Bewertungsfaktoren zeigen, dass für Stickstoffdioxide (NO2) eine Verminderung und für Feinstaub (PM) eine Erhöhung bewertet wird für den Vergleich der Prognoseszenarien 2030" (Quelle: S.9 Untersuchung zur lufthygienischen Auswirkung der Planänderung ) Das Gutachten "Untersuchung zur lufthygienischen Auswirkung der Planänderung," welches von Hessen Mobil in Auftrag gegeben wurde und Teil der Planfeststellung ist, geht von einer Vorbelastung im Erlenbruch von nur 25 μg/m3 aus. Dadurch kommt das Gutachten auf eine Reserve (Puffer) von zusätzlichen 15 μg/m3 bis der Grenzwert von 40 μg/m3 erreicht ist. Bei Messungen durch das Umweltamt der Stadt Frankfurt wurden für das gesamte Jahr 2017 folgende gemittelten Stickstoffdioxid-Messwerte ermittelt: - Am Erlenbruch 80: 52,4 μg/m3 - Am Erlenbruch 130: 54,6 μg/m3 Es gibt bei Messungen immer Schwankungen und immer wieder erhöhte Pegelwerte. Diese Pegelwerte werden durch die jährliche Erfassung und der Verwendung eines Jahresdurchschnittswertes erheblich gemildert. Die Nachtwerte und die ruhigen Wochenenden gleichen dabei die Tageswerte aus, und trotzdem kommt es im Erlenbruch zu massiven Überschreitung dieser Grenzwerte. Die generelle Belastungen sind tagsüber und während der Hauptverkehrszeit weit höher als der gesetzlich vorgegebene Grenzwert von 40,0 μg/m3. Legt man die prognostizierten Werte laut dem Gutachten von Hessen Mobil für 2030 von NO2 an, werden ohne die 120.000 Fahrzeuge der Autobahn im 2030 weiterhin die Grenzwerte um weit mehr als 11% überschritten. Die Feinstaubbelastung geht sogar laut diesem Gutachten, ohne die 120.000 Fahrzeuge der Autobahn, für den Bereich Riederwald in 2030 von einer 50%igen Erhöhung des Feinstaubs durch den Kraftfahrzeugverkehr aus. Ursache dafür sind die modernen Benzinmotoren. An einer Stelle im Frankfurter Osten werden seit langer Zeit Messungen vom HLNUG (Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie) durchgeführt. Unter anderem wurde für das Gutachten zum Riederwaldtunnel diese eine bereits lange Zeit bestehende Messstation an der Hanauer Landstraße verwendet. Die Stadt Frankfurt hat (unabhängig von Hessen Mobil) aktuelle Messungen im Erlenbruch über das gesamte Jahr 2017 durchgeführt. Bei der Berechnung von Hessen Mobil sind die aktuellen Werte der Stadt Frankfurt nicht berücksichtigt worden. Obwohl dies die richtigen und genaueren Werte zur Beurteilung der Belastung gewesen wären. Mit den Werten der Messstation auf der Brücke der Hanauer Landstraße wäre die Belastung knapp unter den gesetzlichen Grenzwerten. Es müssen die Belastungen allerdings vom Ort verwendet werden, an dem die Belastung stattfindet. Dies wären die Werte am Erlenbruch und nicht Werte, die auf einem Hügel und in der weiteren Entfernung gemessen worden sind. Die Messwerte der Station an der Hanauer Landstraße ist durch eine vor langen Jahren geschickt gewählten Position daher nicht maßgebend und unbrauchbar für die Zwecke einer Bewertung der Belastung. Dies haben die örtlichen Messungen der Stadt Frankfurt gezeigt. Um Stickoxide genau messen zu können, ist zwingend eine Messung nahe an der Straße nötig, so das Umweltamt der Stadt Frankfurt. Luftmesswerte in einer Entfernung von 1,35 km Luftlinie, zudem in erhöhter Position auf einer Brücke, im erhöhten und freien Windzug, sind weder gerichtlich belastbar, noch mit allgemeinen Menschenverstand vertretbar. Fazit ist, dass die neuen aktuell gemessenen Werte der Stadt Frankfurt anzusetzen sind und entsprechende Maßnahmen vom Bund bzw. Hessen Mobil von der Stadt Frankfurt einzufordern wären. Sollte dies nicht geschehen ist davon auszugehen, das dieses Thema uns weiterhin grundsätzlich lange beschäftigen wird und es sei auf folgendes hingewiesen: Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wird es keine Fahrverbote für die Nutzer der Autobahn geben. Aber, es ist davon auszugehen, dass es ein Fahrverbot für die Bürger der Stadt Frankfurt (auch Riederwald, Fechenheim-Nord, Fechenheim-Süd, Bergen-Enkheim, Seckbach ua.)und der Nachbargemeinden geben wird, die den Erlenbruch zur Anfahrt in die Stadt nutzen möchten. Es ist davon auszugehen, dass es keine andere Möglichkeit geben wird, die Abgaswerte in den Griff zu bekommen. Weitere Belastungen: PM10 und PM2.5 Es ist davon auszugehen, dass die Grenzwerte für PM10 und PM2.5 ebenfalls nicht eingehalten werden können. Zur Zeit liegen dafür noch keine rechtlich belastbaren Daten vor. Private Messungen im Bereich, die bereits jetzt starke Überschreitungen zeigen, und die ansteigende Feinstaubbelastung durch die modernen Benzinmotoren um 50% im Jahre 2030, sowie die nicht berücksichtigten Belastungen durch Braunkohlestaubkraftwerke in der Nähe, lassen dies bisher allerdings mangels amtlicher Messungen nur vermuten. Der Bund ist in keiner Verpflichtung mehr nach Fertigstellung der Autobahn durch den Riederwald. Nur die Stadt Frankfurt hat dann eine Pflicht. Das bedeutet, alle Maßnahmen, die wegen dem Problem der Luftschadstoffe zu treffen sind, gehen zu Lasten der Stadtkasse der Stadt Frankfurt. Dadurch werden die Frankfurter Bürger doppelt bestraft: durch die schlechte und gesundheitsschädliche Luft und durch Fahrverbote für die Bürger der Stadt Frankfurt. Auf der Autobahn, die durch den Riederwald führen wird, wird es kein Fahrverbot geben und keine Umweltzone gelten. Alle Nichtbürger der Stadt Frankfurt und dem Umland, so auch alle LKW's, Dieselfahrzeuge aller Klassen, können die Autobahn nutzen und die Luft verpesten. Die Bürger der Stadt Frankfurt und dem nahen Umland dürfen nicht fahren, weil die Fahrt außerhalb der Autobahn beginnt, und außerhalb der Autobahn ein Fahrverbot gilt. Fahrverbote in Umweltzonen sind bei innerstädtischen Autobahnen ausgenommen. Es sind Maßnahmen zu ergreifen, die dafür sorgen, dass die Grenzwerte in der Stadt Frankfurt eingehalten werden, dies gilt nicht nur für das Westend und das Nordend, sondern ebenfalls für die Arbeiterstadtteile Fechenheim-Nord, Fechenheim-Süd, Riederwald sowie Seckbach und Bergen-Enkheim. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 11 am 09.04.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 345/11 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kauf des Parkplatzes westlich neben dem HessenCenter und Bau eines ParkandrideParkhauses

20.02.2018 · Aktualisiert: 06.10.2022

Anregung an den Magistrat vom 20.02.2018, OM 2789 entstanden aus Vorlage: OF 166/16 vom 27.01.2018 Betreff: Kauf des Parkplatzes westlich neben dem Hessen-Center und Bau eines Park-and-ride-Parkhauses Der Magistrat wird gebeten, im Falle des Verkaufs des westlichen Parkplatzes neben dem Hessen-Center von dem Vorkaufsrecht Gebrauch zu machen, um an dieser Stelle ein zusätzliches Park-and-ride-Parkhaus für Pendler zu errichten. Begründung: Wie aus der Presse zu entnehmen ist, wird nach dem Neubau der Parkdecks im Hessen-Center (es werden mehr Stellflächen entstehen) der Parkplatz neben der Auf- und Abfahrt zur A 66 nicht mehr benötigt. ECE beabsichtigt, das Gelände zu verkaufen. Ein weiteres Park-and-ride-Parkhaus, neben dem bestehenden in der Borsigallee, ist dringend erforderlich, um das Pendlerparken in den Wohngebieten rund um die Endstation der U 4 und U 7 in Enkheim einzuschränken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.06.2018, ST 1026 Aktenzeichen: 61 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Geschwindigkeitsmessungen am Fritz-Schubert-Ring in Höhe „Mittelweg“/Grünanlage

20.02.2018 · Aktualisiert: 12.10.2022

Anregung an den Magistrat vom 20.02.2018, OM 2787 entstanden aus Vorlage: OF 148/16 vom 13.11.2017 Betreff: Geschwindigkeitsmessungen am Fritz-Schubert-Ring in Höhe "Mittelweg"/Grünanlage Der Magistrat wird gebeten, in Anbetracht der feuchten Witterung mit gefrierender Straßenoberfläche am Fritz-Schubert-Ring in der steilsten Hanglage am "Mittelweg" in allen Monaten mit Nachtfrostgefahr mindestens zweimal pro Monat zwischen 07:30 Uhr und 14:00 Uhr die Geschwindigkeit der Richtung Süden fahrenden Fahrzeuge zu messen und Raser kostenpflichtig zu verwarnen. Begründung: Neben dem Anliegerverkehr, dem Kindertaxiverkehr zu den Schulen und dem Pendlerverkehr von der Nordumgehung hat auch der stetig wachsende Schleichverkehr durch den ampelgesteuerten Engpass am Berger Rathaus enorm zugenommen. Da die meisten Unfälle am Fritz-Schubert-Ring in den Herbst- und Wintermonaten wegen zu schnellen Fahrens bei Glätte im steilen Kurvenbereich zwischen "Mittelweg" und Schwimmbad verursacht wurden - die abrupt ausgebremsten Fahrzeuge kommen dann ins Schlingern oder Schleudern und sind nicht mehr zu steuern -, müssen die zu schnell fahrenden Autofahrer, und das sind viele, diszipliniert werden. Die Aufforderung "langsam fahren" an der Ecke Speierlingweg ist nur zeitweise vorhanden und wird von den meisten Fahrern ignoriert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.06.2018, ST 1001 Aktenzeichen: 32 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Stromkasten an der Ringmauer der evangelischen Kirche Bergen

23.01.2018 · Aktualisiert: 27.01.2021

Anregung an den Magistrat vom 23.01.2018, OM 2681 entstanden aus Vorlage: OF 157/16 vom 08.01.2018 Betreff: Stromkasten an der Ringmauer der evangelischen Kirche Bergen Der Magistrat wird gebeten, den vorhandenen Stromkasten an der Ringmauer der evangelischen Kirche Bergen, Am Königshof Ecke Fritz-Schubert-Ring so umzubauen, dass eine Nutzung für den Weihnachtsmarkt möglich ist. Begründung: Der Kasten hat zu tief liegende Steckleisten, die das Einstecken der Stecker unmöglich macht. Da der Stromkasten nicht nutzbar ist, müssen zusätzlich 85 Meter Kabel verlegt und ein anderer Kasten aufgestellt werden. Hier entstehen jährlich rund 600 Euro Kosten, die eingespart werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.05.2018, ST 876 Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2018, ST 2296 Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2019, ST 1357 Aktenzeichen: 66 5

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 16

Landschaftsschutzverordnung in Bergen-Enkheim

20.01.2018 · Aktualisiert: 25.01.2018

Antrag vom 20.01.2018, OF 163/16 Betreff: Landschaftsschutzverordnung in Bergen-Enkheim Vorgang: ST 1589/17 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten folgende Fragen zu beantworten: 1. Was soll in Zukunft mit den betroffenen Grundstücken geschehen? Sollen dort tatsächlich, wie im Maßnahmenplan beschrieben, Feuchtwiesen und Auenwälder entstehen, direkt anschließend der Vilbeler Landstraße und einem Wohngebiet? Wenn geplant wird, innerstädtische Grundstücke zu fluten. Was für Folgen hat das für die Anwohner? 2. Wer sorgt in Zukunft für die Pflege und Sicherheit dieser Grundstücke? 3. Wie und in welcher Form gedenkt die Stadt Frankfurt im Falle einer Durchsetzung der Pläne die Besitzer zu entschädigen, bzw. Ersatzgrundstücke bereitzustellen. Begründung: Die schon über Jahrzehnte (mehr als 90 Jahre) gewachsene Struktur der Wiesen und Gärten "Am Weimerhaus/Voltenseeweg" und die damit verbundene Lebensqualität der Besitzer der Gärten und der Bürger in Bergen-Enkheim ist zu erhalten, wird aber aktuell durch die Bestimmung dieses Gebietes als FFH-Gebiet und die daraus resultierenden Maßnahmen der unteren Naturschutzbehörde gegenüber einzelnen Eigentümern gefährdet, wenn nicht gar zerstört. Antragsteller: WBE CDU SPD GRÜNE BFF LINKE. FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.08.2017, ST 1589 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 16 am 23.01.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 739 2018 Die Vorlage OF 163/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: WBE CDU SPD GRÜNE BFF LINKE FDP
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 11

Fußgängerbedarfsampel mit Zusatzeinrichtung für Blinde und sehbehinderte Menschen in Höhe der Bushaltestelle „Vilbeler Landstraße“ der Buslinie 43 installieren

02.01.2018 · Aktualisiert: 29.01.2018

Antrag vom 02.01.2018, OF 271/11 Betreff: Fußgängerbedarfsampel mit Zusatzeinrichtung für Blinde und sehbehinderte Menschen in Höhe der Bushaltestelle "Vilbeler Landstraße" der Buslinie 43 installieren Vorgang: ST 1716/17 Gemäß der Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1716 war der Baubeginn, der im Betreff genannten Fußgängerbedarfsampel, für Anfang Oktober 2017 geplant und die Inbetriebnahme der Lichtsignalanlage für das Ende des 4. Quartals 2017 vorgesehen. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat: 1. Wann ist mit dem Baubeginn der Ampelanlage zu rechnen 2. Für wann ist die voraussichtliche Inbetriebnahme der Anlage geplant Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1716 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 11 am 22.01.2018, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 728 2018 Die Vorlage OF 271/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 16

Haushalt 2018 Fahrradparkhaus an der U-Bahn-Endstation Enkheim/Borsigallee

10.12.2017 · Aktualisiert: 25.01.2018

Antrag vom 10.12.2017, OF 161/16 Betreff: Haushalt 2018 Fahrradparkhaus an der U-Bahn-Endstation Enkheim/Borsigallee Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, in den Haushalt 2018 Mittel einzustellen für das Erstellen eines Fahrradparkhauses auf dem Wasserrückhaltebecken neben dem Volkshaus Enkheim. Begründung: Da der vorhandene Fahrradabstellplatz an der U-Bahn Endstation schon lange an seine Grenzen gekommen ist, und immer mehr Bürger_innen mit dem Fahrrad zur U-Bahn fahren, wäre es an der Zeit hier für mehr Platz zu sorgen. Da auch immer mehr Fahrräder während der Standzeit beschädigt werden, sollte für einen sicheren Abstellplatz gesorgt werden. Dies wäre auch ein Anreiz das noch mehr Bürger_innen auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen. Ein geeigneter Platz wäre die Fläche über dem Wasserrückhaltebecken neben dem Volkshaus Enkheim. Es sollte ein Parkhaus sein, wo man die Fahrräder einzeln einstellen und verschließen kann. Hier könnten auch Lastenfahrräder stehen, die man ausleihen kann (hierzu hat die SPD-Fraktion im OBR 16 einen Antrag gestellt). Das Ganze sollte durch eine Aufsicht abgerundet werden, die evtl. auch kleinere Reparaturen ausführen könnte. Hier könnten Arbeitsloseninitiativen mit ins Boot geholt werden. Finanziert werden sollte das Fahrradparkhaus durch die Stellplatzabgabe. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 16 am 23.01.2018, TO I, TOP 20 Beschluss: Etatanregung EA 97 2018 Die Vorlage OF 161/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Grundstückstausch für die Liegenschaft Bessemerstraße 7

28.11.2017 · Aktualisiert: 20.03.2018

Anregung an den Magistrat vom 28.11.2017, OM 2463 entstanden aus Vorlage: OF 149/16 vom 13.11.2017 Betreff: Grundstückstausch für die Liegenschaft Bessemerstraße 7 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten seitens der Stadt Frankfurt bestehen, um in Zusammenarbeit mit dem Islamischen Informations- und Serviceleistungen e. V. (IIS) einen Grundstückstausch für die von diesem erst kürzlich erworbene Liegenschaft Bessemerstraße 7 herbeizuführen. In eine solche Untersuchung soll auch das kürzlich von Magistrat und Stadtverordnetenversammlung beschlossene interkommunale Gewerbegebiet am Roten Graben zwischen Frankfurt-Fechenheim und Maintal im Hinblick darauf einbezogen werden, inwieweit dort dem Moscheeverein ein geeignetes Tauschgrundstück angeboten werden kann, das sowohl über die gewünschte bebaubare Fläche sowie Parkmöglichkeiten für etwa 200 Kraftfahrzeuge verfügt. Soweit der Magistrat über andere entsprechend große Grundstücke mit ausreichend darstellbaren Parkplätzen verfügt, sollen auch diese einer Prüfung unterzogen werden. Begründung: Nachdem der IIS e. V. laut eigenen Aussagen mit jeweils durchschnittlich 450 Besuchern zu den regelmäßigen Freitagsgebeten und während des Fastenmonats Ramadan sowie den weiteren islamischen Feiertagen rechnet, wird die schmale Bessemerstraße mitsamt der umliegenden Wohnbebauung voraussichtlich an mindestens 80 Tagen im Jahr mit Großveranstaltungen erheblich belastet. Hinzu kommt noch die regelmäßige, tägliche Besucherfrequenz aufgrund von Seminaren, sonstigen Veranstaltungen sowie den üblichen kulturellen Aktivitäten einer Moscheegemeinde. Weder ist das vom IIS e. V. erworbene Grundstück mit seiner Größe von etwa 2.000 Quadratmetern für den vom Moscheeverein angestrebten Nutzungsumfang geeignet noch kann die beengte Bessemerstraße den Verkehrsfluss der Besucherinnen und Besucher aufnehmen (An- und Abfahrt mit dem Pkw). Auch stehen keine ausreichenden Parkmöglichkeiten im ohnehin bereits stark frequentierten Viertel zwischen Hessen-Center, Borsigallee und dem Autobahnende A 66 sowie dem Unterzentrum Victor-Slotosch-Straße zur Verfügung. Und dies trotz des bewirtschafteten Parkraums der umliegenden Lebensmittel- und Discountermärkte sowie des Hessen-Centers. Unabhängig von der Verkehrsproblematik ist die Beeinträchtigung der direkt angrenzenden, hoch verdichteten Wohnbebauung (Bücher-Areal) durch die aus dem Moscheebetrieb resultierende Lärmbelastung (alleine im Fastenmonat Ramadan 30 Tage am Stück nach Sonnenuntergang, im Juni ab ca. 21:30 Uhr) nicht verhältnismäßig und kann den umliegenden Anwohnern daher unmöglich zugemutet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2018, ST 637

OA (Anregung Ortsbeirat)

Bebauungsplan Nr. 893 - Südlich Borsigallee/Am HessenCenter

28.11.2017 · Aktualisiert: 26.11.2018

Anregung vom 28.11.2017, OA 205 entstanden aus Vorlage: OF 147/16 vom 11.11.2017 Betreff: Bebauungsplan Nr. 893 - Südlich Borsigallee/Am Hessen-Center Vorgang: OA 14/16 OBR 16; ST 1396/16 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das in Auftrag gegebene Verkehrsgutachten bezüglich der U-Bahn-Endhaltestelle in Bergen-Enkheim insoweit erweitern zu lassen, dass der zu erwartende Moscheebetrieb in der Bessemerstraße 7 und der damit zu erwartende Besucherstrom in diesem Bereich und auch nördlich der Borsigallee von durchschnittlich 400 Gläubigen an Gebetstagen mit aufgenommen wird. Begründung: Die deutschsprachige Gemeinde erwartet nach eigenen Angaben freitags zwischen 12:00 Uhr und 15:00 Uhr circa 400 Gläubige, die aus der gesamten Rhein-Main-Region kommen und größtenteils nicht mit dem ÖPNV zur Bessemerstraße anreisen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 31.05.2016, OA 14 Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2016, ST 1396 Stellungnahme des Magistrats vom 13.04.2018, ST 753 Antrag vom 16.05.2018, OF 181/16 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 06.12.2017 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.01.2018, TO I, TOP 28 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 205 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen AfD, LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2169, 17. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 23.01.2018 Aktenzeichen: 61 00

OA (Anregung Ortsbeirat)

Kreisverkehr für den Knotenpunkt Vilbeler Landstraße/Borsigallee/Leuchte/Triebstraße

24.10.2017 · Aktualisiert: 17.05.2024

Anregung vom 24.10.2017, OA 191 entstanden aus Vorlage: OF 138/16 vom 20.09.2017 Betreff: Kreisverkehr für den Knotenpunkt Vilbeler Landstraße/Borsigallee/Leuchte/Triebstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. im Kreuzungsbereich Leuchte/Borsigallee/Vilbeler Landstraße/Triebstraße einen Kreisverkehr einzurichten; 2. den Durchgangs- und Pendlerschleichverkehr im Verlauf Leuchte/Fritz-Schubert-Ring/Im Sperber/Röhrborngasse/Marktstraße bzw. Marktstraße/Am Königshof/Fritz-Schubert-Ring/Leuchte durch geeignete Maßnahmen zu unterbinden. Begründung: Durch das neu entstehende Baugebiet Leuchte sowie die Aktivitäten des Hessen Centers ist zukünftig mit erheblicher Zunahme des innerörtlichen Verkehrs zu rechnen. Dieser Ziel- und Quellenverkehr sollte gleichmäßig verteilt werden und nicht einseitig die Bürger belasten. Weder die Hahnenkammstraße, Barbarossastraße, Bornweidstraße oder Riedstraße sind geeignet, den Ziel-und Quellenverkehr für das Neubaugebiet mit circa 400 Wohneinheiten und circa 600 bis 700 Pkws aufzunehmen, zumal in den oben genannten Straßen einseitig geparkt werden darf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 05.03.2018, B 64 Antrag vom 16.05.2018, OF 184/16 Anregung vom 05.06.2018, OA 270 Anregung an den Magistrat vom 06.07.2021, OM 532 Antrag vom 03.04.2024, OF 247/16 Etatanregung vom 23.04.2024, EA 130 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 01.11.2017 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des Verkehrsausschusses am 05.12.2017, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 191 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (= Ablehnung unter Hinweis auf ST 1154) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2042, 16. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 05.12.2017 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verlegung der RMV Bushaltestelle „Berger Warte“ Bahnbuslinie Bad Vilbel - Offenbach Bus Nr. 551

24.10.2017 · Aktualisiert: 12.10.2022

Anregung an den Magistrat vom 24.10.2017, OM 2287 entstanden aus Vorlage: OF 140/16 vom 06.10.2017 Betreff: Verlegung der RMV Bushaltestelle "Berger Warte" Bahnbuslinie Bad Vilbel - Offenbach Bus Nr. 551 Der Magistrat wird um Prüfung und Veranlassung gebeten: Die jetzige Haltestelle "Berger Warte" der Buslinie 551 auf der Vilbeler Landstraße ist fußläufig kaum zu erreichen, es sei denn man geht über unbefestigte Feldwege. Die Haltestelle ist in den Bereich des Parkplatzes am Ende des nördlichen Höhenweges zu verlegen, an dem sich auch der alte Berger Jüdische Friedhof befindet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2018, ST 510 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 16 am 20.02.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92 13

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ehemalige Parkbucht der aufgelassenen Bushaltestelle vor dem Ärztehaus Vilbeler Landstraße 45 zu einer normalen Parkbucht umbauen

24.10.2017 · Aktualisiert: 29.09.2022

Anregung an den Magistrat vom 24.10.2017, OM 2288 entstanden aus Vorlage: OF 141/16 vom 11.09.2017 Betreff: Ehemalige Parkbucht der aufgelassenen Bushaltestelle vor dem Ärztehaus Vilbeler Landstraße 45 zu einer normalen Parkbucht umbauen Der Magistrat wird gebeten, die Parkbucht der ehemaligen Bushaltestelle vor dem Ärztehaus zu einer normalen Parkbucht mit rechten Winkeln umzubauen, um zwei volle, mit zwei Stunden eingeschränkte Parkplätze dazu zu gewinnen und das verkehrswidrige Parken in den Straßenraum der westlichen Fahrbahn der Vilbeler Landstraße am nördlichen Ende der früheren Buseinfahrt abzustellen. Begründung: Da rund um das Ärztehaus Parkplatzmangel herrscht, stellen sich immer wieder Parker in die kurvige Einfahrt dieser ehemaligen Bushaltestelle und der letzte ragt meistens mit dem Heck in die westliche Fahrspur der vielbefahrenen Abbiegespur der Vilbeler Landstraße, Richtung Hessen-Center. Das führt immer wieder zu gefährlichen Situationen, wenn ordnungsgemäß fahrende Fahrzeuge auf der Vilbeler Landstraße abrupt bremsen müssen, weil sie wegen der Verkehrsdichte nicht auf die östliche Spur ausweichen können. Dies sollte umgehend geändert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2018, ST 94 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Blindenampel im Kreuzungsbereich Vilbeler Landstraße/Marktstraße

12.09.2017 · Aktualisiert: 04.06.2019

Anregung an den Magistrat vom 12.09.2017, OM 2102 entstanden aus Vorlage: OF 133/16 vom 16.08.2017 Betreff: Blindenampel im Kreuzungsbereich Vilbeler Landstraße/Marktstraße Der Magistrat wird beauftragt, die vorha ndenen Ampeln im Kreuzungsbereich Vilbeler Landstraße/Marktstraße zu einer Blindenampelanlage umrüsten zu lassen. Begründung: Der an dieser Ecke befindliche Supermarkt ist die letzte Einkaufsmöglichkeit für Bergen-Enkheimer Bürgerinnen und Bürger, welche oberhalb des Heinrich-Bingemer-Weg wohnen. Gerade ältere und sehbehinderte Menschen, welche zu Fuß diesen Markt aufsuchen müssen, sind in diesem Kreuzungsbereich den alltäglichen Gefahren des Straßenverkehrs extrem ausgesetzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.11.2017, ST 2236 Antrag vom 03.06.2019, OF 249/16

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sossenheimer Unterfeld

12.09.2017 · Aktualisiert: 09.12.2020

Anregung an den Magistrat vom 12.09.2017, OM 2078 entstanden aus Vorlage: OF 476/6 vom 10.09.2017 Betreff: Sossenheimer Unterfeld Vorgang: Ortstermin vom 21.08.2017 Der Magistrat wird gebeten, als Resultat des Ortstermins am 21.08.2017 zur Beruhigung des Pkw-Verkehrs im westlichen Sossenheimer Unterfeld folgende Maßnahmen umzusetzen: 1. Markierung von Piktogrammen mit "Achtung Kinder" oder "Tempo 20" an den in der u. a. Abbildung markierten Stellen in der namenlosen Straße; 2. Anbringung eines Tempo-20-Schildes mit dem Zusatzschild "Anlieger frei" in der Sossenheimer Riedstraße nach der Brücke über den Salusbach. Begründung: Im gesamten Gebiet des Sossenheimer Unterfeldes besteht viel Anliegerverkehr durch Kleingartenbesitzer, Hundeführer und viele mehr. Da bauliche Maßnahmen zur Reduktion der Geschwindigkeit aufgrund des landwirtschaftlichen Verkehrs nicht möglich sind, soll versucht werden, die ins Feld fahrenden Anlieger für die neue Verkehrssituation (Naherholungsgebiet) zu sensibilisieren. In dem gekennzeichneten Bereich in der Straße ohne Namen befinden sich viele Freizeitgrundstücke, somit ist hier besondere Vorsicht anzumahnen. Quelle: Googlemaps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2017, ST 2437 Aktenzeichen: 66 7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einrichtung von Stationen für Elektrolastenräder

12.09.2017 · Aktualisiert: 03.12.2020

Anregung an den Magistrat vom 12.09.2017, OM 2109 entstanden aus Vorlage: OF 135/16 vom 26.08.2017 Betreff: Einrichtung von Stationen für Elektrolastenräder Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in Bergen-Enkheim Stationen für den Verleih von Elektrolastenräder eingerichtet werden können. Folgende Standorte kämen dafür infrage: 1. Schelmenburgplatz 2. Volkshaus Enkheim 3. Bei den Einkaufsmärkten in der Victor-Slotosch-Straße Begründung: Durch die gute Anbindung im ÖPNV ist es mittlerweile nicht mehr nötig, sich ein Auto anzuschaffen. Dennoch kommt es vor, dass schwere und unhandliche Dinge wie zum Beispiel Gartenzubehör, Pakete, Getränkekisten und so weiter transportiert werden müssen. Um dies für die Bergen-Enkheimer Bürgerinnen und Bürger einfacher zu machen, wird um die Einrichtung von Stationen zum Verleih von Elektrolastenräder gebeten. Das Ausleihverfahren sollte ähnlich dem "Call a bike"-System funktionieren. Eventuell sollte hierzu der große Fahrradmarkt in der Borsigallee mit ins Boot geholt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2018, ST 218 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 16 am 23.01.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 16 am 20.02.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 16

Vernachlässigung der Verkehrssicherungspflicht hier: Hinweis auf Radfahrer in der Barbarossastraße

11.09.2017 · Aktualisiert: 14.09.2017

Antrag vom 11.09.2017, OF 136/16 Betreff: Vernachlässigung der Verkehrssicherungspflicht hier: Hinweis auf Radfahrer in der Barbarossastraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert Den Hinweis auf Radfahrer in der Barbarossastraße von und bis zur Schule am Ried vollständig herstellen zu lassen und durch entsprechende Fahrbahnmarkierung auszuweisen. Begründung: Nach aufbringen der neuen Fahrbahndecke im östlichen Teil der Barbarossastraße fehlt die entsprechende Markierung für Radfahrer. Die "dunkle Jahreszeit erfordert gerade für die zahlreichen, Rad fahrenden Schüler/innen eine geordnete, für Radfahrer möglichst sichere Verkehrsführung. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 16 am 12.09.2017, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 136/16 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: WBE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 11

Fragen zum Konzept für das Interkommunale Gewerbegebiet (Bebauungsplan Nr. 921) - Wilhelmsbader Weg

02.09.2017 · Aktualisiert: 22.11.2017

Antrag vom 02.09.2017, OF 241/11 Betreff: Fragen zum Konzept für das Interkommunale Gewerbegebiet (Bebauungsplan Nr. 921) - Wilhelmsbader Weg Der Magistrat weist im Rahmen seiner selbst verfassten Studie "Frankfurter Anpassungsstrategie an den Klimawandel" auf die Bedeutung sogenannter Frischluftenstehungsgebiete hin. Hierzu zählt auch das interkommunale Gewerbegebiet Wilhelmsbader Weg an der Grenze zu Maintal. Bei Ostwetterlagen hat dieser Bereich große Bedeutung für das Klima im Frankfurter Osten. Auf diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat: Hält der Magistrat eine Verschlechterung der Luftqualität durch die weitere Versiegelung großer Flächen im Zuluftkorridor des östlichen Frankfurts für die Bevölkerung im Frankfurter Osten, die bereits heute durch Abgase und Lärm aus Gewerbe und Verkehr hoch belastet ist, für zumutbar und im Sinne des Klimawandels und den damit zu erwartenden negativen Veränderungen des Stadtklimas für opportun? Ausgehend von der Tatsache einer Klimaerwärmung und einer zunehmenden Überhitzung der urbanen Gebiete in den Sommermonaten, die die weitere Versieglung ehemaliger Grün- und Brachflächen im neuen Interkommunalen Gewerbegebiet ... negativ unterstützen wird, fragen wir den Magistrat, wie er im Frankfurter Osten dieser Entwicklung entgegenwirken wird? Welche Gewerbe- und Industriebetriebe sind als Nutzer dieses neuen Gewerbegebietes im Fokus des Magistrats? Hält der Magistrat eine in 1,5 Kilometer Entfernung gelegene S-Bahnstation und einfachen Fahrtkosten von 4,80 Euro pro Strecke von Frankfurt in das Gewerbegebiet für eine gute verkehrliche Anbindung durch den ÖPNV? Ist der Magistrat der Überzeugung, dass die heutige Infrastruktur des Straßenraums mit seinen schon heute an der Kapazitätsgrenze operierenden Verkehrsabwicklung im Bereich Mainkur, Hanauer Landstraße, Vilbeler Landstraße, Wächtersbacher Straße, Kilianstädter Straße, Wilhelmsbader Weg ausreichend ist ein neues Gewerbegebiet andienen zu können? Mit den Gewerbegebieten Seckbach Süd, Fechenheim Nord, Borsigallee gibt es im Frankfurter Osten Gewerbegebiete mit Leerstand und alter Infrastruktur. Diese Gewerbegebiete stehen erst noch vor ihrer Erneuerung und Optimierung. Ist es nicht sinnvoll diesen Prozess zuerst abzuschließen und dann erneut zu überprüfen, ob weiterer Gewerberaum benötigt wird - das vor allem auf dem Hintergrund der oben beschriebenen ungünstigen Entwicklungen des Stadtklimas? Hält es der Magistrat für sinnvoll weiteren Gewerberaum bzw. neue Gewerbegebiete zu etablieren, obwohl Frankfurt schon heute nicht ausreichend bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung stellen kann und die bestehende verkehrstechnische Infrastruktur kaum noch neue Pendler verkraften kann? Begründung: Aus der Veröffentlichung des Umweltamtes: Von großer Bedeutung für das Frankfurter Stadtklima sind neben den städtebaulichen Rahmenbedingungen die Kalt- und Frischluftproduktionsflächen im Stadtgebiet und auch im Umland sowie die Ventilationsbahnen entlang des Mains, der Nidda und der verschiedenen Taunusbäche. Es zeichnet sich ab, dass es in Frankfurt am Main zukünftig mildere und feuchtere Winter, zahlreichere und heftigere Unwetter sowie stärkere und länger andauernde Hitzeperioden im Sommer geben wird. Dies belegen auch erste Ergebnisse einer Studie, die das Umweltamt der Stadt Frankfurt am Main gemeinsam mit dem Deutschen Wetterdienst (DWD) erarbeitet hat. Es ist mit einer deutlichen Zunahme der sommerlichen Tages- und Nachtemperaturen, speziell in den bebauten Bereichen der Stadt, zu rechnen. Ziel muss es daher sein, die Überwärmungstendenzen auf ein erträgliches Maß zu begrenzen und die Durchlüftung des Stadtkörpers zu erhalten, bzw. womöglich auch zu fördern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 11 am 18.09.2017, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 587 2017 Die Vorlage OF 241/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 11

Anfrage zur methodischen und inhaltlichen Fortschreibung der Verkehrsdatenbasis Rhein/Main (VDRM) als Beurteilungsgrundlage für Park-and-ride-Konzepte

16.08.2017 · Aktualisiert: 22.11.2017

Antrag vom 16.08.2017, OF 237/11 Betreff: Anfrage zur methodischen und inhaltlichen Fortschreibung der Verkehrsdatenbasis Rhein/Main (VDRM) als Beurteilungsgrundlage für Park-and-ride-Konzepte Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten darüber Auskunft zu geben, welche Erkenntnisse aus den aktuellen Daten der (VDRM) in Bezug auf neue P+R Konzepte gewonnen wurden um den Frankfurter Osten vom Verkehr zu entlasten. Weitere P+R Flächen, neben dem ausgelasteten Park und Ride Parkhaus in der Borsigallee sind dringend erforderlich. Es sollten auch Flächen in Nähe der Hanauer und Maintaler Bahnstationen betrachtet werden, gibt es zu diesem Thema eine Zusammenarbeit mit den Nachbargemeinden? Begründung: Es ist davon auszugehen dass mit der Fertigstellung des Riederwaldtunnels frühestens 2027 oder später zu rechnen ist. Mit dem Bau der nordmainischen S-Bahn wird erst Ende 2021 begonnen. Wir brauchen daher ein Sofortkonzept um den, durch Pendlerverkehr stark belasteten Frankfurter Osten von Verkehr und Immissionen zu entlasten. Es muss für die Pendler Möglichkeiten geben möglichst vor der Stadtgrenze in öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen. Antragsteller: SPD LINKE. GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 11 am 18.09.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Auskunftsersuchen V 585 2017 Die Vorlage OF 237/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: SPD LINKE GRÜNE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Erneuerung der Fußgängerüberwege im Kreuzungsbereich Triebstraße/Vilbeler Landstraße/Leuchte/Borsigallee

15.08.2017 · Aktualisiert: 12.04.2021

Anregung an den Magistrat vom 15.08.2017, OM 1927 entstanden aus Vorlage: OF 119/16 vom 25.07.2017 Betreff: Erneuerung der Fußgängerüberwege im Kreuzungsbereich Triebstraße/Vilbeler Landstraße/Leuchte/Borsigallee Der Magistrat wird beauftragt, die Fußgängerüberwege im Kreuzungsbereich Triebstraße/Vilbeler Landstraße/Leuchte/Borsigallee so herrichten zu lassen, dass jeglicher Fußgängerverkehr ohne Stolperfallen und Hindernisse im Pflasterbereich, auch für Personen mit Rollatoren, Rollstühlen sowie Trolleys, möglich ist. Begründung: Die Fußgängerüberwege in diesem Bereich führen von und zur U-Bahn-Endhaltestelle der U 7/U 4 und zu den Bushaltestellen. Sie werden häufig von Reisenden mit Koffer, aber auch von Behinderten mit Rollstuhl und Rollator frequentiert. Ein Überqueren der Fahrbahn ist durch die Pflasterung der Insel in Mitte der Fahrbahn für diese Personen kaum möglich, sodass die Insel häufig umgangen wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2017, ST 2151 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Berücksichtigung des Neubaugebietes „Bergen-Nord“ bei der Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes Hessen

15.08.2017 · Aktualisiert: 05.12.2017

Anregung an den Magistrat vom 15.08.2017, OM 1932 entstanden aus Vorlage: OF 128/16 vom 01.08.2017 Betreff: Berücksichtigung des Neubaugebietes "Bergen-Nord" bei der Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes Hessen Der Magistrat wird aufgefordert, in Gesprächen und Verhandlungen mit dem Land Hessen über die Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes Hessen (LEP) sicherzustellen, dass durch die Anwendung aktueller Berechnungsmethoden der Fluglärm bedingte Siedlungsbeschränkungsbereich, das heißt, die sogenannte umhüllende Isophone, mit der Folge neu festgelegt wird, dass die nordöstlichen Frankfurter Stadtteile, insbesondere der Stadtteil Bergen-Enkheim, nicht mehr von diesen Restriktionen betroffen sind. Begründung: Es ist allgemeiner Konsens, sowohl in der Stadt Frankfurt am Main als auch im Land Hessen, dass im Rhein-Main-Gebiet, insbesondere in der Stadt Frankfurt am Main, dringender Wohnraumbedarf besteht. Eines der möglichen, wenn auch kleineren Wohnbaugebiete könnte in Bergen-Enkheim entstehen, begrenzt durch die Straße Nordring im Süden, die L 521 im Norden, die Vilbeler Landstraße im Westen und die Erlenseer Straße im Osten. Diese Fläche, früher als mögliches Baugebiet "Bergen-Nord" bezeichnet, kann derzeit nicht als Baugebiet genutzt werden, weil 60 Prozent im Siedlungsbeschränkungsgebiet liegen. Diese Festlegung ist durch den regionalen Flächennutzungsplan erfolgt und könnte dann geändert werden, wenn der LEP den Fluglärm bedingten Siedlungsbeschränkungsbereich im Stadtteil Bergen-Enkheim neu festlegt beziehungsweise ganz entfallen lässt. Mit der dann möglichen Realisierung des Baugebietes "Bergen-Nord" könnten ca. 28,7 Hektar brutto (ohne Sportanlage und Kleingartenanlage) bebaut werden. Gemäß den derzeit gültigen Dichtewerten des regionalen Flächennutzungsplans, der 45 Wohneinheiten pro Hektar als möglich ansieht, könnten hier 1.300 Wohneinheiten entstehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2017, ST 2366

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 16

„Grüne Welle“ für Fußgänger

01.08.2017 · Aktualisiert: 21.02.2018

Antrag vom 01.08.2017, OF 120/16 Betreff: "Grüne Welle" für Fußgänger Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob für die Fußgänger im Kreuzungsbereich Triebstraße/Vilbeler Landstraße/Borsigallee eine "grüne Welle" geschaltet werden kann, so dass es möglich ist, die U-Bahn-Station von der Triebstraße aus "in einem Zug" zu erreichen. Begründung: Bei der Überquerung der verschiedenen Teilstrecken von der Triebstraße bis zur U-Bahn-Station kommt es immer wieder zu erheblichen gefährlichen Situationen, weil Fußgänger die Rot-Schaltung übersehen oder missachten, nach dem sie bei grün für die Fußgänger begonnen haben, die Vilbeler Landstraße zu überqueren. Der wegen der U-Bahn-Station stark von Fußgängern frequentierte Kreuzungsbereich sollte deshalb signaltechnisch mit Vorrang für die Fußgänger eingerichtet werden, zumindest, bis in einigen Jahren möglicherweise die derzeitige Verkehrsführung durch einen Kreisverkehr ersetzt wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 16 am 15.08.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 120/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Die Ortsvorsteherin wird gebeten, einen Ortstermin zu organisieren. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 16 am 12.09.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 120/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 16 am 24.10.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 120/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 16 am 28.11.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 120/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 16 am 23.01.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 120/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 16 am 20.02.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 120/16 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 16

Verkehrssituation in der Straße Leuchte sicherer gestalten

15.07.2017 · Aktualisiert: 02.11.2017

Antrag vom 15.07.2017, OF 121/16 Betreff: Verkehrssituation in der Straße Leuchte sicherer gestalten Der Ortsbeirat möge beschließen Der Magistrat wird beauftragt: Um die Verkehrssituation auf der Straße Leuchte vor Hausnummer 2 vor und nach dem Fußgängerüberweg bis zur Bushaltestelle sicherer zu gestalten, wird der Magistrat gebeten Maßnahmen durchzuführen, die das Parken auf dem Bürgersteig/Fahrradweg ab der Kreuzung Vilbeler Landstraße /Leuchte. bis zur Bushaltestelle vor Hausnummer 12 unterbindet. Entsprechende Maßnahmen wären bspw. Poller bzw. ein Verkehrszeichen Z286 StVO (eingeschränktes Halteverbot) Begründung: Auch in der Straße Leuchte macht sich der Parkplatzmangel, der an vielen Stellen Bergen-Enkheims herrscht, bemerkbar. Vermehrt parken auch hier Autofahrer ihre Fahrzeuge im Halteverbot bzw. auf dem Bürgersteig/Fahrradweg. Verschärft wird die Situation an dieser Stelle noch durch zwei Pizzeria/Döneria mit Liefer- und Abholservice. Viele Kunden kommen mit dem Auto, um ihre Bestellungen abzuholen und stellen ihr Fahrzeug dann direkt vor den Geschäften auf Fahrradweg und Bürgersteig ab. Dies führt Behinderungen und gefährlichen Situationen für Fußgänger (insbesondere Menschen mit Kinderwagen oder ältere Menschen, die auf eine Gehhilfe angewiesen sind) mit sich, da diese gezwungen werden, vom Gehweg auf die Straße auszuweichen. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 16 am 15.08.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 121/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Die Ortsvorsteherin wird gebeten, einen Ortstermin zu organisieren. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 16 am 12.09.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 121/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 16 am 24.10.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 121/16 wurde zurückgezogen.

Partei: WBE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrschaos in Fechenheim und auf den Zufahrten nach Frankfurt

22.05.2017 · Aktualisiert: 03.02.2020

Anregung an den Magistrat vom 22.05.2017, OM 1679 entstanden aus Vorlage: OF 200/11 vom 07.05.2017 Betreff: Verkehrschaos in Fechenheim und auf den Zufahrten nach Frankfurt Der Magistrat wird aufgefordert, sofort Maßnahmen zu ergreifen, um die Verkehrssituation im Frankfurter Osten in den Griff zu bekommen. Bauarbeiten müssen zügig durchgeführt werden und der Verkehr darf nicht über Gebühr behindert werden. Die Baustellen auf den Hauptverkehrsadern müssen 24 Stunden am Tag sowie an Sonn- und Feiertagen in Betrieb sein. Begründung: Der Frankfurter Osten ist zum Erliegen gekommen. Stadtteile lassen sich zum Teil mit dem Kraftfahrzeug nicht mehr verlassen, ohne sich in ewigen Staus anzustellen. In Fechenheim und dem Riederwald stehen Fahrerinnen und Fahrer mit ihren Kraftfahrzeugen zu den Hauptverkehrszeiten in den Wohnvierteln Schlange, verpesten die Luft und kommen nicht "vom Fleck". Seckbach ist ebenfalls davon betroffen. Besonders betroffen sind die Hanauer Landstraße, die Dieburger Straße, Alt-Fechenheim zur Hanauer Landstraße, die Wächtersbacher Straße, der Erlenbruch und die Borsigallee. Ortsansässigen Betrieben in den Industriegebieten entsteht immenser Schaden, sei es durch Kundinnen und Kunden, die nicht zu den Betrieben kommen, oder die eigenen Angestellten, die wertvolle Arbeitsstunden im Stau stehen. Fahrzeiten aus Fechenheim in die Stadt oder auf die Autobahn sind in einen nicht mehr akzeptablen Zeitrahmen gerutscht. Betriebe werden ihren Standort in Frankfurt überdenken müssen, wenn die Situation sich nicht bald verbessert, und erhebliche Steuereinnahmen könnten dadurch der Stadt verloren gehen. Diese betriebswirtschaftlichen Schäden für sämtliche Unternehmen und die verlorenen Zeiten, die Menschen von außerhalb Frankfurts und die Frankfurter Bürgerinnen und Bürger im stehenden Verkehr verbringen, sind nicht mehr akzeptabel. Von den Umweltaspekten einmal ganz zu schweigen. Die Situation wird sich zum Winter hin noch dramatischer verschärfen, wenn nicht gehandelt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1779 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 66 0

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 11

Dauerhafte Sperrung der Waldwege in Fechenheim-Nord verhindern

07.05.2017 · Aktualisiert: 01.06.2017

Antrag vom 07.05.2017, OF 204/11 Betreff: Dauerhafte Sperrung der Waldwege in Fechenheim-Nord verhindern Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf den Forst des Landes Hessens einzuwirken die dauerhafte Sperrung der Waldwege für Fußgänger im Fechenheimer Wald zu verhindern. Begründung: Das Waldstück dient der Erholung der Menschen im Stadtteil. Es schließt direkt an die Wohnbebauung an. Es soll nun für die Bürger geschlossen worden, weil eine Gruppe von 10-15 Fledermäusen auf drängen von Hessen Mobil dorthin umgesiedelt werden sollen. Die anderen Fledermäuse die angelockt werden sollen sind dort z.Zt. überhaupt nicht ansässig. Hessen Mobil befürchtet durch den Bau des Riederwaldtunnels könnten die Tiere zu schaden kommen, wenn sie nicht umgesiedelt werden. Der Wald soll zum Teil gerodet werden für die Fahrbahn der Autobahn und ein ca. 100m x 100m großes Waldstück wird durch die Autobahn abgetrennt. Der Überflug für die ca. 10-15 Fledermäuse über die Autobahn sei lebensgefährlich. Das Vorgehen des Umsiedelns für die Kleingruppe von 10-15 Fledermäuse ist grundsätzlich nicht zu Beanstanden. Allerdings hätte ebenfalls eine Umsiedlung in den 500m entfernten und wesentlich ruhigeren und besser geeigneten Teil des Waldes östlich der Vilbeler Landstraße erfolgen sollen. Dort befinden sich zwei größere Wasserfläche die für Fledermäuse sehr wichtig sind, da die Tiere von Insekten leben und erhebliche Mengen an Nahrung benötigen. Das Waldstück ist quasi menschenleer und ruhig. Auf Nachfragen wurde mitgeteilt, der Autobahnlärm im zukünftig gesperrten Bereich sei nicht störend für die Tiere nur die Nähe der Autobahn sei ein Problem und stelle eine Gefahr für die Fledermäuse dar, weil viele Fledermäuse nur bis 5m hoch fliegen würden. Die LKW könnten die Population reduzieren. Da Fledermäuse nachtaktiv sind, tagsüber in Höhlen in den Wipfeln irgendwo im Wald schlafen, stellen tagsüber ein paar Fußgänger unten auf den Waldwegen keine Störung dar. Die jetzt nur noch verbleibenden zwei Wege für die Bürger führen um das gesperrte Gebiet. Der eine Weg führt direkt an der Autobahn entlang und ist sehr laut. Man kann sich dort nicht unterhalten. Der zweite Weg im Süden ist eine Fahrradroute geworden und wurde neulich als schönste Fahrradstrecke in Frankfurt bezeichnet. Konflikte zwischen Radfahrern, Fußgängern und Hundebesitzern sind vorprogrammiert. Der geplante zu sperrende Hauptweg ist nicht wie vom Forst erwähnt nur ein Trampelpfad sondern ein vollwertiger Weg. Es ist der Grenzweg der beiden Ortsbezirke 11 und 16. Er soll mit kleinen Bäumen bepflanzt und unbegehbar gemacht werden und bald nicht mehr sichtbar sein. Der Ortsbeirat 16 ist über die Maßnahmen nicht informiert worden. Der Wald soll in diesem Bereich nicht mehr bewirtschaftet werden und soll zukünftig sich selbst überlassen werden. Kontrollen sollen dort nicht mehrt stattfinden. Dies ist in Anbetracht der starken Nutzung durch die Bürger sehr gefährlich. Für Kinder besteht ein noch größere Gefahr, weil diese gerade solche Gebiete gerne erkunden. Im Jahr 2016 ist im Riederwald durch eine umfallende Buche ein Hund erschlagen worden, der Hundebesitzer überlebte. Direkt am Waldrand befindet sich die Kindertagesstätte 75 und ein dicht besiedeltes Wohngebiet mit sehr hohem Kinderanteil. Viele Kinder spielen im Wald. Die sich im Stadtteil befindeten Kindergärten/Schulen/Hort unternehmen regelmäßig Ausflüge in den Wald. Die Kita 75 ist durch den Ortsbeirat bei der damaligen Planung des Gebiets absichtlich wegen des Waldes an diesen Ort gelegt worden und die dort geplante katholische Kirche musste in die Cassella-straße ausweichen. Diesen sich im Stadtteil befindenten Kindergärten/Schulen/Hort nimmt man den Wald "vor der Haustür weg". Es wurde sogar davon gesprochen, in diesem Bereich über den Waldweg von der Kruppstraße kommend Waldparkplätze im Grüngürtel einzurichten und den Bereich für Kraftfahrzeuge befahrbar zu machen. Der zukünftig für Fußgänger gesperrte Steinbruchweg ist angeschlossen an den zukünftig befahrbaren Waldweg. Das würde überhaupt nicht zusammen passen. Es gab einen großen "Aufschrei" aus dem Ortsteil wegen der Sperrung der Waldwege. Warum dort keine Fußgänger mehr durch den Wald laufen dürfen ist für die Bürger nicht vermittelbar. Es wäre sehr sinnvoll diese Entscheidung zu überdenken und alternative Lösungen zu suchen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 11 am 22.05.2017, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 204/11 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ausstattung der Bushaltestelle „Budge-Altenheim/Lohrberg“ mit Sitzmöglichkeiten

24.04.2017 · Aktualisiert: 04.02.2020

Anregung an den Magistrat vom 24.04.2017, OM 1491 entstanden aus Vorlage: OF 192/11 vom 01.04.2017 Betreff: Ausstattung der Bushaltestelle "Budge-Altenheim/Lohrberg" mit Sitzmöglichkeiten Der Magistrat wird gebeten, die Bushaltestelle "Budge-Altenheim/Lohrberg" der Buslinie 43 auf der Wilhelmshöher Straße in Richtung Vilbeler Landstraße mit Sitzmöglichkeiten (eventuell Klappsitzen) auszustatten. Begründung: In der Vorplanung der betreffenden Bushaltestelle sind Sitzmöglichkeiten nicht vorgesehen. Die Nutzerinnen und Nutzer dieser Bushaltestelle sind allerdings in erster Linie die Bewohnerinnen und Bewohner der gegenüberliegenden Senioren-Wohnanlage der Henry und Emma Budge-Stiftung. Einer Vielzahl von Bewohnerinnen und Bewohnern sowie Besucherinnen und Besuchern sind teilweise in ihrer Beweglichkeit sehr eingeschränkt und benötigen während der Wartezeiten die insbesondere an Wochenenden 20 bis 30 Minuten betragen kann, eine Sitzmöglichkeit. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2017, ST 1416 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 92 13

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Straßenbelag Fritz-Schubert-Ring ab Speierlingweg nach Süden sanieren

07.03.2017 · Aktualisiert: 31.10.2019

Anregung an den Magistrat vom 07.03.2017, OM 1318 entstanden aus Vorlage: OF 92/16 vom 30.01.2017 Betreff: Straßenbelag Fritz-Schubert-Ring ab Speierlingweg nach Süden sanieren Der Magistrat wird gebeten, die auf dem Fritz-Schubert-Ring ab dem Speierlingweg in Richtung Süden in regelmäßiger Folge an den Kanalschächten auftretenden Querrisse über die ganze Straßenbreite so zu sanieren, dass die im Untergrund wirkenden geologischen Kräfte und der Frost nicht zu noch größeren Schäden führen. Begründung: Der Fritz-Schubert-Ring hat in diesem Abschnitt das stärkste Gefälle und weist zunehmende Schäden in diesem Bereich auf. Da die Ringstraße in Richtung Norden bereits teilweise erneuert wurde und die Baustelle Ecke Speierlingweg abgeschlossen ist, wird es Zeit, bei zunehmendem Schleichverkehr durch die Rathausbaustelle und den Linienbusverkehr die Grundnetzstraße nach der Frostperiode endlich zu sanieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.06.2017, ST 1040 Aktenzeichen: 66 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fußgängerbedarfsampel mit Zusatzeinrichtung für Blinde und sehbehinderte Menschen in Höhe der Bushaltestelle „Vilbeler Landstraße“ der Buslinie 43

13.02.2017 · Aktualisiert: 13.01.2021

Anregung an den Magistrat vom 13.02.2017, OM 1225 entstanden aus Vorlage: OF 116/11 vom 24.01.2017 Betreff: Fußgängerbedarfsampel mit Zusatzeinrichtung für Blinde und sehbehinderte Menschen in Höhe der Bushaltestelle "Vilbeler Landstraße" der Buslinie 43 Der Magistrat wird aufgefordert, an der Bushaltestelle "Vilbeler Landstraße" der Buslinie 43, in Höhe Vilbeler Landstraße 177, eine Fußgängerbedarfsampel mit Zusatzeinrichtung für Blinde und sehbehinderte Menschen einzurichten. Begründung: Ein Überqueren der Fahrbahn durch Fußgängerinnen und Fußgänger, welche die Haltestellen nutzen wollen, ist in diesem Bereich aufgrund der Unübersichtlichkeit und dem hohen Verkehrsaufkommen fast unmöglich. Blinde und sehbehinderte Menschen können die Straße überhaupt nicht überqueren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 25.02.2017, OF 145/11 Etatanregung vom 13.03.2017, EA 80 Stellungnahme des Magistrats vom 18.04.2017, ST 739 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 11

Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Gelastraße

24.01.2017 · Aktualisiert: 22.11.2017

Antrag vom 24.01.2017, OF 114/11 Betreff: Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Gelastraße Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in der Gelastraße verkehrsberuhigende Maßnahmen wie z. B. wechselseitige Fahrbahnverengungen durch Verbreiterung des Gehweges, so dass die Fahrbahnbreite in diesen Bereichen ein Maß von 3,05 m aufweist. Oder mit aufgebrachten Sperrflächen auf der Fahrbahn mit demontierbaren Pollern, zur Ermöglichung der Zufahrten durch Feuerwehr- und FES-Fahrzeuge. Begründung: Die Gelastraße wird von vielen Fahrzeugen zwecks Umfahrung der Staus auf den Straßen Borsigallee und Am Erlenbruch genutzt, oder dient als Schleichweg in Richtung Seckbach-Mitte. Obwohl es sich hier um eine Tempo 30 Zone handelt und der Lastverkehr auf 3,5 Tonnen beschränkt ist, wird seitens vieler LKW- und Busfahrer keine Rücksicht darauf genommen. Laut Anwohnern wird, wenn der Straßenverkehr es zulässt, gerast. Des Weiteren befahren sogar Sattelschlepper die Gelastraße. Es kommt, so die Anwohner, immer wieder zu gefährlichen Situationen zwischen Fußgänger und dem Kfz-Verkehr. Da die angebrachte Beschilderung nicht von allen Verkehrsteilnehmern beachtet wird, eine Kontrolle nur vereinzelt stattfinden kann, ist der beschriebenen Problematik nur mit baulichen Maßnahmen entgegen zu wirken. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 11 am 13.02.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 114/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 11 am 13.03.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 114/11 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 11

Entschärfung der Gelastraße in Richtung Flinschstraße

14.01.2017 · Aktualisiert: 22.11.2017

Antrag vom 14.01.2017, OF 122/11 Betreff: Entschärfung der Gelastraße in Richtung Flinschstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten: die Einfahrt der Gelastraße in Richtung Flinschsstraße mit Sicherheits-Bügeln zu "entschärfen" und zusätzlich ein LKW- Verbotsschild aufzustellen. Begründung: Die Gwinnerstraße ist von der Borsigallee aus kommenden eine Hauptzufahrtsstraße für PKW und LKW. Da der Schwerlastverkehr am Ende der Gwinnerstraße nicht wenden kann, wird die Gelastraße als Durchfahrtsstraße in Richtung Flinschstraße genutzt. Dies ist für die Bürger in der Gelastraße nicht nur gefährlich sondern auch unzumutbar. Die Einfahrt in Richtung Gelastraße ist sehr eng und als Verbreiterung wird hierzu der Bürgersteig genutzt. Deshalb sind in Höhe der Hausnummer 85 bis etwa Hausnummer 81 Bügel auf dem Bürgersteig (ausgenommen Hofzufahrten) anzubringen. Somit kann der Bürgersteig nicht mehr befahren werden und ein zusätzlicher Schutz für die Fußgänger ist somit gewährleistet. Außerdem sollte die Einfahrt der Gelastraße noch zusätzlich ein Verbotsschild für LKW ( ausgenommen FES) bekommen. Ferner sollte die Situation durch regelmäßige Kontrollen durch die Stadtpolizei in Augenschein genommen werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 11 am 13.02.2017, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 122/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 11 am 13.03.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 122/11 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Wegweiser zur Klassikstadt

05.12.2016 · Aktualisiert: 24.06.2020

Anregung an den Magistrat vom 05.12.2016, OM 1042 entstanden aus Vorlage: OF 92/11 vom 18.11.2016 Betreff: Wegweiser zur Klassikstadt Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob es möglich ist, Wegweiser zur Klasssikstadt aufzustellen. Die Schilder sollten von der Gestaltung wie Schilder zu öffentlichen Einrichtungen sein (z. B. Hinweisschilder zu Friedhöfen, Sportstätten et cetera; weißes Pfeilschild mit schwarzer Beschriftung). So dies möglich ist, sollte eine Beschilderung von der Wächtersbacher Straße den Verkehr aus Richtung Borsigallee kommend über die Schlitzer Straße in die Orber Straße leiten. Sowie von der Hanauer Landstraße aus kommend über die Cassellastraße. Begründung: Die Anwohnerinnen und Anwohner in Fechenheim-Nord fühlen sich bei Veranstaltungen der Klasssikstadt GmbH von dem stark zunehmenden Verkehr gestört. Um den Verkehr sinnvoll über die Orber Straße leiten zu können, ist eine Beschilderung nötig. Da es Firmen in Frankfurt lediglich erlaubt ist, zwei Hinweisschilder zu installieren, das öffentliche Interesse jedoch in diesem Fall so groß ist, ist diese Maßnahme notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2017, ST 522 Aktenzeichen: 66 7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Geschwindigkeitsbegrenzung von 40 km/h

29.11.2016 · Aktualisiert: 13.10.2022

Anregung an den Magistrat vom 29.11.2016, OM 986 entstanden aus Vorlage: OF 79/16 vom 09.11.2016 Betreff: Geschwindigkeitsbegrenzung von 40 km/h Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob auf der Leuchte in beiden Fahrtrichtungen eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 40 km/h eingerichtet werden kann. Begründung: In der Höhe Rangenbergstraße/Philipp-Puth-Straße kommt es an dem Fußgängerüberweg in der Leuchte öfter zu gefährlichen Situationen, teilweise bemerken die Pkw-Fahrer den Fußgänger zu spät oder es wird einfach ignoriert, dass der Fußgängerüberweg genutzt werden soll. Durch eine Tempobegrenzung würden die Autofahrer gezwungen, langsamer zu fahren und könnten eher Fußgänger beim Überqueren wahrnehmen. Weiterhin ist anzumerken, dass dieser Überweg zum offiziellen Schulweg gehört. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung für die gesamte Straße wäre wünschenswert, da sie durch ihre sehr lange Gerade zum Schnellfahren verleitet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.02.2017, ST 460 Aktenzeichen: 32 4

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 16

Südliche Auffahrt von der Borsigallee in die A66 besser absichern

14.11.2016 · Aktualisiert: 20.04.2021

Antrag vom 14.11.2016, OF 82/16 Betreff: Südliche Auffahrt von der Borsigallee in die A66 besser absichern Vorgang: Erledigt gemäß § 21 GOS (Ablauf der X. Wahlperiode) Der Ortsbeirat wolle beschließen, Der Magistrat wird gebeten, nachdem es an dieser Auffahrt immer wieder zu gefährlichen Situationen kommt, die Auffahrt von der dreispurigen Borsigallee in die Autobahn besser zu sichern. Das könnten z.B. große Warnblinkanlagen auf der Trenninsel zwischen der Geradespur Richtung Enkheim und vor der Querung des Radweges kurz vor der Einfahrt in die Autobahn sein. Andere Vorschläge der Ämter nimmt der OBR 16 gerne entgegen, aber entschärft werden muss diese gefährliche Stelle. Begründung: An der Auffahrt auf die Autobahn hat sich vor kurzem wieder ein schwerer Autounfall ereignet, weil ein Fahrer das vor ihm fahrende Fahrzeug von hinten gerammt und über die gesamte zweispurige Autobahnauffahrt gegen die gegenüberliegende Bande geschleudert hat. Die Fahrerin erlitt ein schweres Schleudertrauma, ihr Auto ist ein Totalschaden. Vor dieser viel befahrenen Auffahrt aus der dreispurigen Borsigallee, dazu noch mit einem kreuzenden Radweg ein paar Meter vor Beginn der Autobahn, bilden sich in der Rush Our täglich lange Fahrzeugschlangen. Ganz Schlaue fahren dann auf die mittlere Spur, um sich im letzten Moment verkehrswidrig in die rechte Spur zu drängeln. Oder wenn weniger Verkehr ist, wird zu schnell in die Auffahrt eingebogen und es kommt zu gefährlichen Situationen mit dem Verkehr aus der nördlichen Spur des mit Ampeln geregelten Verkehrs aus der Borsigallee. Deshalb sollten hier große Blinkanlagen die "Rennfahrer und die Uneinsichtigen" auf die Gefährdungslage noch einmal hinweisen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 16 am 29.11.2016, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 82/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt, um einen Ortstermin zu vereinbaren. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 16 am 17.01.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 82/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 16 am 07.03.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 82/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 16 am 18.04.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 82/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 16 am 16.05.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 82/16 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: BFF
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 16

Philipp-Puth-Straße in eine Einbahnstraße ändern

09.11.2016 · Aktualisiert: 20.04.2021

Antrag vom 09.11.2016, OF 80/16 Betreff: Philipp-Puth-Straße in eine Einbahnstraße ändern Vorgang: Erledigt gemäß § 21 GOS (Ablauf der X. Wahlperiode) Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Philipp-Puth-Straße ab der Auerbachstraße in Richtung Vilbeler Landstraße und die Siedlerstraße von der Leuchte in Richtung Vilbeler Landstraße in eine Einbahnstraße zu ändern. Begründung: Durch die neue Fahrtrichtung der beiden Straßen wird der Verkehr, insbesondere der Pendlerverkehr, auf die größeren Straßen konzentriert und somit also die kleineren Straßen entlastet. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 16 am 29.11.2016, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 80/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 16 am 17.01.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 80/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 16 am 07.03.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 80/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 16 am 18.04.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 80/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 16 am 16.05.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 80/16 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Effektive Kontrollen des Parkverbotes an der Schäfflestraße vor dem Torbogen

07.11.2016 · Aktualisiert: 25.06.2020

Anregung an den Magistrat vom 07.11.2016, OM 908 entstanden aus Vorlage: OF 84/11 vom 18.10.2016 Betreff: Effektive Kontrollen des Parkverbotes an der Schäfflestraße vor dem Torbogen Der Magistrat wird gebeten, regelmäßig das dauerhafte Parken im Bereich des eingeschränkten Halteverbotes in der Schäfflestraße vor dem Torbogen zu kontrollieren und bei Falsch- bzw. Dauerparkerinnen und Dauerparkern entsprechende Bußgelder aussprechen. Begründung: Im Bereich der Schäfflestraße vor dem Torbogen (also im Bereich der Geschäftszeile) ist das Halten nur eingeschränkt (i. S. d. Zeichens 286 Anlage 2 StVO) zulässig. Dies soll es den Anwohnerinnen und Anwohnern sowie weiteren Personen ermöglichen, kurz für Besorgungen in den umliegenden Geschäften halten zu können. Allerdings wird diese Fläche fast ausschließlich von Pendlerinnen und Pendlern zum dauerhaften Parken verwendet. Die Fläche kann daher nicht zum Halten verwendet werden. Zudem werden dort des Öfteren Kleintransporter geparkt, sodass aus dem Stadtteil kommend die Rechtsabbiegerinnen und Rechtsabbieger in Richtung Enkheim ihre eigene Abbiegespur nicht verwenden können. Hierdurch entstehen längere Wartezeiten an der Ampelkreuzung. Mit dem Park-and-ride-Parkhaus in der Borsigallee existiert für Pendlerinnen und Pendler bereits eine Parkmöglichkeit, um mit der U-Bahn in die Innenstadt zu fahren. Die genannte Fläche darf nicht als kostengünstige Alternative zulasten der Anwohnerinnen und Anwohner sowie anderer eingeschränkt haltewilliger Personen dauerhaft blockiert werden. Bisher sind keine Kontrollen seitens des Ordnungsamtes erfolgt. Zur Sicherstellung der bestimmungsgemäßen Nutzungsmöglichkeit der Fläche soll das Ordnungsamt dauerhaft Kontrollen durchführen und die Parksünderinnen und Parksünder bestrafen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2017, ST 144 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verhinderung der Einfahrt von Nichtanliegern in den Riederwald bei Veranstaltungen im Volksbank Stadion und auf dem Festplatz der Eissporthalle

07.11.2016 · Aktualisiert: 14.02.2017

Anregung an den Magistrat vom 07.11.2016, OM 905 entstanden aus Vorlage: OF 80/11 vom 18.10.2016 Betreff: Verhinderung der Einfahrt von Nichtanliegern in den Riederwald bei Veranstaltungen im Volksbank Stadion und auf dem Festplatz der Eissporthalle Der Magistrat wird gebeten, an die Anwohnerinnen und Anwohner des Riederwalds Parkausweise zu verteilen, die es bei den bezeichneten Veranstaltungen gestatten, in den Stadtteil einzufahren. Das Ordnungsamt soll durch eigene Mitarbeiteri nnen und Mitarbeiter verhindern, dass Nichtanliegerinnen und Nichtanlieger in den Stadtteil einfahren. Zudem sollen Besucherinnen und Besucher von Veranstaltungen im Volksbank Stadion und auf dem Festplatz an der Eissporthalle durch temporäre Schilder auf den Park-and-ride-Parkplatz in der Borsigallee hingewiesen werden. Begründung: Regelmäßig finden Sportveranstaltungen im Volksbank Stadion statt. So spielt der FSV alle zwei Wochen in diesem Stadion. Zudem wird das Stadion für andere Veranstaltungen (z. B. American Football) mit hohen Besucherzahlen genutzt. Die Eissporthalle wird regelmäßig für Eishockeyprofispiele mit vielen Besucherinnen und Besuchern verwendet. Zudem findet zweimal im Jahr auf dem Festplatz die Dippemess mit unzähligen Besucherinnen und Besuchern statt. Bei all diesen Veranstaltungen reist die überwiegende Mehrheit der Besucherinnen und Besucher mit Pkws an. Diese Pkws werden regelmäßig im Riederwald geparkt. Für Anwohnerinnen und Anwohner ist es zu diesen Zeiten sehr schwer bis unmöglich, einen Parkplatz zu finden. Regelmäßig kommt es zu Beschwerden durch Anwohnerinnen und Anwohner. Bei Veranstaltungen des FSV im Volksbank Stadion stellte dieser eigene Ordner an das temporär aufgestellte "Durchfahrt verboten - Anlieger frei"-Schild (Zeichen 250, Anlage 2 StVO) während der vergangenen 2. Ligasaison auf. Diese haben jedoch keinerlei Weisungsberechtigung gegenüber Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern und können diese nicht am Einfahren hindern. Insofern hat sich diese Maßnahme als uneffektiv erwiesen. Durch den Abstieg des FSV in die 3. Liga stehen seit August 2016 keinerlei Ordnerinnen und Ordner mehr an den Einfahrten in den Stadtteil. Auch die Schilder wurden entfernt und werden seitdem nicht mehr aufgestellt. Insofern besteht auch keinerlei abschreckende Wirkung mehr für die Besucherinnen und Besucher von FSV-Spielen. Auch die von Herrn Stadtrat Frank angesprochenen Parkflächen in der Ostparkstraße haben sich während der Herbstdippemess 2016 als nicht ausreichend erwiesen, sodass vielfach im Riederwald geparkt wurde. Vor einigen Jahren wurden für die Dippemess an die Anwohnerinnen und Anwohner Park- bzw. Einfahrtsausweise verteilt. Diese berechtigten zur Einfahrt als Anliegerin und Anlieger. Das Einfahrtsverbot wurde vom Ordnungsamt sichergestellt, indem dieses eigene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Kontrolle der Einfahrtsberechtigung abstellte. Hierdurch konnte sichergestellt werden, dass nichtberechtigte Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer nicht einfahren konnten und es stand genügend Parkraum für die Anwohnerinnen und Anwohner zur Verfügung. Derartige Ausweise sind wieder allen Anwohnerinnen und Anwohnern zuzusenden. Zudem sollen während derartiger Veranstaltungen Schilder aufgestellt werden, die auf die Möglichkeit des Parkens im Park-and-ride-Parkhaus auf der Borsigallee hinweisen. Diese Schilder können auch fest montiert und vor entsprechenden Veranstaltungen ausgeklappt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.02.2017, ST 373

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fehlender Papierkorb an den Sitzbänken im „kleinen Park“ Ecke Rangenbergstraße/Bornweidstraße

01.11.2016 · Aktualisiert: 13.10.2022

Anregung an den Magistrat vom 01.11.2016, OM 797 entstanden aus Vorlage: OF 71/16 vom 17.10.2016 Betreff: Fehlender Papierkorb an den Sitzbänken im "kleinen Park" Ecke Rangenbergstraße/Bornweidstraße Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass ein Papierkorb an den Sitzbänken im "kleinen Park" Ecke Rangenbergstraße/Bornweidstraße aufgestellt und auch regelmäßig geleert wird. Begründung: In diesem "kleinen Park" sind vier Sitzbänke aufgestellt, die von Spaziergängern, Hundehaltern und Schülern der Schule am Ried stark frequentiert sind. Allerdings fehlt an der Zweierkombination ein Papierkorb, sodass der anfallende Müll oft einfach in dem Bereich um die Bänke verstreut zurückgelassen wird. Dieses Problem kann durch das Aufstellen von einem entsprechenden Abfallbehälter gelöst werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2017, ST 5 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrskonzept für den Knotenpunkt Vilbeler Landstraße/Borsigallee/ Leuchte/Triebstraße

01.11.2016 · Aktualisiert: 08.01.2021

Anregung an den Magistrat vom 01.11.2016, OM 793 entstanden aus Vorlage: OF 42/16 vom 26.07.2016 Betreff: Verkehrskonzept für den Knotenpunkt Vilbeler Landstraße/Borsigallee/ Leuchte/Triebstraße Der Magistrat wird aufgefordert, vor Baubeginn im Baugebiet Leuchte die uneingeschränkte Öffnung dieser Straße sicherzustellen - entweder durch Kreisverkehr oder durch Ampelregelung. Dabei ist der Durchgangs- und Pendlerschleichverkehr im Verlauf Leuchte/Fritz-Schubert-Ring/Im Sperber/Röhrborngasse/Marktstraße bzw. Marktstraße/ Am Königshof/Fritz-Schubert-Ring/Leuchte durch geeignete Maßnahmen zu unterbinden. Begründung: Der Ziel- und Quellenverkehr sollte gleichmäßig verteilt werden und nicht einseitig die Bürger belasten. Weder die Hahnenkammstraße, Barbarossastraße, Bornweidstraße oder Riedstraße sind geeignet den Ziel-und Quellenverkehr für das Neubaugebiet mit ca. 400 Wohneinheiten und ca. 600-700 Pkws aufzunehmen, zumal in den oben genannten Straßen einseitig geparkt werden darf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.01.2017, ST 178 Stellungnahme des Magistrats vom 03.07.2017, ST 1154 Aktenzeichen: 32 1

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