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Anpassung des Fahrbetriebs der Buslinien 38 und 40 während der Grunderneuerung der Wilhelmshöher Straße Vortrag des Magistrats vom 30.04.2021, M 58
S A C H S T A N D : Anregung vom 07.06.2021, OA 23 entstanden aus Vorlage: OF 26/11 vom 21.05.2021 Betreff: Anpassung des Fahrbetriebs der Buslinien 38 und 40 während der Grunderneuerung der Wilhelmshöher Straße Vortrag des Magistrats vom 30.04.2021, M 58 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 30.04.2021, M 58, wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass noch zum Fahrplanwechsel am 12.12.2021 für die Dauer der Bauarbeiten, abhängig vom Fahrgastaufkommen, der Fahrbetrieb der Buslinie 38 an die Gegebenheiten angepasst und auf der Buslinie 40 der Takt zumindest in den Hauptverkehrszeiten verdichtet wird. Der Magistrat wird ferner gebeten, sich mit der traffiQ in Verbindung zu setzen, um während der Bauzeit zur Grunderneuerung der Wilhelmshöher Straße, die u. a. Maßnahmen zu prüfen und ggf. umzusetzen: 1. Es wird das Fahrgastaufkommen auf den Buslinien 38 und M43 an den drei Haltestellen "Atzelberg Ost", "Atzelberg Mitte" und "Atzelberg West" nach Aufhebung der coronabedingten Maßnahmen (voraussichtlich im Herbst 2021) ermittelt. 2. Falls das Fahrgastaufkommen es zulässt, sollte der Fahrbetrieb frühmorgens später beginnen und spätabends früher enden. Identische Abfahrtszeiten der 38er- und M43er- Busse sollten vermieden werden. Falls erforderlich, sollte die Buslinie M43 mindestens teilweise bis zum Panoramabad Bornheim geführt werden. 3. Statt der großen Standardbusse ist der Einsatz kleinerer Busse auf der Buslinie 38 zu prüfen. 4. Der Fahrplan der Buslinie 38 ist an die verkürzte Fahrstrecke anzupassen (Haltestellen "Hufeland-Haus", "Altebornstraße", "Atzelberg Ost" und "Atzelberg Mitte" entfallen). 5. Die Buslinie 38 ist wieder als echte Ringbuslinie, mit einer einzigen Endhaltestelle am Panoramabad Bornheim, zu betreiben. Wartezeiten bzw. Pausen an der Haltestelle "Atzelberg West" sind zu unterlassen und der Ausstiegs- und Einstiegsstandort sollten identisch sein. Es sollte nur noch ein Stopp des Busses, entweder an der Atzelbergstraße 30 oder im Wendekreisel, stattfinden. 6. Bei der Buslinie 40 sind die dichteren Takte (Hauptverkehrszeiten (HVZ) 7,5 Minutentakt; Normalverkehrszeiten (NVZ) 10 Minutentakt; Schwachverkehrszeiten (SVZ) 15 bzw. 30 Minutentakt), die während der Vollsperrung der Wilhelmshöher Straße galten, auf Dauer beizubehalten. Eine Aufweitung des Taktes wird abgelehnt. Abhängig vom Fahrgastaufkommen ist eher ein noch engerer Takt einzuführen. Begründung: Bedingt durch die vom 15. März 2021 bis voraussichtlich zum 1. Quartal 2024 andauernden Baumaßnahmen zur Grunderneuerung der Wilhelmshöher Straße verkehrt die Buslinie 38 nur noch bis zur Haltestelle "Atzelberg West". Die Haltestellen liegen aktuell an der Atzelbergstraße 30 (Ausstieg) und im Wendekreisel (Einstieg) vor dem Atzelbergplatz. Zwischen der Ausstiegs- und der Einstiegsstelle machen viele Busfahrer einen zusätzlichen Pausenstopp (und das mit laufendem Motor), um die überschüssige Zeit abzusitzen. Dadurch bedingt kommt es zum dreimaligen Stoppen und dreimaligen Anfahren. Dies verursacht unnötig starke Belastungen der dortigen Anwohnerinnen und Anwohner. Die Abgase werden direkt auf die Balkone und Terrassen geblasen. Derzeit stehen des Öfteren bis zu drei 38er-Busse gleichzeitig vor bzw. im Wendekreisel, wobei ein Bus Fahrgäste aufnimmt und die anderen zwei ohne Fahrgäste dem ersten Bus hinterherfahren. Seit dem 10. Mai 2021 wird die Buslinie M43 über den Atzelberg und die dort vorhandenen drei Haltestellen geführt. Der Metrobus M43 fährt im 24-Stunden-Betrieb; zu den Hauptverkehrszeiten im 4 bzw. 5 Minutentakt, in den Normalverkehrszeiten alle acht bis zehn Minuten und in den Schwachverkehrszeiten überwiegend im Abstand von 15 Minuten. Laut Magistratsvortrag M 58 soll die Buslinie M43 zum Fahrplanwechsel (ab 12.12.2021) in der morgendlichen Verkehrsspitze zusätzlich auf einen 3,75 Minutentakt verdichtet werden. Die Buslinie 40 wiederum bietet direktere und schnellere Fahrten zwischen Bergen und Enkheim an. Sie ist eine attraktive Alternative zur staubelasteten und in den nächsten Jahren zusätzlich über den Atzelberg umgeleiteten Buslinie M43. Auf die neu eingerichtete Buslinie 40, zwischen der U-Bahn-Endhaltestelle "Enkheim" und "Bergen Ost" (via Vilbeler Landstraße), werden voraussichtlich vermehrt Fahrgäste in Bergen und Enkheim umsteigen und nicht mehr die Buslinie M43 durch Seckbach nutzen. Somit kann erwartet werden, dass der aus Bergen-Enkheim kommende Metrobus M43 zukünftig selbst in den Hauptverkehrszeiten noch Fahrgäste an der Haltestelle "Atzelberg West" aufnehmen kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 30.04.2021, M 58 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 13.09.2021, OA 78 Anregung vom 14.03.2022, OA 158 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 09.06.2021 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 15.06.2021, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 58 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 18 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Der Vorlage OA 23 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts); BFF-BIG (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (M 58 = Annahme, OA 18 und OA 23 = Prüfung und Berichterstattung) ÖkoLinX-ELF (M 58 = Ablehnung, OA 18 = Enthaltung, OA 23 = Prüfung und Berichterstattung) FREIE WÄHLER (M 58, OA 18 und OA 23 = Annahme) Gartenpartei (M 58 = Enthaltung, OA 18 und OA 23 = Annahme) 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 17.06.2021, TO II, TOP 28 Beschluss: 1. Der Vorlage M 58 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 18 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Der Vorlage OA 23 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, FRAKTION und FREIE WÄHLER gegen AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); BFF-BIG und Gartenpartei (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, FREIE WÄHLER und Gartenpartei gegen AfD und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, FREIE WÄHLER und Gartenpartei gegen AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 145, 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 17.06.2021 Aktenzeichen: 92 11
Für die Dauer der Bauarbeiten zur Grunderneuerung der Wilhelmshöher Straße ist auf der Buslinie 40 der Takt in der Hauptverkehrszeit zu verdichten Vortrag des Magistrats vom 30.04.2021, M 58
S A C H S T A N D : Anregung vom 01.06.2021, OA 18 entstanden aus Vorlage: OF 16/16 vom 15.05.2021 Betreff: Für die Dauer der Bauarbeiten zur Grunderneuerung der Wilhelmshöher Straße ist auf der Buslinie 40 der Takt in der Hauptverkehrszeit zu verdichten Vortrag des Magistrats vom 30.04.2021, M 58 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Vortrag des Magistrats vom 30.04.2021, M 58, wird unter der Maßgabe beschlossen, dass die im Antragstext beschriebenen Maßnahmen zum Fahrplanwechsel am 12.12.2021 berücksichtigt werden. 2. Der Magistrat wird gebeten, sich mit der traffiQ in Verbindung zu setzen, um während der Bauzeit zur Grunderneuerung der Wilhelmshöher Straße die unten angeführten Maßnahmen zu prüfen und gegebenenfalls umzusetzen: a) Bei der Buslinie 40 sind die dichteren Takte (Hauptverkehrszeiten (HVZ) 7,5 Minutentakt; Normalverkehrszeiten (NVZ) 10 Minutentakt; Schwachverkehrszeiten (SVZ) 15 bzw. 30 Minutentakt), die während der Vollsperrung der Wilhelmshöher Straße gelten, auf Dauer beizubehalten. Eine Aufweitung des Taktes wird abgelehnt. Abhängig vom Fahrgastaufkommen ist eher ein noch engerer Takt einzuführen. b) Die sich daraus ergebende, eventuelle Fahrplanänderung ist zum nächsten planmäßigen Fahrplanwechsel (12.12.2021) vorzunehmen. Begründung: Die Buslinie 40 bietet direkte und schnelle Fahrten zwischen Bergen und Enkheim an. Sie ist eine attraktive Alternative zur staubelasteten und in den nächsten Jahren zusätzlich über den Atzelberg umgeleiteten Buslinie M43. Auf die neu eingerichtete Buslinie 40, zwischen der U-Bahn-Endhaltestelle in Enkheim und Bergen-Ost (via Vilbeler Landstraße) werden voraussichtlich vermehrt Fahrgäste in Bergen und Enkheim umsteigen und nicht mehr die Buslinie M43 durch Seckbach nutzen. Somit wird erwartet, dass der aus Bergen-Enkheim kommende Bus zukünftig selbst in den Hauptverkehrszeiten noch Fahrgäste aufnehmen wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 30.04.2021, M 58 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 09.06.2021 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 15.06.2021, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 58 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 18 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Der Vorlage OA 23 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts); BFF-BIG (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (M 58 = Annahme, OA 18 und OA 23 = Prüfung und Berichterstattung) ÖkoLinX-ELF (M 58 = Ablehnung, OA 18 = Enthaltung, OA 23 = Prüfung und Berichterstattung) FREIE WÄHLER (M 58, OA 18 und OA 23 = Annahme) Gartenpartei (M 58 = Enthaltung, OA 18 und OA 23 = Annahme) 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 17.06.2021, TO II, TOP 28 Beschluss: 1. Der Vorlage M 58 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 18 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Der Vorlage OA 23 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, FRAKTION und FREIE WÄHLER gegen AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); BFF-BIG und Gartenpartei (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, FREIE WÄHLER und Gartenpartei gegen AfD und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, FREIE WÄHLER und Gartenpartei gegen AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 145, 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 17.06.2021 Aktenzeichen: 92 11
Verkehrsführung für Fahrradfahrende Vilbeler Landstraße/Klingenweg
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.05.2021, OF 24/16 Betreff: Verkehrsführung für Fahrradfahrende Vilbeler Landstraße/Klingenweg Präambel Das Überfahren der durchgezogenen Linie im Bereich der viel befahrenen Vilbeler Landstraße/Klingenweg ist aus gutem Grund eine gefährliche Ordnungswidrigkeit und kostet richtig Geld. Fahrradfahrende sind nach der Straßenverkehrsordnung verpflichtet auf einem, in diesem Fall für Fahrräder ausgewiesenen Fußgängerüberweg mit Ampel abzusteigen und das Rad zu schieben. Damit ist auch für Radfahrer ein sicherer Übergang über diese Hauptverkehrsstraße gefahrlos möglich. Eine zusätzliche Fahrradampel würde den fließenden Verkehr mit farbiger Abbiegespur enorm behindern und alle Abbieger in den Klingenweg, die Marktstraße und die Vilbeler Landstraße unnötig aufstauen, von den Kosten einer solchen Aktion mal ganz abgesehen. Der Ortsbeirat wolle deshalb beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Radfahrenden mit einem etwas größeren Schild auf die vorhandene Ampelkreuzung hinzuweisen und das für alle Verkehrsteilnehmer gefährliche Überfahren der durchgezogenen Fahrbahnteilung auch zu ahnden. Begründung siehe oben. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 13.05.2021, OF 20/16 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 16 am 01.06.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 20/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 24/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 16 am 06.07.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 20/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 24/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 16 am 14.09.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 20/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 24/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 16 am 02.11.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 20/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 24/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 16 am 30.11.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 20/16 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 24/16 wurde zurückgezogen.
Partei: BFF
Weiter lesenSichere Verkehrsführung für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer Vilbeler Landstraße/Klingenweg
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.05.2021, OF 20/16 Betreff: Sichere Verkehrsführung für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer Vilbeler Landstraße/Klingenweg Der Ortsbeirat möge beschließen, dass der Magistrat gebeten wird, eine sichere Verkehrsführung für Fahrradfahrer*innen von der Vilbeler Landstraße aus südwestlicher Richtung kommend zur Abbiegung in Richtung Klingenweg zu prüfen. Aktuell ist der Modus, vom Fahrrad abzusteigen und die Fußgängerampel über die Vilbeler Landstraße zu nutzen. Nichts weist auf diesen Modus hin, bis auf ein kleines Fahrradschild, welches an der Ampel angebracht ist. Dies führt dazu, dass viele Fahrradfahrer*innen die Vilbeler Landstraße von der Straßenmitte aus kreuzen. Das kann zu gefährlichen Szenen führen, wenn der Gegenverkehr nicht mit einer roten Ampel konfrontiert ist. Die Strecke ist die Hauptverbindung von Bergen Richtung Lohrberg und zum Nordosten von Frankfurt und ist auch von vielen nicht ortskundigen Fahrradfahrer*innen stark frequentiert. Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrsführung für Fahrradfahrer*innen eindeutig kenntlich zu machen (z.B. durch einen Fahrradstreifen am rechten Straßenrand mit Pfeil nach links und durch eine kombinierte Fußgänger-/Fahrradfahrer*innenampel oder eine zusätzliche Fahrradampel) oder eine Alternative vorzuschlagen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 30.05.2021, OF 24/16 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 16 am 01.06.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 20/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 24/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 16 am 06.07.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 20/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 24/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 16 am 14.09.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 20/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 24/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 16 am 02.11.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 20/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 24/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 16 am 30.11.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 20/16 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 24/16 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenCall-A-Bike in Bergen-Enkheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.05.2021, OF 21/16 Betreff: Call-A-Bike in Bergen-Enkheim Der Ortsbeirat möge beschließen, daß sich der Magistrat beim Bike-Sharing Anbieter Call-A-Bike dafür einsetzt, das Kerngebiet Frankfurt um den Stadtteil Bergen-Enkheim zu erweitern. Begründung: Bike-Sharing ist eine sinnvolle Ergänzung zum öffentlichen Nahverkehr, um insbesondere die individuelle und flexible Verbindung zwischen Zielort und Nahverkehrshaltestelle zu überbrücken. Call-A-Bike arbeitet mit festen Rückgabestationen, durch Zuzahlung ist die Rückgabe an einem beliebigen Ort im Kerngebiet möglich. Es gibt somit einen Anreiz, die Rückgabestationen zu nutzen. Es handelt sich um ein Angebot der DB Bahn mit soliden Fahrrädern, welches sich seit fast zwei Jahrzehnten in Frankfurt bewährt hat. Sharing Angebote sind praktisch, nutzen der Umwelt, sind ressourcenschonend und stellen einen Beitrag zur Verbesserung der Parkplatz- und Verkehrssituation dar. Gegenwärtig ist der Stadtteil Bergen-Enkheim von der Nutzung des Call-A-Bike-Angebotes ausgeschlossen - die Abdeckung endet westlich der Vilbeler Landstraße. Foto 1: Die Call-A-Bike Station mit Fahrrädern in Enkheim (eigene Aufnahme) Foto 2/3: Das Call-A-Bike Kerngebiet Frankfurt mit Ausschluss von Bergen-Enkheim (Quelle: eigene Aufnahmen von https://www.callabike.de/de/rad-finden?city=50.110556%7C8.682222) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 16 am 01.06.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 21/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE, CDU, SPD und BFF gegen GRÜNE, FDP und LINKE. (= Annahme)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenErneuerung und Erweiterung der Straßenmarkierung
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.05.2021, OM 15 entstanden aus Vorlage: OF 2/16 vom 07.04.2021 Betreff: Erneuerung und Erweiterung der Straßenmarkierung Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass im Kreuzungsbereich Riedstraße/Triebstraße/Alt-Enkheim/Florianweg eine Erneuerung und Erweiterung der Straßenmarkierungen aufgebracht wird. Zudem sollten die Zufahrten in die Triebstraße, aus dem Florianweg wie aus der Riedstraße, mit einem zusätzlichen Hinweis "STOP" als Fahrbahnmarkierung auf der Straße gekennzeichnet werden. Begründung: Immer öfter kommt es in diesem Bereich durch die unklare Verkehrsführung zu Fast-Unfällen, da alle Fahrbahnmarkierungen, die auf Fußgängerüberwege hinweisen, abgefahren sind und die so schon komplizierte vorgeschriebene Verkehrsführung nicht mehr klar erkennbar ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1731 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 16 am 14.09.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 7
Überbauung von Parkplätzen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.05.2021, OM 17 entstanden aus Vorlage: OF 4/16 vom 19.04.2021 Betreff: Überbauung von Parkplätzen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob eine Überbauung von Parkplätzen mit Wohnungen auch im Stadtteil Bergen-Enkheim möglich ist. Anbieten würde sich u. a. der Parkplatz Schwimmbad an der Leuchte. Begründung: Nicht nur in unserer Stadt ist der Bau günstiger Wohnungen ein zentrales Thema. Doch die Flächen sind rar. Eine mögliche Lösung für dieses Platz-Problem: Stellflächen überbauen. Zudem würde es zusätzliche Verdichtungen von wertvollen Grünflächen vermeiden (siehe https://www. merkur.de/ lokales/muenchen/stadt-muenchen/spektakulaeres-konzept-wohnen-wir-kuenftig-auf-s telzen-6975572.html) Quelle: wochenanzeiger-muenchen.de "Wohnen auf Stelzen" Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.07.2021, ST 1352 Aktenzeichen: 61 00
Parkstreifen vor dem Riedbad-Parkplatz auf der östlichen Seite der Leuchte
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.04.2021, OF 5/16 Betreff: Parkstreifen vor dem Riedbad-Parkplatz auf der östlichen Seite der Leuchte Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Längsparkstreifen auf der Ostseite der "Leuchte", die zunehmend von gewerblichen Dauerparkern belegt werden, die ihre Werbung auf hohen Aufbauten oder Planen von KFZ-Anhängern oder größeren Kastenwagen präsentieren, so anzuordnen, daß bei der mittigen Ausfahrt in die Leuchte diese Fahrzeuge nicht den Einblick in die Straße versperren, weil man schon mittig auf die Fahrbahn fahren muß, um den von Süden kommenden Verkehr überhaupt sehen zu können. Außerdem dauerparken auch auf dem Schwimmbadparkplatz immer mehr Wohnwagen und Gewerbefahrzeuge. Da auf dem Parkplatz auch Flaschencontainer stehen, die von den Anwohnern rege genutzt werden, die Schule am Ried diesen Parkplatz über längere Zeit mitbenutzen muß, weil ihr Parkplatz zum Containerdorf umgenutzt wurde, Sportplatzbesucher und Riedspaziergänger und hoffentlich bald wieder Schwimmbadbesucher "ihren" Parkplatz benutzen wollen, muß der Parkplatz so gestaltet werden, daß der Parkverkehr unfallfrei abgewickelt werden kann. Dies sollte möglichst zeitnah geschehen, bevor ein Unglück geschieht. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 16 am 04.05.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 5/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 16 am 01.06.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 5/16 wurde zurückgezogen.
Partei: BFF
Weiter lesenStarkregen - Hochwasserschutz in Bergen-Enkheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.02.2021, OM 7273 entstanden aus Vorlage: OF 352/16 vom 05.02.2021 Betreff: Starkregen - Hochwasserschutz in Bergen-Enkheim Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Anlagen zur Regenwasseraufnahme und -ableitung im Stadtteil in letzter Zeit geprüft und gewartet wurden, damit diese auch bei den gegebenen Extremwetterlagen den an sie gestellten Anforderungen gerecht werden können. Begründung: In Bergen-Enkheim besitzt das Kanalnetz eine Reihe von Stau- und Entlastungsanlagen wie Regenüberlaufbecken (RÜB), Regenrückhaltebecken (RRB), Regenrückhaltekanäle (RRK) und Stauraumkanäle (SK), so unter anderem: - RÜB und RRB Volkshaus Enkheim; - RRK Marktstraße, RRK Im Wickengarten; - RRB Im Rosenträger, RRB Hessen Center; - SK Rangenbergstraße. Dieses umfassende System von Regenwasserableitung und Regenrückhaltebecken, welches das Regenwasser gedrosselt in den Roten Graben, in das Naturschutzgebiet an der Voltensee beziehungsweise in die Kanalisation führen soll, wurde im Juni 2016 aufgrund heftigen Starkregens einer Bewährungsprobe ausgesetzt. Hierbei kam es zu zahlreichen Überflutungen von Kellern und Höfen, was zum Teil an den vernachlässigten Wartungsarbeiten an den oben genannten Anlagen lag. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2021, ST 1113 Aktenzeichen: 90 34
Ergänzung zentrenrelevanter Artikel
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.02.2021, OM 7333 entstanden aus Vorlage: OF 1896/5 vom 01.02.2021 Betreff: Ergänzung zentrenrelevanter Artikel Vorgang: M 203/20 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, weshalb folgende Artikel gemäß der Anlage 4 - Frankfurter Sortimentsliste - seines Vortrages vom 18.12.2020, M 203, nicht zentrenrelevant sein sollen: Matratzen, Fahrräder, Möbel inkl. Küchen, Sanitärartikel, Kinderwagen, Lampen/Leuchten. Begründung: Es gab bislang zahlreiche Geschäfte im Frankfurter Süden, die diese Bedarfe gut abdeckten. Eine Herausnahme aus dem Zentrenkonzept, Anlage 4, ermöglicht eine Ausweitung des Angebots in den dezentralen Agglomerationen. Das wird voraussichtlich zu einer Verdrängung dieses innerstädtischen Angebots im o. g. Sortiment führen, somit zu Lücken in der wohnortnahen Versorgung und einer geringeren Attraktivität der innerstädtischen Zentren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 18.12.2020, M 203 Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2021, ST 1260 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 61 0
Gutachten zur Errichtung eines Kreisverkehrs oder einer Linksabbiegerspur in den Klingenweg im Bereich Vilbeler Landstraße/Marktstraße/Klingenweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2021, OM 7090 entstanden aus Vorlage: OF 347/16 vom 15.12.2020 Betreff: Gutachten zur Errichtung eines Kreisverkehrs oder einer Linksabbiegerspur in den Klingenweg im Bereich Vilbeler Landstraße/Marktstraße/Klingenweg Der Magistrat wird aufgefordert, ein Gutachten zur Errichtung eines Kreisverkehrs oder einer Linksabbiegerspur in den Klingenweg im Bereich Vilbeler Landstraße/Markstraße/Klingenweg erstellen zu lassen und dem Ortsbeirat zur Verfügung zu stellen. Begründung: Im Baugebiet Rosenträger und insbesondere in der Amaliestraße ist eine erhebliche Zunahme des Durchgangsverkehrs zu verzeichnen. Da sich nicht alle Autofahrer rücksichtsvoll verhalten, ist dies mit Gefahren für die dort regelmäßig spielenden Kinder verbunden. Ziel sollte eine Verkehrsberuhigung sein, für die ein Kreisverkehr oder eine Linksabbiegerspur Voraussetzung wäre. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.05.2021, ST 1060 Stellungnahme des Magistrats vom 29.11.2021, ST 2088 Aktenzeichen: 66 0
Straßenbeleuchtung in der oberen Florstädter Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2021, OM 7133 entstanden aus Vorlage: OF 531/4 vom 05.01.2021 Betreff: Straßenbeleuchtung in der oberen Florstädter Straße Der Magistrat wird anlässlich der wohl für April geplanten Umstellung der Straßenbeleuchtung in der oberen Florstädter Straße/Falltorstraße gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob Straßenbauarbeiten in der Florstädter Straße mit Versetzung von Lampenstandorten in den nächsten Monaten geplant sind; 2. ob nicht die bisherigen Leuchten-Standorte am Straßenrand beibehalten und mit stadtteilkonformen Leuchten (z. B. mit LED-Technik) ausgestattet werden können; 3. was das übergeordnete Konzept hinsichtlich eines einheitlichen und attraktiven Erscheinungsbildes der Straße ist; 4. wie sichergestellt wird, dass die neue Beleuchtung nicht direkt in die Wohnungsfenster scheint, warmes Licht erzeugt und nachts in der Leuchtstärke abgesenkt werden kann. Begründung: Anwohnende hatten Gelegenheit, von geplanten Arbeiten zu erfahren. Die aktuell wohl geplante Umstellung lässt offenbar das Erscheinungsbild der umliegenden Straßen außer Acht: 1. Industrieleuchte (Angabe Hersteller) soll direkt an die Hauswände versetzt werden (teilweise direkt neben Schafzimmerfenstern mehrerer Gebäude in der Straße). 2. Verzicht auf die grundsätzlich bessere Ausleuchtung durch die bisherigen Leuchten-Standorte. 3. Zerstörung des bisherigen Straßenbildes (wechselseitige statt bisheriger geradliniger Anordnung). 4. Geplante Leuchte ist teilweise identisch hoch zu den kleinen Häusern (ab Hausnummer 32), an der angrenzenden Hauswand usw. Da es sich um eine sehr langfristige Entscheidung handelt, ist eine mehrdimensional attraktive Lösung wichtig und es sollten stadtteilrelevante Interessen berücksichtigt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2021, ST 1117 Beratung im Ortsbeirat: 4
Römische Straße zwischen Rudolf-Schwarz-Platz und Graf-von-Stauffenberg-Allee beleuchten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.01.2021, OM 7049 entstanden aus Vorlage: OF 684/12 vom 02.01.2021 Betreff: Römische Straße zwischen Rudolf-Schwarz-Platz und Graf-von-Stauffenberg-Allee beleuchten Vorgang: OM 1163/17 OBR 12; ST 759/17 Der Magistrat wird gebeten, durch das Grünflächenamt und das Amt für Straßenbau und Erschließung den Grünzug Römische Straße auf einer Länge von circa 200 Metern, vom Rudolf-Schwarz-Platz bis zur Graf-von-Stauffenberg-Allee, mit einer Wegebeleuchtung mit Nachtabschaltung versehen und auf Höhe der Marie-Curie-Schule einen befestigten Weg zum Hintereingang der Schule erstellen zu lassen, da der hintere Zugang zur Marie-Curie-Schule bereits jetzt gerne von vielen Schülerinnen und Schülern genutzt wird. Es ist davon auszugehen, dass viele Anwohner und Schulkinder künftig durch den Grünzug Römische Straße zur Graf-von-Stauffenberg-Allee laufen. Daher ist es sinnvoll, die bereits erstellte Beleuchtung durch den westlichen Kätcheslachpark an dieser Stelle weiterzuführen. Im Bereich vom Rudolf-Schwarz-Platz bis zur Graf-von-Stauffenberg-Allee dauern die Bauarbeiten voraussichtlich noch bis in das Frühjahr 2021. Daraus ergibt sich die Möglichkeit, dort Leuchten aufzustellen, bevor eine nachtr ägliche Installation aufwendiger und teurer wird. Da die Römische Straße an dieser Stelle direkt durch die Wohnbebauung führt, ist eine Beleuchtung der Grünfläche unter ökologischen Gesichtspunkten vertretbar. Dennoch sollte die Lichtverschmutzung so gering wie möglich gehalten werden, die Sicherheit der Fußgänger in der Dunkelheit aber gewährleistet sein. Begründung: Mit der Stellungnahme vom 21.04.2017, ST 759, wurde dem Ortsbeirat für die gewünschte Nord-Süd-Richtung durch den westlichen Kätcheslachpark die Beleuchtung zugesagt und umgesetzt, was von den Anwohnern sehr begrüßt und gut genutzt wird. Mit der Umsetzung dieser Anregung würde die Maßnahme sinnvoll Richtung Graf-von-Stauffenberg-Allee fortgeführt. Wenn zunächst auch (noch) nicht als Schulweg ausgewiesen, stimmen die Schülerinnen und Schüler nach der Fertigstellung sicherlich mit den Füßen ab, denn die Strecke vom Rudolf-Schwarz-Platz bis zur Graf-von-Stauffenberg-Allee beträgt ca. 230 Meter, der offizielle Schulweg vom Rudolf-Schwarz-Platz über die Ella-Bergmann-Michel-Straße zum Haupteingang der Marie-Curie-Schule beträgt ca. 370 Meter. Dass Kinder und Eltern gerne den kürzesten Weg wählen, kann man gut zwischen dem sogenannten Raketen-Spielplatz und der Turnhalle der Grundschule sehen. Von der Ella-Bergmann-Michel-Straße kommend wird dort der Grünstreifen als Weg genutzt und nicht um den Spielplatz herum über die Hans-Poelzig-Straße zum Schuleingang gegangen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.01.2017, OM 1163 Stellungnahme des Magistrats vom 21.04.2017, ST 759 Stellungnahme des Magistrats vom 30.04.2021, ST 985 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 67 0
Grunderneuerung Friedberger Anlage - Beleuchtung
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.01.2021, OM 7020 entstanden aus Vorlage: OF 1542/1 vom 05.01.2021 Betreff: Grunderneuerung Friedberger Anlage - Beleuchtung Vorgang: M 168/20 Der Magistrat wird gebeten, sicherstellen zu lassen, dass im Rahmen der Erneuerung der Beleuchtung Lampen angeschafft werden, die Insekten nicht irritieren, möglichst wenig Lichtsmog abgeben und extrem energiesparend sind. Hierzu hat eine Abstimmung mit dem BUND (Bund für Umwelt- und Naturschutz) zu erfolgen. Begründung: Im Zuge der Coronakrise wird verstärkt über die abnehmende Artenvielfalt und deren Folge diskutiert. Die Reduzierung der Arten findet nicht nur in fernen Ländern statt, sondern auch bei uns, und ist dort bereits extrem weit fortgeschritten. Insekten anlockende Leuchten stören deren reguläre Abläufe und tragen stark zur Reduzierung von Arten bei (https://www.bund-sh.de/stadtnatur/lichtverschmutzung). Wird der Vogelflug durch lichtsmogemittierende Lampen gestört und umgeleitet, verlieren Schwärme von gefährdeten Vogelarten kollektiv Kraftreserven und sind dadurch verstärkt vom Aussterben bedroht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 168 Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2021, ST 820
Neubau und Auslagerung der Schule am Hang hier: Kinderzentrum RÖHRBORNGASSE - KiZ 98
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2021, OF 351/16 Betreff: Neubau und Auslagerung der Schule am Hang hier: Kinderzentrum RÖHRBORNGASSE - KiZ 98 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten Das KiZ 98 verblieb während des Neubau und der Auslagerung der Schule am Hang auf dem Gelände der Schule am Hang. Die Hortkinder der Schule am Hang laufen nun täglich nach ihrer Schulzeit von der Barbarossastraße zu ihrem Hort in die Röhrborngasse, dem Baulärm sind sie nun täglich nach der Schulzeit ausgesetzt. Warum wurde die KiZ 98 nicht auch während der Bauphase auf den Parkplatz der Riedschule in der Barbarossastraße ausgelagert? Was ist die Zukunft des KiZ 98 nach Abschluss der Bauarbeiten? Bisher wurden weder die Mitarbeiter der KiZ 98 noch die Eltern der Hortkinder über die Pläne des Stadtschulamtes mit der KiZ 98 informiert. Begründung: In den Informationen zum Neubau der Schule am Hang wird das KiZ 98 zwar in der Bestandsbeschreibung aufgeführt, kommt aber dann in der Beschreibung des Neubaus nicht mehr vor. Es ist nicht ersichtlich was mit der KiZ 98 geschehen soll. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 16 am 19.01.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1911 2021 Die Vorlage OF 351/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: WBE, CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen SPD (= Ablehnung)
Partei: FDP
Weiter lesenParkverstöße im öffentlichen Raum zwischen Marktstraße/Vilbeler Landstraße/Nordring, sowie auf den Feldwegeanschlüssen Richtung Nordumgehung/L 3209/Hohe Straße samt Wirtschaftswegen Richtung Nordosten
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.01.2021, OF 348/16 Betreff: Parkverstöße im öffentlichen Raum zwischen Marktstraße/Vilbeler Landstraße/Nordring, sowie auf den Feldwegeanschlüssen Richtung Nordumgehung/L 3209/Hohe Straße samt Wirtschaftswegen Richtung Nordosten Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten in dem oben aufgeführten Bereich regelmäßig eine Überwachung des ruhenden Verkehrs anzuordnen, um die überhandnehmenden Parkverstöße in den zum Teil sehr schmalen Wohnstraßen zu ahnden. Im Neubaugebiet "Hinter den Obergärten" sind teilweise beide Straßenseiten zugeparkt, so daß bei einem entgegenkommenden Fahrzeug einer mangels Ausweichmöglichkeiten zurückfahren muss. An T-Kreuzungen, wie z.B. der Hohen/Straße/Erlenseer Straße oder Schelmenburgweg/Schalksbornstrasse werden die Fahrzeuge bis direkt an die abbiegende Kurve zugeparkt, so daß man den Gegenverkehr nicht sehen kann. Im Feldwegeanschluss Frohngrundweg stehen direkt ab dem Halteverbotsschild Richtung Norden fast immer Fahrzeuge auf dem unbefestigten Wegrand und die Abzweigung der Hohen Straße über eine kleine Grünanlage wird im Wohngebiet zum "grünen Parkplatz" und im Wirtschaftsweg, der historischen Hohen Straße zum gern genutzten Wandererparkplatz, auf dem die parkenden Fahrzeuge am Wegrand die schweren Bulldogs und Erntefahrzeuge der Landwirte massiv behindern. Dazu kommen noch Pendler aus dem Umland, die wegen der Tarifgrenze in ganz Bergen-Enkheim ihre Fahrzeuge in der Nähe der Bus- und U-Bahnhaltestellen teilweise den ganzen Arbeitstag über abstellen, um in den ÖPNV umzusteigen. Begründung: Dieser aus dem Ruder gelaufene Parkverkehr muss wieder regelmäßig kontrolliert und ggf. sanktioniert werden, um den Verkehr für alle Verkehrsteilnehmer übersichtlicher und sicherer zu gestalten. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 16 am 19.01.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 348/16 wird mit Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: WBE gegen CDU und FDP (= Annahme) bei Enthaltung SPD, GRÜNE und LINKE.
Partei: BFF
Weiter lesenAlle vom Fritz-Schubert-Ring ausgehenden Wirtschaftswege im Obstanbau- und Landschaftsschutzgebiet am Berger Südhang bis zur Gemarkungsgrenze des Naturschutzgebietes instand setzen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.12.2020, OM 6995 entstanden aus Vorlage: OF 340/16 vom 14.11.2020 Betreff: Alle vom Fritz-Schubert-Ring ausgehenden Wirtschaftswege im Obstanbau- und Landschaftsschutzgebiet am Berger Südhang bis zur Gemarkungsgrenze des Naturschutzgebietes instand setzen Der Magistrat wird gebeten, die parallel zum Hang verlaufenden Wirtschaftswege wieder instand zu setzen, die mit tiefen, wassergefüllten Fahrrinnen in sehr schlechtem Zustand und von normalen Pkw kaum noch zu befahren sind. Begründung: Bei feuchtem Wetter kann man die Tiefe der Spurrillen kaum ermessen und läuft Gefahr, im Schlamm hängen zu bleiben oder gar aufzusetzen. Auch Radfahrer und Spaziergänger sind auf diesen Pisten sehr unfallgefährdet, denn die tiefen, schlammigen Fahrspuren können leicht zu Stürzen führen. Ein großer Teil des Berger Hanges ist Obstanbaugebiet. Wer seine Grundstücke pflegen und nutzen will, muss Werkzeug und Leitern transportieren und die Ernte abfahren können. Da sich nicht jeder Grundstücksbesitzer einen Traktor anschaffen kann, um sein Grundstück bewirtschaften zu können, muss die Stadt dafür Sorge tragen, dass Eigentümer und Pächter die Grundstücke auch erreichen können und Spaziergänger und Radfahrer nicht gefährdet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.03.2021, ST 611 Aktenzeichen: 66 0
Sanierung der Grundnetzstraße Fritz-Schubert-Ring zwischen Speierlingweg und Riedstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.12.2020, OM 6996 entstanden aus Vorlage: OF 343/16 vom 01.11.2020 Betreff: Sanierung der Grundnetzstraße Fritz-Schubert-Ring zwischen Speierlingweg und Riedstraße Der Magistrat wird gebeten, den unteren Fritz-Schubert -Ring zwischen Speierlingweg und Riedstraße endlich zu sanieren. Begründung: Nachdem der Rinnstein auf der Westseite des Fritz-Schubert-Rings zwischen Speierlingweg und Im Wickengarten im Kurvenbereich an vielen Stellen durch die Linienbusse beschädigt und zum Teil völlig zerbrochen und insbesondere bei den Sinkkästen abgesunken ist, muss der untere Fritz-Schubert-Ring zwischen dem Speierlingweg und der Riedstraße endlich saniert werden. Anträge zur Sanierung des stark abschüssigen, auch von Querrissen durchzogenen, talseitig rutschenden unteren Fritz-Schubert-Rings wurden immer wieder bis zur Baufertigstellung der drei Doppelhäuser Ecke Fritz-Schubert-Ring/Speierlingweg aufgeschoben. Vier Jahre nach Fertigstellung der Bebauung Ecke Fritz-Schubert-Ring/Speierlingweg zieht dieses Argument nicht mehr. Der Verkehr hat in den letzten Jahren durch massive Verdichtung im alten Baubestand und Neubauten in ganz Bergen-Enkheim ganz erheblich zugenommen, ganz zu schweigen vom Pendlerdruck Richtung U-Bahnen und Innenstadt aus dem Umland. Eine Sanierung dieser Grundnetz-Hangstraße mit Linienbusverkehr ist deshalb nach 50 Jahren dringend notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.03.2021, ST 609 Aktenzeichen: 66 5
Neugestaltung der Vilbeler Landstraße im Abschnitt Taschnerstraße/Voltenseestraße bis zur Einmündung Wilhelmshöher Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.11.2020, OM 6966 entstanden aus Vorlage: OF 794/11 vom 16.11.2020 Betreff: Neugestaltung der Vilbeler Landstraße im Abschnitt Taschnerstraße/Voltenseestraße bis zur Einmündung Wilhelmshöher Straße Der Magistrat wird in Absprache mit dem Ortsbeirat 16 gebeten, gemeinsam mit Hessen Mobil die Umgestaltung der Vilbeler Landstraße voranzutreiben. Die Neugestaltung soll sich an dem bestehenden Abschnitt zwischen Borsigallee und Taschnerstraße/Voltenseestraße orientieren und logisch daran anschließen. Begründung: Durch eine Neugestaltung des genannten Abschnitts bieten sich große gestalterische Möglichkeiten. Die Fahrspuren werden auf zwei reduziert. An den Fahrbahnrändern können die bestehenden Fahrradwege, die bereits im neu gestalteten Bereich existieren, fortgeführt werden. Als Fahrbahnteiler bieten sich Grünflächen für Insekten o. Ä. an. An geeigneter Stelle wird durch Einrichten von Abbiegemöglichkeiten das Abbiegen ermöglicht. Insbesondere für die Verkehrssicherheit bieten sich hier erhebliche Potenziale, da das Überholen mit erhöhter Geschwindigkeit unterbunden wird. Zusätzlich kann die Fahrradverbindung nach Seckbach und Bergen auf eigenen Fahrstreifen gestärkt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.03.2021, ST 644 Stellungnahme des Magistrats vom 11.10.2021, ST 1874 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 66 0
Sofortige Maßnahmen zur Entschärfung der Einmündung Wilhelmshöher Straße/Vilbeler Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.11.2020, OM 6967 entstanden aus Vorlage: OF 795/11 vom 16.11.2020 Betreff: Sofortige Maßnahmen zur Entschärfung der Einmündung Wilhelmshöher Straße/Vilbeler Landstraße Vorgang: OM 6747/20 OBR 11 Der Magistrat wird gebeten, schnellstmöglich mit Hessen Mobil Maßnahmen zu ergreifen, die die Unfallgefahr an oben genannter Kreuzung deutlich reduzieren. Begründung: Die Anregung an den Magistrat vom 26.10.2020, OM 6747, hat bereits auf die Gefahr des Kreuzungsbereiches hingewiesen. Der tödliche Verkehrsunfall vom 08.11.2020 an eben jener Stelle zeigt die Wichtigkeit sofort greifender Maßnahmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.10.2020, OM 6747 Stellungnahme des Magistrats vom 12.03.2021, ST 645 Stellungnahme des Magistrats vom 18.10.2021, ST 1921 Aktenzeichen: 66 0
Querungshilfe in der Victor-Slotoschstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.11.2020, OF 342/16 Betreff: Querungshilfe in der Victor-Slotoschstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, in Anbetracht des ständig steigenden Verkehrs in der Victor-Slotosch-Straße zwischen der Wohnbebauung "An der Alten Gießerei"/Victor-Slotosch-Straße Nr. 5 e-f und den Firmen Schluckspecht/dm Drogerie-markt/Denn's Bioladen eine Querungshilfe anzubringen, um für die Bewohner ein weniger gefahrloses Queren der viel befahrenen Victor- Slotosch-Straße zu ermöglichen. Es gibt ja auch die Möglichkeit eine solche Querungshilfe auf die vorhandene Sraße aufzukleben oder evtl. einen Zebrastreifen aufzumalen, um bis zur ungewissen Grundsanierung mehr Sicherheit für die Bevölkerung in dieser stark befahrenen Straße zu schaffen Begründung: Für die Bewohner des großen Wohngebietes zwischen der Borsigallee und der Victor-Slotoschstraße, die ihre Einkäufe fußläufig erledigen wollen- was ja durchaus erwünscht ist - gibt es zwei Zebrastreifen, einen direkt am Kreisel Vilbeler-Landstraße und einen zwischen REWE und ALDI, das heißt, die Fußgänger aus diesem Gebiet müssen mit z.B. Getränkekisten erst die halbe Straße zurück oder vor laufen, um die oben genannten Geschäfte zu erreichen, oder mit dem Auto fahren. Wer die hoch frequentierte Straße dazwischen queren will, lebt gefährlich. Karambolagen gab es schon des öfteren. Da die schon vor etlichen Jahren angekündigte Grundsanierung der Straße immer noch nicht mal geplant ist, würde eine Querungshilfe für die Wohnbevölkerung um die "Alte Gießerei" die Situation deutlich sicherer machen und helfen Unfälle zu verhindern und auch den Ver- kehr zu verlangsamen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 16 am 01.12.2020, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 342/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE, CDU, GRÜNE und LINKE. gegen BFF und FDP (= Annahme), bei Enthaltung SPD
Partei: BFF
Weiter lesenErrichten eines Kreisverkehrs im Bereich der Einmündung Wilhelmshöher Straße/Vilbeler Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.10.2020, OM 6747 entstanden aus Vorlage: OF 784/11 vom 11.10.2020 Betreff: Errichten eines Kreisverkehrs im Bereich der Einmündung Wilhelmshöher Straße/Vilbeler Landstraße Der Magistrat wird gebeten, an oben genanntem Verkehrspunkt einen Kreisverkehr einzurichten. Sofern ein Kreisverkehr nicht möglich ist, freut sich der Ortsbeirat über geeignete Alternativvorschläge. Begründung: Genannter Verkehrspunkt ist sehr stark frequentiert. Insbesondere in Verkehrsspitzenzeiten bilden sich häufig Rückstaus, sowohl von der Wilhelmshöher Straße kommend als auch von Enkheim kommend, auf die Wilhelmshöher Straße. Auch wenn der Kreuzungsbereich nicht als Unfallschwerpunkt bekannt ist, bietet ein Kreisverkehr eine deutliche Steigerung des Verkehrsflusses. Die Geschwindigkeit auf der Vilbeler Landstraße wird reduziert, und durch die Errichtung von Fußgängerüberwegen an den Ein- und Ausfahrten des Kreisverkehrs tritt eine erhebliche Besserung für Fußgänger ein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 16.11.2020, OF 795/11 Anregung an den Magistrat vom 30.11.2020, OM 6967 Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 410 Aktenzeichen: 66 0
Verkehrs- und Parkplatz-Leitplanung vor dem Bezug der Schulcontainer an der Schule am Ried für die Grundschüler der Schule am Hang
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.10.2020, OF 341/16 Betreff: Verkehrs- und Parkplatz-Leitplanung vor dem Bezug der Schulcontainer an der Schule am Ried für die Grundschüler der Schule am Hang Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, vor dem Bezug der inzwischen aufgestellten Schulcontainer auf dem Schulhof der Riedschule an der Leuchte/Fritz-Schubert-Ring ab der Pfaffenmauer die Höchstgeschwindigkeit bei der Talfahrt auf 30 km herabzusetzen und den Parkverkehr auf den vorgesehenen Parkplätzen rechts und links der Leuchte eindeutig auszuschildern und dem Ortsbeirat die Planungen vorzustellen. Gegebenenfalls sollte auch noch ein weiterer ausgebauter Fußweg vom kleinen Parkplatz auf der Westseite direkt auf den Fußweg zur Schule am Ried gebaut werden, damit die Kinder nicht die in den Hauptverkehrszeiten stark befahrene Leuchte queren müssen, um an die Unterführung unter der Leuchte zu gelangen. Außerdem sollte die neue Verkehrssituation vom Ordnungsamt überwacht und bei Verstößen auch sanktioniert werden. Begründung: Der Verkehr auf dem Fritz-Schubert-Ring/Leuchte hat in den letzten Jahren beständig erheblich zugenommen. Die ausgeschilderte Höchstgeschwindigkeit von 40 kmh talwärts und 50 kmh bergauf im Fritz-Schubert-Ring und 50kmh ab dem Riedbad-Parkplatz Richtung Süden wird von sehr vielen Kfz-Lenkern erheblich überschritten, die schon auf dem Fritz-Schubert-Ring durch das stärkere Gefälle zum Schnellfahren Richtung Süden verleitet werden. Wenn jetzt noch der Park- und Suchverkehr von der Hangschule mit aussteigenden Schulkindern dazu kommt, ist ein gefährliches Chaos vorprogrammiert. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 16 am 01.12.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 341/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE, CDU, GRÜNE und LINKE. gegen BFF (= Annahme) bei Enthaltung SPD und FDP
Partei: BFF
Weiter lesenSperrmüll-Hotspots in Bergen-Enkheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.10.2020, OF 334/16 Betreff: Sperrmüll-Hotspots in Bergen-Enkheim Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat möge prüfen und berichten: - Wieviel angemeldete Sperrmülltermine gab es von Januar bis September 2020 in Bergen-Enkheim? - Wird im Stadtteil regelmäßig kontrolliert, ob es illegale Sperrmüllablagerungen gibt? - Wenn ja, wie oft wird kontrolliert? - Was unternimmt der Magistrat, um die illegalen Sperrmüll-Hotspots zu verringern? Begründung: In unserem Stadtteil kommt es schon seit einigen Jahren vermehrt zu sogenannten illegalen Sperrmüll-Hotspots. Als Beispiel seien hier die Leuchte in Enkheim und in Bergen das Gebiet rund um die Straßen am Hollgraben genannt. Die Stadt sollte sich schnellstens dem Problem annehmen und versuchen hier eine Lösung zu finden. Hinweise, dass Sperrmüll kostenlos nach Anmeldung abgeholt wird oder dass wir sogar zwei Kleinmüllplätze haben, kann nicht die Antwort sein. Auch die vielen Aktionen wie Clean-Frankfurt usw. können das Problem nicht lösen. Das Geld für diese Werbemaßnahmen hätte man besser in mehr Personal stecken sollen, damit eine häufigere Kontrolle stattfinden könnte. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 16 am 27.10.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1817 2020 Die Vorlage OF 334/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.
Partei: SPD
Weiter lesenVerlegung der Bushaltestelle im Fritz-Schubert-Ring
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.09.2020, OM 6629 entstanden aus Vorlage: OF 329/16 vom 10.08.2020 Betreff: Verlegung der Bushaltestelle im Fritz-Schubert-Ring Der Magistrat wird gebeten, die Bushaltestelle im Fritz-Schubert-Ring mit der Bezeichnung "Heinrich-Bingemer-Weg" nach unten an die Freifläche (Wiese) gegenüber Hausnummer 49 zu verlegen. Begründung: Da sich in unmittelbarer Nähe noch eine Bushaltestelle befindet, ist eine gerechte Auslastung nicht gegeben. Zudem wird durch die Verlegung der Weg zur Haltestelle für die Mitbürgerinnen und Mitbürger, die im unteren Teil des Gebietes wohnen, erheblich erleichtert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 324 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 16 am 19.01.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 16 am 23.02.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 92 13
Verwilderte Brachflächen am Berger Nordhang
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.09.2020, OM 6630 entstanden aus Vorlage: OF 332/16 vom 21.08.2020 Betreff: Verwilderte Brachflächen am Berger Nordhang Der Magistrat wird gebeten, 1. schnellstmöglich die völlig verwilderten Brachflächen "Am Taubenrain", Flur 19, Flurstück 19/1, in der Verlängerung zum Landgraben, und das Flurstück 91 bis hin zum jüdischen Friedhof an der Vilbeler Landstraße vom Wildwuchs von bis zu zwei Meter hohen Disteln, Brombeerhecken, jungen Birken und anderen Jungbäumen zu befreien, um den Samenflug der schwer zu bekämpfenden Disteln und Karden zu unterbinden, die vom Wind über den ganzen Nordhang verteilt werden; 2. auf den als Ausgleichsflächen für das Neubaugebiet Leuchte geschaffenen Flächen nach der jetzt erforderlichen, sehr aufwendigen Rekultivierung endlich, wie ursprünglich geplant, Streuobstwiesen anzulegen und dauerhaft zu pflegen oder alternativ die Flurstücke wieder den Landwirten zur Bewirtschaftung zu verpachten. Begründung: Den in dieser undurchdringlichen Dickung zur Plage gewordenen Wildschweinen ist die Deckung zu entziehen, da sie die angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen bei der Futtersuche verwüsten und plündern. Der Samenflug der mehr als zwei Meter hohen Disteln führt, insbesondere bei starkem Wind, zur Verunkrautung großer Ackerflächen am ganzen Berger Nordhang. Insbesondere die sehr schwer zu bekämpfenden Disteln und Karden sowie die mehr als zwei Meter hoch wuchernden Brombeerhecken und die mindestens acht Jahre alten Gehölze wie Birken, Ahorn und Holunder haben sich zu einem undurchdringlichen Dickicht und Refugium für immer mehr Wildschweine entwickelt, die aus dem Schutz der Dornenwildnis die angrenzenden Felder verwüsten und auch für Spaziergänger am Nordhang nicht ganz ungefährlich sind, wenn sie sich belästigt oder z. B. von stöbernden Hunden angegriffen fühlen. Deshalb muss vom Eigentümer, der Stadt Frankfurt, umgehend ein für alle Landwirte, Spaziergänger und sonstige Anlieger zumutbarer Zustand hergestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.12.2020, ST 2152 Aktenzeichen: 23 20
Neubau Tennishalle Rangenbergstraße – mit Z2-Material (Blei) verseuchtes Erdreich
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.07.2020, OF 326/16 Betreff: Neubau Tennishalle Rangenbergstraße - mit Z2-Material (Blei) verseuchtes Erdreich Vorgang: M 97/2020 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat soll prüfen und berichten : warum wurde der OBR16 nicht über die verseuchte Erde informiert? befindet sich evtl. auf dem Sportplatz, auf dem die Tennishalle gebaut wurde, noch weiteres verseuchtes Erdreich (Eine weitere Untersuchung würde erforderlich)? die Tennishalle ist auf Betonstützen gebaut worden, warum wurde beim Aushub keine Untersuchung des Erdreiches vorgenommen (andernfalls wäre der OBR16 aber nicht informiert worden!)? wann genau wurde festgestellt, daß das Erdreich verseucht ist und von welchem Auftragnehmer? ist das angrenzende Wohngebiet ebenfalls von dieser "Verseuchung" betroffen (gibt es Untersuchungen darüber)? welche Gesundheitsgefahren für Menschen gehen von dem belasteten Erdreich aus (Sportgeschehen und Anwohner)? wenn das verseuchte Erdreich abgetragen und entsorgt wurde, warum kann das Regenwasser, wie vorgesehen, nicht ins Erdreich abgeleitet werden (dafür gibt es von SEF doch jetzt neue Berechnungsgrundlagen)? Ist eine weitere sportorientierte Ausbauentwicklung des verbleibenden Grundstücks in diesem Bereich wegen der erklärten Kanalableitungssituation überhaupt möglich? Begründung: In dem Magistratsbericht M 97 wird die Stadtverordnetenversammlung gebeten, die Mehrkosten von 295.811,04 € zu beschließen. Die Mehrkosten entstanden durch die Entsorgung des Erdreiches sowie dem Einbau von Zisternen und das Verdichten der Flächen mit starken Bodenplatten. Bei der Begründung unter Punkt B) Alternativen - wird folgendes angeführt: Die Entsorgung des kontaminierten Erdreichs ist alternativlos. Die zunächst vorgesehene Ableitung des Regenwassers vom Tennishallendach über Pergolen in das Erdreich ist wegen dessen Kontaminierung nicht möglich, auch eine direkte Ableitung der Wassermassen in die Kanalisation ist auf Grund der unzureichenden Dimensionierung des Kanals (welchen?) nicht durchführbar. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 19.06.2020, M 97 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 16 am 25.08.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1743 2020 Die Vorlage OF 326/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: WBE, CDU, SPD, BFF und LINKE. gegen GRÜNE (= Ablehnung)
Partei: SPD
Weiter lesenSchutzstreifen für Fahrradfahrer in der Victor-Slotosch-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.06.2020, OM 6244 entstanden aus Vorlage: OF 321/16 vom 06.06.2020 Betreff: Schutzstreifen für Fahrradfahrer in der Victor-Slotosch-Straße D er Magistrat wird gebeten, auf der gesamten Länge der Viktor-Slotosch-Straße, einseitig auf der nördlichen Seite, einen Schutzstreifen für Fahrradfahrer einzurichten. Begründung: Da immer mehr Kunden der großen Supermärkte, hauptsächlich ab dem Kreisel Vilbeler Landstraße mit dem Fahrrad zum Einkaufen fahren und der Radweg am Kreisel nach ein paar Metern in der Victor-Slotosch-Straße endet, würde ein durchgehender Schutzstreifen den Radfahrern im Verkehr einen sicheren Raum zum Fahren schaffen. Sogenannte Schutzstreifen sind Flächen für Radfahrer, die auf der Fahrbahn eingerichtet sind. Sie sind durch eine unterbrochene weiße Linie gekennzeichnet und oft ebenfalls mit dem Fahrradpiktogramm markiert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2020, ST 1534 Aktenzeichen: 32 1
Entwurf „Neuer Nahverkehrsplan“ Stadtbuslinie 42 Anbindung Neubaugebiet Leuchte
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.06.2020, OM 6243 entstanden aus Vorlage: OF 318/16 vom 16.05.2020 Betreff: Entwurf "Neuer Nahverkehrsplan" Stadtbuslinie 42 Anbindung Neubaugebiet Leuchte Der Magistrat wird gebeten, die neue Linienführung (siehe Bild) mit dem Ortsbeirat 16 abzu stimmen. Begründung: Im Entwurf der neuen Linienführung der Stadtbuslinie 42 soll das neue Wohngebiet Leuchte mit eingebunden werden. Gleichzeitig werden aber die Triebstraße sowie die Riedstraße vom Ringverkehr weitgehend abgeschnitten. Daher sollte die neue Linienführung mit dem Ortsbeirat 16 neu ausgearbeitet werden. Quelle: traffiQ Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.09.2020, ST 1689 Aktenzeichen: 92 11
Nach erfolgter Umrüstung der Straßenlaternen in der Hintergasse (Seckbach) muss jetzt die Ausleuchtung der Straße sichergestellt werden
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.06.2020, OM 6233 entstanden aus Vorlage: OF 729/11 vom 30.05.2020 Betreff: Nach erfolgter Umrüstung der Straßenlaternen in der Hintergasse (Seckbach) muss jetzt die Ausleuchtung der Straße sichergestellt werden Vorgang: OM 4107/19 OBR 11; ST 1082/19 Der Magistrat wird gebeten, die unzureichende Ausleuchtung der Hintergasse - nach der Umrüstung auf LED-Leuchten - in dem Maße zu korrigieren, dass die gesamte Straße gut ausgeleuchtet und der Blendschutz hin zu den Wohnhäusern trotzdem realisiert wird. Begründung: Nachdem nun endlich die Straßenlaternen von Gas auf LED-Leuchten umgerüstet wurden, ist festzustellen, dass die Straße völlig unzureichend beleuchtet ist. Große Bereiche der Straße liegen jetzt völlig im Dunkeln. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.01.2019, OM 4107 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2019, ST 1082 Antrag vom 17.08.2020, OF 766/11 Anregung vom 24.08.2020, OA 601 Stellungnahme des Magistrats vom 05.10.2020, ST 1784 Anregung vom 25.10.2021, OA 86 Aktenzeichen: 91 5
Röhrborn-Brunnenanlage in der Riedstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.06.2020, OF 322/16 Betreff: Röhrborn-Brunnenanlage in der Riedstraße Nachdem der Röhrborn wieder einmal versiegt ist und die ganze Anlage einen ungepflegten Eindruck macht, wird der Ortsbeirat gebeten, den Magistrat zu bitten, den Zufluß des Röhrborn zum Brunnen wieder herzustellen und die gesamte Brunnenanlage in das Pflegeprogramm des Grünflächenamtes zu übernehmen, um eine regelmäßige Pflege des kleinen Platzes mit der neuen Bank und den Blumenkästen zu gewährleisten, oder evtl. eine weniger pflegebedürftige Bepflanzung an der Mauer zum Nachbargrund- stück anzulegen, dessen Rosenhecke im Sommer über der Mauerkrone die Brunnenanlage schmückt. Die auf der Mauer stehenden, dicht bepflanzten Blumenkästen boten Anfang Juni einen traurigen, vertrockneten Eindruck und auf dem Platz wucherte Unkraut in den Fugen und am Brunnenrand. Außerdem beschwerten sich Nachbarn, daß die wenig einladende Anlage mit den zwei leeren Brunnenschalen inzwischen von Kneipenbesuchern als Urinal mißbraucht wird. Begründung: Diese alte Brunnenanlage war immer ein Schmuckstück in der Riedstraße und wird auch von Besuchern gerne als "romantische Ecke" in der ansonsten dicht bebauten Riedstraße fotografiert. Deshalb sollte dieser historische Brunnen gepflegt und instand- gehalten werden. Er ist auch für die Einwohner ein Stück Heimat. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 16 am 23.06.2020, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 322/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE, CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen BFF (= Annahme) bei Enthaltung SPD
Partei: BFF
Weiter lesenParkplatz Schule am Ried (Auslagerung Schule am Hang)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.05.2020, OM 6051 entstanden aus Vorlage: OF 314/16 vom 07.05.2020 Betreff: Parkplatz Schule am Ried (Auslagerung Schule am Hang) Der Magistrat wird aufgefordert, einen Ersatzparkplatz während der Sanierung der Schule am Hang auf dem kleinen Parkplatz am Schwimmbad westlich der Leuchte zur Verfügung zu stellen. Begründung: Während der Sanierung der Schule am Hang, sollen die Schüler in Pavillons auf dem Parkplatz der Schule am Ried ausgelagert werden. Damit entfallen ca. 35 bis 40 Parkplätze für die Lehrkräfte. Das Parken in den umliegenden Straßen ist nicht möglich, da diese schon von den Anwohner genutzt werden. Deshalb sollte während der Bauzeit der westlich der Leuchte am Schwimmbad gelegene kleine Parkplatz zur Verfügung gestellt werden. Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2020, ST 1634 Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2021, ST 432 Beratung im Ortsbeirat: 16 Aktenzeichen: 23 20
Fehlende Baugebiete
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.05.2020, OM 6052 entstanden aus Vorlage: OF 317/16 vom 18.05.2020 Betreff: Fehlende Baugebiete Vorgang: B 194/20 Der Magistrat wird aufgefordert, in den wilden und illegalen Kleingärten im Gebiet an der Vilbeler Landstraße zwischen Taschnerstraße und Florianweg Fahrtrichtung Bergen rechts amtlich geordnete Verhältnisse herstellen zu lassen. Dieses Gebiet wird in keiner Weise der im Bericht des Magistrats, B 194, gegebenen Erläuterung zum Regionalen Flächennutzungsplan gerecht. Begründung: Weder die ökologisch bedeutsame Flächennutzung zur Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft noch der Grundwasserschutz sind hier überhaupt gegeben. Es werden Schadstoffe gelagert, gleichfalls sind mit Sicherheit Toiletten angelegt, deren Inhalt in den Boden einsickert. Wo entnehmen die Nutzer das Gießwasser und wer gab die Genehmigung für die vielen Gartenhütten (Siedlungsbeschränkungsgebiet)? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 24.04.2020, B 194 Stellungnahme des Magistrats vom 17.08.2020, ST 1454 Aktenzeichen: 61 0
Optische und ökologische Aufwertung der Grünflächen zwischen den Fahrbahnen in der Leuchte
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.05.2020, OM 6049 entstanden aus Vorlage: OF 311/16 vom 07.05.2020 Betreff: Optische und ökologische Aufwertung der Grünflächen zwischen den Fahrbahnen in der Leuchte Der Magistrat wird aufgefordert, die Grünflächen in der Leuchte optisch und ökologisch aufzuwerten. Teile der Flächen bieten sich zur Anpflanzung von Vogelgehölzen an. Eine bunte Mischung einheimischer Wildblumen hilft als Nahrung den rar gewordenen Bienen ebenso wie sie für das menschliche Auge schön sind. Ausgelegtes Totholz wird gerne als Insektenhotel angenommen und stört, sofern es unmittelbar an den asphaltierten Wendeflächen platziert wird, auch nicht beim Mähen. Um die wichtige Funktion als Fußgängerquerung über die Hundewiesen für die Nutzer angenehmer zu gestalten, sollte schließlich an einer Stelle im Bereich zwischen der Rangenbergstraße und der Einfahrt zum Parkplatz der Häuser 47 bis 63 noch eine rund 50 Zentimeter breite Fläche mit Pflasterplatten belegt werden. Begründung: Die Grünflächen zwischen den Fahrbahnen in der Leuchte sind derzeit alles andere als attraktiv. Weder blühen hier Blumen als Farbtupfer in der Landschaft noch können diese Flächen für irgendeine Form von Erholung für Anwohner genutzt werden. Einzig als Hundewiese stehen diese Flächen hoch im Kurs, was im Umkehrschluss auch dazu führt, dass die Menschen sie nicht zum Queren der Straße nutzen, wenn es sich irgendwie vermeiden lässt. Es ist dringend an der Zeit, mehr aus diesen Flächen zu machen. Für den Anbau von Vogelsträuchern, das Auslegen von Totholz und anderen Nistmöglichkeiten für Insekten bieten sich insbesondere Teile der Flächen zwischen der Rangenbergstraße und der Einfahrt zum Parkplatz der Häuser 47 bis 63 an. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2020, ST 1405 Aktenzeichen: 67 0
Wassergebundene Decke des Weges am Wildgarten ausbessern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.05.2020, OM 5973 entstanden aus Vorlage: OF 1644/5 vom 29.04.2020 Betreff: Wassergebundene Decke des Weges am Wildgarten ausbessern Der Magistrat wird gebeten , die wassergebundene Decke des Weges zwischen Wildgarten und den Tennisplätzen auszubessern. Begründung: Anlässlich einer Schulwegbegehung am 24.01. d. J. wurde der Wunsch geäußert, den Schulweg durch den Weg zwischen Wildgarten und Tennisplätzen zu verlegen. Es wurde zwar richtig erkannt, dass ein offizieller Schulweg beleuchtet sein muss, das für eine solche Entscheidung zuständige Amt war aber nicht zugegen. Ausweislich des Protokolls der Begehung wurde diese Frage dem Ortsbeirat zugeschoben. Leider wurde nicht bedacht, dass der Weg für eine Beleuchtung nicht geeignet ist, da er in einer Grünanlage liegt und in geringem Abstand ein Weg mit Beleuchtung vorhanden ist. Grundsätzlich sollen Grünanlagen nicht beleuchtet werden, auch weil die dort lebenden Tiere beeinträchtigt werden. Insbesondere für Insekten werden die Leuchten zu Todesfallen. Eine Beleuchtung für Schulwege ist zwar vorgeschrieben, aber die meiste Zeit gar nicht erforderlich. Daher wäre es wünschenswert, wenn der genannte Weg saniert würde, sodass er bei jeder Witterung begangen werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 21.01.2020, OF 1573/5 Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2020, ST 1447 Aktenzeichen: 67 0
Buslinie 83 als Ringbuslinie
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2020, OM 5822 entstanden aus Vorlage: OF 304/16 vom 18.02.2020 Betreff: Buslinie 83 als Ringbuslinie Vorgang: B 495/19 Der Magistrat wird gebeten, die Buslinie 83 (Lohrbergbus) als Ringbuslinie einzurichten. Die Linie 83 verkehrt dann über folgende Route: "Friedberger Warte" - Berger Weg - Klingenweg - Vilbeler Landstraße - BAB 521 zurück zur "Friedberger Warte". Begründung: Der Sinn und die Bedeutung der Linie 83 sind dem Magistrat bekannt. Jedoch weist der Magistrat in seinem Bericht vom 16.12.2019, B 495, den guten Vorschlag des Ortsbeirates mit einer momentan nicht darstellbaren Linienführung zurück. Durch die oben genannte Fahrstrecke verbindet die Linie 83 eine Vielzahl an zusätzlichen Fahrgästen durch den Anschluss an die Buslinien 42 und 43 sowie die Buslinie 551 im Bereich Bergen und an die Straßenbahnlinie 18 sowie den Bus der Linie 34. Sofern ein direktes Abbiegen des Busses vom Klingenweg in die Vilbeler Landstraße nicht möglich ist, ist auch eine Linienführung über Marktstraße, Landgraben und Nordring vorstellbar. Alternativ freut sich der Ortsbeirat über andere Vorschläge seitens des Magistrats, bevor es wieder zu einer pauschalen Ablehnung kommt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2020, ST 757 Aktenzeichen: 92 11
Buslinie 83 als Ringbuslinie
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.02.2020, OM 5795 entstanden aus Vorlage: OF 711/11 vom 03.02.2020 Betreff: Buslinie 83 als Ringbuslinie Vorgang: B 495/19 Der Magistrat wird gebeten, die Buslinie 83 (Lohrbergbus) als Ringbuslinie einzurichten. Die Linie 83 verkehrt dann über folgende Route: "Friedberger Warte" - Berger Weg - Klingenweg - Vilbeler Landstraße - BAB 521 zurück zur "Friedberger Warte". Begründung: Der Sinn und die Bedeutung der Linie 83 sind dem Magistrat bekannt. Jedoch weist der Magistrat in seinem Bericht vom 16.12.2019, B 495, den guten Vorschlag des Ortsbeirates mit einer momentan nicht darstellbaren Linienführung zurück. Durch die oben genannte Fahrstrecke verbindet die Linie 83 eine Vielzahl an zusätzlichen Fahrgästen durch den Anschluss an die Buslinien 42 und 43 sowie die Buslinie 551 im Bereich Bergen und an die Straßenbahnlinie 18 sowie den Bus der Linie 34. Sofern ein direktes Abbiegen des Busses vom Klingenweg in die Vilbeler Landstraße nicht möglich ist, ist auch eine Linienführung über Marktstraße, Landgraben und Nordring vorstellbar. Alternativ freut sich der Ortsbeirat über andere Vorschläge seitens des Magistrats, bevor es wieder zu einer pauschalen Ablehnung kommt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 16.12.2019, B 495 Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2020, ST 791 Aktenzeichen: 92 11
Grunderneuerung der Wilhelmshöher Straße - 1. Bauabschnitt Bauzeit deutlich verkürzen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.02.2020, OM 5791 entstanden aus Vorlage: OF 706/11 vom 24.01.2020 Betreff: Grunderneuerung der Wilhelmshöher Straße - 1. Bauabschnitt Bauzeit deutlich verkürzen Vorgang: M 144/19 Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die Baumaßnahmen zur grundhaften Sanierung der Wilhelmshöher Straße derart zu organisieren, dass die derzeit veranschlagten 30 Monate deutlich unterschritten werden. Dies könnte, neben weiteren Planänderungen, z. B. durch Verlängerung der geplanten Baugruben (z. Zt. sind nur 50 Meter -Längen geplant) realisiert werden; 2. die vierwöchige komplette Sperrung infolge der Baumaßnahmen an der Kreuzung Wilhelmshöher Straße/Altebornstraße/Atzelbergstraße durch die Planung geeigneter Maßnahmen zu verhindern. Zumindest die Busse der Linie 43 sollten durchgängig über die Atzelbergstraße fahren können; 3. falls Ziffer 2. nicht realisierbar sein sollte, für den Bus der Linie 43 eine Ringbuslinie, beginnend in der Leonhardsgasse, über Gwinnerstraße - Borsigallee - Vilbeler Landstraße - Bergen Ost und zurück über die Wilhelmshöher Straße in die Leonhardsgasse einzurichten. Begründung: Der Ortsbeirat 11 begrüßt die Grundsanierung eines Teils der Wilhelmshöher Straße. Die Verkehrsbelastung in Seckbach an der Wilhelmshöher Straße ist schon seit Jahrzehnten ein großes Problem für die Anwohnerinnen und Anwohner. Als Hauptursache ist der Pendlerverkehr zu nennen. Gerade der Lastwagenverkehr verursacht immer wieder Schäden an der Bausubstanz im historischen Ortskern. Für Fußgängerinnen und Fußgänger bieten die Gehwege keine ausreichende Sicherheit. Bereits in den 1960er-Jahren wurden an den Magistrat Forderungen nach einer Grundsanierung der Straße erhoben und in den Folgejahren immer wieder vorgetragen. Im Jahr 2001 wurde dann die Wilhelmshöher Straße im Abschnitt zwischen der Straße Am Kappelgarten und der Henry und Emma Budge-Stiftung grundhaft saniert. Seitdem sind in diesem Abschnitt die Erschütterungen der Häuser nicht mehr feststellbar und die Anwohnerinnen und Anwohner mit dem Zustand zufrieden. Der stadteinwärts liegende Abschnitt der Straße blieb bis heute leider unberücksichtigt. Da die Baumaßnahmen für die Seckbacherinnen und Seckbacher und darüber hinaus auch für die Bürgerinnen und Bürger der angrenzenden Stadtteile eine große Belastung darstellen, ist die Bauzeit deutlich zu verkürzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.09.2019, M 144 Stellungnahme des Magistrats vom 15.05.2020, ST 1000 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 311 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 11 am 30.11.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 11 am 25.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 5
Fußweg zwischen Harheim und Bonames
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.02.2020, OM 5710 entstanden aus Vorlage: OF 229/14 vom 24.01.2020 Betreff: Fußweg zwischen Harheim und Bonames Der Magistrat wird gebeten, 1. die bestehende Beleuchtung des Feld-, Rad- und Fußgängerweges so zu erweitern, dass auch der Rad- und Fußweg ausreichend beleuchtet sind. Hierfür sind idealerweise die vorhandenen Leuchtenköpfe gegen solche mit Doppelbogen auszutauschen; 2. von einer Bepflanzung des Grünstreifens zwischen Straße sowie Rad- und Fußweg mit Bäumen abzusehen, damit die Abläufe des dort verlaufenden Kanals nicht vom Laub der Bäume verstopft werden und deren Wurzelwerk das Kanalrohr nicht beschädigt. Begründung: zu 1.: Die Beleuchtung des Rad- und Fußweges ist derzeit nicht ausreichend und muss optimiert werden, damit auch in der Dunkelheit sowohl die Verkehrssicherheit als auch das subjektive Sicherheitsgefühl der Nutzer gewährleistet ist. zu 2.: Von einer Bepflanzung des Grünstreifens zwischen Straße sowie Rad- und Fußweg mit Bäumen ist abzusehen, um die Funktion des dort verlaufenden Abwasserkanals dauerhaft zu gewährleisten und die optimale Ausleuchtung des Feld-, Rad- und Fußgängerweges nicht zu beeinträchtigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 808 Stellungnahme des Magistrats vom 27.11.2020, ST 2046 Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2021, ST 1106 Aktenzeichen: 66 2
Tempo 30 am Fritz-Schubert-Ring ab der Pfaffenmauer, und Radarblitzer an der Ecke Speierlingweg anstatt mobiler Danksagung für Nichtraser
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.01.2020, OF 299/16 Betreff: Tempo 30 am Fritz-Schubert-Ring ab der Pfaffenmauer, und Radarblitzer an der Ecke Speierlingweg anstatt mobiler Danksagung für Nichtraser Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, am Fritz-Schubert-Ring ab der nördlichen Ecke Fritz-Schubert-Ring/ Pfaffenmauer Tempo 30 auszuschildern und an die südliche Ecke Fritz-Schubert-Ring/Speierlingweg die folgenlose Danksagung für Langsamfahrer durch einen kostenpflichtigen, dauerhaft installierten Blitzer zu ersetzen. Begründung: An der Einmündung des Speierlingweges in den Fritz-Schubert-Ring hat sich zum wiederholten Male ein Unfall ereignet. (Foto anbei) Ein zu schnell fahrender PKW ist auf die Querungshilfe für Fußgänger aufgefahren und hat die darauf angebrachten Verkehrsschilder abgeräumt. Tatsächlich wurden alle Querungshilfen am Fritz-Schubert-Ring in den vergangenen Jahren schon mehrmals umgefahren. Daß bisher keine Fußgänger verletzt wurden, ist reiner Zufall, denn der Fritz-Schubert gehört zum Schulweg der Hang- und der Riedschule. Da der Fritz-Schubert-Ring durch die Baustellen in Bergen immer mehr Durchgangsverkehr zu bewältigen hat, ist eine Geschwindigkeitsbegrenzung am stärkstem Gefälle dieser Straße, die aus einer riesigen Kurve besteht dringend angebracht. . Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 16 am 18.02.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 299/16 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und SPD gegen GRÜNE, BFF und FDP (= Annahme) bei Enthaltung WBE
Partei: BFF
Weiter lesenHaushalt 2020/2021 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.12 Verkehrsplanung Einrichtung einer Ringbuslinie (Linie 83)
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.01.2020, OF 685/11 Betreff: Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.12 Verkehrsplanung Einrichtung einer Ringbuslinie (Linie 83) Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Einrichtung einer Ringbuslinie der Linie 83, insbesondere während der Bauarbeiten auf der Wilhelmshöher Straße, werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Begründung: Der Lohrberg erfreut sich jedes Jahr immer größerer Beliebtheit. In den vergangenen Jahren sogar so stark, dass insbesondere an sonnigen Wochenenden ein desaströses Verkehrschaos auf den Straßen und Wegen auf dem Lohrberg herrscht. Folgerichtig hat der Magistrat erkannt, dass Handlungsbedarf besteht und versuchte mit ersten Maßnahmen den Berger Weg zu befrieden. Allerdings nicht mit dem angestrebten Erfolg. Insbesondere der Lohrbergbus, die Linie 83, ist eine Linie mit Potential. Sie wird aber kaum genutzt aus den folgenden Gründen: Der Berger Weg ist eng und wird häufig verkehrswidrig zugeparkt. Es kommen kaum noch PKWs hindurch, geschweige denn ein Kleinbus. Durch die Tatsache, dass der Bus nur zwischen Lohrberg und Friedberger Warte pendelt, muss er, nachdem er sich durch den Berger Weg gekämpft hat, in einem unnötigen und aufwendigen Manöver wenden und durch den immer noch verstopften Berger Weg zurückfahren. Den Zeitplan hält er dadurch schon ab der ersten Fahrt nicht mehr ein. Der Magistrat muss doch genauso wie der Ortsbeirat erkennen, dass eine Ringbuslinie daher mehr Vorteile bietet: Der Bus muss nicht mehr durch den verstopften Berger Weg zurück, sondern fährt über den Klingenweg in Richtung Bergen ab. Die dortige Schranke bedient nur der Busfahrer. Sie wird umgehend wieder geschlossen, um ein unberechtigtes Befahren zu verhindern. Nun erreicht der Bus weitere umliegende Stadtteile und kann aus einem viel größeren Bereich nicht mobile Menschen umweltfreundlich zum beliebten Ausflugsziel bringen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 20.01.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 81 2020 Die Vorlage OF 685/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Absatz des Antragstenors wie folgt lautet: "Für die Einrichtung einer Ringbuslinie der Linie 83, von der Friedberger Warte über den Berger Weg zur Vilbeler Landstraße über die Friedberger Landstraße zurück zur Friedberger Warte, werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt." und der letzte Satz der Begründung ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenHaushalt 2020/2021 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Prioritäten setzen bei der Umrüstung von Gasleuchten auf LED
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2020, OF 1505/5 Betreff: Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Prioritäten setzen bei der Umrüstung von Gasleuchten auf LED Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Haushaltsmittel für LED-Leuchten mit folgenden Prioriäten einzusetzen: Sachsenhausen - Gutzkowstraße - Textorstraße - Oskar-Sommer-Straße Oberrad - Nonnenpfad - Kinzigstraße - De-Neufville-Straße Begründung: Der Ortsbeirat ist erfreut, dass nach den Beschlüssen des Klimaschutzplans die Umrüstung der Gasleuchten auf LED mit höherer Priorität betrieben werden soll. Da nicht zu erwarten ist, dass schon in den nächsten zwei Jahren alle Leuchten umgerüstet sein werden, schlägt der Ortsbeirat vor, die oben angeführten Straßen mit höchster Priorität umzurüsten, da dort der Leidensdruck auf Grund von häufigen Ausfällen am größten ist. Antragsteller: CDU GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5 am 17.01.2020, TO I, TOP 13 Die Vorlage OF 1505/5 wird zum gemeinsamen Antrag von CDU, GRÜNE, FDP, SPD und LINKE. erklärt. Beschluss: Etatanregung EA 35 2020 Die Vorlage OF 1505/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor die Aufzählung der Straßen in Sachsenhausen wie folgt ergänzt wird: Walldorfer Straße, Niersteiner Straße und Wendelsweg. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE, FDP
Weiter lesenFehlende Baugebiete
S A C H S T A N D : Anregung vom 29.10.2019, OA 494 entstanden aus Vorlage: OF 281/16 vom 26.09.2019 Betreff: Fehlende Baugebiete Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob das zurzeit als "wilde Kleingartenanlage" genutzte Gebiet an der Vilbeler Landstraße zwischen Taschnerstraße und Florianweg als Baugebiet ausgewiesen werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 24.04.2020, B 194 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 06.11.2019 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 02.12.2019, TO I, TOP 47 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 494 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 36. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 20.01.2020, TO I, TOP 44 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 494 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 37. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.01.2020, TO I, TOP 45 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 494 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, BFF und FRAKTION gegen AfD und FDP (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE. und FRANKFURTER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2020, TO II, TOP 57 Beschluss: Der Vorlage OA 494 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, BFF und FRAKTION gegen AfD und FDP (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 5220, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2020 Aktenzeichen: 61 0
Änderung der Straßenführung - Philipp-Puth-Straße und Siedlerstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2019, OM 5343 entstanden aus Vorlage: OF 270/16 vom 23.09.2019 Betreff: Änderung der Straßenführung - Philipp-Puth-Straße und Siedlerstraße Der Magistrat wird aufgefordert, in den Straßen Philipp-Puth-Straße und Siedlerstraße die Einfahrt von der Vilbeler Landstraße durch ein Einfahrtsverbotsschild (Verkehrszeichen 267) zu ändern. Zukünftig soll zur Vermeidung von Lkw- und Schleichverkehr die Einfahrt von der Vilbeler Landstraße in die Philipp-Puth-Straße und in die Siedlerstraße für alle Fahrzeuge außer Fahrräder untersagt werden. Dazu ist an der Kreuzung Philipp-Puth-Straße/Vilbeler Landstraße ein Austausch des Verkehrszeichens 250 mit ZZ 1020-30 gegen 267 mit ZZ 1022-10 vorzunehmen. Um ein Ausweichen auf die noch schmalere Siedlerstraße zu verhindern, ist auch zu dieser Straße ein Einfahrtsverbot mit Verkehrszeichen 267 mit ZZ 1022-10 notwendig (siehe nachstehende Skizze). Begründung: Das derzeit an der Kreuzung Philipp-Puth-Straße/Vilbeler Landstraße angebrachte Verkehrsschild 250 "Durchfahrt verboten" mit dem Zusatz "Anlieger frei" bringt nicht die gewünschte Wirkung. Eine dauerhafte Kontrolle und Sanktionierung des derzeitigen Durchfahrtsverbots durch das Zusatzschild "Anlieger frei" ist mangels Personal der Stadtpolizei nicht möglich. Es ist aber permanent viel Durchgangsverkehr festzustellen, insbesondere Elterntaxis und Pendler aus Maintal, Abflussverkehr vom Hessen-Center sowie sonstiger Schleichverkehr. Durch verschiedene private Einzelbauvorhaben im südlichen Bergen-Enkheim sind außerdem bereits jetzt häufig unerlaubte Durchfahrten großer Lkw festzustellen, die schon zu Beschädigungen geführt haben und eine Gefährdung darstellen. Im Zusammenhang mit dem bevorstehenden Baubeginn im Neubaugebiet Leuchte, ist mit einer Verstärkung des Problems zu rechnen. Gestützt wird die Bitte durch eine durchgeführte Anliegerbefragung, die im Ergebnis brachte, dass sich 57 Prozent weniger Durchgangsverkehr wünschen und 46 Prozent befürworten, dass keine Einfahrt mehr von der Vilbeler Landstraße in die Philipp-Puth-Straße möglich sein soll. Der beantragte Schildertausch scheint die einzig wirksame und zielführende Maßnahme zur Entlastung der schmalen Straßen zu sein. Dem Durchgangsverkehr steht die weitaus besser geeignete Straße Leuchte zur Verfügung, über die auch die Anwohner mit nur geringem Umweg in das Siedlungsgebiet einfahren können. Quelle: Googel Maps Quelle: Eberhard Schwarz Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2020, ST 196 Aktenzeichen: 32 1
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