Verhinderung der Einfahrt von Nichtanliegern in den Riederwald bei Veranstaltungen im Volksbank Stadion und auf dem Festplatz der Eissporthalle
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 07.11.2016, OM
905 entstanden aus
Vorlage: OF 80/11 vom
18.10.2016 Betreff: Verhinderung der Einfahrt von Nichtanliegern in den
Riederwald bei Veranstaltungen im Volksbank Stadion und auf dem Festplatz der
Eissporthalle Der Magistrat wird gebeten, an die Anwohnerinnen und
Anwohner des Riederwalds Parkausweise zu verteilen, die es bei den bezeichneten
Veranstaltungen gestatten, in den Stadtteil einzufahren. Das Ordnungsamt soll
durch eigene Mitarbeiteri nnen und Mitarbeiter
verhindern, dass Nichtanliegerinnen und Nichtanlieger in den Stadtteil
einfahren. Zudem sollen Besucherinnen und Besucher von Veranstaltungen im
Volksbank Stadion und auf dem Festplatz an der Eissporthalle durch temporäre
Schilder auf den Park-and-ride-Parkplatz in der Borsigallee hingewiesen
werden. Begründung: Regelmäßig finden Sportveranstaltungen im Volksbank
Stadion statt. So spielt der FSV alle zwei Wochen in diesem Stadion. Zudem wird
das Stadion für andere Veranstaltungen (z. B. American Football) mit hohen
Besucherzahlen genutzt. Die Eissporthalle wird regelmäßig für
Eishockeyprofispiele mit vielen Besucherinnen und Besuchern verwendet. Zudem
findet zweimal im Jahr auf dem Festplatz die Dippemess mit unzähligen
Besucherinnen und Besuchern statt. Bei all diesen Veranstaltungen reist die
überwiegende Mehrheit der Besucherinnen und Besucher mit Pkws an. Diese Pkws
werden regelmäßig im Riederwald geparkt. Für Anwohnerinnen und Anwohner ist es
zu diesen Zeiten sehr schwer bis unmöglich, einen Parkplatz zu finden.
Regelmäßig kommt es zu Beschwerden durch Anwohnerinnen und Anwohner. Bei
Veranstaltungen des FSV im Volksbank Stadion stellte dieser eigene Ordner an
das temporär aufgestellte "Durchfahrt verboten - Anlieger frei"-Schild (Zeichen
250, Anlage 2 StVO) während der vergangenen 2. Ligasaison auf. Diese haben
jedoch keinerlei Weisungsberechtigung gegenüber Verkehrsteilnehmerinnen und
Verkehrsteilnehmern und können diese nicht am Einfahren hindern. Insofern hat
sich diese Maßnahme als uneffektiv erwiesen. Durch den Abstieg des FSV in die
3. Liga stehen seit August 2016 keinerlei Ordnerinnen und Ordner mehr an den
Einfahrten in den Stadtteil. Auch die Schilder wurden entfernt und werden
seitdem nicht mehr aufgestellt. Insofern besteht auch keinerlei abschreckende
Wirkung mehr für die Besucherinnen und Besucher von FSV-Spielen. Auch die von
Herrn Stadtrat Frank angesprochenen Parkflächen in der Ostparkstraße haben sich
während der Herbstdippemess 2016 als nicht ausreichend erwiesen, sodass
vielfach im Riederwald geparkt wurde. Vor einigen Jahren wurden für die
Dippemess an die Anwohnerinnen und Anwohner Park- bzw. Einfahrtsausweise
verteilt. Diese berechtigten zur Einfahrt als Anliegerin und Anlieger. Das
Einfahrtsverbot wurde vom Ordnungsamt sichergestellt, indem dieses eigene
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Kontrolle der Einfahrtsberechtigung
abstellte. Hierdurch konnte sichergestellt werden, dass nichtberechtigte
Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer nicht einfahren konnten und es
stand genügend Parkraum für die Anwohnerinnen und Anwohner zur Verfügung.
Derartige Ausweise sind wieder allen Anwohnerinnen und Anwohnern zuzusenden.
Zudem sollen während derartiger
Veranstaltungen Schilder aufgestellt werden, die auf die Möglichkeit des
Parkens im Park-and-ride-Parkhaus auf der Borsigallee hinweisen. Diese Schilder
können auch fest montiert und vor entsprechenden Veranstaltungen ausgeklappt
werden. Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme
des Magistrats vom 13.02.2017, ST 373