Meine Nachbarschaft: Leuchte
Vorlage
Idee
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Deine Nachbarschaft
Vorlagen
Energiekrise und Lichtsmog entgegentreten - Beleuchtung reduzieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2626 entstanden aus Vorlage: OF 568/1 vom 21.06.2022 Betreff: Energiekrise und Lichtsmog entgegentreten - Beleuchtung reduzieren Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, die nächtliche Beleuchtung von öffentlichen Grünanlagen und Straßen im Ortsbezirk 1 kurzfristig wie folgt zu reduzieren, um der Energiekrise entgegenzutreten, Lichtsmog zu verringern und dennoch keine Angsträume zu schaffen: 1. Abschalten der nächtlichen Straßenbeleuchtung in Wohn- und Mischgebieten zwischen 01:00 Uhr und 03:30 Uhr. Das spart Energie und Kosten in beträchtlichem Umfang. 2. Abschalten der nächtlichen Straßenbeleuchtung in Gewerbe- und Industriegebieten zwischen 00:00 Uhr und 05:30 Uhr. Hier halten sich nachts kaum Menschen auf und eine Beleuchtung wird nicht benötigt. 3. Reduzierung der nächtlichen Beleuchtung insbesondere in den Grünanlagen um circa 60 bis 70 Prozent durch Dimmen der Beleuchtung auf die notwendige Beleuchtungsstärke oder Abschalten einzelner Leuchten sowie Entfernen einzelner Leuchtmittel. 4. Reduzierung der tatsächlichen Helligkeit auf die notwendige Leuchtstärke. Dadurch können weitere Energie und Kosten eingespart werden. Begründung: Einige Straßen und Wege in Wohngebieten sowie die meisten öffentlichen Grünanlagen - insbesondere die Wallanlagen - sind in der Nacht außerordentlich hell ausgeleuchtet. Um der zunehmenden Lichtverschmutzung zu entgegnen, muss das gesamte Beleuchtungskonzept der Grünanlagen ohnehin auf den Prüfstand gestellt werden. Im Lichte der kriegerischen Auswirkungen auf die Energieversorgung wird zurzeit jede Möglichkeit zum Einsparen von Energie in Erwägung gezogen. Elektrischer Strom wird in Deutschland zu einem nicht unerheblichem Teil aus Gas erzeugt. Daher sind alle Einsparmöglichkeiten auch beim Verbrauch von elektrischer Energie zu nutzen. Die oben genannten Maßnahmen können schnell und einfach - auch vorübergehend - umgesetzt werden und dulden keinen Aufschub mehr. Der Mangel an Dunkelheit hat zahlreiche störende Einflüsse auf die Flora und insbesondere als Insektensterben auch auf die Fauna. In den letzten zehn Jahren sind in Europa viele nachtaktive Insektenarten ausgestorben, da diese durch künstliche Lichtquellen in der Nacht fehlgeleitet oder abgelenkt werden. Weiterhin bestehen erhebliche Auswirkungen auf die biologischen Tag-Nacht-Zyklen vieler Tiere. Zumal Lichtsmog zunehmend Schlaflosigkeit bei Menschen verursacht. Bei allen Maßnahmen muss die Verhältnismäßigkeit zwischen Energieeinsparung und der Vermeidung von Angsträumen gewahrt werden. In schlecht einsehbaren Bereichen wie Unterführungen sollte die Beleuchtung möglichst während der gesamten Nachtstunden angeschaltet bleiben. Des Weiteren tragen die Kosteneinsparungen zur Konsolidierung des städtischen Haushalts bei. Weitere Informationen und Planungsempfehlungen: www.paten-der-nacht.de Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.11.2022, ST 2664 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2828 Antrag vom 31.01.2023, OF 749/1 Anregung an den Magistrat vom 21.02.2023, OM 3588
Zusätzlicher Mülleimer bei Tegut, Triebstraße 51, Eingang Barbarossastraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.08.2022, OF 131/16 Betreff: Zusätzlicher Mülleimer bei Tegut, Triebstraße 51, Eingang Barbarossastraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, beim Lebensmittelmarkt Tegut zusätzlich einen weiteren Mülleimer an zubringen. Begründung: Gerade zu Schulbeginn und/oder am Ende gehen manche Schülerinnen und Schüler der Schule am Ried zu dem o. g. Lebensmittelmarkt und kaufen dort ein. Die Umverpackung werfen sie bei dem Geschäft dafür angebrachten Mülleimer ein, der dann schnell voll ist. Was nicht reinpasst, wird auf die beiden anderen Mülleimer in der Triebstraße Richtung U-Bahnstation verteilt, manches fällt auch auf den Gehweg, weil diese oft auch überfüllt sind. Das muss nicht sein. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 16 am 13.09.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 131/16 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenStraßenbeleuchtung im Nordend energieeffizient umgerüstet?
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.08.2022, OF 363/3 Betreff: Straßenbeleuchtung im Nordend energieeffizient umgerüstet? Vorgang: V 233/12 OBR 3; ST 725/12 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu berichten, a) Wann werden die restlichen Straßenleuchten im Sandweg durch energieeffiziente neue ersetzt? In der ST 725 aus 2012 wurde die Möglichkeit bereits erwähnt. b) Gibt es im Nordend Straßenleuchten die noch mit ähnlich veralteter, sehr energieineffizienter Technik ausgestattet sind? Wenn ja, in welchen Straßen und wann ist dort ein Austausch geplant? c) Ist geplant den Austausch der Gaslaternen nun mit noch mehr Nachdruck zu verfolgen als bisher? Wann werden alle Gaslaternen im Nordend umgerüstet sein? Begründung: In der erwähnten Stellungnahme wird erläutert, dass bereits 2012 der Austausch der Leuchten im Sandweg alleine 13.000 kWh pro Jahr eingesparen würde. Der durchschnittliche Stromverbrauch pro Person liegt bei 1.300 kWh p.a. D.h. die Ersparnis würde den Strombedarf von immerhin 10 Personen decken. In der aktuellen Situation sollten diese Maßnahmen jetzt zügig umgesetzt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 19.01.2012, V 233 Stellungnahme des Magistrats vom 11.05.2012, ST 725 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 3 am 15.09.2022, TO I, TOP 46 Beschluss: Die Vorlage OF 363/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 3 am 13.10.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 522 2022 Die Vorlage OF 363/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE
Partei: CDU
Weiter lesenVerkehrliche Erreichbarkeit und Nutzung eines Schul- und Sportgeländes auf dem Festplatzgelände in Bornheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.08.2022, OF 216/4 Betreff: Verkehrliche Erreichbarkeit und Nutzung eines Schul- und Sportgeländes auf dem Festplatzgelände in Bornheim Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, inwiefern Parkmöglichkeiten für PKWs, die hohen ökologischen Standards gerecht werden - sei es durch Begrünung, sei es durch möglichst geringe Flächenversiegelung -, bei einer Neubebauung des Festplatzgeländes mit einer Schule in Bornheim mit eingeplant werden können. Sowohl unterirdische Parkflächen als auch oberirdische Parkmöglichkeiten in Form eines Parkhauses auf dem Gelände oder in dessen unmittelbarer Nachbarschaft sind dabei in den Blick zu nehmen. Begründung: Die Planungen, das aktuelle Festplatzgelände in Bornheim, auf dessen Gelände ein Familienbad entsteht und das an die Eissporthalle angrenzt, mit einem in Prüfung befindlichen Schulneubau der Europäischen Schule einer neuen Funktion zuzuführen, werfen die Frage nach der verkehrlichen Erreichbarkeit und Nutzung des Geländes auf. Eine deutliche Verbesserung der verkehrlichen Anbindung neben der U-Bahn Anbindung U7, der Straßenbahnlinie 12 und bereits vorhandene Busverbindungen über eine mögliche weitere Straßenbahnlinie von Bornheim Mitte über den Ratsweg zur mittleren Hanauer Landstraße (OF 194/4), über die sanierte Schwedlerbrücke und eine mögliche Anbindung an das Schnellbahnnetz über eine Osttangente sprechen für die Nutzung des Platzes als Sport- und Schulgelände. Die sehr gute Anbindung des Geländes an das Netz des ÖPNV führt voraussichtlich dazu, dass der PKW-Verkehr mit dem Ziel das Gelände anzufahren moderat sein wird. Der zu erwartende Parkraum für PKW kann unter dem aktuellen Bedarf veranschlagt werden, wenn Besucher von Veranstaltungen in der Eissporthalle und im nahegelegenen Stadion des FSV auf das Park-and-ride-Angebot an der Borsigallee - gegebenenfalls durch dessen Erweiterung - umgeleitet werden. Besucher und Mitarbeiter des Familienbads Bornheim sowie die Angestellten der Europäischen Schule sollen neben der Möglichkeit der Unterstellung von Fahrrädern die Möglichkeit zum Parken eines PKW auf dem derzeitigen Festplatzgelände oder in dessen unmittelbarer Nähe vorfinden. In die Prüfung miteinzubeziehen ist, inwiefern der zu schaffende Parkraum von Anwohnern und Berufspendlern aufgrund dessen sehr guter Anbindung an den ÖPNV in Form eines Kombitickets mit dem ÖPNV genutzt würde. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 4 am 06.09.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 216/4 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, CDU, LINKE., Volt und dFfm gegen FDP und BFF (= Annahme); GRÜNE (= Enthaltung)
Partei: FDP
Weiter lesenMarkierung des Fahrradwegs entlang der Vilbeler Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2022, OM 2485 entstanden aus Vorlage: OF 118/16 vom 12.06.2022 Betreff: Markierung des Fahrradwegs entlang der Vilbeler Landstraße Der Magistrat wird gebeten, den Fahrradweg rund um den Kreisel Vilbeler Landstraße/Ecke Victor-Slatosch-Straße rot zu markieren. Zusätzlich soll der vorhandene Fahrradweg auf der Vilbeler Landstraße zwischen Borsigallee/Ecke Triebstraße und Taschnerstraße in beiden Fahrtrichtungen rot markiert werden. Begründung: In diesem Bereich kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen zwischen Fahrradfahrern und Autofahrern. Trotz der Markierungen mit Fahrradsymbolen werden Fahrradfahrer häufig von Autofahrern übersehen. Aus diesem Grund wäre es sinnvoll, den Fahrradweg mit einer roten Markierung hervorzuheben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2806 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 16 am 08.11.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 16 am 06.12.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2
Energieeffiziente und naturverträgliche Straßenbeleuchtung für das Neubaugebiet „Leuchte“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2022, OM 2486 entstanden aus Vorlage: OF 119/16 vom 19.06.2022 Betreff: Energieeffiziente und naturverträgliche Straßenbeleuchtung für das Neubaugebiet "Leuchte" Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass im Neubaugebiet "Leuchte", welches derzeit erschlossen wird, eine energieeffiziente und naturverträgliche Straßenbeleuchtung, idealerweise mittels insektenfreundlicher LED-Solarstraßenleuchten, zum Einsatz kommt. Begründung: Das Neugebiet "Leuchte" bietet die für Bergen-Enkheim einmalige Chance, mit dem Einsatz nachhaltiger Technologie im Bereich der Straßenbeleuchtung einen aktiven Beitrag zur Energiewende und damit auch für die Schonung von Klima und Umwelt zu leisten. Dazu bietet sich der Einsatz von insektenfreundlichen LED-Solarstraßenleuchten an. LED-Solarstraßenleuchten benötigen zudem keinen Anschluss an das Stromnetz und verbrauchen keinen Strom, den sie nicht selbst erzeugen. Darüber hinaus sind sie langlebig und weniger wartungsintensiv. Somit werden nicht nur Klima und Umwelt geschont, sondern auch Energie- und Wartungskosten eingespart. LED-Solarstraßenleuchten mögen in der Anschaffung im Durchschnitt zwar etwas teurer sein als konventionelle Straßenleuchten, jedoch amortisiert sich die Investition in diese Technik aufgrund der Selbstversorgung mit Strom und den deutlich niedrigeren Wartungskosten innerhalb weniger Jahre, wodurch der städtische Haushalt unterm Strich entlastet wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2022, ST 2454 Aktenzeichen: 66-0
Öffentliche Abfallbehälter u. a. am Waldrand aufstellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2022, OM 2490 entstanden aus Vorlage: OF 125/16 vom 21.06.2022 Betreff: Öffentliche Abfallbehälter u. a. am Waldrand aufstellen Der Magistrat wird gebeten, an folgenden Stellen im Ortsteil Enkheim öffentliche Abfallbehälter, wenn möglich mit Kotbeutelspender, aufzustellen: 1. Am Übergang der Barbarossastraße in die Alte Gelnhäuser Straße, Kreuzung Dammweg (Waldrand); 2. an der Einmündung Jean-Kempf-Weg auf die Vilbeler Landstraße; 3. an der Einmündung im Enkheimer Weimerhaus bzw. Voltenseeweg auf die Vilbeler Landstraße. Begründung: Gerade an den Übergängen in die Natur (Feld und Wald) fehlt es häufig an Gelegenheiten, Müll, insbesondere auch gefüllte Kotbeutel, legal zu entsorgen. Leider bilden sich folglich gerade an diesen Stellen immer wieder illegale Ablageorte für gefüllte Kotbeutel, aber auch für sonstigen Müll. Die Abbildung verdeutlicht dies beispielhaft. Das Aufstellen von öffentlichen Abfallbehältern würde hier Abhilfe schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2022, ST 2177 Aktenzeichen: 79 4
Engstelle auf dem Bürgersteig Nordring/Ecke Vilbeler Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2022, OM 2491 entstanden aus Vorlage: OF 126/16 vom 21.06.2022 Betreff: Engstelle auf dem Bürgersteig Nordring/Ecke Vilbeler Landstraße Der Magistrat wird gebeten, die sich an der Einmündung Nordring in die Vilbeler Landstraße auf dem Bürgersteig befindlichen Pfosten/Poller so zu versetzen, dass auch Menschen mit Rollstuhl, Rollator oder Kinderwagen diese sehr enge Stelle auf dem Gehweg passieren können und nicht auf die Fahrbahn ausweichen müssen. Begründung: An der beschriebenen Stelle (siehe Abbildung) ist der Bürgersteig durch zwei Verteilerkästen ohnehin schon schmal. Die Pfosten sind auf dem verbliebenen Bürgersteig nahezu mittig angebracht, sodass ein Durchkommen mit Rollstuhl, Rollator oder Kinderwagen kaum möglich ist und auf die Fahrbahn ausgewichen werden muss. Dies ist an dieser schlecht einsehbaren und viel befahrenen Stelle jedoch gefährlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2022, ST 2463 Aktenzeichen: 66 5
Spielplätze in Bergen-Enkheim II
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2022, OM 2493 entstanden aus Vorlage: OF 128/16 vom 13.06.2022 Betreff: Spielplätze in Bergen-Enkheim II Vorgang: OM 993/21 OBR 16; ST 412/22 1. Die Stellungnahme des Magistrats, ST 412, beantwortet bei Weitem nicht die Fragen aus der Anregung des Ortsbeirates. Deshalb wird der Magistrat aufgefordert, folgende fehlende Informationen nachzureichen. Zu Ziffer 1. der Anregung OM 993: Der Ortsbeirat wollte eine Gesamtübersicht für den Stadtteil, wann welche Spielgeräte abgebaut wurden und wann sie ersetzt werden. Der Magistrat teilte aber lediglich mit, dass er eine Aufstellung von Spielgeräten, die ersetzt werden sollen, zur Verfügung stellen könne, ohne diese anzufügen. Auf die anderen Wünsche wird nicht eingegangen, wenn man davon absieht, dass Aussagen über den Zeitpunkt des Aufbaus von Ersatzspielgeräten nicht vorgenommen werden können. Zu Ziffer 2. der Anregung OM 993: Auf diese Fragen wurde in der Stellungnahme überhaupt nicht eingegangen. Im Gegenteil musste der Ortsbeirat feststellen, dass mit der bisherigen Praxis fortgefahren wurde. Spielgeräte in Bergen-Enkheim verschwinden und keiner weiß Bescheid, nicht einmal die Kinderbeauftragte wird informiert. Zu Ziffer 4. der Anregung OM 993: Der Magistrat teilt mit, dass die Spielplätze Röhrborngasse/Schule am Hang und Berger Marktplatz weiterhin im Investitionsprogramm stehen, aber was ist mit dem Spielplatz Heinrich-Bingemer-Weg? 2. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten mitzuteilen, ob Spielplätze im Bereich des Baugebietes Leuchte vorgesehen sind und wie aktuell die öffentlichen Spielplätze in Bergen-Enkheim ausgestattet sind. Begründung: Zu Ziffer 1. der Anregung OM 993 Sieht es der Magistrat als notwendig an, dass Informationen mehrfach angefordert werden müssen, um nachzuweisen, dass ein echtes Interesse besteht? In diesem Fall bekräftigt der Ortsbeirat seinen Wunsch nach den erbetenen Informationen. Diese betreffen nicht nur die Liste, welche Spielgeräte aufgestellt werden, sondern alle Fragen der Ziffer 1. Bei allem Verständnis für die Situation im Grünflächenamt, ist es nicht hinnehmbar, dass der Magistrat die Kinderbeauftragten nicht in Entscheidungen einbindet oder den Ortsbeirat informiert. Es muss doch möglich sein, die Ortsbeiräte ebenso über die geplanten Maßnahmen auf Spielplätzen zu informieren, wie es bereits bei Baustellen oder zu fällenden Bäumen geschieht. Denkbar wäre auch ein regelmäßiger Besuch des zuständigen Mitarbeiters, der die im Ortsbezirk geplanten Maßnahmen vorträgt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.11.2021, OM 993 Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2022, ST 412 Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2022, ST 2453 Aktenzeichen: 67 2
Energiekrise und Lichtsmog entgegentreten - Beleuchtung reduzieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2431 entstanden aus Vorlage: OF 520/1 vom 21.06.2022 Betreff: Energiekrise und Lichtsmog entgegentreten - Beleuchtung reduzieren Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, die nächtliche Beleuchtung von öffentlichen Grünanlagen und Straßen im Ortsbezirk 1 kurzfristig wie folgt zu reduzieren, um der Energiekrise entgegenzutreten, Lichtsmog zu verringern und dennoch keine Angsträume zu schaffen: 1. Abschalten der nächtlichen Straßenbeleuchtung in Wohn- und Mischgebieten zwischen 01:00 Uhr und 03:30 Uhr. Das spart Energie und Kosten in beträchtlichem Umfang; 2. Abschalten der nächtlichen Straßenbeleuchtung in Gewerbe- und Industriegebieten zwischen 00:00 Uhr und 05:30 Uhr. Hier halten sich nachts kaum Menschen auf und eine Beleuchtung wird nicht benötigt. 3. Reduzierung der nächtlichen Beleuchtung insbesondere in den Grünanlagen um circa 60 bis 70 Prozent durch Dimmen der Beleuchtung auf die notwendige Beleuchtungsstärke oder Abschalten einzelner Leuchten sowie Entfernen einzelner Leuchtmittel; 4. Reduzierung der tatsächlichen Helligkeit auf die notwendige Leuchtstärke. Dadurch können weitere Energie und Kosten eingespart werden. Begründung: Einige Straßen und Wege in Wohngebieten sowie die meisten öffentlichen Grünanlagen - insbesondere die Wallanlagen - sind in der Nacht außerordentlich hell ausgeleuchtet. Um der zunehmenden Lichtverschmutzung zu entgegnen, muss das gesamte Beleuchtungskonzept der Grünanlagen ohnehin auf den Prüfstand gestellt werden. Im Lichte der kriegerischen Auswirkungen auf die Energieversorgung wird zurzeit jede Möglichkeit zum Einsparen von Energie in Erwägung gezogen. Elektrischer Strom wird in Deutschland zu einem nicht unerheblichem Teil aus Gas erzeugt. Daher sind alle Einsparmöglichkeiten auch beim Verbrauch von elektrischer Energie zu nutzen. Die oben genannten Maßnahmen können schnell und einfach - auch vorübergehend - umgesetzt werden und dulden keinen Aufschub mehr. Der Mangel an Dunkelheit hat zahlreiche störende Einflüsse auf die Flora und insbesondere als Insektensterben auch auf die Fauna. In den letzten zehn Jahren sind in Europa viele nachtaktive Insektenarten ausgestorben, da diese durch künstliche Lichtquellen in der Nacht fehlgeleitet oder abgelenkt werden. Weiterhin bestehen erhebliche Auswirkungen auf biologischen Tag-Nacht-Zyklen vieler Tiere. Lichtsmog verursacht zunehmende Schlaflosigkeit bei Menschen
Freiflächen am Park-and-ride-Parkhaus Borsigallee zu einem Ladepark für EMobilität entwickeln
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.06.2022, OM 2332 entstanden aus Vorlage: OF 297/11 vom 25.06.2022 Betreff: Freiflächen am Park-and-ride-Parkhaus Borsigallee zu einem Ladepark für E-Mobilität entwickeln Vorgang: OA 120/22 OBR 11; B 205/22 Der Magistrat wird gebeten, für die Freiflächen der Park-and-ride-Anlage Borsigallee umgehend ein Nutzungskonzept für elektromobile Schnellladeinfrastruktur mit Schnellladesäulen (>150kW) zu entwickeln. Die Mainova soll im Projekt nicht als CPO (ChargePointOperator) auftreten und nicht die fehlende Infrastruktur in Frankfurt ausbauen. Wenn möglich sollten dort aus marktwirtschaftlicher Sicht europaweit operierende Unternehmen (CPOs) die Ladeinfrastruktur betreiben. Die Parkhaus-Betriebsgesellschaft m.b.H. soll beauftragt werden, ein generelles Konzept für die kommenden fünf Jahre zu entwickeln, damit der Fortschritt der Mobilität in Frankfurt zukünftig gesichert werden kann. Die ABG soll mit der Wirtschaftsförderung Frankfurt, Bereich Mobilität, gemeinsam für die ABG und deren Töchter notwendige Konzepte für den urbanen Raum in Frankfurt entwickeln. Begründung: Seit Jahren scheint die ABG und deren Tochter PBG die Entwicklung in Bezug auf die Elektromobilität in Frankfurt zu verdrängen oder nicht wahrzunehmen. Es gibt weder ein mehrjähriges nach "vorne schauendes" Konzept der ABG für den Ausbau der Ladeinfrastruktur im Bereich der eigenen Immobilien noch gibt es ein Konzept der PBG, sich um die Schnellladeinfrastruktur auf ihren Parkplätzen zu kümmern. Da sich der Markt der Fahrzeuge ändert, wird es zukünftig immer wichtiger, während der Standzeiten von Fahrzeugen diese an Steckdosen anschließen zu können, sei es z. B., um regenerative Energien tagsüber zu speichern oder um einfach nur mobil zu bleiben. In der Anregung vom 10.01.2022, OA 120, ging es darum, ungenutzte Freiflächen am Park-and-ride-Parkhaus Borsigallee und dem anliegenden Autobahnanschluss sinnvoll zu nutzen. Es gab mindestens zwei Interessenten an den Flächen, die von der ABG bzw. der PBG abgewiesen worden sind. Im Bericht wurde angeführt, man wolle den Betrieb von Elektroladeinfrastruktur in Parkgaragen prüfen. Das war nicht das Thema der Anregung. Es geht um einen Ladepark auf den Freiflächen um das Park-and-ride-Parkhaus herum. Ein Ladepark ist zum Laden für 10 bis 25 Minuten und zusätzlich durch die höhere Anzahl an Ladeplätzen mit einer sehr hohen Garantie, dort jederzeit einen freien Ladeplatz zu bekommen. Es scheint, als ob AC Ladepunkte (langsam) mit DC-Schnellladesäulen verwechselt wurden. Ein schnelles "Hin und Weg" ist wichtig. Keiner möchte dazu in Parkhäuser fahren, wenn nicht unbedingt notwendig. Im Bericht des Magistrats vom 16.05.2022, B 205, wird sich weiter zurückgezogen auf den Vorwand, "die Autobahnanschlüsse und die Ausgestaltung der Zu- und Abfahrt der Autobahn seien noch nicht final bestimmt" und Stromversorgungsinfrastruktur in diesem Bereich für Schnellladeinfrastruktur müsse ohnehin noch geprüft werden. Die Wahrheit sieht anders aus: Die Autobahnanschlüsse sind bereits im Planfeststellungsbeschluss zum Riederwaldtunnel vor mehr als zehn Jahren "betoniert" worden. Es ist höchst unwahrscheinlich, dass die Autobahngesellschaft des Bundes jetzt auch nur das geringste Interesse hat, für die ABG eine neue und jetzt vierte Änderung im Planfeststellungsbeschluss des Riederwaldtunnels aufzulegen. Sollte es trotzdem möglich sein, die Ausfahrten der Autobahn und des Riederwaldtunnel jetzt noch zu verändern, sollte die ABG mit der PBG gerade jetzt "etwas in Schwung kommen" und die Planungen sofort in Angriff nehmen und nicht die letzte Möglichkeit einer Optimierung versäumen. Hätte man die Anregung, die zum Bericht geführt hat, genauer gelesen, wäre aufgefallen, dass es bereits für die nötigen Energiemengen eine positive Vorprüfung gegeben hat. Die nötigen Energiemengen liegen dort in der Tat vor. Die Rechenzentren haben sich dort im Umfeld gut sichtbar angesiedelt und die Stromversorgung ist an dem Standort nach Aussagen der NRM mit 2 MW bereits ad hoc umsetzbar. Ohne diese Information wären zwei der größten Betreiber an Schnellladepunkten in Europa nie auf die ABG/PBG zugekommen. Viele neue Starkstromleitungen sind in den letzten Jahren genau in diesem Bereich dazugekommen, um den Ausbau der Rechenzentren für mindestens die nächsten zwanzig Jahre zu gewährleisten. Eine Leitung von mindestens 50 kV geht sogar direkt am oder im Grundstück am Waldrand entlang. Der Bedarf einer E-Tankstelle an Strom wirkt ohnehin dahin gehend geradezu lächerlich, wenn man sieht, was im Vergleich dazu in unserem weltgrößten Cluster an Rechenzentren an Strom verbraucht wird. Die Rechenzentren in den Stadtteilen verbrauchen schon heute mehr Strom als der Frankfurter Flughafen und sind der größte Stromverbraucher in Frankfurt. Genau dort, zwischen den Rechenzentren, steht das Park-and-ride-Parkhaus, vor dem ein E-Ladepark eine wichtige Ergänzung für Frankfurts E-Mobilität wäre. Nochmals wird darauf hingewiesen, dass die Stadt Frankfurt zu wenig Schnelllademöglichkeiten >150 kW an einem Ort hat. Keiner möchte zu einer Tankstelle fahren, an der nur eine oder zwei Ladesäulen sind. Die Gefahr, an dieser anstehen zu müssen, ist viel zu groß. Daher bauen die professionellen Anbieter von Ladepunkten (CPOs) viele Säulen an einem Ort zusammen. Wenn in zwölf Jahren (ab 01.01.2035) keine Verbrennerfahrzeuge mehr verkauft werden dürfen, wird bereits Jahre vorher kein Unternehmer, geschweige denn Privatpersonen, Verbrennerfahrzeuge kaufen wollen, da der Wertverlust enorm hoch sein wird und die Betriebskosten unverhältnis hoch sein werden. In Norwegen kann man nur noch für ein paar Jahre Verbrennerfahrzeuge kaufen. Unter den zwanzig meist verkauften Autos befinden sich inzwischen nur noch zwei Fahrzeuge mit konventionellen Motoren. Die Mainova soll kein ChargePointOperator werden. Der Mainova fehlt dazu die Internationalität. Die Mainova müsste in ganz Europa Ladeinfrastruktur anbieten, um damit erfolgreich zu sein. Die NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH (Tochter der Mainova) wird mit dem Verkauf der Energie an die CPOs der Profiteur sein. Genauso wenig sollte die PBG Ladepunktanbieter werden. Die Flächen sollten Dritten zur Verfügung gestellt werde, um dort entsprechende Angebote in Eigenverantwortung aufzubauen. So sieht es der einstige Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt vor. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 10.01.2022, OA 120 Bericht des Magistrats vom 16.05.2022, B 205 Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2377 Antrag vom 09.01.2023, OF 376/11 Auskunftsersuchen vom 16.01.2023, V 575 Aktenzeichen: 60 10
Hundespielplatz am Enkheimer Freibad
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.06.2022, OF 124/16 Betreff: Hundespielplatz am Enkheimer Freibad Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob die Erweiterungsfläche des Enkheimer Riedbades umgewidmet und als Hundespielplatz genutzt werden kann. In diesem Zusammenhang wäre zu prüfen, ob das Beach-Volleyballfeld im Zuge der Sanierung des Freibades in das Kerngelände des Riedbades verlegt werden kann. Für den Fall, dass das Beach-Volleyballfeld nicht verlegt werden kann, oder dass eine vollständige Umwidmung in einen Hundespielplatz nicht möglich sein sollte, wäre zu prüfen, ob ein Teil der Riedbad-Erweiterungsfläche, die dann durch einen Zaun abgetrennt werden müsste, als Hundespielplatz genutzt werden könnte. Falls auch dies nicht ganzjährig möglich sein sollte, wäre weiterhin zu prüfen, ob eine Doppelnutzung ermöglicht werden kann. In den Wintermonaten (z.B. von September bis März), in denen die Erweiterungsfläche ohnehin meist vom Riedbad aus nicht begehbar ist, könnte das Gelände als Hundespielplatz genutzt werden, in den heißen Sommermonaten (z.B. von Mai bis August) nach einer Reinigung weiterhin als Spiel- und Sportbereich für das Freibad. Auch in diesem Fall müsste das Volleyball-Feld vom restlichen Gelände durch einen Zaun getrennt werden. Begründung: Bereits in seinen Stellungnahmen ST 1383 vom 02.08.2021 und ST 1240 vom 30.05.2022 hat sich der Magistrat mit der Schaffung von Hundespielplätzen in Bergen-Enkheim beschäftigt, ohne jedoch einen geeigneten Standort gefunden zu haben. Der Wunsch nach einem Hundefreilaufgelände, gerade auch mit Umzäunung, ist in der Bergen-Enkheimer Bevölkerung deutlich vorhanden. Dies zeigt zum Beispiel auch die gerade laufende Petition "EIN HUNDESPIELPLATZ FÜR BERGEN-ENKHEIM" auf openpetition.de. Das bisherige Erweiterungsgelände des Riedbades wäre als Hundespielplatz hervorragend geeignet, da es bereits umzäunt ist, so dass die Umwidmung problemlos möglich wäre. Zudem wird das Gelände nur an wenigen sehr heißen Sommertagen bzw. Sommer-Sonntagen überhaupt genutzt, in den Wintermonaten ist es vom Riedbad aus gar nicht zu erreichen. Aber selbst an den sehr heißen Sommer-Sonntagen ist die Nutzung so überschaubar, dass auf eine Nutzung durch die Schwimmbadbesucher ggf. verzichtet werden kann. Eine Verlegung der Beach-Volleyballanlage ins Kerngelände würde die Attraktivität der Anlage deutlich steigern. Es würde sicherlich wesentlich häufiger genutzt werden. Vereinssportler, die zeitweilig die Anlage ebenfalls nutzen, könnten dann über den Schwimmbadeingang dorthin gelangen. Das hätte den Vorteil, dass sogar hier vorhandene Umkleidekabinen genutzt werden könnten. Zudem blockiert die Verbindung der Erweiterungsfläche mit dem Kernbereich den Fußweg vom Riedbad-Parkplatz zum Enkheimer Ried (Verlängerung des Riedweges zur Leuchte). Dies beeinträchtigt eine Vielzahl an Spaziergängern, die vom Riedbad-Parkplatz aus loslaufen wollen. Das gesamte Gelände der Erweiterungsfläche ist deutlich über 2000 qm groß. Selbst eine Teilnutzung von z.B. 1000 qm würde eine attraktive Möglichkeit für Hunde zum Spielen und Freilaufen bieten. Sollte dies nur im Winterhalbjahr möglich sein, wäre es dennoch eine deutliche Verbesserung für alle Hundehalter im Osten von Frankfurt. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 16 am 05.07.2022, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 124/16 wird so lange zurückgestellt, bis eine abschließende Antwort auf die Vorlage OM 1654/22 vorliegt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 16 am 13.09.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 124/16 wird so lange zurückgestellt, bis eine abschließende Antwort auf die Vorlage OM 1654/22 vorliegt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 16 am 11.10.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 124/16 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und SPD gegen WBE, FDP, LINKE und BFF (= Annahme)
Partei: FDP
Weiter lesenVerlängerung der U-Bahn bis zum Riedbad - Planung und Umsetzung mit Priorität
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.06.2022, OF 120/16 Betreff: Verlängerung der U-Bahn bis zum Riedbad - Planung und Umsetzung mit Priorität Der Ortsbeirat möge beschließen, dass sich der Magistrat dafür einsetzt, bei der Fortschreibung des Gesamtverkehrsplanes Frankfurt am Main (GVP) die Verlängerung der U-Bahn von der jetzigen Endstation in Enkheim über die Leuchte bis zur einer neuen Endstation Riedbad ins Vorschlagsnetz als empfohlene Maßnahme aufzunehmen und die entsprechende Planung sowie Umsetzung mit hoher Priorität voranzubringen. Begründung: Die Verlängerung der U-Bahn über die Leuchte bis zum Riedbad wurde bereits im GVP 2005 als Option aufgenommen. Eine entsprechende Planung wurde aber nicht weiter vorangetrieben. Die Verlängerung der U-Bahn sollte bei der Fortschreibung des GVP - Teil Schiene 2030+ - als empfohlene Maßnahme aufgenommen, so schnell wie irgend möglich geplant und mit hoher Priorität umgesetzt werden. Der Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs ist für die Bevölkerung und die Stadt Frankfurt aus vielen Gründen erforderlich. Aufgrund der schwierigen Verkehrsanbindung des Stadtteils Bergen-Enkheim über die Straße ins Stadtzentrum besteht der dringliche Bedarf eines schienengebunden Anschlusses von ganz Bergen-Enkheim an das bestehende U-Bahn Netz. Die seit Jahrzehnten angedachte Verlängerung der U-Bahn bis zum Riedbad ist zur Erreichung dieses Ziels die kostengünstigste, am wenigsten in die Natur eingreifende und nicht zuletzt am schnellsten umsetzbare Lösung. Die Leuchte ist bereits so gestaltet, dass in der Mitte Fahrspuren für die U-Bahn oberirdisch verlegt werden können - im zweiten Teil der Verlängerung wäre die Verlegung der Schienen parallel zu Fahrbahn ebenfalls ohne große baulichen Veränderungen möglich. Durch die Verlängerung der U7 kann neben den bestehenden Wohngebieten, das neue Wohngebiet an der Leuchte, das Schulzentrum an der Riedschule, das geplante Sportzentrum inkl. Riedbad und das Naherholungsgebiet Berger Hang mit der U-Bahn direkt mit der Innenstadt und den Stadtteilen verbunden werden. Die im Eingemeindungsvertrag zwischen der damaligen Stadt Bergen-Enkheim und der Stadt Frankfurt 1978 vereinbarte Anbindung von Bergen an die U-Bahn kann streng genommen durch die Verlängerung der U-Bahn zum Riedbad nicht erreicht werden. Die derzeit angedachten Lösungen zur Verlängerung der U4 über Seckbach und Lohrberg nach Bergen oder die Reaktivierung der alten Straßenbahnlinie nach Bergen ist allerdings in absehbarer Zeit nicht realisierbar. Deswegen muss die Anbindung von Bergen an die U-Bahn-Station Riedbad bei der Planung der Verlängerung der U-Bahn zum Riedbad zwingend mitgedacht und umgesetzt werden - für Nutzer und Umwelt nach dem modernsten Stand der Technik gestaltet. Die am Riedbad ankommenden Fahrgäste sollten in einen an der U-Bahn-Station bereit stehenden Shuttle-Bus steigen können und mit ein oder zwei Zwischenhaltestellen bis zur Ecke Im Sperber/Am Königshof fahren. Der Bus sollte dort unmittelbar wenden, damit eine enge Taktung der Bus-Verbindung gewährleistet werden kann. Der Shuttle-Bus von/zur U-Bahnstation sollte von der VGF mit voll-elektrischen Klein-Bussen betrieben werden, die autonom den Fritz-Schubert-Ring befahren und bis zu 20 Passagiere befördern können. Ein batterie-angetriebener Bus hat den großen Vorteil, dass er den Fritz-Schubert-Ring ohne Lärm- oder Ruß-Emissionen aufwärts fährt und bei der Talfahrt die Batterie mittels Rekuperation teilweise wieder aufgeladen wird. Der Einsatz von autonom fahrenden Bussen bietet sich auf dem Fritz-Schubert-Ring an, da er kaum Kreuzungsverkehr aufweist und auch wenig Fuß- oder Radverkehr. Weil die Erprobung autonom fahrender Busse von der EU, vom Bund und den Busherstellern sehr stark gefördert wird, kann der Betrieb jedenfalls in den ersten Jahren nahezu ohne Kosten für die Stadt Frankfurt respektive die VGF erfolgen. Der Stadt Frankfurt als auch Bergen-Enkheim wird eine mit neuester Technik verkehrende Busverbindung zu positiv belegter Aufmerksamkeit in der Fachwelt verhelfen - und als Anziehungspunkt für viele interessierte Besucher dienen. Der Verlauf der U-Bahntrasse bis zum Riedbad und des E-Busses bis zum Im Sperber in Bergen kann den beigefügten Abbildungen entnommen werden. Quelle: Google Maps Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 16 am 05.07.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 120/16 wird mit Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: WBE, SPD und LINKE gegen CDU, GRÜNE und FDP (= Annahme) bei Enthaltung BFF
Partei: GRÜNE
Weiter lesenRadweg Vilbeler Landstraße zwischen Voltenseestraße und Abzweig Seckbach
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.05.2022, OM 2189 entstanden aus Vorlage: OF 288/11 vom 22.05.2022 Betreff: Radweg Vilbeler Landstraße zwischen Voltenseestraße und Abzweig Seckbach Vorgang: OM 1955/22 OBR16 Der Magistrat wird aufgefordert, in Abstimmung mit Hessen Mobil, einen Radweg auf der Vilbeler Landstraße zwischen Voltenseestraße und Abzweig Seckbach zu errichten. Dazu wäre ein roter Markierungsstreifen notwendig. Begründung: Die Vilbeler Landstraße wird von Radfahrerinnen und Radfahrern häufig als Verbindung zwischen Bergen, Seckbach, Enkheim und Fechenheim genutzt. Die Straße hat einen signifikanten Anstieg, sodass Radfahrerinnen und Radfahrer bergauf deutlich langsamer und bergab schnell fahren. Sie benötigen dafür einen eindeutig gekennzeichneten Radweg. Die Straße ist breit genug, um diesen einzurichten. Der Straßenabschnitt liegt auf der Gemarkung der Ortsbezirke 11 und 16. Der Ortsbeirat 16 hat die entsprechenden Anregung vom 26.04.2022, OM 1955, beschlossen. Die Straße ist eine Landesstraße, aus diesem Grund muss die Maßnahme mit Hessen Mobil abgestimmt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.04.2022, OM 1955 Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2022, ST 1905 Aktenzeichen: 32 1
Kofinanzierung der Channukabeleuchtung auf dem Westendplatz 2022
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.05.2022, OF 369/2 Betreff: Kofinanzierung der Channukabeleuchtung auf dem Westendplatz 2022 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Zur Co-Finanzierung der Channukabeleuchtung 2022 * (18.-26.12.22) auf dem Westendplatz (seit 2012, davor auf dem Grüneburgweg) stellt der Ortsbeirat 2 dem Jüdischen Bildungs- und Familienzentrum Chabad Lubawitsch Frankfurt e.V. aus seinem Budget Mittel i.H.v. € 1.500 zur Verfügung. Die Gesamtkosten Im Jahr 2021 betrugen € 3.000. (Transport des Leuchters € 750, Lagerung des Leuchters € 1.500 sowie Leuchtfarben € 250) Der Magistrat wird gebeten, die Zahlung direkt mit dem Verein abzuwickeln. Begründung: Bereits seit über 20 Jahren lädt das Jüdische Bildungs- und Familienzentrum Chabad Lubawitsch Frankfurt e.V.zum Chanukkafest alle Bürger zum öffentlichen Lichterzünden ein. Neben dem sehr prominenten Standort auf dem Opernplatz stellt der Verein weitere Menora auf dem Westendplatz sowie an der Eisrenen Hand (Nordend) auf. Die Co-Finanzierung durch den OBR 2 ist ein Beitrag des Gremiums, Jüdisches Leben im Stadtteil sichtbarer zu machen. *Das Entzünden der Lichter ist zentraler Bestandteil des jüdischen Lichterfestes Chanukka (hebräisch: Einweihung). Das acht Tage dauernde Fest erinnert an die Weihe des neu errichteten Tempels in Jerusalem im Jahr 164 v.u.Z. Der Überlieferung nach war für die Wiedereinweihung des Tempels nur ein kleiner Krug mit reinem Öl vorhanden, das gerade für einen Tag reichte. Jedoch brannte der Leuchter im Tempel acht Tage bis neues reines Öl gewonnen war. Foto: Chabad Frankfurt Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 2 am 30.05.2022, TO I, TOP 14 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 129 2022 Die Vorlage OF 369/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL
Parteien: CDU, SPD, FDP
Weiter lesenVerbesserung der Straßenbeleuchtung an der Ulmenstraße (südlich der Guiollettstraße)
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.05.2022, OF 378/2 Betreff: Verbesserung der Straßenbeleuchtung an der Ulmenstraße (südlich der Guiollettstraße) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Straßenbeleuchtung an der Ulmenstraße südlich der Guiollettstraße zu überprüfen und zu verbessern. Dies sollte folgende Massnahmen umfassen: 1. Prüfung der Lichtstärke der bestehenden Leuchtmittel - entsprechen diese den Anforderungen der EU-konformen DIN EN 13201? 2. Ggf. Ersatz der bisherigen Leuchtmittel durch energiesparende Leuchtmittel mit höherer Leuchtkraft 3. Ggf. Aufbau zusätzlicher Strassenlaternen Begründung: Klagen von Anwohnern: Die Beleuchtung der Ulmenstraße südlich der Guiollettstraße ist unzureichend. Das Licht der beiden Laternen ist viel zu funzelig. Dies ist in den Abendstunden gerade für ältere Anwohner, aber auch für diejenigen, die allein zu Fuß oder mit dem Rad unterwegs sind, eine besondere Belastung. LED-Leuchten bilden häufig ein dunkleres Lichtbild als herkömmliche Leuchten. Daher schlagen wir vor, auf LED-Leuchten mit höherer Leuchtkraft zu setzen und zusätzliche Laternen aufzustellen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 2 am 30.05.2022, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 378/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 2 am 04.07.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 378/2 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
Weiter lesenAufenthaltsqualität in Bockenheim und im Westend auch nach Sonnenuntergang gewährleisten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2022, OM 2085 entstanden aus Vorlage: OF 346/2 vom 07.04.2022 Betreff: Aufenthaltsqualität in Bockenheim und im Westend auch nach Sonnenuntergang gewährleisten Vorgang: Beschl. d. Stv.-V., § 4832/14 Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass der öffentliche Raum im Ortsbezirk 2 derart gestaltet wird, dass die Aufenthaltsqualität - möglichst für alle Lebewesen - auch im Dunkeln erhalten bleibt bzw. gesteigert wird. In diesem Sinne wird der Magistrat gebeten, 1. mindestens an folgenden Orten im Ortsbezirk 2 mit nachhaltigen Beleuchtungslösungen und ggf. zusätzlichen Maßnahmen (z. B. Notrufsäulen) dafür zu sorgen, dass diese Orte auch für mobilitätseingeschränkte Fußgängerinnen und Fußgänger im Dunkeln bequem benutzbar sind und möglichen Angstgefühlen von Bürgerinnen und Bürgern entgegengewirkt wird: - Wege für Fußgängerinnen und Fußgänger unter dem Katharinenkreisel, v. a. stadteinwärts, - Brücke City West-Kuhwaldsiedlung über Theodor-Heuss-Allee, - Ginnheimer Straße, - Markgrafenstraße, - Parrotweg; 2. zu prüfen und zu berichten, wann der Austausch von Gaslaternen im Ortsbezirk 2 abgeschlossen sein wird; 3. zu prüfen und zu berichten, wo ein Einsatz von smarter Beleuchtung im Ortsbezirk 2 geplant ist und mit welchen Sensoren diese Systeme ausgestattet werden können; 4. zu prüfen und zu berichten, wie schädliche und unzweckmäßige Beleuchtung im öffentlichen Raum im Ortsbezirk 2 (z. B. Schaukästen, Hotels) im Sinne des Artenschutzes und der Aufenthaltsqualität aller Lebewesen reduziert werden kann und welche derartigen Maßnahmen bereits geplant sind. Begründung: Hinweise von Bürgerinnen und Bürgern auf die mangelhafte Beleuchtungssituation an oben genannten Orten, die einer barrierefreie Nutzung des öffentlichen Raums hier im Wege stehen und bei einigen Bürgerinnen und Bürgern auch ein Gefühl der Unsicherheit wecken. Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 24.07.2014, § 4832, beinhaltet den weitgehenden Ersatz der veralteten Gasbeleuchtung durch neue, effizientere, elektrische LED-Leuchten im gesamten Stadtgebiet von Frankfurt am Main. Dieser Umbau ging in den letzten Jahren leider zu langsam voran und sollte von der neuen Stadtregierung jetzt zügiger vorangetrieben werden. Denn jede alte Gasleuchte schadet dem Klima, sorgt in der Regel nicht für eine ausreichende Beleuchtung und sorgt für unnötige Belastungen des städtischen Haushalts. Die zuletzt von der Koalition in Aussicht gestellten intelligenten Beleuchtungslösungen bietet großes Potenzial für eine Verbesserung der Aufenthaltsqualität auch nach Sonnenuntergang. Es besteht Informationsbedarf über entsprechende Planungen für den Ortsbezirk 2, damit sich der Ortsbeirat frühzeitig einbringen und das Projekt auf lokaler Ebene begleiten kann. Übermäßige und vor allem falsch gerichtete, schlecht gesteuerte Beleuchtung in kalten Lichtfarben führt zu einer Aufhellung des Himmels. Diese Lichtglocke beeinträchtigt nachweislich das Leben vieler nachtaktiver Arten, stört Pflanzen und belastet auch die menschliche Gesundheit. Best-Practice-Beispiele, wie die "Sternenstadt" Fulda, zeigen, wie man durch einen standort- und bedarfsgerechten Einsatz von künstlicher Beleuchtung Lichtverschmutzung vermeiden und dadurch das Wohlbefinden aller Lebewesen steigern kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2022, ST 1882 Stellungnahme des Magistrats vom 10.03.2023, ST 677 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1952 Aktenzeichen: 66-2
Radweg Vilbeler Landstraße zwischen Voltenseestraße und Marktstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.04.2022, OM 1955 entstanden aus Vorlage: OF 106/16 vom 08.04.2022 Betreff: Radweg Vilbeler Landstraße zwischen Voltenseestraße und Marktstraße Der Magistrat wird aufgefordert, in Abstimmung mit Hessen Mobil einen Radweg auf der Vilbeler Landstraße zwischen Voltenseestraße und Marktstraße einzurichten, um so eine innerörtliche Radwegverbindung von Bergen nach Enkheim und umgekehrt zu schaffen. Dazu wäre ein roter Markierungsstreifen notwendig. Begründung: Die Vilbeler Landstraße wird von Radfahrerinnen und Radfahrer häufig als Verbindung zwischen Bergen, Seckbach, Enkheim und Fechenheim genutzt. Die Straße hat einen signifikanten Anstieg, sodass Radfahrerinnen und Radfahrer bergauf deutlich langsamer und bergab schnell fahren. Zu ihrer Sicherheit benötigen sie dafür einen eindeutig gekennzeichneten Radweg. Die Straße ist breit genug, um diesen einzurichten. Die Straße ist eine Landesstraße, aus diesem Grund muss die Maßnahme mit Hessen Mobil abgestimmt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.05.2022, OM 2189 Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2022, ST 1797 Aktenzeichen: 66 2
Mehr Licht am Willi-Petri-Steg - „Adaptives Beleuchtungssystem“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2022, OM 1957 entstanden aus Vorlage: OF 131/7 vom 03.03.2022 Betreff: Mehr Licht am Willi-Petri-Steg - "Adaptives Beleuchtungssystem" Der Magistrat wird gebeten, ein sogenanntes "Adaptives Beleuchtungssystem" am Willi-Petri-Steg zu installieren und damit in den dunklen Abendstunden die Sicherheit an dieser Brücke zu erhöhen. Begründung: Der Willi-Petri-Steg wird den ganzen Tag über und gerade auch in den Abendstunden von Fußgängerinnen und Fußgängern sowie Radfahrerinnen und Radfahrern frequentiert, weil er eine gebietsübergreifende Funktion hat. Viele Nutzerinnen und Nutzer der Brücke beklagen jedoch die schlechte Sichtbarkeit der Wegstrecke an der Brücke und an der Brückentrasse selbst. Im Ortsbeirat 8 wurde ein entsprechender Antrag für den Steg am Bubeloch einstimmig beschlossen. Das Besondere an dem intelligenten Beleuchtungssystem sind spezielle Sensoren, die an der Unterseite der Leuchten angebracht sind. Sie können Radfahrerinnen und Radfahrer oder Passantinnen und Passanten erfassen - sowohl deren Bewegungsrichtung als auch deren Geschwindigkeit - und steuern per Funk die Beleuchtung entlang des Weges so, damit es vor ihnen hell wird und das Licht hinter ihnen wieder zurück gedimmt wird. Auf dem Radschnellweg Darmstadt-Frankfurt ist das System bereits im Einsatz. Ein solches Beleuchtungssystem sollte auch auf dem Willi-Petri-Steg erprobt werden - ein guter Kompromiss zwischen nötiger Verkehrswegsicherheit und Vermeidung von Energie. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.08.2022, ST 1743 Aktenzeichen: 91 52
Radweg Vilbeler Landstraße zwischen Voltenseestraße und Marktstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.04.2022, OF 263/11 Betreff: Radweg Vilbeler Landstraße zwischen Voltenseestraße und Marktstraße Der Ortsbeirat 11 möge beschließen: Der Ortsbeirat 11 fordert den Magistrat auf: In Abstimmung mit Hessen Mobil einen Radweg auf der Vilbeler Landstraße zwischen Voltenseestraße und Marktstraße einzurichten. Dazu wäre ein roter Markierungsstreifen notwendig. Begründung: Die Vilbeler Landstraße wird von Radfahrer*innen häufig als Verbindung zwischen Bergen, Seckbach, Enkheim und Fechenheim genutzt. Die Straße hat einen signifikanten Anstieg, sodass Radfahrer*innen bergauf deutlich langsamer und bergab schnell fahren. Sie benötigen dafür einen eindeutig gekennzeichneten Radweg. Die Straße ist breit genug, um diesen einzurichten. Der Straßenabschnitt liegt auf der Gemarkung der Ortsbeiräte 11 und 16. Die Straße ist eine Landesstraße, aus diesem Grund muss die Maßnahme mit Hessen Mobil abgestimmt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 11 am 25.04.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 263/11 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: SPD und 3 CDU gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme) bei Enthaltung 1 CDU
Partei: GRÜNE
Weiter lesenSitzbänke in der Leuchte
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.04.2022, OF 105/16 Betreff: Sitzbänke in der Leuchte Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, drei Seniorenbänke in Enkheim aufzustellen. Die Standorte sind im Anhang aufgeführt. Die Maßnahme wird aus dem OBR-Budget mit maximal 4.800 Euro finanziert. Begründung: In den letzten Jahren hat der OBR-16 in unserem Stadtteil einige Bänke aufstellen lassen. Diese werden sehr gut angenommen. Hier können sich z.B. ältere Bürger:innen bei einem Spaziergang oder auf dem Weg zum/vom Einkauf ausruhen. . Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 16 am 26.04.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 108 2022 Die Vorlage OF 105/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP
Partei: SPD
Weiter lesenBaustellenverkehr darf ausschließlich durch die Leuchte fahren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.03.2022, OM 1859 entstanden aus Vorlage: OF 103/16 vom 18.03.2022 Betreff: Baustellenverkehr darf ausschließlich durch die Leuchte fahren Der Magistrat wird aufgefordert, ab sofort sämtlichen Baustellenverkehr für das Neubaugebiet Leuchte und die beiden weiteren Baustellen im Umkreis ausschließlich durch die Leuchte anfahren zu lassen. Die Umsetzung dieser Maßnahme sollte bis Anfang Ostern abgeschlossen sein. Begründung: Vor gut zwei Jahren wurden dem Ortsbeirat 16 die genauen Erschließungsmaßnahmen im Ortsbezirk vorgestellt. Hier haben wir schon eindringlich darauf hingewiesen, dass der Baustellenverkehr, egal für welche Baustelle, in diesem Gebiet ausschließlich über die Leuchte zu erfolgen hat. Auch wurde in mehreren Anträgen der letzten Jahre immer wieder auf dieses Problem hingewiesen. Da es nun drei dicht beieinander liegende Baustellen (Baugebiet Leuchte, Neubau der Schule am Ried und Neubau Justizbau) zeitgleich gibt, muss hier umgehend gehandelt werden. Einen Grund, dass die Baustellenfahrzeuge einen weiten Umweg fahren müssten, können wir nicht gelten lassen. Die Anwohner der Barbarossastraße und Riedstraße werden schon durch den normalen Alltagsverkehr genug belastet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2022, ST 1097 Aktenzeichen: 32 1
Provisorische Öffnung der Leuchte zur Einfahrt von Westen und Norden
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.03.2022, OM 1858 entstanden aus Vorlage: OF 93/16 vom 22.02.2022 Betreff: Provisorische Öffnung der Leuchte zur Einfahrt von Westen und Norden Der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen, ob eine provisorische Öffnung der Leuchte zur Einfahrt von Westen und Norden möglich ist, damit die Baufahrzeuge für das Neubaugebiet Leuchte über die Leuchte zur Baustelle gelangen können. Hierfür bittet der Ortsbeirat um einen sehr zeitnahen Ortstermin an dieser Stelle. Begründung: Der Baustellenverkehr für das Neubaugebiet gelangt zurzeit nur von Norden, Süden und Westen durch die Barbarossastraße hin zur Leuchte. Diese Straße ist schon durch den Durchgangsverkehr und Busverkehr sehr belastet und ist auch nicht für schwere Baufahrzeuge geeignet. Von Westen und Norden her ist eine direkte Einfahrt in die Leuchte nicht möglich. Die Leuchte ist eine breite Straße, gut geeignet für schwere Baufahrzeuge die zur Baustelle wollen. Es wurde mit der Erschließung (Dauer circa zwei Jahre) des Baugebiets Leuchte bereits begonnen und täglich fahren schon viele Baufahrzeuge zum Neubaugebiet. Hier muss schnellstens eine unbürokratische Lösung gefunden werden. Bild: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1650 Aktenzeichen: 66 0
Haushalt 2022 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Skateranlage unter der Brücke Fritz-Schubert-Ring
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.03.2022, OF 102/16 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Skateranlage unter der Brücke Fritz-Schubert-Ring Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Im Haushaltsplan 2022 werden die notwendigen finanziellen Mittel zur Aufstellung einer Skateranlage unter der Brücke im Fritz-Schubert-Ring bereitgestellt. Begründung: In den vergangenen fünf Jahren haben sich die Sport- und Spielgelegenheiten für Kinder und Jugendliche in Bergen-Enkheim stetig verschlechtert, viele Geräte wurden abgebaut und nicht erneuert. Fast leere Spielplätze stehen seit Jahren im Investivprogramm ohne dass sich etwas getan hätte. Trotzdem steigt die Zahl der jungen Familien im Stadtteil jährlich und der Anteil der Kinder und Jugendlichen ist hoch. Jugendliche fordern schon lange eine Möglichkeit sich im öffentlichen Raum zu treffen und gemeinsam Sport zu machen Im Rahmen der Aktion "Besitz- und bespielbare Stadt" des Ortsbeirates 16 soll die Fläche unter der Brücke im Fritz-Schubert-Ring mit Mitteln des Ortsbeirates auch mit Sitzgelegenheiten und kleineren Spielgeräten attraktiv gestaltet werden. Über die vom Ortsbeirat 16 vorgesehenen und finanzierten Maßnahmen hinaus bietet die Fläche geradezu perfekte Bedingungen für eine Skateranlage. Antragsteller: WBE CDU GRÜNE SPD FDP LINKE. BFF Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 18.02.2022, M 29 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 16 am 22.03.2022, TO I, TOP 9 Die Vorlagen OF 99/16 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Die Vorlage OF 100/16 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Etatanregung EA 112 2022 Etatanregung EA 113 2022 Etatanregung EA 114 2022 Etatanregung EA 115 2022 Etatanregung EA 134 2022 1. Der Vorlage M 29 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 97/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 98/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 99/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 5. Die Vorlage OF 100/16 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in Ziffer 1. und 2. jeweils die Summe "1.000.000 Euro" auf "1.500.000 Euro" geändert wird. 6. Die Vorlage OF 102/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. 4 CDU, GRÜNE, SPD, FDP, LINKE und BFF gegen WBE (= Ablehnung) bei einer Enthaltung CDU zu 2. WBE, CDU, GRÜNE, SPD, FDP und LINKE gegen BFF (= Ablehnung) zu 3. WBE, CDU, GRÜNE, SPD, FDP und LINKE gegen BFF (= Ablehnung) zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme zu 6. Einstimmige Annahme
Parteien: WBE, CDU, GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., BFF
Weiter lesenIntensiv nutzbare Sportflächen für den SC Riedberg erweitern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.03.2022, OM 1851 entstanden aus Vorlage: OF 197/12 vom 07.03.2022 Betreff: Intensiv nutzbare Sportflächen für den SC Riedberg erweitern Vorgang: OM 1485/22 OBR 12; B 63/22 Der Magistrat wird gebeten, den ganzjährigen Betrieb auf der Sportanlage des SC Riedberg durch die Umwandlung des großen Rasenfeldes in Abstimmung mit dem Verein in einen Kunstrasenplatz mit Flutlicht zu unterstützen (Fläche A in der Skizze). Der Belag soll Fußball- und Rugby-Sport unterstützen. Sollte dies nicht finanzierbar sein, so wird der Magistrat ersatzweise gebeten, zumindest das Kleinspielfeld (Fläche B in der Skizze) in ein Kunstrasenfeld umzuwandeln und die Beleuchtung zu verbessern (z. B. durch zusätzliche Leuchten am großen Flutlichtmast direkt östlich der Fläche B und/oder durch eine Leuchte am 110 kV-Hochspannungsmast direkt westlich der Fläche B). Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, mit dem Verein gemeinsam Möglichkeiten zu erörtern, die weitgehend brachliegende Fläche C als bespielbare Fläche zu entwickeln. Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebungen Begründung: Der Bau des geplanten städtischen Sportparks östlich der Altenhöferallee ("2. Sportanlage Riedberg") hat sich mehrfach verzögert und droht, noch weitere Jahre bis zu seiner Benutzbarkeit zu brauchen, siehe auch Vorlage OM 1485. Die zuvor beschriebenen Maßnahmen ermöglichen es, die Probleme vergleichsweise kurzfristig zu lindern. Im Trainingsbetrieb wird die vorhandene Rasenfläche intensiv genutzt, unter anderem auch von der dortigen Rugby-Jugend. In den Herbst- und Wintermonaten ist die Nutzung nur sehr eingeschränkt möglich, Hallenkapazitäten zum Ausweichen sind ebenfalls sehr knapp. Die Vorteile des Kunstrasenspielfelds gegenüber Spielfeldern mit Naturrasen liegen in seiner besseren Bespielbarkeit. Während ein optimal gepflegter Naturrasen rund 600 Stunden im Jahr genutzt werden kann, ist es möglich, auf einem Kunstrasenplatz bis zu 2.400 Stunden im Jahr zu spielen oder zu trainieren, und das zu nahezu gleichwertig guten Bedingungen. Auch der Wasserverbrauch ist erheblich geringer bei der Nutzung eines Kunstrasenplatzes im Vergleich zu Spielfeldern mit Naturrasen, was aus Sicht des Frankfurter Wasserkonzepts (B 63) sehr erstrebenswert ist. Die Sportanlage westlich der Altenhöferallee hat ihre Kapazitätsgrenze schon länger erreicht. Der SC Riedberg hat einen hohen Jugendanteil, bietet Fußball in zahlreichen Mannschaften, sowohl für Jungen als auch Mädchen, an und hat aktuell hessenweit beim HFV mit die meisten Fußballmannschaften im Spielbetrieb gemeldet. Die Rugby-Sparte ergänzt seit Jahren das Angebot für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Es besteht vereinsseitig in Teilen bereits ein Aufnahmestopp für Kinder und Jugendliche, sodass das Sportangebot am Riedberg nicht mehr ausgeweitet werden kann. Der SC Riedberg ist der Verein mit den meisten Fußballmannschaften in ganz Hessen. Gerade in den feuchten Wintermonaten zeigt sich, dass die Rasenplätze nur wenig genutzt werden können, um den Rasen nicht dauerhaft zu zerstören. Die Umwandlung des großen Rasenfeldes in einen Kunstrasenplatz schafft ganzjährig die Kapazität für sechs bis acht zusätzliche Kindermannschaften zu jeder Zeit. Eine Umwandlung des kleinen Rasenfeldes würde die Kapazität immerhin noch um ein bis zwei Kindermannschaften erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.01.2022, OM 1485 Bericht des Magistrats vom 04.02.2022, B 63 Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2022, ST 1511 Auskunftsersuchen vom 05.05.2023, V 664 Aktenzeichen: 52 2
Haushalt 2022 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umrüstung von Gasleuchten
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.03.2022, OF 237/3 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umrüstung von Gasleuchten Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten in o.g. Haushaltstelle Ausreichende Mittel einzustellen um alle Straßen im Ortsbezirk 3 in den nächsten beiden Jahren auf LED-Leuchten umzustellen. Begründung: Die Umrüstung von Gasleuchten ist ein Beitrag zum Klimaschutz und ein Beitrag zur Erhöhung der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger. Insbesondere in Vierteln in denen bis auf ganz wenige Abschnitte alle Straßen schon umgerüstet wurden wirkt es grotesk dass in einigen Straßenzügen "Dunkelheit" herrscht. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 3 am 28.03.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Etatanregung EA 231 2022 Die Vorlage OF 237/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenHaushaltsplan 2022 Produktbereich: 21 Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Mittel für eine Trainingsbeleuchtung für Rasenplatz und Trainingsflächen im Riedstadion Bergen-Enkheim, Leuchte 150, einstellen
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.03.2022, OF 99/16 Betreff: Haushaltsplan 2022 Produktbereich: 21 Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Mittel für eine Trainingsbeleuchtung für Rasenplatz und Trainingsflächen im Riedstadion Bergen-Enkheim, Leuchte 150, einstellen Der Ortsbeirat wolle beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen; im Haushaltsplan 2022 die erforderlichen Mittel für eine Trainingsbeleuchtung für Rasenplatz und Trainingsflächen im Riedstadion Bergen-Enkheim, Leuchte 150, einzustellen. Begründung: Die Trainingsflächen der Sportanlage Leuchte 150 werden von den Vereinen FC Germania Enkheim (Fußball) und Sportgemeinschaft Enkheim (Leichtathletik) genutzt. Die Zahl der jugendlichen Sporttreibenden beider Vereine hat stark zugenommen. Gerade die jugendlichen Sportlerinnen und Sportler der Sportgemeinschaft Enkheim erzielen in den letzten Jahren herausragende Erfolge bei Hessischen und sogar Deutschen Meisterschaften. Der Rasenplatz und die leichtathletischen Anlagen können im Winterhalbjahr ab dem späten Nachmittag jedoch nicht mehr genutzt werden, da sie nicht beleuchtet sind. Der Sportbetrieb muss dann mit Einschränkungen in Hallen in der weiteren Umgebung (u.a. Kalbach) verlagert werden, die ohnehin schon stark frequentiert sind. Die Installation einer Beleuchtung wird die Trainingsmöglichkeiten erheblich verbessern und die Hallensituation im Winterhalbjahr entlasten. Wegen der Nähe zum Enkheimer Ried sollen insektenschonende, aber dennoch wirksame Leuchtmitteln eingesetzt werden. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 18.02.2022, M 29 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 16 am 22.03.2022, TO I, TOP 9 Die Vorlagen OF 99/16 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Die Vorlage OF 100/16 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Etatanregung EA 112 2022 Etatanregung EA 113 2022 Etatanregung EA 114 2022 Etatanregung EA 115 2022 Etatanregung EA 134 2022 1. Der Vorlage M 29 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 97/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 98/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 99/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 5. Die Vorlage OF 100/16 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in Ziffer 1. und 2. jeweils die Summe "1.000.000 Euro" auf "1.500.000 Euro" geändert wird. 6. Die Vorlage OF 102/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. 4 CDU, GRÜNE, SPD, FDP, LINKE und BFF gegen WBE (= Ablehnung) bei einer Enthaltung CDU zu 2. WBE, CDU, GRÜNE, SPD, FDP und LINKE gegen BFF (= Ablehnung) zu 3. WBE, CDU, GRÜNE, SPD, FDP und LINKE gegen BFF (= Ablehnung) zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme zu 6. Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE
Weiter lesenHaushalt 2022 Produktbereich: 16 Bau und Unterhalt von Verkehrsanlagen Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umbau der Straßenkreuzung Vilbeler Landstraße/Borsigallee/Leuchte/Triebstraße in einen Kreisverkehr
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2022, OF 97/16 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich: 16 Bau und Unterhalt von Verkehrsanlagen Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umbau der Straßenkreuzung Vilbeler Landstraße/Borsigallee/Leuchte/Triebstraße in einen Kreisverkehr Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für das Haushaltsjahr 2022 werden in der Produktgruppe 16.03 die erforderlichen Mittel für die Planung und den Umbau der Straßenkreuzung Vilbeler Landstraße/Borsigallee/Leuchte/ Triebstraße in Enkheim in einen Kreisverkehr eingestellt. Begründung: Durch das Baugebiet in der Leuchte besteht seit Mitte/Ende 2021 ein erhöhtes Verkehrsaufkommen auf der Barbarossastraße und der Riedstraße durch Baustellenfahrzeuge und sonstige LKW. Dieser Zustand wird in den kommenden Jahren so bleiben, vielleicht sogar zunehmen. Ist das Neubaugebiet dann erschlossen und bebaut, bleiben die Baufahrzeuge zwar weg, aber dafür werden die Neu-Enkheimer die beiden Straßen benutzen. Da in der heutigen Zeit viele Familien mehr als ein Auto haben, ist davon auszugehen, dass der Verkehr nicht weniger wird. Zusätzlich zum "normalen" Verkehr kommen noch die beiden Busse der VGF aus Fahrtrichtung Bergen hinzu, die die Situation in beiden Straßen noch verschärfen, da einseitiges Parken, in erster Linie Anwohner, erlaubt ist (hier soll auch nichts geändert werden!) Mit einem Kreisverkehr an o.g. Kreuzung und Öffnung der Leuchte verteilt sich der Verkehr und kann zügig abfließen. Der aktuelle Zustand ist mittlerweile unhaltbar und den Anwohnern nicht mehr vermittelbar. Der Verkehr sollte gleichmäßig verteilt werden und nicht einseitig die Bürger belasten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 18.02.2022, M 29 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 16 am 22.03.2022, TO I, TOP 9 Die Vorlagen OF 99/16 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Die Vorlage OF 100/16 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Etatanregung EA 112 2022 Etatanregung EA 113 2022 Etatanregung EA 114 2022 Etatanregung EA 115 2022 Etatanregung EA 134 2022 1. Der Vorlage M 29 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 97/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 98/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 99/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 5. Die Vorlage OF 100/16 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in Ziffer 1. und 2. jeweils die Summe "1.000.000 Euro" auf "1.500.000 Euro" geändert wird. 6. Die Vorlage OF 102/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. 4 CDU, GRÜNE, SPD, FDP, LINKE und BFF gegen WBE (= Ablehnung) bei einer Enthaltung CDU zu 2. WBE, CDU, GRÜNE, SPD, FDP und LINKE gegen BFF (= Ablehnung) zu 3. WBE, CDU, GRÜNE, SPD, FDP und LINKE gegen BFF (= Ablehnung) zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme zu 6. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesen„Charge Point Operator“ - ELadestationen in Bergen-Enkheim
S A C H S T A N D : Anregung vom 15.02.2022, OA 150 entstanden aus Vorlage: OF 90/16 vom 11.02.2022 Betreff: "Charge Point Operator" - E-Ladestationen in Bergen-Enkheim Vorgang: OM 531/21 OBR 16; ST 1893/21 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Im Falle einer positiven Prüfung für Bergen-Enkheim (siehe Stellungnahme ST 1893) wird der Magistrat gebeten, bei der Mainova AG auf eine Einrichtung von je einem Schnelllade-/Gleichstromparkplatz auf dem Gelände Parkplatz Triebstraße vor Hausnummer 34 und auf dem Parkplatz vor der Verwaltungsstelle Bergen und von je einem Schnelllade- und einem Wechselstromparkplatz auf dem Parkplatz vor dem Enkheimer Schwimmbad, dem Parkplatz am Enkheimer Friedhof und dem Parkplatz vor der Schelmenburg hinzuwirken. 2. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwieweit im Neubaugebiet "Leuchte" Infrastruktur für E-Ladestationen geplant ist. Begründung: Zu Ziffer 1.: Fast jedes fünfte neu zugelassene Auto ist inzwischen ein rein elektrisch betriebenes Fahrzeug und diese Tendenz wird weiter steigen. Ab spätestens 2025 wird sich höchstwahrscheinlich jeder überlegen, überhaupt noch ein Auslaufmodell "Verbrenner" zu kaufen. Allerdings ist aktuell in Bergen-Enkheim kaum eine Versorgung gegeben; die bestehenden Ladestationen stehen an der Stadtteilgrenze und sind für die meisten unattraktiv. Der Vorteil der Standorte ist die vorzügliche Erreichbarkeit von allen Bürgerinnen und Bürgern. Verwaltung, Post und Freizeit wären gleichermaßen bedient und die Ladepunkte wären gleichmäßig auf den Stadtteil aufgeteilt. Zu Ziffer 2.: Am 14.06.21 begannen die Erschließungsarbeiten für das Neubaugebiet "Leuchte". Voraussichtlich im Frühjahr 2023 kann der Hochbau beginnen. Der Presse ist zu entnehmen, dass der sogenannte "Baustraßenstandard" zur Anwendung kommen soll (Ilse Romahn, Spatenstich im Neubaugebiet "Leuchte", Frankfurt-live.com, abgerufen am 30.01.22). Der klassische Straßenaufbau einschließlich Versorgungsleitungen wird direkt hergestellt. Es wäre wünschenswert, wenn auf dem 12,3 Hektar großen Gelände direkt eine E-Ladeinfrastruktur mitgedacht werden könnte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.07.2021, OM 531 Stellungnahme des Magistrats vom 18.10.2021, ST 1893 Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2022, ST 1867 Anregung an den Magistrat vom 20.02.2024, OM 5145 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 23.02.2022 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 15.03.2022, TO I, TOP 19 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 150 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 21.03.2022, TO I, TOP 36 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 150 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1403, 6. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen vom 15.03.2022 Aktenzeichen: 91 50
Hundespielplätze in Bergen-Enkheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.02.2022, OM 1654 entstanden aus Vorlage: OF 81/16 vom 25.01.2022 Betreff: Hundespielplätze in Bergen-Enkheim Vorgang: OM 14/21 OBR 16; ST 1383/21 Die Stellungnahme vom 02.08.2021, ST 1383, besagt: "Die Anregung des Ortsbeirats 16, in Bergen-Enkheim in fußläufiger Entfernung Hundespielplätze zu schaffen und einzuzäunen, wird der Magistrat aufgreifen und beurteilen. Hier ist vor allem die Verfügbarkeit von Flächen zu prüfen". Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Anlage gegenüber der Endhaltestelle der U-Bahn-Linien U 4/U 7 in der Borsigallee über dem Regenrückhaltebecken als Hundespielplätze geeignet wären. Begründung: Sowohl in Bergen als auch in Enkheim fehlen, im fußläufig erreichbaren Nahbereich, Hundewiesen, die es Hundehaltern ermöglichen, ihren Tieren den erforderlichen freien Auslauf zu gewähren. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.05.2021, OM 14 Stellungnahme des Magistrats vom 02.08.2021, ST 1383 Stellungnahme des Magistrats vom 30.05.2022, ST 1240 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2022, ST 2087 Aktenzeichen: 67 0
Reduzierung des Durchgangsverkehrs in der Wilhelmshöher Straße
S A C H S T A N D : Anregung vom 07.02.2022, OA 140 entstanden aus Vorlage: OF 180/11 vom 17.01.2022 Betreff: Reduzierung des Durchgangsverkehrs in der Wilhelmshöher Straße Vorgang: OA 292/18 OBR 11; B 165/19 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, verkehrslenkende Maßnahmen zu ergreifen, um eine Reduzierung des Durchgangsverkehrs auf der Wilhelmshöher Straße zu erreichen. Nördlich Seckbachs sollte der überörtliche Verkehr über die B 521 ( Friedberger Landstraße und Vilbeler Landstraße sowie Nordumfahrung Bergen) geführt werden. Hierzu ist es erforderlich, dem auf der B 521 bleibenden Verkehr an den beiden Kreuzungsbereichen - Friedberger Landstraße/Vilbeler Landstraße und Vilbeler Landstraße/Berger Nordumfahrung - noch mehr Vorrang als bisher einzuräumen. Zwecks Verbesserung des Verkehrsflusses müssten eventuell die Kreuzungsbereiche entsprechend ausgebaut werden. Südlich Seckbachs sollte der Verkehr über die Hanauer Landstraße geführt werden. Begründung: Da sich nach der Kommunalwahl 2021 eine neue Koalition im Frankfurter Römer zusammengefunden hat, erhofft sich der Ortsbeirat 11 zukünftig eine konsequentere, nicht hinhaltende Vorgehensweise der politisch Verantwortlichen bzgl. der Einschränkung des Durchgangsverkehrs durch enge Wohnstraßen. Aufgrund dessen regt der Ortsbeirat 11 zum wiederholten Mal die im Tenor geschilderten Maßnahmen zur Reduzierung des Durchgangsverkehrs in der Wilhelmshöher Straße an. Die Wilhelmshöher Straße wird werktäglich von circa 12.000 Kraftfahrzeugen befahren, davon ist der überwiegende Teil gebietsfremder Durchgangsverkehr. Viele Autopendler nutzen die Wilhelmshöher Straße nur deshalb als Durchgangsstraße, weil ihnen bessere Alternativen fehlen. Diese Alternativen könnten durch die im Tenor beschriebenen Maßnahmen geschaffen werden. In seinem Bericht vom 13.05.2019, B 165, führt der Magistrat aus, dass erst langfristig bei Realisierung der im nordöstlichen Stadtraum vorgesehenen Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen Spielraum für weitere Verkehrsverlagerungen gewonnen werden könne. Dies vorausgesetzt, könnten Verkehrsverlagerungen voraussichtlich frühestens in circa zehn Jahren vorgenommen werden. Dies ist keinesfalls hinnehmbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 13.08.2018, OA 292 Bericht des Magistrats vom 13.05.2019, B 165 Bericht des Magistrats vom 13.06.2022, B 249 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 16.02.2022 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 21.03.2022, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 140 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 1399, 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 21.03.2022 Aktenzeichen: 32 1
Fläche unter der Brücke des Fritz-Schubert-Rings
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.01.2022, OF 84/16 Betreff: Fläche unter der Brücke des Fritz-Schubert-Rings Der Ortsbeirat soll beschließen, der Magistrat soll prüfen und berichten: Ob der Platz unter der Brücke Fritz-Schubert-Ring (50.1545264, 8.7570587) für die Besitz-und Bespielbare Stadt hergerichtet werden kann. Es sollen dabei neben Sitz- und Spielmöglichen Objekten befahrbare Parcours geschaffen werden. All das wird in einem gesonderten Antrag eingereicht, zunächst muss geklärt werden, ob der Platz dafür zur Verfügung steht. Begründung: Der Platz unter der Brücke befindet sich in einem traurigen Zustand, hat aber aufgrund seiner Überdachung durch die Brücke und zentralen Lage in Bergen-Enkheim enormes Potential, ein Ort der Begegnung für alle Altersgruppen zu werden. Angedacht sind bespielbare Sitzmöglichkeiten, ein Skateplatz und/oder eine Boulebahn. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 16 am 15.02.2022, TO I, TOP 11 Die Vorlage wird zum Interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 329 2022 Die Vorlage OF 84/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenE-Ladestationen im Neubaugebiet Leuchte
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.01.2022, OF 85/16 Betreff: E-Ladestationen im Neubaugebiet Leuchte Der Ortsbeirat soll beschließen, der Magistrat soll prüfen und berichten: In der Antwort auf die Anfrage ST 1893 bezeichnete der Magistrat den Ausbau der Ladeinfrastruktur als wichtige Voraussetzung, um für eine zügige Etablierung von Elektrofahrzeugen möglich zu machen. Der Magistrat wird deswegen gebeten zu prüfen und zu berichten, inwieweit im Neubaugebiet Leuchte E-Ladestationen geplant sind. Begründung: Am 14.06.21 begannen die Erschließungsarbeiten für das Neubaugebiet "Leuchte". Voraussichtlich im Frühjahr 2023 kann der Hochbau beginnen. Der Presse ist zu entnehmen, dass der sogenannte "Baustraßenstandard" zur Anwendung kommen soll (Ilse Romahn, Spatenstich im Neubaugebiet "Leuchte", Frankfurt-live.com, abgerufen am 30.01.22). Der klassische Straßenaufbau einschließlich Versorgungsleitungen wird direkt hergestellt. Es wäre von daher wünschenswert, wenn auf dem 12,3 Hektar großen Gelände direkt eine E-Ladeinfrastruktur mitgedacht werden könnte. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 16 am 15.02.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 85/16 wird durch die Annahme der Vorlage OF 90/16 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenTempo 30 auf dem Fritz-Schubert-Ring talwärts anordnen
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.01.2022, OF 88/16 Betreff: Tempo 30 auf dem Fritz-Schubert-Ring talwärts anordnen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf dem Streckenabschnitt Fritz-Schubert-Ring talwärts zwischen der Straße Heinrich-Bingemer-Weg und der Riedstraße ein Tempolimit von 30 km/h anzuordnen. Die rechtliche Grundlage gemäß § 45 der StVO ist gegeben, da dort aufgrund des starken Gefälles häufig mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren wird und es in der Vergangenheit bereits zu zahlreichen Unfällen auf diesem Streckenabschnitt gekommen ist. Begründung: Der stark abschüssige Fritz-Schubert-Ring verleitet Autofahrer regelmäßig dazu, sich dort mit überhöhter Geschwindigkeit fortzubewegen, was in der Vergangenheit bereits zu zahlreichen leichteren und schwereren Unfällen auf dieser Gefällstrecke zur Folge hatte, auch mit Todesfolge. Um zukünftigen Unfällen auf diesem Streckenabschnitt vorzubeugen, erscheint die Anordnung eines Tempolimits von 30 km/h talabwärts geboten, wozu § 45 der StVO die rechtliche Grundlage bietet. Da sich auch der Schulweg der Hangschule und das stark frequentierte Riedbad mit den Bushaltestellen der Linie 42 "Heinrich-Bingemer Weg" und "Riedbad" an diesem Straßenabschnitt befinden, bringt Tempo 30 in diesem Bereich auch eine erhöhte Verkehrssicherheit für Passanten, insbesondere Kinder und Jugendliche, mit sich. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 16 am 15.02.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 88/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE, CDU und SPD gegen 1 GRÜNE und BFF (= Annahme) bei drei Enthaltungen GRÜNE
Partei: BFF
Weiter lesenMehr Licht am Bubeloch, Teil 3 - Variante „Adaptives Beleuchtungssystem“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2022, OM 1461 entstanden aus Vorlage: OF 95/8 vom 01.01.2022 Betreff: Mehr Licht am Bubeloch, Teil 3 - Variante "Adaptives Beleuchtungssystem" Der Magistrat wird gebeten, ein sogenanntes "Adaptives Beleuchtungssystem" an der Niddabrücke am Bubeloch zu erproben und damit in den dunklen Abendstunden die Verkehrssicherheit an der Brücke zu erhöhen. Begründung: Die Brücke am Bubeloch wird auch in den Abendstunden stark frequentiert, weil sie eine stadtteilverbindende Funktion hat. Viele Nutzerinnen und Nutzer der Brücke beklagen jedoch die schlechte Sichtbarkeit der Wegstrecke zur Brücke und der Brückentrasse selbst, vor allem, wenn sie aus Richtung Niedwiesenstraße kommen. Auf Anregung der GRÜNEN im Ortsbeirat 7 prüft der Magistrat derzeit die Einführung eines "Adaptiven Beleuchtungssystems". Dies könnte sich auch für die Brücke am Bubeloch eignen, weil dadurch Licht nur dann "eingeschaltet" wird, wenn ein Passant vorbeikommt. Die Frankfurter Rundschau erklärt das System so: Das Besondere an dem intelligenten Beleuchtungssystem sind spezielle Sensoren, die an der Unterseite der Leuchten angebracht sind. Sie können Radfahrerinnen und Radfahrer oder Passantinnen und Passanten erfassen - sowohl deren Bewegungsrichtung als auch deren Geschwindigkeit - und steuern per Funk die Beleuchtung entlang des Wegs so, damit es vor ihnen hell wird und das Licht hinter ihnen wieder zurück gedimmt wird. Ein solches Konzept könnte auch am Bubeloch erprobt werden - ein guter Kompromiss zwischen nötiger Verkehrswegesicherheit und Vermeidung von Licht im Naturraum. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2022, ST 1031 Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2022, ST 2505 Aktenzeichen: 91 52
Unterstützung der Begrünung von Fassaden und Dächern städtischer Gebäude als Beitrag zum Insektenschutz
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.01.2022, OM 1383 entstanden aus Vorlage: OF 77/16 vom 28.12.2021 Betreff: Unterstützung der Begrünung von Fassaden und Dächern städtischer Gebäude als Beitrag zum Insektenschutz Der Magistrat wird aufgefordert, im Stadtteil Bergen-Enkheim die Fassaden und Dächer städtischer Gebäude zu begrünen. Der Ortsbeirat unterstützt die Ideen des städtischen Programms "Frankfurt frischt auf" und möchte den Insektenschutz im Stadtteil aktiv fördern. Begründung: Leider schreitet das Insektensterben immer weiter voran und alle sind dazu aufgefordert, aktiv Maßnahmen zu ergreifen, um sich dieser Entwicklung entgegenzustemmen. Die Begrünung von Fassaden und Dächern hat sich als effektive Maßnahme des Insektenschutzes bewiesen. Die Begrünung städtischer Gebäude und Fassaden ist zeitnah realisierbar und weist neben dem Insektenschutz zusätzliche Co-Benefits auf, da sie zu einem angenehmen Mikroklima beiträgt. Im Ortsbezirk gibt es Gebäude, die sich aufgrund ihrer Größe und Architektur besonders für eine Begrünung eignen. Der Ortsbeirat denkt dabei z. B. an - die Dächer der Schule am Ried; - die Fassade der städtischen Verwaltungsstelle Bergen-Enkheim; - die Stadthalle Bergen; - den Gebäudekomplex Riedstadion; - das Schwimmbad Bergen-Enkheim (z. B. im Rahmen des Neubaus der Umkleideanlagen); - die städtischen Kindertagesstätten im Stadtteil, z. B. die Kinderzentren Bornweidstraße, Weißer Turm und Milseburgstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.07.2022, OM 2492 Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2024, ST 877 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 16 am 31.05.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 16 am 05.07.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 16 am 13.09.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 16 am 11.10.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 16 am 08.11.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 16 am 06.12.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 16 am 17.01.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 16 am 14.02.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 16 am 21.03.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 16 am 02.05.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 16 am 13.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 16 am 11.07.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 16 am 19.09.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 16 am 17.10.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 16 am 05.12.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 16 am 23.01.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 16 am 20.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 16 am 12.03.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 16 am 23.04.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 23-20
Einrichtung eines Kreisverkehrs an der Kreuzung Vilbeler Landstraße/ Borsigallee/Leuchte/Triebstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.01.2022, OM 1381 entstanden aus Vorlage: OF 67/16 vom 03.11.2021 Betreff: Einrichtung eines Kreisverkehrs an der Kreuzung Vilbeler Landstraße/ Borsigallee/Leuchte/Triebstraße Der Magistrat wird gebeten, schnellstmöglich einen Kreisverkehr an der Kreuzung Vilbeler Landstraße/Borsigallee/Leuchte/Triebstraße zur Vermeidung von CO2-Ausstoß, Entlastung der Barbarossastraße und der Triebstraße, unnötiger Umwege, Verringerung von Lärm und langen Standzeiten einzurichten. Begründung: Der Verkehr auf der Vilbeler Landstraße wird fast auf der gesamten Strecke durch Ampelanlagen geregelt. Hier kommt es zu längeren Standzeiten und Staus. Im Bereich der ampelfreien Kreuzung mit der Victor-Slotosch-Straße und Barbarossastraße fließt der Verkehr hingegen recht zügig ab. Ampelanlagen bedeuten größere Wartezeiten mit höherem Benzinverbrauch, eine unnötig große Umweltbelastung. Zudem fallen bei Ampelanlagen zusätzlich zu den Investitionskosten Folgekosten durch regelmäßige Wartung an. Ein Kreisel an dieser Stelle würde die Einfahrt von der Borsigallee in die Leuchte ermöglichen und weitere Umwege ersparen, zumal seit Juni 2021 die Bebauung des Baugebietes Leuchte/Barbarossastraße begonnen hat. Es ist den Anwohnern der Barbarossastraße nicht zu vermitteln, warum sich Baulastwagen durch die Straße quälen, während die Leuchte auf solche Maße ausgelegt ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 908 Antrag vom 17.04.2023, OF 170/16 Etatanregung vom 02.05.2023, EA 96 Antrag vom 03.04.2024, OF 247/16 Etatanregung vom 23.04.2024, EA 130 Aktenzeichen: 66 0
Ideen
Keine Ideen gefunden.