Geschwindigkeitsbegrenzung von 40 km/h
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 29.11.2016, OM
986 entstanden aus Vorlage:
OF 79/16 vom
09.11.2016 Betreff: Geschwindigkeitsbegrenzung von 40 km/h
Der Magistrat
wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob auf der Leuchte in beiden Fahrtrichtungen eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 40 km/h
eingerichtet werden kann. Begründung: In der Höhe Rangenbergstraße/Philipp-Puth-Straße
kommt es an dem Fußgängerüberweg in der Leuchte öfter zu gefährlichen
Situationen, teilweise bemerken die Pkw-Fahrer den Fußgänger zu spät oder es
wird einfach ignoriert, dass der Fußgängerüberweg genutzt werden soll. Durch
eine Tempobegrenzung würden die Autofahrer gezwungen, langsamer zu fahren und
könnten eher Fußgänger beim Überqueren wahrnehmen. Weiterhin ist anzumerken,
dass dieser Überweg zum offiziellen Schulweg gehört. Eine
Geschwindigkeitsbegrenzung für die gesamte Straße wäre wünschenswert, da sie
durch ihre sehr lange Gerade zum Schnellfahren verleitet. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 16
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 27.02.2017, ST 460
Aktenzeichen: 32 4