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Geschwindigkeitsbegrenzung von 40 km/h

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2016, OM 986 entstanden aus Vorlage: OF 79/16 vom 09.11.2016 Betreff: Geschwindigkeitsbegrenzung von 40 km/h Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob auf der Leuchte in beiden Fahrtrichtungen eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 40 km/h eingerichtet werden kann. Begründung: In der Höhe Rangenbergstraße/Philipp-Puth-Straße kommt es an dem Fußgängerüberweg in der Leuchte öfter zu gefährlichen Situationen, teilweise bemerken die Pkw-Fahrer den Fußgänger zu spät oder es wird einfach ignoriert, dass der Fußgängerüberweg genutzt werden soll. Durch eine Tempobegrenzung würden die Autofahrer gezwungen, langsamer zu fahren und könnten eher Fußgänger beim Überqueren wahrnehmen. Weiterhin ist anzumerken, dass dieser Überweg zum offiziellen Schulweg gehört. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung für die gesamte Straße wäre wünschenswert, da sie durch ihre sehr lange Gerade zum Schnellfahren verleitet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.02.2017, ST 460 Aktenzeichen: 32 4